Wahlsystem BRD und Neuseeland


Hausarbeit, 2003

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2.Wahlrechtsreform in Neuseeland
2.1 Wahlsystem vor der Reform
2.2. Gründe und Ursachen für die Reform
2.3 „Royal Commission on the Electoral System” und Referendum
2.4. Einführung des neuen Wahlsystems

3. Wahlsystem BRD und Neuseeland
3.1 Gemeinsamkeiten der Wahlsysteme
3.1.1 Passives und aktives Wahlrecht
3.1.2 Erst- und Zweitstimme
3.1.3 Sperrklausel/Direktmandate
3.1.4 Überhangmandate
3.2 Unterschiede im Wahlsystem
3.2.1 Wahlperiode
3.2.2 Wahlkreiseinteilung und Wahlregister
3.2.3 Stimmenverrechnungsverfahren
3.2.4 Maori Vertretung
3.2.5 „by-elections“ und „deposits”

4. Auswirkungen der Wahlsystemreform in Neuseeland
4.1 Auswirkungen auf das Parteiensystem
4.2 Auswirkung auf die Regierungsbildung

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bei der ersten Betrachtung des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland und dem Neuseelands wirft sich die Frage auf, was das im Pazifik gelegene Neuseeland und Deutschland für Gemeinsamkeiten in ihrem Wahlsystem haben.

In Neuseeland, einer ehemaligen britischen Kolonie, wurde 1996 das erste Mal nach dem bundesrepublikanischen Wahlsystem das Repräsentantenhaus gewählt.

In dieser Arbeit soll vor allem das neuseeländische System dargestellt werden, die Entwicklung zur Wahlrechtsreform, eine kurze Darstellung des Ablaufes der Reform und anhand des deutschen Wahlsystems werden die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede beleuchtet. Die Auswirkungen können zwar angedacht werden, doch nach einem verhältnismäßig kurzen Bestand des Wahlsystems, es befindet sich erst in der 3. Legislaturperiode, können noch keine langfristigen Aussagen getroffen werden.

Die Hauptbezugsliteratur waren die Bücher von André Kaiser und Carolin Brummet, die Reform des neuseeländischen Wahlsystem und deren Auswirkungen zeigten, eine weitere Quelle das Internet.

Durch die Aktualität, mehr oder weniger, ist die Forschung bzw. Literaturquelle noch nicht so ausgereift, wie bei einem länger bestehenden Wahlsystem.

Die vorliegende Literatur kann aber schon Aussagen treffen, wie das Wahlsystem angewendet wird und wie es wirkt.

Es soll einen kurzen Einblick in das neuseeländische politische System gegeben werden und die Unterschiede zu Deutschland markieren.

Eine weiter Frage die behandelt werden soll ist wie wirkt ein Wahlsystem aus einer Bundesrepublikanischen Demokratie auf ein zentralistisch verwaltetes Land.

Das Wahlsystem ist oft ein Indikator für die Auswirkungen auf die politische Machtverteilung. Wie sieht das in Neuseeland nach der Wahlsystemreform aus und gibt es große Veränderungen in der Parteienlandschaft?

Mit diesen Fragen soll sich diese Arbeit beschäftigen und die Hauptmerkmale im Bezug auf Deutschland markieren.

2.Wahlrechtsreform in Neuseeland

In Neuseeland wurde das Westminstermodell von Großbritannien übernommen und bis in die 1980er Jahre wurde dies soweit auch immer ohne Kritik ausgeführt. Doch so langsam kamen die Einwände gegen das bestehende Wahlsystem auf und es wurden Überlegungen für eine Änderung angestrebt.

Einzigartig an dem Wahlsystemwechsel war, dass Neuseeland das erste Land war das von der Mehrheitswahl nach der angelsächsischen Verfassung, eine auf Listen basierende Verhältniswahl einführte, die in enger Anlehnung an das bundesdeutsche Wahlsystem konzipiert wurde. Neuseeland war auch die erste Nation weltweit, die den Frauen das allgemeine Wahlrecht gewährt hatte (1893)[1]. Was sich auch zu anderen Ländern unterschied, war das der Wahlsystemwechsel auf Grundlage eines zweistufigen Referendumsprozesses des Volkes herbeigeführt wurde.[2]

2.1 Wahlsystem vor der Reform

Die Wahlen zum Repräsentantenhaus (House of Representatives) wurden bis einschließlich 1993 nach dem relativen Mehrheitswahlrecht („First-past-the-post“-System, kurz FFP) abgehalten.[3]

Die relative Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen beabsichtigte durch den gewählten Abgeordneten seinen Wahlkreis (ein spezifisch abgegrenztes Gebiet) zu repräsentieren.

