Überzeugte Mitglieder sind das Rückrat einer intakten Gewerkschaftsarbeit. Nur mit ihnen können Strategien für zukünftige Auseinandersetzungen geplant und letztendlich umgesetzt werden. Die hierfür notwendige Finanzierung kann jedoch einzig und allein durch eine möglichst hohe Zahl an vollbeitragszahlenden Mitgliedern gesichert werden. In diesem Zusammenhang wird aktuell die nicht zu übersehende Tatsache ausgiebig diskutiert, dass auch nichtorganisierte Arbeitnehmer – die so genannten Außenseiter – tarifliche Leistungen erhalten, an deren Erringung sie finanziell nicht beteiligt waren. Zwar gelten Tarifverträge grundsätzlich nur zwischen den beidseitig Tarifgebundenen, nämlich zwischen dem Arbeitgeber, der Mitglied der tarifschließenden Arbeitgeberkoalition bzw. firmentarifvertraglich gebundenen ist, und den in der tarifschließenden Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern. In der Praxis werden jedoch durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auch mit den Außenseitern die jeweiligen tarifvertraglichen Leistungen vereinbart. Hierdurch wird Außenseitern der materielle Anreiz genommen, der tarifschließenden Gewerkschaft beizutreten. Diesbezüglich wird derzeit eine Frage öffentlich und innergewerkschaftlich kontrovers erörtert: Wie können Tarifverträge so gestaltet werden, dass Gewerkschaftsmitglieder durch Bonusleistungen besser gestellt werden als Nichtorganisierte? Über diesen Weg soll ein Beitritt zur Gewerkschaft für Nichtorganisierte interessanter gemacht und die Organisierten für die solidarische Aufbringung des Gewerkschaftsbeitrags entschädigt werden. Diese Idee ist nicht neu. Es wurde zwischen Organisierten und Nichtorganisierten differenziert. In den 1960er Jahren entbrannte in der Bundesrepublik eine lebhafte Diskussion um die juristische Zulässigkeit dieser tarifvertraglichen Differenzierung. Mit dem Urteil des BAG von 19674 setze die Arbeitsgerichtsbarkeit der Differenzierung zwar enge Grenzen. Ziel dieser Arbeit ist es, rechtlich zulässige Möglichkeiten tariflicher Differenzierung aufzuzeigen. Des Weiteren werden aktuelle Tarifverträge der IGM, in denen Bonusleistungen für Gewerkschaftsmitglieder vereinbart wurden, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.
Inhaltsverzeichnis
- A. Gründe für die Auswahl dieses Themas...
- B. Rechtlicher Kontext.......
- I. Die Doppelnatur des Tarifvertrags..
- 1. Schuldrechtlicher bzw. obligatorischer Teil..
- 2. Normativer Teil..
- II. Differenzierungsklauseln..
- 1. Einfache bzw. unverbindliche Differenzierungsklauseln..
- 2. Qualifizierte bzw. verbindliche Differenzierungsklauseln...
- a) Organisations- bzw. Absperrklauseln (Closed-Shop-Klausel)
- b) Spannenklauseln bzw. Spannensicherungsklauseln...
- c) Tarifausschlussklauseln....
- 3. Differenzierung über eine gemeinsame Einrichtung..
- 4. Zusammenfassung und Fazit des Bisherigen: Grundsätzliche Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln
- III. Die Koalitionsfreiheit.
- 1. Die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit.
- a) Betätigungsgarantie.
- b) Die Bestandsgarantie
- 2. Die positive und negative Koalitionsfreiheit..
- a) Die positive Koalitionsfreiheit
- b) Die negative Koalitionsfreiheit.
- 3. Zusammenfassung und Fazit zur Koalitionsfreiheit...
- 1. Die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit.
- IV. Rechtssprechung zur tarifvertraglichen Differenzierung.
- 1. Urteil des Großen Senats vom 21. Februar 1967
- a) Der Sachverhalt..
- b) Tarifrechtliche Argumentation des Großen Senats: Die mangelnde Tarifmacht....
- aa) Unzulässige Beitragserhebung
- bb) Überschreiten der Grenze des Zumutbaren…………..\n.
- c) Verfassungsrechtliche Argumentation des Großen Senats: Die negative Koalitionsfreiheit...
- 2. Urteil des 4. Senats vom 21. Januar 1987.
- a) Der Sachverhalt..
- b) Begründung des 4. Senats......
- 3. Urteil des LAG Hamm vom 11. Januar 1994..
- a) Der Sachverhalt....
- b) Begründung des LAG Hamm
- 1. Urteil des Großen Senats vom 21. Februar 1967
- V. Das Günstigkeitsprinzip und tarifliche Differenzierung .
- 1. Tarifrechtliche Überschreitung der Tarifmacht..
- 2. Verfassungsrechtliche Überschreitung der Tarifmacht..\n.
- VI. Zulässigkeit tariflicher Differenzierung…...\n
- 1. Tarifrechtliche Überschreitung der Tarifmacht..
- 2. Verfassungsrechtliche Überschreitung der Tarifmacht..\n.
- VII. Ergebnis: Im Rahmen der Rechtsordnung zulässige tarifliche Differenzierungen\n.
- I. Die Doppelnatur des Tarifvertrags..
- C. Bonusregelungen für Mitglieder der IG Metall...
- I. Übersicht Bonusregelungen ..
- II. Darstellung einzelner Bonusregelungen..
- 1. Zusätzliches Einkommen durch Jahressonderzahlung..
- 2. Zusätzliches Einkommen durch geringere Einkommenskürzung.
- 3. Zusätzliches Einkommen durch Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
- 4. Ausschluss betriebsbedingter Kündigung.
- 5. Einstellung von zusätzlichen Auszubildenden.
- D. Fazit..
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von tariflichen Differenzierungsklauseln. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Differenzierung aufzuzeigen und aktuelle Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder der IG Metall auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wie Tarifverträge so gestaltet werden können, dass Gewerkschaftsmitglieder durch Bonusleistungen gegenüber Nichtorganisierten besser gestellt werden.
- Die Doppelnatur des Tarifvertrags
- Verschiedene Arten von Differenzierungsklauseln
- Die Rolle der Koalitionsfreiheit bei der Differenzierung
- Rechtssprechung zur tarifvertraglichen Differenzierung
- Kriterien für die Zulässigkeit tariflicher Differenzierung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A. erläutert die Gründe für die Auswahl des Themas. Kapitel B. beschäftigt sich mit dem rechtlichen Kontext der Differenzierungsklauseln, wobei der Doppelcharakter von Tarifverträgen, verschiedene Arten von Differenzierungsklauseln und die Einwirkung der Koalitionsfreiheit auf die Differenzierung behandelt werden. Kapitel B.IV. analysiert die Rechtsprechung zur tarifvertraglichen Differenzierung anhand wichtiger Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und diskutiert das Günstigkeitsprinzip in Bezug auf die Differenzierung. Kapitel B.VI. entwickelt Kriterien zur Zulässigkeit tariflicher Differenzierung, die in Kapitel B.VII. zusammengefasst werden. Kapitel C. präsentiert neue Differenzierungsansätze der IGM und bewertet diese rechtlich. Schließlich wird in Kapitel D. ein Fazit gezogen.
Schlüsselwörter
Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Koalitionsfreiheit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Günstigkeitsprinzip, IG Metall, Bonusleistungen, Gewerkschaftsmitglieder, Nichtorganisierte
- Citation du texte
- Sascha Dudzik (Auteur), 2006, Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67354