Tourismuspolitik oder Fremdenverkehrspolitik ist die „zielgerichtete Planung und Beeinflussung/Gestaltung der touristischen Realität und Zukunft durch verschiedene Träger [...]“ (FREYER 2001, 269). Diese Definition beinhaltet die wesentlichen Bestimmungsmerkmale einer Tourismuspolitik, deren verschiedene Träger Ziele bestimmen, welche durch gewisse Maßnahmen und Mittel umgesetzt werden und so den Tourismus auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen (international, national, regional und lokal) beeinflussen. Notwendig dafür ist ein planmäßiges Konzept, welches als Grundlage für die Verfolgung der verschiedenen Teilziele dient. Die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs zeigt sich in Deutschland z.B. darin, dass der Tourismus mit beachtlichen 8 % zum Bruttosozialprodukt beiträgt (vgl. BECKER 2003, 381), obwohl die deutsche Tourismuspolitik auf Bundesebene wenig ausgeprägt ist. In anderen Ländern dagegen (z.B. Österreich, Frankreich, Italien etc.) wird diesem Politikbereich eine größere Beachtung geschenkt. Eine Ursache der geringen Bedeutung der Tourismuspolitik in Deutschland sind zwei Prinzipien. Zum einen das föderale Prinzip, welches besagt, dass die Zentralregierung normalerweise zu wenig fach- und regionalbezogene Kenntnis besitzt, um spezifische Entscheidungen treffen zu können. Deshalb haben die Bundesländer und die einzelnen Kommunen in vielen Politikbereichen die Kompetenz, sich bzgl. ihrer Angelegenheiten selbst zu verwalten. Zum anderen führt das Subsidiaritätsprinzip dazu, dass sich der Staat in der Tourismuspolitik zurückzieht. Dieses beruft sich auf den Grundsatz, dass nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. die einer Gruppe nicht ausreichen, Aufgaben ihrer Daseinsgestaltung zu erfüllen, der Staat eingreifen soll (vgl. MUNDT 1998, 421 f). Im deutschen marktorientierten Wirtschaftssystem ist es somit nicht selbstverständlich, dass der Staat in die Planungsaufgaben des Tourismus eingreift, da die Koordination von Angebot und Nachfrage in der Regel über die Märkte erfolgt. Eine weitere Ursache für das tourismuspolitische Defizit in der Bundesrepublik ist die politische Komplexität des Fremdenverkehrs. [...]
Inhaltsverzeichnis
I. Tourismuspoltisches Defizit in der Bundesrepublik Deutschland
II. Aufgaben
1. Tourismuspolitik als „Policy-Mix“
2. Gründe für eine Tourismuspolitik
3. Aufgabe/Funktion der Tourismuspolitik
III. Tourismusplanung: Marketing – Management – Konzept
1. Analysephase
2. Konzeptionsphase
3. Gestaltungsphase
4. Realisierungsphase
IV. Tourismuspolitische Träger auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen
1. Träger auf nationaler Ebene
2. Träger auf regionaler Ebene
3. Träger auf lokaler Ebene
4. Internationale Ebene
Nicht gouvernementale Organisationen
V. Tourismuspolitische Ziele
1. Zielhierarchien
2. Zielkonflikte
VI. Tourismuspolitische Mittel und Einflussmöglichkeiten
VII. Zusammenfassung
VIII. Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis:
I. Tourismuspoltisches Defizit in der Bundesrepublik Deutschland
Tourismuspolitik oder Fremdenverkehrspolitik ist die „zielgerichtete Planung und Beeinflussung/Gestaltung der touristischen Realität und Zukunft durch verschiedene Träger [...]“ (FREYER 2001, 269). Diese Definition beinhaltet die wesentlichen Bestimmungsmerkmale einer Tourismuspolitik, deren verschiedene Träger Ziele bestimmen, welche durch gewisse Maßnahmen und Mittel umgesetzt werden und so den Tourismus auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen (international, national, regional und lokal) beeinflussen. Notwendig dafür ist ein planmäßiges Konzept, welches als Grundlage für die Verfolgung der verschiedenen Teilziele dient.
Die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs zeigt sich in Deutschland z.B. darin, dass der Tourismus mit beachtlichen 8 % zum Bruttosozialprodukt beiträgt (vgl. BECKER 2003, 381), obwohl die deutsche Tourismuspolitik auf Bundesebene wenig ausgeprägt ist. In anderen Ländern dagegen (z.B. Österreich, Frankreich, Italien etc.) wird diesem Politikbereich eine größere Beachtung geschenkt. Eine Ursache der geringen Bedeutung der Tourismuspolitik in Deutschland sind zwei Prinzipien. Zum einen das föderale Prinzip, welches besagt, dass die Zentralregierung normalerweise zu wenig fach- und regionalbezogene Kenntnis besitzt, um spezifische Entscheidungen treffen zu können. Deshalb haben die Bundesländer und die einzelnen Kommunen in vielen Politikbereichen die Kompetenz, sich bzgl. ihrer Angelegenheiten selbst zu verwalten. Zum anderen führt das Subsidiaritätsprinzip dazu, dass sich der Staat in der Tourismuspolitik zurückzieht. Dieses beruft sich auf den Grundsatz, dass nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. die einer Gruppe nicht ausreichen, Aufgaben ihrer Daseinsgestaltung zu erfüllen, der Staat eingreifen soll (vgl. MUNDT 1998, 421 f).
