Unternehmensbewertung für kleine und mittlere Unternehmen


Diplomarbeit, 2002

72 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS:

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Kleine und mittlere Unternehmen in der Unternehmensbewertung
2.1 Abgrenzungsmerkmale von kleinen und mittleren Unternehmen zu Großunternehmen
2.1.1 Quantitative Merkmale
2.1.2 Qualitative Merkmale
2.2 Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen für die Unternehmensbewertung
2.2.1 Besonderheiten in der Unternehmensführung
2.2.2 Besonderheiten in der Unternehmensstruktur und –organisation
2.2.3 Größenbedingte Besonderheiten

3 Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Bewertungsanlässe
3.1.1 Nicht transaktionsbezogene Anlässe
3.1.2 Transaktionsbezogene Anlässe
3.2 Wert und Werttheorien in der Unternehmensbewertung
3.2.1 Wert eines Unternehmens
3.2.2 Betriebswirtschaftliche Werttheorien
3.2.2.1 Objektive und subjektive Werttheorie
3.2.2.2 Funktionale Werttheorie
3.3 Grundsätzliche Anforderungen an die Unternehmensbewertung

4 Grundlagen ausgewählter Bewertungsverfahren
4.1 Das Ertragswertverfahren
4.1.1 Das Bewertungsmodell
4.1.2 Die Elemente des Ertragswertverfahrens
4.1.2.1 Die Ertragsgröße
4.1.2.2 Der Kapitalisierungszinssatz
4.1.3 Die Berücksichtigung von Ertragsteuern
4.2 Das Discounted Cashflow-Verfahren
4.2.1 Das Bewertungsmodell
4.2.2 Die Elemente des Discounted Cashflow-Verfahrens
4.2.2.1 Der bewertungsrelevante Free Cashflow
4.2.2.2 Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC)
4.2.3 Die Berücksichtigung von Ertragsteuern

5 Das Prognoseproblem in der Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen
5.1 Begriff der Prognose
5.2 Schwierigkeiten der Prognose, mögliche Lösungsansätze sowie ihre Eignung für die Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
5.2.1 Probleme und Lösungsmöglichkeiten bei der Informationsbeschaffung
5.2.1.1 Probleme bei der Informationsbeschaffung
5.2.1.2 Lösungsmöglichkeiten bei der Informationsbeschaffung
5.2.2 Problembereiche allgemeiner Prognoseverfahren und ihre Eignung für die Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
5.2.2.1 Die Zeitreihenanalyse
5.2.2.2 Intuitive Prognoseverfahren
5.2.3 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Risikos
5.2.3.1 Die Berücksichtigung des Risikos im Ertragswertverfahren
5.2.3.2 Die Berücksichtigung des Risikos im Discounted Cashflow-Verfahren
5.2.3.3 Die Eignung der Methoden für kleine und mittlere Unternehmen
5.2.4 Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten bei der Bestimmung des Prognosezeitraums
5.3 Grenzen der Prognoseverfahren

6 Unterschiede des Ertragswertverfahrens zum Discounted Cashflow-Verfahren und ihre Eignung für kleine und mittlere Unternehmen
6.1 Verfahrenstypische Unterschiede zwischen dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cashflow-Verfahren
6.2 Die Eignung des Ertragswertverfahrens und des Discounted Cashflow-Verfahrens für die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

7 Darstellung einer Unternehmensbewertung anhand eines modifizierten Ertragswertverfahrens für kleine und mittlere Unternehmen
7.1 Darstellung des Ausgangssachverhaltes
7.2 1. Schritt: Der Informationsbeschaffungsprozess
7.3 2. Schritt: Abgrenzung des Bewertungsobjektes und Bereinigung der Vergangenheitsergebnisse
7.4 3. Schritt: Prognose der Einzahlungsüberschüsse
7.5 4. Schritt: Berücksichtigung von subjektiven Faktoren von kleinen und mittleren Unternehmen
7.5.1 Unternehmerqualität
7.5.2 Unternehmerlohn
7.6 5. Schritt: Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
7.7 6. Schritt: Gesonderte Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
7.8 7. Schritt: Berechnung des Ertragswertes

8 Schlussbetrachtungen

Anhang

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

1. Bewertungsanlässe im Überblick

2. Beispiele für Unternehmensbewertungsanlässe

3. Bewertungsverfahren im Überblick

4. Das Ertragswertverfahren

5. Indirekte Ermittlung des Einzahlungsüberschusses im Ertragswertverfahren

6. Finanzplan zur Ermittlung des Einzahlungsüberschusses im Ertragswertverfahren

7. Das Discounted Cashflow-Verfahren

8. Jahresabschlüsse der Jahre 1999, 2000 und 2001 der Elektro-ECUS

9. Persönliches Gespräch mit Herrn Sebel

10. Bereinigung der Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 1999-2001 der Elektro-ECUS

11. Plan-GuV-Rechnungen für die Jahre 2002-2007 der Elektro-ECUS

12. Berechnung des Unternehmenswertes der Elektro-ECUS

Tabellenverzeichnis:

1. Auswahl von quantitativen Abgrenzungsmerkmalen für KMU

2. Unterschiede zwischen Ertragswertverfahren und DCF-Verfahren

3. Checkliste zur Beurteilung der Unternehmerqualität

4. Korrigierte Einzahlungsüberschüsse der Elektro-ECUS

5. Zahlungsreihen für das Gesamtvermögen von Herrn Schraube

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Bewertung von Unternehmen beschäftigt die Betriebswirtschaftslehre schon seit jeher und stellt den Bewerter vor eine komplizierte Aufgabe.[1] Um Fehlbewertungen in diesem komplexen Umfeld zu minimieren, hat es sich die Betriebswirtschaftslehre zur Aufgabe gemacht, für verschiedene Unternehmensbewertungsanlässe und Unternehmenstypen möglichtst Bewertungsverfahren zu entwickeln, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen.[2]

In der derzeitigen theoretischen Diskussion stehen das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) im Mittelpunkt. Das Ertragswertverfahren war im deutschsprachigen Raum jahrelang das vorherrschende Verfahren. Im Zuge der Globalisierung und des zunehmenden wertorientierten Denkens in der Unternehmensführung hielt die Unternehmensbewertung nach dem DCF-Verfahren, das aus dem anglo-amerikanischen Raum stammt, auch im deutschsprachigen Raum Einzug. Die Diskussion beschäftigt sich insbesondere damit, inwieweit die beiden Verfahren auf unterschiedlichen Ansätzen beruhen und inwiefern das DCF-Verfahren auf den deutschsprachigen Raum übertragen werden kann.[3]

Trotz der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)[4], wurde dieser Bereich weitestgehend aus der Unternehmensbewertungsdis­kussion ausgeklammert. Der bisher einzige Ansatz in der Unternehmensbewertungstheorie, der nahezu alle Besonderheiten von KMU berücksichtigt, wurde von Behringer in einem modifizierten Ertragswertverfahren entwickelt.[5] Der Ansatz von Behringer beschäftigt sich jedoch nicht mit dem Prognoseproblem der Unternehmensbewertung. Dies entsteht durch die von Theorie und Praxis geforderte Zukunftsbezogenheit der Unternehmensbewertung.

