Die SIVUS-Methode als Instrument von Empowerment


Diplomarbeit, 2002

180 Seiten, Note: 2,00


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Von der Verwahrung zur Selbstbestimmung
2.1. Psychiatrische Anstalten – Orte der Verwahrung
2.2. Enthospitalisierung
2.2.1. Formale und inhaltliche Aspekte
2.2.2. Erfolge und Probleme
2.2.3. Kritik an gemeindeintegriertem Wohnen
2.3. Das Normalisierungsprinzip
2.3.1. Entwicklung in Skandinavien und in den USA
2.3.2. Umsetzung in Deutschland
2.4. Integration
2.5. Selbstbestimmung

3. Das Empowerment-Konzept
3.1. Begriffliche Auseinandersetzung
3.2. Geschichtliche Entwicklung
3.3. Menschenbild – Leitlinien – Wertebasis
3.3.1. Selbstbestimmung
3.3.2. Kollaborative und demokratische Partizipation
3.3.3. Verteilungsgerechtigkeit
3.4. Die Rolle der professionellen Helfer
3.5. Self Advocacy

4. Die SIVUS-Methode als Instrument von Empowerment
4.1. Die Entstehungsgeschichte der SIVUS-Methode
4.2. Grundlagen der SIVUS-Methode
4.2.1. Das Menschenbild nach SIVUS
4.2.2. Die Rolle der Begleiter
4.2.3. Die Zielsetzungen
4.2.4. Der individuelle und soziale Reifungsprozess
4.2.4.1. Die vier grundlegenden Fähigkeiten
4.2.4.2. Die zwei Dimensionen des sozialen Reifens
4.2.5. Arbeitsorganisation
4.3. SIVUS und Kommunikation
4.4. SIVUS im Bereich der Arbeit
4.5. SIVUS im Wohnbereich
4.6. SIVUS im Bereich Freizeit und Erwachsenenbildung
4.7. SIVUS bei Menschen mit intensiver geistiger Behinderung
4.8. SIVUS als Mittel zur Qualitätssicherung

5. Empirischer Teil
5.1. Gegenstand der Studie und zentrale Fragestellungen
5.2. Die Forschungsmethode
5.3. Auswahl der Interviewpartner
5.4. Vorbereitung und Durchführung der Interviews
5.5. Auswertung der Interviews

6. Abschließende Gedanken

7. Literatur
Anhang 1: SIVUS Schaubild
Anhang 2: Übersicht über die Individualebene
Anhang 3: Übersicht über die Paarebene
Anhang 4: Übersicht über die Gruppenebene
Anhang 5: Übersicht über die Intergruppenebene
Anhang 6: Übersicht über die Gesellschaftsebene
Anhang 7: SIVUS-Einschätzungsbogen
Anhang 8: Stützmodell für Verhaltensbesonderheiten
Anhang 9: Modell eines integrierten Beschäftigungszentrums
Anhang 10: Transkripte der Interviews

1. Einleitung

Man hilft den Menschen nicht,
wenn man für sie tut,
was sie selbst tun können.
Abraham Lincoln

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung immer wieder stark verändert. Während diese früher von Verwahrung, Wegschließen, Fremdbestimmung und Inhumanität geprägt war, wurden in den letzten Jahren zunehmend Stimmen laut, die Normalisierung und Selbstbestimmung forderten. Seit Kurzem sind diese Stimmen auch direkt von Betroffenen zu hören, die nicht länger unter diesen fremdbestimmten Bedingungen leben wollen. Sie wollen nicht länger in Abhängigkeit von anderen Menschen leben. Einige haben diese neuen Möglichkeiten bereits für sich erkannt, sehr viele sind jedoch noch nicht in diese Prozesse eingetreten. Dieses neue Paradigma der Selbstbestimmung wurde mittlerweile auch von Theoretikern, Wissenschaftlern und auch von den professionellen Begleitern der Betroffenen anerkannt. So sind in den letzten Jahren Konzepte entstanden, die auf die Selbstbestimmung von Betroffenen aufbauen, diese fördern und Menschen bei dem Eintreten in solche Prozesse helfen und begleiten wollen. Solch ein Konzept stellt beispielsweise das Empowerment-Konzept dar.

