Die Übertragung der darwinschen Abstammungslehre auf den Menschen, welche die „Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein“1 beschrieb, begründete eine Lehre, welche durch Eugenik und Rassehygiene eine Forschung von der Ungleichwertigkeit der Rassen und der Minderwertigkeit behinderter Menschen wurde. Die Sozialdarwinisten sahen in der fortschreitenden Industriellen Revolution und des sich immer weiter entwickelnden medizinischen Fortschritts eine Gefahr, da diese die von Charles Darwin aufgezeigten natürlichen Gesetze außer Kraft setzen würden. Da die natürliche Selektion nach Meinung der Sozialdarwinisten nicht mehr gegeben war, müsse diese „durch eine gesellschaftliche Auslese ersetzt werden.“2 Als die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 in Deutschland an die Macht kamen und das 1000-jährige Reich ausriefen, schufen sie eine Symbiose aus alten Kräften, Angst und Verblendung. Dies ermöglichte die „Ermordung tausender psychisch kranker und geistig behinderter Menschen“ und „stellte die radikalste Verwirklichung eugenischer Vorstellungen dar, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts von zahlreichen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern formuliert“3 worden waren.4
Diese Hausarbeit möchte sich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“5 (GzVeN) auseinandersetzen, welches am 14. Juli 1933 durch die nationalsozialistische Regierung verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz konnten tausende Menschen zwangssterilisiert werden, und das Gesetz mit seiner Ausführung war eine Vorrausetzung für den späteren Massenmord an vielen Behinderten (Euthanasie). Die Analyse dieses Gesetzes und dessen Durchführung sollen als zentrale Aufgabe dieser Arbeit aufzeigen, welche Notwendigkeit die Nationalsozialisten in der Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Hinblick auf Reinigung des Volkskörpers sahen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Grundlagen der Eugenik, der Euthanasie und des Rassenwahns
2.1 Die evolutionistischen Theorien Charles Darwins
2.2 Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland vor 1933
3. Erste eugenische Gesetzesentwürfe
4. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
4.1 Inhalt und Formulierung des GzVeN
4.2 Meldung und Antragstellung
4.3 Verordnungen zur Durchführung des GzVeN
5. Zwangssterilisation Erbkranker
6. Ergebnisse des ersten eugenischen und rassenhygienischen Gesetzes
7. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Ursachen, die Formulierung und die Durchsetzung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933. Ziel ist es aufzuzeigen, wie das NS-Regime eugenische und rassenhygienische Ideologien durch dieses Gesetz institutionalisierte, um den "Volkskörper" zu reinigen und als Vorstufe für die spätere Euthanasie zu nutzen.
- Darwinistische Einflüsse und die Entstehung der Rassenhygiene
- Entwicklung und Institutionalisierung eugenischer Gesetzesentwürfe
- Juristische und praktische Umsetzung der Zwangssterilisation
- Rolle des Gesundheitswesens und der Ärzteschaft bei der Erfassung und Selektion
- Rezeption und Auswirkungen des Gesetzes im Dritten Reich
Auszug aus dem Buch
4.2 Meldung und Antragstellung
Die Umsetzung des GzVeN begann mit der Erfassung von Patienten, die verdächtig waren, an einer Erbkrankheit zu leiden. Diese Erfassung begann mit den Ärzten, Krankenschwestern, Hebammen und dem Pflegepersonal, die nach den §§ 2 und 3 des GzVeN dazu angehalten wurden, eine solche Person bei den Amtsärzten zu melden. Der Amtsarzt hatte danach die Aufgabe, den Patienten einer ersten Untersuchung zu unterziehen und festzustellen, ob eine Weiterleitung an ein Erbgesundheitsgericht gerechtfertigt sei. Wie Christoph Braß in seiner Untersuchung über die Zwangssterilisierungsverfahren im Saarland feststellt, funktionierte diese Praxis der Erfassung von Erbkranken nicht. Als Beispiel führt er die geringe Zahl von Anzeigen durch einen Hausarzt an - „nur drei von 378“. Als Grund nennt Braß die Angst der Hausärzte, ihren Patientenstamm zu verlieren, da eine Denunziation zu Vertrauensverlust führen konnte. Der Reichsinnenminister versicherte aus diesem Grund den Ärzten im Jahre 1934 Anonymität zu. Wilhelm Frick begründete dies mit den Nachteilen, die den Ärzten entstanden, wenn sie Erbkranke meldeten und ihre Namen genannt wurden. Trotz der teilweisen Verweigerung der Hausärzte gab es im Reichsgebiet 1934, dem Jahr des Inkrafttretens des GzVeN, über 84.000 Anträge, von denen etwa 62.500 zum Sterilisationsbeschluss und davon 32.200 zu Sterilisation führten.
