,,Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." besagt das Grundgesetz .Diese Durchsetzung der Gleichberechtigung soll in allen gesellschaftlichen Bereichen geschehen, auch und gerade in der Arbeitswelt, in der viele Menschen einen großen Teil ihres Lebens verbringen.
Die ersten Bemühungen zu diesem Thema sind schon im alten BetrVerfG zu erkennen, in dem es im Art. 15 Abs. 2 heißt : ,,Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis [im Betriebsrat] vertreten sein". Die Geschichte der Durchsetzungsbemühungen von gleichberechtigter betrieblicher Mitbestimmung von Männern und Frauen begann also schon vor 30 Jahren und dauert bis heute an: Im Juni 2001 hat der Bundestag die Reform der Betriebsverfassung verabschiedet, die auch Änderungen bezüglich der Gleichstellngsproblematik enthielt.
Der Bundesminister für Arbeit und SozialordnungWalter Riester bezeichnete die Reform in einer Rede vor dem Bundestag als ,,längst überfällig" . Es ergibt sich daher die Frage, ob und wenn ja, warum eine Reform des BetrVerfG im Punkt der Gleichberechtigung der Geschlechter bei der betrieblichen Mitbestimmung nötig war. Meine These hierzu ist, dass eine Reform des BetrVerfG hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter erforderlich war, da die letzten 30 Jahre keine effiziente und vor allem schnelle Entwicklung hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung von Männern und Frauen erkennen ließen.
Zur Beantwortung der oben gestellten Leitfragen werde ich zunächst die Entwicklung des Verhältnisses von Arbeitnehmerschaftsanteil und Betriebsratsmitgliedschaften der Frauen seit der letzten Reform des BetrVerfG 1972 untersuchen, um festzustellen, ob sich ein Ungleichgewicht ergab. Daraus werde ich ableiten, ob das alte BetrVerfG in seinem Ziel der anteilsmäßigen Mitbestimmung von Männern und Frauen versagt hat. Im Anschluss werde ich die verschiedenen Standpunkte von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern zur Reform des BetrVerfG aufzeigen. Im letzten Schritt fasse ich meine Ergebnisse zusammen, um meine Arbeitshypothese zu überprüfen und einen Ausblick auf mögliche Konsequenzen des Gesetzes zu geben.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Entwicklung seit 1972
2. Standpunkte zur Reform des BetrVerfG
2.1 Die rot-grüne Regierung
2.2 Die Gewerkschaften
2.3.Die Arbeitgeber
3. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Notwendigkeit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) aus dem Jahr 2001 unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern in der betrieblichen Mitbestimmung. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die Reform aufgrund mangelnder Fortschritte bei der gleichberechtigten Repräsentation der Geschlechter in Betriebsräten seit 1972 erforderlich war und wie die verschiedenen Akteure – Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber – diese bewerten.
- Historische Analyse der Repräsentationsverhältnisse in Betriebsräten seit 1972.
- Untersuchung der Argumentationslinien der rot-grünen Regierung zur Novellierung.
- Darstellung der gewerkschaftlichen Positionen und Forderungen zur gesetzlichen Quote.
- Analyse der widersprüchlichen Arbeitgeberpositionen zwischen Ablehnung und proaktiver Chancengleichheit.
- Evaluierung der Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen zur Förderung der Gleichstellung.
Auszug aus dem Buch
1. Die Entwicklung seit 1972
Im Wortlaut des alten BetrVerfG von 1972 heißt es im Artikel 15, Abs. 2 zu der Mandatsverteilung im Betriebsrat: „Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.“ Ein guter Anfang für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie sie schon im GG der BRD vorgeschrieben ist? Eine Untersuchung der Anteile an der Arbeitnehmerschaft und demgegenüber der Betriebsratsmandateverteilung soll im Folgenden diese Frage klären.
1975, nachdem das BetrVerfG schon 3 Jahre in Kraft war, sah die Erfüllung des § 15, Abs. 2 wie folgt aus: Die Gesamtarbeitnehmerschaft teilte sich in ca. 38% Frauenanteil und 62% Männeranteil. Dem stand aber nur eine Vertretung weiblicher Betriebsratsmitglieder von gerade einmal knapp 16 % gegenüber.
