Der Weg in die Selbstständigkeit. Eine attraktive Option für Sozialpädagogen?

Businessplan zur Gründung einer medienpädagogischen Einrichtung


Diplomarbeit, 2006

163 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1. Eingrenzung des Themas und Einordnung in die aktuelle Diskussion
1.1 Persönlicher Anlass
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Methoden und Techniken der Themenbearbeitung
1.4 Begriffsverwendung
1.5 Dank

I. Hauptteil
Der Weg in die Selbstständigkeit – eine attraktive Option für Sozialpädagogen?
2. Kapiteleinführung
2.1 Selbstständigkeit im deutschen Sozialstaat
2.1.1 Einblicke in die Trägerlandschaft
2.1.1.1 Öffentliche Träger
2.1.1.2 Freigemeinnützige Träger
2.1.1.3 Privatgewerbliche Träger
2.1.1.4 Relevanz für Existenzgründer
2.1.2 Prinzipien des Sozialstaates
2.1.2.1 Subsidiaritätsprinzip
2.1.2.2 Gemeinnützigkeitsprinzip
2.1.3 Besonderheiten des Sozialmarktes
2.1.4 Monopolartige Sonderstellung der Spitzenverbände
2.2 Veränderung der Strukturen
2.2.1 Gleichstellung durch die „neue Subsidiarität“
2.2.2 Europäisierung
2.2.3 Finanzknappheit der Haushalte
2.2.4 Ökonomisierung
2.2.4.1 Neue Steuerungsmodelle
2.2.4.2 Outsourcing
2.2.4.3 Privatisierung
2.2.5 Kritik am Umbau und den neuen Modellen
2.2.6 Fazit aus den Veränderungsprozessen
2.3 Zugewinne durch die Selbstständigkeit
2.3.1 Die Flucht in die Selbstständigkeit
2.3.2 Anerkennung, Autonomie und Selbstbewusstsein
2.4 Zukunftsperspektive für Existenzgründungen im sozialen Sektor
2.4.1 Marktchancen
2.4.2 Hindernisse und Gefahren
2.5 Erschließung neuer Kundengruppen.
2.6 Erfolgsversprechende Berufszweige für Gründungswillige
Sozialpädagogen
2.6.1 Demographischer Wandel
2.6.1.1 Altersanstieg
2.6.2 Veränderte Familienstrukturen
2.6.3 Migration.
2.6.4 Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt
2.6.5 Psychische Gesundheit
2.6.6 Individualisierung
2.6.7 Physische Gesundheit
2.6.8 Sozialer Umbau
2.6.9 Wirtschaftliche Interessen.
2.7 Resümee

II. Teil
Businessplan zur Gründung
einer medienpädagogischen Einrichtung
3.1 Der Businessplan..
3.1.1 Zweck des Businessplans
3.1.1.1 Der Businessplan als Mittel zur Geldbeschaffung
3.1.1.2 Der Businessplan als Strategische Vorbereitung
3.1.2 Inhalt des Businessplans
3.2 Cover Sheet
3.2.1 Das Deckblatt von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.3 Zusammenfassung (Executive Summary)
3.3.1 Die Zusammenfassung von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.4 Inhaltsübersicht.
3.4.1 Das Inhaltsverzeichnis von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.5 Unternehmen und Unternehmer
3.5.1 Der Unternehmer.
3.5.1.1 Fachkompetenzen
3.5.1.2 Persönlichkeit
3.5.1.3 Das Unternehmerteam
3.5.1.4 Der Geschäftsführer von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.5.2 Das Unternehmen
3.5.2.1 Organisationsform.
3.5.2.2 Rechtsform
3.5.2.3 Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Theo Tüchtig.
3.6 Die Dienstleistung
3.6.1 Das Angebot von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]..
3.7 Marktforschung
3.7.1 Informationsbeschaffung
3.7.1.1 Sekundärforschung
3.7.1.2 Primärforschung
3.7.1.3 Die Datengewinnung von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.2 Vorgehensweise
3.7.3 Der Gesamtmarkt von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.4 Marksegmentierung des Gesamtmarktes von Media
Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.7.4.1 Die Hauptzielgruppe bzw.
-marktsegment von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.7.4.2 Alternative Marktsegmente und
Kundengruppen von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.5 Die Standortanalyse von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.5.1 Ingolstadt als Standort um
Großbetriebe in ganz Bayern zu erreichen
3.7.5.2 Ingolstadt als Standort um die
potenziellen Kunden vor Ort zu erreichen.
3.7.6 Konkurrenzanalyse von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.6.1 Konkurrenten auf dem
betrieblich motivierten Weiterbildungsmarkt
3.7.6.1.1 Wettbewerbsnachteile
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.6.1.2 Wettbewerbsvorteile
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.6.2 Konkurrenten in den Alternativen
Marktsegmenten
3.7.6.2.1 Hauptkonkurrenten in den
Alternativen Marktsegmenten.
3.7.6.2.1.1 Wettbewerbsnachteile
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.7.6.2.1.2 Wettbewerbsvorteile
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]..
3.7.6.3 Das Alleinstellungsmerkmal
„USP“ von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.7.7 Zukunftsperspektive von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8 Strategisches Marketing
3.8.1 Wettbewerbsstrategie
3.8.1.1 Die Abhebungs- bzw. Differenzierungsstrategie
3.8.1.2 Die Strategie der Kostenführerschaft.
3.8.1.3 Die Nischen-Strategie
3.8.1.4 Die Wettbewerbsstrategie von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2 Marketing Mix.
3.8.2.1 Produktpolitik.
3.8.2.1.1 Die Produktpolitik von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]..
3.8.2.1.2 Dienstleistungs-Portfolio..
3.8.2.1.3 Die Portfoliostrategie von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.8.2.2 Preispolitik.
3.8.2.2.1 Die Preispolitik von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]..
3.8.2.2.2 Zeitliche Preisdifferenzierungen..
3.8.2.2.3 Die zeitliche Preisdifferenzierung
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2.2.4 Kundenbezogene Preisdifferenzierungen
und Konditionen.
3.8.2.2.5 Die Kundenbezogene Preisdifferenzierung
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2.3 Distributionspolitik
3.8.2.3.1 Die Distributionspolitik
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2.4 Kommunikationspolitik.
3.8.2.4.1 Werbung..
3.8.2.4.1.1 Die Werbestrategie
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.8.2.4.2 Sales Promotion (Verkaufförderung)..
3.8.2.4.2.1 Verkaufsfördernde Maßnahmen
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2.4.3 Public Relation
3.8.2.4.3.1 Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2.4.4 Personal Selling..
3.8.2.4.4.1 Maßnahmen zur Kundenakquise
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.8.2.4.5 Name, Logo und Slogan..
3.8.2.4.5.1 Name, Logo und Slogan
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.9 Finanzierung und Planung
3.9.1 Liquiditätsplan.
3.9.1.1 Die Liquiditätsplanung von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
3.9.2 Gewinn und Verlustrechnung..
3.9.2.1 Die Gewinn und Verlustrechnung
von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].
3.9.3 Bilanz und Kennzahlenanalyse
3.9.3.1 Die Bilanz..
3.9.3.2 Die Kennzahlenanalyse.
3.10 Controlling..
3.10.1 Steuerungsmaßnahmen von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten].

4. Schlusswort.

5. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb.1 Das Deckblatt von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abb.2 Gewichtung der einzelnen Teile des Businessplans

Abb.3 Werbemittel und Werbeträger

Abb.4 Das Logo von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abb.5 Der Liquiditätsplan von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abb.6 Die GuV von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abb.7 Bilanzierungsschema

1. Eingrenzung des Themas und Einordnung in die aktuelle Diskussion

Die vorliegende Diplomarbeit besteht aus zwei Hauptteilen. Im ersten Hauptteil wird versucht einen Überblick über die Möglichkeiten zu geben, die sich momentan im Hinblick auf die selbstständige Berufstätigkeit im sozialen Sektor ergeben. Dabei werden die aktuellen Veränderungsprozesse des Sozialsystems und der freien Wohlfahrtspflege thesenartig skizziert, um daran anschließend Chancen und Hindernisse sowie Vor- und Nachteile dieser Entwicklung, sowohl für den potenziellen Existenzgründer als auch für den Markt bzw. den Kunden, aufzeigen zu können.

Verursacht durch die aktuell immer knapper werdenden Sozialstaatskassen, stellt sich die Frage, wie das Sozialstaatsversprechen weiter aufrecht gehalten werden kann. Klar ist, dass sich etwas ändern muss. Diese Änderung ist nicht nur notwendig sondern auch begrüßenswert und vielleicht die einzige Chance unseres wirtschaftlich nicht mehr tragbaren und viel kritisierten Sozialsystems. Aus dieser momentanen Zwangssituation heraus, ergeben sich Möglichkeiten neue innovative Wege zu gehen und längst notwendige Reformen umzusetzen. In dieser Umbruchsituation und durch die ins wanken geratenen Strukturen unseres verstaubten Sozialapparates ergeben sich auch neue Potenziale für Sozialpädagogen. Nämlich die Verwirklichung ihrer eigenen Ideen in selbstständiger Berufsausübung. Zwar ist dieser Weg momentan noch mit sehr vielen Hindernissen verbunden und zum Beispiel durch dass Fehlen von zahlungskräftigen Klienten, dem doppelten Mandat der Sozialen Arbeit und anderen rechtlichen wie politischen Umständen auch gar nicht in allen Bereichen möglich. Trotzdem ebnen aktuelle Gesetzesänderungen und Entwicklungen, wie das Entstehen eines konkurrierenden Marktes durch europäische Unternehmen und die dadurch zerfallende monopolartige Sonderstellung der freien Wohlfahrtsverbände, den Weg in die Selbständigkeit. Aber auch der Abbau von Arbeitsplätzen im sozialen Sektor, oder der mögliche Imagegewinn der Sozialen Arbeit und damit verbunden die höhere Anerkennung von Sozialpädagogen, stellen Anreize dar diesen Weg einzuschlagen. Ebenso die erhoffte Steigerung der Effektivität, Qualität und Professionalität die sich durch die Entstehung von Konkurrenz und somit Wettbewerb ergeben könnte, sind als unbezahlbare Gewinne für diese Branche und die Allgemeinheit zu nennen. Weiterhin ergeben sich gerade aktuell, u.a. begünstigt durch den demographischen Wandel, immer mehr Arbeitsbereiche und Zielgruppen im sozialen Sektor, die durch die momentanen Strukturen und finanziellen Verhältnisse von öffentlichen und freien Trägern nicht abgedeckt werden können oder aufgrund ihres Selbstverständnisses von ihnen nicht abdeckt werden wollen. Hier bildet sich die Lücke in die innovative und gründungswillige Sozialpädagogen mit ihren Ideen und Angeboten stoßen können. Eines dieser innovativen Angebote wird, stellvertretend für alle anderen Gründungen die Sozialpädagogen für die unterschiedlichsten Zielgruppen und in den verschiedensten Bereichen anbieten können, im zweiten Teil der Arbeit vorgestellt. Bei der im zweiten Teil der Arbeit vorgestellten Existenzgründung, handelt es sich um die Gründung einer medienpädagogischen Einrichtung mit dem Namen Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] [1]. Der Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Gründer nutzt sein Sozialarbeiterisches Fachwissen um, fernab von staatlichen Zuwendungen und Leistungsentgelten, individuell gestaltete Weiterbildungsseminare, Kompetenztrainings und vor allem Medienkompetenztrainings. auf einem freien Markt, für die Mitarbeiter von Großunternehmen anzubieten. An diesem für Sozialpädagogen bisher eher untypischen Handlungsfeld, wird beispielhaft aufgezeigt, welche Schritte bei einer Existenzgründung zu beachten sind und jede Phase von der Idee bis zur Umsetzung von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] anhand eines Businessplans dokumentiert. Die dabei beschriebenen Konzeptüberlegungen dienen lediglich als Orientierung und sind nicht eins zu eins Übertragbar auf andere Felder der Sozialen Arbeit.

