Das Alterseinkünftegesetz mit Wirkung zum 01.01.2005 führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung der deutschen Rentnerhaushalte


Hausarbeit, 2006

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung
2.1 Demografischer Wandel in der Gesellschaft
2.2 Einkommenslage der deutschen Rentnerhaushalte
2.3 Steuerliche Behandlung von Renten vor dem 01.01.2005

3. Das Alterseinkünfte Gesetz (AltEinkG) vom 05.07.2004
3.1 Steuerliche Auswirkungen des AltEinkG auf die GRV
3.1.1 Beitragszahlungsphase zur Basisversorgung
3.1.2 Rentenzahlungsphase aus der Basisversorgung
3.2 Steuerliche Auswirkungen des AltEinkG auf die PRV
3.3 Steuerliche Auswirkungen im allgemeinen

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis und Quellennachweise

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Lebendgeborene und Gestorbene je 1000 der Bevölkerung, 1841 – 2050 und Altersaufbau der Bevölkerung, 1864 – 2050 (Anteile der Altersjahre in %)

Abb. 2: Rentenneuzugänge

Abb. 3: Netto-Jahreseinkommen je Haushaltsmitglied in Deutschland

Abb. 4: Steuerliche Belastung nach dem Alterseinkünftegesetz ab 2005

1. Einleitung

„Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt“[1], so steht es in vielen Broschüren und Zeitschriften des Bundesministeriums für Finanzen. Doch ist dieses Gesetz wirklich so gerecht?

In anbetracht der Ereignisse in den letzten Jahren, muss man sich diese Frage in Bezug auf die aktuellen Rentenreformen wirklich stellen. Durch die strukturellen Veränderungen in unserer Gesellschaft und dem größer werdenden „schwarzen Loch“ im Staatshaushalt, gerade bei der gesetzlichen Rentenversicherung, war es eine Frage der Zeit, wann es zu Rentenreformen kommen würde. In Deutschland ist die Alterssicherung kein unumstrittenes Thema. Gerade die Übergangsgeneration, der Rentner von morgen, klagt über eine erhöhte steuerliche Mehrbelastung durch die Einführung.

Diese Ausarbeitung befasst sich mit der steuerlichen Mehrbelastung der deutschen Rentnerhaushalte, die durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes mit in Krafttreten zum 01.01.2005 entstanden ist. Um ein besseres Verständnis zu diesem doch viel umstrittenen Themas zu erlangen, werde ich eine kurze geschichtliche Zusammenfassung über die Entwicklung und Funktionsweise des deutschen Rentenversicherungssystems bis zum 31.12.2004 geben. Im weiteren Verlauf, soll ein Überblick über die Notwendigkeit dieses Gesetzes gegeben werden. Da dieses Gesetz umfangreiche steuerliche Änderungen hervorruft, beschränke ich mich bei der Ausarbeitung überwiegend auf die gesetzliche und private Rentenversicherung und gebe danach noch einen allgemeinen kleineren Überblick über mögliche Mehrbelastungen. Beispiele sollen das Thema verdeutlichen und somit die These untermauern.

2. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wurde 1889 von Reichskanzler Bismarck unter Kaiser Wilhelm I. eingeführt und galt seither als Vorbild für viele Rentensysteme der Welt.[2] Ziel war es dabei, dass für die Finanzierung der Renten sowohl die Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch der Staat herangezogen wurden, um somit einen umfassenden sozialen Schutz für die breite Bevölkerungsdichte vor allem im Rentenalter zu gewährleisten. Rentenansprüche werden an das Erwerbsleben gekoppelt. Dies bedeutet, dass nicht versicherungspflichtige Beitragszahler zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung keine gesetzliche Rente erhielten.

In ihrem Ursprung war die Rentenversicherung ein kapitalgedecktes Verfahren. Dieser Kapitalstock verzehrte sich aber durch die Weltwirtschaftskrise 1929 und dem 2.Weltkrieg dermaßen schnell, so dass die deutsche Rentenversicherung schrittweise beginnend im Jahre 1957 in ein Umlageverfahren überführt wurde.[3] 10 Jahre später, also 1967, war die deutsche Rentenversicherung dann ausschließlich umlagefinanziert, d.h. die laufenden Rentenzahlungen stammen aus den Beiträgen der Rentenversicherungspflichtigen des Vormonats. Dieses Umlageverfahren wird in einigen Lehrbüchern auch als „Der Generationsvertrag“ bezeichnet, d.h. die Rentnergeneration ist abhängig von der erwerbstätigen Generation.[4] Das reine Umlageverfahren entspricht schon seit längerem nicht mehr der Realität. Zurzeit wird die gesetzliche Rentenversicherung durch 70 Prozent Rentenversicherungsbeiträgen und 30 Prozent aus Bundeszuschüssen finanziert. Diese 70 Prozent werden von etwa 90 Prozent aller abhängig Beschäftigten mit einem 50/50 Verhältnis mit Ihren Arbeitgebern, wobei deren Hälfte (nach § 3 Nr. 62 EStG) als steuerfreier Arbeitgeberanteil, getragen wird. Der Beitragssatz liegt derzeit noch bei 19,5 Prozent und gilt bis zu einer Bemessungsgrenze von 5.250,- € in den alten und 4.400,- € im Monat in den neuen Bundesländern.[5] Dieser Generationsvertrag befindet sich bereits seit mehreren Jahren in einer Krise, da das funktionale Gleichgewicht dieses Systems von Veränderungen im Bevölkerungsaufbau (Sterblichkeitsrate, Geburtenrate, Zuwanderungs- und Abwanderungsrate) und dem ständigem Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze negativ beeinflusst wird.[6]

2.1 Demografischer Wandel in der Gesellschaft

Bereits seit Mitte der 80er Jahre versprachen das wirtschaftliche Wachstum und der Bevölkerungsaufbau keine zukünftigen stabilen Bedingungen mehr. Nettolöhne und Gehälter sind in den letzten Jahren kaum noch gestiegen.[7] Die gesetzlichen Renten haben seit 2004 nicht einmal mehr einen inflationären Ausgleich erhalten.

