Die deutsche Entwicklung des Sparkassensektors vor dem Hintergrund der italienischen und französischen Erfahrungen


Diplomarbeit, 2006

87 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Sparkassensektor in Deutschland
2.1 Einordnung und Rolle des Sparkassensektors im deutschen Bankenmarkt
2.1.1 Grundlagen des deutschen Sparkassensektors
2.1.1.1 Historische Entwicklung
2.1.1.2 Rechtliche Aspekte
2.1.1.3 Charakteristika
2.1.2 Marktstellung der Sparkassen und Landesbanken
2.1.2.1 Aufbau und Struktur
2.1.2.2 Positionierung im Wettbewerb
2.1.2.3 Wirtschaftliche Kennzahlen
2.2 Treiber der Veränderungen im deutschen Sparkassensektor
2.2.1 Allgemeine Branchenentwicklung
2.2.2 Auswirkungen europäischer Entscheidungen
2.2.2.1 Neue Eigenkapitalanforderungen
2.2.2.2 Wegfall der Haftungsgarantien
2.3 Aktuelle Entwicklungen bei Sparkassen und Landesbanken
2.3.1 Strategie der Sparkassen
2.3.2 Strategien der Landesbanken

3 Die Sparkassen in Italien und Frankreich
3.1 Entwicklung des Sparkassensektors in Italien
3.1.1 Ausgangssituation
3.1.2 Motive der Reformbestrebungen
3.1.3 Schrittweise Privatisierung der italienischen Sparkassen
3.1.3.1 Formale Privatisierung
3.1.3.2 Gesetzesinitiativen im Jahr 1994
3.1.3.3 Materielle Privatisierung
3.1.3.4 Regelungen der Tremonti-Reform
3.1.4 Auswirkungen der Reformen
3.1.4.1 Positionierung und Eigentümer
3.1.4.2 Wettbewerb und Vertrieb
3.1.4.3 Profitabilität und Effizienz
3.2 Entwicklung des Sparkassensektors in Frankreich
3.2.1 Ausgangssituation
3.2.2 Motive der Reformbestrebungen
3.2.3 Umgründung der Sparkassen in genossenschaftliche Rechtsform
3.2.3.1 Kernpunkte der Sparkassenreform
3.2.3.2 Lokale Sparvereinigungen
3.2.3.3 Sparkassen-Genossenschaften
3.2.3.4 Sparkassenorgane auf nationaler Ebene
3.2.4 Auswirkungen der Reform
3.2.4.1 Positionierung und Eigentümer
3.2.4.2 Wettbewerb und Vertrieb
3.2.4.3 Profitabilität und Effizienz

4 Entwicklung des deutschen Sparkassensektors
4.1 Ausgangssituation und Veränderungen in Deutschland - ein Vergleich mit Italien und Frankreich
4.1.1 Ausgangssituation im deutschen, italienischen und französischen Sparkassensektor
4.1.2 Veränderungen im Vergleich
4.2 Privatisierungsdiskussion um den deutschen Sparkassensektor
4.2.1 Öffentlicher Auftrag in der Kritik
4.2.2 Gewährleistungsfunktion
4.2.3 Struktursicherungsfunktion
4.2.4 Förder- und Hausbankenfunktion
4.2.5 Wettbewerbsfunktion
4.2.6 Finanzpolitische Aspekte und das Verbundprinzip
4.3 Genossenschaft und Aktiengesellschaft als Privatisierungsalternativen
4.3.1 Chancen einer Sparkassen-Genossenschaft
4.3.2 Problemfelder einer Sparkassen-Genossenschaft
4.3.3 Potenzial und Risiko einer Sparkassen AG

5 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze, Rechtsverordnungen, Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Sparkassen-Finanzgruppe 2004

Abb. 2: Dreisäulensystem

Abb. 3: ROE der Institutsgruppen

Abb. 4: CIR der Institutsgruppen

Abb. 5: Stufen zur Privatisierung der Sparkassen in Italien

Abb. 6: Neue Organisationsstruktur der italienischen Sparkassen

Abb. 7: ROE und CIR des Bankensektors in Italien

Abb. 8: Neuer Aufbau der Sparkassengruppe in Frankreich

Abb. 9: ROE und CIR der französischen Sparkassen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In vielen Ländern der Europäischen Union sind in den vergangenen zwanzig Jahren die Strukturen der Bankenmärkte erheblich reformiert und liberalisiert worden. Zu den wichtigsten Bestandteilen dieser Reformen gehörte die Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors. Wie die nachfolgenden Beispiele zeigen, haben die verschiedenen Länder dabei unterschiedliche Wege eingeschlagen: Italien und Schweden haben ihre Sparkassen in Aktiengesellschaften umgewandelt und das Bankgeschäft vom gemeinwohlorientierten Auftrag getrennt.[1] In Frankreich wurden die Sparkassen, ohne deren besonderen Merkmale aufzugeben, in Genossenschaften umgegründet, während sich Spanien für eine Stiftungslösung entschieden hat.[2]

Die Strukturen des deutschen Sparkassensystems sind dagegen noch weitgehend unverändert geblieben, obwohl bereits seit langem eine Debatte über deren rechtlichen Rahmen geführt wird. Nach wie vor besteht in Deutschland eine strikte Trennung zwischen Privat- und Genossenschaftsbanken sowie den Sparkassen. In den letzten Jahren ist jedoch Bewegung in das System der öffentlich-rechtlichen Banken gekommen. Aufgrund nachhaltiger Trends am Bankenmarkt und diverser Entscheidungen auf europäischer Ebene, die Geschäftsgrundlagen der Sparkassen und Landesbanken betreffend, sind erste Veränderungen in struktureller, strategischer und rechtlicher Hinsicht zu beobachten. Neue Impulse bekommt die Diskussion um die Abgrenzung der deutschen Bankengruppen durch den 2007 anstehenden Zwangsverkauf der Bankgesellschaft Berlin, zu der auch die Berliner Sparkasse gehört. Erstmals könnte dadurch eine Sparkasse an eine private Bank verkauft werden. Der Streit, ob das Institut auch unter privaten Eigentümern unter dem Namen „Sparkasse“ geführt werden darf, ist in vollem Gange.[3] Die Frage nach der zukünftigen Entwicklungsrichtung des Sparkassensektors, auch im Hinblick auf dessen Rechtsform, ist daher aktueller denn je.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Argumentationslinien der kontrovers geführten Diskussion über die Fortentwicklung respektive Privatisierung des deutschen Sparkassensektors aufzuzeigen und die angeführten Argumente, vor dem Hintergrund der in Italien und Frankreich im Rahmen der dortigen Sparkassenreformen gewonnenen Erfahrungen, auf ihre Validität zu überprüfen.

