Unter Augustus wurden die Auxilia neu organisiert und somit zu einem festen Bestandteil des römischen Heeres. Gemeinsam mit den Legionen waren die Auxilia zur Grenzverteidigung und zur Sicherung des Römischen Imperiums verpflichtet. Lange hielt sich die Ansicht, dass Auxilia nur aus Peregrinen rekrutiert worden sind. Diese These mag für die Neuorganisation unter Augustus zwar korrekt sein, aber für das erste Jahrhundert muss sie kritisch hinterfragt werden, wie die Hausarbeit beweisen wird. Ein Konglomerat von unterdrückten Peregrinen kann mit dem Begriff der Auxilia nicht gemeint sein. Die Geschichte liefert für diese Behauptung auch kaum Hinweise. Dahingegen finden sich unzählige Quellen, die das Zusammenwirken von Auxiliareinheiten und Legionen bei der Verteidigung der Grenzen des Römischen Imperiums belegen. Die Frage, die nun zu stellen ist, ist also nicht, ob überhaupt, sondern wie die Auxilia in das römische Reich eingegliedert worden sind und inwiefern sie zur Romanisierung der Provinzen beigetragen haben. Dabei werde ich mich auf die Auxiliarkohorten und –alen beschränken und die Flotte außer Acht lassen, da ansonsten der Rahmen dieser Arbeit gesprengt würde.
„Welcher Bürgerschaft jemand angehöre, das halten sie (sc. unsere erfolgreichen Feldherren) heute für nebensächlich und hielten es stets, und daher haben sie auch von überall her tapfere Männer zu Bürgern hinzugewählt und sehr häufig die Tüchtigkeit unbekannter Männer dem Nichtsnutz des Adels vorgezogen“ (Heer und Integrationspolitik, Die römischen Militärdiplome als historische Quelle, hrsg. von Werner Eck und Hartmut Wolff, Köln 1986, S.1; vgl. Cic., Balb. 51). Einen Hinweis gibt schon Cicero in der Rede des Balbus. Die Bürgerrechtspolitik ist unbestritten ein entscheidender Faktor zur Integration der Auxilia. In welcher Intensität das Bürgerrecht zur Anwendung kam und wie sich die Bürgerrechtspolitik auf die Auxiliarsoldaten ausgewirkt hat, soll die Hausarbeit ebenfalls klären. Welche Romanisierungstendenzen schon zur Zeit des Augustus bestanden, soll jedoch zu Beginn untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung:
Hauptteil:
1.Die Auxilia unter Augustus: Tendenzen der Romanisierung
2. Unterschiede innerhalb der Auxilia:
3. Militärdiplome als Indikatoren für die Romanisierung in den Auxiliareinheiten
a) Probleme der Definition des Begriffes „Militärdiplom“:
b) Die Entwicklung des Militärdiploms im ersten Jahrhundert:
c) Zur Aussagekraft und Bedeutung der Militärdiplome:
4. Die Namen von Auxiliarsoldaten und ihre Aussagekraft:
Schluss:
Literaturverzeichnis:
Quellen:
Einleitung:
Unter Augustus wurden die Auxilia neu organisiert und somit zu einem festen Bestandteil des römischen Heeres. Gemeinsam mit den Legionen waren die Auxilia zur Grenzverteidigung und zur Sicherung des Römischen Imperiums verpflichtet. Lange hielt sich die Ansicht, dass Auxilia nur aus Peregrinen rekrutiert worden sind. Diese These mag für die Neuorganisation unter Augustus zwar korrekt sein, aber für das erste Jahrhundert muss sie kritisch hinterfragt werden, wie die Hausarbeit beweisen wird[1]. Ein Konglomerat von unterdrückten Peregrinen kann mit dem Begriff der Auxilia nicht gemeint sein. Die Geschichte liefert für diese Behauptung auch kaum Hinweise. Dahingegen finden sich unzählige Quellen, die das Zusammenwirken von Auxiliareinheiten und Legionen bei der Verteidigung der Grenzen des Römischen Imperiums belegen[2]. Die Frage, die nun zu stellen ist, ist also nicht, ob überhaupt, sondern wie die Auxilia in das römische Reich eingegliedert worden sind und inwiefern sie zur Romanisierung der Provinzen beigetragen haben. Dabei werde ich mich auf die Auxiliarkohorten und –alen beschränken und die Flotte außer Acht lassen, da ansonsten der Rahmen dieser Arbeit gesprengt würde.