1.1 Persönlicher Anlass

Während meines Studiums der Sozialen Arbeit bin ich ständig Menschen begegnet die nicht wussten was Soziale Arbeit ist oder zumindest deren Professionalität bezweifelt haben. Dafür gibt es natürlich verschiedene Gründe wie u.a. der mangelnde Lobbyismus, das Fehlen einer richtigen Interessensvertretung oder Berufsverbandes. Auf der anderen Seite gibt es aber auch genauso viele Lösungsansätze. Mir lag es am Herzen in meiner Diplomarbeit einen dieser Lösungsansätze vorzustellen, nämlich den Weg in die Selbständigkeit. Ein Lösungsansatz ist dieser Weg meiner Meinung deshalb, weil durch dass Entstehen eines freien Marktes und somit privat-gewerblich agierender Existenzgründer, nicht nur die Qualität und Effektivität der Arbeit steigt, sondern dadurch bedingt auch die Anerkennung und das Selbstbewusstsein von Sozialpädagogen und ihres Berufsstandes (Siehe Abschnitt, 2.3.2). Dabei muss ich gestehen dass dieser Weg nicht ganz uneigensinnig gewählt wurde. Sondern durch die eigene Tätigkeit im medienpädagogischen Bereich und dem jahrelangen Wunsch die eigenen Ideen zu verwirklichen und selbstständig zu agieren, bestärkt wurde.

1.2 Ziel der Arbeit

Ziel der Arbeit ist es also nicht nur, die neueren Entwicklungen und aktuellen Strukturen im Sozialstaat aufzunehmen und zu thematisieren, sondern sie mit einer konkreten Praxisanleitung zu verbinden. Dies soll dazu führen das sich Sozialpädagogen ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten bewusst werden und diese dazu nutzen, die aktuelle Situation als Chance zu verstehen. Diese Arbeit leistet ihren Beitrag, gegenüber vielen anderen Publikationen zu diesem Thema, somit darin, Sozialpädagogen nicht nur die Notlage vor Augen zu führen, der sie sich wehrlos ergeben müssen, sondern darin Ihnen das nötige Handwerkszeug an die Hand zu geben um ihre Ideen und Fähigkeiten umzusetzen. Die Arbeit richtet sich deshalb vor allem an Sozialpädagogen und ihre Berufsangehörigen.

1.3 Methoden und Techniken der Themenbearbeitung

Zur Bearbeitung dieses Themas wurden hauptsächlich allgemein zugängliche englisch- und deutschsprachige Publikationen, wie Zeitschriften, Zeitungen und Bücher aus den bayrischen Bibliotheksbeständen sowie Artikel, Aufsätze und andere Veröffentlichungen aus dem Internet benutzt. Ergänzend wurden dazu Daten aus der Sekundärforschung analysiert und eigene Daten in Form eines Experteninterviews erhoben und ausgewertet und an geeigneter Stelle in die Arbeit eingebracht.

1.4 Begriffsverwendung

Zur Personenbezeichnung wird hier aus Gründen der Leserlichkeit ausschließlich die männliche Form Sozialpädagoge verwendet. Wobei sich dabei auch gleichermaßen alle Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie alle professionell Arbeitenden aus Artverwandten Berufen angesprochen fühlen sollen. Zur Standesbeschreibung wird hier als Überbegriff Sozialarbeit verwendet, wobei auch hier wiederum alle obengenannten Personengruppen angesprochen werden.

Als Synonym verwendet werden, fernab jeder fachlichen Diskussion. die Begriffe Trainer, Dozent und Bildungsanbieter; Freiberufler und Unternehmer; Kunde und Klient; Non- Profit- und Not-For-Profit Organisationen; privat-gewerblich und privat-gewinnorientiert; Selbstständigkeit und Existenzgründung; Medienkompetenz- und Mitarbeiterkompetenztraining (da die Mitarbeitertrainings von Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ausschließlich mit Hilfe des Mediums Video umgesetzt werden).

1.5 Dank

Mein Dank gilt besonders meinen Eltern Heidi und Manfred Jochum die mich während meines gesamten Studiums finanziell und moralisch unterstützt haben, sowie all denjenigen die zur Erstellung dieser Arbeit Ihren Teil beigetragen haben

I. Hauptteil
Der Weg in die Selbstständigkeit – eine attraktive Option für Sozialpädagogen?

2. Kapiteleinführung

In den Kapiteln des ersten Hauptteils der Arbeit wird die erläuterte Thematik und die dafür gewählten Argumente weitestgehend thesenartig dargestellt. Die von mir gewählte Zuordnung der Thesen in Unterkategorien ist als „Strukturierungsversuch“ zu verstehen, denn die Thesen sind nicht immer eindeutig einer der von mir gewählten Überschriften zuzuordnen oder anders herum gleich in mehrere Kategorien einzuordnen. Weiterhin will ich vorwegnehmen, dass jede der genannten Thesen und angesprochen Themen beanspruchen könnte, das über sie eine oder mehrere eigene Arbeiten geschrieben werden könnten. Damit will ich sagen das es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich war, auf die Vollständigkeit der angerissenen Themen einzugehen, sondern in den Thesen nur der Teil beschrieben werden soll der, meiner Meinung nach, wesentlich zur Situation Selbstständiger im Sozialstaat Deutschland beiträgt. Um aber dem Leser zu ermöglichen, mehr über einzelne Thesen zu erfahren wurde – soweit nötig - an jedes Kapitel ein weiterführender Literaturhinweis angehängt. Die folgenden Thesen und Betrachtungen erheben also nicht den Anspruch, die Lektüre der Originaltexte selbst oder deren genaue Analyse ersetzen zu wollen.

2.1 Selbstständigkeit im deutschen Sozialstaat

Um die aktuelle Situation von Existenzgründern im sozialen Sektor zu erfassen, ist eine grobe Kenntnis über die Strukturen des Sozialstaates und der Wohlfahrtspflege unumgänglich, weil die Veränderungen in diesen Bereichen, die privatgewerbliche Selbständigkeit überhaupt erst ermöglichen. Deshalb wird vorher ein kleiner Einblick in dieses weitreichende Feld gewährt.

2.1.1 Einblicke in die Trägerlandschaft

Jede Einrichtung der Sozialen Arbeit ist eingebettet in ein umfassendes System von Trägerstrukturen. Je nach Zugehörigkeit entstehen daraus gleichermaßen Entwicklungschancen oder Entwicklungsbegrenzungen (vgl. Merchel, 2003, S.7). In Deutschland findet man eine sehr komplexe Trägerstruktur, die sich durch wesentliche Strukturmerkmale auszeichnet. Zum einen durch die Existenz von öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern (vgl. Boeßenecker, 1998, S.11) sowie privatgewerblichen Träger der Sozialen Arbeit (vgl. Merchel, 2003, S.11). Zum anderen durch die vorherrschende Subsidiarität, sprich den bedingten Handlungsvorrang freigemeinnütziger Träger (vgl. Boeßenecker, 1998, S.11).

2.1.1.1 Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger sind in Deutschland die Kommunen, sprich die kreisfreien Städte und Landkreise mit ihren zuständigen Ämtern, dass sind z.B. das Sozial- sowie das Jugendamt oder auf überörtlicher Ebene das Landesjugendamt. Diese werden über Steuergelder und andere staatliche Einnahmen finanziert (vgl. Merchel, 2003, S.12-13). Die Kommunen sind vor allem sozialplanerisch tätig, neben der Sozialplanung führen sie aber auch selbst als öffentliche Träger Angebote der Sozialen Arbeit durch (vgl. Ortmann, 2002, S.403-414).

2.1.1.2 Freigemeinnützige Träger

Neben den öffentlichen Trägern treten als zweite Säule die freien Träger als Anbieter Sozialer Arbeit auf. Diese frei-gemeinnützigen Träger haben sich fast vollständig den sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege zugeordnet (vgl. Stimmer, 2000, S.248) und bilden somit den größten Teil in diesem Dreiergespann. Zu den sechs Spitzenverbänden zählen der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (vgl. Boeßenecker, 1998, S.34). Diese frei-gemeinnützigen Träger und ihre angehörigen Dienste und Einrichtungen bilden somit das System der freien Wohlfahrtspflege (vgl. Richter, 2002, S.21). Finanziert werden die freien Träger hauptsächlich durch die öffentlichen Träger, also die Kommunen. Um genau zu sein werden in Deutschland, 64% der Mittel durch die öffentliche Hand, 32% durch Leistungsentgelte und nur 3% durch philanthropische Beiträge, den freien Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung gestellt (vgl. Maecenata, 1999, S.4).

