Die Übertragung der darwinschen Abstammungslehre auf den Menschen, welche die „Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein“1 beschrieb, begründete eine Lehre, welche durch Eugenik und Rassehygiene eine Forschung von der Ungleichwertigkeit der Rassen und der Minderwertigkeit behinderter Menschen wurde. Die Sozialdarwinisten sahen in der fortschreitenden Industriellen Revolution und des sich immer weiter entwickelnden medizinischen Fortschritts eine Gefahr, da diese die von Charles Darwin aufgezeigten natürlichen Gesetze außer Kraft setzen würden. Da die natürliche Selektion nach Meinung der Sozialdarwinisten nicht mehr gegeben war, müsse diese „durch eine gesellschaftliche Auslese ersetzt werden.“2 Als die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 in Deutschland an die Macht kamen und das 1000-jährige Reich ausriefen, schufen sie eine Symbiose aus alten Kräften, Angst und Verblendung. Dies ermöglichte die „Ermordung tausender psychisch kranker und geistig behinderter Menschen“ und „stellte die radikalste Verwirklichung eugenischer Vorstellungen dar, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts von zahlreichen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern formuliert“3 worden waren.4
Diese Hausarbeit möchte sich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“5 (GzVeN) auseinandersetzen, welches am 14. Juli 1933 durch die nationalsozialistische Regierung verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz konnten tausende Menschen zwangssterilisiert werden, und das Gesetz mit seiner Ausführung war eine Vorrausetzung für den späteren Massenmord an vielen Behinderten (Euthanasie). Die Analyse dieses Gesetzes und dessen Durchführung sollen als zentrale Aufgabe dieser Arbeit aufzeigen, welche Notwendigkeit die Nationalsozialisten in der Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Hinblick auf Reinigung des Volkskörpers sahen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Die Grundlagen der Eugenik, der Euthanasie und des Rassenwahns
2.1 Die evolutionistischen Theorien Charles Darwins
2.2 Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland vor 1933
3. Erste eugenische Gesetzesentwürfe
4. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
4.1 Inhalt und Formulierung des GzVeN
4.2 Meldung und Antragstellung
4.3 Verordnungen zur Durchführung des GzVeN
5. Zwangssterilisation Erbkranker
6. Ergebnisse des ersten eugenischen und rasenhygienischen Gesetzes
7. Zusammenfassung und Ausblick
8. Anhang
9. Quellenverzeichnis
10. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Übertragung der darwinschen Abstammungslehre auf den Menschen, welche die „Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein“[1] beschrieb, begründete eine Lehre, welche durch Eugenik und Rassehygiene eine Forschung von der Ungleichwertigkeit der Rassen und der Minderwertigkeit behinderter Menschen wurde. Die Sozialdarwinisten sahen in der fortschreitenden Industriellen Revolution und des sich immer weiter entwickelnden medizinischen Fortschritts eine Gefahr, da diese die von Charles Darwin aufgezeigten natürlichen Gesetze außer Kraft setzen würden. Da die natürliche Selektion nach Meinung der Sozialdarwinisten nicht mehr gegeben war, müsse diese „durch eine gesellschaftliche Auslese ersetzt werden.“[2] Als die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 in Deutschland an die Macht kamen und das 1000-jährige Reich ausriefen, schufen sie eine Symbiose aus alten Kräften, Angst und Verblendung. Dies ermöglichte die „Ermordung tausender psychisch kranker und geistig behinderter Menschen“ und „stellte die radikalste Verwirklichung eugenischer Vorstellungen dar, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts von zahlreichen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern formuliert“[3] worden waren.[4]
Diese Hausarbeit möchte sich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“[5] (GzVeN) auseinandersetzen, welches am 14. Juli 1933 durch die nationalsozialistische Regierung verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz konnten tausende Menschen zwangssterilisiert werden, und das Gesetz mit seiner Ausführung war eine Vorrausetzung für den späteren Massenmord an vielen Behinderten (Euthanasie). Die Analyse dieses Gesetzes und dessen Durchführung sollen als zentrale Aufgabe dieser Arbeit aufzeigen, welche Notwendigkeit die Nationalsozialisten in der Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Hinblick auf Reinigung des Volkskörpers sahen. Anhand von einigen ausgewählten Zeitdokumenten soll diese Arbeit veranschaulichen, welche Grundlagen zu diesem Gesetz führten und wie dieses Gesetz vom NS-Regime formuliert und durchgesetzt wurde.