Die aufgezeigte Problematik wird dadurch verstärkt, dass in den nächsten Jahren etwa ein Drittel aller KMU auf die nächste Generation übertragen werden, wodurch die Anzahl der Unternehmensbewertungen enorm ansteigen wird.[6]

1.2 Ziel der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist es, die begonnene Diskussion über das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren auf die Unternehmensbewertung von KMU auszuweiten und anhand eines Vergleichs der beiden Verfahren deren Eignung für die Unternehmensbewertung von KMU abzuleiten. Dabei wird der Problemkreis der Unternehmensbewertung im Bereich der Prognose vertiefend erläutert und die speziellen Probleme von KMU in diesem Bereich aufgezeigt sowie die Eignung möglicher Lösungsansätze der Literatur für KMU überprüft.

Ziel dieser Arbeit kann es nicht sein, ein völlig neues Konzept zur Bewertung von KMU zu erarbeiten.

1.3 Aufbau der Arbeit

In Kapitel 2 werden zunächst KMU von Großunternehmen abgegrenzt, um die Gruppe der KMU zu definieren. Danach werden die Kennzeichen von KMU näher erläutert, die für die Unternehmensbewertung von Bedeutung sind.

In Kapitel 3 werden die Grundlagen der theoretischen Unternehmensbewertung dargelegt, in dem zunächst festgestellt wird, wann eine Unternehmensbewertung vorzunehmen ist. Daraufhin wird auf die Werttheorien der letzten Jahrzehnte eingegangen und es werden die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung aufgezeigt.

In Kapitel 4 werden die Grundlagen der beiden derzeit in Theorie und Praxis anerkannten Bewertungsverfahren - Ertragswertverfahren und DCF-Verfahren - dargelegt.

In Kapitel 5 wird das Prognoseproblem vertiefend behandelt. Nach der Definition des Begriffs Prognose werden die Problembereiche aufgezeigt, die durch die Ungewissheit der Zukunft entstehen. Aus der Literatur werden einige ausgewählte Lösungsansätze erläutert und festgestellt, welche bei der Bewertung von KMU sinnvoll eingesetzt werden können.

In Kapitel 6 werden unter Einbeziehung der Prognoseprobleme das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren verglichen.

In Kapitel 7 wird anhand eines zusammenfassenden Beispiels der Ablauf einer Unternehmensbewertung aufgezeigt. Dabei wird das modifizierte Ertragswertverfahren von Behringer zugrunde gelegt.

In Kapitel 8 werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und noch offene Probleme aufgezeigt.

2 Kleine und mittlere Unternehmen in der Unternehmensbewertung

„A small business is not a little big business.“[7] In der von Welsh/White im Jahre 1980 aufgestellte Hypothese wird zum Ausdruck gebracht, dass in KMU in einigen Bereichen andere betriebswirtschaftliche Prinzipien heranzuziehen sind als in Großunternehmen. Dies kann nur dann berechtigt sein, wenn die unterschiedenen Gruppen wesensverschieden sind und sich signifikant unterscheiden lassen.[8] Da sich keine wissenschaftliche Definition von KMU durchsetzten konnte, werden zunächst Abgrenzungsmerkmale von KMU zu Großunternehmen aufgezeigt und anschließend die daraus resultierenden Besonderheiten von KMU, die für deren Unternehmensbewertung von Bedeutung sind, erläutert.[9]

2.1 Abgrenzungsmerkmale von kleinen und mittleren Unternehmen zu Großunternehmen

Um die Unterschiede von KMU zu Großunternehmen sinnvoll abzugrenzen, bieten sich zwei Unterscheidungsmerkmale an. Zum einen die quantitativen Merkmale, die anhand von messbaren Größen eine eindeutige Zuordnung zulassen und zum anderen die qualitativen Merkmale, die die charakteristischen Merkmale von KMU aufzeigen.[10]

2.2.1 Quantitative Merkmale

Die quantitativen Merkmale sind operational und ermöglichen dadurch eine exakte Zuordnung zu einer definierten Größenklasse. In der Literatur und in den Gesetzen existiert dennoch keine einheitliche Größenklassendefinition. Die verwendeten Merkmale sind meist Mitarbeiter-, Umsatzzahlen und Bilanzsumme.[11]

In Tabelle 1 wird eine Auswahl der Vielzahl von vorhandenen Definitionen aufgezeigt. Bei den Kriterien des HGB müssen an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien überschritten werden, um zu der nächst größeren Klasse zu gehören.[12] Bei den Kriterien der Europäischen Gemeinschaft und des IfM müssen jeweils alle Kriterien erfüllt sein.[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Auswahl von quantitativen Abgrenzungsmerkmalen für KMU

Bei der reinen Größenklassenabgrenzung ist zu beachten, dass branchenspezifische Unterschiede nicht beachtet werden. So kann ein Autohändler mit 250 Mitarbeitern nicht mit einem Autohersteller mit 250 Mitarbeitern gleichgestellt werden, da der Autohändler für seine Branche ein eher großes Unternehmen ist, der Autohersteller in seiner Branche aber zu den kleineren Unternehmen gehört.[16] Ebenso dürfte es keine signifikanten Unterschiede zwischen einem Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und einem Unternehmen mit 501 Mitarbeitern geben.

Die Definition der quantitativen Merkmale ist somit wegen ihrer einfachen und praktischen Handhabung zweckmäßig und kann bspw. im Bereich der Statistik sinnvoll eingesetzt werden. Zur signifikanten Unterscheidung zu Großunternehmen sind die quantitativen Merkmale jedoch keinesfalls ausreichend.[17] Deshalb werden im Folgenden die qualitativen Merkmale zur Charakterisierung von KMU aufgezeigt.