2.1.1.3 Privatgewerbliche Träger

Diese Ebene ist die, für in dieser Arbeit thematisierte Existenzgründung, wesentliche Ebene. Denn sie ist die Ebene auf der privatgewerblichen Träger und somit auch Existenzgründer agieren. Die Charakteristika von privatgewerblichen Anbietern sind unter anderem (vgl. Freier, 1998, S.454-460):

- Sie haben völlige unternehmerische Dispositionsfreiheit, bekommen aber in der Regel – bisher – keine öffentlichen Zuwendungen. Sie sind ausschließlich an privates Kapital gebunden.
- Aufgrund dessen finanzieren sie sich im Gegensatz zu den freien Trägern über die Umsätze ihrer am Markt angebotenen Dienstleistungen und wirtschaften somit auf eigenes Geld und personenbezogenes wirtschaftliches Risiko.
- Aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit, dürfen Sie aber im Gegensatz zu den freien Trägern private Gewinne verzeichnen.
- Privatgewerblich agierende müssen sich deshalb kundenfreundlich verhalten und die Kunden selbst von ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit überzeugen

Die gewerblichen Träger haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, ohne allerdings, nach quantitativen Gesichtspunkten gemessen auch nur annähernd an die freien Wohlfahrtsverbände heranzureichen (vgl. Merchel, 2003, S.14).

2.1.1.4 Relevanz für Existenzgründer

Eigentlich sind die öffentlichen Träger dazu angehalten, für eine Pluralität der angebotenen Dienste und Trägerschaften zu sorgen, um einem Wunsch- und Wahlrecht der Adressaten Sozialer Arbeit gerecht zu werden. Dadurch sollten Bevorzugungen einzelner Träger eigentlich vermieden werden und ein sozialer Markt entstehen (vgl. Bettmer, 2002, S.431-448). Tatsache ist aber das die freien Wohlfahrtsverbände traditionell dominierend gegenüber privatgewerblichen Trägern sind. Ein Grund dafür ist die ungleiche Behandlung von Seiten der Kommunen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen. Die starke Position dieser Spitzenverbände in Deutschland ist einer der Hauptgründe warum privatgewerbliche Existenzgründungen im sozialen Sektor bis jetzt eher eine Seltenheit waren

2.1.2 Prinzipien des Sozialstaates

Diese Vormachtsstellung der freien Träger basiert u.a. auf verschiedenen im Sozialstaat verankerter Prinzipien Die in diesem Zusammenhang relevanten Prinzipien sind das Gemeinnützigkeitsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip.

2.1.2.1 Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip nimmt unter den sozialethischen Grundsätzen und der christlichen Gesellschaftslehre eine besondere Stellung ein. Seine wichtige und umfangreiche sozialstaatliche Verantwortung lässt sich schon aus dem Wortursprung „subsidium“, was so viel wie Hilfe und Beistand bedeutet, ableiten (vgl. Baumgartner, 1996, S.34-35). Für den hier benannten Zusammenhang ist aber nur die verkürzte Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips als formale “Vorrang-Nachrang-Regelung“ (Merchel, 2003, S.19) von Trägern relevant. Auf diese verkürzte Bedeutung reduziert beinhaltet das Subsidiaritätsprinzip, dass die übergeordnete Gemeinschaft die Wirkungsmöglichkeiten der untergeordneten anerkennt und nur die Aufgaben an sich zieht, die von dieser nicht erfüllt werden können (vgl. Anger, 1992, S.863). In den einzelnen Gesetzestexten die, die Soziale Arbeit betreffen, finden sich darüber genauere Aussagen. Im §[2] 4 KJHG Abs.2 wird dies beispielsweise folgendermaßen formuliert „Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen“, was genau geeignete Einrichtungen und anerkannte Träger sind wird im § 74 KJHG Abs. 1 geregelt. Dort heißt es u.a. die jeweiligen Träger müssen „gemeinnützige Ziele verfolgen“ und als „Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein“. Im § 75 KJHG Abs. 1 Nr.2 heißt es wiederum als freier Träger der Jugendhilfe gilt u.a. wer „gemeinnützige Ziele verfolgt“. Im Bundessozialhilfe Gesetz werden die Träger sogar gleich beim Namen genannt, so wie in den folgenden Paragraphen nachzulesen ist „Zur Gewährung von Sozialhilfe sollen die Träger der Sozialhilfe eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen der in § 10 Abs.2 genannten Träger der Freien Wohlfahrtspflege vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können“ (§ 93 Abs.1 BSHG). „Wird die Hilfe im Einzelfall durch die freie Wohlfahrtspflege gewährleistet, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen“ (§10 Abs. 4 BSHG). Im Pflegeversicherungsgesetz finden sich ähnliche Ausführungen bezüglich geeigneter Träger „Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren geeigneten Pflegeeinrichtungen sollen die Versorgungsverträge vorrangig mit freigemeinnützigen und privaten Trägern abgeschlossen werden“ (§ 72 Abs. 3 PflegeVG ). Im Pflegegesetz ist die Formulierung zwar schon etwas offener, trotzdem wird durch die Aufzählung der verschiedenen Paragraphen klar welche Träger bevorzugt werden. In diesem Kontext wurde der Subsidiaritätsgrundsatz bisweilen von Repräsentanten freier Träger funktionalisiert, um in der sozialpolitischen Auseinandersetzung um mehr Macht, Einfluss und Ressourcen gegenüber den gewerblichen Träger Argumente zu haben (vgl. Merchel, 2003, S.19).

2.1.2.2 Gemeinnützigkeitsprinzip

Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist im §52 Abs. 1, S. 1 AO definiert. Danach verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet, selbstlos zu fördern (vgl. Schick, 2001, S.25). Laut Gemeinnützigkeitsprinzip dürfen soziale Einrichtungen nicht gewinnorientiert sein, wenn sie öffentliche Gelder, steuerliche Vergünstigungen oder Aufträge von staatlicher Seite haben wollen. Somit bekommen privatgewerbliche Existenzgründungen keine Subventionen von staatlicher Seite (vgl. Kolhoff, 2002, S.18-20). Wie oben bereits erwähnt wird im KJHG ebenfalls die Auffassung vertreten das privatgewerbliche Anbieter aufgrund fehlender Gemeinnützigkeit nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden und somit keine Aufträge von Seiten der Kommunen bekommen (vgl. Wiesner 1997, S.282). Die Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Anerkennung als geeignete Träger ermöglicht den freien Trägern die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen und somit die dauerhafte, nicht leistungsbezogene Förderung. Dieses partnerschaftliche Verhältnis ist durchaus als kollusiv zu bezeichnen, denn durch das Verschaffen von Wettbewerbsvorteilen durch Subventionen, schützen die Kommunen die freien Träger systemwidrig vor dem Wettbewerb mit privatgewerblichen Trägern (vgl. Graf Strachewitz, 1997, S.22). Die Auslegungen dieser Prinzipien kommen also ebenfalls vor allem den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege entgegen und benachteiligen gewerblich organisierte Existenzgründer.

2.1.3 Besonderheiten des Sozialmarktes

Der ideale Markt in der freien Wirtschaft wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. D.h. ein Nachfrager wird ein Produkt nur nachfragen, wenn er das Produkt als gut empfindet und es sich leisten kann. Anders herum wird ein Unternehmer nur ein Produkt bzw. eine Dienstleistung anbieten wenn der Erlös größer als seine Kosten sind. Bei solchen Annahmen wird von dem Gesetz der Knappheit und dem Menschenbild des homo oeconomicus ausgegangen, sprich Anbieter und Nachfrager Verhalten sich rational im Sinne der Gewinn bzw. Nutzenmaximierung (vgl. Richter, 2002, S. 67). Auf einem Sozialmarkt gelten auf Grund der Besonderheit der dort angebotenen Sozial- bzw. Gesundheitsgüter und zum Schutz der Adressaten andere Regeln (vgl. Birkner / Buchner / Wasem, 1999, S. 130-131). Beispielsweise kann der Adressat auf einem Sozialmarkt im Bedarfsfall kaum auf eine Dienstleistung verzichten, er kann sich in der Regel auch keinen Vorrat anlegen, er kann nicht ohne weiteres auf andere Anbieter ausweichen und er kann im Normalfall nicht dafür zahlen. Er besitzt also auch keine Marktmacht. So würde ohne staatliche Regulierungen eine Asymmetrie zwischen Verbraucher und Anbieter entstehen, die zu ungunsten des Verbrauchers verlaufen würde (vgl. Martens, 2002, S.102). Im deutschen Sozialstaatsmodell war zum Schutz der Betroffenen und aufgrund der Besonderheit des Sozialmarktes unternehmerisches Denken und Handeln bisher eher wenig ausgeprägt. Sogar im Gegenteil durch rechtliche Rahmenbedingungen und den historischen Wurzeln, die sich aus den Sozialgesetzen Bismarcks ableiten, sogar unterbunden. Der Sozialstaat dient der Absicherung der Bürger gegenüber den Unsicherheiten einer rein marktwirtschaftlichen Ordnung (vgl. Sesselmeier, 2004, S.166). Das hatte zwar den Vorteil das dem Einzelnen jahrelang ein relativ hohes Maß an Sicherheit geboten wurde, aber auf der anderen Seite führte dass zu einer ausgeprägten Passivierung und Alimentierung der Bürger, weil der einzelne jegliche Selbstverantwortung abgeben konnte (vgl. Kolhoff, 2002, S. 17). Deshalb sind auch Begriffe wie private Altersvorsorge in unserem Vokabular erst seit kurzem vorhanden. Aus diesen Gründen entwickelte sich in Deutschland eine Mentalität unter den Bürgern und der Politik die keine Chance für gewerblich agierende Träger lies. Denn soziale Dienstleistungen werden traditionell, in der öffentlichen Meinung, als kostenloses Gut gesehen auf das ein Rechtsanspruch besteht.

