Von der Wehrmacht zur Armee der Einheit - Der Versuch eines Situationsvergleiches zwischen der Reintegration ehemaliger Soldaten im Deutschland nach 1945 und nach 1989


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Politische Bedingungen für eine Rehabilitierung der Wehrmachtssoldaten nach 1945
1.1 Die Wehrmacht im Jahre 1945
1.2 Politische Rahmenbedingungen
1.3 Restauration in der frühen Bundesrepublik
1.4 Wiederverwendung und Exploitation in der frühen DDR
1.5 Resümee

2 Die „Armee ohne Zukunft“ (Ehlert) – Die NVA auf dem Wege zur Einheit
2.1 Die NVA im Jahre 1989
2.2 Die schlechte Verhandlungsmacht der NVA-Soldaten
2.3 Resümee

3. Fazit: Ein Situationsvergleich zur Reintegration in der Nachkriegszeit und nach 1989

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Jahre 1945 und 1989 markieren nicht nur für die Geschichte als Daten des beginnenden Trennungs- bzw. des Vereinigungsprozesses beider deutscher Staaten, sondern auch für die Militärsoziologie zwei höchst bedeutsame Zäsuren, stehen sie doch auch symbolisch für die Auflösung einer Armee. Zu beiden Zeiten mussten die ehemaligen Soldaten als eine mehr oder weniger große aktive Bevölkerungsgruppe in die Gesellschaft integriert werden, was weder 1945 und in den Jahren danach noch 1989/90 eine rein inner- oder zwischendeutsch, sondern vielmehr eine international zu regelnde Realität war. In der folgenden Arbeit nun soll ein Vergleich bezüglich dieser politischen Rehabilitationsmöglichkeiten für die ehemaligen Soldaten von Wehrmacht und NVA angestellt werden. Aufgrund des Umfangreichtums und der Komplexität dieser Thematik kann allerdings im Rahmen dieser Arbeit keine vollständige Berücksichtigung aller Vergleichsmomente gewährleistet werden. Es sollen weder einzelne Übernahme- und Integrationsmodalitäten, noch die Geschichten von Bundeswehr und NVA noch die der militärischen Tradition in Deutschland nachgezeichnet werden. Dieses Unterfangen wäre zum Scheitern verurteilt. Vielmehr soll an dieser Stelle für den angestrebten Vergleich nur ein Aspekt herangezogen werden: die Frage nach dem politischen Nutzen, auf den sich die Betroffenen bei einer politischen Reintegration in die Gesellschaft berufen konnten. Die folgende ist also ein Versuch mit dem Ziel, die politischen Rahmenbedingungen, unter denen eine Rehabilitation von Soldaten der ehemaligen Wehrmacht bzw. NVA überhaupt gedacht werden konnte, miteinander zu vergleichen und dafür als wesentliches Moment insbesondere die Verhandlungsstellung der Soldaten zu berücksichtigen. Dafür müssen die zu berücksichtigenden Gegebenheiten nach den zu gewichtenden Gesichtspunkten erst einmal dargestellt werden, bevor die Möglichkeit zu einem abschließenden Vergleich besteht. Zunächst wird dementsprechend eine Charakterisierung der Wehrmacht und des Krieges vorgenommen, in dem sie zum Einsatz kam. Anschließend folgt eine Darstellung der politischen Konstellation nach 1945 in Ost- und Westdeutschland, wobei insbesondere auf die Verhandlungsmacht der ehemaligen Wehrmachtssoldaten und ihr sich daraus ergebender Einfluss auf eine Reintegration Bezug genommen wird. Im 4. Kapitel wird nach einer kurzen Beschreibung der NVA zum Ende der 1980er Jahre auf deren Verhandlungsbasis innerhalb der politischen Situation in den Jahren 1989/90 eingegangen, bevor zum Ende der eigentliche Versuch eines Vergleiches der beiden Integrationssituationen erfolgen kann.