Da die Entwicklung der Behindertenarbeit in anderen westlichen Industrienationen teilweise sehr viel fortgeschrittener ist als in Deutschland, stammen solche Konzepte meist aus dem Ausland. So hat das Normalisierungsprinzip seinen Ursprung in Skandinavien, das Empowerment-Konzept stammt aus den USA.

In dieser Diplomarbeit soll es um eine Methode gehen, die in Schweden für die praktische Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt wurde. Diese Methode heißt SIVUS-Methode und ist in verschiedenen Länder bereits sehr populär geworden. In Schweden, Österreich und der Schweiz, um nur einige zu nennen, wird diese Methode in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe verwendet. In Deutschland dagegen ist SIVUS bislang erst sehr selten anzutreffen. Mögliche Gründe dafür versuche ich später in dieser Arbeit herauszuarbeiten.

Zu Beginn der Arbeit werde ich kurz die Entwicklung der Behindertenarbeit darstellen. Dabei soll besonders der Paradigmenwechsel in den letzten Jahren von der Verwahrung, über Förderung hin zur Selbstbestimmung näher erläutert werden. Danach werde ich das von THEUNISSEN und PLAUTE vertretene Empowerment-Konzept behandeln, das wichtige theoretische Impulse für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung setzt. Im Hauptteil soll es dann ausführlich um die SIVUS-Methode gehen. Dabei werde ich auf die grundlegenden Gedanken wie Menschenbild und Zielsetzung und auf die Arbeitsmethode eingehen. Im Anschluss an diese theoretischen Aussagen werde ich dann die SIVUS-Methode in Verbindung mit relevanten Themen erörtern. Im letzten Teil der Arbeit geht es schließlich um eine von mir durchgeführte Befragung von Personen, die in Deutschland mit SIVUS arbeiten oder gearbeitet haben. Ziel dieser Befragung soll sein, mögliche Schwierigkeiten, Probleme und Grenzen in der Arbeit mit SIVUS zu thematisieren, da bereits erschienene Erfahrungsberichte oftmals besonders die positiven Seiten und die Erfolge darstellen. Damit soll ein realistisches Bild von SIVUS erstellt werden. Weiter beschäftige ich mich in der Befragung mit der Frage, warum SIVUS in Deutschland so unbekannt ist und ob es hier eventuell Bedingungen gibt, die diese Arbeit behindern.

Für die Bearbeitung dieses Themas habe ich auf Bücher und Hefte des SIVUS Fördervereins in Österreich zurückgegriffen, da mir die Literatur über SIVUS in Deutschland nicht ausreichend für die Bearbeitung erschien. Die Materialien des SIVUS Vereines enthalten teilweise keine Jahres- oder Seitenangaben. Ich habe trotzdem daraus zitiert, die Kennzeichnung ist aufgrund dieses Fehlens aber zum Teil unvollständig. Ich habe dann mitunter statt der Seitenzahlen nur die Kapitel angeben können.

In meiner Diplomarbeit habe ich mich auf die Betrachtung von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung beschränkt. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll dabei jedoch nicht geringgeschätzt werden. Aber die zusätzliche Bearbeitung unter diesem Gesichtspunkt hätte vermutlich den Rahmen der Arbeit gesprengt. Die Ausführungen in den Fachbüchern haben sich ebenfalls oft auf erwachsene Menschen beschränkt. Auch meine bisherigen praktischen Erfahrungen habe ich hauptsächlich mit erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung gesammelt.

Ich habe in meiner Arbeit den Begriff „Menschen mit geistiger Behinderung“ verwendet, sehr wohl wissend, dass Betroffenen die Bezeichnung „Menschen mit bestimmten Lernschwierigkeiten“ favorisieren. Ich will diese Menschen damit nicht stigmatisieren, halte es aber für die Verständlichkeit dieser Arbeit für notwendig, diese Bezeichnung zu wählen. An verschiedenen Stellen der Arbeit will ich zwischen Menschen mit leichter geistiger Behinderung und Menschen mit schwerer/ intensiver geistiger Behinderung unterscheiden. Da mir für diese Differenzierung entsprechende alternative Begrifflichkeiten nicht bekannt sind, habe ich mich entschlossen, auf diese (veraltete) Begrifflichkeit zurückzugreifen.

