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Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen

Title: Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen

Diploma Thesis , 2006 , 40 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Sascha Dudzik (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Überzeugte Mitglieder sind das Rückrat einer intakten Gewerkschaftsarbeit. Nur mit ihnen können Strategien für zukünftige Auseinandersetzungen geplant und letztendlich umgesetzt werden. Die hierfür notwendige Finanzierung kann jedoch einzig und allein durch eine möglichst hohe Zahl an vollbeitragszahlenden Mitgliedern gesichert werden. In diesem Zusammenhang wird aktuell die nicht zu übersehende Tatsache ausgiebig diskutiert, dass auch nichtorganisierte Arbeitnehmer – die so genannten Außenseiter – tarifliche Leistungen erhalten, an deren Erringung sie finanziell nicht beteiligt waren. Zwar gelten Tarifverträge grundsätzlich nur zwischen den beidseitig Tarifgebundenen, nämlich zwischen dem Arbeitgeber, der Mitglied der tarifschließenden Arbeitgeberkoalition bzw. firmentarifvertraglich gebundenen ist, und den in der tarifschließenden Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern. In der Praxis werden jedoch durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auch mit den Außenseitern die jeweiligen tarifvertraglichen Leistungen vereinbart. Hierdurch wird Außenseitern der materielle Anreiz genommen, der tarifschließenden Gewerkschaft beizutreten. Diesbezüglich wird derzeit eine Frage öffentlich und innergewerkschaftlich kontrovers erörtert: Wie können Tarifverträge so gestaltet werden, dass Gewerkschaftsmitglieder durch Bonusleistungen besser gestellt werden als Nichtorganisierte? Über diesen Weg soll ein Beitritt zur Gewerkschaft für Nichtorganisierte interessanter gemacht und die Organisierten für die solidarische Aufbringung des Gewerkschaftsbeitrags entschädigt werden. Diese Idee ist nicht neu. Es wurde zwischen Organisierten und Nichtorganisierten differenziert. In den 1960er Jahren entbrannte in der Bundesrepublik eine lebhafte Diskussion um die juristische Zulässigkeit dieser tarifvertraglichen Differenzierung. Mit dem Urteil des BAG von 19674 setze die Arbeitsgerichtsbarkeit der Differenzierung zwar enge Grenzen. Ziel dieser Arbeit ist es, rechtlich zulässige Möglichkeiten tariflicher Differenzierung aufzuzeigen. Des Weiteren werden aktuelle Tarifverträge der IGM, in denen Bonusleistungen für Gewerkschaftsmitglieder vereinbart wurden, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Gründe für die Auswahl dieses Themas

B. Rechtlicher Kontext

I. Die Doppelnatur des Tarifvertrags

1. Schuldrechtlicher bzw. obligatorischer Teil

2. Normativer Teil

Tarifbindung

II. Differenzierungsklauseln

1. Einfache bzw. unverbindliche Differenzierungsklauseln

2. Qualifizierte bzw. verbindliche Differenzierungsklauseln

a) Organisations- bzw. Absperrklauseln (Closed-Shop-Klausel)

b) Spannenklauseln bzw. Spannensicherungsklauseln

c) Tarifausschlussklauseln

3. Differenzierung über eine gemeinsame Einrichtung

4. Zusammenfassung und Fazit des Bisherigen: Grundsätzliche Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln

III. Die Koalitionsfreiheit

1. Die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit

a) Betätigungsgarantie

b) Die Bestandsgarantie

2. Die positive und negative Koalitionsfreiheit

a) Die positive Koalitionsfreiheit

b) Die negative Koalitionsfreiheit

aa) Die negative Koalitionsfreiheit als Spiegelbild von Art. 9 Abs. 3 GG

bb) Die negative Koalitionsfreiheit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit

3. Zusammenfassung und Fazit zur Koalitionsfreiheit

IV. Rechtssprechung zur tarifvertraglichen Differenzierung

1. Urteil des Großen Senats vom 21. Februar 1967

a) Der Sachverhalt

b) Tarifrechtliche Argumentation des Großen Senats: Die mangelnde Tarifmacht

aa) Unzulässige Beitragserhebung

bb) Überschreiten der Grenze des Zumutbaren

c) Verfassungsrechtliche Argumentation des Großen Senats: Die negative Koalitionsfreiheit

2. Urteil des 4. Senats vom 21. Januar 1987

a) Der Sachverhalt

b) Begründung des 4. Senats

3. Urteil des LAG Hamm vom 11. Januar 1994

a) Der Sachverhalt

b) Begründung des LAG Hamm

V. Das Günstigkeitsprinzip und tarifliche Differenzierung

VI. Zulässigkeit tariflicher Differenzierung

1. Tarifrechtliche Überschreitung der Tarifmacht

2. Verfassungsrechtliche Überschreitung der Tarifmacht

VII. Ergebnis: Im Rahmen der Rechtsordnung zulässige tarifliche Differenzierungen

C. Bonusregelungen für Mitglieder der IG Metall

I. Übersicht Bonusregelungen

II. Darstellung einzelner Bonusregelungen

1. Zusätzliches Einkommen durch Jahressonderzahlung

2. Zusätzliches Einkommen durch geringere Einkommenskürzung

3. Zusätzliches Einkommen durch Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags

4. Ausschluss betriebsbedingter Kündigung

5. Einstellung von zusätzlichen Auszubildenden

D. Fazit

E. Literatur

Zielsetzung & Themen

Die Diplomarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, bei denen Gewerkschaftsmitglieder gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern (Außenseitern) bevorzugt werden. Das primäre Ziel ist es, den rechtlichen Spielraum für solche Bonusregelungen aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.