1 Politische Bedingungen für eine Rehabilitierung der Wehrmachtssoldaten nach 1945

Im folgenden Kapitel sollen mit dem Hinblick auf den Nutzen der ehemaligen Wehrmachtssoldaten wichtige politische Spezifika der beiden antagonistischen deutschen Besatzungszonen bzw. Staaten dargestellt werden, vor denen eine Reintegration[1] gedacht werden konnte.

1.1 Die Wehrmacht im Jahre 1945

Um die politischen Möglichkeiten einer Reintegration ehemaliger Wehrmachtsangehöriger nach 1945 angemessen beurteilen zu können, muss zunächst einmal der eigentliche Charakter der Wehrmacht und des Krieges, in dem sie wirkte, charakterisiert werden. Diesbezüglich hervorzuheben ist, dass von deutscher Seite zwischen 1939 und 1945 weder ein Verteidigungskrieg, noch „lediglich“ ein Krieg mit dem Ziel einer reinen hegemonialen Sonderstellung des Dritten Reiches geführt worden war, sondern v.a. nach Osten ein völkischer Ausrottungsfeldzug, der die völlige Germanisierung der eroberten Gebiete intendierte. Am Ende dieses einzigartigen Verbrechens standen etwa 55 Millionen Kriegstote, unbeschreibliches menschliches Leid, verheerende Zerstörungen und Deportationen. Die Wehrmacht nun war am deutschen Vernichtungsfeldzug aktiv beteiligt, auch wenn sie in den Nürnberger Prozessen nicht zu einer verbrecherischen Organisation erklärt worden ist. Die nicht nur logistische Rolle der Wehrmacht bspw. bei den Massenerschießungen von 51.000 Menschen bei Babi Jar (Nähe Kiew) und Äußerungen Erich von Mansteins, nach denen „[d]as jüdisch-bolschewistische System […] ein für allemal ausgerottet werden“ müsse und „[n]ie wieder […] in unseren europäischen Lebensraum eingreifen“ dürfe, verdeutlichen dies (Manstein 2004: 668). Wie hatte es auch der Generalfeldmarschall Walter von Reichenau am 10. Oktober 1941 ausgedrückt: „Der Soldat ist im Ostraum nicht nur ein Kämpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch Träger einer unerbittlichen völkischen Idee und der Rächer für alle Bestialitäten, die deutschem und artverwandtem Volkstum zugefügt wurden. Deshalb muss der Soldat für die Notwendigkeit der harten, aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum volles Verständnis haben“ (Boog 1996: 1246). Im Mai 1945 hatte die Wehrmacht bedingungslos kapituliert. Es folgte die vollständige Entwaffnung der deutschen Streitkräfte. Ca. 11 Millionen deutsche Soldaten waren während des Krieges und in den Monaten danach in die Gefangenschaft der Alliierten geraten. Man geht davon aus, dass sich 1/3 als Kriegsgefangene in Lagern der späteren „Ostblockstaaten“ befanden und die anderen in Lagern der westlichen Alliierten. Während der Großteil der ehemaligen Wehrmachts-Soldaten bereits nach relativ kurzer Zeit wieder frei gekommen war, befanden sich 1948 die letzten 400.000 Kriegsgefangenen in der UDSSR und in Polen. Von diesen wurden die meisten bis 1950 entlassen, ein Großteil hingegen von sowjetischen Gerichten als Kriegsverbrecher verurteilt. In den Jahren 1953 und 1955 duften die letzten Kriegsgefangenen nach Deutschland zurückkehren. Im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg kamen die zu integrierenden Soldaten somit nicht aus dem Felde nach Hause, sondern aus der Kriegsgefangenschaft, wo eine gewisse Umerziehung bereits stattgefunden hatte. Dem deutschen Volk wurde jede militärische Betätigung untersagt. Die Dienststellen der Wehrmacht und der Wehrmachtversorgung wurden aufgelöst. Die Besatzungsmächte verhängten nicht nur ein allgemeines Koalitionsverbot u.a. für Soldaten, das bis zum Dezember 1949 in Kraft bleiben sollte, sondern hoben auch sämtliche Gesetze und Bestimmungen auf, welche die wirtschaftliche und die rechtliche Stellung der ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht betrafen.

