Der private Krieg im Spiegelbild der Theorie der neuen Kriege


Seminararbeit, 2006

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2 . Abgrenzung: Staatenkrieg – Bürgerkrieg – Privater Krieg
2.1 Staatenkrieg
2.2 Bürgerkrieg
2.3 Privater Krieg

3. Privater Krieg
3.1 Die Ausgangsbedingungen für die Entstehung von privaten Kriegen
3.1.1 Internationales Umfeld
3.1.2 Wirtschaftliches Umfeld
3.1.3 Soziokulturelles Umfeld
3.1.4 Politisches Umfeld
3.2 Akteure des privaten Kriegs
3.2.1 Kriegsherren (Warlords)
3.2.2 Kindersoldaten
3.2.3 Söldnertum (Private Militärfirmen)
3.2.4 Terroristen
3.2.5 Organisierte Kriminalität
3.3 Kennzeichen von privaten Kriegen

4. Der private Krieg in der Theorie der „neuen Kriege“

5. Die Zukunft der Kriege

6. Literaturverzeichnis

Eigenständigkeitserklärung:

Hiermit versichere ich, dass ich diese Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe, mit Ausnahme der angegebenen Quellen und Hilfsmittel, angefertigt habe.

______________________

Unterschrift

1. Einleitung

Mit dem Ende des Ost-West Konflikts und dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts Anfang der 1990er Jahre hatte sich die Erwartung verbreitet, dass Kriege und auch Kriegsdrohungen von nun an der Vergangenheit gehören würden. Es sah eine Zeit lang danach aus, als ob der Gesellschaftstheoretiker Immanuel Kant in seiner 1795 verfassten Schrift „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf“ damit recht behalten würde, dass „es […] der H a n d e l s g e i st [ist], der mit dem Kriege nicht zusammen bestehen kann, und der früher oder später sich jedes Volks bemächtigt.“ (Kant 1795. erster Zusatz)

Aber diese Erwartung trog und bewahrheitete sich bis jetzt nicht. Was allerdings zu Ende ging war die lange währende Ära der klassischen zwischenstaatlichen Kriege, die spätestens seit dem Westfälischen Frieden im Jahre 1648 eingeläutet wurde und die bis ins 20. Jahrhundert hinein bestand. Schon im 1625 erschienenen Werk „Libri tres de belli ac pacis“ von Hugo Grotius wird der Staat bereits als Monopolist der Entscheidung über Krieg und Frieden gesehen. (Münkler 2001: 226)

Vor allen Dingen der politische und wirtschaftliche Schaden, den zwischenstaatliche Kriege verursachen, hat dazu geführt, dass hoch entwickelte Industriestaaten vor der Führung von Kriegen zurückschrecken, weil der denkbare Ertrag geringer ist als der sicher einzukalkulierende Schaden. (Münkler 2002a: 128) Und somit wurden vor allen Dingen in Europa nach dem zweiten Weltkrieg durch die Europäische Integration, die Gründung der KSZE und die Einbindung Europas in die NATO der Grundstein für ein friedliches Miteinander gelegt, in dem Krieg kein Gegenstand europäischer Politik mehr darstellt.

Doch unbemerkt dieser politischen Erwägungen Europas zeigten sich auf der ganzen Welt, ja selbst an der östlichen Grenze Europas, dem Balkan, schwelende Krisenherde die den europäischen Bemühungen - „nie wieder Krieg“- entgegenlaufen und ganz neue Kriegsformen, nämlich die „privatisierten Kriege“ hervorbrachten. Beispiele hierfür waren die Kriege in Somalia und Ruanda, sowie der Bosnienkrieg in denen nicht nur zwischenstaatliche Akteure beteiligt waren, sondern mehr und mehr auch Partisanen, Warlords, Kindersoldaten, Söldner, private Militärunternehmen und auch andere Formen der privaten Kriegsführung beteiligt waren.