Dazu wird anfangs auf die historische Entwicklung, Besonderheiten, Struktur und wirtschaftliche Situation des deutschen Sparkassensektors eingegangen. Die aktuellen Herausforderungen für die Institute und die initiierten Veränderungen bei Sparkassen und Landesbanken werden ebenfalls im zweiten Kapitel dargestellt. Kapitel 3 gibt einen Überblick über Entwicklung und Reformen der italienischen und französischen Sparkassen unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierung, der um eine Analyse der Auswirkungen der Reformen in beiden Ländern ergänzt wird. Im vierten Kapitel werden die Ausgangssituation und die begonnenen Veränderungen bei den deutschen Sparkassen und Landesbanken auf Parallelen mit den Entwicklungen in Italien und Frankreich untersucht. Im Anschluss erfolgt die Darstellung der Argumente für und wider einer Privatisierung des deutschen Sparkassensektors anhand der Diskussion um den öffentlichen Auftrag und der aktienrechtlichen wie genossenschaftlichen Rechtsform. Dabei wird zur Überprüfung der Stichhaltigkeit auf die italienischen und französischen Erfahrungen zurückgegriffen. Die Zusammenfassung würdigt schließlich die gewonnenen Erkenntnisse.

2 Der Sparkassensektor in Deutschland

2.1 Einordnung und Rolle des Sparkassensektors im deutschen Bankenmarkt

2.1.1 Grundlagen des deutschen Sparkassensektors

2.1.1.1 Historische Entwicklung

Die ersten deutschen Sparkassen wurden Ende des 18. Jahrhunderts auf private Initiative in Norddeutschland gegründet. Ziel war es, die finanzielle Vorsorge der armen Bevölkerungen durch Ansparen kleiner Beträge zu fördern, von denen sie in Notzeiten leben konnten. Die erste kommunale Sparkasse wurde 1801 in Göttingen gegründet, der eine intensive Entwicklungsphase kommunaler Sparkassen folgte.[4] Ab 1830 wurde angestrebt, in jedem Kreisgebiet mindestens eine öffentliche Sparkasse anzusiedeln, um Anlagemöglichkeiten auch außerhalb der Zentren zu bündeln. Infolgedessen gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland bereits 2.685 öffentliche Sparkassen.[5] Gleichzeitig mit ihrem zahlenmäßigen Anwachsen vergrößerte sich auch ihr Geschäftsumfang. Bestehende Einlagen- und Kreditbeschränkungen wurden aufgehoben und die Möglichkeiten bei lang- wie kurzfristigen Aktiv- und Passivgeschäften erweitert. 1908 erhielten die Sparkassen die passive Scheckfähigkeit und errichteten regionale Girozentralen, aus denen sich später die Landesbanken entwickelten. Die Sparkassen entwickelten sich damit immer mehr zu regulären Banken.[6] Darüber hinaus lösten sich die Sparkassen zunächst verwaltungstechnisch und 1931 auch rechtlich von den Gemeinden und wurden als Anstalten des öffentlichen Rechts verselbständigt.[7] Zur gleichen Zeit wurden den Sparkassen mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Bestandsgarantien seitens ihrer Träger eingeräumt. 1934 erkannte man die Sparkassen schließlich als Kreditinstitute an.[8]

Die Ära nach Ende des Zweiten Weltkriegs brachte nicht nur die Wiederaufnahme der verbandspolitischen Aktivitäten mit sich,[9] sondern auch umfassende Änderungen der Sparkassenverwaltung. Mit der Mustersatzung von 1953 übernahmen die Sparkassen die personelle Selbstverwaltung und es erfolgte eine Organteilung in Vorstand und Verwaltungsrat. Darüber hinaus wurden die Aufgaben der Sparkassen erstmals so formuliert, dass es keinen Zweifel am öffentlichen Charakter dieser Aufgaben und ihrer kommunalen Bindung geben konnte.[10] Nachdem die Beschränkung zur Errichtung von Filialen Ende der fünfziger Jahre gefallen war, bauten die Sparkassen ihr Zweigstellennetz stark aus.[11] Im Rahmen des wirtschaftlichen Aufbaus engagierten sich die Institute vor allem bei Mittelstands- und Kommunalkrediten und erschlossen sich durch Produktneuheiten wie z.B. Anschaffungsdarlehen, neuen Sparformen und Innovationen im bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Sechzigern und Siebzigern neue Geschäftsfelder bei Privatkunden.[12] Die Entwicklung der Sparkassen zu modernen Universalbanken war damit vollzogen und eine breite Kundenbasis geschaffen. Die Vorbereitung auf den europäischen Binnenmarkt war einer der wichtigen Treiber im Sparkassensektor in den achtziger Jahren.[13] Zu Beginn der neunziger Jahre setzte ein Konsolidierungsprozess innerhalb des Sparkassensektors ein, wodurch sich die Anzahl der Institute bis 2004 durch Fusionen um rund ein Drittel reduzierte. Auch die Zahl der Sparkassenfilialen sank im selben Zeitraum um 20%.[14] Heute sind die Sparkassen und Landesbanken im Sparkassen-Finanzverbund organisiert und damit Teil des weltweit größten Finanzdienstleisters.[15]

2.1.1.2 Rechtliche Aspekte

Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts mit kommunalen Trägern, die zugleich als Mitbewerber im Wirtschaftsleben auftreten.[16] Dadurch kommt es zu Überschneidungen bei der Gesetzgebungskompetenz.[17]

Das Sparkassenwirtschaftsrecht wird durch Bundesrecht geregelt. Wie alle Banken unterliegen die Sparkassen den Vorschriften des KWG.[18] Eine sparkassenspezifische Norm enthält dagegen § 40 KWG. Darin geregelt ist der Bezeichnungsschutz des Begriffs „Sparkasse“, welcher ausdrücklich festlegt, welche Institute berechtigt sind, diesen Namen zu tragen.[19] Weiter gelten für die Sparkassen das Bundesbankgesetz, das HGB sowie das UWG. Ferner unterliegen Sparkassenfusionen den GWB-Bestimmungen zur Fusionskontrolle.[20]

