Der am 28. Juni 1712 in Genf geborene Jean-Jacques Rousseau gilt als moderner Vertragstheoretiker und einer der wichtigsten Denker der französischen Aufklärung. Seine Schriften gelten heute als einer der Mitauslöser der Französischen Revolution und somit als eine Art Geburtshelfer für das entstehende aufgeklärte Bürgertum dieser Zeit. Er wird darüber hinaus als einer der ersten wahren Systemkritiker bezeichnet, da er sich vehement gegen das absolutistische Herrschaftsprinzip richtete. Er bezeichnete den Absolutismus als eine Form der Sklaverei, in dem den einfachen Menschen ihr natürliches Recht auf persönliche Freiheit geraubt wird. Diese Erfahrung des Absolutismus und auch Rousseaus eigenes Leben als “ruheloser Wanderer“ spiegeln sich deutlich in seiner Theorie vom Gesellschaftsvertrag wieder. Es handelt sich hierbei um eine reine Theorie und genau so soll es auch betrachtet werden, da ein Bezug zu modernen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten bis auf winzige Ausnahmen nahezu unmöglich ist. Diese Arbeit soll auf wenigen Seiten aber möglichst verständlich zeigen, warum Rousseau die Schaffung des Gesellschaftsvertrages, ausgehend von seiner Anthropologie und den entstehenden Ungleichheiten, als notwendig erachtet und wie er damit die politische Herrschaft legitimiert. Darüber hinaus ist es Ziel die Funktionsweise der Vertragstheorie an Hand seiner wichtigsten Bestandteile und deren Zusammenspiel zu erläutern und auch in gewissem Maße kritisch zu reflektieren. Die politikphilosophischen Werke Rousseaus stehen in direktem Zusammenhang zueinander, weshalb eine voneinander losgelöste Betrachtung keinen verständlichen Sinn ergeben würde. Der rote Faden an welchen ich mich halten möchte zieht sich vom Anfang des „ Diskurses über die Ungleichheit“ bis zum Ende des „Gesellschaftsvertrags“. [...]
Inhalt
1. Einleitung
2. Anthropologie und Naturzustand
3. Über die Ungleichheit in der Gesellschaft
4. Die Abhandlung “Vom Gesellschaftsvertrag“
4.1. Der Gemeinwille
4.2. Die Volkssouveränität
4.3. Der Gesetzgeber
4.4. Die Regierung
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der am 28. Juni 1712 in Genf geborene Jean-Jacques Rousseau gilt als moderner Vertragstheoretiker und einer der wichtigsten Denker der französischen Aufklärung. Seine Schriften gelten heute als einer der Mitauslöser der Französischen Revolution und somit als eine Art Geburtshelfer für das entstehende aufgeklärte Bürgertum dieser Zeit. Er wird darüber hinaus als einer der ersten wahren Systemkritiker bezeichnet, da er sich vehement gegen das absolutistische Herrschaftsprinzip richtete. Er bezeichnete den Absolutismus als eine Form der Sklaverei, in dem den einfachen Menschen ihr natürliches Recht auf persönliche Freiheit geraubt wird. Diese Erfahrung des Absolutismus und auch Rousseaus eigenes Leben als “ruheloser Wanderer“ spiegeln sich deutlich in seiner Theorie vom Gesellschaftsvertrag wieder.
Es handelt sich hierbei um eine reine Theorie und genau so soll es auch betrachtet werden, da ein Bezug zu modernen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten bis auf winzige Ausnahmen nahezu unmöglich ist.
Diese Arbeit soll auf wenigen Seiten aber möglichst verständlich zeigen, warum Rousseau die Schaffung des Gesellschaftsvertrages, ausgehend von seiner Anthropologie und den entstehenden Ungleichheiten, als notwendig erachtet und wie er damit die politische Herrschaft legitimiert. Darüber hinaus ist es Ziel die Funktionsweise der Vertragstheorie an Hand seiner wichtigsten Bestandteile und deren Zusammenspiel zu erläutern und auch in gewissem Maße kritisch zu reflektieren.