2.1.4 Monopolartige Sonderstellung der Spitzenverbände

Die vorher aufgezählten Thesen weisen alle darauf hin, dass die Kombination von zu kurz gedachtem Subsidiaritätsprinzip, politischem Lobbyismus, dem Anspruch an Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen Nichterzielung von Gewinnen zu einer Monopolartigen Stellung der freien Träger führte (vgl. Kurz, 2004, S.8). Darunter ist vor allem die vorrangige Behandlung der Spitzenverbände von staatlicher Seite bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und der Übervorteilung durch Zuwendungen zu verstehen (vgl. Kolhoff, 17-18). Man kann also sagen, das in Deutschland die Verteilung der vorhandenen Mittel bisher eher nach politischen und manipulatorischen als nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten stattfand. Das bedeutet die freien Wohlfahrtsverbände bekommen nicht leistungszeitbezogene Zuschüsse beispielsweise für die Berufsbetreuung durch die Kommunen, die Selbständigen verwehrt bleiben. Ebenfalls genießen sie im Gegensatz zu privatgewerblichen Einrichtungen Umsatzsteuerbefreiungen (vgl. Nodes, 2000a, S.4-5). Diese Sonderstellung führte zu einer ungerechten Konkurrenzsituation der frei-gemeinnützigen gegenüber den privatgewerblichen Anbietern und einer bisher kaum relevanten Anzahl privatgewerblicher Existenzgründer im sozialen Sektor. So konnte auch die ursprünglich Absicht des Subsidiaritätsprinzips, nämlich die Vielfalt von autonomen, kreativen, untereinander wetteifernder Organisationen in der Realität nicht umgesetzt werden (vgl. Graf Strachewitz, 1997, S.22).[3]

2.2 Veränderung der Strukturen

In der Vergangenheit waren also privatgewerbliche Existenzgründungen im sozialen Sektor aus den genannten Gründen nur schwer möglich, um genau zu sein waren bis zum Jahre 1999, nur 1,5% aller Erwerbstätigen im sozialen Bereich selbstständig (vgl. Scheibe Jäger, 1999, S.12-13). Die beschriebenen Rahmenbedingungen die diese Situation stabilisierten, scheinen aber ins Wanken zu geraten, denn das bisherige System wird aufgrund des demographischen Wandels, der weitgehenden Massenarbeitslosigkeit und den damit verbundenen leeren Kassen in Zukunft hinterfragt werden (vgl. Kolhoff, 2002, S.18). Dabei werden neben der Monopolstellung sozialer Großorganisationen und die damit verbundene fehlende Gewährleistung der freien Wahl zwischen verschiedenen Hilfsangeboten aufgrund mangelnder Angebotspluralität, vor allem die oft unzureichende Flexibilität, Offenheit, Transparenz, Effektivität, Qualität und Kooperation in und zwischen Institutionen, moniert. In diesem Zusammenhang werden Strukturreformen sowie eine Orientierung an den Interessen der Adressaten oder Kunden verlangt (vgl. Grunwald, 2001, S.17). Momentan kann also von vielen Seiten beobachtet werden, dass die bisherigen Strukturen unter anderem auch durch wesentliche Gesetzesänderungen ins Wanken gebracht werden. Im folgenden Kapitel werden nun einige Änderungen aufgezählt die sich zugunsten von Existenzgründern und privat-gewinnorientierten Einrichtungen im sozialen Sektor auswirken.

2.2.1 Gleichstellung durch die „neue Subsidiarität“

Die ehemalige Privilegierung der freigemeinnützigen Träger durch die Berufung auf die Regelungen des Subsidiaritätsprinzips scheint allmählich einem an Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkten ausgerichteten Kalkül weichen zu müssen (vgl. Merchel, 2003, S.22). Die neue Subsidiarität, sprich die Weitergabe von Aufgaben an die kleinste vorhandene Einheit wird mehr und mehr zu Ende gedacht. Im Sinne dieser neuen Auslegung ist jeder willkommen, nicht nur die freien Träger, der Lösungen für ein soziales Problem findet und anbietet (vgl. Wendt, 2002, S. 46). In den Paragraphen des BSHG sowie im Pflegegesetz wird jetzt nicht mehr zwischen gewerblichen und gemeinnützigen Trägern unterschieden sondern jetzt sind faktisch beide Träger gleichgestellt. Die Auswahl der Träger findet jetzt nur noch nach sachrationalen Kriterien wie Inhalt, Umfang, Qualität und Preis statt. Lediglich im KJHG besteht noch eine gewisse privilegierte Stellung gemeinnütziger Träger (vgl. Merchel, 2003, S.174), wobei in den Neuregelungen in manchen Paragraphen auch privatgewerbliche Träger mit einbezogen werden (vgl. Wiesner, 2000, S. 1336). Trotzdem werden die privatgewerblichen Träger aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit noch immer nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Auf jeden Fall haben sich die Möglichkeiten für privatgewerbliche Existenzgründer, in Handlungsfelder der Sozialer Arbeit einzudringen und sich Marktanteile zu erobern, durch die Veränderungen in den Sozialgesetzen erheblich verbessert (vgl. Merchel, 2003, S.174)

2.2.2 Europäisierung

Seit den neunziger Jahren hat sich die sozialpolitische Lage nicht nur durch die eben genannten deutschen Gesetzesänderungen gewandelt, sondern neben den nationalen sind es insbesondere die Wandlungen im Rahmen des Globalisierungsprozesses und der europäischen Angleichung die zur Gleichstellung der freien und gewerblichen Träger führen (vgl. Schäfer, 2002, S.72). Im Zuge dieser Annäherungen, werden Europäische Bestimmungen, wie z.B. die Regelungen des Maastrichter Vertrages auch Auswirkungen für das deutsche Sozialsystem haben. Denn durch diese Regelungen, werden einige traditionell verankerte sozialstaatliche Prinzipien in Deutschland, in Frage gestellt. Unter anderem gehört hierzu die europaweit nicht übliche Gemeinnützigkeitsregelung (vgl. Boeßenecker, 1998, S. 178). Denn, dass in Deutschland herrschende Gemeinnützigkeitsprinzip, würde der im Maastrichter Vertrag festgelegten Freizügigkeit der Personen, Waren und Dienstleistungen sowie den europäischen Wettbewerbsbestimmungen des Art. 87 Abs.1 des EG Vertrages entgegenstehen. In diesem Kontext wird die Gemeinnützigkeit als wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfe gesehen und zur Disposition gestellt. Die Klage auf Abschaffung dieses Gemeinnützigkeitsprinzips ist zwar vor dem Europäischen Gerichtshof, aufgrund der starken traditionellen Verankerung in Deutschland, abgewiesen worden. Aber trotzdem ist man zuversichtlich gestimmt, dass dieses Prinzip früher oder später abgeschafft wird (vgl. Schmid-Kühnhöfer, 2004, S.32 ff). Die Abschaffung dieses Prinzips wäre auch für die Reformen unseres Sozialsystems ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn ohne Wettbewerb ist eine hochwertige, preisgünstige und effiziente Daseinsvorsorge in vielen Bereichen nicht möglich (vgl. Rühle / Hassler, 2003, S.13). Ausgenommen non dem Verzicht auf staatliche Beihilfen sind natürlich jene Einrichtungen, die Aufgaben in hoheitlicher Gewalt ausführen und nicht mit anderen in Konkurrenz stehen. Da frei-gemeinnützige Träger nicht nur mit privatgewerblichen Einrichtungen aus Deutschland, sondern ebenfalls mit Einrichtungen aus ganz Europa konkurrieren, wären Sie von dieser Schutzklausel ausgenommen. Eine Unterstützung von staatlicher Seite wäre also Wettbewerbverzerrung, da es eine solche Entsprechung nicht nur für privatgewerbliche Träger, sondern auch für Einrichtungen in anderen Ländern Europas, nicht gibt (vgl. Schulte, 2000, S.41). Die europarechtlichen Vereinbarungen betreffen aber nicht nur die Unrechtmäßigkeit des Gemeinnützigkeitsprinzips, denn durch die Tatsache das die in Art.81 und Art.82 des EG Vertrages verfassten Regelungen zum Kartellverbot und zum Missbrauch marktherrschender Stellung, auch für soziale Einrichtungen gelten, würden sie somit zusätzlich der oben beschriebenen Monopolstellung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege entgegenstehen (vgl. Geiger, 2004, S.399). Somit wird in Zukunft einiges in Bewegung geraten und ein Markt entstehen auf dem frei gemeinnützige, gewerbliche und selbstständige aus ganz Europa im Bereich der Sozialwirtschaft mit einander konkurrieren.

2.2.3 Finanzknappheit der Haushalte

Aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen wie dem demographischen Wandel und der Massenarbeitslosigkeit, sind die sozialen Sicherungssysteme überfordert. Die Steuereinnahmen und Versicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen, deren Zahl immer mehr stagniert, reichen nicht mehr aus um die auftauchenden Probleme in den Griff zu bekommen. Zusätzlich werden davon seit Jahren eine Reihe von Leistungen bezahlt, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, wie etwa die Deutsche Einheit oder die Frührente. Obwohl die momentane Regierung durch die Einführung der sogenannten „Riesterrente“, also der privaten Eigenvorsorge, versucht die aktuellen Strukturen noch stabil zu halten, sind die Grenzen fast erreicht.

Es ist also ein Teufelskreis zwischen schwächelnder Wirtschaft, daraus resultierenderen leeren Haushaltskassen und den daran gekoppelten sozialen Trägern entstanden, die der Aufgabenstellung wie bisher nicht mehr nachkommen können (vgl. Kolhoff, 2002, S.25). Im Zuge dieser Entwicklungen scheint eine neue Positionierung der Sozialen Arbeit unausweichlich, da die bisher von der Erwerbswirtschaft zur Verfügung gestellten Ressourcen immer kleiner werden und gleichzeitig der Bedarf an sozialen Leistungen steigt. In dieser„Umbausituation“ finden sich wiederum Potenziale für selbstständige Sozialarbeit (vgl. Engel, 2003, S.5), denn angesichts der wirtschaftlich prekären Situation und der Hilflosigkeit des aktuellen Systems, kann man sich nicht mehr auf die traditionellen Strukturen verlassen. Die Förderung des freien Marktes und das Ansteigen privatgewerblicher Existenzgründer im sozialen Sektor kann einen erheblichen Teil zum effektiveren Einsatz von Geldmitteln und der breiteren Abdeckung von Angeboten beitragen. Diese Meinung vertreten mittlerweile auch viele politische Entscheidungsträger. Damit rückt die Möglichkeit einer erfolgreichen Existenzgründung im sozialen Sektor einen weiteren Schritt näher.