Die Regelungskompetenz für das Organisationsrecht der öffentlich-rechtlichen Sparkassen steht den Ländern zu. Jedes Bundesland regelt für sich die Aufgaben, die Rechtsnatur, die Organzusammensetzung und die Geschäftstätigkeit bzw. deren Beschränkung.[21] Das Sparkassenrecht ist damit in erster Linie ein föderalistisches und kein bundesweit einheitliches Rechtsgebiet. Ausgestaltet werden die Regelungen durch Sparkassengesetze und -verordnungen, die auch für Landesbanken und Verbände gelten, sowie durch Mustersatzungen und spezifische Satzungen der einzelnen Sparkassen. Auch wenn die genauen Inhalte pro Bundesland variieren, sind jedoch große inhaltliche Entsprechungen festzustellen - vor allem bezüglich der besonderen Strukturmerkmale des Sparkassensektors.[22]

2.1.1.3 Charakteristika

Nach ihrem Selbstverständnis verbinden die öffentlich-rechtlichen Institute der Sparkassenorganisation bestimmte Merkmale, die gesetzlich verankert sind und sie von anderen Kreditinstituten unterscheiden. Oberstes Ziel der Sparkassen und Landesbanken ist die Erfüllung des öffentlichen Auftrags, mit dem sie Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen und eine ausgewogene Entwicklung der Regionen gewährleisten sollen.[23] Dieser umfasst vor allem folgende Aspekte:[24]

- Verpflichtung alle Bevölkerungskreise und die mittelständische Wirtschaft flächendeckend mit Finanzdienstleistungen zu versorgen (Gewährleistungsfunktion)
- Förderung des Sparens und der Vermögensbildung (Förderfunktion)
- Unterstützung der Modernisierung von Kommunen und Ländern, bei der Finanzierung ihrer Investitionen und deren wirtschaftlichen Beratung (Hausbankfunktion)
- Sicherung und Förderung des kreditwirtschaftlichen Wettbewerbs (Wettbewerbsfunktion)
- Sicherung einer ausgeglichenen regionalen Wirtschaftsstruktur (Struktursicherungsfunktion)

In engem Zusammenhang damit steht das Prinzip der Gemeinwohlorientierung dem die Sparkassen ebenfalls verpflichtet sind. „Während der öffentliche Auftrag die Frage beantwortet, welche Aufgaben die Sparkasse zu erfüllen habe, sagt die Gemeinnützigkeit, wie der öffentliche Auftrag auszuführen ist.“[25] Auch die Ausschüttungen an die Träger und Spenden für soziale und kulturelle Zwecke sind Teil der Gemeinnützigkeit.[26] Folglich ist die Geschäftstätigkeit der Sparkassen nicht vornehmlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern soll angemessene Gewinne erwirtschaften, aus denen die gemeinnützigen und öffentlichen Aufgaben finanziert werden und die vor allem auch zur Beschaffung der Eigenmittel der Sparkassen dienen.[27]

Sparkassen sind zwar Universalkreditinstitute, dürfen aber nur Geschäfte tätigen, die in ihrer Satzung erlaubt sind. Spekulative Devisen- und Wertpapiergeschäfte sowie Beteiligungen außerhalb des Sparkassensektors sind grundsätzlich verboten. Für das Einlagen- und Kreditgeschäft gilt das Regionalprinzip.[28] Letzteres ist ein besonderes Merkmal der Sparkassen, nach dem die Geschäftstätigkeit der Institute räumlich auf das Gebiet ihrer Träger beschränkt ist. Das überregionale Geschäft wird als logische Konsequenz in Zusammenarbeit mit den Landesbanken getätigt.[29] Darin kommt das Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck, nach dem möglichst viele Aufgaben von den Sparkassen selbst erbracht werden und wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist, auf Verbundunternehmen zurückgegriffen wird.[30] Außerdem hatten die öffentlich-rechtlichen Institute mit den Bestandsgarantien ihrer Träger eine weitere Besonderheit, die jedoch 2005 abgeschafft wurde.[31]

2.1.2 Marktstellung der Sparkassen und Landesbanken

2.1.2.1 Aufbau und Struktur

Sparkassen und Landesbanken sind Teil der Sparkassen-Finanzgruppe, die als dreistufiges Verbundsystem aufgebaut ist und im Jahr 2004 rund 670 Finanzinstitute umfasste.[32] Die 477 Sparkassen bilden die Primärebene der Organisation und unterhalten mit 16.441 Geschäftsstellen das bundesweit größte Filialnetz.[33] Aufgrund des Regionalprinzips stehen die Institute untereinander nicht in Konkurrenz und können im Wettbewerb als Gruppe auftreten. Träger der Sparkassen sind die Städte, Kreise oder Zweckverbände in deren Gebiet sie tätig sind. Diese entsenden ihre Vertreter in das Aufsichtsgremium der Sparkassen (Verwaltungsrat) der die Richtlinien der Geschäftspolitik erlässt und den Vorstand, als zweites Sparkassenorgan, benennt.[34]

Die Sekundärebene im Verbund sind die 11 Landesbanken, die von den regionalen Sparkassenverbänden gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland oder einer anderen Landesbank getragen werden. Neben ihrer Funktion als Staats- und Kommunalbank sind sie Geschäftsbank für Großkunden.[35] Außerdem dienen sie den Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet als Zentralbank zur Refinanzierung und im Zahlungsverkehr und unterstützen diese im Auslands-, Wertpapier-, Kredit- und Fördergeschäft.[36]

Die ebenfalls öffentlich-rechtliche DekaBank ist das Zentralinstitut des Sparkassensektors, an der die Landesbanken und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) je zur Hälfte beteiligt sind. Sie ist die Investmentfondsgesellschaft der Gruppe und in den Bereichen private und betriebliche Altersvorsorge aktiv.[37] Im Vergleich mit den Landesbanken ist die Position der DekaBank unbedeutend. Wesentlich mächtiger ist dagegen der Spitzenverband der Sparkassen DSGV. Er vertritt u.a. die Interessen der Finanzgruppe gegenüber der Politik auf nationaler wie internationaler Ebene und nimmt mit der Strategieplanung maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Sparkassenorganisation. Getragen wird der DSGV von den Landesbanken und den regionalen Sparkassenverbänden, deren Träger wiederum die jeweiligen Sparkassen und Kommunen sind.[38]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Sparkassen-Finanzgruppe 2004

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DSGV (2005d), S. 2

Wie Abb. 1 zeigt gehören außerdem 11 Landesbausparkassen, 12 regionale Versicherungsgruppen sowie verschiedene weitere Spezialfinanzinstitute zum Sparkassen-Finanzverbund.