1.2 Politische Rahmenbedingungen

Betrachtet man beide deutsche Gesellschaften in der ersten Nachkriegszeit allgemein, so darf man davon ausgehen, dass sie sich politisch relativ stark ähnelten. Wegen der Totalität und der Grausamkeit des Krieges intendierten die Alliierten nicht nur die vollständige Zerstörung des nationalsozialistischen Herrschaftsgefüges und die staatlich-politische Gesamtkapitulation, sondern beanspruchten darüber hinaus das Recht, bei den Friedensregelungen selbst und ohne jedwede Mitsprachemöglichkeiten der Besiegten zu entscheiden. Dabei standen an der obersten Stufe der alliierten Besatzungspolitik Demilitarisierung, Denazifizierung, Dezentralisierung und Demokratisierung der Besatzungszonen. Diese politischen Ziele zeigen sich auch im konsequenten Abbau des militärischen Apparates der Wehrmacht. In beiden deutschen Gesellschaften war man am Wiederaufbau orientiert, wobei sich der politische Schock des Zusammenbruchs des Hitler-Regimes allgemeinhin in einer politischen Apathie der Bevölkerung ablesen ließ. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges begann aber auch der Aufstieg der neuen Machtzentren USA und UDSSR, der eine die Welt umspannende Konfliktstruktur zur Folge haben sollte. Beide Zentren standen sich von Beginn an in einer Machtrivalität gegenüber, welche zur Aufteilung des von Hitler hinterlassenen Machtvakuums in Europa führte, aber nicht auf eine offene Austragung des Konfliktes hinauslief, sondern auf die Sicherung von Einflusssphären durch einen Aufbau von Bündnisstrukturen. „Die in Potsdam noch manifestierte Einheit der Kriegskoalition war der grundsätzlichen Wandlung des weltpolitischen Gefüges durch den ‚Kalten Krieg’ gewichen“ (Schubert 1970: 17). Die genaue Grenzlinie dieser neuen Konfrontation verlief quer durch Deutschland. Somit zeigt sich, dass die politischen Möglichkeiten, unter denen eine Rehabilitation der ehemaligen Wehrmachtssoldaten in Deutschland überhaupt thematisiert werden konnte, eng mit jenen internationalen Entwicklungen der Wahrnehmung von Konfrontation als wesentliches Strukturelement zusammenhingen. „Ohne eine Einbettung der soldatischen Interessenpolitik in die sich wandelnden politischen Kräfteverhältnisse ist die Rehabilitation der Soldaten daher nicht zu verstehen“ (Manig 2004: 585).

