Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft hat der Gesetzgeber ernst gemacht. Am 18.8.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches auch oft noch unter dem Namen „Antidiskriminierungsgesetz“ bekannt ist, in Kraft. Aufbauend auf vier EU-Richtlinien wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, ein umfassender Diskriminierungsschutz geschaffen. Die bisherigen Benachteiligungsverbote wegen des Geschlechts, gem. §§ 611a, b und 612 Abs. 3 BGB, und wegen einer Schwerbehinderung, gem. §81 Abs. 2 SGB IX, werden um die Merkmale der Rasse und ethnischen Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sowie sexuelle Identität erweitert. Der Gesetzgeber tat sich allerdings sehr schwer damit, das Gesetz in die Tat umzusetzen. Ursprünglich sollte das Gesetz einige Jahre früher in Kraft treten. Aber die Regierungsparteien konnten sich nicht darüber einigen, ob lediglich die EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen oder ob man den Diskriminierungsschutz noch erweitern sollte.
Das Gesetz enthält zahlreiche neue Regelungen, die auf den ersten Blick recht harmlos klingen. Allerdings drohen empfindliche Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nach dem AGG nicht nachkommt und den Betriebsablauf diskriminierungsfrei gestaltet. Dadurch kommt ggf. ein erheblicher Mehraufwand auf die Arbeitgeber in Deutschland zu.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Zielsetzung und Vorgehensweise
- Diskriminierungsmerkmale
- Rasse
- Ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Behinderung
- Alter
- Religion und Weltanschauung
- Sexuelle Identität
- Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Benachteiligungsformen
- Unmittelbare Benachteiligung
- Mittelbare Benachteiligung
- Belästigung
- Sexuelle Belästigung
- Arbeitgeberpflichten und Maßnahmen gegen Benachteiligung
- Stellenausschreibung
- Bewerbermanagement
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses
- Schulungspflicht
- Rechte der Arbeitnehmer
- Entschädigung und Schadensersatz
- Vermögensschaden
- Entschädigung
- Beschwerderecht
- Leistungsverweigerungsrecht
- Fristen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und beleuchtet die damit einhergehenden Pflichten von Arbeitgebern sowie die Rechte von Arbeitnehmern. Angesichts der fehlenden ausführlichen Rechtsprechung stützt sich die Arbeit vornehmlich auf literarische Meinungen.
- Das AGG als umfassender Diskriminierungsschutz, der über die bisherigen Verbote hinausgeht.
- Die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale, die vom AGG abgedeckt werden.
- Die Anwendung des AGG im sachlichen und persönlichen Bereich.
- Die verschiedenen Formen der Benachteiligung und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
- Die Rechte der Arbeitnehmer im Falle einer Benachteiligung.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problemstellung dar, indem sie auf die Einführung des AGG als „Antidiskriminierungsgesetz“ und die damit verbundenen Pflichten von Arbeitgebern eingeht. Die Kapitel 2 und 3 beleuchten die Diskriminierungsmerkmale und den Anwendungsbereich des AGG. Kapitel 4 behandelt verschiedene Formen der Benachteiligung, während Kapitel 5 die Pflichten von Arbeitgebern im Hinblick auf Maßnahmen gegen Benachteiligung untersucht. Das Kapitel 6 beschäftigt sich mit den Rechten der Arbeitnehmer, die bei Benachteiligung geltend gemacht werden können. Die Kapitel 7 und 8 befassen sich mit den Fristen und dem Fazit der Arbeit.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Themen der Seminararbeit sind: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsschutz, Diskriminierungsmerkmale, Benachteiligungsformen, Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerrechte, Rechtsprechung.
- Arbeit zitieren
- Martin Exner (Autor:in), 2006, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 als Diskriminierungsschutz im Arbeitsumfeld, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69314