2.1.2.2 Positionierung im Wettbewerb

Typisch für die deutsche Bankenlandschaft ist, dass die Mehrzahl der Banken - so auch Sparkassen und Landesbanken - als Universalbank tätig sind. Sie bieten das gesamte Spektrum bankbetrieblicher Leistungen an und stehen allen Kundengruppen offen. Daneben existieren Spezialbanken, die ihre Aktivitäten auf bestimmte Geschäftsfelder konzentrieren und häufig als Tochtergesellschaften der Universalbanken deren Leistungsspektrum ergänzen.[39]

Das deutsche Bankensystem unterscheidet mit privaten Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Instituten drei Gruppen von Universalbanken. Wesentliche Unterscheidungskriterien zwischen den drei Säulen sind die Rechtsform und die mit der Geschäftspolitik verfolgten Ziele. Private Banken sind zumeist als AG organisiert und streben nach Gewinnmaximierung. Genossenschaftsbanken haben das Ziel, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern, während öffentlich-rechtliche Kreditinstitute als Anstalten öffentlichen Rechts eine aufgabenorientierte Geschäftspolitik verfolgen. Grundsätzlich stehen die verschiedenen Institutsgruppen in vielen Geschäftsbereichen untereinander im Wettbewerb.[40]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Dreisäulensystem

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bussmann et al. (2003), S. 266

Ein Dreisäulensystem ist in vielen Bankenmärkten Europas anzutreffen, jedoch weist das deutsche System Besonderheiten auf: Zum einen besteht eine strikte Trennung zwischen den Bankengruppen, die in den europäischen Nachbarländern in den letzten Jahren aufgeweicht wurde. In Deutschland können Sparkassen und Genossenschaftsbanken kraft Rechtsform nach wie vor nicht von Banken anderer Gruppen übernommen werden. Die Akquisition privater Banken durch Sparkassen ist jedoch möglich.[41] Zum anderen spielen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute eine bedeutende Rolle im deutschen Bankenmarkt, was sich in ihren Marktanteilen widerspiegelt. Sparkassen und Landesbanken waren 2004 mit einer Bilanzsumme von 2.284,6 Mrd. Euro und einem entsprechenden Marktanteil von 35,3% die größte Gruppe der deutschen Kreditwirtschaft. Dabei entfielen 1.004 Mrd. Euro bzw. 15,5% auf die 477 Sparkassen, während die 11 Landesbanken mit 1.282,6 Mrd. Euro einen Marktanteil von 19,8% auf sich vereinten.[42]

Mit 15.330 Geschäftsstellen, welche einem Anteil von über 40% am gesamten deutschen Filialnetz entsprechen, hatten die Sparkassen 2004 die beste lokale Präsenz aller Institutsgruppen.[43] Insgesamt ist die Sparkassen-Finanzgruppe mit einem Geschäftsvolumen von 3.200 Mrd. Euro, rund 384.000 Mitarbeitern und 22.000 Filialen der größte deutsche Finanzdienstleister.[44]

2.1.2.3 Wirtschaftliche Kennzahlen

Grundlage für den hohen Marktanteil der Sparkassen ist ihre starke Position bei Privatkunden, Handwerkern und mittelständischen Betrieben im Einlagengeschäft, bei der Wohnbaufinanzierung und bei Mittelstandskrediten, wo ihr Marktanteil z.T. deutlich über 50% liegt. Die Schwerpunkte der Landesbanken liegen im Interbankengeschäft, beim Groß- und Firmenkundengeschäft sowie bei Kommunalfinanzierungen. Beim Wertpapier- und Auslandsgeschäft sowie im Corporate Finance besteht bei der Sparkassengruppe noch Verbesserungspotenzial.[45] Aufgrund ihres Fokus auf das klassische Retailbanking ist nicht nur die Zinsmarge bei den Sparkassen doppelt so hoch wie bei den privaten Banken, auch der Zinsüberschuss hat bei den öffentlich-rechtlichen Banken mit einem Anteil von ca. 80% einen hohen Stellenwert. Provisionsüberschüsse haben dagegen mit 17% bei Sparkassen und 14% bei Landesbanken nur eine untergeordnete Bedeutung.[46]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: ROE der Institutsgruppen

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DSGV (2005c) S. 10 f.; Brüser/Schöning (2006),
S. 18.

Ein Vergleich der Profitabilität der kreditwirtschaftlichen Wettbewerber anhand ihrer durchschnittlichen Eigenkapitalrentabilität (ROE) in Abb. 3 zeigt, dass die Sparkassen seit Jahren die profitabelsten deutschen Kreditinstitute sind, obwohl sie, wie bereits dargelegt, nicht nach Gewinnmaximierung streben. Dennoch lag ihr ROE deutlich über dem der privaten Banken und etwas über den Werten der Genossenschaftsbanken. Die seit 2001 anhaltend geringe Eigenkapitalrentabilität der Landesbanken deutet auf grundsätzliche Schwierigkeiten in der strategischen Geschäftsausrichtung hin.[47] Allerdings darf die Betrachtung von Durchschnittswerten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es durchaus Landesbanken gibt, die mit ROE-Werten von 15% europaweit konkurrenzfähig arbeiten und wiederum kleinere Sparkassen unterdurchschnittlich rentable Ergebnisse erzielen.[48] Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Eigenkapitalrentabilität aller deutschen Institutsgruppen seit Mitte der neunziger Jahre stark rückläufig ist.[49]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: CIR der Institutsgruppen

Quelle: DSGV (2005c) S. 10 f.

Wie effektiv die jeweiligen Institutsgruppen arbeiten zeigt sich im Verhältnis von Aufwand und Ertrag, der so genannten Cost-Income-Ratio (CIR). Abb. 4 zeigt, dass auch diesbezüglich der öffentlich-rechtliche Sektor die Spitzenposition einnimmt. Die Landesbanken erreichen seit Jahren hervorragende CIR-Werte von meist unter 60%, knapp gefolgt von den Sparkassen. Deren schlechteres Abschneiden lässt sich auf die Kosten für ihr ausgedehntes Filialnetz zurückführen. Genossenschaftsbanken und private Geschäftsbanken arbeiten dagegen mit Cost-Income-Ratios von über 70% bzw. über 80% wesentlich unwirtschaftlicher.