Als gewählt gilt derjenige im Wahlkreis, der dort die relative Mehrheit der gültigen Stimmen erhält, die auf alle anderen Kandidaten entfallenen Stimmen bleiben unberücksichtigt („The winner takes all“).Das Parlament wird aus den Gewinnern der einzelnen Wahlkreise zusammengesetzt, die Partei mit der Mehrheit der Mandate bildet die Regierung. Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus werden „by-elections“ in dem Wahlkreis durchgeführt, den der Abgeordnete repräsentiert hat.

Die Anzahl der Sitze im Parlament wurde mit Zunahme der Bevölkerung im Laufe der Jahre erhöht (von 80 Sitzen im Jahre 1900 auf 99 Sitze im Jahr 1993).[4]

Es wurden vier Maoriwahlkreise eingeführt, die auf den „Maori Representation Act“ von 1867 zurückgehen, bei diesen wurde es aber unterlassen die Wahlkreise anzupassen, trotz Bevölkerungswachstum und Migrationprozessen.

Durch die Übernahme des Westminstermodells von Großbritannien bildete sich ein Zweiparteiensystem mit Labour Party und National Party heraus. Die Regierung wurde jeweils nur von einer Partei, meist mit deutlicher Mehrheit seit 1935 gestellt. Abweichungen zum Westminstermodell war die Abschaffung des Oberhauses (Legislative Council) vom asymmetrischen Bikameralismus in ein reines Einkammernsystems, sowie Single Entrenchment[5]

2.2. Gründe und Ursachen für die Reform

Einer der Entstehungsbedingungen für die Wahlsystemreform war die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftspolitische Reformen. Weiter wäre noch veränderte nationale und gesellschaftliche Ziel- und Wertvorstellungen zu nennen, die sich in Neuseeland durch eine „nationale Identität“ (insbesondere im Blick auf die britisch-stämmige Bevölkerung) herausbildete. Die neuseeländische Identität wurde durch die enge Bindung an Großbritannien geprägt (z.b. fast vollständige Übernahme des britischen Institutionensystem), doch diese Identifizierung nahm ab. Als ein Beispiel für die Distanzierung von seinen kolonialen Ursprüngen, wurden die übernommenen politischen Institutionen hinterfragt und abgeschafft (1950 Abschaffung des Oberhauses, der zweiten Kammer).[6]

Doch die Abschaffung der zweiten Kammer brachte auch Missmut auf, da die Exekutive nun formal unbegrenzte Entscheidungskompetenz hatte.[7]

Ein weiterer Grund war das im Jahr 1978 und 1981 die Labour Partei Sieger nach Stimmen, nicht jedoch nach Mandaten wurde und somit wurde die Forderung nach einer Reform 1981 in das Parteiprogramm der Labour Partei übernommen.[8]

2.3 „Royal Commission on the Electoral System” und Referendum

Den reforminitiierenden Impuls gab die “Royal Commission on the Electoral System“, die im Februar 1985 gegründet wurde und im Dezember 1986 ihren Abschlußbericht („Towards a better Demogracy“) herausgab, der die zentrale Bedeutung für den Prozess der Wahlsystemreform bildete.[9]

Die parteipolitisch unabhängige Kommission sprach sich für das am deutschen Modell orientierten sogenannten „mixed member proportional system“ (MMP) aus. Die Reformer waren überzeugt, das der Vorzug des unmittelbaren Bezugs zwischen Wählern und Gewählten auf diese Weise konserviert werden könnte.

Einer der Vorschläge, die später auch umgesetzt wurden, war die Aufstockung der Abgeordnetenzahl auf 120 Abgeordnete. Die Argumente dafür waren, das der Talent Pool für die Bestellung von Ministerien erweitert werden und die Erhöhung der Mitglieder, die Qualität der Ausschüsse erhöhen würde. Die Gegner der Reform setzten MMP synonym mit „More MP`s“.[10]

Am 19. September 1992 wurde ein indikatives Referendum (Volksabstimmung) abgehalten. Es sollte über die Beibehaltung des Status quo, sowie über mehrere Reformoptionen entscheiden. Wenn ein mehrheitlicher Reformwunsch bestünde, würde ein zweites verbindliches Referendum durchgeführt.

