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Zur Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen im deutschen und europäischen Kartellrecht unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999

Title: Zur Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen im deutschen und europäischen Kartellrecht unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999

Diploma Thesis , 2007 , 69 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Dipl.-Betriebswirt Markus Vogel (Author)

Business economics - Law
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Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von Franchisen, finden aber trotz dessen Erwähnung. Die zentrale Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des § 1 GWB, der dem des Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prüfung der Tatbestandsmerkmale ist für eine Beurteilung, ob eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, unumgänglich und wird ausführlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschränkung des Wettbewerbs ergibt, so ist zunächst eine Prüfung der Freistellung nach § 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein wichtiges Element des GWB ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus § 22 GWB ergibt und die Zuständigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrechts und seiner Voraussetzungen für die kartellrechtliche Würdigung sowie der Ausnahmen soll als elementarer Teil der Arbeit dienen.
Das Hauptaugenmerk aber liegt auf den Besonderheiten der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/1999, die sich unmittelbar auf das Kartellrecht auswirkt. Grundlegenden Einfluss auf die GVO hatte das Urteil des EuGH im Fall „Pronuptia“, das wegweisend für die Regelung des Franchisings bis heute ist. Alle Vereinbarungen zum Schutz des Know-hows des Franchisesystems oder die Wahrung der Identität stellen keine Beschränkungen i.S.d. EGV dar. Um festzustellen, welche Regelungen freigestellt sind, wird der Anwendungsbereich der GVO näher untersucht sowie die Ermittlung und Abgrenzung von Marktanteilsschwellen beleuchtet. Wettbewerbsbeschränkungen sind in Kernbeschränkungen und Wettbewerbsverbote zu trennen und zu analysieren. Im Ergebnis kann zu folgendem Schluss gekommen werden: Obwohl Wettbewerbsverbote grundsätzlich als Beschränkungen durch die Kartellgesetze des GWB und des EGV angesehen werden, existieren für vertikale Vereinbarungen eine Vielzahl von Ausnahmen. Diese richten sich, gerade für Franchisevereinbarungen, an den Schutz des Know-hows und damit an das System des Franchisings und dessen Gewährleistung. Einige Ausnahmetatbestände werden erst durch eingehende Untersuchungen sichtbar, andere sind leicht zugänglich und anwendbar. Franchisesysteme sind schützenswert, fördern jedoch auch Probleme zutage, die hinsichtlich faktischer Preisbindungen, Höchstpreisbindungen sowie Gebietsbeschränkungen kritisch zu betrachten sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Hintergrund des Themas