Im deutschen marktorientierten Wirtschaftssystem ist es somit nicht selbstverständlich, dass der Staat in die Planungsaufgaben des Tourismus eingreift, da die Koordination von Angebot und Nachfrage in der Regel über die Märkte erfolgt. Eine weitere Ursache für das tourismuspolitische Defizit in der Bundesrepublik ist die politische Komplexität des Fremdenverkehrs.
Tourismuspolitik ist eine „Querschnittsdisziplin“, deren inhaltlicher Umfang und die Kompetenzverteilung breit gefächert ist und in viele andere Wissenschaftsbereiche (z.B. Geographie, Ökonomie etc.), Systeme (z.B. Gesellschaftssystem, Umweltsystem etc.) und Politikressorts (z.B. Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Umweltpolitik etc.) übergreift. Somit wird die Kompetenzaufteilung einer Tourismuspolitik stark erschwert (vgl. FREYER 2001, 273).
II. Aufgaben
1. Tourismuspolitik als „Policy-Mix“
Aufgrund der Eigenschaft als Querschnittsaufgabe, betreffen tourismuspolitische Maßnahmen praktisch alle Ressorts und Politikbereiche, d.h. auch wenn nicht explizit von Tourismuspolitik gesprochen wird, wird sie dennoch durchgeführt. Deshalb unterscheidet man die direkte Tourismuspolitik (Tourismuspolitik im engeren Sinn) mit den unmittelbaren, ausschließlich durch den Tourismus begründeten Maßnahmen und die indirekte Tourismuspolitik (Tourismuspolitik im weiteren Sinn) mit allen mittelbaren Maßnahmen, „die nicht in erster Linie den Tourismus zum Gegenstand haben, diesen aber [...] als Wirtschaftszweig maßgeblich tangieren“ (MÜLLER 1999, 179).
Soll also eine ganzheitliche Tourismuspolitik betrieben werden, muss auch die indirekte Tourismuspolitik miteinbezogen werden, d.h. alle von touristischrelevanten Aufgaben betroffenen Politikbereiche. Das führt zu einem „Policy-Mix“, in dem alle politischen Träger (Bund, Länder, Gebietskörperschaften, private Träger und Verbände etc.) und ihre unterschiedlichen Teilbereiche (ökonomische, gesellschaftsbezogene, ökologische, Freizeitorientierte, Individuenbezogene und internationale Tourismuspolitik) zusammengefasst werden (siehe Abbildung 1) (vgl. FREYER 2001, 276 f).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Gründe für eine Tourismuspolitik
Aufgrund des Übergreifens der Tourismuspolitik in alle Politikressorts eines Staates, zeigt sich auch die Legitimität einer eigenständigen Tourismuspolitik, wodurch den Schwierigkeiten einer politischen Kompetenzzersplitterung entgegengewirkt wird. Denn Fremdenverkehr ist für sich allein eine politische Aufgabe, da er durch den Staat ermöglicht oder teilweise sogar unterbunden werden kann. Die Bevölkerung kann nur im Falle von offenen Grenzen und gewissen Sicherheitsvorkehrungen uneingeschränkt reisen und somit Tourismus betreiben.
Außerdem spielt der Fremdenverkehr eine wesentliche ökonomische Rolle in der Politik eines Staates, je nachdem wie intensiv das Land vom Tourismus betroffen ist. Er verbessert die Einkommenssituation in Fremdenverkehrsgemeinden und derer Beschäftigen. Er ist also ein eigenständiger Wirtschaftsfaktor, der das Bruttosozialprodukt eines Landes beeinflusst (siehe Punkt I). Aufgrund dessen ist bei tourismuspolitischen Plänen meist eine ökonomische Schwerpunktsetzung erkennbar (Primat der Ökonomie) (vgl. FREYER 2001, 271 und 274). Das ist wohl auch der Grund, warum Tourismuspolitik in der Regel als Teil der Wirtschaftspolitik gesehen wird, trotz dem vorher behandelten Phänomen des „Policy-Mix“. Auch in der Bundesrepublik Deutschland liegt die Federführung im Tourismusbereich beim Bundeswirtschaftsministerium und dessen kleinem Referat ‚Tourismus’ (vgl. BECKER 2003, 382). Denn die Beschäftigungs-, Einkommens- und Produktionsfunktion des Tourismus führt zu einer Hebung des materiellen Wohlergehens von Land und Volk und hat dadurch eine Vorrangstellung gegenüber den anderen touristisch betroffenen Teilbereichen (vgl. KASPAR 1996, 152). Dies ist v.a. hinsichtlich des Umweltproblems zu bedauern, da der ökonomische Faktor des Tourismus meist mehr zählt, als die Aufgabe des Umweltschutzes. Tourismuspolitik ist jedoch verpflichtet, die Natur, welche Grundlage für Fremdenverkehr ist, zu erhalten und der zunehmenden Umweltzerstörung entgegenwirken. Ein zusätzlicher Grund für die Legitimität einer Tourismuspolitik ist die soziale Aufgabe. Die Vorteile des Reisens (Erholung, Regeneration, Völkerverständigung etc.) sollten möglichst vieler Gruppen der Bevölkerung offen stehen. Die Aufgabe ist es also, auch einkommensschwachen und benachteiligten Menschen die Möglichkeit des Fremdenverkehrs zu geben. Daneben müssen aber auch die sozialen Probleme des Massentourismus berücksichtigt werden (vgl. FREYER 2001, 271). Aufgrund der politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Relevanz von Tourismusfragen wird somit die Legitimität einer eigenständigen Tourismuspolitik gewährleistet, die sich schließlich in den grundsätzlichen Aufgaben der Fremdenverkehrspolitik äußert.
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