Auch wenn sich Frankreich gerne als Vorreiter der modernen Politik betrachtet, war es in diesem speziellen Fall Deutschland, welches in Europa die Pionierarbeit in Sachen Verfassungsgerichtsbarkeit leistete. Aus französischer Sicht ist das zweite Zitat (siehe Einleitung) sicherlich unverständlich, trotzdem haben sich in Deutschland und Frankreich mittlerweile das Verfassungsgericht und der Conseil Constitutionnel als bewährte Mitspieler im politischen Leben etabliert. Diese augenscheinliche Übereinstimmung verdeckt aber die Tatsache, dass diese beiden Länder in ihrem Aufbau sehr unterschiedlich sind. Während Deutschland ein Föderalstaat ist, bildet Frankreich mit dem Zentralismus den strukturellen Gegenpart. Dem deutschen Kanzler steht auf französischer Seite ein starker Präsident gegenüber. Es gibt wahrscheinlich in der politischen Tradition der beiden Länder mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten, doch trotz aller Differenzen erachteten die jeweiligen Verfassungsgeber es als notwendig, die neu geschaffene Verfassung durch eine staatliche Institution zu schützen.
In der vorliegenden Arbeit möchte ich versuchen, die Unterschiede in der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Frankreich darzustellen. Wobei ich mich dabei auch mit den Gegensätzlichkeiten in der Entstehungsgeschichte und den unterschiedlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen möchte. Ziel des Ganzen ist die Beantwortung der Frage, ob ein Unterschied in der Stellung der Verfassungsgerichte in den beiden Ländern festzustellen ist. Die Arbeitshypothese ist: Die Entstehungsgeschichte und das politische Umfeld sind für die ausgeprägten Unterschiede verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Entstehungsgeschichte
1.a. Deutschland
1.b. Frankreich
2. Die Befugnisse und Rahmenbedingungen
2.a. Deutschland
2.b. Frankreich
3. Folgen für die Nutzung
3.a. Deutschland
3.b. Frankreich
Resümee
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Unterschiede in der Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Frankreich. Ziel ist es, die Forschungsfrage zu beantworten, ob und wie sich die Rolle der jeweiligen Verfassungsgerichte unterscheidet, wobei die Arbeitshypothese aufstellt, dass insbesondere die Entstehungsgeschichte und das politische Umfeld für ausgeprägte Differenzen verantwortlich sind.
- Vergleich der Entstehungsgeschichte der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Analyse der Befugnisse und Rahmenbedingungen der beiden Gerichte
- Untersuchung der tatsächlichen Nutzung der Gerichte in der politischen Praxis
- Gegenüberstellung des föderalen Systems Deutschlands und des zentralistischen Systems Frankreichs
- Einfluss der politischen Kultur und Tradition auf die Akzeptanz der Verfassungsgerichtsbarkeit
Auszug aus dem Buch
2. Die Befugnisse und Rahmenbedingungen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht verfügt über ein sehr breites Spektrum an Einwirkungsmöglichkeiten, wenn es darum geht das Grundgesetz gegenüber Angriffen zu verteidigen. Um sich einen Überblick über die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichtes zu verschaffen, ist es das Beste, einen Blick in das „Gesetz über das Bundesverfassungsgericht“ (BVerfGG) zu werfen. Hierin sind alle Dinge schriftlich fixiert, welche den juristischen Ablauf im Gericht regeln, das reicht von der Richterwahl, bis hin zu den einzelnen Verfahrensarten.
In Paragraph 13 BVerfGG werden alle Punkte detailliert aufgeführt, in welchen das Gericht aktiv werde darf und kann. Unterteilen lassen sich diese Punkte in fünf Teilbereiche: 1. Bei den Organstreitigkeiten handelt es sich um Verfahren, bei welchen verschiedene Teile des Staates um die Kompetenzen kämpfen (z.B. §13Abs.5 BVerfGG). Logischerweise sind in diesem Fall nur die Organe, also Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat und Bundespräsident, selbst klageberechtigt.