2.1 Begriffserklärungen

2.1.1 Vertikale Vereinbarungen

2.1.2 Vertikale Beschränkungen

2.1.3 Franchising

2.2 Die Unternehmensform des Franchisings

2.2.1 Erläuterungen zum Franchisevertrag

2.2.1.1 Der Vertragsabschluss

2.2.1.2 Die rechtliche Einordnung

2.2.1.3 Die Abgrenzung von anderen Vertriebsformen

2.2.1.4 Der Vertragsinhalt

2.2.2 Vorteile und Nachteile des Franchisings

2.2.2.1 Vorteile und Nachteile für den Franchisegeber

2.2.2.2 Vorteile und Nachteile für den Franchisenehmer

2.2.3 Zusammenfassung

3. Das deutsche und europäische Kartellrecht

3.1 Die Bedeutung des GWB und des EGV

3.2 Die Verbotsvorschrift des § 1 GWB und Artikels 81/ 1 EGV

3.2.1 Normadressaten

3.2.2 Vereinbarungen und Beschlüsse

3.2.3 Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen

3.2.4 Wettbewerbsbeschränkung

3.2.5 Bezwecken oder Bewirken

3.2.6 Resümee

3.3 Die Freistellungen nach § 2 GWB und Artikel 81/3 EGV

3.4 Die Missbrauchsvorschriften nach §§ 19 - 21 GWB sowie Art. 82 EGV

3.5 Die Zwischenstaatlichkeitsklausel des § 22 GWB

4. Die Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 (Gruppenfreistellungsverordnung) vom 22. Dezember 1999

4.1 Grundlagen und Entwicklung des EG – Franchiserechts

4.1.1 Die Pronuptia – Entscheidung

4.1.1.1 Die wettbewerbliche Beurteilung

4.1.1.2 Wettbewerbsbeschränkungen in Franchiseverträgen

4.1.2 Die Franchise – GVO

4.1.3 Die Vertikal – GVO

4.1.4 Die Leitlinien für vertikale Beschränkungen

4.1.5 Die Verordnung (EG) 1/2003

4.2 Anwendungsbereich der Vertikal – GVO

4.2.1 Der Anwendungsbereich nach Artikel 2 Vertikal – GVO

4.2.1.1 Unternehmensvereinigungen

4.2.1.2 Geistige Eigentumsrechte

4.2.1.3 Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern

4.2.2 Der Marktanteil nach Artikel 3 Vertikal – GVO

4.2.2.1 Die Bedeutung der Marktanteilsschwelle

4.2.2.2 Die Abgrenzung des Marktes

4.2.2.2.1 Die sachliche Abgrenzung

4.2.2.2.2 Die räumliche Abgrenzung

4.2.2.3 Die Ermittlung des Marktanteils

4.2.2.3.1 Die sachliche Ermittlung des Marktanteils

4.2.2.3.2 Die räumliche Ermittlung des Marktanteils

5. Wettbewerbsbeschränkungen

5.1 Kernbeschränkungen nach Artikel 4 GVO

5.1.1 Preisregelungen

5.1.1.1 Preisbindungen

5.1.1.2 Preisempfehlungen

5.1.2 Beschränkungen des Gebiets- und Kundenkreises

5.1.2.1 Zweck und Wirkung

5.1.2.2 Ausnahmen

5.1.2.3 Der Selbstvorbehalt des Franchisegebers

5.2 Wettbewerbsverbote nach Artikel 5 GVO

5.2.1 Grundlagen der Wettbewerbsverbote in Franchisesystemen

5.2.1.1 Rechtsprechung des EuGH

5.2.1.1.1 Die Funktionsbedingungen des Franchisings

5.2.1.1.2 Der Schutz des Geschäftskonzeptes des Franchisesystems

5.2.2 Wettbewerbsverbote während der Vertragsdauer

5.2.3 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

6. Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/1999, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen solche Vereinbarungen trotz Wettbewerbsbeschränkungen freigestellt werden können.

  • Grundlagen des Franchisings und Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen
  • Kartellrechtliche Einordnung im deutschen GWB und europäischen EGV
  • Anwendungsbereich und Marktanteilsschwellen der Vertikal-GVO
  • Analyse kritischer Wettbewerbsbeschränkungen wie Preisregelungen und Gebietsbindungen
  • Schutz von Know-how durch Wettbewerbsverbote im Franchisesystem

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Vertikale Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen nennt man im Allgemeinen vertikale Vereinbarungen. Insbesondere bei Franchiseverträgen ist die Form des vertikalen Vertriebsvertragssystems als charakteristisch anzusehen, bei dem der Franchisenehmer oftmals in der Verpflichtung steht, Produkte oder Dienstleistungen vom Franchisegeber, eine oder mehrere Vertriebsstufen höher stehend, abzunehmen.¹

Nach dem Wortlaut der Kommission der Europäischen Gemeinschaft sind vertikale Vereinbarungen:

„Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Unternehmen, von denen jedes zwecks Durchführung der Vereinbarung auf einer unterschiedlichen Produktions- oder Vertriebsstufe tätig ist, und welche die Bedingungen betreffen, zu denen Parteien bestimmte Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen können.“²

Aus dieser Begriffsbestimmung können drei zentrale Merkmale herausgefiltert werden, die für ein besseres Verständnis und zur Prüfung sowie der Subsumption der Tatbestände von Bedeutung sind:

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Franchisings als Vertriebsform ein und erläutert die Notwendigkeit einer kartellrechtlichen Untersuchung dieser komplexen Unternehmensform.