Der Krieg hat also mit dem Ende des Ost-West Konflikt seine Erscheinungsformen geändert und sich ganz nach Clausewitz verhalten, der in seinem Werk „Vom Kriege“ den Krieg als Chamäleon bezeichnet, der Gestalt und Form immer wieder ändern und sich den äußeren Bedingungen anpassen kann.(Clausewitz 1980: 212)

In dieser Hausarbeit soll versucht werden die neue Form des privaten Krieges zu charakterisieren und Formen, Akteure, Entwicklungen, Gründe und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Des weiteren wird der private Krieg in der Theorie der „neuen Kriege“, die von Herfried Münkler und Mary Kaldor begründet wurde, eingeordnet um dadurch Schlüsse für die Zukunft der Kriege aufzeigen zu können.

2. Abgrenzung: Staatenkrieg – Bürgerkrieg – Privater Krieg

Die Einteilung der Kriegsformen in den Staatenkrieg, den Bürgerkrieg und den privaten Krieg ist in der herausragenden Rolle des Staatenkrieges seit dem dreißigjährigen Krieg begründet. Seitdem wurde dem klassischen Staatenkrieg das „Primat“ der Kriege zugesprochen und auch eine ganze Zeit als „eigentlicher Krieg“ bezeichnet. Der Bürgerkrieg hingegen bezeichnet im Gegensatz dazu einen Krieg der „Bürger“ innerhalb eines Staates. (Herberg-Rothe 2003: 24) Der Begriff des Privaten Krieg als Synonym für nichtstaatliche Kriege kam erst zu Beginn des 21. Jahrhundert durch mehrere Schriften von Herfried Münkler und Mary Kaldor auf und wurde von anderen Autoren auch als „low-intensity-conflicts“ (Martin van Creveld), „wilde Kriege“ (Wolfgang Sowsky), „Gewaltmärkte“ (George Elwert) oder auch „private Gewalt“ (Erhard Eppler) bezeichnet. Dabei allerdings immer mit verschiedenen Ausprägungen und Schwerpunkten.

Außerdem muss man auch feststellen, dass die strikte idealtypische Dreiteilung der Kriegsformen in ihrer Reinform oft nicht vorkommt sondern die Mischformen überwiegen und es immer Tendenzen von der einen zur anderen Kriegsform und umgekehrt gegeben hat. Dennoch scheint diese Einteilung der Kriegsarten sinnvoll und im Folgenden sollen nun die Begriffe voneinander abgegrenzt und definiert werden.

2.1 Staatenkrieg

Die zwischenstaatlichen Kriege waren seit dem dreißigjährigen Krieg bis zum zweiten Weltkrieg die beherrschendste Form der Kriegsführung. (Münkler 2002a: 24) Man versteht darunter eine Auseinandersetzung zwischen mindestens zwei souveränen Staaten, die mit regulären Truppen (Militär) gegeneinander kämpfen um ein gewisses Ziel, die Einnahme von neuem Territorium, Thronfolge, Streitigkeiten etc. zu erreichen. Der Krieg wird vom Zustand des Frieden durch eine Rechtsakte getrennt. Vorraussetzung hierfür ist eine offizielle Kriegserklärung, die dem Gegner die Möglichkeit offen halten soll, sich friedlich einigen zu können. Bricht der Krieg dann schließlich aus steht man sich an einer offiziellen Front gegenüber und suchte den Sieg in einem Kulminationspunkt: Der Schlacht. Der Mord an Zivilisten und nicht am Krieg beteiligen Personen galt auch schon damals als Kriegsverbrechen, wobei auch Zivilisten keine Soldaten töten durften. Nach Beendigung der Kampfhandlungen werden die Kampfhandlungen mit einem Friedensvertrag beendigt in dem der Sieger dem Besiegten Bedingungen stellen kann. Meist werden dadurch dann auch die Kriege refinanziert. (vgl. Münkler 2002a: 27; Haffner 1966: 16)