2.2.2 Qualitative Merkmale

Die qualitativen Merkmale sollen insbesondere die Wesensverschiedenheit von KMU zu Großunternehmen aufzeigen. Dazu wird eine Auswahl von Abgrenzungsmerkmalen dargestellt, die für die Unternehmensbewertung von Bedeutung sind.[18]

Die Definition der Europäischen Kommission verlangt neben den quantitativen Kriterien ebenso eines der signifikantesten qualitativen Kriterien. KMU dürfen nicht zu mehr als 25 % im Besitz eines größeren Unternehmens sein, d. h. dass ein KMU rechtlich und wirtschaftlich selbständig sein muss.[19] Die Selbständigkeit ist dann erfüllt, wenn der Unternehmer ohne den Einfluss von fremden Dritten, z. B. Kapitalgebern, die entscheidende Führungsfunktion übernimmt.[20] Dies ist bei KMU i. d. R. durch die enge Verbindung von Kapitalgeber und Unternehmensführung gegeben. Hinzu kommt, dass das Unternehmen meist die einzige Einkommensquelle des Unternehmers ist. Dadurch erhält der Unternehmer eine zentrale Stellung in KMU.[21]

Des weiteren stehen KMU weniger Finanzierungsmöglichkeiten auf dem organisierten Kapitalmarkt zur Verfügung. Im Bereich des Fremdkapitals können KMU Kredite nur in geringerem Umfang als Großunternehmen zur Finanzierung heranziehen. Der Bereich des Eigenkapitals, beispielsweise durch einen Börsengang, steht KMU kaum zur Verfügung.[22] Für Zwecke dieser Arbeit wird von „nicht börsennotierten“ Unternehmen ausgegangen, da für „börsennotierte“ Unternehmen andere Bewertungsregeln in Betracht kommen können.[23]

Ein KMU wird für den weiteren Verlauf dieser Arbeit wie folgt definiert:

- Weniger als 500 Mitarbeiter
- Rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit
- Enge Verbindung zwischen Kapitalgeber und Unternehmensführung
- Das Unternehmen ist nicht börsennotiert

2.2 Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen für die Unternehmensbewertung

Für die unter Punkt 2.1.2 aufgezeigten allgemeinen qualitativen Merkmale von KMU wird im Folgenden deren Bedeutung für die Unternehmensbewertung aufgezeigt.

2.2.1 Besonderheiten in der Unternehmensführung

Aus dem Merkmal der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit des Unternehmens,

die sich aus dem mehrheitlichen Eigentum des Unternehmers an dem Unternehmen ergibt, wird die zentrale Stellung des Unternehmers in der Unternehmensführung deutlich. Der sogenannte „Eigentümer-Unternehmer“ (Eigentum und Unternehmensführung fallen zusammen[24] ) prägt durch seine Initiatorfunktion seine Unternehmenskultur und –strategie. Er trägt damit für alle Entscheidungen des Unternehmens die Verantwortung und das Risiko selbst.[25] Der Unternehmer ist somit für den Unternehmenserfolg oder- misserfolg der ausschlaggebende Faktor. Da eine mögliche Veränderung in der Unternehmensführung den Wert eines Unternehmens entscheidend beeinflusst, muss dies bei einer Unternehmensbewertung berücksichtigt werden.[26]

Weiterhin ist für die erbrachte Arbeitsleistung des Unternehmers und dem Tragen des Unternehmerrisikos ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in die Unternehmensbewertung einzubeziehen.[27]

2.2.2 Besonderheiten in der Unternehmensstruktur und -organisation

Die zentrale Stellung des Unternehmers und die geringe Anzahl von Mitarbeitern haben zur Folge, dass die Unternehmensstruktur sehr stark personenbezogen ist. Durch die meist technische Ausbildung des Unternehmers, z. B. im Handwerk, übernimmt der Unternehmer selbst die Leitung im technischen Bereich und überwacht darüber hinaus auch die betriebswirtschaftliche Entwicklung und Verwaltung des Unternehmens. Der Unternehmer übernimmt so eine Vielzahl von Aufgaben selbst, so dass die Kompetenz und das „know how“ eines Unternehmens häufig beim Eigentümer-Unternehmer gebündelt sind.[28] Bei der Unternehmensbewertung ist zu berücksichtigen, dass hier Transferprobleme auftreten können, d. h. dass bspw. bei einem Verkauf eines Unternehmens der zukünftige Unternehmer die Lücke des bisherigen Unternehmers nicht vollständig schließen kann.

Die kurzen und direkten Informationswege sowie die starken persönlichen Bindungen ermöglichen KMU sehr schnell und flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.[29] Durch ihre hohe Anpassungsfähigkeit können sich KMU auf besondere Kundenwünsche zeitnah und einfacher als Großunternehmen einstellen und eventuell durch Spezialisierung, z. B. durch eine Nischenstrategie, eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Dies sollte gegebenenfalls bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden.[30]

Die einfache und übersichtliche Organisation, die einerseits den Vorteil der hohen Flexibilität mit sich bringt, kann andererseits zu einer sehr geringen strategischen Planung oder einer mangelnden Dokumentation, bspw. im Rechnungswesen führen. Wichtige Daten für Unternehmensbewertungen könnten z. B. eine Kostenrechnung oder Markanalysen liefern.[31] Wird das Rechnungswesen nur auf das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt, kann das Zahlenmaterial für die Unternehmensbewertung nur bedingt verwendet werden. In eine Einheitsbilanz[32] bspw. fließen auch steuerliche Aspekte[33] ein, durch die das Unternehmensbild beeinflusst wird. Aber auch in einer reinen Handelsbilanz können Korrekturen nötig sein, z. B. wenn in einer Personengesellschaft das Geschäftsführergehalt des alleinigen Gesellschafters unverhältnismäßig hoch ist. Solche Beurteilungsgrundlagen sind für betriebswirtschaftliche Analysen nur noch eingeschränkt heranziehbar.[34]

2.2.3 Größenbedingte Besonderheiten

Aufgrund der bedingten Ressourcen ergeben sich insbesondere Auswirkungen auf den Finanzbereich.[35] Charakteristisch für KMU ist, dass min. 75 % des eingesetzten Kapitals im Besitz des Eigentümer-Unternehmers ist. Somit ist der Unternehmer selbst der größte Eigenkapitalgeber des Unternehmens. Hält der Unternehmer darüber hinaus betriebsnotwendige Vermögensgegenstände in seinem Privatvermögen müssen diese bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden.[36] Darüber hinaus gestaltet sich die Eigenkapitalbeschaffung, insbesondere durch die fehlende Möglichkeit zur Emission, schwierig, da sie nur durch Aufnahme von Gesellschaftern erfolgen kann, was jedoch nicht immer gewünscht ist.[37] Auch im Bereich der Fremdfinanzierung ist die Aufnahme von finanziellen Mittel für KMU i. d. R. erschwert. Im Vergleich zu Großunternehmen sind aufgrund der geringeren Höhe der Kredite und der mangelnden Kreditsicherheiten die Zinsen relativ hoch. Bei den Kreditsicherheiten wird deshalb meistens auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmers selbst abgestellt.[38] Durch diese Investitionsintensität des Unternehmers in sein eigenes Unternehmen ist er meist nicht mehr in der Lage, sein Vermögen im Sinne einer Risikostreuung in verschiedenen Anlageformen zu investieren.[39] Dies muss bei der Anwendung von kapitalmarkttheoretischen Methoden berücksichtigt werden.[40]

Weiterhin gilt es zu beachten, dass sich die einzelnen Besonderheiten gegenseitig beeinflussen können, bspw. kann die Flexibilität bezüglich des Absatzmarktes durch unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.[41]

3 Grundlagen der Unternehmensbewertung

In diesem Kapitel wird ein kurzer Einblick in die grundlegende Theorie der Unternehmensbewertung gegeben. Zunächst wird erläutert, welche Anlässe zu einer Unternehmensbewertung führen können. Danach wird ein Überblick zu den in der Unternehmensbewertung bedeutenden Wertbegriffen gegeben und Grundregeln der Unternehmensbewertung aufgezeigt.