Die Erzielung ausreichender Gewinne ist für Sparkassen und Landesbanken nicht nur zur Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags wichtig. Da ihre Träger aufgrund leerer Kassen kein Kapital dotieren können, bleibt faktisch die Gewinnthesaurierung als einzige Möglichkeit das notwendige Eigenkapital zu beschaffen. Die Möglichkeit, durch die Ausgabe von Anteilsscheinen Eigenmittel zu besorgen, besteht bei Sparkassen nicht.[50] Ihre Refinanzierung erfolgt größtenteils kostengünstig über die Spareinlagen der Kunden. Die Landesbanken beschaffen sich ihre Mittel in erster Linie durch Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen.[51]

2.2 Treiber der Veränderungen im deutschen Sparkassensektor

2.2.1 Allgemeine Branchenentwicklung

Im letzten Jahrzehnt kristallisierten sich mit der Schaffung eines gesamteuropäischen Bankenmarkts, dem Quantensprung in der technischen Entwicklung, einem geänderten Anlegerverhalten und dem damit verbundenen erhöhten Wettbewerb Megatrends heraus, die nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der deutschen Banken und Sparkassen haben.

Die Fortschritte auf dem Gebiet der Informations- und Telekommunikation, insbesondere die Entwicklung des Internets, haben die Eintrittsbarrieren in den Markt für Bank- und Finanzdienstleistungen abgebaut und zu drastisch veränderten Wettbewerbsbedingungen geführt. Klassische Hürden wie Größen- bzw. Skaleneffekte, Investitionsbedarfe oder Standortvorteile verloren ihre Bedeutung.[52] Das Vorhalten eines kostenintensiven Filialbetriebs ist im Onlinezeitalter nicht mehr notwendige Voraussetzung, um Bankkunden zu erreichen, sondern kann durch digitale und direkte Vertriebskanäle kompensiert werden.[53] Bankgeschäfte können rund um die Uhr getätigt werden und die Kunden können sich weltweit Transparenz über die Angebote verschaffen und das für sie passende und preisgünstigste heraussuchen.[54] Die Brisanz dieser Entwicklung für die deutschen Institute zeigt sich darin, dass Deutschland inzwischen Europas größter Online-Banking-Markt ist.[55]

Begünstigt durch diese neuen Möglichkeiten sind zahlreiche so genannte „ Non and Near Banks “, z.B. Direktbanken, Versicherungen oder Versandhäuser, in den Retailmarkt eingestiegen und haben den Wettbewerb verschärft. Mit einer Spezialisierung auf einzelne Produktbereiche und durch hohe Einlagen- und niedrige Kreditzinsen, die sie aufgrund ihrer günstigen Infrastrukturkosten bieten können, haben diese neuen Anbieter schnell große Marktanteile im Kerngeschäft der Sparkassen gewinnen können.[56] Da der Wettbewerb um Privatkunden verstärkt über Konditionen ausgetragen wird, sind die Preise und Margen in den letzten Jahren drastisch unter Druck geraten. Weil Sparkassen den größten Teil ihres Überschusses aus der Netto-Zinsmarge erwirtschaften, sind sie überproportional von der sinkenden Zinsspanne betroffen. Ein Ausgleich der rückläufigen Zinsüberschüsse durch Ausweitung des Provisionsgeschäfts ist ihnen bislang nicht gelungen.[57] Erschwerend für die Sparkassen kommt hinzu, dass die schwache wirtschaftliche Dynamik und der konjunkturelle Einbruch zu hohen Kreditausfällen bei ihrem Hauptklientel, Mittelstand und Gewerbe, geführt haben und neben geringeren Erträgen noch eine höhere Risikovorsorge verkraftet werden muss.[58]

Hinzu kommt, dass sich die Produktpalette durch ein verändertes Anlageverhalten breiter Bevölkerungskreise verschiebt. Kapitalmarktorientierte Produkte werden als Finanzierungs- und Anlageinstrument beliebter, wodurch die Stellung der Banken als Finanzintermediär schwindet. Die private Altersvorsorge gewinnt einen immer höheren Stellenwert. Bei Privatanlegern findet eine Verlagerung von klassischen Sparprodukten hin zu renditestärkeren Wertpapieranlagen statt, die bereits ein Drittel des gesamten Geldvermögensbestandes ausmachen.[59] Für die Sparkassen ist diese Entwicklung mit dem negativen Effekt verbunden, dass ihre kostengünstige Hauptrefinanzierungsquelle ständig kleiner wird und Kapital zu höheren Konditionen am Interbankenmarkt der Landesbanken aufgenommen werden muss.[60]

2.2.2 Auswirkungen europäischer Entscheidungen

2.2.2.1 Neue Eigenkapitalanforderungen

Neben den geschilderten Trends, welche durch strukturelle Gegebenheiten bzw. die konjunkturelle Lage bedingt sind, müssen sich alle Finanzinstitute mit Veränderungen auseinandersetzen, die durch die neuen Basler Eigenkapitalregeln für Banken (Basel II) entstehen. Nach Basel II dürfen ab 2007 Banken ihre Kreditvergabe nicht mehr pauschal mit Eigenkapital unterlegen, sondern dieses muss entsprechend der Bonität und Risikoklassifizierung des jeweiligen Kreditnehmers erfolgen. Ziel der Überarbeitung ist es, die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegung an das tatsächliche Risiko des Kreditportfolios anzupassen.[61] Es wird vermutet, dass diese Regelung zu einer höheren Eigenkapitalbelastung der Banken bei der Mittelstandsfinanzierung führen wird, obwohl mit der Zulassung bankinterner Ratingverfahren und modifizierten Risikogewichtungen bei langfristigen Krediten Anpassungen an die Besonderheiten deutscher Banken vorgenommen wurden. Insbesondere für Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit überwiegend mittelständischer Klientel kann es dennoch zu Wettbewerbsnachteilen bei der Kreditvergabe kommen. Zum Beispiel durch die Verteuerung der Firmenkreditkonditionen oder einem eingeschränkten Kreditvolumen, wenn es nicht gelingt die erforderlichen Eigenmittel zur Kreditunterlegung aufzubringen.[62]

2.2.2.2 Wegfall der Haftungsgarantien

Einen Paradigmenwechsel für den Sparkassensektor hatte die Beschwerde des europäischen Dachverbands der privaten Geschäftsbanken bei der Kommission im Jahre 1999 gegen das Haftungssystem der deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zur Folge.[63] Während die Anstaltslast die Träger der Sparkassen und Landesbanken verpflichtete, deren Fortbestehen zu gewährleisten, beinhaltete die Gewährträgerhaftung die Haftung der Träger bei Zahlungsunfähigkeit eines Institutes die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.[64] Diese staatlichen Haftungsgarantien sicherten den öffentlich-rechtlichen Instituten die beste Einstufung bei den Rating-Agenturen, was ihnen im Vergleich zum Wettbewerb deutlich günstigere Refinanzierungskosten verschaffte. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Regelungen aufgrund ihres Beihilfecharakters nicht mit dem gemeinsamen Markt zu vereinbaren sind.[65]