2.2.4 Ökonomisierung

Ausgehend von der eben beschriebenen Finanzknappheit der Haushalte, aber auch bedingt durch die disfunktional wirkenden Organisationsstrukturen und ineffektiven Arbeitsweisen der klassischen Sozialarbeit (vgl. Kleve, 2005) erhalten betriebswirtschaftliche Denkmuster verstärkten Einzug in die Organisationen der Sozialarbeit (vgl. Müller, 1997, S. 217ff.). Das Funktionssystem der Sozialen Arbeit koppelt sich mit dem Funktionssystem der Wirtschaft, bei gleichzeitiger Übernahme der dort geltenden Codes, zum Zwecke der vermehrten Effektivität. In der Sozialarbeit wurde bisher nur durch Hilfe vs. Nicht-Hilfe unterschieden (vgl. Baecker, 1994, S. 93 ff.). Dieser binäre Code der Sozialen Arbeit wird jetzt aber um die Codes des Wirtschaftssystems erweitert. Die Codes des Funktionssystems Wirtschaft sind beispielsweise Effizienz vs. Ineffizienz, Haben vs. Nichthaben oder Zahlen vs. Nichtzahlen. Als Medium des Wirtschaftssystems fungiert das Geld, welches Eigentum repräsentiert und durch Zahlungen zum kommunikativen Einsatz kommt (vgl. Luhmann, 1988a und 1988b). Diese Ökonomisierungstendenzen, zum Zwecke der Neuorientierung der Sozialen Arbeit bzw. zur Verbesserung ihrer Struktur-, Prozess-, Ergebnis- und Dienstleistungsqualität tauchen zwar bereits seit Anfang der neunziger Jahre auf. Die operative Umsetzung dieser Bewegung auf breiter Basis findet aufgrund des aktuell herrschenden Reformationsdrucks, aber erst jetzt statt. Diese Adaption betriebswirtschaftlicher Größen von Seiten der öffentlichen Verwaltung und der Organisationen Sozialer Arbeit, tauchen in der Literatur sowie in der sozialarbeiterischen Praxis unter verschiedenen Namen auf. Unter anderem finden sich darunter immer wieder die Begrifflichkeiten Neue Steuerungsmodelle, Outsourcing bzw. Privatisierung.

2.2.4.1 Neue Steuerungsmodelle

Die Neuen Steuerungsmodelle setzten sich aus einer Vielzahl von Maßnahmen zum Umbau der Verwaltungsstrukturen zusammen, die alle eine qualitative Verbesserung der sozialen Dienstleistungen bei gleichzeitiger Kostensenkung wollen (vgl. Krölls, 1996, S.7). Diese Maßnahmen beruhen hauptsächlich auf der Übertragung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse auf die öffentlichen Träger und die Verwaltungspraxis (vgl. Kühn, 1999, S.22). Hierzu gehört die Einführung einer outputorientierten Steuerung, mehr Kundenorientierung, eine Dezentralisierung von Verantwortung, leistungsgerechte Entlohnungssysteme, Kontraktmanagement, die verbindliche Einführung eines fundierten Qualitätsmanagements sowie die Nutzung von Synergieeffekten (vgl. Kurz, 2004, S.16). Das bedeutet die Entwicklung geht von einer hierarchisch organisierten Verwaltung zu einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung in der die Zuwendungen im Gegensatz zu früher daran gemessen werden, was eine bedarfsgerechte Hilfe bei wirtschaftlicher Betriebsführung kosten müsste (vgl. Freier, 1997, S.87). Systemtheoretisch betrachtet bedeutet dies, zusätzlich zu dem Steuerungsmedium Recht wird auf allen Ebenen der Sozialen Arbeit das Medium Geld eingeführt. Durch die Einführung von Leistungsentgelten und der Ausschreibung von Angeboten entsteht ein Markt, in dem der preiswerteste Anbieter den Zuschlag erhält. Wie etwa bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen oder der freien Arbeitsvermittlung. Hier hat sich der Staat weitestgehend zurückgezogen und privaten Wettbewerb zugelassen.. Also dort wo in der Vergangenheit ein soziales Gemeinwesen gefördert wurde, sollen zukünftig einzelne Leistungen, genau beschrieben und in Anbieterkonkurrenz gestellt werden (vgl. Nodes, 2000a, S.4). Durch die Einführung dieser neuen Steuerungsmodelle entsteht für gewinnorientierte Selbstständige nun endlich die Möglichkeit mit den gemeinnützigen Trägern in Konkurrenz zu treten (vgl. Kolhoff, 2002, S.25-26). Denn unterstützt durch diese Entwicklung werden neben frei-gemeinnützigen Trägern auch privatgewerbliche Existenzgründer sozialstaatlich beauftragt, sobald sie bei gleicher Leistung, preisgünstiger anbieten können.

2.2.4.2 Outsourcing

Unter Outsourcing versteht man das Auslagern öffentlicher Aufgaben in eigenständige Dienstleistungsbetriebe. Durch das Auslagern von Aufgaben kann sich der Staat mehr auf sein Kerngeschäft konzentrieren, also institutionelle Rahmenbedingungen schaffen um eine freie Wettbewerbswirtschaft zu ermöglichen. In Bayern heißt es sollen im Zuge der Verwaltungsreform in Zukunft Kernaufgaben des Staates effizienter organisiert werden, dass heißt zum einen eine Dezentralisierung von Verwaltung und zum anderen das nach und nach staatliche Ressorts an private Dienstleister abgegeben werden (vgl. Wohlhüter, 2003, S.9). Eines von vielen Beispielen ist die Auslagerung des Küchen- und Putzpersonal in den Naturpark Altmühltal Kliniken. Um den wirtschaftlichen Bestand der Kliniken dauerhaft zu sichern muss alles „was rechtliche machbar“ ist getan werden; so Landrat Bittl gegenüber dem Eichstätter Kurier. In diesem Fall, ist dies der mehr oder weniger „freiwillige“ Wechsel, des Küchen- und Reinigungspersonals, in eine Dienstleistungsgesellschaft bei gleichzeitigem Verlust des Tariflohnes und der sonstigen Vorteile des öffentlichen Dienstes (vgl. Auer, 2004, S.21). Durch das Outsourcing und die Übernahme der Aufgaben durch private Dienstleister, die sich in einem freien Markt befinden und somit einem Qualitätsdruck unterliegen, erwartet man sich eine Steigerung der Effektivität und eine Senkung der Kosten. Denn sobald die Financiers Sozialer Arbeit in ihrer Sozialplanung Ausführende finden, die zu möglichst günstigen finanziellen Bedingungen und bedarfsflexibel die Arbeitsleistungen erbringen, minimieren sich ihre Kosten enorm. Outsourcing findet momentan vor allem im Servicebereich statt. Nach und nach sollen aber weitere Bereiche der öffentlichen Verwaltung, die bisher selbst erledigt wurden, von privatgewerbliche Unternehmen übernommen werden. Diese Unternehmen werden dann nach Leistung bezahlt und können für die nicht Einhaltung von Terminen und Qualität verantwortlich gemacht werden (vgl. Kolhoff, 2002, S.28-36). Immer mehr Träger und Kommunen gehen also dazu über, Arbeiten, die bislang von angestellten Mitarbeitern ausgeübt wurden, auf sogenannte Selbständige zu übertragen, vor allem im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) werden viele Aufgaben von freiberuflichen Sozialpädagogen übernommen (vgl. Nodes, 2000a, S.4).

2.2.4.3 Privatisierung

Durch die Umstrukturierung im Sinne einer outputorientierten Steuerung wird auch das Verhältnis zu den freien Trägern auf eine andere Grundlage gestellt. Die Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Kommunen wird als Leistungsbeziehung ausgestaltet. Die Parteien verstehen sich nun als Geschäftspartner, die konstruktiv und wirtschaftlich miteinander umgehen. Die Träger müssen jetzt ihre Arbeit nicht nur fachlich, sondern auch ökonomisch stärker legitimieren (vgl. Bauer, 2002, S.449 ff.). Durch diese Entwicklung nimmt der Druck auf die wohlfahrtsverbindlichen Spitzenverbände zu, sich an betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten und in einen Wettbewerb mit privatgewerblichen Anbietern einzutreten. Mit gutem Recht wird sich nämlich die Frage gestellt, ob bestimmte Aufgaben von weniger schwerfälligen und oft innovativeren Organisationen z. B. von selbstständigen Sozialpädagogen nicht besser gelöst werden können. Ebenso erwartet man dadurch eine Flexibilisierung der Strukturen und eine größere Orientierung am Verbraucher, der jetzt mehr als Kunde gesehen werden soll (vgl. Kolhoff, 2002, S. 28-36). Dadurch bieten sich natürlich wiederum zukunftsträchtige Handlungsfelder und Möglichkeiten für privatgewerbliche Existenzgründer.