3.1 Bewertungsanlässe

Nach Schätzung der Europäischen Kommission werden ein Drittel aller KMU in den nächsten Jahren auf die nächste Generation übertragen.[42] Aus der Vielzahl der unterschiedlichen in der Realität vorkommenden Anlässe für Unternehmensbewertungen ist die Unternehmensnachfolge jedoch nur ein möglicher Bewertungsanlass. Deshalb wird zunächst in Anlässe unterschieden, die keinen Eigentümerwechsel zur Folge haben (nicht transaktionsbezogene Anlässe) und Anlässen, die einen Eigentümerwechsel herbeiführen (transaktionsbezogene Anlässe). In einem zweiten Schritt werden diese in dominierte und nicht dominierte Anlässe unterteilt.[43] Zur Verdeutlichung siehe Abbildung 1 auf Seite 47 des Anhangs.

In Abbildung 2 auf Seite 47 des Anhangs werden Beispiele für Bewertungsanlässe aufgezeigt, von denen nun einige erläutert werden.

3.1.1 Nicht transaktionsbezogene Anlässe

Eine Unternehmensbewertung kann trotz unveränderter Eigentümerverhältnisse nötig werden, bspw. wenn die Unternehmensbewertung gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu zählt die Bewertung für steuerliche Zwecke, z. B. für die Erbschaftsteuer. Ebenso gehören zu den nicht transaktionsbezogenen Anlässen Bewertungen für Kreditwürdigkeitsprüfungen. Unternehmensbewertungen können ebenfalls Grundlage zur Erstellung von Insolvenzplänen oder bei Sanierungsverhandlungen sein.[44]

3.1.2 Transaktionsbezogene Anlässe

Bei den transaktionsbezogenen Anlässen wird in einem zweiten Schritt zwischen dominierten und nicht dominierten Bewertungsanlässen unterschieden.

Bei dominierten Bewertungsanlässen kann eine Partei die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne Einwilligung der anderen durchsetzten. Zu dieser Kategorie zählt bspw. das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft, da der Gesellschafter auch ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter ausscheiden kann oder die Enteignung nach Art. 14 GG.

Bei nicht dominierten Bewertungsanlässen steht es jeder Partei offen die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht durchzuführen. Hierzu zählt bspw. der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, da es dem Käufer wie auch dem Verkäufer offen steht, die Verhandlungen zu jeder Zeit abzubrechen.[45]

3.2 Wert und Werttheorien in der Unternehmensbewertung

Die zentrale Aufgabe der Unternehmensbewertung ist es, den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Obwohl diese Aussage sehr trivial erscheint, ist es zu Beginn notwendig, den Begriff „Wert“ etwas näher zu erläutern. Anschießend werden drei in der betriebswirtschaftlichen Lehre im Bezug auf die Unternehmensbewertung diskutierten Werttheorien dargestellt.[46]

3.2.1 Wert eines Unternehmens

Nach der Definition in Gabler´s Wirtschaftslexikon wird der „Wert“ eines Gutes anhand des Nutzens, den das Gut durch die Bedürfnisbefriedigung erbringt, gemessen.[47] Der „Wert“ ist somit eine subjektive Größe, d. h. die Beurteilung über den Nutzen wird von der bereicherten Person oder Institution individuell bestimmt. Wird nun der Wert eines ganzen Unternehmens ermittelt, wird der individuell entstehende Nutzen für die Beteiligten durch viele Faktoren, wie z. B. verschiedene Bewertungsanlässe oder bestimmte persönliche Präferenzen, beeinflusst.[48]

Um die individuellen Definitionen von Nutzen vergleichbar zu machen wird ein in Geld ausgedrückter Tauschwert (Preis) ermittelt. Dies kann durch Verhandlungen auf Märkten oder mit Hilfe von bestimmten Bewertungsmethoden erfolgen. Die Begriffe Wert und Preis sind dennoch voneinander zu unterscheiden, da der Wert zwar den Preis beeinflusst, aber sie nur selten identisch sind.[49] So können sich z. B. für einen Käufer durch das hinzukommende Unternehmen Synergieeffekte ergeben, wodurch der Wert des Unternehmens für ihn steigt. Der Preis aber ist das Ergebnis aus Angebot und Nachfrage und wird in Verhandlungen als Kompromiss von Käufer und Verkäufer ermittelt.[50]

3.2.2 Betriebswirtschaftliche Werttheorien

Im Folgenden werden die drei dominierenden Werttheorien der theoretischen Entwicklung der Unternehmensbewertung aufgezeigt.[51] Dabei wird auf die funktionale Werttheorie verstärkt eingegangen, da ihr bis heute Gültigkeit zugesprochen wird.

3.2.2.1 Objektive und subjektive Werttheorie

Bis Ende der 50er Jahre wurde in der betriebswirtschaftlichen Lehre unterstellt, dass der Unternehmenswert objektiv bestimmbar sei. Es wurde davon ausgegangen, dass der Unternehmenswert auf reinen betriebswirtschaftlichen Fakten beruht und die für jedermann geltenden Nutzenpotentiale des Unternehmens wiederspiegelt. Dies führt dazu, dass der so ermittelte Unternehmenswert die Interessen jedes Beteiligten berücksichtigt, dadurch entsteht bspw. kein Interessenkonflikt zwischen Käufer und Verkäufer. Dies verhindert jedoch nicht, dass der dadurch entstandene Wert dennoch unterschiedlich beurteilt wird und sich beteiligte Personen unterschiedlich entscheiden. Wird bspw. der Unternehmenswert aufgrund eines Verkaufs des Unternehmens ermittelt, wird der endgültige Preis in Verhandlungen festgelegt, in denen die individuellen Bedürfnisse des Käufers und Verkäufers berücksichtigt werden. Dass dieser Unternehmenswert die Verhandlungen nicht ersetzt, zeigt, dass ein objektiver Wert nicht ermittelt werden kann.[52]

Im Gegensatz hierzu wurde in den 60er Jahren die Theorie des subjektiven Unternehmenswertes entwickelt. Bei der Ermittlung des subjektiven Unternehmenswertes werden ausschließlich die individuellen, persönlichen Verhältnisse und Ziele eines Bewertungssubjektes, z. B. eines Käufers, berücksichtigt.[53] Die Berücksichtung einseitiger individueller Gegebenheiten erwies sich in der Praxis als nicht realisierbar, da sie bei den wichtigen Aufgaben der Vermittlung zwischen zwei Parteien, z. B. Käufer und Verkäufer, keinen fairen Interessenausgleich zuließ.[54]