Im Juli 2001 verständigten sich Europäische Kommission und Bundesregierung darauf, die Haftungsstrukturen von Sparkassen und Landesbanken umzugestalten. Die Anstaltslast wurde durch eine normale marktwirtschaftliche Eigentümerbeziehung ersetzt. Die Gewährträgerhaftung nach einer Übergangsfrist bis Juli 2005 abgeschafft. Für Verbindlichkeiten, die vor der Neuregelung bestanden, wird weiterhin eine Haftung übernommen; in der Übergangsphase vereinbarte Verbindlichkeiten genießen noch die öffentliche Haftung bis Ende 2015.[66]

Durch die Modifikation der Anstaltslast und dem Wegfall der Gewährträgerhaftung wird die Sparkassengruppe in zweierlei Hinsicht belastet. Zum einen werden die Beiträge zu den gruppeninternen Einlagensicherungssystemen steigen, um diese zu stärken. Zum anderen verschlechtert sich aufgrund der fehlenden Staatsgarantien künftig die Bonitätsbewertung durch Rating-Agenturen, was wiederum zu einer Verteuerung der Refinanzierung vor allem bei den Landesbanken führt.[67] Zwar wird sich die zusätzliche Kostenbelastung erst im Zeitverlauf bemerkbar machen, da die in der Übergangsphase eingegangenen Verpflichtungen weiterhin unter die staatlichen Haftungsregeln fallen. Jedoch zwingt ihre seit Jahren mäßige Rentabilitätssituation die Landesbanken bereits jetzt zu einer Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle.[68]

2.3 Aktuelle Entwicklungen bei Sparkassen und Landesbanken

2.3.1 Strategie der Sparkassen

Angesichts der veränderten Haftungsbedingungen wurde auf Sparkassenebene beschlossen, außer den notwendigen gesetzlichen Anpassungen, keine weiteren strukturellen Änderungen vorzunehmen.[69] Nach wie vor wird an den Prinzipien der Dezentralität, der kommunalen und regionalen Bindung sowie am öffentlichen Auftrag der Institute festgehalten. Die öffentlich-rechtliche Rechtsform wird als unverzichtbar für den Sparkassensektor betrachtet.

Im Mittelpunkt der weiteren Geschäftsentwicklung steht stattdessen die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen, um ihre Wettbewerbssituation zu stärken. Die Notwendigkeit weiterer Sparkassenfusionen, aus wirtschaftlichen oder wettbewerbsspezifischen Gründen, wird jedoch erkannt und ausdrücklich befürwortet.[70] Der DSGV hat, mit mehrheitlicher Unterstützung der Sparkassenvorstände und der Politik, in seiner Strategie für die Sparkassen-Finanzgruppe folgende Handlungsfelder definiert:[71]

- Ausschöpfung des Ertragspotenzials der Gruppe
- Nachhaltige Senkung der Kosten
- Stärkung und Profilierung des Verbunds

Die Sparkassen arbeiten mit ihren Verbundpartnern intensiv daran, weitere Ertragsquellen zu erschließen. Dabei konzentrieren sie sich bei der aktiven Marktbearbeitung auf vermögende Privatkunden, Potenzialkunden und mittelständische Unternehmen. Dabei steht im Fokus die Entwicklung spezifischer Produkte in provisionsstarken Wachstumsmärkten, wie z.B. der Altersvorsorge, im Corporate Finance, im Wertpapiergeschäft oder Asset Management, an denen sie bislang nur wenig partizipierten. Durch die Intensivierung bestehender Geschäftsbeziehungen und einer höheren Cross-Selling-Quote sollen die vorhandenen Erlöspotenziale weiter ausgeschöpft werden.[72] Auch personell stellen sich die Sparkassen auf die Vertriebsoffensive ein. Die Vertriebsfähigkeiten der Mitarbeiter werden durch Weiterbildung deutlich erhöht und ergebnisorientierte Vergütungsmodelle sollen die Verkaufsorientierung steigern. Mittelfristig ist geplant die Anzahl der Mitarbeiter, die im Vertrieb bzw. vertriebsnahen Bereich tätig sind, von 50% auf 70% zu erhöhen.[73] Eine am Kundenbedarf orientierte Multichannel-Strategie ist Ziel der Neustrukturierung des Vertriebssystems in Filialen für den Grundbedarf und Kompetenzzentren für anspruchsvolle Beratungen sowie die Ergänzung des Filialnetzes um den elektronischen Vertriebsweg durch die Gründung eines Online-Brokers für alle Sparkassen.[74]

Gekoppelt mit den Maßnahmen zur Verbesserung des Vertriebserfolges ist die strikte Optimierung aller Geschäftsprozesse, die innerhalb wie zwischen den Sparkassen kaum standardisiert sind.[75] Um günstigere Kostenstrukturen zu erreichen und die Leistungsfähigkeit der Sparkassengruppe zu steigern, soll die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Sparkassen und Landesbanken im Verbund intensiviert werden. Aufgaben, die lokal oder regional nur unrentabel oder zu langsam durchgeführt werden können, werden gebündelt in gemeinsamen Einheiten von Sparkassen und Landesbanken zusammengefasst, um durch die Abwicklung größerer Volumina Kostendegressionseffekte zu erzielen. Ob dies regional oder bundesweit über Gemeinschaftsunternehmen, Kompetenzcenter oder Kooperationslösungen, auch mit anderen Bankengruppen erfolgen soll, wird individuell entschieden.[76] Vor allem in Back-office-Bereichen wie Zahlungsverkehr, EDV oder Kredit- und Wertpapierbearbeitung arbeitet die Sparkassengruppe an entsprechenden Outsourcing-Lösungen, wie z.B. die Zusammenführung der EDV-Einheiten, die Einrichtung von Kreditfabriken und eines gemeinsamen Wertpapierabwicklungshauses.[77]

Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens konzentrieren sich die Sparkassen künftig auf den Vertrieb und dessen Steuerung, während die Landesbanken vermehrt Produktentwicklungs- und Abwicklungsaufgaben für die Sparkassen übernehmen sollen und weiterhin die Spezialisten für das Großkundengeschäft bleiben. Insgesamt soll mit der Spezialisierung im Verbund die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit gestärkt und durch einen einheitlichen Marktauftritt mit einer einheitlichen bzw. aufeinander abgestimmten Produktpalette langfristig die Marke „Sparkassen-Finanzgruppe“ etabliert werden.[78]