2. Von der Verwahrung zur Selbstbestimmung

Im Folgenden soll es in einem geschichtlichen Rückblick um die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nach dem zweiten Weltkrieg gehen. Natürlich gibt es Behinderungen nicht erst seit 1945. Mein Hauptaugenmerk liegt jedoch in der Beschreibung der Paradigmenwechsel von der Verwahrung über die Förderung bis hin zur Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung. Daher werde ich die Entwicklungen bis zum zweiten Weltkrieg sehr kurz darlegen. Ausführlicher werden diese z.B. bei MÖCKEL (1988) und bei SOLAROVA (1983) dargestellt.

Menschen mit Behinderung gab es zu allen Zeiten und in allen Kulturen. Die Bezeichnungen für diese Menschen waren über die Jahre jedoch sehr unterschiedlich (Idioten, Wechselbälger, Blödsinnige, Seelenlose, Schwachsinnige u.a.) und auch die Auffassung, wer zu diesem Personenkreis gehörte, war nicht immer einheitlich. So wurden u.a. auch kranke, faule, kriminelle und körperlich eingeschränkte Menschen zu diesen Personen gerechnet. Die Behandlung dieser Menschen war über Jahrhunderte hinweg jedoch sehr ähnlich. Sie galten als nutzlos, wertlos und nichtmenschlich und so wurden sie entweder gleich getötet oder sie lebten in Verfolgung und Missachtung (vgl. THEUNISSEN 1999, S.18ff).

Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts änderte sich diese Einstellung. Mit dem Beginn der Entwicklung der Psychiatrie in dieser Zeit entstanden erste Ansätze und Konzepte, die die Erziehung dieser Menschen in Betracht zogen. So erschienen die ersten Erziehungsanstalten, in denen diese Menschen erstmals Unterrichtsangebote erhielten. Dennoch waren körperliche Züchtigungen, Gewalt und Zwangsmaßnahmen in den Anstalten Normalität (vgl. SPECK 1993, S.13ff.; THEUNISSEN 1999, S.21ff.).

Bis zum Beginn des 20. Jahrhundert wurden die Anstalten zunehmend mediziniert und psychiatrisiert. Geistige Behinderung wurde nun als Krankheit angesehen. Ärzte waren daher die „Machthaber“ in den Anstalten und verdrängten so die pädagogischen Prinzipien. Der Gebrauch von Medikamenten stand auf der Tagesordnung (vgl. THEUNISSEN 1999, S.26ff).

Zu Anfang des 20. Jahrhunderts wurden weiterhin zunehmend Stimmen laut, die den vollkommenen, gesunden, schönen und brauchbaren Menschen propagierten. Im gleichen Zuge wurde Menschen mit Behinderungen (aber auch andere z.B. Juden), die dieses Idealbild des Menschen nicht erfüllten, das Recht auf Leben und auf Fortpflanzung abgesprochen und der Ruf nach Euthanasie wurde laut. Diese Bewegung erlebte in der T4-Aktion unter Adolf Hitler ihren Höhepunkt. Traurige Bilanz der Euthanasiemaßnahmen sind Zwangssterilisationen von bis zu 400.000 Menschen und die Tötung von bis zu 100.000 Menschen bis 1945 (vgl. NOWAK 1994, S.21; THEUNISSEN 1999, S.35).

2.1. Psychiatrische Anstalten – Orte der Verwahrung

Der Neubeginn in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Krieg war einerseits geprägt von Armut, Hunger und Spuren der Verwüstung des Kriegs, andererseits schlossen die Pflegeanstalten unreflektiert an die alten Strukturen an. Die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung wurde weiterhin durch Medizinierung und Medikalisierung bestimmt. Der Mensch mit Behinderung wurde als Patient (und somit als Objekt) betrachtet und wurde bestenfalls gepflegt, nicht aber gefördert (vgl. HÄHNER 1997b, S.26; THEUNISSEN 1999, S. 36ff, 62).

Diese Sichtweise basierte auf einem „biologisch-nihilistischen Menschenbild“ (THEUNISSEN 1999, S.41), welches zumindest Menschen mit schwerer geistiger Behinderung jegliche Lern- und Bildungsfähigkeit absprach und somit den rein pflegerischen Umgang rechtfertigte. Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen wurden als personelle Merkmale gesehen und nicht als Folge der Behinderung und der Lebensumstände (vgl. auch THEUNISSEN 2001, S.12).

