Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
I. 1. Arbeitsziele
II. Die europäische Migrations- und Asylpolitik
III. Das Schengener Abkommen und seine humanitären Folgen
IV. Migration nach Europa
IV. 1. Legale Migration nach Europa
VI. 2. Illegale Migration nach Europa
IV. 3. Ursachen für Migration
V. Ist das Boot voll? - Zukunftsszenarien
V.1. Bevölkerungs- und Arbeitskräfteentwicklung
V. 1. 1. Zuwanderung
V. 1. 2. Geburtenentwicklung
V. 1. 3. Lebenserwartung
V. 1. 4. Erwerbsverhalten
V. 1. 5. Folgerungen
V. 2. Arbeitsplatzszenarien
V. 2. 1. Arbeitskräfteangebot
VI. Ausblick
VI. 1. Persönliches Fazit
VII. Literaturverzeichnis
VII. 1. Monographien, Sammelbände und Aufsätze
VII. 2. Internet
VIII. Anhang
I. Einleitung
Mit Beginn des 21.Jahrhunderts sieht sich die erweiterte Europäische Union vor große Herausforderungen gestellt; im Gegensatz zu vergangenen Jahrhunderten zählt Europa nicht mehr zu den klassischen Auswandererregionen, sondern zu den bevorzugten Einwanderungsregionen der Erde, was aktuelle Meldungen in der Presse, wie Flüchtlingsboote vor Lampedusa oder verzweifelte Afrikaner in den spanischen Exklaven Melilla und Ceuta, belegen. Alle EU-Länder gelten als Einwanderungsstaaten, was ein positives Wanderungssaldo in den Ländern belegt; hieraus resultieren verschiedene Probleme für die EU.[1]
Pro Jahr wandern ca. 700.000 Menschen in die EU ein. Die Gründe für ihre Flucht oder Migration sind verschiedener Natur und reichen von Verfolgung, über familiäre Probleme/Gründe bis hin zu wirtschaftlichen Anreizen. Kontrovers diskutiert wird vor allem die Wohlstandsmigration, welche die EU zu vermeiden versucht. Die Zuwanderung ethnisch Zugehöriger, lange Zeit bevorzugt in der EU praktiziert, (z. B. in Deutschland Spätaussiedler) wurde in den letzten zehn Jahren immer mehr abgebaut. Bei Zuwanderung in die EU spielt die Familienzusammenführung eine bedeutende Rolle, weiterhin wird die Arbeitsmigration zukünftig eine wichtigere Rolle spielen (aus demographischen und wirtschaftlichen Gründen), Flüchtlinge und Asylbewerber gehören zu jener Gruppe, der die Aufnahme aus humanitärer Sicht nicht verwehrt werden darf. Doch durch schärfere nationale Asylgesetze wird versucht, die Zahl der Asylanten zu reduzieren, was aber die illegale Immigration nicht aufhalten kann. Die IOM (International Organisation for Migration) schätzt, dass pro Jahr ca. 300.000 – 500.000 Menschen illegal in die EU einreisen.[2]
Migrationsströme sind kaum noch steuerbar geworden, auch nicht oder gerade nicht durch nationale Politik. Dies liegt an einer erhöhten Mobilität, an der erweiterten Telekommunikation, an der Vernetzung von Politik weltweit und an neuen Formen von Migration. Globalisierung führt dazu, dass bisherige Migrationspolitik im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich ist.
Die De-jure-Zuständigkeiten stimmen räumlich nicht mehr mit der De-facto-Regulierbarkeit überein. Grenzüberschreitende und supranationale Lösungen sind deshalb von Nöten.[3]
I. 1. Arbeitsziele
Eine Maßnahme der vergangenen Jahre war die Abschottungspolitik der EU, was ihr auch den negativen Beinamen der „Festung Europa“ einbrachte.
Behandelt werden soll, wie Migrations- und Asylpolitik nach dem Schengener Übereinkommen aussah, was Schengen für Konsequenzen mit sich bracht und wie Migrations- und Asylpolitik zukünftig gestaltet werden kann.