2.3.2 Strategien der Landesbanken

Die Landesbanken sind viel stärker als die Sparkassen vom Wegfall der staatlichen Haftungsgarantien betroffen, da diese für die Refinanzierung ihres Geschäftsmodells eine wesentliche Rolle gespielt haben. Das Rating der Landesbanken und damit ihre Refinanzierungskosten werden künftig deutlich stärker von ihrer Eigenkapitalausstattung und Rentabilität abhängen.[79] Um ihre mäßige Ertragslage zu verbessern und sich Optionen für neues Eigenkapital zu erschließen, arbeiten die Landesbanken intensiv daran ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten und haben bereits Umbauschritte vorgenommen.[80] Trotz unterschiedlicher Ansätze der einzelnen Landesbanken gibt es Gemeinsamkeiten - auch mit der Strategie des DSGV: Alle Landesbanken wollen die Zusammenarbeit mit den Sparkassen vertiefen, Ertragspotenziale im europäischen Markt heben und durch Straffung der Arbeitsabläufe und Personalabbau die Kosten erheblich senken.[81] Wie nachfolgende Beispiele zeigen sind die Entwicklungskonzepte der einzelnen Landesbanken im Detail allerdings äußerst heterogen. Sie reichen von einer reinen Überarbeitung des Geschäftsmodells unter Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform über die vertikale Integration bis hin zur Öffnung der Institute in Richtung Privatisierung.

Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Landesbanken durch Fusionen reduziert. Angesichts bestehender Beteiligungen der großen Landesbanken an kleineren Instituten wird die horizontale Integration im Landesbankensektor auch in Zukunft ein Weg zur Verbesserung der Situation sein.[82]

Daneben werden Ansätze verfolgt, Landesbanken und Sparkassen im Rahmen einer vertikalen Integration in einer regionalen Organisationseinheit zusammenzufassen. Auf diese Weise können die auf Großkunden ausgerichteten Landesbanken ertragsseitig von der Stärke der Sparkassen im Privatkundengeschäft und den damit verbundenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten profitieren. Die Landesbank Baden-Württemberg hat sich für diesen Weg entschieden. In dieser Landesbank sind zwei im Retailbereich starke Banken (Landesgirokasse und BW-Bank) integriert, so dass sie sich gleichzeitig als Privat- und Großkundenbank positioniert - in direkter Konkurrenz zu den Sparkassen im Land.[83]

Eine andere Art der vertikalen Verbindung von Retail- und Wholesale-Geschäft verfolgen Landesbank und Sparkassen in Hessen und Thüringen. Sie haben beschlossen den Verbund über das normale Maß hinaus zu intensivieren und künftig als wirtschaftliche Einheit mit gemeinsamer Rechnungslegung und gemeinsamem Risikomanagement aufzutreten. Dies ist Voraussetzung um von Rating-Agenturen das angestrebte Verbund-Rating zu erhalten.[84] Auch in Sachsen haben die öffentlich-rechtlichen Institute mit der Schaffung des „Finanzverbund Sachsen“ eine vertikale Konsolidierung von Sparkassen und Landesbank auf freiwilliger Basis eingeleitet.[85] In die gleiche Richtung gehen auch Überlegungen in Nordrhein-Westfalen, die dortigen Sparkassen und die WestLB unter dem Dach einer Finanzholding zu vereinen.[86]

Im Rahmen der Umstrukturierung haben zwei Landesbanken erste Schritte zur (Teil-)Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Institute unternommen: Bei der Bayern LB wurde eine Finanzholding AG als privatrechtliche Dachgesellschaft gegründet. Diese hält das Kapital der Landesbank, die als Anstalt des öffentlichen Rechts ohne staatliche Garantien fortgeführt wird. An der Holding AG sind das Land Bayern und der bayerische Sparkassenverband je zur Hälfte beteiligt.[87]

In Nordrhein-Westfalen wurde die Landesbank in zwei rechtlich selbständige Institute aufgespaltet. Das Fördergeschäft wurde dabei der öffentlich-rechtlichen Landesbank übertragen, die weiterhin von den staatlichen Garantien profitiert, während die WestLB AG als deren 100-prozentige Tochter in privater Rechtsform das kommerzielle Geschäft fortführt. An der Landesbank sind die bisherigen Gewährträger mit unveränderten Quoten beteiligt.[88]

[...]


[1] Vgl. Kapitel 3.1.3; Polster (2004a), S. 1-17.

[2] Vgl. Kapitel 3.2.3; Mai (2004), S. 1-20; Mailly/Böhm (2003), S. 457-459.

[3] Vgl. Busse (2006), S. 21.

[4] Vgl. Klein (2003a), S. 31; Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 85 f.

[5] Vgl. Hackethal/Schmidt (2005), S. 9; Klein (2003), S. 34.

[6] Vgl. Claussen (1990), S. 26.

[7] Vgl. Klein (2003c), S. 34; Scheike (2004), S. 24; Schlierbach/Püttner (2003), S. 23.

[8] Vgl. Hackethal/Schmidt (2005), S. 9; Hoppenstedt (2001), Sp. 1952.

[9] Gründung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sparkassen- und Giroverbände und Girozentralen
im Juli 1947 als Vorgängerinstitution des DSGV. Vgl. Klein (2003a), S. 40 f.

[10] Vgl. Scheike (2004), S. 25; Schlierbach/Püttner (2003), S. 24 f.

[11] Vgl. Hoppenstedt (2001), Sp. 1953.

[12] Vgl. Pohl (2000), S. 106-111.

[13] 1981 wurde zudem die Vollbesteuerung für Sparkassen eingeführt, mit negativen Auswirkungen auf Überschüsse und Eigenkapitalbildung der Institute. Vgl. Klein (2003a), S. 43 f.; Schliebach/Püttner (2003), S. 26 f.

[14] Vgl. Engerer/Schrooten (2004), S. 3; Hackethal (2003), S. 19; DSGV (2005c), S. 5.

[15] Vgl. Kapitel 2.1.2.1.

[16] Eine Ausnahme bilden sieben freie Sparkassen, die als juristische Personen des privaten Rechts (Stiftungen, Verein) geführt werden. Auf diese finden die Rechtsgrundlagen und Merkmale nur bedingt Anwendung. Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 85.

[17] Für Sparkassen gelten bundes- wie landesgesetzliche Regelungen. Vgl. Scheike (2004), S. 29.

[18] Vgl. Klein (2003a), S. 39; Schlierbach/Püttner (2003), S. 31.

[19] Explizit werden in § 40 KWG die Gemeinwohlorientierung und das Regionalprinzip als konsti-
tuierende Merkmale von Sparkassen erwähnt.

[20] Vgl. Klein (2003a), S. 119.