Während Menschen mit schwerer geistiger Behinderung nur auf ihre Pflegebedürftigkeit reduziert wurden, sollten Menschen mit leichter geistiger Behinderung nützliche Arbeit, in Form von Arbeitstherapien, verrichten. Das Ziel war jedoch nicht dem Menschen eine erfüllende Tätigkeit zu bieten. Es ging darum, die vorhandenen Fähigkeiten des Menschen so effektiv wie möglich zu nutzen. Da ein Großteil der schwerbehinderten Menschen solche Fähigkeiten unter den damaligen Lebensumständen nicht entwickeln konnte, waren die meisten nicht in der Lage zu arbeiten (vgl. ebd. S.41ff.). Diesen Menschen wurden jegliche Rechte und Ansprüche aberkannt, da sie für die Gesellschaft keinen Nutzen brachten.

Da es an spezifischen Behinderteneinrichtungen fehlte, war die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern die Realität. Die Psychiatrien wurden so ein „Auffangbecken“ (THEUNISSEN 1999, S.62) für die Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht mehr zu Hause bei den Eltern leben konnten oder die nicht anderweitig untergebracht werden konnten. In diesen, meist sehr großen Anstalten lebten sie unter oft unmenschlichen Bedingungen, für die GOFFMAN (1972) den Begriff der “totalen Institution“ prägte.

Menschen mit geistiger Behinderung wurden in diesen, meist geschlossenen Anstalten nur verwahrt. Sie waren abgeschieden und isoliert von der Gesellschaft. Auf individuelle Bedürfnisse konnte und wollte man nicht hinreichend Rücksicht nehmen. Starre Hierarchien von oben nach unten (GOFFMAN 1972, S.45) bewirkten sowohl bei Betroffenen, als auch bei Mitarbeitern Entmündigung und Unterdrückung (vgl. THEUNISSEN 1999, S.43f. ; WEINWURM-KRAUSE 1999, S.37). Oft lebten sehr viele Menschen auf kleinem Raum zusammen. Aufgrund dieser äußeren Bedingungen, sowie des depersonalisierten Umgangs mit den Betroffenen, kam es zu zahlreichen Verhaltensauffälligkeiten, die man auch als Hospitalisierungsschäden bezeichnet (vgl. HOFFMANN 1999, S.17f.). Diese verschiedenen Verhaltensauffälligkeiten stellten oftmals einen verzweifelten Versuch dar, sich diesen unwürdigen Lebensbedingungen anzupassen und wenigstens kleine Bereiche von Individualität aufrechtzuerhalten. (vgl. JANTZEN/ SCHNITTKA 2000, S.35f.; auch THEUNISSEN 2000b; THEUNISSEN 2000d).

Dieses Verwahren in „totalen Institutionen“ (GOFFMAN), das Entmündigen von Betroffenen, der Krankenhauscharakter der Anstalten mit den entsprechenden Folgen für die Behandlung der Betroffenen, sowie die gesamte Medizinierung der Betroffenen (da Behinderung als Krankheit galt) bezeichnet man auch als „Psychiatrisches Modell“ (THEUNISSEN 1999, S.45).

Eine Wende in diesem Denken setzte in den 60er Jahren ein. Sie werden auch als „Dekade des Aufbruchs“ (HÄHNER 1997b, S.28) bezeichnet. Das öffentliche und politische Interesse an den Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung nahm zu.

Bereits 1958 entstand der Elternverband „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ (SPECK 1993, S.30), andere (Eltern)Verbände folgten. Diesen ging es zunächst um die Versorgung von Kindern mit geistiger Behinderung in Kindergärten, Horten und später auch Schulen. So ist es vor allem den Elternverbänden anzurechnen, dass Mitte der 60er Jahre das Schulrecht für Kinder mit geistiger Behinderung gesetzlich verankert wurde (vgl. ebd., S.30f.; HÄHNER 1997b, S.29).

Auch das wissenschaftliche Interesse an geistiger Behinderung nahm zu. Die Medizin verlor ihre Vormachtstellung und die Pädagogik gewann zunehmend an Einfluss. Mitte der 60er Jahre entstand der erste Lehrstuhl der Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Geistigbehindertenpädagogik in Mainz. Das „biologisch-nihilistische Menschenbild“ (THEUNISSEN) wurde durch ein Bild vom Menschen mit geistiger Behinderung als einem entwicklungsfähigen Individuum ersetzt. Der Mensch mit Behinderung galt nun als förderfähig (vgl. HÄHNER 1997b, S.30).