Nach dem eine Person gemeldet wurde, hatte ein Gesundheitsamt die Aufgabe, die Anzeige zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Verfahren eingeleitet werden sollte. Wurde ein solches Ermittlungsverfahren begonnen, holte das Gesundheitsamt Informationen über die Person ein. Diese Informationen bestanden aus Auskünften über die Lebensverhältnisse, die Schulbildung, die Arbeit und die Tätigkeiten der betroffenen Person. Zu diesem Zweck wurde ein Fragebogen entwickelt, welcher wie ein ebenfalls verwendeter Intelligenzprüfungsbogen eine Person in Fleiß, Faulheit, Eifer oder anderer nationalsozialistischer Wertvorstellungen und Kategorien einzuordnen versuchte. Durch diese Praxis wurden die „Leistungsnormen und Wertvorstellungen – und damit kein medizinischer, sondern ein sozialer Maßstab – zum Kriterium für Gesundheit und Krankheit erhoben.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung des Forschungsinteresses und der Fragestellung zur Rolle des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses im Nationalsozialismus.
2. Die Grundlagen der Eugenik, der Euthanasie und des Rassenwahns: Analyse der pseudowissenschaftlichen Wurzeln durch die Umdeutung Darwinscher Theorien in rassenhygienische Konzepte.
3. Erste eugenische Gesetzesentwürfe: Aufarbeitung der Vorläufermodelle aus der Weimarer Republik, die den Weg zur Institutionalisierung bereiteten.
4. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses: Untersuchung des Gesetzestextes, der Meldeverfahren und der Durchführungsbestimmungen unter dem NS-Regime.
5. Zwangssterilisation Erbkranker: Betrachtung der praktischen Ausführung, der angewandten Methoden und der psychischen Belastungen für die Betroffenen.
6. Ergebnisse des ersten eugenischen und rassenhygienischen Gesetzes: Zusammenstellung der statistischen Folgen und der Ausweitung der Definitionsmacht des Staates über das Leben der Individuen.
7. Zusammenfassung und Ausblick: Resümee über die Bedeutung des Gesetzes als Vorbereitung für den späteren Massenmord (Euthanasie).
Schlüsselwörter
Eugenik, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Zwangssterilisation, GzVeN, Erbgesundheitsgericht, Sozialdarwinismus, Selektion, Lebensunwert, Gesundheitsamt, Erbgesundheitspolitik, Medizinethik, NS-Ideologie, Volkskörper, Bevölkerungsbiologie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung, Ausgestaltung und Anwendung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 im nationalsozialistischen Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die ideologischen Grundlagen der Rassenhygiene, die institutionelle Umsetzung der Zwangssterilisation sowie die Einbindung der Ärzteschaft und der Gesundheitsämter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Die Forschungsfrage zielt darauf ab zu verstehen, wie das NS-Regime pseudowissenschaftliche Theorien nutzte, um staatliche Gewalt gegen die eigene Bevölkerung zu legitimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse zeitgenössischer Dokumente, Fachliteratur und historischer Aufarbeitungen zur Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Wurzeln, die Entwicklung der Gesetzesgrundlagen, das konkrete Verfahren der Antragstellung und die medizinische Durchführung der Sterilisationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Eugenik, Zwangssterilisation, Rassenhygiene und Erbgesundheitspolitik.
Welche Rolle spielten Hausärzte bei der Umsetzung des Gesetzes?
Hausärzte waren zur Meldung potenzieller Erbkranker verpflichtet, wobei jedoch eine große Hemmschwelle aufgrund von Angst vor Patientenverlust und Denunziationsfolgen bestand.
Warum wurde das Gesetz als Vorstufe für die Euthanasie bezeichnet?
Die durch das GzVeN erfassten Daten und Strukturen dienten dem NS-Staat als Grundlage für die Identifikation von Personen, die später im Rahmen der Euthanasie-Programme ermordet wurden.
- Quote paper
- Christian Richter (Author), 2006, Das Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Erste gesetzliche Verankerung eugenischer und rassenhygienischer Ideen im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68832