Im Folgenden soll zunächst die Eugenik und Euthanasie vor 1933 betrachtet werden, um im zweiten Schritt die Institutionalisierung des Gesetzes während der ersten Jahre des Dritten Reiches zu betrachten. Dabei stellt sich die Frage nach den Gründen für einen solchen Gesetzesbeschluss und die darauf folgenden Taten des NS-Regimes. Im letzten Kapitel werden die Schlussfolgerungen zusammengefasst. Auf die Entwicklung der Euthanasie und Eugenik, wie sie im weiteren Verlauf des NS-Regimes nach 1935 stattfand und welchen Widerstand es innerhalb des Reiches gab, kann diese Arbeit nur bedingt eingehen. Diese Entwicklung soll ausgeklammert oder nur erwähnt werden.
Zum Thema der Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich gibt es eine Vielzahl von Veröffentlichungen, wie Monographien, Aufsätze oder Zeitschriftenartikel, welche das Thema bereits behandelt haben. Eine Bibliografie zum Thema mit ca. 4500 Publikationen hat Christoph Beck 1995[6] veröffentlicht. Unter diesen Publikationen sind die Veröffentlichungen von Ernst Klee („Dokumente zur Euthanasie“ und „Euthanasie im NS-Staat“) hervorzuheben, da diese direkt mit dem Thema verbunden sind und es aufarbeiten. Zudem sind die Akten und Dokumente der NS-Diktatur die wichtigsten Quellen der Forschung, welche sich mit dem Thema der Euthanasie und Eugenik im Nationalsozialismus beschäftigen.
2. Die Grundlagen der Eugenik, der Euthanasie und des Rassenwahns
Um mit der Betrachtung eines nationalsozialistischen Gesetzes zu beginnen, dass die Sterilisation von tausenden behinderten und von den Nazis als lebensunwert angesehen Menschen bestimmte und regelte, müssen zunächst die Grundlagen aufgezeigt werden. Diese Grundlagen waren die Erkenntnisse einer eugenischen und rassetheoretischen Wissenschaft, die ihren Ursprung in der von Charles Darwin formulierten evolutionistischen Theorie fand. Die Forschungen und Entdeckungen von Charles Darwin wurden von den Sozialdarwinisten, Rassenhygienikern und Eugenikern so uminterpretiert, dass daraus eine pseudowissenschaftliche Forschung entstand, welche durch „Missverständnisse, Fehlinterpretationen und Instrumentalisierungen“[7] die Theorien für ihre Zwecke missbrauchte.
2.1 Die evolutionistischen Theorien Charles Darwins
Darwins revolutionäre Forschung über die Evolution der Arten, welche er am Anfang des 19. Jahrhunderts veröffentlichte, veränderte die bis dahin gültigen wissenschaftlichen Meinungen und Ergebnisse. Charles Darwin ergründete anhand von Tierbeobachtungen (Finken) auf seiner Forschungsreise zu den Galapagosinseln seine Ansichten zur Evolution von Arten durch Zuchtwahl, welche im Gegensatz zur lamarck’schen Theorie standen. Jean-Baptiste Lamarck hatte die Theorie entwickelt, dass Lebewesen ihre Eigenschaften weiterentwickeln, wenn sie ein Organ häufig gebrauchen würden. Diese, während ihrer Lebenszeit erworbenen Eigenschaften, wurden nun - nach Lamarck - auch von Generation zu Generation vererbt.[8] Darwin stellt nun aber fest, dass sich die Arten nur durch Mutation ihrer Gene weiterentwickeln würden, was aber durch die „Langsamkeit der Veränderungen“[9] nur schwer zu beobachten sei. Dabei stellte Charles Darwin die natürlichen Gesetze auf, welche - wie Peter Weingart bemerkt – „die Funktion eines Weltbildes erlangt[en]“[10] und zum Beispiel besagen, dass ein Lebewesen mit einer Mutation nur in seiner Nische überleben könne, wenn die Mutation der Gene einen Vorteil hervorbringen würde. Die so neu entstandenen Varianten oder Arten würden die älteren verdrängen und deren Platz einnehmen.
