Die folgende Arbeit beschäftigt sich im Rahmen des Seminars „Reformen in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia und Josef II. (1740-1790)“ mit der Entwicklung der Verwaltungsbehörden in Österreich.
Vorangetrieben wird diese Reform der Verwaltungsbehörden durch den Geist des aufgeklärten Absolutismus, in dem Sinne, dass der Monarch zwar weiterhin der Träger der Staatsgewalt sei, aber der hauptsächliche Zweck des Staates über das Wohl der Bürger definiert sein müsse. Zusätzlich verstärkt wurde der Maria Theresianische Reformdrang durch wenig erfolgreiche Kriege wie den Österreichischen Erbfolgekrieg . Die militärischen Misserfolge, vor allem gegen das flächenmäßige und auch an Einwohnern kleinere Preußen, zeigten Missstände in der österreichischen Verwaltung auf und nötigten zum Handeln.
Zu Beginn der Arbeit wird Exkurs geführt, der die österreichischen Besonderheiten bezüglich dieser Verwaltungsreformen, wie z.B. den noch immer ausgeprägten Einfluss der Stände auf die gesamtstaatliche Politik, erläutert und aufzeigt wie vielschichtig die Probleme gerade bei einer österreichischen Staatsreform waren.
Darauf folgend werden die Reformen Maximilian I. und Ferdinand I. kurz umrissen, die sozusagen die Vorstufen bilden und mit ihren Verwaltungsreformen eben jene Behörden in Leben gerufen haben, deren Reformen Maria Theresia ihr Leben lang beschäftigt haben. Den Kern bildet der Ausblick auf die durch von Haugwitz durchgeführten Reformen der Landesverwaltung, sowie der übrigen Verwaltungsorgane, wie z.B. des Geheimen Rates oder der Hofkanzlei. Abschließend sollen kurz die von Kaunitz angestrebten Reformgebiete, wie das „Directorium internis“ als auch der Staatsrat angerissen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Spezifische österreichische Probleme
2.1 Das Kaisertum
2.2 Selbständigkeit der Länder
2.3. Der Einfluss der Stände
3. Vorgeschichte der Maria Theresianischen Verwaltungsreform
3.1 Reformen unter Maximilian I.
3.2 Reformen Ferdinands I.
4. Aufgeklärter Absolutismus als Basis für Maria Theresias Reformwerk
4.1. Probleme beim Regierungsantritt
5. Die Reformen unter Maria Theresia
5.1. Der Geheime Rat
5.2. Die Hofkanzlei
5.3. Reform der Landesverwaltung
5.4. Die Zentralverwaltung
5.5. Reformierte Finanzverwaltung
5.6. Der Hofkriegsrat
5.7. Der Staatsrat
6. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Hausarbeit untersucht die grundlegende Umgestaltung und Entwicklung der österreichischen Verwaltungsbehörden während der Regierungszeit von Maria Theresia. Ziel ist es, die Herausforderungen durch den aufgeklärten Absolutismus, die Ständemacht und die Notwendigkeit einer zentralisierten Staatsverwaltung aufzuzeigen.
- Spezifische strukturelle Probleme des österreichischen Herrschaftssystems
- Vorgeschichte und Kontinuität der Verwaltungsreformen seit Maximilian I. und Ferdinand I.
- Einfluss des aufgeklärten Absolutismus auf das Reformwerk
- Die Transformation von beratenden Gremien hin zu vollziehenden Behörden
- Beispielhafte Analyse der wichtigsten Staatsorgane (Geheimer Rat, Hofkanzlei, Zentralverwaltung)
Auszug aus dem Buch
5.1. Der Geheime Rat
Der Geheime Rat existiert wie obig erwähnt schon seit Maximilian I. und bildete unter seinen Nachfolgern im 16. und 17. Jahrhundert die Hauptstelle der österreichischen Gesamtstaatsregierung. Ursprünglich bestand der Rat aus fünf, wie der Name schon sagt, den Monarchen beratenden Mitgliedern. Gegen Mitte des 17. Jahrhunderts hat sich die Anzahl der Mitglieder allerdings verdreifacht und diese Entwicklung schreitet auch in der Folgezeit weiter voran. Das zugrunde liegende Problem an dieser Entwicklung wird darin deutlich, dass neben dem Wachstum des Rates keine Differenzierung innerhalb der Funktion vollzogen wird. Die Aufblähung und die damit einhergehende eingeschränkte Funktionstüchtigkeit führte dazu, dass sich aus dem Rat heraus ein kleiner Kreis von Beratern, zusammengefasst in der Geheimen Konferenz, herauskristallisierte. Deren Mitglieder übernahmen dann die Aufgaben, die ursprünglich dem Geheimen Rat zugedacht gewesen waren. Aber auch diese Geheime Konferenz begann bald zu wachsen und neue Mitglieder aufzunehmen, so dass sich das Problem zu wiederholen drohte. Es wurde zwar eine Spezifikation des Aufgabenbereichs einzelner Mitglieder vorgenommen, allerdings wurden keine festen Einheiten, aus denen später wie z.B. in Preußen, Behörden hervorgehen konnten gebildet. Diese Entwicklung führte in letzter Konsequenz dazu, dass Maria Theresia diese unbrauchbar gewordene Institution 1740 kurzerhand abschaffte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der Verwaltungsentwicklung in der Habsburgermonarchie ein und erläutert den Übergang von beratenden Gremien zu modernen Vollzugsorganen im Zuge des aufgeklärten Absolutismus.
