Die Bürgschaftsverpflichtung charakterisiert sich dadurch, dass der Bürge sich per Vertrag gegenüber dem Gläubiger (also der Bank) verpflichtet, für eine Schuld eines Dritten (also des Kreditnehmers) einzustehen (§765 Abs. 1 BGB).
Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Sicherung des Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners. Die Arbeit gibt einen Überblick über Bürgschaftsarten, das Wesen der Bürgschaft, ihre Verwertung und Probleme in der Bankpraxis.
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtliche Einordnung
1.1 Einleitung
1.2 Wesen der Bürgschaft
2. Entstehen der Bürgenhaftung
2.1 Bürgschaftsvertrag
2.2 Schriftform
2.3 Sicherungsabrede
2.4 Bestehen der Hauptforderung / Akzessorietät
3. Bürgschaftsarten
3.1 Merkmale der „einfachen BGB-Bürgschaft“
3.1.1 Einrede der Vorausklage
3.1.2 Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
3.2 Selbstschuldnerische Bürgschaften
3.3 Höchstbetragsbürgschaften
4. Verwertung der Bürgschaft
4.1 Inanspruchnahme des Bürgen
4.2 Forderungsübergang auf den Schuldner
4.3 Forderungsübergang auf die Mitbürgen
5. Erlöschen der Bürgschaft
5.1 Tod des Bürgen und Hauptschuldners
5.2 Erlöschen durch Rückzahlung der Hauptschuld
5.3 Erlöschen durch Kündigung
6. Aktuelle Rechtsprechung
6.1 Bürgschaften von Angehörigen des Schuldners
6.2 Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes
6.3 Transparenzgebot
7. Wertung und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Ausgestaltung und praktische Anwendung der Bürgschaft als Kreditsicherungsinstrument im deutschen Bankwesen unter Berücksichtigung aktueller BGH-Rechtsprechung und ökonomischer Rahmenbedingungen.
- Rechtliche Grundlagen und Entstehung der Bürgenhaftung
- Unterscheidung verschiedener Bürgschaftsarten und Einreden
- Prozesse der Verwertung und des Erlöschens der Bürgschaft
- Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften bei nahen Angehörigen
- Zukunftsperspektiven der Bürgschaft im Kontext von Basel II
Auszug aus dem Buch
6.1 Bürgschaften von Angehörigen des Schuldners
In der Vergangenheit wurden häufig in finanziellen Notlagen eines Kreditnehmers bestehende Vermögenswerte auf Familienangehörige übertragen, wodurch Gläubiger benachteiligt wurden. Es besteht daher ein großes Interesse des Kreditinstitutes, Vermögensverlagerung vom Kreditnehmer auf einen oft vermögenslosen Verwandten zu verhindern.
Dies wurde in der Vergangenheit durch eine Ehegattenbürgschaft erreicht.
Im Jahr 1998 wurde vom BGH die Ehegattenbürgschaft des vermögenslosen Ehepartners als sittenwidrig abgelehnt, wenn die finanziellen Mittel des Bürgen im Verhältnis zur Hauptschuld außer Verhältnis stehen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Verpflichtung nur aufgrund einer emotionalen Bindung eingegangen wurde. Häufig wird es dem Ehepartner darüber hinaus an der Rechtskundigkeit und Geschäftsgewandtheit fehlen.
Der Bürgschaftsvertrag ist in diesem Fall nach § 138 (1) BGB nichtig.
Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26.04.2001 ist eine sittenwidrige Bürgschaft auch in Zusammenhang mit anderen so genannten „Nahbereichsbürgern“ möglich. Im vorliegenden Fall ging es um die Mutter des Schuldners, die außer Ihrem Eigenheim über kein Vermögen und über keine nennenswerten Einnahmen verfügte und sich für die Gesellschaft des Sohnes verbürgte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Rechtliche Einordnung: Einführung in die Notwendigkeit von Kreditsicherheiten zur Risikominimierung und Definition des Wesens der Bürgschaft.
2. Entstehen der Bürgenhaftung: Erläuterung der vertraglichen Anforderungen, der Schriftform und der Bedeutung der Sicherungsabrede sowie der Akzessorietät.
3. Bürgschaftsarten: Analyse der einfachen BGB-Bürgschaft, der selbstschuldnerischen Bürgschaft und der Höchstbetragsbürgschaft.
4. Verwertung der Bürgschaft: Darstellung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bürgen und der rechtlichen Folgen beim Forderungsübergang.
5. Erlöschen der Bürgschaft: Untersuchung der Beendigung des Bürgschaftsverhältnisses durch Tod, Tilgung der Hauptschuld oder Kündigung.
6. Aktuelle Rechtsprechung: Analyse relevanter BGH-Urteile zur Sittenwidrigkeit, zum Verbraucherschutz und zum Transparenzgebot bei formularmäßigen Klauseln.
7. Wertung und Ausblick: Kritische Einschätzung der Bedeutung der Bürgschaft in Zeiten von Basel II und standardisierten Bankprozessen.
Schlüsselwörter
Bürgschaft, Kreditsicherung, Akzessorietät, BGB, BGH, Sittenwidrigkeit, Ehegattenbürgschaft, Selbstschuldnerische Bürgschaft, Basel II, Bonität, Forderungsübergang, Transparenzgebot, Kreditgeschäft, Hauptschuldner, Einrede der Vorausklage
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Bürgschaft als Kreditsicherungsinstrument im Bankwesen, ihre rechtlichen Grundlagen im BGB sowie ihre praktische Anwendung und die damit verbundenen Risiken.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen der Haftung, den verschiedenen Bürgschaftsformen, der Verwertung bei Kreditausfall und der aktuellen Rechtsprechung zum Schutz von Bürgen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Verpflichtungscharakter der Bürgschaft aufzuzeigen und zu analysieren, wie sich die Rechtsprechung und neue Regulierungen wie Basel II auf deren Einsatz auswirken.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse basierend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aktueller BGH-Rechtsprechung und bankbetriebswirtschaftlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Phasen Entstehung, Ausgestaltung, Verwertung und Erlöschen der Bürgschaft sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit der richterlichen Kontrolle von Formularverträgen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Akzessorietät, Sittenwidrigkeit, Selbstschuldnerische Bürgschaft und den Schutz von "Nahbereichsbürgern" geprägt.
Warum spielt die Akzessorietät eine so zentrale Rolle?
Da die Bürgschaft untrennbar mit der Hauptforderung verbunden ist, führt das Erlöschen der Hauptschuld automatisch zum Erlöschen der Bürgschaft, was in der Praxis bei Kreditaufstockungen administrativen Aufwand bedeutet.
Wann ist eine Bürgschaft von Angehörigen sittenwidrig?
Laut BGH ist sie sittenwidrig, wenn eine krasse finanzielle Überforderung vorliegt, die auf einer emotionalen Verbundenheit beruht, welche die Entscheidungsfreiheit des Bürgen bei der Unterzeichnung beeinträchtigt hat.
Wie hat sich die Relevanz der Bürgschaft durch Basel II verändert?
Die Eigenkapitalregeln nach Basel II machen die Verbürgung durch bonitätsstarke Dritte finanziell attraktiver, da sie das Bürgenrating verbessern und somit die Risikokosten in der Kreditmarge senken können.
- Citar trabajo
- Dipl Finanzwirtin Jessica Kobarg (Autor), 2005, Die Bürgschaft als Sicherheit im Kreditgeschäft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67355