2.2.5 Kritik am Umbau und den neuen Modellen

Die alte Vorstellung der angeblichen Widersprüchlichkeit von sozialem und wirtschaftlichem Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit sollte zwar endlich überwunden sein, denn zumindest leidet das System der Sozialen Arbeit nicht an den Prozessen der Ökonomisierung (vgl. Halfar, 1999, S.29). Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass der eben skizzierte Umbau des deutschen Sozialsystems auch Gefahren birgt. Deshalb sollen im folgenden Abschnitt auch die Kritiker eines solchen Umbaus zu Wort kommen. Diese Contrapositionen kommen nicht nur zur Sprache, weil es sich hier um eine wissenschaftliche Arbeit handelt und somit möglichst nach Objektivität gestrebt werden sollte, sondern auch, weil es sich hier um eine Abschlussarbeit einer Sozialarbeitswissenschaftlichen Fakultät handelt. Soziale Arbeit ist eine Menschenrechtsprofession, die sich gegen eine kritiklose Übernahme betriebswirtschaftlicher Gesetze und Begriffe sowie für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt (vgl. Staub-Bernasconi, 2000, S.151-174). Das bedeutet, Soziale Arbeit ist darauf gerichtet, menschliche Not zu verringern und die Entfaltung menschlicher Möglichkeiten und Ressourcen zu unterstützen, sowie soziale Veränderungen in der Gesellschaft allgemein und in der individuellen Entwicklung ihrer Mitglieder herbeizuführen. Sie tut dies, indem sie sich in den Dienst des Wohlergehens und der Selbstverwirklichung von Menschen stellt und sich der Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit widmet, in dem sie für eine gerechte Verteilung sozioökonomischer Ressourcen sorgt und den Mangel an ihr öffentlich anprangert (vgl. Vereinte Nationen / IFSW / IASSW, 2002, S.6 ff.). Die Kritiker einer Privatisierung bzw. Ökonomisierung, oder wie immer man diesen Umstrukturierungsprozess bezeichnen will, befürchten vor allem negative Auswirkungen für die Anspruchsgruppe, also das betroffene Klientel der Sozialen Arbeit. Befürchtet wird u.a. der Verlust an Qualität der bisherigen Leistungen, weil davon ausgegangen wird, dass die zukünftige Auftragsvergabe nur nach monetären und nicht nach qualitativen Gesichtspunkten stattfinden wird. Sie sind der Meinung, dass der soziale Sektor zu sensibel sei, als dass man ihn vollständig dem Freien Wettbewerb überlassen könne. Diese Gefahren sind nicht von der Hand zu weisen, denn wie bereits beschrieben (Siehe Abschnitt, 2.1.3), ist der Sozialmarkt aufgrund seiner dort gehandelten Güter und handelnden Personen berechtigterweise nicht gänzlich den Gesetzen eines freien Marktes zu überlassen. Zum Schutz vor solchen Gefahren müssen spezielle Sicherheitsbestimmungen, sprich Qualitätsstandards, eingeführt werden. Denn nur mit einem leistungsfähigen Qualitätssicherungssystem lässt sich eine erhebliche Qualitätsminderung vermeiden. Die Einführung dieser Qualitätsmanagementprozesse ist unumgänglich, da ansonsten „Kosteneinsparungen lediglich zu einer qualitativen und quantitativen Verminderung des Leistungsangebotes führen würden“ (vgl. Kurz, 2004, S.19). Für diese Qualitätskontrolle und Einhaltung muss die Soziale Arbeit selbst Kriterien festlegen, nach denen ihr Erfolg und die Qualität gemessen werden kann Wenn sie das nicht tut, „wird die Soziale Arbeit zunehmend entmündigt werden, zumindest wenn sie es den Ökonomen überlässt, ihre Wirksamkeit und Qualität nachzuweisen, und es dann auch noch versäumt, deren Denken verstehen zu lernen“ (Gründger, 1988, S.47). Als weitere Gefahr durch die Privatisierung und vor allem durch selbstständige Sozialpädagogen wird gesehen, dass selbstständige Sozialpädagogen, um mehr Geld zu bekommen und im Wettbewerb zu überleben, vor allem jene Probleme bearbeiten werden, die unkompliziert sind und viel Geld versprechen. Schlussfolgernd daraus würde dann natürlich schwer zu bearbeitenden Problemgruppen die Hilfe verweigert werden (Engel, 2003, S.32). Um solche Entwicklungen zu vermeiden, müssen ebenfalls Kontrollinstanzen initialisiert werden, deren Aufgabe es ist, ein progressives Finanzierungssystem einzuführen, dass es den Selbstständigen attraktiv macht, sich um dieses Klientel zu kümmern. Um also die Nicht-Bearbeitung bestimmter Klientengruppen zu vermeiden und die Qualität der Angebote zu erhalten oder sogar zu steigern und somit den sozialen Frieden aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, die Freiheit des Marktes einzuschränken. Das bedeutet, wenn man einen in diesem Sinne gerechten und sozialen Markt bekommen will, ist es notwendig, Regulative wie QM und QS einzusetzen und durch gezielte finanzielle Unterstützung von Seiten der öffentlichen Träger, für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen. Klare gesetzliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards sind in diesem Umstrukturierungsprozess also unverzichtbar (vgl. Kurz, 2004, S.14).

2.2.6 Fazit aus den Veränderungsprozessen

Die eben beschriebenen veränderten sozialpolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bilden die Ausgangslage dafür, dass Sozialpädagogen eine Selbstorganisation, nicht nur in privat-gemeinnütziger, sondern auch in privat-gewerblicher und gewinnorientierter Form in Erwägung ziehen können. Diese veränderten Rahmenbedingungen basieren auf zwei großen Triebfedern. Die eine ist unter dem Punkt ‚gesetzliche Veränderungen’ zusammen zufassen. Darunter fallen neben der vorhin erläuterten Aufhebung des Gemeinnützigkeitsprinzips, aufgrund europäischen Geheisens, unter anderem auch die nationalen Änderungen der Sozialgesetze. Diese Gesetzesänderungen heben die Vorrangstellung der privat-gemeinnützigen freien Träger auf und stellen gewinnorientierte Träger den freien Trägern gleich (vgl. Wohlfahrt, 1999, S.4). Neben diesen Gesetzesänderungen gibt es eine zweite Triebfeder, die die Rahmenbedingungen für gewinnorientierte Selbständigkeit im sozialen Sektor in Deutschland wesentlich verbessert. Diese zweite Triebfeder taucht in der Literatur so wie auch in dieser Arbeit unter verschiedenen Überschriften, wie Neue Steuerungsmodelle, Outsourcing, Ökonomisierung und Privatisierung auf. Diese Begriffe haben aber alle etwas gemeinsam. Sie sind Reaktionen auf die finanzknappen Haushaltskassen, die vor allem durch den demografischen Wandel entstanden sind. Der dadurch entstandene ökonomische Druck kann durch das jetzige System der Sozialen Arbeit anscheinend nicht bewältigt werden. Die Hoffnung der Verantwortlichen ist jetzt, dass der freie Markt und seine Instrumente es richten. Die Leistungen der Sozialen Arbeit sollen jetzt ausgeschrieben werden und der Billigste den Auftrag bekommen. Gewinne sollen ermöglicht und die Steuerbefreiung für Umsatz und Spenden aufgehoben werden (vgl. Vogel, 2005). Im Zuge dieser veränderten Finanzierungspraxis und der gesetzlichen Änderungen wird die Soziale Arbeit geöffnet für privat-gewerbliche Existenzgründer, denen es nun möglich ist, sowohl im sozialstaatlich verankerten Markt Sozialer Arbeit, wie auch in einem frei finanzierten Markt, mit gemeinnützigen Trägern in Konkurrenz zu treten (vgl. Engel, 2003, S.32).[4]

2.3 Zugewinne durch die Selbständigkeit

Nach dem geklärt wurde, dass durch die veränderten Rahmenbedingungen, die privatgewerbliche Selbstständigkeit grundsätzlich möglich ist, sollen im folgenden Kapitel die Veränderungen, die sich daraus für Sozialpädagogen, sowie ihren Berufstand und ihr Klientel ergeben, diskutiert werden.

2.3.1 Die Flucht in die Selbstständigkeit

Vor dem Hintergrund der gravierenden strukturellen Veränderungen am Arbeitsmarkt und dem daraus resultierenden Abbau, sowie der qualitativen Aushöhlung von Arbeitsplätzen in der Sozialen Arbeit entsteht eine neue Bewegung in Richtung Selbständigkeit. Waren es in den 70er Jahren noch soziale Initiativen mit basisdemokratischem Anspruch, so sind es heute GmbH.s oder Einzelunternehmen, gegründet von Sozialpädagogen, die im bisherigen Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr sehen und sich durch selbstständige Arbeit bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung versprechen oder einfach nur abseits von betrieblichen Zwängen arbeiten wollen. Die Aussichten für eine lebenslange Erwerbsbiographie mit Festanstellung und Aussicht auf eine gesicherte Alterssicherung sind nicht nur im sozialen Sektor nicht mehr gegeben. Denn in der sogenannten „Risikogesellschaft“ stellt ein geregeltes Arbeitsleben im Angestelltenverhältnis eher die Ausnahme dar (vgl. Scheibe-Jaeger, 1999, S.9). Momentan gibt es in Deutschland 8.508 arbeitslose Sozialpädagogen, das sind 27 % mehr als noch im Jahre 2002. Dem gegenüber steht die Schaffung von lediglich 10.992 neuen Stellen, das sind 31% weniger als noch vor zwei Jahren (vgl. BA, 2004, S.115). In naher Zukunft wird sich daran voraussichtlich auch nichts ändern, denn abgesehen von der allgemein schlechten Arbeitsmarktentwicklung, werden die Absolventenzahlen von Sozialpädagogen weiterhin über dem Bedarf liegen. Dass heißt, ein hoher Anteil von Absolventen wird, wenn er überhaupt eine Stelle bekommt, fortgesetzt auf die „schwierigen“ Arbeitsbereiche ausweichen müssen oder Arbeitsstellen annehmen müssen, die bisher nicht von Akademikern besetzt wurden (vgl. Rothfischer / Oberlander u.a., 2000, S.15). Sozialpädagogen müssen sich also über Alternativen Gedanken machen, denn die öffentlich finanzierten Stellen können aufgrund der Ebbe in den Staatskassen nicht mehr im erhofften Umfang bereitgestellt werden. Davon sind die öffentlichen wie auch die freien Träger gleichermaßen betroffen (vgl. Scheibe-Jaeger, 1999, S.9-10). Unter diesen Bedingungen liegt es für viele nahe, über den Weg in die Selbstständigkeit nachzudenken. Zum einen als Alternative zur abhängigen Beschäftigung und zum anderen um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden (vgl. ebd., S.7-9). Der Schritt in die Selbständigkeit sollte, gerade wenn er aus einer Arbeitslosigkeit heraus geschieht, wohl überlegt sein. Denn Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten will, ist eine gute ausgereifte Idee, das dazugehörige Herzblut und die benötigte Ausdauer. Deshalb gilt es sich vor einer Selbstständigkeit Gedanken zu machen ob man hinter dieser Entscheidung wirklich steht und ob diese auch Erfolgsaussichten aufweist oder ob die Idee nur aus der Not heraus geboren ist. Ebenfalls ist zu empfehlen, den Übergang in die Selbständigkeit nicht zu überstürzen, sondern fließend zu gestalten. So ist es sinnvoll, zumindest in der Anfangszeit seine Festanstellung zu behalten oder sich eine reduzierte Festanstellung zu suchen, dass ist natürlich nur möglich, wenn die Selbstständigkeit nicht die volle Zeit und Leistungskraft beansprucht. Zusätzlich zu der daraus entstehenden finanziellen Sicherheit ergeben sich auch versicherungstechnische Vorteile, denn die Grundversicherung kann somit über die angemeldete Festanstellung laufen. Grundsätzlich ist der Weg in die Selbständigkeit besonders hinsichtlich der momentanen Arbeitsmarktlage von Sozialpädagogen als attraktive Option zu sehen. Ob sie nun als Alternative zu einer Festanstellung gesehen wird oder aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus in Angriff genommen wird, spielt keine Rolle, zumindest wenn sie wohl durchdacht ist.