3.2.2.2 Funktionale Werttheorie

Die funktionale Werttheorie wurde in den 70er Jahren entwickelt und kann als Kompromiss zwischen der objektiven und der subjektiven Werttheorie angesehen werden.[55] In der funktionalen Werttheorie werden die in der Realität auftauchenden verschiedenen Anforderungen an die Unternehmensbewertung berücksichtigt. So geht sie grundsätzlich davon aus, dass der objektive Unternehmenswert nicht ermittelt werden kann, d. h. sie berücksichtigt unter Vorgabe eines bestimmten Bewertungszwecks die damit verbundenen subjektiven Einflüsse auf den Unternehmenswert. Jedem Zweck, der seinerseits mit einem bestimmten Bewertungsanlass in Verbindung steht, wird eine „Funktion“ zugewiesen.[56] Dabei wird zwischen drei Hauptfunktionen, der Beratungs-, der Vermittlungs- und der Argumentationsfunktion sowie Nebenfunktionen, wie z. B. Informations-, Steuerbemessungs- oder Vertragsgestaltungsfunktion, unterschieden.[57] Innerhalb der verschiedenen Funktionen erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung der objektiven und der subjektiven Elemente, so werden z. B. bei der Unternehmensbewertung für steuerliche Zwecke die objektiven Elemente überwiegen, wobei für die Unternehmensbewertung beim Verkauf eines Unternehmens die subjektiven Elemente stärker eingehen.[58]

In der Praxis entwickelte sich die Ermittlung von Entscheidungswerten innerhalb der Beratungsfunktion als die wichtigste Bewertungsfunktion. Dabei wird ein subjektiver Grenzpreis ermittelt. Dieser bildet bspw. für den Käufer die Obergrenze des Kaufpreises und für den Verkäufer die Untergrenze des Verkaufspreises. Die Werte können aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung verschieden sein.[59]

Für die weitere Entwicklung der funktionalen Werttheorie gibt es dennoch Ansatzpunkte, so wird u. a. der Funktionenkatalog und die Abgrenzung der Haupt- und Nebenfunktionen diskutiert. Daneben ist es schwierig Bewertungszwecke, die bspw. aufgrund des Shareholder Value-Konzeptes im Rahmen des Value Based Managements, erfolgen, sinnvoll in die funktionale Werttheorie zu integrieren.[60]

Trotz der genannten Kritikpunkte ist die funktionale Werttheorie noch heute in der Unternehmensbewertung anerkannt und spiegelt sich in den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung wieder.[61]

3.3 Grundsätzliche Anforderungen an die Unternehmensbewertung

Da der Unternehmensbewertung keine verbindlichen Rechtsnormen zugrunde liegen, wurde durch die Entwicklung von „Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung“ (GoU), in Anlehnung an die „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“, versucht allgemeingültige betriebswirtschaftliche Normen zu schaffen. Als Begründer der GoU kann Adolf Moxter gesehen werden. Seine Ansätze werden in der Literatur jedoch ständig weiterentwickelt. Aufgrund der dominierenden Stellung der Wirtschaftsprüfer in der Praxis der Unternehmensbewertung wurden vom IDW „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S1) erstellt.[62] Die GoU von Moxter umfassen einen Katalog von 24 Grundsätzen.[63] Der IDW S1 beinhaltet dagegen nur sieben Grundsätze.[64] Daran lässt sich erkennen, dass noch nicht von standardisierten GoU ausgegangen werden kann. Die GoU gelten unabhängig vom gewählten Bewertungsverfahren. Nachfolgend werden die wesentlichsten Aspekte der grundsätzlichen Anforderungen an die Unternehmensbewertung kurz zusammengefasst. Diese sind vom gewählten Bewertungsverfahren und i. d. R. auch von der Unternehmensgröße unabhängig. Ausschließlich in der Gewichtung der einzelnen Grundsätze können sich Verschiebungen zwischen KMU und Großunternehmen ergeben.[65]

Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (Aufgabenadäquanz), der auch in der funktionalen Werttheorie zum Tragen kommt, besagt, dass der Bewertungsanlass Einfluss auf den weiteren Bewertungsvorgang hat und zu Beginn festgestellt werden muss.[66]

Außerdem ist der Grundsatz der Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit von Bedeutung. Dieser besagt, dass das Unternehmen als Ganzes zu bewerten ist, da die Summe der Einzelwerte nicht dem Wert des Unternehmens als Ganzes entspricht.[67]

Da daraus das Unternehmen selbst als Gegenstand der Unternehmensbewertung hervorgeht, ist es wichtig, das betriebsnotwendige Vermögen separat zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen zu bewerten und im Vorfeld eine sorgfältige Abgrenzung des Bewertungsobjektes durchzuführen. Bei der Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens ist z. B. der Managementfaktor zu berücksichtigen, da z. B ein Unternehmerwechsel bei KMU den Wert eines Unternehmens erheblich beeinflussen kann.[68] Die daraus resultierende besondere Behandlung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen liegt zum einen daran, dass Erträge, die daraus erwirtschaftet werden nicht im Unternehmenswert enthalten sind und zum anderen, dass das nicht betriebsnotwendige Vermögen zu jeder Zeit veräußert werden kann, ohne die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu beeinflussen.[69] Ein fiktiver Netto-Veräußerungspreis des nicht betriebsnotwendigen Vermögens wird deshalb dann berücksichtigt (addiert), wenn der Ertragswert des Unternehmens unter diesem fiktiven Veräußerungspreis liegt. Es kann bspw. auch bei fremdfinanzierten Unternehmenskäufen zum Abtragen von Verbindlichkeiten verwendet werden.[70]

Des weiteren enthält der IDW S 1 noch den Grundsatz der Stichtagsbezogenheit, den Grundsatz der Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips und den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze.[71]

Darüber hinaus sind bei der Ermittlung der Überschussgröße die zukünftigen Entwicklungen und bei der Kapitalisierung der zukünftigen finanziellen Überschüsse das Risiko zu berücksichtigen.[72] Hieraus ergibt sich das Prognoseproblem, das eines der Hauptprobleme in der Unternehmensbewertung darstellt. Dieses wird unter Punkt 5 näher erläutert.

Zusammenfassend lässt sich aus der funktionalen Werttheorie ableiten, dass verschiedene Anlässe und damit verbundene Zwecke der Unternehmensbewertung das Verfahren der Wertermittlung und den zu ermittelnden Wert beeinflussen. Da die funktionale Werttheorie nicht in der Lage ist, alle Bewertungssituationen abzubilden, besteht hier noch ein Weiterentwicklungsbedarf. Bei der Wertermittlung selbst ist es aufgrund fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen sinnvoll, sich an allgemein anerkannte Normen, die in der theoretischen Unternehmensbewertung zahlreich entwickelt wurden, zu orientieren.

