Seit Einführung der Insolvenzordnung von 1999 steht nicht mehr allein die Liquidation im Vordergrund des Insolvenzverfahrens, sondern als gleichrangiges Mittel zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung ebenso die Sanierung (§ 1 Satz 1 InsO). Während bei Liquidation, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Verwertungserlöses befriedigt werden, sieht die Sanierung die Erhaltung des Unternehmens und die Gläubigerbefriedigung aus den daraus resultierenden Unternehmenserlösen vor. Dazu ist im Rahmen der Sanierung die Ertragsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen. Dabei kommt dem Insolvenzverwalter ein erheblicher Einfluss auf die Gestaltung des Sanierungsprozesses zu. Interessant ist dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verwalter bei Stilllegung bzw. Liquidation des Unternehmens im Vergleich zur Unternehmensfortführung unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt ist. So ist die Stilllegung eines Betriebs durch relativ überschaubare Handlungsschritte zu charakterisieren, denen jeweils bestimmte Haftungsrisiken zugeordnet werden können. Wird das Unternehmen dagegen fortgeführt, so sind die jeweiligen wirtschaftlichen Entscheidungen und Handlungen des Verwalters erheblich vielfältiger und nicht immer ex ante bestimmbar. So muss der Verwalter seine Entscheidungen regelmäßig auf Grundlage von Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung treffen, welche von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Der Sanierungsprozess ist somit ein sehr dynamischer Prozess und verlangt auch nach einer dynamischen Entscheidungsfindung durch den Verwalter. Diese Dynamik führt dazu, dass das Haftungsrisiko des Verwalters wesentlich höher ist als im Falle der Liquidation. Ziel dieser Arbeit ist es, die jeweiligen Haftungsrisiken, die dem vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalter während der Verfahrens begegnen können, zu identifizieren sowie aufzuzeigen, welchen Anforderungen der Insolvenzverwalter bei Unternehmensfortführung gerecht werden muss, um möglichst frei von Haftungsrisiken die Unternehmensfortführung zu sichern, um dadurch eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen. [...]
Inhaltsverzeichnis
- VORBETRACHTUNG
- KAPITEL I: HAFTUNG DES INSOLVENZVERWALTERS
- HAFTUNG DES ENDGÜLTIGEN INSOLVENZVERWALTERS
- ZUR PERSON DES INSOLVENZVERWALTERS
- PRIMÄRHAFTUNG DER INSOLVENZMASSE
- VERHÄLTNIS DER §§ 60 UND 61 INSO.
- HAFTUNG DES INSOLVENZVERWALTERS WEGEN VERLETZUNG INSOLVENZSPEZIFISCHER PFLICHTEN NACH § 60 INSO
- Innen- und Außenhaftung des Insolvenzverwalters
- Der Beteiligtenbegriff...
- Die insolvenzspezifischen Pflichten des Verwalters.
- Haftung für Hilfspersonen...
- Kausalität.
- Verschulden des Insolvenzverwalters als Haftungsvoraussetzung für § 60 InsO.
- HAFTUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG VON MASSEGEGENSTÄNDEN NACH § 61 INSO
- Zweck der Haftung nach § 61 InsO.
- Voraussetzungen für den Haftungseintritt.
- Fehlende Erfüllung von Masseverbindlichkeiten .
- Erkennbarkeit der drohenden Masseunzulänglichkeit...
- Verschulden des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit...
- Schaden
- HAFTUNG AUBERHALB DER INSOLVENZORDNUNG - NICHT INSOLVENZSPEZIFISCHE HAFTUNG
- VERJÄHRUNG VON HAFTUNGSANSPRÜCHEN (§ 62 INSO)..\n
- HAFTUNG DES VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTERS
- HAFTUNG DES SCHWACHEN“ VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTER
- Fortführungspflicht.
- Aufgaben des,,schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Haftungsrisiken des „,schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter.
- HAFTUNG DES „STARKEN“ VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTERS..\n
- Pflichten des „,starken\" vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Pflicht zur Überprüfung der Verfahrenskostendeckung..\n
- Beauftragung als Sachverständiger tätig zu werden...\n
- Interessenkonflikt des vorläufigen Insolvenzverwalters\n
- ZWISCHENBETRACHTUNG.
- KAPITEL II: PFLICHTEN I. W. S. ALS ANFORDERUNGEN AN DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG.
- PFLICHT ZUR INBESITZNAHME DER MASSE, § 148 INSO.
- PFLICHT ZUR FORTFÜHRUNG DES UNTERNEHMENS..\n
- KAPITEL III: ANFORDERUNG AN DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG
- FINANZPLANUNG IM INSOLVENZVERFAHREN.
- BEDEUTUNG DER LIQUIDITÄT.
- ZIELE UND AUFGABEN DER FINANZPLANUNG.
- Sicherung der Liquidität.
- Enthaftung des Insolvenzverwalters.
- BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES GRUNDWISSEN FÜR DIE FINANZPLANUNG
- Geldströme
- Zeithorizonte der Finanzplanung.
- INSTRUMENTE DER FINANZPLANUNG.
- Täglicher Liquiditätsstatus.
- Der Liquiditätsplan....
- Bedeutung für die Enthaftung.
- Anforderungen an den Liquiditätsplan.
- Ermittlung der Planungsdaten ....
- Formale Ausgestaltung – Liquiditätsplan und Plankontrolle\n
- Plananpassung..\n
- Würdigung des Liquiditätsplans .
- Kapitalbedarfsplanung.\n
- EXTERNE RECHNUNGSLEGUNG.\n
- NACHBETRACHTUNG\n
- Haftung des Insolvenzverwalters
- Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren
- Finanzplanung im Insolvenzverfahren
- Pflichten des Insolvenzverwalters
- Insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Haftung des Insolvenzverwalters im deutschen Recht sowie die Anforderungen an die Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren. Sie untersucht die verschiedenen Haftungsformen des Insolvenzverwalters, sowohl im Rahmen der Insolvenzordnung als auch außerhalb dieser. Darüber hinaus betrachtet die Arbeit die Pflichten des Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens und die Bedeutung der Finanzplanung im Insolvenzverfahren.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I befasst sich mit der Haftung des Insolvenzverwalters. Es werden die verschiedenen Haftungsformen des Insolvenzverwalters, sowohl im Rahmen der Insolvenzordnung als auch außerhalb dieser, analysiert. Im Fokus stehen dabei die Haftung des endgültigen Insolvenzverwalters sowie die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Kapitel II untersucht die Pflichten des Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Unternehmensfortführung. Es werden die wichtigsten Pflichten des Insolvenzverwalters im Rahmen der Unternehmensfortführung erläutert und ihre Bedeutung für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens dargestellt. Kapitel III behandelt die Anforderungen an die Finanzplanung im Insolvenzverfahren. Es wird gezeigt, wie die Finanzplanung als Instrument der Unternehmensfortführung eingesetzt werden kann und welche Bedeutung sie für die Enthaftung des Insolvenzverwalters hat.
Schlüsselwörter
Insolvenzverwaltung, Haftung, Unternehmensfortführung, Finanzplanung, Liquidität, Insolvenzordnung, Pflichten des Insolvenzverwalters, Sanierung, Gläubigerinteressen
- Arbeit zitieren
- Stephanos Gounakis (Autor:in), 2006, Die Haftung des Insolvenzverwalters und Anforderungen an die Unternehmensfortführung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67150