In der Auseinandersetzung mit dem Thema Ethik in der der Sozialpädagogik soll geklärt werden, ob und welche Entscheidungshilfen herangezogen werden können, wenn bei der sozialarbeiterischen Tätigkeit Dilemmata und Konflikte auftreten. Grundlage der Auseinandersetzung sind zwei Texte aus dem Buch „Die herausgeforderte Moral. Lebensbewältigung in Erziehung und sozialer Arbeit“ herausgegeben von Rauschenbach und Thiersch im Jahr 1987. Zum einen befasst sich Burkhard Müller befasst in seinem Aufsatz „Sozialpädagogische Ethik. Zum Verhältnis von Fachwissenschaft, Handlungskompetenz und Berufsmoral“ mit der Frage, inwiefern die Wissenschaft Grundlagen für das praktische sozialpädagogische Handeln bieten kann, insbesondere im Hinblick auf moralische Begründungen unter „schwierigen“ Handlungsbedingungen. Micha Brumlik setzt sich in seiner Abhandlung „Ist eine advokatorische Ethik möglich?“ zum anderen damit auseinander, ob es überhaupt legitim ist, im Rahmen der sozialpädagogischen Tätigkeit Entscheidungen für andere zu treffen. Die Begriffe „sozialpädagogisch“ und „advokatorisch“ können in der Weise differenziert werden, dass die „advokatorische Ethik“ nach Brumlik als eine Form sozialpädagogischer Ethik gesehen werden kann. Das Referat und diese Ausarbeitung sind folgendermaßen aufgebaut: Zunächst erläutere ich das Zusammenspiel von Fachwissenschaft und Berufsmoral. Hier besteht das Problem, dass es keine Bestimmung darüber gibt, wie das Verhältnis der beiden zueinander aussehen soll. Danach gehe ich auf das „Sozialsittliche Engagement“ als Grundlage der Berufsmoral ein. Dabei beziehe ich mich auf den Text von Brumlik, der die Verpflichtung zum „sozialsittlichen Engagement“ in Form einer „advokatorischen Ethik“ begründet. Außerdem befasse ich mich mit den Handlungsmöglichkeiten, die sich aus einer ethischen Vorgabe ergeben. Im dritten Teil stelle ich zwei Modelle vor, die eine angemessene Verhältnisbestimmung von Wissenschaft und Ethik bzw. Berufsmoral möglich machen. Müller schlägt hier Apels „moralische Strategien“ und Bernfelds „Konzept der Tatbestandsgesinnung“ vor. Schließlich fasse ich zusammen, was die Wissenschaft für die Praxis leisten kann, insbesondere in Bezug auf moralische Begründungen für die Tätigkeit als Sozialpädagoge und Sozialarbeiter. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Fachwissenschaft und Berufsmoral
2.1 „Code of Ethics”
3. Advokatorische Ethik
3.1 Gründe für die Formulierung einer advokatorischen Ethik
3.2 Kritik an advokatorischen Handeln
4. Ethische Vorgaben und reale Handlungsmöglichkeiten
4.1 „Moralische Strategien“ (Apel)
4.2 „Das Konzept der Tatbestandsgesinnung“ (Bernfeld)
5. Resümee
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen fachwissenschaftlichen Grundlagen und moralischen Begründungspflichten im sozialpädagogischen Handeln, insbesondere unter schwierigen Rahmenbedingungen, und prüft die Legitimität von bevormundenden Eingriffen.
- Verhältnisbestimmung von Fachwissenschaft und Berufsmoral
- Ethische Begründbarkeit advokatorischen (vormundschaftlichen) Handelns
- Umgang mit Dilemmata und Moral in der professionellen Praxis
- Modelle ethischer Reflexion nach Apel und Bernfeld
- Grenzen der Sozialpädagogik und das Konzept der Mündigkeit
Auszug aus dem Buch
3. Advokatorische Ethik
Brumlik (1987) ist der Auffassung, dass um „auf die Verunsicherung im Handeln“ (S. 59) zu antworten, die Formulierung einer Ethik notwendig ist. Er bezieht dies im Speziellen auf die Formulierung einer „advokatorischen Ethik“, die als Grundlage für das sozialpädagogische Handeln gesehen werden kann. Seiner Definition nach ist die advokatorische Ethik ein „System von Behauptungen und Aufforderungen in Bezug auf die Interessen von Menschen, die nicht dazu in der Lage sind, diesen selbst nachzugehen sowie jenen Handlungen, zu denen uns diese Unfähigkeit anderer verpflichtet.“ (S. 61).
„Advokatorisch“ meint also das vormundschaftliche Wahrnehmen von Interessen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Advokat (Anwalt) die Interessen eines anderen wahrnimmt, obwohl oder gerade weil dieser weder willens noch in der Lage dazu ist, seine Interessen selbst zu vertreten. Ein Klient kann im Unterschied dazu auch selbst einen Vertreter seiner Interessen beauftragen, wenn er selbstverantwortlich und aufgeklärt über seine Interessen Bescheid weiß; in diesem Fall ist advokatorisch gleichzusetzen mit einem „anwaltlichen Wahrnehmen von Interessen“ (S.60).