„Jede neue Varietät oder Art wird, wenn sie einmal gebildet ist, gewöhnlich den Platz ihrer weniger den Verhältnissen gewachsenen Eltern einnehmen und dieselben auf diese Weise vernichten.“[11]
Durch diese natürliche Auslese (natural selection) der am besten angepassten Lebewesen, hat sich – so die Theorie Darwins – die Vielfältigkeit aller Organismen durch stetigen Wandel und Mutation entwickelt.[12] Mit der Übertragung der darwinistischen Vererbungslehre auf den Menschen und die menschliche Rasse begannen die Sozialdarwinisten die Befürchtungen zu vertreten, dass die „generationsweise Akkumulation negativer erblicher Eigenschaften“[13] eine Gefahr für die ihrer Meinung nach hoch stehenden Völker darstellte. So schrieben die Sozialdarwinisten den Untergang einiger Hochkulturen „unvorteilhafter Rassemischungen“[14] zu.
Der deutsche Zoologe und Naturforscher Ernst Haeckel (1834-1919) forderte beispielsweise eine strickte Ablehnung der fürsorglichen „und medizinische[n] Unterstützung der Schwachen“[15], um die natürliche Selektion aufrechterhalten zu können. An der Aufrechterhaltung der natürlichen Selektion, welche – so die Sozialdarwinisten – „durch die fortschreitende Zivilisation [ihre] positive Wirksamkeit eingebüßt“[16] hatte, arbeitete der britische Naturforscher Francis Galton (1822-1911), der als Begründer der Eugenik galt. Dieser wollte die positiven natürlichen Eigenschaften einer Rasse gezielt fördern und zur Entfaltung bringen, um die negativen „erbliche[n] Anlagen“[17] ausmerzen zu können.[18] Dazu studierte er den Menschen und stellte fest, dass „geistige Eigenschaften, insbesondere Intelligenz, ebenso erblich seien wie […] körperliche Eigenschaften…“[19] und sich die besonders gebildeten Schichten stärker vermehren sollten. An diesen Beispielen kann man bereits erkennen, dass die Theorien von Charles Darwin uminterpretiert und durch eine Lehre der Rassen ersetzt wurden. Ernst Klee bemerkt, dass die sogenannten Sozialdarwinisten, also die Autoren, welche die Theorie Darwins auf die Sozialgemeinschaft übertrugen, nicht von Bedeutung wären und „ihre Wirkung“[20] eher bescheiden blieb. Dem stellt er aber gegenüber, dass durch diese Autoren Denkmodelle entstanden, die später durch die Nationalsozialisten aufgegriffen wurden.
2.2 Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland vor 1933
In Deutschland begannen die Diskussionen über das Thema der Eugenik am Ende des 19. Jahrhunderts, als Wilhelm Schallmayer (1857-1919) im Jahre 1891 eine Schrift „Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit“[21] veröffentlichte. In diesem, nach Weingart wenig beachtetem Schriftstück, stellte Schallmayer die Frage, ob sich das Fortschreiten der menschlichen Kultur in einer auf- oder absteigenden Bewegung befände. Er begründete diese Frage mit der Erkenntnis, dass „die menschliche Zuchtwahl sich durch kulturelle Einflüsse von der natürlichen Zuchtwahl“[22] unterscheide, da die medizinischen Leistungen eine natürliche Selektion beeinflussten und sich schwache Individuen nun stärker fortpflanzen könnten.
Als Lösung dieses Problems sah der Mediziner Schallmayer die Hygiene, welche durch Vorbeugung auf die menschliche Zuchtwahl Einfluss nehmen sollte. Die damit entstandene Rassenhygiene[23] war durch ihre Nähe und Verbindung zur völkisch-nationalen Elite ein weiterer Grundstein für die spätere Rassen- und Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches.