Für die Beibehaltung der relativen Mehrheitswahl stimmten 15,3% und für die Änderung des Wahlsystems 84,7% der Wähler[11]. Sie konnten noch unter den verschiedenen Reformoptionen wählen:

- Preferential Voting (PV), auch als Alternative Vote bekannt, es entspricht einem absoluten Mehrheitswahlsystem, diese Form wird bei den Unterhauswahlen in Australien und den Präsidentschaftswahlen in Irland angewandt; es sprachen sich 6,6% der Wähler dafür aus
- Supplementary Member (SM), basiert auf dem Prinzip der einfachen Mehrheitswahl, diese Form existiert in Ungarn und Südkorea; es sprachen sich 5,5% dafür aus
- Single Transferable Vote (STV), findet in Mehrpersonen-Wahlkreisen statt und folgt einem komplizierten Auszählungsverfahren, es wird bei Unterhauswahlen in Irland, den Parlamentswahlen in Malta und den Wahlen zum australischen Senat angewandt; es sprachen sich 17,4% dafür aus[12]
- Mixed Member Proportinal (MMP), ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, nach diesem Modus wird in der Bundesrepublik Deutschland gewählt; es sprachen sich 70,5% dafür aus[13]

Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 55,2%. Somit war klar, das 1993 ein bindendes Referendum abgehalten wurde. Die Abstimmungsbeteiligung lag diesmal viel höher und zwar bei 85,2%. Es waren zwei Möglichkeiten der Entscheidung gegeben, für die Beibehaltung der relativen Mehrheitswahl sprachen sich 46,1% aus und für das MMP-System 53,9%. Es war eine knappe Mehrheit, die mehr Ablehnung des Status quo als Befürwortung des Pfadwechsels bedeutete.[14]

[...]


[1] Richter, Modell Aotearoa, S. 21

[2] Vgl. Richter, Modell Aotearoa, S. 1

[3] Vgl. Knorr, Das ordnungspolitische Modell Neuseelands, S. 9

[4] Richter, Modell Aotearoa, S. 21f

[5] Single Entrenchment: manche Bereiche können nur durch eine 2/3 Mehrheit der Legislative oder per Referendum geändert werden, z.b. bei der Dauer der Legislaturperiode, Wahlmethode

[6] Vgl. Richter, Modell Aotearoa, S. 44f

[7] Vgl. Kaiser, Mehrheitsdemokratie und Institutionenreform, S. 404

[8] Vgl. Richter, Modell Aotearoa, S. 65f

[9] Vgl. Richter, Modell Aotearoa, S. 65

[10] Vgl. Brummet, Die Reform des neuseeländischen Wahlsystem, S. 71

[11] Vgl. Kaiser, Mehrheitsdemokratie und Institutionenreform, S. 404ff

[12] STV hatte kein großes Prestige in der neuseeländischen Öffentlichkeit, weil es mit ökonomisch eher rückständig wahrgenommenen Ländern in Verbindung gebracht wurden (Kaiser, Mehrheitsdemokratie und Institutionenreform. S.418)

[13] Vgl. Brummet, Die Reform des neuseeländischen Wahlsystems, S.66-68

[14] Vgl. Kaiser, Mehrheitsdemokratie und Institutionenreform, S. 410f

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Wahlsystem BRD und Neuseeland
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Das politische System der BRD:Institutionen und Prozesse
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V69242
ISBN (eBook)
9783638613200
Dateigröße
422 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In dieser Arbeit soll vor allem das neuseeländische System dargestellt werden, die Entwicklung zur Wahlrechtsreform, eine kurze Darstellung des Ablaufes der Reform und anhand des deutschen Wahlsystems werden die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede beleuchtet.
Schlagworte
Wahlsystem, Neuseeland, System, Institutionen, Prozesse
Arbeit zitieren
Bettina Ruland (Autor:in), 2003, Wahlsystem BRD und Neuseeland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69242

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