Weiterhin soll ein kurzer historischer Überblick zur Asyl- und Migrationspolitik gegeben werden, sowie eine Darstellung zur Migration nach Europa.
Die Positionen zu Einwanderungspolitik sollen dargelegt werden. Es sollen Antworten auf die Frage, ob Europa Einwanderer braucht, gefunden werden. Wie stark wird der demographische Wandel in Europa hierauf Einfluss nehmen? Weiterhin soll geklärt werden, wie die EU zusammenarbeitet. Kann man supranational Entscheidungen treffen, auch wenn sich Länder gegenteilig entwickeln, wie z. B. Deutschland und Irland?
II. Die europäische Migrations- und Asylpolitik
Ursprüngliche lagen die Zuständigkeiten für Migrations- und Asylpolitik innerhalb der EU (und ihren Vorgängern) bei den Nationalstaaten. Erst als Ende der 1980er Jahre die Fluchtbewegungen nach Europa zunahmen, sahen die EG-Mitgliedsstaaten die zwingende Notwendigkeit über eine gemeinsame Politik nachzudenken. Jedoch kann man sagen, dass die Römischen Verträge 1957, die Grundlage der jetzigen Zusammenarbeit in der Zuwanderungspolitik bilden, da sie den Beginn der europäischen Integration darstellen.
1985/86 begann die Zusammenarbeit im Bereich Migrations- und Asylpolitik. 1985 wurde der gemeinsame Binnenmarkt beschlossen (Schengen I), welcher die EU-Binnengrenzen außer Kraft setzte. Die daraus resultierenden Risiken sollten durch das Schengener Durchführungsübereinkommen 1990 (Schengen II) abgebaut werden. Es sollte eine einheitliche Regelung der Visagewährung, der freien Bewegung von Asylbewerbern und der Zusammenarbeit der Polizei geben.[4]
Es setzte sich die Einsicht durch, dass nationale Regelungen alleine nicht mehr ausreichend sind. Wirtschaftskrisen und politische Konflikte führten zu einem erheblichen Anstieg der Fluchtbewegungen in die EU. 1997 trat das 1986 getroffene Dubliner Übereinkommen in Kraft, dass illegale Weiterwanderungen und mehrfach gestellte Asylanträge in unterschiedlichen EU-Staaten unterbinden sollte. Somit ist nur ein Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig; immer der, der die Einreise gestattet hat. Wenn der Asylbewerber illegal weiter reist, muss ihn der erste Staat zurücknehmen. Ein ordentliches Asylverfahren ist somit gewährleistet, jedoch noch nicht die einheitliche Bestimmung über die Art und Weise eines Asylverfahrens.[5]
Mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 (in Kraft seit 1993) verpflichten sich die Mitgliedsstaaten erstmals, im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik zusammen zu arbeiten. Einwanderungs- und Asylpolitik und Kontrolle der Außengrenzen wurden zu „Angelegenheiten von Gemeinsamem Interesse". Es ist jedoch zu sagen, dass zunächst nur die Visapolitik gemeinsam gelöst wurde und die Befugnis für Asyl- und Einwanderungspolitik weiterhin bei den Nationalstaaten verblieb, d.h. dass hier auf zwischenstaatliche Kooperation gesetzt wurde.[6]
Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 wurde der schrittweise Aufbau eines „gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ beschlossen. Diese Asyl- und Einwanderungspolitik wurde jetzt in eine überstaatliche Ebene verlagert, d.h. in die gemeinsame Zuständigkeit. Regelungen des Schengener Abkommens fanden jetzt EU-weit Anwendung. Mit dem Tampere-Programm für eine gemeinsame Migrations- und Asylpolitik 1999 sollte nun der Vertrag von Maastricht mit Leben erfüllt werden, es sollte ein einheitliches Asylsystem entstehen. Es wurde festgehalten, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere Menschenrechtskonventionen als Maßstab für europäische Entscheidungen genommen werden