2. Theoretischer Hintergrund des Themas: Das Kapitel definiert grundlegende Begriffe des Franchisings, ordnet diese vertikale Vertriebsform rechtlich ein und grenzt sie von anderen Modellen wie dem Vertragshändler- oder Lizenzsystem ab.

3. Das deutsche und europäische Kartellrecht: Hier werden die Grundlagen des deutschen GWB und des europäischen EGV dargestellt, insbesondere die Verbotsvorschriften für Wettbewerbsbeschränkungen und die Mechanismen der Freistellung.

4. Die Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 (Gruppenfreistellungsverordnung) vom 22. Dezember 1999: Dieses Kapitel behandelt die spezifische GVO für vertikale Vereinbarungen, ihren Anwendungsbereich sowie die Bedeutung der Marktanteilsschwellen für Franchisesysteme.

5. Wettbewerbsbeschränkungen: Hier werden kritische vertikale Beschränkungen wie Preisbindungen, Gebietsfestlegungen und Wettbewerbsverbote analysiert, um deren kartellrechtliche Zulässigkeit und Freistellungsfähigkeit zu bewerten.

6. Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen, insbesondere zur integrativen Rolle des Know-how-Schutzes und der Bedeutung der GVO für die Praxis der Franchiseunternehmen.

Schlüsselwörter

Franchising, Kartellrecht, Vertikale Vereinbarungen, GVO, Wettbewerbsbeschränkungen, Know-how, Gruppenfreistellungsverordnung, Marktanteilsschwelle, Preisbindung, Wettbewerbsverbot, EG-Wettbewerbsrecht, GWB, Pronuptia-Entscheidung, Vertriebssystem, Marktmacht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Franchiseverträgen als vertikale Vereinbarungen innerhalb des deutschen und europäischen Rechtsrahmens.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die Abgrenzung von Vertriebsformen, die Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO), die Behandlung von Wettbewerbsbeschränkungen und der Schutz des franchise-spezifischen Know-hows.

Welche Forschungsfrage steht im Mittelpunkt?

Die Forschungsfrage ist, wie Franchisevereinbarungen trotz inhärenter Wettbewerbsbeschränkungen kartellrechtlich bewertet und unter die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) subsumiert werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechtswissenschaftlichen Analyse der relevanten Kartellgesetze (GWB, EGV), der europäischen Gruppenfreistellungsverordnungen, einschlägiger EuGH-Rechtsprechung und der aktuellen Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung, die Analyse des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie die detaillierte Untersuchung der GVO und spezifischer wettbewerbsbeschränkender Klauseln wie Preis- und Gebietsbindungen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Schlagworte sind Franchising, Kartellrecht, Vertikal-GVO, Wettbewerbsbeschränkung, Know-how und Marktanteilsschwellen.

Welche Rolle spielt die „Pronuptia“-Entscheidung für die Arbeit?

Die Pronuptia-Entscheidung des EuGH dient als zentraler Ankerpunkt für die kartellrechtliche Beurteilung von Franchiseverträgen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Know-how und der Identität des Franchisesystems.

Wie werden Preisempfehlungen im Franchising kartellrechtlich bewertet?

Preisempfehlungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht durch Druck oder Anreize so wirken, dass sie de facto zu unzulässigen Festpreisen bzw. Preisbindungen führen.

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Details

Title
Zur Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen im deutschen und europäischen Kartellrecht unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
1,7
Author
Dipl.-Betriebswirt Markus Vogel (Author)
Publication Year
2007
Pages
69
Catalog Number
V70657
ISBN (eBook)
9783638616843
ISBN (Book)
9783638689069
Language
German
Tags
Problematik Franchisevereinbarungen Kartellrecht Berücksichtigung Gruppenfreistellungsverordnung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl.-Betriebswirt Markus Vogel (Author), 2007, Zur Problematik vertikaler Franchisevereinbarungen im deutschen und europäischen Kartellrecht unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70657
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