1990, im Jahr der Wiedervereinigung, lag der Frauenanteil in den Betriebsräten bei inoffiziell 23,5%, Angaben zum Gesamtanteil an der Arbeitnehmerschaft sind dieser Zahl im verwendeten Material aber nicht gegenübergestellt worden. Es ist zu vermuten, dass dieser Anteil zwischen 38% (1975) und 43,5%(1994) liegt, wenn man den im Gesamtbild erkennbaren Trend in Betracht zieht, dass der Frauenanteil an der Gesamtarbeitnehmerschaft von 1975 bis 2000 kontinuierlich, wenn auch langsam und in einigen Jahren mit geringen Rückschlägen von 38% auf 43,5 % gestiegen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik der Geschlechtergleichstellung im Kontext des BetrVerfG und Definition der These, dass die Reform aufgrund mangelnder Fortschritte in 30 Jahren notwendig war.
1. Die Entwicklung seit 1972: Empirische Analyse der Diskrepanz zwischen dem Frauenanteil in der Belegschaft und der tatsächlichen Vertretung in Betriebsräten über drei Jahrzehnte hinweg.
2. Standpunkte zur Reform des BetrVerfG: Vergleich der unterschiedlichen Interessen und Argumente von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Vorfeld der Gesetzesnovelle.
2.1 Die rot-grüne Regierung: Darstellung der Regierungsabsicht, durch die Novelle eine stärkere Repräsentanz von Frauen zu erzwingen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
2.2 Die Gewerkschaften: Analyse der gewerkschaftlichen Unterstützung für die Reform und die maßgebliche Rolle bei der Umwandlung der Soll-Regelung in eine zwingende Geschlechterquote.
2.3.Die Arbeitgeber: Beleuchtung der gespaltenen Haltung der Arbeitgeber, die einerseits gesetzliche Eingriffe ablehnen, sich aber andererseits (z.B. über TOTAL E-QUALITY) zur Chancengleichheit bekennen.
3. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick: Kritische Reflexion der Untersuchungsergebnisse und Bewertung, ob das neue Gesetz das Potential hat, die tatsächliche Gleichstellung in den Betrieben zu fördern.
Schlüsselwörter
Betriebsverfassungsgesetz, BetrVerfG, Betriebsrat, Geschlechterquote, Mitbestimmung, Gleichberechtigung, Gleichstellung, Arbeitnehmerschaft, Reform, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Chancengleichheit, Vereinbarkeit, Arbeitswelt, Frauenförderung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von 2001 unter dem speziellen Fokus, ob diese gesetzliche Neuerung zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung in betrieblichen Mitbestimmungsgremien wirksam und notwendig war.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die historische Entwicklung der Frauenanteile in Betriebsräten seit 1972, die politische Begründung der Reform sowie die gegensätzlichen Positionen von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu prüfen, ob das alte BetrVerfG in seinem Anspruch, eine anteilsmäßige Vertretung der Geschlechter in Betriebsräten zu erreichen, versagt hat und ob die Reform hier Abhilfe schafft.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deskriptive und analytische Methode unter Verwendung statistischer Daten aus Trendreports (insb. der Hans-Böckler-Stiftung) sowie einer Dokumentenanalyse von Stellungnahmen der beteiligten Interessengruppen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Mandatsverteilung sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Argumentationen von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zur Reform.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Betriebsverfassungsgesetz, Geschlechterquote, betriebliche Mitbestimmung, Chancengleichheit und Gleichstellung.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der Gewerkschaften bei der Reform?
Die Autorin hebt hervor, dass die Gewerkschaften die treibende Kraft waren, die eine Umwandlung der "Soll-Vorschrift" in eine zwingende "Muss-Regelung" sowie eine explizite Geschlechterquote im Gesetz durchgesetzt haben.
Warum ist die Position der Arbeitgeber als zwiespältig zu bezeichnen?
Die Position ist deshalb zwiespältig, weil Arbeitgeber einerseits die gesetzliche Regulierung und das "Gesetzeskorsett" ablehnen, sich andererseits aber durch ihre Mitgliedschaft in Initiativen wie TOTAL E-QUALITY offiziell zur Chancengleichheit verpflichten.
- Quote paper
- Stefanie Treutler (Author), 2002, Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6870