sollen. Wichtige Elemente einer Asylpolitik sollte Partnerschaft mit den Herkunftsländern beinhalten, damit Probleme, wie Armut oder Kriege vor Ort bekämpft werden können, und so Zuwanderung durch eine Verbesserung der Lebensumstände im Entsendeland überflüssig wird. Weiterhin war eine Vereinheitlichung der Asylverfahren vorgesehen, sowie Mindestnormen für die Aufnahme von Flüchtlingen und die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Gemeinsam mit dem UNHCR kam die EU zu dem Schluss, dass auch Maßnahmen, wie ein vorübergehender Schutz (beispielsweise für Bürgerkriegsflüchtlinge), eingeführt werden sollten. Ebenfalls Inhalt des Programms war, die Steuerung von Migrations- und Fluchtbewegungen, was beispielsweise durch Aufklärung über legale Einwanderung in die EU und durch die Bekämpfung von Schleuserbanden geschehen soll. Bis auf die Asylverfahrensrichtlinie konnte man sich darauf verständigen, dass alle anderen, oben genannten Punkte, innerhalb von fünf Jahren, erfüllt werden sollten. Mit den Terroranschlägen von New York und Madrid, wurde versucht die Außengrenzen der EU noch sicherer zu machen, die einseitige Ausrichtung der Migrationspolitik der Abschottung, wurde also fortgeführt, was auch im Begriff „Festung Europa“ seinen Ausdruck findet. Neue Verhandlungen um die Europäischen Elektronischen Datenbanken, wie das Schengener Informationssystem I und II (SIS I, SIS II), das Visainformationssystem (VIS), das Bildspeicherungssystem FADO und das EURODAC-System, verdeutlichen nochmals die restriktive Politik der EU.
Das Haager Programm 2004 unterstreicht solche sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik noch einmal, illegale Einwanderung und Schlepperbanden sollen bekämpft werden. Die Richtlinie 2004/83/EG zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft von 2004 soll einen rechtlichen Rahmen für gemeinsame Standards der Erteilung des Flüchtlingsstatus liefern. Bis heute gibt es immer noch keine einheitliche, europäische Asylverfahrensrichtlinie, denn ihre Ratifizierung steht nach wie vor aus.[7]
III. Das Schengener Abkommen und seine humanitären Folgen
Am 14. Juni 1985 vereinbarten Frankreich, Deutschland und die Benelux-Staaten einen Vertrag zum schrittweisen Abbau von Personalkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen und die Aufhebung der Binnengrenzen.[8] Im Juni 1990 wurde das Übereinkommen, das nach der luxemburgischen Stadt Schengen benannt ist, unterzeichnet. 5 Jahre später, im März 1995, sollte es in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt, hatten sich auch Italien, Spanien, Portugal und Griechenland den fünf Staaten angeschlossen. Nach einer gemeinsamen Regelung werden nun die Außengrenzen zu den Schengen-Staaten von allen Unterzeichnern kontrolliert (Artikel 6 des Übereinkommens).[9]
Angehörigen des Schengen-Raumes war es nun gestattet, die Binnengrenzen der Schengen-Staaten überall zu überschreiten; Nicht-Angehörige können, wenn sie über ein Visum für Geschäfts- und Besuchsaufenthalte für eines der Mitgliedsländer verfügen, sich bis zu drei Monaten in dem Schengen-Raum aufhalten und sie können die Binnengrenzen überschreiten.[10]