1.3 Restauration in der frühen Bundesrepublik

In diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, in welchen politischen Konstellationen eine Rehabilitierung ehemaliger Wehrmachtssoldaten in der frühen Bundesrepublik verlaufen konnte. Dabei ist zu beachten, dass diese Konstellationen nicht nur den äußeren Rahmen der Interessenpolitik der Berufssoldaten beeinflussten, sondern auch direkt auf deren Rehabilitation zurückwirkten (vgl. Manig 2004: 585). Die politische Situation im westlichen Teil Deutschlands nach 1945, welche die Möglichkeiten für eine wie auch immer geartete Reintegration ehemaliger Wehrmachtssoldaten gestalten sollte, wurde von Anfang an bestimmt vom aufkeimenden Kalten Krieg und von einer rigiden Politik der Siegermächte, welche nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und des Zusammenbruchs des Deutschen Reiches die oberste Regierungsgewalt über die innere wie äußere Souveränität Deutschlands übernommen hatten. War im Potsdamer Abkommen noch die völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands beschlossen worden, so hatten sich die Zielsetzungen der westlichen Alliierten schon fünf Jahre später hin zu einer Wiederbewaffnung der jungen Bundesrepublik verschoben. Diese Entwicklungen manifestierten sich bereits im Scheitern der Moskauer Außenministerkonferenz zu Beginn des Jahres 1947 und stellten nichts weniger dar als das praktische Ende der gemeinsamen Deutschlandpolitik der Siegermächte. Indes trafen weder die Truman-Politik der Eindämmung, noch die Politik der Stärkung der militärischen Abwehrkraft Westeuropas zunächst begünstigend das deutsche Militär. Eher gegenteilig stärkten „[d]ie tiefgreifenden Vorbehalte gegen deutsche Soldaten und Waffen […] nachhaltig die Entmilitarisierung […]“, welche durch das uneingeschränkte Militärregime der „occupatio bellica“ (Bald 1992: 14) aufrechterhalten wurde. Mit dem Jahre 1949 und der Bildung der ersten, alle westlichen Zonen repräsentierenden demokratisch gewählten westdeutschen Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer stellte sich die noch instabile Bundesrepublik Deutschland mit ihren politischen Prinzipien auf die Seite eines europäischen Konzepts der gemeinsamen Sicherheitsbedürfnisse. Nicht nur, dass die Deutschen darin frühe Hoffnungen auf eine politische Anerkennung und Mitgestaltung hegen durften, gewährten diese Prinzipien außerdem ein gewisses Maß an Kontrolle, Transparenz und Zuverlässigkeit. Stand für die Entscheidungen der noch jungen Bonner Regierung früh die Gefahr einer sowjetischen Expansion nach Westen im Vordergrund, so verschärfte sich die Frage nach Sicherheit vor dem Hintergrund des ausbrechenden Korea-Krieges 1950. Unter dem Eindruck einer Sowjetisierung der mitteleuropäischen Staaten gingen die Bonner Entscheidungen von der Wahrscheinlichkeit einer weiteren sowjetischen Expansion mit offenen militärischen Mitteln aus. Schon wenige Wochen nach dem Ausbruch des Krieges schlug Adenauer in zwei Denkschriften an die westlichen Alliierten eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik unter einer schrittweisen Ausbreitung der bundesrepublikanischen Souveränität vor (vgl. Schubert 1983: 301). War jeder Gedanke an eine Wiederbewaffnung noch im Dezember 1949 vom Bundestag einstimmig abgelehnt worden, stellte sich diese Frage mit dem Korea-Krieg neu. Für die Regierung Adenauer war mit ihr die früh erkannte Chance verbunden, eine Ausweitung der bundesrepublikanischen Souveränität über eine Wiederbewaffnung und eine Existenzsicherung der BRD durch die aktive Teilnahme an einem Militärbündnis zu erreichen. In dieses Bemühen und in die Einsicht darin, wie wichtig eine Unterstützung dieser Politik durch die Berufssoldaten sei, fällt auch die Rehabilitierung dieser großen Gesellschaftsgruppe, die bereits gleich nach dem Krieg eine beachtliche Verhandlungsmacht dargestellt hatte. Bis zum Mai 1949 waren die ehemaligen noch nicht organisierten Wehrmachtsangehörigen faktisch „im breiten Strom bürgerlicher Unschuldsbeteuerung“ (Manig 2004: 589) mitgeschwommen und hatten in ihren Ansprüchen nach einer gerechten Versorgung, der Freilassung aller als Kriegsverbrecher