[21] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 20; Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 86.

[22] Vgl. Scheike (2004) S. 31 f.

[23] Vgl. Faltlhauser (2000), S. 107.

[24] Vgl. Claussen (1990), S. 29-31; Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft (1990), S. 414 f.; Von-
derheid (1991), S. 270 f.

[25] Zügel (1993), S. 154.

[26] Allein im Jahr 2004 haben die 603 sparkasseneigenen Stiftungen 350 Mio. Euro für gemeinnützige Zwecke gespendet. Vgl. DSGV (2005c), S. 18.

[27] Vgl. Gerlach (1999), S. 311.

[28] Vgl. Hackethal/Schmidt (2005), S. 10.

[29] Das Regionalprinzip findet auch bei Genossenschaftsbanken Anwendung. Vgl. Claussen (1990), S. 40; Faltlhauser (2000), S. 107.

[30] Für das Subsidiaritätsprinzip wird auch der Begriff „Verbundprinzip“ verwendet. Vgl. Schuster (1995), S. 427.

[31] Vgl. Kapitel 2.2.2.2.

[32] Vgl. Kohlhof/Wilke (1997), S. 13.

[33] Vgl. DSGV (2005e), S. 5.

[34] In einigen Bundesländern gibt es den Kreditausschuss als drittes Organ, das über Kreditanträge ab einer bestimmten Größenordnung entscheidet. Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 87.

[35] Teilweise sind die Landesbanken kapitalmäßig oder strategisch miteinander verbunden.
Vgl. Ernst&Young (2003), S. 21.

[36] Vgl. Hoppenstedt (2001), Sp. 1955 f.

[37] Vgl. Hackethal/Schmidt (2005), S. 1; Scheike (2004), S. 27.

[38] Vgl. Geiger (1992), S. 125 f.; Kohlhof/Wilke (1997), S. 13; Scheike (2004), S. 27.

[39] Vgl. Güde (2001), Sp. 2067 f.

[40] Vgl. DIW (2004), S. 19 f.; Faltlhauser (2000), S. 106 f.

[41] Vgl. Hackethal (2003), S. 30.

[42] Vgl. DSGV (2005e), S. 4, 6.

[43] Vgl. Deutsche Bundesbank (2005), S. 10.

[44] Vgl. DSGV (2005e), S. 2 f.

[45] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 19-26.

[46] Bei Privatbanken liegt der Provisionsüberschuss mit 30% deutlich höher, der Zinsüberschuss spielt mit 63% eine geringe Rolle. Vgl. DIW (2004), S. 40 f.; Hackethal/Schmidt (2005), S. 11 f.

[47] Vgl. DIW (2004), S. 42.

[48] Gleiches gilt auch für das Aufwands-Ertragsverhältnis. Vgl. o.V. (2006), LBBW, S. 15.

[49] Zu den Gründen der rückläufigen Rentabilität vgl. Kapitel 2.2.1.

[50] Vgl. Gerlach (1999), S. 311; Hackethal (2003), S. 10; Welp (2000), S. 8.

[51] Vgl. Güde (2001), Sp. 2072 f.

[52] Vgl. Heitmüller (1998), S. 401.

[53] Vgl. Berndt (1999), S. 247.

[54] Vgl. Faltlhauser (2000), S. 108 f.

[55] Vgl. Hackethal (2003), S. 28.

[56] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 27; Maurer (2000), S. 191 f.

[57] Vgl. DSGV (2002), S. 4 f.

[58] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 24.

[59] Vgl. Faltlhauser (2000), S. 115; Heitmüller (1998), S. 398.

[60] Vgl. Hackethal/Schmidt (2005), S.

[61] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 10; Maurer (2000), S. 196; Weber (2001), S. 250 f.

[62] Vgl. BdB (2002), S. 47-53; Faltlhauser (2000), S. 114.

[63] Vgl. Scheike (2004), S. 33 f.

[64] Vgl. Herz (2002), S. 132; DIW (2004), S. 6.

[65] Vgl. Arnold (2003), S. 518 f.

[66] Staatliche Haftungsgarantien bestehen seit Juli 2005 nur noch für spezielle Förderkreditinstitute wie z.B. die KfW. Vgl. DIW (2004), S. 21; Hoppenstedt (2001), Sp. 1965 f.; Schlierbach/Pütt-ner (2003), S. 151-153.

[67] Verschiedene Rating-Agenturen haben angekündigt, die Bonität der Landesbanken herabzusetzen. Vgl. DIW (2004), S. 49.

[68] Vgl. Engerer/Schrooten (2004), S. 4 f.

[69] Vgl. DSGV (2002), S. 7.

[70] Vgl. DSGV (2002), S. 4, 9.

[71] Vgl. DSGV (2002), S. 12-20.

[72] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 37; DSGV (2002), S. 12 f.

[73] Vgl. Heitmüller (1998), S. 403; DSGV (2002), S. 13, 16.

[74] Vgl. Maurer (2000), S. 195; o.V. (1998), Leitlinien, S. 282.

[75] Vgl. Maurer (2000), S. 196.

[76] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 35; Faltlhauser (2000), S. 117.

[77] Vgl. Berndt (1999), S. 247; Hoppenstedt (1999), S. 19.

[78] Vgl. DSGV (2002), S. 9, 18-20.

[79] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 22.

[80] Eine Übersicht zu den neuen Geschäftsmodellen der größeren deutschen Landesbanken findet sich bei Buchholz (2004), S. 8-10.

[81] Vgl. DSGV (2005b), S. 5.

[82] Vgl. Ernst&Young (2003), S. 21 f.

[83] Vgl. Papendick (2005), S. 108.

[84] Vgl. Buchholz (2004), S. 10.

[85] Vgl. Berndt (1999), S. 249.

[86] Vgl. Papendick (2005), S. 112.

[87] Vgl. Schmidt (2001), S. 350 f.

[88] Vgl. DIW (2004), S. 22 f.

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Entwicklung des Sparkassensektors vor dem Hintergrund der italienischen und französischen Erfahrungen
Hochschule
Universität Bayreuth  (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
87
Katalognummer
V69727
ISBN (eBook)
9783638607520
Dateigröße
611 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Sparkassensektors, Hintergrund, Erfahrungen
Arbeit zitieren
Per-Uli Rauschenbach (Autor:in), 2006, Die deutsche Entwicklung des Sparkassensektors vor dem Hintergrund der italienischen und französischen Erfahrungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69727

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die deutsche Entwicklung des Sparkassensektors vor dem Hintergrund der italienischen und französischen Erfahrungen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden