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Die rechtliche Stellung des Embryos

Titre: Die rechtliche Stellung des Embryos

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2005 , 28 Pages , Note: 2

Autor:in: Ben Herzog (Auteur)

Droit - Philosophie, Sociologie et Histoire du Droit
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Seit einiger Zeit erregt die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch, die Forschung an embryonalen Stammzellen und das Klonen von Menschen die Gemüter der Öffentlichkeit. Durch die Neuentwicklung von Techniken in der Medizin und der Biotechnologie ist es zu einer Auseinandersetzung über rechtliche, moralische und damit gesellschaftliche Fragen gekommen. Erkennen kann man das an der Einsetzung einer Enquete-Kommission des deutschen Bundestages zu „Recht und Ethik in der modernen Medizin“ in der 14. Wahlperiode und der Schaffung des Nationalen Ethikrats durch die Bundesregierung im Jahre 2001.
Die vorliegende Arbeit versucht Einblicke in dieses komplexe Thema zu geben. Um wirklich die entscheidenden Aspekte verstehen zu können, wird anfangs ein Blick auf die naturwissenschaftlichen Grundlagen getätigt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Naturwissenschaftlicher Hintergrund

1. DNS

2. Embryogenese

a. Befruchtung und Entwicklung bis zur Keimblase

b. Von der Nidation bis zur Organbildung

c. Fetogenese

II. Assistierte Reproduktion

III. Berufsrechtliche Regelung

IV. Einfachgesetzliche Regelungen

1. Strafrecht

a. Strafgesetzbuch

b. Embryonenschutzgesetz

aa. Entstehung

bb. Schutzobjekt

cc. Verboten

dd. Erlaubt

2. Zivilrecht

3. Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik

4. Stammzellgesetz

V. Europarecht

1. Europäisches Menschenrechtsübereinkommen Biomedizin

a. Schutz des Embryos nach Art.18

b. Zusatzprotokoll über das Klonverbot von 1998

c. Zusatzprotokoll zu biomedizinischer Forschung

d. Fazit

2. Unesco

VI. Einzelne Methoden

1. Pränataldiagnostik im engeren Sinne

a. Technik

b. Rechtliche Rahmenbedingungen

2. Präimplantationsdiagnostik (PID)

a. Technik

b. rechtliche Rahmenbedingungen

3. Schwangerschaftsabbruch

a. BVerfGE Schwangerschaftsabbruch I von 1975

b. BVerfGE Schwangerschaftsabbruch II von 1993

VII. Die Stellung des Embryos in der Verfassung

1. Art.2II,S.1 GG

a. Grammatisch

b. Systematisch

c. Historisch

d. Teleologisch

2. Art.1I GG

a. Auslegung der Norm

b. Teleologisch

3. Entscheidnungen des BVerfG

4. Schlussfolgerung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung des Embryos im Kontext aktueller medizinischer Entwicklungen wie Schwangerschaftsabbruch, Stammzellenforschung und Klonen. Das primäre Ziel ist es, den grundrechtlichen Status des Embryos im deutschen Rechtssystem zu analysieren und zu klären, inwieweit dieser durch das Grundgesetz sowie nationale und internationale Normen geschützt ist.

  • Rechtlicher Status des Embryos und seine Verankerung im Grundgesetz.
  • Strafrechtliche und zivilrechtliche Regelungen zum Embryonenschutz.
  • Ethische und rechtliche Aspekte der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik.
  • Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz.
  • Internationale Regelungen, insbesondere das europäische Biomedizin-Übereinkommen.

Auszug aus dem Buch

2. Embryogenese

Ernst Haeckel, einer der bedeutendsten Biologen, hat gesagt, dass die Individualentwicklung, die Ontogenese eine kurze Rekapitulation der Stammesentwicklung, d.h. der Phylogenese ist. Die Befruchtung kann 14 Tage nach dem Follikelsprung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Eizelle im Eileiter. Das Spermium kann nun eindringen und die beiden Kerne können verschmelzen. Ein doppelter Chromosomensatz entsteht. Der Vorgang dauert 24 Stunden. Die entstandene Zygote ist funktionell ein neues Individuum. Es enthält alles, was für die vollständige Entwicklung nötig ist.

Die befruchtete Eizelle wandert dann in Richtung Gebärmutterhöhle. Währenddessen teilt sich die nun Morula heißende Embryonalanlage alle 24 Stunden in Tochterzellen, sog. Blastomeren. Die genetische Aktivität, also die Ablesung der DNS, beruht bis zum 4-Zellstadium nur auf einer RNS der Mutter. Dann werden embryonale Gene übersetzt. Einige Forscher sehen hier bereits den Beginn des Lebens. Die Zelle geht in ein 2-, 4-, 8- und 16-Zellstadium usw. über. Aus jeder Zelle dieses Zellhaufens kann sich bis maximal zum Achtzellstadium ein vollständiges Individuum entwickeln. Man nennt die Zellen totipotent. Eine äußere Veränderung tritt erst nach dem 16-Zellstadium ein. Dort differenzieren sich einige Zellen zum Embryoblasten. Jedoch heißt das nicht, dass die Zellen sich innerlich nicht verändert haben und erst zu diesem Zeitpunkt nur noch pluripotent sind, d.h. sich nur noch zu einer bestimmten Zahl von Zellen entwickeln können.

So gibt es zwar eineiige Zwillinge und Drillinge, jedoch keine eineiigen Vierlinge. Daher scheinen sich die embryonalen Zellen schon im Vierzellstadium unterschiedlich zu entwickeln. Wenn man die Theorie der ersten genetischen Aktivität und die Theorie der Mehrlinge in Betracht zieht, kommt man zu dem Ergebnis, dass der Embryo im Vierzellstadium bereits dermaßen personalisiert ist, dass man von einem selbstständigen Individuum ausgehen kann. Anders sehen das u.a. Amerikanische Wissenschaftler, die den Zellhaufen in diesem Stadium als „preembryo“ bezeichnen. Etwa am vierten Tag nach der Befruchtung kommt es zur Kompaktion, bei der sich eine Gruppe von Zellen an einer Seite aneinander lagern. Dieser Embryoblast hinterlässt die Blastozystenhöhle. Umgeben wird das Ganze von dem sich später zur Plazentaanlage entwickelndem Trophoblasten.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Naturwissenschaftlicher Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert die biologischen Grundlagen, insbesondere die DNA und die Stadien der Embryogenese, um die fachliche Basis für die rechtliche Debatte zu legen.

II. Assistierte Reproduktion: Das Kapitel beschreibt Techniken der extrakorporalen Befruchtung sowie deren rechtliche und ethische Problemfelder in der klinischen Praxis.

III. Berufsrechtliche Regelung: Hier werden die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Reproduktionsmedizin und Forschung an menschlichen Embryonen dargelegt.

IV. Einfachgesetzliche Regelungen: Das Kapitel analysiert den Schutz des Embryos durch das Strafgesetzbuch, das Embryonenschutzgesetz, das Gentechnikgesetz sowie das Stammzellgesetz.

V. Europarecht: Es werden die Bestimmungen des europäischen Menschenrechtsübereinkommens Biomedizin sowie der UNESCO-Erklärung hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Embryonenschutz untersucht.

VI. Einzelne Methoden: Hier erfolgt eine vertiefte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik und Schwangerschaftsabbruch.

VII. Die Stellung des Embryos in der Verfassung: Dieses zentrale Kapitel erörtert die Grundrechtsträgerschaft des Embryos und interpretiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz.

Schlüsselwörter

Embryonenschutz, Grundgesetz, Menschenwürde, Lebensrecht, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Reproduktionsmedizin, Klonen, Stammzellen, Embryonenschutzgesetz, BVerfG, Schwangerschaftsabbruch, Gentechnik, Biomedizin, Nasciturus

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Stellung des Embryos in Deutschland im Hinblick auf moderne biotechnologische Entwicklungen und grundrechtliche Schutznormen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf den naturwissenschaftlichen Grundlagen, den einfachgesetzlichen Regelungen (z.B. ESchG), europäischen Vorgaben sowie der verfassungsrechtlichen Auslegung des Lebensschutzes.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die Klärung, ob und in welchem Umfang dem Embryo als Grundrechtsträger Schutz zukommt und wie das Spannungsfeld zwischen Forschungsfreiheit und Lebensschutz rechtlich gelöst wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Auslegungsmethodik (grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch) und analysiert dazu einschlägige Gesetze und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des naturwissenschaftlichen Hintergrunds, die Analyse der nationalen und europäischen Rechtsnormen sowie die kritische Untersuchung einzelner Verfahren wie PID und PND.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere das Embryonenschutzgesetz, der Schutz durch das Grundgesetz, die Unterscheidung zwischen dem Embryo in vivo und in vitro sowie die Differenzierung zwischen Mensch und Lebensgut.

Wie bewertet der Autor die PID in Deutschland?

Der Autor kritisiert das Verbot der PID als nicht konsequent und diskutiert sie als mögliches "kleineres Übel" im Vergleich zu anderen Eingriffen, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit einer strengen ärztlichen Indikationsstellung.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zum Status des Embryos?

Der Autor schlägt eine Entkoppelung der Grundrechte (Recht auf Leben und Menschenwürde) vor, um den Embryo zu verschiedenen Zeitpunkten rechtlich zu erfassen und einen pragmatischen Weg für Forschung und Heilung zu ebnen.

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Résumé des informations

Titre
Die rechtliche Stellung des Embryos
Université
Free University of Berlin  (Lehrstuhl für öffentliches Recht - Pestalozza)
Cours
Seminar Medizinrecht
Note
2
Auteur
Ben Herzog (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
28
N° de catalogue
V68765
ISBN (ebook)
9783638594950
Langue
allemand
mots-clé
Embryos Medizinrecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Ben Herzog (Auteur), 2005, Die rechtliche Stellung des Embryos, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68765
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