inhaftierten Wehrmachtssoldaten und der Wiederherstellung der soldatischen Ehre die Rückkehr zum alten Rechtsstatus gefordert. Im bürgerlich-politischen Parteienspektrum, das seit 1946 teilweise mit unverantwortlichen Versprechungen um die Stimmen der Berufssoldaten warb, waren seit 1948 erstmals auch radikale Kräfte vertreten. Manig verweist auf die Tatsache, dass die „Züchtung übertriebener Erwartungen durch die nicht in der Verantwortung stehenden Politiker […] nicht nur schwere Enttäuschungen, sondern sogar Hass und Verachtung“ provozierte (2004: 588), und deutet mithin bereits auf den nationalistischen Keim hin, den die ehemaligen Wehrmachtssoldaten nicht nur in ihrer Entnazifizierungskritik, sondern insbesondere in ihrer durch Not und Vertrauensverlust erlernten Ablehnung von Demokratie und Pluralismus nährten. Bis 1950 erreichten die Berufssoldaten bereits bemerkenswerte Positionsgewinne und konnten über die rechtsradikale Deutsche Partei (DP) von Adenauers Koalitionskabinett aus vertreten werden. Diese Partei hatte schon im ersten Bundestagswahlkampf 1949 eine Generalamnestie und die Wiederherstellung der „Ehre des deutschen Soldatentums“ gefordert (Elm 2001: 81). Mit dem Aufkommen der Diskussionen über eine deutsche Wiederbewaffnung wurden die ehemaligen Berufssoldaten zu einem wichtigen Treibmittel nationalistischer Ressentiments und verkörperten zunehmend eine politische Gefahrenquelle. War die radikale Linke zu schwach, ihrer Ablehnung eines deutschen Wehrbeitrags eine starke Stimme zu verleihen, konnte die radikale Rechte mit ihrer Ablehnung deutscher „Hilfstruppen“ und der Propagierung eines unabhängig starken Deutschlands auf vorhandene Ressentiments in der Bevölkerung setzen (vgl. Schubert 1970: 48f). Diese Ressentiments seitens der Bevölkerung und der ehemaligen Berufssoldaten waren teilweise durch die Ambivalenz der alliierten Politik verursacht worden, welche bis etwa 1950 eine gründliche Entmilitarisierung und „Umerziehung“ vorgenommen hatten, spätestens seit 1950 aber dem widersprechend die Forderungen nach einem westdeutschen Wehrbeitrag zu artikulieren begannen. War das Metier des Militärs gesellschaftlich ohnedies diskreditiert, herrschte bei den Berufssoldaten der Blick auf die schlechte materielle Existenzgrundlage und die bisher nicht erfüllte Wiederherstellung der soldatischen Ehre vor (vgl. Schubert 1970: 73f). Die Westmächte waren nun in die problematische Situation geraten, „gerade jenen Berufsstand umwerben zu müssen, den sie nach 1945 in seiner Gesamtheit verurteilt hatten“ ( Schubert 1970: 74), denn ohne die Mithilfe ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht war eine Wiederbewaffnung unmöglich. Gerade hinsichtlich der Kriegsverbrecherfrage als psychologisches Hemmnis sahen sich die Westmächte zu Handlungen gezwungen, denn in dieser hatten die Soldaten bei der Bevölkerung die stärkste Übereinstimmung. Das Gefühl der damaligen Soldaten drückt am besten Paul Sethe aus, als er bezweifelte, dass „ein Mann mit Ehrgefühl […] die Uniform anziehen [werde], wenn er davon überzeugt ist, daß seine Kameraden zu Unrecht im Kerker sitzen“ (Sethe 1950). Somit deckten sich die politischen Ziele der Bundesregierung nach mehr Souveränität mit denen der westlichen Alliierten nach einem deutschen Wehrbeitrag im Punkt einer Rehabilitierung der ehemaligen Wehrmachtssoldaten und in der Einsicht, Zugeständnisse an diese Bevölkerungsgruppe machen zu müssen. Sie unterschieden sich hingegen darin, wie weit man in diesen Zugeständnisse gehen wollte. Eines jedoch war sicher: Um die Bereitschaft ehemaliger Soldaten für die Aufrüstung gewinnen zu können, kam man um eine öffentliche Ehrenerklärung an sie durch die Regierung nicht herum. Eine solche war bereits 1950 in der Himmeroder Denkschrift gefordert worden, an der neben anderen ranghohen Wehrmachtsmilitärs auch General Herman Foertsch mitgearbeitet hatte, der wohl eifrigste Mitarbeiter Reichenaus bei der NS-Indoktrinierung des Offizierkorps (vgl. Messerschmidt 1992: 19). Mit der von der Bundesregierung forcierten Gründung des VDS[2] im Jahre 1951 wurde eine Szenerie von Soldatenbünden beendet, die von Misstrauen