Anders als Francis Galton, der durch seine Forderung nach stärkerer Vermehrung der gebildeten Schichten eine positive Eugenik verfolgte, wollte Schallmayer eine negative Eugenik. Diese negative Eugenik forderte zum einen „Eingriffe zur Eindämmung der Fortpflanzungsfähigkeit minderwertiger Erbmasse“[24], zum Beispiel durch Asylierung, Eheverbote oder Sterilisation, und zum anderen eine Förderung guten Erbgutes, beispielsweise durch sozialstaatliche Mittel, wie Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen.[25]
Der erste Mediziner, der sich an praktischer Rassenhygiene versuchte, war der Gynäkologe Kehrer der 1897 eine Sterilisation an einer Frau vornahm, weil diese mehrere behinderte Kinder zur Welt gebracht hatte. Diese praktische Anwendung der rassehygienischen Forschung blieb vor dem ersten Weltkrieg noch ein Einzelfall in Deutschland, doch möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Diskussion über Euthanasie und Eugenik ein nicht nur auf Deutschland beschränktes Phänomen war. Zum Beispiel führte „der Arzt Sharp zwischen 1899 und 1907 in einem Gefängnis des Bundesstaats Indiana“[26] erste Sterilisationen durch und ab 1907 gab es in den USA erste Sterilisationsgesetze in verschiedenen Bundesstaaten.
In Deutschland blieben die Forderungen der Rassenhygieniker zum größten Teil noch in den „Zirkeln der Extremen“[27], welche wie beispielsweise der ’Mittgartbund’ oder die 1904 entstandene ’Gesellschaft für Rasse-Hygiene’ (ab 1910 ’Deutsche Gesellschaft für Rassen-Hygiene’) nur wenige Mitglieder hatten und somit „über ein Sektiererdasein nicht hinaus“[28] kamen. Allerdings konnte die Gesellschaft 1911 mit einer Internationalen Hygieneausstellung im Dresdner Hygienemuseum erste Erfolge einer allgemeinen Zustimmung feiern.[29]
In der Weimarer Republik und nach der Zäsur des ersten Weltkrieges kam es durch die veränderte Bevölkerungszusammensetzung zur ersten Radikalisierung eugenischer Forderungen und praktischer Anwendungen. Autoren wie der Rassenhygieniker Fritz Lenz begründeten die Niederlage des ersten Weltkrieges und die darauf folgenden innerpolitischen Kämpfe mit dem Konflikt zwischen „rassisch unterschiedlich geprägte[n] Bevölkerungsgruppen.“[30] Die wirtschaftlichen und sozialen Probleme[31] führten zu neuen und schärferen Forderungen, die darauf abzielten, den Menschenverlust des Weltkrieges und die in den Folgejahren gesunkene Volksgesundheit auszugleichen und zu verbessern. Die Forderungen reichten von Asylierung über Sterilisation bis hin zu Mord.
[...]
[1] Hirschinger, Frank: Zur Ausmerzung freigegeben, Halle und die Landesheilanstalt Altscherbitz 1933-1945, Köln/ Weimar/ Wien 2001, S. 27. Englischer Originaltitel von 1859: „On the origin of species by means of natural selection, or preservation of favoured races in the struggle of life“.
[2] Ganssmüller, Christian: Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches, Planung, Durchführung und Durchsetzung, Köln/ Wien 1987, S. 11.
[3] Hirschinger (2001), S. 27.
[4] Vgl. Hinz-Wessels, Anette: NS-Erbgesundheitsgerichte und Zwangssterilisation in der Provinz Brandenburg (= Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg, Bd. 7), Berlin 2004, S. 17; Benz, Wolfgang: Geschichte des Dritten Reiches, München 2000, S. 19; Ganssmüller (1987), S. 10-11; Hirschinger (2001), S. 27-28.
[5] Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, bearbeitet und erläutert von Arthur Gütt, Ernst Rüdin und Falk Ruttke, München 1934.
[6] Beck, Christoph: Sozialdarwinismus, Rassenhygiene, Zwangssterilisation und Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens, Eine Bibliographie zum Umgang mit behinderten Menschen im „Dritten Reich“ – und heute, Bonn 1995.