4 Grundlagen ausgewählter Bewertungsverfahren

Wie in Abbildung 3 auf Seite 48 des Anhangs zu ersehen ist, lassen sich die Unternehmensbewertungsverfahren in drei Hauptkategorien unterteilen: Einzelbewertungsverfahren, Gesamtbewertungsverfahren und Vergleichsverfahren. Aufgrund der aktuellen Diskussion um die beiden Gesamtbewertungsverfahren, Ertragswert- und DCF-Verfahren, in der erörtert wird, inwieweit oder ob sich die Verfahren unterscheiden und inwieweit das DCF-Verfahren für die Bewertung deutscher Unternehmen angewendet werden kann, werden diese beiden Verfahren kurz vorgestellt.[73]

4.1 Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um Investitionsmöglichkeiten eines spezifischen Investors zu beurteilen. Der Ertragswert eines Unternehmens, der als Grenzpreis des Investors bezeichnet werden kann, wird somit mit anderen Investitionsmöglichkeiten verglichen. Anhand der Ergebnisse wird entschieden welche Investition, bspw. der Kauf oder die Weiterführung eines Unternehmens oder die Investition am Kapitalmarkt, für den Investor rentabler ist.[74] Zu beachten ist dabei, dass die Alternativinvestition bzgl. Laufzeitstruktur, Arbeitseinsatz, der Verfügbarkeit, der Kaufkraft und der Unsicherheit miteinander vergleichbar sein müssen. Am häufigsten wird das Ertragswertverfahren beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens eingesetzt, um einen individuellen Entscheidungswert zu ermitteln.[75]

4.1.1 Das Bewertungsmodell

Das Ertragswertmodell baut auf der Kapitalwertformel der dynamischen Investitionsrechnung auf. Danach ist die Investition dann rentabel, wenn der Kapitalwert positiv ist.[76]

Der Ertragswert eines Unternehmens wird durch eine Umformulierung der Kapitalwertformel ermittelt, wobei die zukünftig zu erwartendenden Ertragsüberschüsse des Unternehmens abgezinst werden.[77]

Die allgemeine Basisformel lautet (ohne Berücksichtigung von Steuern):[78]

(4.1) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

mit:

UW = Wert des Unternehmens

E = erwartete Ertragsgröße

i = Kapitalisierungszinssatz

t = Periodenindex

T = Planungshorizont

Die Ertragswertformel besteht somit aus zwei Teilen: der zu erwartenden Ertragsgröße im Zähler und dem Kapitalisierungszinssatz im Nenner.

Eine schematische Darstellung des Ertragswertverfahrens ist in Abbildung 4 auf Seite 49 des Anhangs zur Veranschaulichung beigefügt.

4.1.2 Die Elemente des Ertragswertverfahrens

Zunächst wird auf die Ermittlung der Ertragsgröße eingegangen und anschließend die Bedeutung des Kapitalisierungszinsfusses dargelegt. Daraufhin wird auf die Berücksichtigung der Ertragsteuern des Unternehmens im Ertragswertverfahren eingegangen.

4.1.2.1 Die Ertragsgröße

Die Ertragsgröße „Et“, die den Zähler der Formel repräsentiert, soll den Betrag ermitteln, der dem Unternehmen, unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens, entnommen werden kann, sozusagen die Zahlungsströme zwischen Unternehmen und Unternehmenseigner. Da bei KMU der zukünftige Unternehmer i. d. R. Mehrheitsbeteiligung erwirbt und er damit die Ausschüttungspolitik selbst bestimmen kann, wird für den folgenden Verlauf von Vollausschüttung ausgegangen.[79]

Die Ermittlung dieses Betrages kann auf Basis verschiedener Ausgangsdaten ermittelt werden. Grundsätzlich kann die Orientierung am Periodenerfolg und die Orientierung an Cashflow-Größen unterschieden werden, was das Ergebnis i. d. R. nicht beeinflusst.[80] Die Orientierung am Periodenerfolg hat den großen Vorteil, dass die Gewinne bzw. Verluste, die in den Jahresabschlüssen der Unternehmen ermittelt werden, herangezogen werden können. Dadurch wird die Ermittlung vereinfacht, was besonders für KMU von Bedeutung ist. Anzumerken ist jedoch, dass der Periodengewinn nicht in allen Fällen, dem ausschüttungsfähigen Betrag entspricht, da durch Bilanzpolitik der Periodenerfolg erheblich beeinflusst werden kann.[81] Deshalb werden auch von Seiten des IDW bei der Orientierung am Periodenerfolg zusätzliche Angaben gefordert, wie z. B. die Erstellung eines Finanzplanes. Bei konsequenter Durchführung dieser Vorgaben nähert sich das periodenerfolgsorientierte dem cashfloworientierten Ermittlungsverfahren an.[82]

Bei der Ermittlung der Ertragsgröße auf Basis von Zahlungsströmen (Cashflows) kann grundsätzlich die direkte und die indirekte Ermittlung unterschieden werden. Bei der direkten Ermittlung werden anhand eines Finanzplanes oder einer Kapitalflussrechnung Einzahlungen und Auszahlungen gegenübergestellt. Bei der indirekten Methode wird der Cashflow durch Korrektur der Jahresüberschussgröße ermittelt.[83] Beide Ermittlungsverfahren sind beispielhaft in den Abbildungen 5 und 6 auf den Seiten 49 und 50 des Anhangs beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass die ermittelte Größe als „free cashflow“ bezeichnet werden kann, d. h. sie muss den Eigenkapitalgebern frei zur Verfügung stehen. Da hierin Zinszahlungen an Fremdkapitalgeber bereits enthalten sind, wird das Ertragswertverfahren als Nettorechnung bezeichnet.[84]

Der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit hat zur Folge, dass die Ertragsgröße nicht nur anhand von Zahlenmaterial aus der Vergangenheit ermittelt werden kann, sondern dass auch zukünftige Erfolge des Unternehmens berücksichtigt werden müssen.[85] Daraus entsteht ein Prognoseproblem der zukünftigen zu erwirtschaftenden Ertragsgrößen das Punkt 5 vertieft behandelt.