2.3.2 Anerkennung, Autonomie, Qualität und Selbstbewusstsein

In diesem Abschnitt soll die bereits in der Einleitung (Siehe Abschnitt, 1.1) aufgegriffene Hypothese nochmals genauer erläutert werden, um darüber- hinaus aufzuzeigen, welchen Teil die Selbständigkeit zur Verbesserung der angesprochenen Bereiche beitragen kann. Die aufgestellte Hypothese lautet ausformuliert: „durch die vermehrte privatgewerbliche Selbstständigkeit im sozialen Sektor ist ein Zugewinn an Anerkennung, Autonomie und Selbstbewusstsein, auf der Personal- sowie der Organisationsebene Sozialer Arbeit zu erwarten“. Soziale Arbeit unterliegt in weiten Teilen den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen des Staates. Dies bedeutet eine eingeschränkte Autonomie Sozialer Arbeit in der Definition ihrer Fachlichkeit. Gestärkt wird diese Handlungsbegrenzung dadurch, dass Sozialarbeit nicht zu den „klassischen Professionen“ zählt und erst auf dem Weg ist, ihre Professionalität unter Beweis zu stellen. Das geht soweit, dass Leitungsfunktionen Sozialer Arbeit oftmals nicht von Sozialpädagogen selbst, sondern vielmehr von Angehörigen anderer Berufsgruppen, wie Juristen oder Ärzten, eingenommen werden. Zu vermuten ist jetzt, dass es durch die selbstständige Arbeitsform möglich ist, eine größere disziplinäre Unabhängigkeit im Sinne der organisatorischen Autonomie zu erreichen, sowie erweiterte Handlungsspielräume für eine fachlich-professionelle Arbeit zu erzielen. Eine solch plurale Ausrichtung könnte verhindern, dass Sozialpädagogen auf politische, gesetzliche und fachliche Veränderungen in einer Art eingehen müssen, die für persönliche und fachliche Entscheidungen keinen Platz mehr lässt und zur „Instrumentalisierung“ durch Auftraggeber in Politik und freier Wirtschaft beiträgt. Somit müsste sich die Soziale Arbeit auch nicht mehr an den Launen der wechselnden Regierungen orientieren, sondern könnte frei nach den Bedürfnissen der Klienten agieren. Dies gilt natürlich nur für den Bereich des zahlungsfähigen Klientels. In den anderen Bereichen werden sich Selbständige nach wie vor an die vorgegebenen politischen Rahmenbedingungen anpassen müssen. D.h., die Gründungen müssen formal so zugeschnitten werden, dass ihre Arbeit von den Auftraggebenden finanziert wird. Verändern sich die Auftragsbedingungen, muss sich die Organisationsform anpassen, will sie weiterhin finanziert werden. In diesem Sinne besteht hier ein Abhängigkeitsverhältnis das die Autonomie und die eigenständigen Handlungspotentiale der selbstständigen Sozialpädagogen beschränkt. Auch von kirchlicher Seite wird die Autonomie von Sozialpädagogen eingeschränkt, zumindest wenn sie unter dem Dach eines freien kirchlichen Trägers arbeiten. Diese sich daraus ergebende fachliche Einschränkung verbunden mit der mangelnden Interessensvertretung, führte letztendlich auch zur geringen Wertschätzung und Anerkennung von Sozialpädagogen in der Gesellschaft und durch andere Disziplinen. Die Selbstständigkeit wiederum kann durch den erhöhten Grad an Autonomie und die damit verbundene Steigerung der Fachlichkeit ihren Teil dazu beitragen, dass Sozialarbeit als Profession anerkannt wird und damit das Ansehen in der Öffentlichkeit steigt. Ebenfalls wird die Annerkennung der Sozialarbeit durch die die Existenzgründungen unterstützenden Veränderungsprozesse wie beispielsweise die Einführung der neuen Steuerungsmodelle verstärkt . Denn im Rahmen dieser neuen Modelle wird jetzt von der Sozialen Arbeit die Fähigkeit verlangt, Art, Umfang, Qualität und Kosten ihrer Angebote gegenüber Kostenträgern und den eigenen Mitarbeitern nachzuweisen und genau beschreiben zu können. Die Dokumentation der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit von sozialen Dienstleistungen und damit der Sozialen Arbeit insgesamt, sowie die exakte Offenlegung von Prozessen ist die Voraussetzung zur Schaffung von Anerkennung und Akzeptanz bei Politik, Kostenträgern und der Öffentlichkeit (vgl. Kurz, 2004, S.18-19). Zur Vollständigkeit der im Titel dieses Abschnitts genannten Begriffe kommen wir jetzt zur Steigerung des Selbstbewusstseins von Sozialpädagogen durch die selbstständige Tätigkeit, die sich direkt aus der eben genannten erhöhten Anerkennung in der Gesellschaft ableiten lässt. Aber meiner Meinung nach geht es hier weit über eine Steigerung des Selbstbewusstseins hinaus, das einzig und allein von der entgegengebrachten Anerkennung der Gesellschaft abgeleitet wird. Es ist vielmehr auch ein Selbstbewusstsein, das durch die unabhängige Arbeit, die Verwirklichung eigener Ideen in der Arbeit, aber auch durch die erhöhte Fachlichkeit und Professionalität der Arbeit gewonnen wird. Durch die vermehrte Selbstständigkeit wird weiterhin eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten für Sozialpädagogen, eine Neuordnung des Ausbildungssystems für soziale Berufe, eine Stärkung der berufsspezifischen disziplinären Autonomie und die personelle Selbstrekrutierung von Sozialpädagogen in Ausbildung und Forschung erwartet. Die Selbstständigkeit bietet im Zuge der aktuellen Entwicklung aber nicht nur Vorteile für Sozialpädagogen und deren Berufstand selbst,[5]

sondern etwa durch den Ausbau der ambulanten Hilfsangebote, der Zunahme an Wettbewerb, dem höheren Maß an Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sozialer Dienstleistungen und der Steigerung der Effizienz und Qualität der Leistungen, Vorteile, die dem Hilfeempfänger und der ganzen Gesellschaft zu Gute kommen (vgl. Otthard, 2003, S.13-15).[6]

2.4 Zukunftsperspektiven für Existenzgründungen im sozialen Sektor

Der Kreis schließt sich; einerseits sind immer mehr Sozialpädagogen mit ihrer Arbeitssituation unzufrieden oder gar arbeitslos, andererseits verlieren die bisherigen Arbeitsweisen der Einstellungsträger immer mehr an Bedeutung, weil die Kostenträger nach Einsparungen suchen müssen. Trotz der hier skizzierten Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Chancen für Selbständige, an einem sozialen Markt zu bestehen, gibt es dennoch einige Hindernisse und Gefahren deren sich potenzielle Selbstständige bewusst werden sollten. In den folgenden Abschnitten werden nun die Chancen sowie die Gefahren einer Existenzgründung in einem sozialen Markt gegenüber gestellt.

