Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Ein Vergleich evangelischer und katholischer Sicht


Hausarbeit, 2006

12 Seiten, Note: bestanden


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Hauptgedanken der bearbeiteten Texte
2.1 Schrift der EKD „Das Abendmahl“
2.2 Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“

3 Stärken und Schwächen der bearbeiteten Texte
3.1 Schrift der EKD „Das Abendmahl“
3.2 Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“

4 Bedeutung der Texte
4.1 Bedeutung für die gegenwärtige Situation
4.2 Bedeutung für mit dem Thema zusammenhängende theologische Fragen
4.3 Bedeutung für die Verwendung im Religionsunterricht
4.4 Persönliche Bedeutung / Reflexion

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„In den evangelischen Kirchen sind römisch-katholische Christen wie alle Getauften herzlich zum Abendmahl eingeladen, weil Christus selbst dazu einlädt.“[1]

Diese klare Antwort auf die Frage „Dürfen römisch-katholische Christen an einem evangelischen Abendmahl teilnehmen?“[2] und mein persönliches Interesse an allen Unterschieden und Diskussionen zwischen evangelischen und katholischen Christen brachte mich auf Idee, mich genauer mit der Frage zu beschäftigen, wer aus evangelischer Sicht zum Abendmahl und aus römisch-katholischer Sicht zur Eucharistiefeier zugelassen ist. Nach einigen Formulierungsschwierigkeiten lautet meine konkrete Fragestellung nun:

Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Ein Vergleich evangelischer und katholischer Sicht.

Hierbei werde ich mich besonders auf die Teilnahme von katholischen Christen am evangelischen Abendmahl und evangelischen Christen an der katholischen Eucharistiefeier konzentrieren und auf die Frage nach Taufe, Beichte und Teilnahme von Kindern nur jeweils zu Beginn kurz eingehen.

Um meine Frage zu beantworten, werde ich mich auf die von den beiden Kirchen offiziell veröffentlichten Schriften „Das Abendmahl“[3] und „Ecclesia de Eucharistia“[4] beziehen. In der EKD-Schrift werde ich mich hauptsächlich mit den Punkten 3.11, „Dürfen römisch-katholische Christen an einem evangelischen Abendmahl teilnehmen?“ und 3.12, „Dürfen evangelische Christen an einer römisch-katholischen Eucharistie teilnehmen?“ beschäftigen, in der katholischen Enzyklika mit Kapitel vier „Die Eucharistie und die kirchliche Gemeinschaft“. In Punkt zwei meiner Arbeit werde ich die Hauptgedanken der bearbeiteten Texte zusammenfassen, anschließend werde ich mich in Punkt drei mit deren formalen sowie inhaltlichen Stärken und Schwächen befassen. Punkt vier der Arbeit wird sich mit den Fragen nach der Bedeutung beider Texte für verschiedene aktuelle Situationen beschäftigen.

2 Hauptgedanken der bearbeiteten Texte

2.1 Schrift der EKD „Das Abendmahl“

Die EKD-Schrift „Das Abendmahl“ gibt dem Leser, wie der Untertitel „Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche“ vermuten lässt, einen Überblick über viele Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit dem Abendmahl auftreten und beantwortet diese aus Sicht der evangelischen Kirche.

Die Schrift beschäftigt sich zunächst mit dem biblischen Hintergrund der Abendmahlsfeier, wendet sich anschließend den theologischen Fragen zu und gibt im letzten Teil Empfehlungen für die praktische Durchführung.

Die Einladung zum Abendmahl gelte grundsätzlich nur für getaufte Christen. Gegen die Teilnahme von Kindern an der Abendmahlsfeier schon vor der Konfirmation sei nichts einzuwenden, soweit ein gewisses Sinnverständnis für die Handlung vorhanden sei.

Das Abendmahl selbst vermittle die Vergebung der Sünden, demzufolge müsse der Feier keine Beichte vorausgehen.[5]

In Punkt elf des dritten Kapitels wird die Frage, ob katholische Christen am evangelischen Abendmahl teilnehmen dürfen, beantwortet. Für die evangelische Kirche steht fest, dass Katholiken sowie alle anderen Getauften beim Abendmahl willkommen sind, weil nicht die Kirche, sondern Jesus Christus selbst dazu einlade.[6]

Die evangelische Kirche verfolge dabei das Prinzip der Gastfreundschaft, was bedeute,

„dass diejenigen Christen, die einen Gottesdienst der jeweils anderen Konfession besuchen, dabei Glieder ihrer eigenen Kirche bleiben.“[7]

Diese Gastfreundschaft solle allerdings nicht dahingehend verstanden werden, dass ein Christ als Gast in einem Gottesdienst der anderen Konfession an allen Aktivitäten teilnehmen müsse, wenn er sich dazu nicht bereit fühle.[8]

Im zweiten Abschnitt von Punkt elf wird die Sicht der katholischen Kirche auf diese Frage dargestellt. Hiernach könnten evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer die Sakramente nicht gültig spenden, da sie nicht gültig geweiht seien.[9] Folglich dürften Katholiken an einem evangelischen Abendmahl nicht teilnehmen, was auch in Todesgefahr und anderen Ausnahmefällen gelte.[10]