4.1.2.2 Der Kapitalisierungszinssatz

Der Nenner der Ertragswertformel enthält den Kapitalisierungszinssatz „i“ mit dem die Überschüsse des Unternehmens abgezinst werden und zeigt damit die Renditeforderung des Eigenkapitalgebers.[86] Da das Ertragswertverfahren ein Vergleich von Investitionsmöglichkeiten ist, orientiert sich der Kapitalisierungszinssatz an dem Zinssatz der rentabelsten Alternative. Dabei erfüllt der Kapitalisierungszinssatz eine sehr wichtige Aufgabe. Er ermöglicht die Vergleichbarkeit von verschiedenen Investitionen, da z. B. eine Bundesanleihe i. d. R. eine Laufzeit von zehn Jahren hat, während ein Unternehmen unendlich lange ertragbringend sein kann. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Bundesanleihe so gut wie kein Risiko birgt, während beim Unternehmen Risiken zu berücksichtigen sind. Da dem Unternehmen aber kein fester Zinssatz zugewiesen werden kann wird dieser in der Praxis mit Hilfe von Näherungslösungen ermittelt. Hierbei wird der Kapitalisierungszinssatz in einen risikofreien Basiszinssatz, der sich an dem Zinsniveau von langfristigen Anlagen orientiert, und einem Risikozuschlag in dem u. a. Anpassungen bezüglich des notwendigen Arbeitseinsatzes, der Laufzeit, der Kaufkraft, steuerlichen Belastungen und der Unsicherheit berücksichtigt werden, aufgeteilt.[87] Auf die einzelnen Methoden, bei denen das Problem der Unsicherheit berücksichtigt wird, wird unter Punkt 5.2.3.1 näher eingegangen.

4.1.3 Die Berücksichtigung von Ertragsteuern

Bei der Berücksichtigung der Steuern wird zwischen Steuern des Unternehmens und Steuern des Unternehmers (persönliche Steuern) unterschieden. Die Besteuerung des Unternehmens, z. B. Gewerbesteuer, ist bei der Ermittlung der Unternehmensüberschüsse zu berücksichtigen.[88]

Bei den persönlichen Steuern, z. B. Einkommensteuer, gibt es keine eindeutige Aussage ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese zu berücksichtigen sind.[89] Im Bereich der juristischen Literatur zur Unternehmensbewertung wird die Berücksichtigung nicht vorgesehen, da eine Irrelevanz der Steuerwirkung vermutet wird.[90] Das IDW hat diesbezüglich seine Meinung im Jahre 1997 geändert, wonach jetzt die persönlichen Ertragsteuern berücksichtigt werden sollen.[91] Das IDW schlägt die Berücksichtigung durch eine Modifizierung des Zinssatzes vor, wodurch die Komplexität des Bewertungsvorganges erhöht wird. Es ist deshalb fraglich, inwieweit dadurch eine Verbesserung der Bewertung, insbesondere bei KMU, erreicht wird.[92]

[...]


[1] Ballwieser, Wolfgang, Unternehmensbewertung und Komplexitätsreduktion, 1990, Seite 7

[2] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 1

[3] Sieben, Günter, Unternehmensbewertung, in: Internationale Wirtschaftsprüfung, Festschrift für Hans Havermann, 1995, Seite 715

[4] Als KMU können 99,6% der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bezeichnet werden, die 46,9% der steuerpflichtigen Umsätze erwirtschaften und 68% der Arbeitnehmer beschäftigen, vgl. o.V., Entwicklung eines arbeitswissenschaftlich begründeten Konzepts zur Gestaltung und Umsetzung integrierter Managementsysteme, in: http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2001/004/data/3_entwicklung_eines_
arbeitswiss.htm, Seite 1

[5] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 1

[6] Hinz/Behringer, Unternehmensbewertung, in: WiSt, 1/00, Seite 21

[7] Welsh/White, A small business is not a little big business, in: Harvard Business Review, 59/80, Seiten 18

[8] Pfohl, Hans-Christian, Abgrenzung der Klein- und Mittelbetriebe von Großunternehmen, in: Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe, 1997, Seite 2

[9] Hake, Thomas, Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, in: www1.treuhaender.ch/11-96/kmu/22dhaket/22dhaket.html, Seite 1

[10] Bickel, Walter, Die Unternehmensberatung mittelständischer Unternehmen durch Kreditinstitute, 1988, Seite 49

[11] Stellungnahme HFA 6/1997: Besonderheiten der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen, in: WPg, 1/98, Seite 26

[12] Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, Seite 51

[13] o. V., 1.81 Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen in: http://www.sikb.de/181htm, Seite 1

[14] o. V., 1.81 Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen in: http://www.sikb.de/181htm, Seite 1

[15] Hauser, Hans-Eduard, SMEs in Germany Facts and Figures 2000 in: http://www.ifm-bonn.de/ergebnis/­sme.zip, Seite 3

[16] Recklies, Dagmar, Kleine und mittlere Unternehmen, in: http://www.themanagement.de/Ressources/ kmu.htm, Seite 1; vgl. auch, Pfohl, Hans-Christian, Abgrenzung der Klein- und Mittelbetriebe von Großunternehmen, in: Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe, 1997, Seite 11, Tabelle 2: Beispiel einer Branchenbezogenen Festlegung von Klassengrenzen…

[17] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 8

[18] Zu Merkmalskatalogen vgl. Pfohl, Hans-Christian, Abgrenzung der Klein- und Mittelbetriebe von Großunternehmen, in: Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe, 1997, Seite 19 ff.

[19] Recklies, Dagmar, Kleine und mittlere Unternehmen, in: http://www.themanagement.de/Ressources/
kmu.htm, Seite 2

[20] Bickel, Walter, Die Unternehmensberatung mittelständischer Unternehmen durch Kreditinstitute, 1988, Seite 53

[21] Domodaran, Aswath, Valuing Private Firms, in: http://www.stern.nyu.edu/~adamodar/, Seite 2

[22] Ausnahme: die sogenannte „kleine AG“, vgl. hierzu u. a. Seibert/Köster, Die kleine AG, Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte, Köln, 1995

[23] Bussiek, Jürgen, Anwendungsorientierte Betriebswirtschaftslehre für Klein- und Mittelunternehmen, 1994, Seite 20

[24] vgl. hierzu auch: Glueck, W. F., Business Policy and Strategic Management, 1980: „In small (and medium-sized) business the owner is the business“

[25] Hamer, Eberhard, Mittelständische Unternehmen, 1990, Seite 86

[26] Helbling, Carl, Bewertung von KMU, in: http://www1.treuhaender.ch/11-96/kmu/15dhelbl
/15dhelbl.html, Seite 12

[27] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 171

[28] Bickel, Walter, Die Unternehmensberatung mittelständischer Unternehmen durch Kreditinstitute, 1988, Seite 53

[29] Pfohl, Hans-Christian, Abgrenzung der Klein- und Mittelbetriebe von Großunternehmen, in: Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe, 1997, Seite 20

[30] Daschmann, Hans-Achim, Erfolgsfaktoren mittelständischer Unternehmen, 1994, Seite 63

[31] Siegrist/Zwahlen, Die Beratung von KMU, vorab im Bereich Steuern und Revision, in: http://www1.
treuhaender.ch/11-96/kmu/11dsiegr/11dsiegr.html, Seite 2

[32] „angestrebtes Ziel der Vereinheitlichung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Bis heute …. nicht erreicht, da v. a. handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften z. T. zwingend verschiedene Bilanzierung vorschreiben (z. B. hinsichtlich des Teilwerts). Nicht publizitätspflichtige Unternehmen stellen i. d. R. unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips eine E. auf.“, Gabler Wirtschaftslexikon, 1997, Seite 1046