Der wichtigste Grund für eine Ergänzung des Umlageverfahrens über eine private staatlich geförderte Rentenversicherung im Kapitaldeckungsverfahren ist in meinen Augen aber die Demografie in Deutschland. Die nachfolgende Grafik stellt die bisherige mit der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung gegenüber. Auf die einzelnen Phasen und detaillierte Erklärungen zur demografischen Entwicklung soll hier verzichtet werden, da dies nicht Thema dieser Arbeit ist.

Abb. 1: Lebendgeborene und Gestorbene je 1000 der Bevölkerung, 1841 – 2050 und Altersaufbau der Bevölkerung, 1864 – 2050 (Anteile der Altersjahre in %)[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus dieser Grafik, ist sehr gut zu erkennen, dass die bisherige Entwicklung und die zukünftige Entwicklung der Bevölkerungsstruktur eine entscheidende Rolle für die Umstrukturierung der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. In der Vergangenheit, in der das Umlageverfahren funktionierte, gab es mehr junge Menschen, die in das Rentensystem einzahlten, als Rentenbezieher. Seit November 2005 haben wir einen ungefähren Gleichstand. Dieser wird sich in der Zukunft in die entgegen gesetzte Richtung ändern d.h. weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsbezieher.

Aufgrund dieser extremen Entwicklungen werden Reformen unabdingbar sein.

2.2 Einkommenslage der deutschen Rentnerhaushalte

Im Jahre 1998 wurde die wirtschaftliche Situation der deutschen Rentnerhaushalte noch als „gut“ bewertet. Demnach erzielten die Seniorenhaushalte ein durchschnittliches Einkommen von etwa 1.795,- €. Der Anteil der öffentlichen Transferleistungen bei Rentnern und Pensionären betrug dabei fast 79 Prozent.[9]

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und den daraus resultierenden stetig steigenden Rentenneuzugängen (wie aus der Abbildung 2 am Ende des Abschnittes hervorgeht), den so genannten „Nullrunden“, dem defizitären wirtschaftlichen Ergebnis der gesetzlichen Rentenversicherung (Einnahmen 2004: 232,47 Mrd. EUR minus Ausgaben 2004: 235,49 Mrd. EUR ergibt ein Defizit von -3,02 Mrd. EUR)[10] und der als „gut“ bewerteten finanziellen Situation ist davon auszugehen, dass weitere Rentenkürzungen und eine stärkere Belastung der deutschen Rentnerhaushalte durch das neue Alterseinkünftegesetz zu erwarten ist (Abbildung 3 stellt einen kurzen grafischen Überblick über das Jahreseinkommen je Haushaltsmitglied im Vergleich zu anderen Haushalten dar, demnach liegen Rentner und Pensionäre im Durchschnitt sogar über den Arbeitern und etwa in gleicher Höhe mit Arbeitnehmern, Beamten und Angestellten).

[...]


[1] Bundesministerium für Finanzen (Hg.): Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt, Broschüre Juni 2005, S. 1

[2] Vgl. Prof. Dr. Börsch-Supan, Axel: Reformerfahrungen im Ausland: Ein systematischer Vergleich aus sechs Ländern, in: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH (Hg.): Gesetzliche Alterssicherung, 1999, S. 9

[3] Vgl. ebenda, S. 10

[4] Vgl. Miegel, Meinhard: Sicherheit im Alter: Plädoyer für die Weiterentwicklung des Rentensystems, in: Schriften des Instituts für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, IWG, Bd. 4, 1.Aufl., 1981, S. 115

[5] In Anlehnung an Prof. Dr. Börsch-Supan, Reformerfahrungen, a.a.O., S. 13 - 14

[6] Vgl. Katzenstein, Bernd; Jähnig, Markus: Die Deutschen und ihr Geld: Einkommen, Vermögen und Alterssicherung, 2.Aufl., 2001, S. 68

[7] Vgl. ebenda, S. 69

[8] Vgl. Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (Hg.): Bevölkerung, Fakten – Trends – Ursachen – Erwartungen, Die wichtigsten Fragen, Sonderheft, 2. Aufl., Wiesbaden, 2004, S. 11

[9] Vgl. Katzenstein, Jähnig, Deutschen, a.a.O., S. 27

[10] Vgl. ebenda

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Das Alterseinkünftegesetz mit Wirkung zum 01.01.2005 führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung der deutschen Rentnerhaushalte
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V68032
ISBN (eBook)
9783638606110
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Alterseinkünftegesetz, Wirkung, Mehrbelastung, Rentnerhaushalte
Arbeit zitieren
Axel Gloger (Autor:in), 2006, Das Alterseinkünftegesetz mit Wirkung zum 01.01.2005 führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung der deutschen Rentnerhaushalte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68032

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