Allerdings betont die Schrift im letzten Abschnitt, dass sich verschiedene Bischofskonferenzen bemühten, den ihnen im Hinblick auf dieses Problem gegebenen Spielraum zu bestimmen und möglichst weit auszuschöpfen.[11]

Direkt im Anschluss wird nun die Frage behandelt, die sich aus der vorherigen fast zwangsläufig ergibt: Darf ein evangelischer Christ an einer katholischen Eucharistie teilnehmen?[12]

Grundsätzlich seien nur diejenigen Christen zur Eucharistie zugelassen, die in voller kirchlicher Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche stehen, also Mitglieder dieser Kirche sind.[13] Allerdings werden hier, im Gegensatz zur Teilnahme von Katholiken am evangelischen Abendmahl, Ausnahmefälle genannt. So werde einem evangelischen Christen, der sich in Lebensgefahr befindet, der Zutritt zur Eucharistie gewährt, die Entscheidung über weitere Ausnahmefälle sei den Bischofskonferenzen überlassen. In allen dieser Fälle sei die Zulassung zum Sakrament der Eucharistie jedoch an vier Bedingungen geknüpft:

„Der evangelische Christ ist erstens gehindert, einen Spender der eigenen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft aufzusuchen, er erbittet zweitens von sich aus diese Sakramente, er bekundet drittens den katholischen Glauben bezüglich dieser Sakramente und ist viertens in rechter Weise vorbereitet.“[14]

Zur Frage nach der Teilnahme an der Eucharistie innerhalb einer konfessionsverschiedenen Ehe gibt die Schrift die Meinung verschiedener katholischer Theologen wider, die besagt,

in einer solchen Ehe seien Mann und Frau - wenn sie katholisch oder mit Dispens evangelisch getraut wurden - durch das Sakrament der Ehe miteinander verbunden. Eine Trennung der dadurch entstandenen geistlichen Gemeinschaft sei „ausgerechnet am Tisch des Herrn nicht zu rechtfertigen“.[15]

Sowohl nach evangelischem als auch nach katholischem Verständnis schenke sich Jesus Christus im Abendmahl selbst, was aus evangelischer Sicht nicht durch Menschen behindert werden könne. Allerdings sei es aus Rücksicht auf die noch nicht gefestigte ökumenische Gemeinschaft empfehlenswert, nur dann in einer katholischen Eucharistiefeier zu kommunizieren, wenn sicher sei, dass sowohl der jeweilige Priester als auch die Gemeinde keine Einwände dagegen hätten.[16]

2.2 Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“

Die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ aus der Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls“, geschrieben von Papst Johannes Paul II., beleuchtet in sechs Kapiteln die verschiedenen Gesichtspunkte der katholischen Eucharistiefeier, wie zum Beispiel die Eucharistie als „Geheimnis des Glaubens“ (erstes Kapitel) oder die „Würde der Eucharistiefeier“ (fünftes Kapitel ).

Mit der Frage, wer an der Eucharistiefeier teilnehmen darf, beschäftigt sich Kapitel vier, „Die Eucharistie und die kirchliche Gemeinschaft“, wobei sich die Punkte 43 bis 46 auf die Teilnahme am Abendmahl der jeweils anderen Konfession beziehen.

Die Schrift geht auf die Fragen nach der Teilnahme von Ungetauften und von Kindern vor der Erstkommunion nicht ein, woraus sich schließen lässt, dass sowohl Taufe als auch Erstkommunion Voraussetzung für den Empfang des Sakramentes der Eucharistie sind. Im Gegensatz zur evangelischen Kirche ist die katholische der Meinung, derjenige, der sich einer schweren Sünde bewusst sei, müsse das Sakrament der Buße empfangen, bevor er an der Eucharistiefeier teilnehme, da ansonsten die volle Glaubensgemeinschaft nicht vorhanden sei.[17]

[...]


[1] Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: Das Abendmahl. Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und

Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche, 4. Auflage, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2005, S.56

[2] ebd.

[3] ebd.

[4] Papst Johannes Paul II.: Enzyklika Ecclesia de Eucharistia. Über die Eucharistie in ihrer Beziehung zur Kirche, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 159, Bonn 2003

[5] vgl. Rat der EKD: Das Abendmahl 2005, S.55, 54 und 52

[6] vgl. ebd., S.56

[7] ebd.

[8] vgl. ebd.

[9] vgl. ebd., S.57

[10] vgl. ebd., S.56

[11] vgl. ebd., S.57

[12] vgl. ebd.

[13] vgl. ebd.

[14] ebd., S.58

[15] ebd.

[16] ebd., S.59

[17] vgl. Enzyklika Ecclesia de Eucharistia 2003, S.33, 34 und 35

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Ein Vergleich evangelischer und katholischer Sicht
Hochschule
Universität Paderborn
Veranstaltung
Proseminar Systematische Theologie
Note
bestanden
Autor
Jahr
2006
Seiten
12
Katalognummer
V70585
ISBN (eBook)
9783638630115
Dateigröße
382 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Abendmahl, Vergleich, Sicht, Proseminar, Systematische, Theologie
Arbeit zitieren
Maike Schilling (Autor:in), 2006, Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Ein Vergleich evangelischer und katholischer Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70585

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