Da zum Ende der 1980er Jahre die Migrations- und Fluchtbewegungen nach Europa zunahmen, bedingt durch Wirtschaftskrisen und politische Konflikte, sahen die EU-Staaten die Notwendigkeit, die Grenzen zur EU stärker zu bewachen. Daher wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen, durch Maßnahmen, die die Sicherheit, trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen, gewährleisten, ersetzt. Solche Maßnahmen waren beispielsweise die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt in den Schengener Raum (Visavergabe), Bestimmungen bezüglich des Asyls, Bekämpfung des Drogenhandels, des Terrorismus und anderer organisierter Verbrechen, sowie die Zusammenarbeit der Polizei und der Justiz. In einem gemeinsamen Handbuch, werden die Kontrollen genauer bestimmt. Bei dem gemeinsamen Handbuch für die Kontrolle an den Außengrenzen, handelt es sich um eine Sammlung von operationellen Anweisungen, zu den Bedingungen für die Einreise in den Schengen-Raum. Dieses bestimmt Verfahren und Regeln, die angewandt werden. Weiterhin wurde das Schengener Informationssystem (SIS) eingerichtet und der Austausch von Daten und Angaben über bestimmte Personen, aber auch über gestohlene Güter, ermöglicht. Die Daten des SIS werden auf nationaler Ebene (N-SIS) bereitgestellt, welche mit der zentralen technischen Einheit (C-SIS) verbunden sind. Die Daten umfassen meist Angaben über Personen, die zwecks einer Festnahme oder Auslieferung gesucht werden, Ausländer, denen eine Einreise nicht gestattet ist, Personen, die vermisst werden oder die Polizeischutz benötigen, Zeugen und Personen, die im Dienste der Sicherheit oder zur Vorbeugung überwacht werden sollen.[11]
Bis zum März 2001 haben noch Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden das Schengener Übereinkommen unterzeichnet, so dass der Schengener-Raum sich auf 13 Staaten insgesamt ausdehnte. Irland und Großbritannien haben das Übereinkommen nicht unterzeichnet und somit die Grenzkontrollen zu ihren Ländern nie eingestellt, aber sie beteiligen sich an der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Dänemark hat das Übereinkommen unterzeichnet, darf aber von Fall zu Fall, bei jeder Neuentscheidung im Zuge des Übereinkommens, entscheiden, ob es diese anwenden möchte oder nicht. Mit Island und Norwegen ist ein Assoziierungsabkommen geschlossen, beide Länder wenden das Schenger Übereinkommen an, auch mit der Schweiz soll ein solches Abkommen geschlossen werden.[12]
[...]
[1] Vgl. Märker, A., Zuwanderungspolitik in der Europäischen Union, 2001, S. 3-4.
[2] Vgl. Märker, A., Zuwanderungspolitik in der Europäischen Union, 2001, S. 4-5.
[3] Vgl. Märker, A., Zuwanderungspolitik in der Europäischen Union, 2001, S. 7-8.
[4] Vgl. Jugl, J. C., Asyl- und Flüchtlingspolitik, http://www.bpb.de/themen/7H6FAJ,5,0,Asyl_und_Fl%FCchtlingspolitik_der_EU.html#top.
[5] Vgl. Jugl, J. C., Asyl- und Flüchtlingspolitik http://www.bpb.de/themen/7H6FAJ,5,0,Asyl_und_Fl%FCchtlingspolitik_der_EU.html#top.
[6] Vgl. Jugl, J. C., Asyl- und Flüchtlingspolitik http://www.bpb.de/themen/7H6FAJ,5,0,Asyl_und_Fl%FCchtlingspolitik_der_EU.html#top.
[7] Vgl. Jugl, J. C., Asyl- und Flüchtlingspolitik http://www.bpb.de/themen/7H6FAJ,5,0,Asyl_und_Fl%FCchtlingspolitik_der_EU.html#top.
[8] siehe kompletten Textlaut des Abkommens im Anhang
[9] Portal der EU, Schengener Durchführungsübereinkommen , http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/freetravel/frontiers/printer/fsj_freetravel_schengen_de.htm.
[10] Portal der EU, Schengener Durchführungsübereinkommen , http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/freetravel/frontiers/printer/fsj_freetravel_schengen_de.htm.
[11] Portal der EU, Schengener Durchführungsübereinkommen http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/freetravel/frontiers/printer/fsj_freetravel_schengen_de.htm.
[12] Portal der EU, Schengener Durchführungsübereinkommen http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/freetravel/frontiers/printer/fsj_freetravel_schengen_de.htm.