und Zersplitterung bestimmt waren. Mit dem Ziel, über einen breiteren politischen Raum und einen organisatorischen Zusammenschluss die Zeit der Sonderinteressen zu beenden und dadurch eine Absorbierung des schädlichen Nationalismus zu erreichen, wurden von der Bundesregierung Konzessionen an die Soldaten eingegangen, zu deren wichtigsten der Verzicht auf die Berufung auf das Erbe des 20. Juli sowie eine Bereitschaft gehörten, auch die ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS in den Verband zu integrieren (vgl. Manig 2004: 592). War diese Annäherung der Berufssoldaten an den Staat von der Bevölkerung zunächst positiv aufgenommen worden, trafen die gemachten Zugeständnisse indes auf heftigste Reaktionen aus dem Ausland, denen Tribut zollend sich die Bundesregierung zum 20. Juli bekannte und vom Soldatenverband distanzierte. Damit wurde deutlich, dass eine Rehabilitierung der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen zwar prinzipiell vom westlichen Ausland gebilligt wurde, wie das auch schon aus distanzierten Versuchen Eisenhowers zur „Wiederherstellung der Ehre“ angedeutet wurde (vgl. Schubert 1970: 82), eine solche aber doch Mindeststandards einhalten musste und kein Anknüpfen an deutsche militärische Traditionen bedeuten dürfe. Der in der Öffentlichkeit wahrgenommene politische Schaden für eine Wiedererlangung der Souveränität diskreditierte die bisherige Verfahrensweise und setzte die um eine Rückkehr in die Gesellschaft bemühten Soldaten abrupt in die öffentliche Kritik. Deren Wunsch nach Respektabilität nun war wesentlich größer als die nationalistischen Ressentiments gegen die Bonner Parteien und die Westmächte, so dass sich aus dem für die Soldaten verengten politischen Raum eine Annäherung an das Kanzleramt ergab (vgl. Manig 2004: 593f). Gewinner dieser Entwicklung war die CDU, welche mit der vom CDU-Mitstreiter Otto Lenz gegründeten und mit der Hilfe der Soldatenverbände gespeisten ADK[3] die Repräsentanten des rechten Spektrums für sich gewann. „Die Adoption alter Soldaten und Nationalsozialisten durch bereits >geläuterte< alte Soldaten […] trug wesentlich zur raschen Auflösung rechtsradikaler Milieus bei“ (Manig 2004: 595). Im Zusammenhang mit der Kriegsverbrecherfrage wurde im Jahre 1952 von Adenauer und den westlichen Alliierten eine Behörde eingerichtet, die sich prozentual gleich aus Alliierten und Deutschen zusammensetzte und bei der zuständigen Regierung ein Interventionsrecht in Fragen von Haftentlassungen oder -minderungen besaß (vgl. Schubert 1970: 84). Somit entfiel über diese Entschärfung der Problematik der Haupthinderungsgrund der Soldaten, sich an einer politisch für notwenig gehaltenen Wiederbewaffnung zu beteiligen. Mit diesen Zugeständnissen reduzierte sich auch deren Einfluss auf ihren eigenen Stand und brach die „nationalistische Einheitsfront der Amnestiebewegung“ auf (Manig 2004: 596). Über die starke Bindung an die CDU sowie die Nähe zur Regierung war der VDS zur Standesvertretung der Stabsoffiziere und zum respektablen Gesprächspartner in Bonn geworden, der das bürgerliche Lager stärkte. Aus dieser Stellung heraus ergaben sich für ihn über Gesetzesnovellen gute Durchsetzungsmöglichkeiten für materielle Forderungen und indirekte Zugeständnisse an die Soldaten wie bspw. ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl von Offizieren für künftige deutsche Streitkräfte oder Amnestierungen deutscher inhaftierter Wehrmachtsoffiziere. Ein weiterer für die ehemaligen Wehrmachtssoldaten (positiver) Nebeneffekt war die nun von höchster Ebene attestierte klare Trennung zwischen Wehrmacht und SS (vgl. Manig: 596). Über letztere wurde – wie schon in der Rede von Großadmiral Dönitz (vgl. Förster/Lakowski 1985: 387) und in den Memoiren der Wehrmachtsgenerale nach dem Krieg vorbereitet – das Bild von der „tugendhaften Wehrmacht als Inbegriff zeitlosen Soldatentums“ (Kühne 2000: 184) gezeichnet. Somit konnte auch ein Konsens zwischen Gesellschaft und Militär geschaffen (vgl. Kühne 2000: 183) und die „moralische Lebenslüge von der Ehrenhaftigkeit des Verhaltens und Kämpfens der Wehrmacht im Krieg“ aufrechterhalten werden (Kutz 1997: 283).