Durch die Kriegerklärung und den Friedensschluss wird eine klare Trennung zwischen Kriegs- und Friedensrecht geschaffen, die auch zu einer von Haffner beschriebenen „Hegung des Krieges“ führt.(Haffner 1966: 14) Außerdem stellt er fest, das es wichtig ist, dass der Krieg die Ausnahme darstellt und nicht zum Dauerzustand wird, weil dadurch die volkswirtschaftlichen Kosten zu hoch werden und der Zweck und Anreiz des Krieges dadurch verloren gehen würde. Des weiteren hält er die Trennung zwischen Kombattanten und Nonkombattanten für essentiell, weil sie für die Bürger des Landes bedeutet, dass sie ihrer Arbeit ganz normal nachgehen können, während die Berufssoldaten im Krieg stellvertretend für alle kämpfen. Dieser Umstand erleichtert die Wiederherstellung des Friedens nach dem Ende der Kampfhandlungen. (Haffner 1966: 16f)

Zwischenstaatliche Krieg sind im Regelfall weit weniger grausam wie Bürgerkriege oder andere Formen des Krieges, weil sie eine Begrenzung der Gewalt ermöglichen. (Herberg-Rothe 2003: 27) Die Lenkung des Krieges durch des Monopolisten Staat hat aber durch die Technisierung und Nationalisierung zu einer Intensivierung des Krieges geführt. Beispiele hierfür sind z.B. die Motorisierung der Heere und der Bau der Atombombe, deren Entwicklung ohne staatliche Geldmittel so nicht möglich gewesen wäre. Dieser Intensivierung steht aber auch die Oben genannte „Hegung“ des Krieges gegenüber, die im neuzeitlichen Völkerrecht ihren Niederschlag gefunden hat. (vgl. Herberg-Rothe 2003: 27f; Münkler 1995: 4)

2.2 Bürgerkrieg

Im Gegensatz zu staatlichen Kriegen zeichnen sich Bürgerkriege durch ihre besondere Grausamkeit und den exzessiven Gebrauch von Gewalt aus. Massaker, Vergewaltigungen und Brandschatzungen sowie Massenhinrichtungen sind Ausdruck dieser exzessiven Gewaltlust. (Münkler 2002a: 47) Bürgerkriege sind in der Vergangenheit immer an der Trennlinien und den Randbereichen von großen Machtblöcken entstanden, weil dort eher weiche, nicht eindeutig markierte Grenzen vorzufinden sind an denen die Geltung von Gesetzen und Anordnungen sich in der Weite des Raumes und anderer Gegebenheiten verlieren. (Münkler 2001a: 231) Als Beispiel hierfür wäre der Balkan zu nennen, der seit Jahrhunderten zwischen dem Einflussgebiet der Osmanen und später der Sowjets und auf der anderen Seite Westeuropa liegt und dadurch lange Zeit von heftigen Auseinandersetzungen der einzelnen Ethnien erschüttert wurde.

Ein weiteres Charakteristikum von Bürgerkriegen ist, dass keine Begrenzung der Gewalt auf ein bestimmtes Gebiet möglich ist, weil zwei feindliche Gemeinschaften Anspruch auf ein und dasselbe Gebiet erheben (Diner 2000) Bei Bürgerkriegen handelt es sich in der Regel nicht um Eroberungskriege, sondern es steht die Existenz der beteiligten Gruppen als solche, ihre Identität und zuweilen die physische Existenz ihrer Mitglieder auf dem Spiel. Sie beginnen meist auf Grund von unterschiedlichen Motiven mit der gewaltsamen Auflehnung gegen die etablierte Staatsgewalt was dazu führt, dass die Staatsgewalt zu gewaltsamen Maßnahmen greift um die Rebellion im Keim zu ersticken. Das führt zur Eskalation der Gewalt und die Zivilbevölkerung versagt der Staatsgewalt ihre Unterstützung, was die Folge hat, dass die Machthabenden ihre Legitimation als Monopolist des Krieges verlieren und zu einer Bürgerkriegspartei unter vielen werden. (Waldmann 1998: 20ff)