„Welcher Bürgerschaft jemand angehöre, das halten sie (sc. unsere erfolgreichen Feldherren) heute für nebensächlich und hielten es stets, und daher haben sie auch von überall her tapfere Männer zu Bürgern hinzugewählt und sehr häufig die Tüchtigkeit unbekannter Männer dem Nichtsnutz des Adels vorgezogen“[3]. Einen Hinweis gibt schon Cicero in der Rede des Balbus. Die Bürgerrechtspolitik ist unbestritten ein entscheidender Faktor zur Integration der Auxilia. In welcher Intensität das Bürgerrecht zur Anwendung kam und wie sich die Bürgerrechtspolitik auf die Auxiliarsoldaten ausgewirkt hat, soll die Hausarbeit ebenfalls klären. Welche Romanisierungstendenzen schon zur Zeit des Augustus bestanden, soll jedoch zu Beginn untersucht werden.
Hauptteil:
1.Die Auxilia unter Augustus: Tendenzen der Romanisierung
Unbestritten ist, dass Augustus eine Armee geschaffen hat, die dem Statusprinzip angepasst worden ist, so dass eine Hierarchisierung das römische Heer bestimmte. Folglich hat die soziale und rechtliche Stufe eines jeden Rekruten seine Position im Heer festgesetzt[4]. So genossen die Legionssoldaten ein höheres Ansehen als die Angehörigen der Auxilia und selbst innerhalb der Auxilia gab es gravierende Unterschiede, da die ihnen angehörenden Rekruten nach ihren juristischen Status eingeteilt wurden[5]. Römische Bürger durften nur von einem Offizier senatorischen Ranges befehligt werden, die Soldaten der Auxilia nur von Angehörigen des Ritterstandes. Jedoch gab es vor allem im Verlaufe des ersten Jahrhunderts Veränderungen[6], auf die ich im Folgenden noch im Detail zu sprechen kommen werde. Hilfstruppensoldaten mussten zur Zeit des Augustus 25 Jahre, seit Mitte des ersten Jahrhunderts 26 Jahre Dienst ableisten, wohingegen die Dienstzeit eines Legionärs bei 20 Jahre lag[7].
Die Auxiliarsoldaten erhielten weniger Sold als die Legionssoldaten, wobei die Zahlen zwischen 5/6 des Solds der Legionäre und 1/3 schwanken. Die letztgenannte Soldgrenze kann als unwahrscheinlich angesehen werden, da die Auxiliarsoldaten gegen eine derart schlechte Bezahlung protestiert und somit das gefestigte römische Heer destabilisiert hätten[8]. Selbst innerhalb der Auxilia variierte die Besoldung, was die höhere Entlohnung der Reitersoldaten gegenüber den Fußsoldaten belegt.
Trotz der gravierenden Unterschiede gab es Verpflichtungen, die jeder zu leisten hatte. So war die Teilnahme an Zeremonien der römischen Heeresreligion verpflichtend. Der Kaiserkult musste von ausnahmslos jedem praktiziert werden. Disciplina Militaris, Religion und Kult repräsentierten und stifteten Loyalität[9]. Der Disciplina Militaris war jeder Armeeangehörige von den untersten Rängen bis zum Kommandeur einer beliebigen Einheit bedingungslos unterworfen. Die alleinige Befehlssprache war Latein. Die Auxilia konnten daher ihren ethnischen Charakter, ihre Religion und ihre Sprache nur eingeschränkt bewahren[10]. Römische Disziplin, Religion, Kultur und römischer Kult haben die Auxiliarsoldaten schon zu Beginn der frühen Kaiserzeit romanisiert[11]. Schließlich hat Augustus die alt bewährte Praxis übernommen, peregrinen Soldaten bei Bewährung im Kampfe für Rom das Bürgerrecht zu verleihen und ihnen somit einen Anreiz gegeben sich für den Dienst in den Auxilia zu melden. Auch wenn Augustus das Bürgerrecht recht sparsam erteilt hatte, wie Sueton berichtet[12] und auch sein Nachfolger sehr sparsam mit der Verleihung umgegangen ist[13], so wird es spätestens unter Claudius die Regel nach erfolgreichem Dienst für Rom den Auxiliarsoldaten mit dem Bürgerrecht zu belohnen, sofern er es nicht schon hatte[14].
2. Unterschiede innerhalb der Auxilia:
Schon die Definition von Konrad Kraft zeigt, dass Auxilia nicht nur peregrine Soldaten umfassen: Auxilia sind durch die Berufsmäßigkeit und durch eine festgesetzte Länge des Soldatendienstes bestimmt. Sie sind ausschließlich dem römischen Kommando unterstellt und Führungsstellen werden nach rein römischen Gesichtspunkten besetzt. Eine Verlegung oder ein Einsatz kann nur von der römischen Heeresleitung befehligt werden. Die Ausbildung, Bewaffnung und Gliederung der Einheiten wird ausschließlich an der römischen Taktik ausgerichtet, wohingegen diese die Förderung von peregrinen Kampfweisen und Bewaffnungen nicht ausschließt. Schließlich ist die Ergänzung durch die römischen Behörden nicht an das ursprüngliche Aushebungsgebiet gebunden[15].