2. Die Bund-Länder-Streitigkeiten beschäftigen sich mit Auseinandersetzungen, bei denen sich einzelne Bundesländer gegen eine Einmischungen durch den Bund oder eines anderes Bundesland zu wehr setzen wollen (z.B. §13Abs.7; Abs.8 und Abs.11 BVerfGG). Klageberechtigt sind in diesem Falle vor allem natürlich die Länderregierungen und –vertretungen, aber auch der Bundesrat und Bundestag können ein solches Verfahren anstrengen.
3. Die abstrakte Normenkontrolle soll sicherstellen, dass vom Bund zu erlassene Verordnungen und Gesetze mit dem über ihnen stehenden Grundgesetz nicht kollidieren und dass von Landesregierung zu erlassene Verordnungen und Gesetze weder dem Grundgesetz noch dem Bundesrecht widersprechen, da beides über dem Landesrecht steht (z.B. §13Abs.6; Abs.6a). In diesem Fall können die Klagen durch die Bundesregierung, einer Landesregierung oder 1/3 der Bundestagsabgeordneten. Eine Weiterentwicklung stellt die konkrete Normenkontrolle dar, hierbei werde Gesetze und Verordnungen einer Kontrolle unterzogen, die bereits beschlossen und verabschiedet wurden (z.B. §13Abs.14. BVerfGG).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Entstehungsgeschichte: Dieses Kapitel beleuchtet die historischen Ursprünge der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Frankreich sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen, die zur Etablierung dieser Institutionen führten.
2. Die Befugnisse und Rahmenbedingungen: Hier werden die juristischen Zuständigkeiten und Kompetenzbereiche des Bundesverfassungsgerichts sowie des Conseil Constitutionnel detailliert einander gegenübergestellt.
3. Folgen für die Nutzung: Dieses Kapitel analysiert das tatsächliche Klageverhalten von Politik und Bürgern in beiden Ländern und bewertet, inwieweit die Institutionen in der politischen Praxis eingesetzt werden.
Resümee: Das Schlusskapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und bestätigt, dass die Unterschiede in der Stellung der Gerichte maßgeblich durch die politische Tradition und Struktur der beiden Nationen geprägt sind.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Conseil Constitutionnel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Deutschland, Frankreich, Normenkontrolle, politische Tradition, Föderalismus, Zentralismus, Rechtsstaat, Demokratie, Verfassungsbeschwerde, politische Kultur, Kompetenzbereich, parlamentarische Opposition.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht die Stellung und Funktion der Verfassungsgerichte in Deutschland (Bundesverfassungsgericht) und Frankreich (Conseil Constitutionnel).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die historische Entwicklung, die spezifischen Befugnisse der Gerichte sowie deren tatsächliche Inanspruchnahme in der politischen Praxis der jeweiligen Länder.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich ein Unterschied in der Stellung der Verfassungsgerichte feststellen lässt und wie dieser durch historische und politische Rahmenbedingungen begründet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse der politischen Systeme und der verfassungsrechtlichen Grundlagen unter Einbeziehung relevanter Literatur und statistischer Daten zum Klageverhalten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Entstehung, eine detaillierte Gegenüberstellung der Kompetenzen und eine Untersuchung der Nutzungspraxis durch Opposition, Regierung und Bürger.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Föderalismus versus Zentralismus, Normenkontrolle, politisierte Rechtsprechung und die Konsensorientiertheit der deutschen Demokratie im Vergleich zum französischen Verständnis des Volkswillens.
Warum ist das Klageverhalten beim Bundesverfassungsgericht so stark durch Bürger geprägt?
Da in Deutschland die konkrete Normenkontrolle und die Verfassungsbeschwerde jedem Bürger offenstehen, dessen Grundrechte verletzt wurden, machen Bürger statistisch den Großteil der Klageeinreichungen aus.
Wie unterscheidet sich die Richterwahl in beiden Ländern?
In Deutschland erfolgt die Wahl durch Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit, was Kompromisse zwischen den politischen Lagern erfordert; in Frankreich hingegen werden Richter direkt von Spitzenpolitikern ernannt, was zu einer stärkeren Politisierung führen kann.
- Citar trabajo
- Matthias Schönfeld (Autor), 2005, Die Stellung des Verfassungsgerichts in Frankreich und Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69708