Ziel eines Bürgerkrieges kann es sein, die Macht zwischen zwei großen Gemeinschaften in einem Staat zu erlangen. Des weiteren können religiöse Gründe, Weltanschauungen und Ideologien der Auslöser von Bürgerkriegen sein, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Gründe oft auch als Vorsatz genutzt werden um Anhänger zu mobilisieren und den Kampf zu legitimieren, ohne das sie eine wirkliche Rolle spielen. (Kaldor 2000)

Als Bürgerkriege werden aber auch Revolutionen bezeichnet, in denen das ideologische Moment eine Rolle spielt wie z.B. die französische Revolution von 1789 oder den Zerfall der Sowjetunion 1989/90.

2.3 Privater Krieg

Der Begriff des privaten Krieges wurde in den letzten Jahren in einigen Veröffentlichungen von Herfried Münkler wie z.B. in „Die privatisierten Kriege des 21. Jahrhundert“ oder in „Die Privatisierung des Krieges“ neu eingeführt. Er soll stellvertretend für Begriffe wie z.B.„low intensity-conflicts“ (Martin van Creveld), „Gewaltmärkte“ (George Elwert) oder asymmetrische Kriege (Mary Kaldor) sowie „postnationaler Krieg“ (Ulrich Beck) stehen, wobei alle Begriffe andere Teilaspekte des neu eingeführten Begriffes beschreiben. Münkler stellt dabei fest, dass sich der Krieg in den letzten Jahren „aus den Fesseln der Staatlichkeit“ befreit und sich „entstaatlicht, um nicht zu sagen privatisiert“ hat.(Münkler 2003: 8) Diese Entwicklung vom Staat als dem Monopolisten des Krieges hin zur Privatisierung des Krieges belegt er an Hand der Daten der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF), die von den weltweit geführten Kriegen im Jahr 1999 nur neun Prozent als Staatenkriege klassifizieren, wohingegen 41 Prozent als Antiregimekriege ausgewiesen werden und 32 Prozent als Autonomie- bzw. Sezessionskriege gelten. 18 Prozent der Konflikte konnten nicht zugeordnet werden. Das bedeutet, dass im Jahre 1999 drei Viertel aller auf der Welt geführten Kriege keine Staaten-, sondern um in seiner Diktion zu bleiben als private Kriege ausgetragen wurden. (Münkler 2001a: 222) Auch das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung, bestätigt wie Abbildung 1 zeigt, in ihrem Konfliktbarometer 2005 den Trend zu innerstaatlichen, privaten Konflikten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Laufende inner- und zwischenstaatliche Konflikte 1945-2005

Quelle: Konfliktbarometer 2005 S.3

Münkler beschreibt den Begriff der „privatisierten Kriege“ in seinem Aufsatz „Die privatisierten Kriege des 21. Jahrhunderts“ auf Seite 223 so:

„Was inzwischen zu beobachten ist, ist der nicht zwischen Staaten und mit Armeen ausgetragene Krieg, sondern ein Konflikt in dem sozial, ethnisch oder religiös definierte Bevölkerungsteile einander bekriegen und Partisanen oder Banden, regionale Kriegsherren sowie internationale Söldnerfirmen die entscheidende Rolle spielen. Thesenhaft pointiert heißt das: Wir sind Zeitgenossen einer umfassenden Entstaatlichung beziehungsweise Privatisierung des Krieges, der sich in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten mehr und mehr aus einem Instrument politischer Interessen- und Willendurchsetzung in eine Form privatwirtschaftlich organisierter Einkommenserzielung und Vermögensakkumulation verwandelt hat und dabei mit der international organisierten Kriminalität, dem Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, eine enge Verbindung eingegangen ist.“

Auch Erhard Eppler greift den Begriff der „privaten Gewalt“ auf und definiert ihn als die Gewalt, die an die Stelle des staatlichen Gewaltmonopols getreten ist. (vgl. Eppler 2002: 12) Des weiteren unterscheidet er zwischen der privaten Gewalt von oben, mit der die Privatisierungsbemühungen der Nationalstaaten gemeint ist und die privatisierte Gewalt von unten aus der Wirtschaft und dem Volk.