[7] Hennecke, Hans J.: Evolution und spontane Ordnung als Gegenstand der Wirtschafts- und Sozialwissenschaft, in: Patzelt, Werner J. (Hrsg.): Evolutionistischer Institutionalismus, Würzburg 2006, Kap. 1, S. 4.Hennecke (2006), Kap. 1, S. 4.
[8] Hennecke (2006), Kap. 1, S. 4.
[9] Charles Darwin: Auszug aus einem Brief an Professor Asa Gray, Boston, USA, datiert Down, 5. September 1857, S. 17. Darwin schrieb: „dass im Laufe von Millionen Generationen gelegentlich Individuen einer Art mit irgendeiner leichten Abweichung […] geboren werden.“
[10] Weingart, Peter/ Kroll, Jürgen/ Bayertz, Kurt: Rasse, Blut und Gene, Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt am Main 1996, S. 17.
[11] Darwin (1857), S. 17.
[12] Klee, Ernst (Hrsg.): Euthanasie im NS-Staat, Frankfurt am Main 1986, S. 15; Darwin (1857), S. 15-17. Darwin bemerkt, dass Zuchtwahl eine „unfehlbare Macht“ ist und dass diese „ausschließlich zum Vorteil eines jeden organischen Wesens auswählt.“
[13] Hirschinger (2001), S. 27.
[14] Ebd.
[15] Hinz-Wessels, (2004), S. 17.
[16] Essner, Cornelia: Die Nürnberger Gesetze, Die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945, München/ Wien/ Zürich 2002, S. 40.
[17] Ganssmüller (1987), S. 12.
[18] Vgl. Hinz-Wessels (2004), S. 17-18; Ganssmüller (1987), S. 10-12; Hirschinger (2001), S. 27; Weingart / Kroll / Bayertz (1996), S. 36. Der Begriff Eugenik wurde erstmals im Jahre 1881 von Francis Galton verwendet und bezeichnet die Wissenschaft von der Verhütung von Erbschäden und Aufwertung der menschlichen Rasse durch gezielte und verbesserte Fortpflanzung.
[19] Weingart / Kroll / Bayertz (1996), S. 36.
[20] Klee (1986), Dokumente, S. 36.
[21] Weingart / Kroll / Bayertz (1996), S. 36.
[22] Ebd.
[23] Vgl. Hinz-Wessels (2004), S. 18; Weingart / Kroll / Bayertz (1996), S. 40-41. Der Begriff Rassenhygiene wird 1895 durch Alfred Ploetz mit einer Abhandlung über „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ eingeführt. Dabei bezieht sich der Terminus Rasse auf die innerhalb einer Generation lebenden Individuen mit gleichen Eigenschaften.
[24] Hinz-Wessels (2004), S. 19.
[25] Vgl. Hinz-Wessels (2004), S. 18-19; Weingart / Kroll / Bayertz (1996), S. 38-39.
[26] Hirschinger (2001), S. 33.
[27] Klee (1986), Euthanasie, S. 18.
[28] Ebd.
[29] Vgl. Biesold, Horst: Klagende Hände, Betroffenheit und Spätfolgen in Bezug auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, dargestellt am Beispiel der Taubstummen, Fulda 1988, S. 11; Klee (1986), Euthanasie, S. 18; Ganssmüller (1987), S. 12-13. Bereits im Jahre 1904 gab Alfred Ploetz das ’Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- und Gesellschaftshygiene’ heraus, welches für die später gegründete ’Gesellschaft für Rasse-Hygiene’ zum publizistischen Organ wurde. Die Mitglieder dieser Zirkel bestanden vor allem aus Akademikern, wie Fritz Lenz oder Ernst Rüdin. Die Entstehung der Gesellschaft war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Institutionalisierung der Eugenik.
[30] Hirschinger (2001), S. 35.
[31] Weingart / Kroll / Bayertz (1996), S. 50-58. Die entstandenen sozialen Probleme, wie schlechte Wohn- und Lebensbedingungen, werden hier genauer beschrieben.
- Arbeit zitieren
- Christian Richter (Autor:in), 2006, Das Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Erste gesetzliche Verankerung eugenischer und rassenhygienischer Ideen im Dritten Reich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68832
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