Nach fast vierzigjähriger Reifezeit beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 20.12.2000 in Nizza („Wunder von Nizza“) die Einführung einer supranational-europäischen Gesellschaftsform – der Europäischen Gesellschaft, genannt Societas Europaea (SE). Gemäß der Präambel der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) soll die neue Gesellschaftsform SE den Unternehmen der EU die Möglichkeit eröffnen, ihr Wirtschaftspotenzial durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen zu bündeln, Produktionsmaßnahmen gemeinschaftsweit zu reorganisieren und damit die Wirtschaft der Gemeinschaft zu stärken. Die SE ermöglicht dies vor allem durch die organisatorische Vereinfachung grenzüberschreitenden Handelns, indem der Zwang entfällt, verschiedene Tochtergesellschaften zu gründen und die Unternehmen stattdessen mit einer Geschäftsführung, einem Berichtssystem und einem einheitlichen Kern an Regeln europaweit wirken können. Damit ist die Europäische Gesellschaft als Rechtsform für ein europaweit agierendes Unternehmen prädestiniert.
Der Erfolg der SE und deren praktische Relevanz werden in hohem Maße von ihrer steuerlichen Behandlung abhängen. Eine der großen Schwächen der SE-VO ist, dass die Besteuerung nicht in ihr enthalten ist, sondern auf das jeweilige nationale Recht des Sitzstaates verwiesen wird. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Besteuerung der SE grundsätzlich der AG gleicht. Damit wird den im Sitzstaat ansässigen anderen vergleichbaren Kapitalgesellschaften steuerliche Rechtsformneutralität gewährleistet und eine Sonderstellung der SE vermieden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Fusionsrichtlinie ebenfalls entscheidend, , die bis zum 31.12.2005 in nationales Recht umzusetzen war und die Rechtsgrundlage bildet, auf der die steuerliche Behandlung der SE fußt. Zurzeit ist eine umfassende Überarbeitung des EStG, UmwStG und KStG zur Einführung der SE (SEStEG) in Verhandlungen, womit die Änderungen der FRL in deutsches Steuergesetz umgesetzt werden sollen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Hauptaspekte der Besteuerung der SE aus deutscher Sicht darzustellen und damit aufzuzeigen, inwiefern die Besteuerung den Zielen des Ministerrates zur Einführung der SE, der Förderung der Kooperationsmöglichkeiten der Unternehmen auf europäischer Ebene, gerecht wird. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Besteuerung der SE bei Gründung und Sitzverlegung gelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Grundlagen der Europäischen Aktiengesellschaft
1.2 Einleitung zur Besteuerung der Societas Europaea
1.3 Gang der Untersuchung
2 Besteuerung der Societas Europaea bei Gründung
2.1 Überblick über die Gründungsmöglichkeiten
2.2 Gründung durch Verschmelzung
2.2.1 Überblick über die Verschmelzungsarten
2.2.2 Herausverschmelzung nach nationalem Recht
2.2.3 Hineinverschmelzung nach nationalem Recht
2.2.4 Verschmelzungen mit Inlandsbezug
2.2.5 Bestimmungen der Fusionsrichtlinie für Verschmelzungen
2.3 Gründung einer Holding-Societas Europaea
2.4 Gründung einer Tochter-Societas Europaea
2.5 Formwechsel in eine Societas Europaea
3 Besteuerung der Sitzverlegung
3.1 Besteuerung der Sitzverlegung ins Ausland nach nationalem Recht
3.2 Besteuerung der Sitzverlegung ins Inland nach nationalem Recht
3.3 Bestimmungen der Fusionsrichtlinie für Sitzverlegungen
3.4 Aktuelle Gesetzesänderungen zum Wegzug
4 Laufende Besteuerung
5 Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Hauptaspekte der Besteuerung der Europäischen Gesellschaft (SE) aus deutscher Sicht. Ziel ist es aufzuzeigen, inwieweit die steuerliche Behandlung dieser Rechtsform den Zielen des Ministerrates zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationsmöglichkeiten von Unternehmen gerecht wird, wobei der Schwerpunkt auf den steuerlichen Konsequenzen bei Gründung und Sitzverlegung liegt.
- Grundlagen der Societas Europaea (SE) und deren steuerliche Einordnung.
- Steuerliche Herausforderungen bei den verschiedenen Gründungsarten der SE.
- Implikationen der Fusionsrichtlinie für grenzüberschreitende Umstrukturierungen.
- Steuerliche Auswirkungen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer SE.
- Kritische Analyse des deutschen Steuerrechts im Hinblick auf EU-rechtliche Vorgaben.