2.4.1 Marktchancen

Qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Wettbewerb werden zum Gebot der Stunde. Nach diesen Trends und Entwicklungen zu urteilen, sehen die Zukunftsaussichten zumindest für diejenigen günstig aus, die sich innovativ den neuen Herausforderungen stellen (vgl. Scheibe-Jaeger, 1999, S.11). Wie nie zuvor im Nachkriegsdeutschland steht der Sozialstaat und somit die Soziale Arbeit vor erheblichen Umbrüchen und Einschränkungen. Traditionelle Felder der Sozialen Arbeit sind von Leistungseinschränkungen, vom Abbau sozialer Dienstleistungen und von der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen betroffen. Zeiten, in denen so verzweifelt nach Reformen und Erneuerungen gesucht wird, wie in den heutigen, bieten hervorragende Nischen für Existenzgründer. Zumindest, wenn ihre Angebote den Zahn der Zeit treffen. Im Zuge der wachsenden Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen, der Individualisierung und der Formulierung von ökologischen und sozialen Leitlinien in Unternehmen entstehen ebenfalls neue Arbeitsperspektiven für sozialpädagogische Existenzgründungen. Diese Entwicklungen und die sich durchsetzende Marktorientierung in der Sozialen Arbeit wird zu einer Zunahme der Bedeutung der Selbständigkeit für Professionelle führen (vgl. Nodes, 2000a, S.3). Durch diese Entwicklungen haben sich in den vergangen Jahren auch bereits eine Reihe von neuen Tätigkeitsfeldern für die Soziale Arbeit gebildet, die außerhalb der traditionellen, institutionalisierten Beschäftigungsbereiche liegen (vgl. Kurz, 2004, S.20). Somit wird die selbstständige Berufsausübung für eine steigende Zahl von Sozialpädagogen zur beruflichen Alternative werden (vgl. Rothfischer / Oberlander u.a., 2000, S.27). Parallel hierzu wächst auch, trotz vieler negativer Entwicklungen, die Zahl finanziell gut etablierter Nachfragegruppen. Das gilt für die zukünftige Erbengeneration wie auch bereits für einen großen Teil gut abgesicherter Altenhaushalte. Um diese attraktiven Zielgruppen zu erschließen, werden Wettbewerbs-, Dienstleistungs- und Kundenorientierung zukünftig an Bedeutung gewinnen. Ebenfalls wird Innovationsfähigkeit und Flexibilität von sozialen Dienstleistungen gefordert, um auf neue gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können und neue Problemfelder aufzugreifen. Darüber hinaus wird es zukünftig in höherem Ausmaß als heute erforderlich sein, mit flexiblen Organisations- und Angebotsstrukturen kurzfristig auf neue bzw. sich verändernde Bedarfskonstellationen und Nachfragepotenziale zu reagieren (vgl. ebd., S.17). Diese Eigenschaften sind vor allem kleinen innovativen und wirtschaftlich orientierten Unternehmen zuzuschreiben und kommen somit privatgewerblichen Existenzgründern entgegen. Daraus ergibt sich, dass Selbständigkeit in der Sozialen Arbeit heute keine Ausnahmeerscheinung mehr ist. Ausgehend von den Mitgliederzahlen in diversen Verbänden der Sozialen Arbeit und Schätzungen in einzelnen Kommunen arbeiten bereits heute weit über 10.000 Sozialpädagogen zumindest nebenberuflich selbständig (vgl. Nodes, 2000b, S.28). Andere Zahlen belegen diese Einschätzungen. Im Jahre 2003 wagten rund 1,6 Millionen Menschen den Sprung in die Selbstständigkeit, davon auch viele in Bereichen, in denen Sozialpädagogen zu Hause sind. Darunter fallen beispielsweise mit 17%, und damit im Vergleich mit allen anderen Existenzgründungen führend, Dienstleistungen für Unternehmen, gefolgt von persönlichen Dienstleistungen mit 7% sowie dem Bereich Erziehung und Unterricht mit 4% Anteil an den gesamten Existenzgründungen im Jahre 2003 (vgl. Uni Magazin, 2004, S.29). Unterstützt durch die Entwicklung von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft wird sich dieser Trend auch zukünftig weiter fortsetzten (vgl. Scheibe-Jaeger, 1999, S.9). Dabei wird in allen Bereichen der Sozialen Arbeit, ob mit jungen (vgl. dazu BMFSFJ, 2002, S.69 ff.) oder aufgrund der demografischen Veränderungen mit alten Menschen (vgl. BMFSFJ, 2001), ein Zuwachs an privatgewerblichen Existenzgründern erwartet. Grundsätzlich lässt sich also sagen: die Chancen für eine erfolgreiche Existenzgründung im sozialen Sektor stehen gut, wenn die Soziale Arbeit es lernt, ihre Angebote dem Markt und den Kundenwünschen anzupassen. Dabei ist wichtig, dass die selbstständigen Sozialpädagogen und andere Vertreter dieses Bereiches Trends erfassen und auf veränderte Problemlagen der Gesellschaft mit neuen Konzepten reagieren (vgl. Scheibe-Jaeger, 1999, S.11).

2.4.2 Hindernisse und Gefahren

Die Soziale Arbeit wird sich auf Dauer nicht von der allgemeinen Entwicklung und dem Trend zur Selbstständigkeit abkoppeln können. Trotzdem sollen hier die Gefahren einer Existenzgründung im Allgemeinen und besonders in einem sogenannten „Quasimarkt“ dargestellt werden. Da die Selbständigkeit im sozialen Sektor, wie bereits erwähnt, noch in den Kinderschuhen steckt und somit momentan noch sehr widersprüchlich diskutiert wird, verhalten sich auch die folgenden Ausführungen zum Teil widersprüchlich zu den im vorherigen Abschnitt der Arbeit dargestellten Thesen. Aber um ein möglichst objektives Bild der Lage zu schaffen, ist dieses Verwirrspiel nötig. Wie in den Kapiteln und Abschnitten zuvor, gilt auch hier das Gebot des thesenartigen Anreißens der Argumente und damit verbunden der Versuch zu Vollständigkeit und Struktur im Sinne des hier Nötigen und Möglichen. Wie bereits erläutert, entstehen in Deutschland jährlich jede Menge neuer Unternehmungen. Dabei muss aber erwähnt werden, dass die Hälfte der Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre wieder aufgibt, viele andere verdienen so wenig, dass sie eigentlich Sozialhilfe beziehen könnten. Nur wenigen gelingt es also, aus dem Trend zur Selbständigkeit eine Tugend zu machen, die eine ausreichend qualifizierte und entsprechend bezahlte Tätigkeit ermöglicht und die gewünschte Autonomie einräumt (vgl. Nodes, 2000a, S.4). Der Traum von Anerkennung und Autonomie durch eine selbstständige Tätigkeit, kann also schnell vorbei sein, wenn er nicht richtig durchdacht ist. Die selbstständige Sozialarbeit kann zwar von den Entwicklungen in der Trägerlandschaft Sozialer Arbeit in dem Sinne profitieren, als dass sich für die selbstständige Organisationsform, aufgrund der Übernahme unternehmerischer Risiken, größere Bereiche öffnen. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss auch, dass die Selbstständigen mit dieser Risikoübernahme umgehen müssen (vgl. Engel, 2003, S36). Selbstständige Sozialpädagogen müssen jetzt also eigene Wege finden, um dass unternehmerische Risiko zu minimieren, in dem Sie beispielsweise private Vorsorge treffen. Außerdem entspricht die aktuelle Sozial- und Gesellschaftspolitik nicht immer mit den skizzierten Erfordernissen über ein. Ganz im Gegenteil sind politische Reaktionen auf erforderliche Veränderungen teilweise paradox. So werden beispielsweise ansteigende Auf- und Ausgabenerfordernisse im sozialen Bereich oft mit einer Politik der Begrenzung und stellenweise mit Einschränkung sozialer Dienste beantwortet (vgl. Rothfischer / Oberlander u.a., 2000, S.17-18). Zudem handeln die politischen Entscheidungsträger nicht unbedingt nach rationalen Gesichtspunkten, sondern nach parteipolitischen Interessen. Diese vom Endverbraucher unbeeinflusste, parteipolitische Sozialplanung macht dem gewerblichen Anbieter sozialer Dienstleistungen aufgrund der mangelnden Marktransparenz die betriebswirtschaftliche Planungen und somit sein Überleben sehr schwer (vgl. Kurz, 2004, S.13). Das bedeutet: im Unterschied zu den Märkten der Erwerbswirtschaft ist der Markt sozialer Dienstleistungen ein „Quasimarkt“. Hiermit ist gemeint, dass Nachfrager und Zahler sozialer Dienstleistungen nicht identisch sind. Nur wenige Klienten Sozialer Arbeit sind in der Lage, die Dienstleistungen zu bezahlen, die sie erhalten. In der Regel erfolgt die Finanzierung sozialer Leistungen über öffentliche Mittel, deren Bereitstellung durch rechtliche Rahmenbedingungen geregelt werden. Der Markt des sozialen Bereichs unterscheidet sich also vom Markt der Erwerbswirtschaft, da Erzeuger und Verbraucher der sozialen Dienstleistung davon abhängig sind, dass die Dienstleistungen über öffentliche Mittel finanziert werden. Die Erzeuger der sozialen Dienstleistung müssen also nicht nur die Verbraucher erreichen, sondern insbesondere auch zu den Kostenträgern Anschlussfähigkeiten herstellen (vgl. Kolhoff, 2002, S.37). Während sich also bei Wirtschaftsunternehmen effektives und effizientes Wirtschaften aus der Anspruchshaltung von Kapitalgebern, Kunden und Finanzamt von selbst ergibt, ist dies bei Unternehmen in einem „Quasimarkt“ nicht so einfach. Ein weiterer Unterschied zur reinen Erwerbswirtschaft ist, dass die Handlungen meistens an Gesetze und Verordnungen gebunden sind, was eine flexible Anpassung an Marktgeschehnisse und Kundenwünsche nicht immer zulässt. Eine Kundenorientierung ist hier also nur schwer möglich. Allein schon aus dem Grund, weil der Kunde, wenn er kein Privatzahler ist, keine Marktmacht besitzt (vgl. Kurz, 2004, S.13). Eine Folge dieser Rahmenbedingungen ist, dass selbständige Existenzgründungen zumindest nicht in allen Bereichen Aussicht auf Erfolg bieten (vgl. Kolhoff, 2002, S.37).

[...]


[1] Media Aktiv [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ist kein geschützter Name, er wird lediglich aus ästhetischen Gründen und zu Zwecken der Anschaulichkeit in dieser Arbeit, mit dem Copyright Zeichen verwendet.

[2] Die für diese Arbeit verwendeten Gesetzestexte finden sich in der Literaturliste unter dem Überschrift Gesetzestexte.

[3] Weiterführend zu diesem Kapitel sind u.a. die Beiträge von Bauer, Sachße und Stolterfoht (vgl. Hammerschmidt / Uhlendorf, 2003, S.15 ff.) zu empfehlen, aber auch alle anderen im Text angegebenen Werke.

[4] Ergänzend zu denen in diesem Kapitel bereits erwähnten Werken, ist u.a. der Artikel von Rock (vgl. Hammerschmidt / Uhlendorff, 2003, S.157 ff.)

[5] Die Gedanken in diesem Abschnitt basieren, wenn nichts anderes angegeben, auf der Dissertation von Engel (vgl. Engel, 2003).

[6] Erweiternd empfiehlt sich hier u.a. die Dissertation von Engel (vgl. Engel, 2003)

Ende der Leseprobe aus 163 Seiten

Details

Titel
Der Weg in die Selbstständigkeit. Eine attraktive Option für Sozialpädagogen?
Untertitel
Businessplan zur Gründung einer medienpädagogischen Einrichtung
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Fakultät soziale Arbeit)
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
163
Katalognummer
V70688
ISBN (eBook)
9783638616928
ISBN (Buch)
9783638689076
Dateigröße
947 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Selbstständigkeit, Option, Sozialpädagogen
Arbeit zitieren
Dipl. Sozialpädagoge Sascha Jochum (Autor:in), 2006, Der Weg in die Selbstständigkeit. Eine attraktive Option für Sozialpädagogen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70688

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