Wie Kraft, Le Bohec und Alföldy betonen, gab es neben den aus Peregrinen rekrutierten Alen und Kohorten der Auxilia auch Bürgerkohorten, also Kohorten, die aus römischen Bürgern zusammengesetzt waren[16]. Angehörige der Bürgerkohorten genossen das gleiche Ansehen wie die Legionäre. Das Bürgerrecht war für den Eintritt in die Bürgerkohorten eine Vorbedingung. Die These von András Mócsy, dass die „Auxiliarsoldaten bis zur Civitätsverleihung pauschal als Peregrine behandelt[17] “ wurden, ist falsch. Auch die Behauptung, dass das Bürgerrecht für den Hilfstruppendienst keine Vorbedingung gewesen sei, kann widerlegt werden[18], da ja gerade in der Bürgerkohorten das Bürgerrecht wenigstens bis zu Nero[19] erforderlich gewesen ist und dies in seiner Formulierung unzweifelhaft miteinbezogen wurde, denn die Bürgerkohorten gehören zu den Hilfstruppen wie auch die aus den Peregrinen zusammengesetzten Einheiten. Erst seit Trajan sind die Unterschiede zwischen Bürgerkohorten und den aus Peregrinen rekrutierten Auxiliartruppen in der zivilen Rechtsstellung der Soldaten aufgehoben. Die Eroberungen des Trajan machten eine Neukonstituierung der Armee erforderlich, weil die unterworfenen Völker ebenfalls in das römische Heer eingegliedert werden sollten. Da zwischen den Auxilia und den Legionen kaum noch Unterschiede bestanden und die Romanisierung am Ende des ersten Jahrhunderts in dem Maße vorangeschritten war, dass die Auxiliareinheiten als romanisierte Truppenkontingente angesehen werden konnten, mussten neue Einheiten geschaffen werden[20]. Diese trugen die Bezeichnung Numeri. Sie waren vergleichbar mit den Auxilia zu Beginn der Kaiserzeit. Numeri wurden aus Peregrinen, aus Barbaren rekrutiert, die der lateinischen Sprache nicht mächtig waren, so dass die Barbaren in den Numeri ihre ethnische Struktur, Sprache und Religion beibehielten. Auch wenn bei den Numeri die Dienstsprache Latein gewesen war, so mussten die lateinischen Befehle doch in die Sprachen der Numeriangehörigen übersetzt werden[21].
[...]
[1] Vgl. dazu v.a. Zur Rekrutierung der Alen und Kohorten an Rhein und Donau von Konrad Kraft und Römische Heeresgeschichte von Géza Alföldy.
[2] Vgl. Auf dem Weg zum Imperium, Eine Geschichte der römischen Armee von Kate Gilliger, S. 29ff., ebenso Die Kriege der Römer v. Adrian Goldsworthy, S.118-21 und Die Römische Armee von Yann le Bohec, S. 102ff. mit dem Anmerkungsapparat.
[3] Heer und Integrationspolitik, Die römischen Militärdiplome als historische Quelle, hrsg. von Werner Eck und Hartmut Wolff, Köln 1986, S.1; vgl. Cic., Balb. 51.
[4] Yann Le Bohec, Die römische Armee, S. 19 und Géza Alföldy, Römische Heeresgeschichte, S.34ff.
[5] Yann Le Bohec, Die römische Armee, S. 295.
[6] Yann Le Bohec, S. 32.
[7] Yann Le Bohec, S. 68f.
[8] Yann Le Bohec, S. 241.
[9] Yann Le Bohec, S. 270.
[10] Yann Le Bohec, S. 268.
[11] Yann Le Bohec, S.276.
[12] Sueton, div. Aug. 40,3.
[13] Sueton, div. Tib. 48,2.
[14] Heer und Integrationspolitik, hrsg. von Eck und Wolff, S.129-39.
[15] Konrad Kraft, Rekrutierung der Alen und Kohorten an Rhein und Donau, S. 39.
[16] Konrad Kraft, S.84f. und Yann Le Bohec, S. 27.
[17] András Mócsy, in Heer und Integrationspolitik, S. 457.
[18] András Mócsy, in Heer und Integrationspolitik, S. 440f.
[19] Konrad Kraft, S.85f.
[20] Yann Le Bohec, S.28f., S.108, S.268f.
[21] Alfred von Domaszewski, Die Rangordnung des Römischen Heeres, S.60.
- Arbeit zitieren
- Adrian Hartke (Autor:in), 2005, Integration der Mitglieder der römischen Auxiliareinheiten im römischen Heer und Reich von der Zeit des Augustus bis Traian, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70712
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