2. Spezifische österreichische Probleme: Dieses Kapitel beleuchtet die strukturellen Hürden wie die Kaiserwürde, die Selbständigkeit der Länder und den Einfluss der Stände, welche eine einheitliche Staatsverwaltung erschwerten.
3. Vorgeschichte der Maria Theresianischen Verwaltungsreform: Hier wird der historische Kontext durch die frühen Reformversuche unter Maximilian I. und Ferdinand I. aufgearbeitet, die den Grundstein für spätere Behördenstrukturen legten.
4. Aufgeklärter Absolutismus als Basis für Maria Theresias Reformwerk: Das Kapitel analysiert den ideologischen Rahmen des aufgeklärten Absolutismus sowie die kriegsbedingten Missstände, die zum Regierungsantritt der Monarchin zu dringendem Handlungsbedarf führten.
5. Die Reformen unter Maria Theresia: Dieser Hauptteil widmet sich detailliert der beispielhaften Umgestaltung zentraler Gremien wie dem Geheimen Rat, der Hofkanzlei und der Finanzverwaltung.
6. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass die ständige Neuanpassung und Reformierung der Behörden den Übergang von einem Ständeverbundstaat zu einem zentral gelenkten Einheitsstaat markierte.
Schlüsselwörter
Maria Theresia, Verwaltungsreform, aufgeklärter Absolutismus, Habsburgermonarchie, Behördenapparat, Zentralverwaltung, Hofkanzlei, Geheimer Rat, Ständestaat, Landesverwaltung, Finanzverwaltung, Staatsrat, Reformwerk, Zentralisierung, Österreichische Erblande
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Entwicklung und Reform der Verwaltungsbehörden in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia im Zeitraum von 1740 bis 1780.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die Überwindung ständischer Privilegien, der Einfluss der Aufklärung auf das Staatsverständnis und der strukturelle Wandel der österreichischen Zentralverwaltung.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Untersuchung?
Die Arbeit untersucht, wie sich unter Maria Theresia der Übergang von rein beratenden Behörden zu eigenständig entscheidenden, vollziehenden Staatsorganen vollzog, um einen modernen Einheitsstaat zu schaffen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf Literatur und Quellenrecherche basiert, um die Entstehungsgeschichte der österreichischen Verwaltungsbehörden nachzuzeichnen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der konkreten Umgestaltung bedeutender Institutionen wie dem Geheimen Rat, der Hofkanzlei, der Landes- und Finanzverwaltung sowie dem unter Kaunitz geschaffenen Staatsrat.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit beschreiben?
Wichtige Begriffe sind Maria Theresia, Verwaltungsreform, aufgeklärter Absolutismus, Zentralisierung und der Wandel des Behördenapparats in der Habsburgermonarchie.
Warum wurde der Geheime Rat von Maria Theresia abgeschafft?
Die Institution war durch die Aufnahme zu vieler Mitglieder funktionsunfähig geworden und konnte den Anforderungen an eine effiziente, zentralisierte Staatsführung nicht mehr gerecht werden.
Welche Rolle spielte der Graf von Haugwitz bei den Reformen?
Als wesentlicher Akteur der Zentralisierung trieb er die Reform der Landesverwaltung voran und schuf mit dem "Directorium in publis et cameralibus" eine zentrale Schaltstelle für politische und finanzielle Angelegenheiten.
Was unterscheidet den Staatsrat von anderen Behörden?
Nach Otto Hintze war der 1760 gegründete Staatsrat keine Verwaltungsbehörde im klassischen Sinne, sondern ein beratendes "Beamtenparlament" für Gesetzgebung und innere Verwaltung ohne exekutive Gewalt.
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- Magister Axel Klausing (Author), 2004, Reform der österreichischen Verwaltungsbehörden unter Maria Theresia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69626