  • Rechtliche Grundlagen und Typologie von Differenzierungsklauseln
  • Analyse der Koalitionsfreiheit (positiv/negativ) im Kontext von Tarifverträgen
  • Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung zur tariflichen Differenzierung
  • Bewertung der Zulässigkeit von Bonusregelungen (z.B. Jahressonderzahlungen)
  • Untersuchung aktueller Bonusregelungen der IG Metall Nordrhein-Westfalen

Auszug aus dem Buch

Die Doppelnatur des Tarifvertrags

Gamillscheg definiert den Tarifvertrag wie folgt: „Tarifvertrag ist der Vertrag zwischen zwei oder mehreren tariffähigen Personen über die Begründung von Normen über Arbeitsbedingungen, darunter betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen, und gemeinsame Einrichtungen (normativer Teil), und über Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden im Verhältnis zueinander (schuldrechtlicher Teil); auch ein Vertrag, der nur Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden enthält, kann Tarifvertrag sein.“

Tarifverträge unterscheiden sich somit deutlich von rein privatrechtlichen Verträgen. Zwar regeln auch sie im schuldrechtlichen Teil, der je nach Quelle auch obligatorischer Teil genannt wird, die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (§ 1 Abs. 1 Halbsatz 1 TVG) und sind in diesem Teil gegenseitige schuldrechtliche Verträge mit arbeitsrechtlichen Inhalt. Darüber hinaus enthalten sie gemäß § 1 Abs. 1 Halbsatz 2 TVG jedoch auch Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. In diesem normativen Teil sind Tarifverträge „für dritte rechtsverbindliche zweiseitige korporative Normenverträge“ und somit Gesetze im materiellen Sinn.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Gründe für die Auswahl dieses Themas: Das Kapitel erläutert die rückläufige Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften als Motivation für die Auseinandersetzung mit Differenzierungsklauseln als mögliches Instrument zur Mitgliedergewinnung.

B. Rechtlicher Kontext: Hier werden die Grundlagen des Tarifvertrags (Doppelnatur), verschiedene Arten von Differenzierungsklauseln sowie der verfassungsrechtliche Rahmen der Koalitionsfreiheit detailliert dargestellt.

C. Bonusregelungen für Mitglieder der IG Metall: Das Kapitel bietet einen Überblick über praktische Umsetzungen von Bonusklauseln in Firmentarifverträgen der IGM NRW und bewertet diese anhand der zuvor erarbeiteten rechtlichen Kriterien.

D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass einfache Differenzierungen generell zulässig sind, während qualifizierte Differenzierungen nur dann als zulässig erachtet werden können, wenn sie eine klare und verhältnismäßige Ausgleichsleistung darstellen.

E. Literatur: Auflistung der verwendeten Quellen, Monographien und Rechtsprechung.

Schlüsselwörter

Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Koalitionsfreiheit, Gewerkschaft, IG Metall, Tarifautonomie, Außenseiter, Bonusregelung, Günstigkeitsprinzip, Rechtsprechung, Arbeitsrecht, Tarifmacht, Mitgliederwerbung, Verfassungsrecht, Schuldrechtlicher Teil.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von tarifvertraglichen Regelungen, die Gewerkschaftsmitglieder durch bestimmte Leistungen besser stellen als nicht organisierte Arbeitnehmer.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Differenzierungsklauseln, die verfassungsrechtliche Koalitionsfreiheit und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, Kriterien für die rechtliche Zulässigkeit von Bonusregelungen zu definieren, damit Gewerkschaften diese effektiv zur Mitgliederwerbung nutzen können, ohne dabei geltendes Recht zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten (insb. TVG), der Auswertung relevanter höchstrichterlicher Urteile und einer Untersuchung der Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit dem rechtlichen Kontext von Tarifverträgen, der Analyse der Koalitionsfreiheit, der Rechtsprechung seit 1967 und der praktischen Anwendung in Form von Bonusregelungen der IG Metall.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Tarifautonomie, Differenzierungsklausel, negative Koalitionsfreiheit, soziale Adäquanz und Bonusregelung.

Warum gelten qualifizierte Differenzierungsklauseln oft als problematisch?

Da sie den Wettbewerb zwischen Außenseitern und Organisierten verzerren oder unzulässigen Druck auf Nichtmitglieder ausüben könnten, was die negative Koalitionsfreiheit tangiert.

Wie bewertet der Autor den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen als Bonus?

Der Autor stuft diese spezifische Bonusregelung als unzulässig ein, da sie gegen gesetzliche Auswahlvorschriften bei Kündigungen verstößt und nicht durch das Günstigkeitsprinzip gedeckt ist.

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Details

Title
Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen
College
University of Hamburg  (Fakultät Wirtschafts- und Soazialwissenschaften)
Grade
1,5
Author
Sascha Dudzik (Author)
Publication Year
2006
Pages
40
Catalog Number
V67354
ISBN (eBook)
9783638585675
ISBN (Book)
9783638671958
Language
German
Tags
Differenzierungsklauseln Tarifverträgen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sascha Dudzik (Author), 2006, Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67354
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