Landgraf Philipp von Hessen und Martin Luther - Briefwechsel


Hausarbeit, 1997

19 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Marburger Religionsgespräch

2. Die Wiedertäufer

3. Zweitehe und Beichtrat

4. Angeblicher Tod Luthers, veröffentlicht in einer

italienischen Zeitung

Zusammenfassung

Qellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Briefwechsel zwischen Landgraf Philipp von Hessen (1504 - 1567) und Martin Luther (1483 - 1546). Sie stützt sich größtenteils auf die abgedruckten Briefe in D. Martin Luthers Werken der Weimarer Kritischen Gesamtausgabe. Im folgenden wird dieses Werk in den Fußnoten durch WA und die Bände des Briefwechsels durch Brw. abgekürzt. Die folgenden vier Kapitel stellen eine Auswahl des gesamten Briefwechsels dar. Das Marburger Religionsgespräch 1529, die Einladung Luthers vom Landgrafen zum Gespräch, Luthers Bedenken im Hinblick auf dieses und die Ergebnisse in Marburg sind Inhalt des ersten Kapitels. Das zweite Kapitel befaßt sich mit einer Anfrage des Landgrafen an Luther und andere Wittenberger Theologen, wie der Landgraf mit einigen außer Landes verwiesenen Wiedertäufern, die unerlaubt in sein Fürstentum zurückgekehrt waren, verfahren soll. Weiterhin werden in diesem Kapitel die Forderungen der Wittenberger Theologen in ihrem Gutachten dargestellt. Den größten Anteil des Briefwechsels zwischen Philipp und Luther hat das Thema der Zweitehe des Landgrafen, womit sich das dritte Kapitel auseinandersetzt. Luthers Beichtrat, der in einer Bejahung der Zweitehe besteht, das Drängen des Landgrafen um Bekanntgabe dieses Rats und die immer wieder wiederholte Ablehnung einer Veröffentlichung in den Briefen Luthers spielen hier eine Rolle. Im vierten und letzten Kapitel geht es um den angeblichen Tod Luthers, der durch einen Zeitungsartikel in Italien durch die Kurie in Rom fälschlicherweise öffentlich gemacht wurde. Das Kapitel zeigt des Landgrafen und Luthers Reaktion in bezug auf diesen Zeitungsartikel.

1. Marburger Religionsgespräch

Landgraf Philipp von Hessen war auf die Einheit und ein Bündnis der Reformatoren bedacht[1], und er organisierte deshalb ein Religionsgespräch in Marburg. Huldrich Zwingli (Priester am Großmünster in Zürich) und Martin Bucer (ehemaliger Dominikaner in Oberdeutschland) waren in ihrer Grundhaltung im Gegensatz zu Luther bürgerlich und antifeudal eingestellt. Aber nicht nur in sozialpolitischer Hinsicht, sondern auch in religiösen Fragen, um die es im Marburger Gespräch gehen sollte, gingen die Meinungen der Wittenberger und der Zwinglianer auseinander.

Für Ende September 1529 lud Landgraf Philipp die Vertreter der Schweizer, der oberdeutschen Städte und die Wittenberger Theologen zu einem klärenden Gespräch nach Marburg an der Lahn ein. Damit wollte Philipp versuchen, die Wittenberger mit den Schweizern und Oberdeutschen zu einigen, ein Bündnis herzustellen, ohne oder gegen das der Kaiser in Entscheidungsfragen nichts unternehmen können sollte.[2] Im Gegensatz zu Philipp stand Luther einer möglichen Einigung in der Abendmahlsfrage von Anfang an skeptisch gegenüber. Auf einen verlorengegangenen Brief Philipps, in der der Landgraf Luthers Einstellung zu einem Gespräch mit den Schweizern und Oberdeutschen erfragt, antwortet Luther, es sei kein ernsthafter Wille der anderen Theologen zu Einigung und zum Frieden vorhanden.[3] Aber auch Luther selbst wollte seine Ansicht in bezug auf die Abendmahlsfrage, daß der Leib Christi und das Blut Christi während der Einnahme des Abendmahls in Gestalt von Brot und Wein präsent sei, nicht ändern: „So weys ich ia wol, das ich nicht weichen kan, als gewis, das sie yrren, nach dem ich yhren grund auch gesehen.“[4] Die Behauptung Zwinglis und der Oberdeutschen, das Abendmahl sei eine symbolische Handlung, lehnte Luther ab. Allein weil des Landgrafen „gantzer ernst und hertzlich wol“[5] in der Anfrage zum Ausdruck gekommen ist, wird Luther in Marburg erscheinen. Denn eine solche Unterredung ist für ihn eine verlorene und vielleicht auch gefährliche Angelegenheit: „Darumb ich auch willig und geneigt bin, solchem ewrer f. g. Christlichem furnemen einen verlornen (als ich sorge), villeicht auch uns ferlichen dienst zu leisten.“[6] Luther hat keine Hoffnung auf eine Einigung und meint, daß das „zusamen komen umbsonst ist, so beyderteil mit fursatz [Vorhaben; Absicht] kompt, nichts zu vergeben ... denn das sie auff yhrem synn bestehen wollen“[7] Außerdem befürchtet Luther, wenn sie sich uneinig trennen, so wird nicht nur die Mühe des Landgrafen, Zeit und Arbeit der Teilnehmenden umsonst gewesen sein, sondern „sie [die Zwinglianer] würden auch „yhr rhumen nicht lassen, wie sie bis her gewont und gethan, und damit uns zwingen, uns auffs new zuverantworten.“[8] Auf die Sorge Philipps, es könnte vielleicht aus solcher Uneinigkeit Gewalt und Krieg folgen, antwortet Luther nur in bezug auf die Schuldfrage, nämlich daß sie - die Wittenberger und Landgraf Philipp - keine Schuld dafür zu tragen brauchen und der Teufel mit Füßen getreten würde.[9] Am 1.Juli 1529 folgt auf Luthers Zusage eine Einladung Philipps an Luther und Melanchton für Ende September: „so begehren wir an Euch abermals ganz gutlich mit Gnaden, Ihr wollet Euch hierin gutwillig erzeigen, zu solchem Tage erscheinen und uff den Tag Michaelis [29. September] bei uns zu Martburgk gewißlich einkommen, folgendes Donnerstags [30. September] solch freundlich und gutlich undisputierlich Unterrede...“[10] Da Philipp ratlos ist, auf welche Weise die zu beredenden Unstimmigkeiten am besten bereinigt werden, bittet er Luther, Wege und Mittel zu finden. Luther gibt am 8. Juli seine zusagende Antwort nur kurz wider und schreibt, da Landgraf Philipp Luthers und Melanchtons Anwesenheit zum Gespräch in Marburg wünscht und seine Hoffnung auf diese setzt: „So wollen wir auch gerne und geneigts willens das unser dazuthun und ... zu Marckburg erscheinen.“[11]

Während die Vertreter der Schweizer und der oberdeutschen Städte schon in Marburg eingetroffen waren, warteten diese mehrere Tage auf die Wittenberger. Luther aber, an der Landesgrenze zu Hessen angelangt, wartete auf das ihm zugesicherte Geleit Philipps und wollte ohne dieses die Landesgrenze nicht überschreiten. Landgraf Philipp wunderte sich, denn Zwingli war ohne Geleit von der Schweiz gekommen und Luther hätte wohl kein Vertrauen mehr.[12]

Am 2. und 3. Oktober 1529 fand in Marburg das Religionsgespräch statt. Nach ziemlich aussichtsloser Debatte über die Wahrhaftigkeit des Leibes Christi während des Abendmahls fragte Landgraf Philipp jeden einzelnen Teilnehmer „um Rat, Mittel und ob man nicht nachgeben könnte, und fand bei uns allen, wenn sie, der andere Teil, bekennen wollten, daß der Leib Christi im Abendmahl wäre [und] nicht allein im Gedächtnis der Menschen, wollten sie alle anderen Fragen erlassen und auf nichts dringen, ob er leiblich oder geistlich, natürlich oder übernatürlich, in einer Stätte oder ohne Stätte präsent wäre, und so als Brüder wieder annehmen und alles tun, was ihnen lieb wäre.“[13] Auch dieser Versuch zu verhandeln schlug fehl. Das Ergebnis des Marburger Religionsgesprächs waren fünfzehn unterzeichnete Artikel. Von der Dreifaltigkeit im ersten Artikel bis zur Kindertaufe im vierzehnten Artikel konnten sich die Reformatoren über den Inhalt dieser einigen, aber nicht in bezug auf das Abendmahl. Dennoch wird in Artikel fünfzehn zu gegenseitiger christlicher Liebe aufgerufen: „Da wir uns aber zu dieser Zeit nicht geeinigt haben, ob der wahre Leib und das wahre Blut Christi leiblich in Brot und Wein seien, so soll doch ein Teil dem anderen gegenüber christliche Liebe, sofern eines jeden Gewissen es immer ertragen kann, erzeigen, und beide Teile den allmächtigen Gott fleißig bitten, daß er uns durch seinen Geist das rechte Verständnis bestätigen wolle.“[14] Martin Luthers Bedenken in bezug auf die Abendmahlsfrage hatten sich also bewahrheitet und das religionspolitische Ziel, das Landgraf Philipp mit dem Marburger Gespräch verfolgte, wurde nicht erreicht. Nach dem Religionsgespräch erhält Philipp von Luther und Melanchton ein Schreiben, in dem sie noch einmal beide Ansichten - die Wahrhaftigkeit des Leibes Christi und die symbolische Handlung - darstellen und (versuchen) anhand von Aussagen berühmter Gelehrter in der Geschichte des Christentums und Bibelstellen ihre Auffassung von der leiblichen Präsenz Christi im Abendmahl zu beweisen.[15]

[...]


[1] Vgl. Mayer, Hans, Martin Luther. Leben und Glaube, S. 175.

[2] Vgl. Landgraf, Wolfgang, Martin Luther. Reformator und Rebell, S. 285.

[3] Vgl. WA Brw. Bd. 5., S. 102.

[4] Ebd. S. 102.

[5] Ebd. S. 101.

[6] Ebd. S. 101.

[7] Ebd. S. 102.

[8] Ebd. S. 102.

[9] Ebd. S. 102.

[10] Ebd. S. 108.

[11] Ebd. S. 110.

[12] Vgl. Landgraf, Wolfgang, Martin Luther. Reformator und Rebell, S. 286.

[13] Vgl. Osiander, Andreas, Bericht über das Marburger Gespräch in: Obermann, Heiko. Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Bd 3, S. 165.

[14] Vgl. Die 15 Marburger Artikel, in: Obermann, Heiko, Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen, S. 161.

[15] Vgl. WA Brw. Bd. 5, S. 155ff.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Landgraf Philipp von Hessen und Martin Luther - Briefwechsel
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Veranstaltung
Grundseminar: Landgraf Philip I. und die Reformation in Hessen
Note
2,5
Autor
Jahr
1997
Seiten
19
Katalognummer
V67368
ISBN (eBook)
9783638603492
ISBN (Buch)
9783656799740
Dateigröße
441 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Landgraf, Philipp, Hessen, Martin, Luther, Briefwechsel, Grundseminar, Landgraf, Philip, Reformation, Hessen
Arbeit zitieren
MA Angela Exel (Autor:in), 1997, Landgraf Philipp von Hessen und Martin Luther - Briefwechsel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67368

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