Münkler bescheinigt dem privaten Krieg drei Hauptentwicklungen, die im Rahmen der Kriegsentwicklung in den Krisenregionen wie z.B. auf dem Balkan zu beobachten sind. Das sind zum einen die wachsende Anzahl von Söldner und „private-military-companies“, zweitens die wachsende Bedeutung von Warlords und drittens die rapide Vermehrung von Kindersoldaten. (vgl. Münkler 2001a: 223ff) Eine differenzierte Beschreibung dieser Hauptakteure der privatisierten Kriege wird im Kapitel 3.2 gegeben.

Kennzeichnend für die Art der privatisierten Kriege ist die Abwesenheit bzw. Durchbrechung verbindlicher Regeln der Kriegsführung und in der fehlenden Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nonkombattanten. (vgl. Hoch 2001: 18) So sind die Opfer dieser Krieg mit 80 bis zu 90% vorwiegend Zivilisten (Paes/ Aust 2003: 1229)

Über die Ausgangsbedingungen der privaten Kriege wird im Folgenden berichtet. Hier soll nur ein kurzer Überblick und eine Begriffsdefinition der privaten Kriege gegeben werden.

3. Privater Krieg

3.1 Die Ausgangsbedingungen für die Entstehung von privaten Kriegen

Das klassische Umfeld, in dem private Gewaltakteure ihre Macht und ihren Einfluss gelten machen können, wird durch das gemeinschaftliche Auftreten von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bedingungen bestimmt. Diese sind:

- eine gering diversifizierte, von Primärgütern abhängige Volkswirtschaft;
- eine gesellschaftliche Modernisierung ohne soziale Entwicklung
- einen Widerstreit zwischen traditionellen und modernen Normen und der Furcht vor einem kulturellen Identitätsverlust
- und von einem Staat, der entweder zu schwach ist um seine entscheidenden und wichtigsten Funktionen zu erfüllen, oder zu repressiv um gewaltfreie Formen von Dissens zuzulassen.

(vgl. Mair 2002:29)

Wenn man versucht diese Merkmale räumlich mit einem Gebiet in Verbindung zu bringen so wird man schnell auf die Staaten Afrikas seit ihrer Unabhängigkeit kommen. Ausgelöst wurde die Entwicklung hin zu mehr privatisierter Gewalt in den 1980er Jahren. Gründe dafür waren der Zusammenbruch des sozialistischen Machtblocks und damit die alleinige Durchsetzung des liberalen Ordnungsmodells und die sich daraus ergebende internationale Dominanz der USA, der immer dünner werdenden Zufluss externer Ressourcen wie z.B. Entwicklungshilfemaßnahmen und die Globalisierung der internationalen Kapital-, Waren- und Kommunikationsströme. Gerade diese Faktoren machten es privaten Gewaltakteuren leicht, sich in den angeschlagenen und wirtschaftlich maroden Ländern der Dritten Welt festzusetzen und ihren Einfluss zu maximieren. (vgl. Mair 2002: 29)

[...]

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Der private Krieg im Spiegelbild der Theorie der neuen Kriege
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Institut für Politikwissenschaft und Sozialforschung)
Veranstaltung
Kriege im Spiegelbild politischer Theorie
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
29
Katalognummer
V67862
ISBN (eBook)
9783638605540
ISBN (Buch)
9783656798507
Dateigröße
1258 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Krieg, Spiegelbild, Theorie, Kriege, Spiegelbild, Theorie
Arbeit zitieren
Markus Wagner (Autor:in), 2006, Der private Krieg im Spiegelbild der Theorie der neuen Kriege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67862

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