[...]


[1] Unter dem Begriff „Reintegration“ soll hier der Prozess verstanden werden, ehemalige Soldaten und ihre Angehörigen sozial und beruflich in das zivile bzw. Nachkriegs-Leben einzufügen. Der Begriff „Reintegration“ wird in folgender Abhandlung synonym zu den Begriffen „Rehabilitierung“ bzw. „Rehabilitation“ verwendet.

[2] VDS = Verband deutscher Soldaten; Zusammenschluss des „Bundes versorgungsberechtigter ehemaliger Wehrmachtangehöriger“ mit einigen anderen soldatischen Bünden (u. a. Großdeutschland, Afrikakorps, Fallschirmjäger u.a.)

[3] ADK = Arbeitsgemeinschaft Demokratische Kreise

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Von der Wehrmacht zur Armee der Einheit - Der Versuch eines Situationsvergleiches zwischen der Reintegration ehemaliger Soldaten im Deutschland nach 1945 und nach 1989
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V69451
ISBN (eBook)
9783638626279
ISBN (Buch)
9783638673518
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Allein der Bezug auf den Umstand, dass die Abwicklung und die Übernahme ehemaliger NVA-Soldaten in die Bundeswehr einen in der deutschen Militärgeschichte einzigartigen Prozess darstellt, da sich niemals zuvor eine Armee friedlich, aus freien Stücken und unter der tatkräftigen Beteiligung ihrer Soldaten aufgelöst und einem einstigen Gegner übergeben hat, lässt die Schwierigkeit erkennen, einen solchen reintegrativen Vorgang mit einem anderen zu vergleichen.
Schlagworte
Wehrmacht, Armee, Einheit, Versuch, Situationsvergleiches, Reintegration, Soldaten, Deutschland, NVA, Berufssoldaten, Warschauer Pakt, ehemalige Soldaten, deutsche Wehrmacht, Entmilitarisierung, Nachkiegszeit, Nationale Volksarmee, DDR, BRD, Auflösung, Militär, Bundeswehr, Abwicklung, auflösen, abwickeln, Armee auflösen
Arbeit zitieren
Dominik Jesse (Autor:in), 2007, Von der Wehrmacht zur Armee der Einheit - Der Versuch eines Situationsvergleiches zwischen der Reintegration ehemaliger Soldaten im Deutschland nach 1945 und nach 1989, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69451

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