Die politikphilosophischen Werke Rousseaus stehen in direktem Zusammenhang zueinander, weshalb eine voneinander losgelöste Betrachtung keinen verständlichen Sinn ergeben würde. Der rote Faden an welchen ich mich halten möchte zieht sich vom Anfang des „ Diskurses über die Ungleichheit“ bis zum Ende des „Gesellschaftsvertrags“.
2. Anthropologie und Naturzustand
Den ersten Schritt auf dem Weg hin zu Rousseaus Vorstellungen eines demokratischen Kontraktualismus, bildet seine Sicht der Anthropologie, des Wesens des Menschen (nature de l´homme) und seines Naturzustandes (status naturalis).
Im folgenden Teil beziehe ich mich hauptsächlich auf den ersten Teil des zweiten Diskurses („Diskurs über die Ungleichheit in der Gesellschaft“). Rousseaus sehr ausschweifende Darstellung jeglicher Begebenheiten und Begleitumstände des menschlichen Ur-Daseins, erfordern allerdings sehr weit gefasste Bezugsangaben auf den Originaltext.
Es ist hierbei zu beachten, dass seine Betrachtungen zwei verschiedene Naturzustände darlegen, welche unterschiedliche Stufen in der Entwicklung des Menschen zum sozial gebundenen Wesen kennzeichnen . „ Man darf nicht verwechseln, was im Naturzustand natürlich ist und was im Gesellschaftszustand natürlich ist.“[1]
Für ihn ist der Mensch von Natur aus ein solitäres Geschöpf und er verfügt über die natürlichen Rechte der Freiheit und der Gleichheit. Zwar hauptsächlich durch animalisches Verhalten geprägt, hat er jedoch die Fähigkeit zur Vervollkommnung und Weiterentwicklung, was einem Lernen durch Vernunftbegabung gleich zu setzen ist. Außerdem ist das menschliche Handeln bestimmt durch die so genannte Selbstliebe (amour de soi; auch: Selbsterhaltungstrieb) aber auch durch Mitleid (pitie´). Innerhalb dieses Naturzustandes kommt der Mensch ohne wirkliche Vernunft aus, ohne Eigentum und somit auch ohne den Drang dieses zu vermehren sowie ohne die Gesellschaft Anderer.[2]
Außerhalb jeglicher sozialer Gefüge ist nach Rousseau der einzelne Mensch von Grund auf gut, da er nicht gezwungen ist mit anderen Menschen zu interagieren.[3]
Somit wäre der erste Naturzustand beschrieben, welcher allerdings nun durch diverse äußere Einflüsse sein Ende findet.
Die Menschen verlassen dieses Stadium ihrer Entwicklung, weil sie durch Klimawechsel, Naturkatastrophen oder Nahrungsknappheit zur Vergesellschaftung gezwungen werden. Wenn man von diesen externen Faktoren absieht, besteht für den Menschen eigentlich keine Veranlassung diesen ersten Naturzustand zu verlassen.
Zuerst bilden sich nur lose Zusammenschlüsse, es entstehen Familienverbände und schließlich größere Hirtenstämme, welche von weisen Patriarchen geführt werden. Die zunehmende Vergesellschaftung führt nun ihrerseits bei den Mitgliedern dieser Zwangsgemeinschaft zu Egoismus und Konkurrenzdenken. An diesem Punkt der Menschheitsgeschichte ist trotzdem noch alles in Ordnung, da jedes Individuum noch dazu in der Lage ist seine Existenziellen Bedürfnisse selbst zu befriedigen.[4]
Den nächsten Schritt auf dem Weg zum zweiten Naturzustand und die dadurch ausgelöste Entwicklung beschreibt Rousseau im zweiten Teil dieses Diskurses.
[...]
[1] Rousseau, J.-J., „Emile oder über die Erziehung“, Vollst. Ausg., 12., unveränd. Aufl., Schöningh, Paderborn 1995.
[2] vgl. Rousseau, J.-J., „Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“(1755), Reclam, Stuttgart 1998. S.35-50
[3] vgl., ebd. S. 58-65
[4] Vgl. Gaul, Jens-Peter, „Jean-Jacques Rousseau“, DTV, München 2001. S.79.
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