[33] Bspw. für politische Lenkungszwecke, wie z. B. Sonderabschreibung oder Investitionszulagen

[34] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 20

[35] Daschmann, Hans-Achim, Erfolgsfaktoren mittelständischer Unternehmen, 1994, Seite 63

[36] Peemöller, Volker, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 2001, Seite 23

[37] Bussiek, Jürgen, Anwendungsorientierte Betriebswirtschaftslehre für Klein- und Mittelunternehmen, 1994, Seite 20

[38] Hamer, Eberhard, Mittelständische Unternehmen, 1990, Seite 100

[39] Neus, Werner, Zur Theorie der Finanzierung kleiner Unternehmungen, 1995, Seite 3

[40] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 19

[41] Daschmann, Hans-Achim, Erfolgsfaktoren mittelständischer Unternehmen, 1994, Seite 67

[42] Hinz/Behringer, Unternehmensbewertung, in: WiSt, 1/00, Seite 21

[43] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 13

[44] Born, Karl, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, 1995, Seite 18

[45] Drukarczyk, Jochen, Unternehmensbewertung, 2001 Seite 118

[46] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 25

[47] Gabler-Wirtschafts-Lexikon, 1997, Seite 4345

[48] Born, Karl, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, 1995, Seite 21

[49] Hinz/Behringer, Unternehmensbewertung, in: WiSt, 1/00, Seite 21

[50] Helbling, Carl, Unternehmensbewertung im Wandel, Der Schweizer Treuhänder, 6-7/01, Seite 608

[51] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 6

[52] Born, Karl, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, 1995, Seite 39

[53] Henselmann, Klaus, Grundlagen der Unternehmensbewertung, in: DATEV Lexinform, Dokumentennr. 840498, Seite 1

[54] Bretzke, Wolf-Rüdiger, Unternehmensbewertung in dynamischen Märkten, in: BFuP, 1/93, Seite 39

[55] Born, Karl, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, 1995, Seite 42

[56] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 9

[57] Peemöller, Volker, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 2001, Seite 8

[58] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 9

[59] Drukarczyk, Jochen, Unternehmensbewertung, 2001 Seite 128

[60] Peemöller, Volker, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 2001, Seite 13

[61] Barthel, Carl, Unternehmenswert: Die nutzenorientierten Bewertungsverfahren, in: DStR, 9/95, Seite 348

[62] Henselmann, Klaus, Grundlagen der Unternehmensbewertung, in: DATEV Lexinform, Dokumentennr. 840498, Seite 3

[63] Moxter, Adolf, Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, 1983

[64] IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1), Seite 8 ff.

[65] Stellungnahme HFA 6/1997: Besonderheiten der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen, in: WPg, 1/1998, Seite 27

[66] Moxter, Adolf, Unternehmensbewertung Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, in: Raupach (Hrsg.) Werte und Wertermittlung im Steuerrecht, 1984, Seite 388

[67] Moxter, Adolf, Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, in: Walther Busse von Colbe, Adolf G. Coenenberg (Hrsg.), Unternehmensakquisition und Unternehmensbewertung, 1992, Seite 51

[68] IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1), Seite 13

[69] Born, Karl, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, 1995, Seite 156

[70] Kruschwitz/Löffler, Unendliche Probleme bei der Unternehmensbewertung, in: DB, 21/98, Seite 1041

[71] IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1), Seite 1 ff.

[72] Moxter, Adolf, Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, 1983, Seite 97

[73] Kaden/Wagner/Weber/Wenzel, Kritische Überlegungen zur Discounted Cash Flow-Methode, in: ZfB, 4/97, Seite 500

[74] Krag/Kasperzak, Grundzüge der Unternehmensbewertung, 2000, Seite 35

[75] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 32

[76] Behringer, Stefan, Das Ertragswertverfahren zur Bewertung von kleinen Unternehmen, in: DStR, 17/2001, Seite 719; grundlegende Literatur hierzu: Fisher, I., The Theory of Interest, New York, 1930

[77] Sieben, Günter, Unternehmensbewertung, in: Internationale Wirtschaftsprüfung, Festschrift für Hans Havermann, 1995, Seite 720

[78] Hinz/Behringer, Unternehmensbewertung, in: WiSt, 1/00, Seite 24

[79] Dörner, Wolfgang, Die Unternehmensbewertung, in: Wirtschaftsprüferhandbuch 1992, Seite 28

[80] Krag/Kasperzak, Grundzüge der Unternehmenswertung, 2000, Seite 38

[81] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 129

[82] IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1), Seite 9

[83] Loderer/Jörg/Pichler/Zgraggen, Handbuch der Bewertung, 2001, Seite 589

[84] Sieben, Günter, Unternehmensbewertung, in: Internationale Wirtschaftsprüfung, Festschrift für Hans Havermann, 1995, Seite 720

[85] Behringer, Stefan, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, 1999, Seite 79

[86] Sieben, Günter, Unternehmensbewertung, in: Internationale Wirtschaftsprüfung, Festschrift für Hans Havermann, 1995, Seite 721

[87] Behringer, Stefan, Das Ertragswertverfahren zur Bewertung von kleinen Unternehmen, in: DStR, 17/01, Seite 723

[88] Siepe, Günter, Der neue IDW Standard, in: WPg, 19/00, Seite 952

[89] Hötzel, Beckmann, Einfluss der Unternehmenssteuerreform 2001 auf die Unternehmensbewertung, in: WPg, 15/2000, Seiet 697

[90] Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, Seite 170

[91] Siepe, Günter, Die Berücksichtigung von Ertragsteuern bei der Unternehmensbewertung, in: WPg, 1/97, Seite 1

[92] Behringer, Stefan, Das Ertragswertverfahren zur Bewertung von kleinen Unternehmen, in: DStR, 17/01, Seite 723, weiterführende Literatur zur Berücksichtigung von Steuern: Siepe, Günter, Die Berücksichtigung von Ertragsteuern bei der Unternehmensbewertung, in: WPg, 1/97 und Krolle/Knollmann, Überlegungen zum relevanten Einkommensteuersatz bei der Ermittlung des Unternehmenswerts, in: Finanz Betrieb, 2/00, Seiten 77-82

Ende der Leseprobe aus 72 Seiten

Details

Titel
Unternehmensbewertung für kleine und mittlere Unternehmen
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
72
Katalognummer
V6877
ISBN (eBook)
9783638143493
ISBN (Buch)
9783668105522
Dateigröße
1162 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Vergleich zwischen Ertragswertverfahren und Discounted Cashflow-Verfahren unter Berücksichtigung des Prognoseproblems.
Schlagworte
Unternehmensbewertung, Unternehmen, Thema Unternehmensbewertung
Arbeit zitieren
Carmen Gutmann (Autor:in), 2002, Unternehmensbewertung für kleine und mittlere Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6877

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