Ab dem 01.01.2005 wurde offiziell der Handel mit Emissionszertifikaten EUweit in Gang gebracht. Die rechtliche Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Emissionszertifikaten. Das Handelsmodell orientiert sich an dem in Kyoto-Protokoll festgelegten umweltpolitischen Ziel zur weltweiten Reduktion von anthropogenen Treibhausgasemissionen.
Die EU verpflichtet sich, ihre Emissionen für den Zeitraum 2008-2012 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 5 % zu senken, wobei die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Reduktionsziele haben. So sieht die Bundesrepublik Deutschland eine Verminderung des Schadstoffausstoßes von 21% gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor.
Durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das für die erste Zuteilungsperiode 2005-2007 geltende Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) wurde die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und so wurden die Grundlagen für den Handel mit Kohlendioxid-Berechtigungen (CO2-Berechtigungen) in Deutschland geschaffen. Den Emittenten von Verschmutzungsgasen, Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie, werden Emissionsechte für den CO2-Ausstoß von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) laut Nationaler Allokationsplan (NAP) zugeteilt. Liegt der Ausstoß über der zugeteilten Menge von Emissionsrechten, muss das Unternehmen das Plus durch den Kauf von Zertifikaten ausgleichen. Wer seine Emissionsrechte nicht ausschöpft, kann vermiedene CO2-Tonnen verkaufen. Der Handel mit Europäischen Emissionsrechten hat am 09.03.2005 erfolgreich an der Leipziger Energiebörse (EEX) gestartet. Ein EU-Emissionsrecht berechtigt zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid. Für die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen, ca. 1400 in Deutsch-land mit über 2400 Anlagen, stellt sich nun die Frage der bilanziellen Behandlung von Verschmutzungsrechten und der Erstellung richtiger Jahresabschlüsse. Diese Arbeit soll die Bilanzierung von kostenlos zugeteilten und gehandelten Emissionszertifikaten nach dem deutschen Handelsrecht und nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) analysieren. Zunächst werden die Emissionsrechte bilanziell identifiziert und die Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach beiden Rechnungslegungssystemen dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Bilanzierungsfähigkeit und Ansatzkriterien
2.1. Emissionsrechte als immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB
2.2. Emissionsrechte als „intagible assets“ nach IFRS
2.3. Nationale Regelungen im Vergleich mit IFRS
3. Zugangs- und Folgebewertung der Emissionsrechte
3.1. Zugangs- und Folgebewertung nach HGB
3.1.1. Zugangsbewertung
3.1.2. Folgebewertung
3.2. Zugangs- und Folgebewertung nach IFRS
3.2.1. Zugangsbewertung
3.2.2. Folgebewertung
3.3. Vergleichende Darstellung
4. Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungsbildung
4.1. Ansatz und Bewertung nach HGB
4.1.1. Ausweis eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens
4.1.2. Rückstellung für Emissionen und Strafzahlungen
4.2. Ansatz und Bewertung nach IFRS
4.2.1. Bilanzierung von „Government Grants“
4.2.2. „Provision“ für Emissionen und Strafzahlungen
4.3. Vergleich
5. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von kostenlos zugeteilten und gehandelten Emissionszertifikaten. Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Identifizierung sowie der Ansatz- und Bewertungsvorschriften innerhalb des deutschen Handelsrechts (HGB) und der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Unternehmen aufzuzeigen.
- Bilanzierungsfähigkeit von Emissionsrechten
- Unterschiede zwischen HGB und IFRS bei der Erstbewertung
- Regelungen zur Folgebewertung und Wertminderungen
- Bilanzierung staatlicher Zuwendungen („Government Grants“)
- Bildung von Rückstellungen für CO2-Emissionen und Strafzahlungen
Auszug aus dem Buch
3.1.2. Folgebewertung
Ausgehend von dem strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzip und gem. § 253 Abs. 3 HGB ist bei der Folgebewertung die Wertminderung des Umlaufvermögens durch Abschreibung zu berücksichtigen: „Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt.“ Die Anschaffungskosten entsprechen dem Kaufpreis, einschließlich alle dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbaren Kosten. Die Emissionsrechte sind zeitlich befristet, aber da sie keiner Abnutzung unterliegen, werden sie nur außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der Markt- oder Börsenpreis sinkt. Damit wird auch der bei kostenlos zugeteilten Emissionsrechten passivierte Sonderposten parallel ertragswirksam aufgelöst, so dass die Abschreibungen keine Ergebnisauswirkung haben. Im Fall der erworbenen Zertifikate sind die Abschreibungen aufwandswirksam zu erfassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt den rechtlichen Rahmen des EU-Emissionshandels sowie die Relevanz der bilanziellen Behandlung von CO2-Zertifikaten für betroffene Unternehmen.
2. Bilanzierungsfähigkeit und Ansatzkriterien: Untersucht, ob Emissionsrechte als immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB bzw. „intangible assets“ nach IFRS aktiviert werden können.
3. Zugangs- und Folgebewertung der Emissionsrechte: Analysiert die Bewertungsmethoden bei der Erstanschaffung sowie die Folgebewertung unter Berücksichtigung von Wertminderungen.
4. Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungsbildung: Erläutert die Bilanzierung von staatlichen Zuwendungen und die notwendige Bildung von Rückstellungen für verursachte Emissionen.
5. Zusammenfassung: Fasst die Herausforderungen der Bilanzierung unter nationalen und internationalen Vorschriften zusammen und beleuchtet aktuelle fachliche Diskussionen.
Schlüsselwörter
Emissionsrechte, Emissionszertifikate, HGB, IFRS, Bilanzierung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Fair Value, Anschaffungskosten, Rückstellung, Rechnungsabgrenzungsposten, Government Grants, IFRIC 3, Emissionshandel, CO2-Zertifikate.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die korrekte bilanzielle Erfassung von CO2-Emissionsrechten, die Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems erhalten oder erwerben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der Aktivierungsfähigkeit, der Bewertung bei Zugang und Folgebewertung sowie der Passivierung von Rückstellungen für Emissionsverpflichtungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist der direkte Vergleich der Bilanzierungsvorschriften nach deutschem Handelsrecht (HGB) und den internationalen Standards (IFRS).
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analysierende Studie, die aktuelle Gesetzesvorgaben, Interpretationsentwürfe und Standards wie das IFRIC 3 auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Identifikation als Vermögenswert, die Bewertungsvorschriften nach beiden Systemen sowie die Handhabung von Zuschüssen und Rückstellungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Emissionsrechte, Fair Value, HGB-Bilanzierung, IFRS-Standardisierung, Rückstellungsbildung und staatliche Zuteilungsverfahren.
Wie unterscheidet sich die Bewertung bei HGB und IFRS?
Ein wesentlicher Unterschied liegt im handelsrechtlichen Wahlrecht bei der Erstbewertung zum Erinnerungswert von 1 Euro, während IFRS primär die Bewertung zum Fair Value vorsieht.
Was passiert, wenn ein Unternehmen seine Emissionsrechte nicht ausschöpft?
Die Arbeit erläutert, dass überschüssige Rechte veräußert werden können und die bilanzielle Behandlung von möglichen Gewinnen aus solchen Verkäufen kritisch zu betrachten ist.
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- Valeriya Konova (Author), 2005, Abbildung von Emissionsrechten nach HGB und IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68564