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Herausverschmelzung nach nationalem Recht
Da bei der Herausverschmelzung die deutsche Unternehmung im Zuge der Verschmelzung untergeht, scheidet ein deutsches Steuersubjekt aus der deutschen Steuerhoheit aus. Damit sind Besteuerungsansprüche Deutschlands gefährdet, solange stille Reserven noch nicht besteuert wurden.25 Die umwandlungssteuerrechtlichen Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes finden jedoch gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwStG i.V.m. § 1 Abs. 1 UmwG nur Anwendung, wenn beide beteiligten Unternehmen ihren Sitz im Inland haben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind.26
Es stellt sich deshalb die Frage, welches Gesetz diesen Fall behandelt. Grundsätzlich kommen §§ 8, 11 und 12 KStG in Betracht. Allerdings verursacht eine Herausverschmelzung weder einen laufenden Gewinn nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. den Vorschriften des EStG,27 noch stellt sie eine Liquidation im Sinne des § 11 KStG oder eine Sitzverlegung gemäß § 12 KStG dar. Die Abschlussbesteuerung nach § 11 KStG scheitert an der fehlenden Abwicklung der übertragenden Gesellschaft, da der Übergang des Vermögens nach Art. 17 Abs. 2 SE-VO i.V.m Art. 3 Abs. 1 bzw. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 78/855/EWG28 „unter Auflösung ohne Abwicklung“ erfolgt und die SE die Gesamtrechtsnachfolge der übertragenden Gesellschaft eingeht.29 Gleichfalls scheitert die Anwendung des § 12 KStG, da die inländische Kapitalgesellschaft weder den Sitz noch die Geschäftsleitung ins Ausland gemäß § 12 Abs. 1 KStG verlegt.30 Auch die inländische Betriebsstätte einer beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft nach § 12 Abs. 2 KStG ist nicht betroffen,31 denn bei der Herausverschmelzung ist die übertragende Gesellschaft im Inland unbeschränkt steuerpflichtig.32 § 12 KStG scheidet insbesondere deshalb aus, da der Fortbestand der Gesellschaft vorausgesetzt wird und aufgrund der Auflösung nicht gegeben ist.33
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der SE als supranationale Gesellschaftsform, deren Zielsetzung sowie die steuerliche Einordnung in das nationale Recht des Sitzstaates.
2 Besteuerung der Societas Europaea bei Gründung: Der Abschnitt analysiert detailliert die steuerlichen Folgen der vier verschiedenen Gründungsvarianten einer SE, insbesondere unter Berücksichtigung von Verschmelzungen und Einbringungsvorgängen.
3 Besteuerung der Sitzverlegung: Hier werden die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs oder Zuzugs einer SE beleuchtet und die Problematik der Wegzugsbesteuerung im Kontext des EU-Rechts erörtert.
4 Laufende Besteuerung: Dieses Kapitel beschreibt, dass die laufende Besteuerung einer SE in Deutschland prinzipiell der einer herkömmlichen Aktiengesellschaft entspricht.
5 Kritische Würdigung: Der Autor resümiert, dass das deutsche Steuerrecht für die SE nachbesserungsbedürftig ist, um die europäischen Freiheiten nicht durch ungerechtfertigte steuerliche Belastungen zu hemmen.
Schlüsselwörter
Societas Europaea, SE, Steuergestaltung, Besteuerung, Gründung, Sitzverlegung, Fusionsrichtlinie, SEStEG, Umwandlungssteuergesetz, UmwStG, Herausverschmelzung, Hineinverschmelzung, stille Reserven, Körperschaftsteuer, EU-Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung der Societas Europaea (SE) aus deutscher Sicht, insbesondere im Hinblick auf deren Gründung und grenzüberschreitende Sitzverlegung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Im Zentrum stehen die ertragsteuerlichen Konsequenzen von SE-Gründungen durch Verschmelzung oder Einbringung sowie die steuerlichen Hürden bei einer Sitzverlegung innerhalb der EU.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, den aktuellen steuerrechtlichen Rahmen für die SE in Deutschland zu analysieren und aufzuzeigen, ob dieser die politische Intention einer europäischen Unternehmensförderung unterstützt oder behindert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Analyse der bestehenden steuerrechtlichen Vorschriften (insb. KStG, UmwStG), der Auswertung der Fusionsrichtlinie sowie der Berücksichtigung aktueller EuGH-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Betrachtung der verschiedenen Gründungsvarianten (Verschmelzung, Holding, Tochter-SE, Formwechsel) und die Analyse der Sitzverlegungsproblematik unter nationalen und europäischen Aspekten.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind die SE, die Fusionsrichtlinie, Wegzugsbesteuerung, Umwandlungssteuergesetz und die steuerliche Rechtsformneutralität.
Wie unterscheidet sich die Herausverschmelzung bei der SE von nationalen Vorgängen?
Da bei der grenzüberschreitenden Herausverschmelzung ein inländisches Steuersubjekt die deutsche Steuerhoheit verlässt, ist die steuerliche Behandlung unklarer, da nationale Regeln des UmwStG oft nicht direkt greifen.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des EuGH?
Der EuGH übt durch seine Urteile Druck auf den deutschen Gesetzgeber aus, da eine Besteuerung stiller Reserven bei grenzüberschreitenden Vorgängen oft im Konflikt mit der in der EU verankerten Niederlassungsfreiheit steht.
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- Chrysanth Herr (Author), 2006, Die europäische Gesellschaft als Instrument der Steuergestaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69209