Advokatorisches Handeln ist nach Brumlik (S.61f) darin begründet, dass oft jüngeren Menschen, die Fähigkeit abgesprochen wird, ihre Interessen selbst zu kennen und wahrzunehmen. Als Beispiele für advokatorisches Handeln nennt er: Kleine Kinder werden rechtzeitig zu Bett geschickt, ein psychiatrisch erkrankter Mensch wird geschlossen untergebracht oder ein Drogenabhängiger wird vor die Wahl Strafvollzug oder Therapie gestellt (vgl. ebd.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Fragestellung nach der moralischen Begründbarkeit sozialpädagogischen Handelns unter Berücksichtigung von Dilemmata und stellt den Aufbau der Arbeit vor.
2. Fachwissenschaft und Berufsmoral: Dieses Kapitel thematisiert die Herausforderung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fachlicher Qualifikation und dem sozialsittlichen Engagement der Praktiker zu finden.
2.1 „Code of Ethics”: Anhand dieses Beispiels wird die Problematik verdeutlicht, dass ethische Normen in der Realität oft schwer umsetzbar sind.
3. Advokatorische Ethik: Der Begriff der advokatorischen Ethik wird als vormundschaftliche Wahrnehmung von Interessen definiert, die notwendig wird, wenn Adressaten ihre Interessen selbst nicht vertreten können.
3.1 Gründe für die Formulierung einer advokatorischen Ethik: Hier werden die Argumente dargelegt, warum eine ethische Fundierung vormundschaftlichen Handelns zur Legitimation und wissenschaftlichen Selbstvergewisserung notwendig ist.
3.2 Kritik an advokatorischen Handeln: Das Kapitel diskutiert die Gefahr der Entmündigung und die Beeinträchtigung der Selbstbestimmung durch bevormundende pädagogische Eingriffe.
4. Ethische Vorgaben und reale Handlungsmöglichkeiten: Die Diskrepanz zwischen moralischen Idealen und den realen, oft begrenzten Handlungsmöglichkeiten in der Sozialpädagogik steht hier im Zentrum.
4.1 „Moralische Strategien“ (Apel): Das Modell der konsensualen Kommunikation unter nicht idealen Bedingungen wird auf seine Tauglichkeit für die sozialpädagogische Praxis geprüft.
4.2 „Das Konzept der Tatbestandsgesinnung“ (Bernfeld): Dieses Kapitel stellt einen wissenschaftlichen Ansatz vor, der durch methodische Bescheidenheit und Distanzierung das Handeln von idealisierenden Ansprüchen entlastet.
5. Resümee: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Verwissenschaftlichung nicht zur Vorgeben von Mustern dienen soll, sondern als Reflexionshilfe zur Handlungsfähigkeit beitragen muss.
Schlüsselwörter
Sozialpädagogik, Advokatorische Ethik, Berufsmoral, Fachwissenschaft, Mündigkeit, Bevormundung, Sozialsittliches Engagement, Moralische Strategien, Tatbestandsgesinnung, Handlungsfähigkeit, Sozialarbeit, Reflexionswissen, Dilemmata, Ethische Normen, Professionalisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Ausarbeitung befasst sich mit der ethischen Fundierung sozialpädagogischen Handelns und der Frage, wie professionelle Entscheidungen moralisch legitimiert werden können, wenn Adressaten ihre Interessen nicht selbst vertreten können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Rolle von Fachwissenschaft und Moral, das advokatorische Handeln als Vormundschaft sowie die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung ethischer Modelle im sozialpädagogischen Alltag.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, den Nutzen und die Grenzen ethischer Konzepte zu untersuchen, damit Sozialpädagogen in ihrer Tätigkeit weder an Überforderung scheitern noch in Resignation verfallen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und einer kritischen Auseinandersetzung mit ethischen Positionen (insbesondere Müller, Brumlik, Apel und Bernfeld), um eine theoretische Verhältnisbestimmung zwischen Fachlichkeit und Moral zu erarbeiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung der advokatorischen Ethik, die Kritik an bevormundenden Eingriffen und die Vorstellung von Modellen wie Apels „moralischen Strategien“ und Bernfelds „Konzept der Tatbestandsgesinnung“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Sozialpädagogik, Advokatorische Ethik, Mündigkeit, Berufsmoral, Professionalisierung und Reflexionswissen.
Warum wird die „advokatorische Ethik“ kritisiert?
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Gefahr einer Entmündigung. Da die Pädagogik oft von einem „Gefälle an Mündigkeit“ ausgeht, wird befürchtet, dass Bevormundung die körperliche und geistige Integrität der Adressaten beeinträchtigt.
Wie kann das „Konzept der Tatbestandsgesinnung“ den Sozialpädagogen entlasten?
Das Konzept hilft dem Sozialpädagogen dabei, Grenzen der eigenen Methode und die Unendlichkeit der Realität anzuerkennen, wodurch er vom Zwang befreit wird, absolute Idealzustände in der Praxis erzwingen zu müssen.
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- Anne-Christin Hummelt (Author), 2006, Ethik in der Sozialpädagogik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68516