2.2. Enthospitalisierung

Unter diesem[1] öffentlichen Umdenken und dem Bekanntwerden der Lebensbedingungen in den Psychiatrien, wurde die Kritik an der Verwahrung von Menschen mit geistiger Behinderung in Großeinrichtungen lauter. Entscheidende Impulse gingen 1975 von der Psychiatrie-Enquête aus. Die unwürdigen Lebensbedingungen wurden hier erstmals öffentlich beschrieben. In der Enquête stand weiterhin, dass die Psychiatrie als Lebensort für Menschen mit geistiger Behinderung nicht geeignet ist, da diese keine medizinische, sondern pädagogische Betreuung benötigen. Man sprach hier von Fehlplatzierung. Danach lebten 1975 ca. 18.000 Erwachsene mit geistiger Behinderung in psychiatrischen Krankenhäusern und waren somit fehlplatziert. Daher wurde eine Umsiedlung von Menschen mit geistiger Behinderung aus den Anstalten und Großeinrichtungen in kleinere, gemeindenahe und integrierte Wohnformen vorgeschlagen (vgl. PSYCHIATRIE-ENQUÊTE 1975).

Dieser Prozess der Ausgliederung von Menschen mit geistiger Behinderung aus Großeinrichtungen und Psychiatrien bezeichnet man auch als Enthospitalisierung. Aber auch Stichworte wie Deinstitutionalisierung, Dezentralisierung, Normalisierung, Integration, Regionalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment bezeichnen die Entwicklungen der folgenden Jahre. Die Bestrebungen, Menschen mit geistiger Behinderung aus den Anstalten zu holen, gemeindenah unterzubringen und zu fördern, wurden von allen westlichen Industrienationen aufgegriffen (oft weitaus früher als in der BRD) und mehr oder weniger erfolgreich durchgeführt (vgl. HOFFMANN 1999, S.20f.; THEUNISSEN/ LINGG 1999a, S.7f.).

In Deutschland/ BRD wurden die Empfehlungen der Psychiatrie-Enquête zuerst in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. Hier wurden zunächst Heilpädagogische Heime, die humanere Lebensbedingungen boten, geschaffen, um den sehr hohen Anteil der Menschen mit geistiger Behinderung, die in Psychiatrien lebten, auszugliedern. Außerdem wurde sehr viel Wert gelegt auf die Schaffung von Außenwohnungen und Außenwohngruppen, die auch für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung Lebensraum boten (dazu BRADL 1996a).

Weiter Reformen fanden in Hessen und Bremen statt, wo durch politische Beschlüsse die Auflösung von Großeinrichtungen (z.B. die Klinik Kloster Blankenburg in Bremen) beschlossen wurde. Auch hier waren Regionalisierung und Dezentralisierung entscheidende Leitlinien (dazu SCHILLER 1996).

In anderen Bundesländern dagegen ging man erst sehr viel später und zögerlicher auf die Empfehlungen ein. Der Prozess der Enthospitalisierung ist in Deutschland auch heute noch lange nicht abgeschlossen (vgl. THEUNISSEN 1996, S.69; THEUNISSEN 1999, S.63).

2.2.1. Formale und inhaltliche Aspekte

Man kann Enthospitalisierungsbestrebungen in formaler und inhaltlicher Hinsicht betrachten. Diese Aufteilung lässt sich jedoch nur theoretisch vornehmen. In der Praxis sind sie nicht zu trennen (vgl. HOFFMANN 1999, S.20).

Bislang wurde nur die formale Seite von Enthospitalisierung betrachtet. Dazu gehören bauliche Veränderungen bestehender Einrichtungen, Auszug in kleinere Wohneinheiten, Dezentralisierung und Regionalisierung, räumliche Integration, gemeindenahe, häusliche Wohnformen, Selbstversorgung; sprich alle Maßnahmen die getroffen, werden um die objektiven und äußeren Lebensbedingungen zu humanisieren (vgl.ebd.,S.20f.).

Doch Enthospitalisierung wäre unvollständig, wenn nicht auch die inhaltlichen Aspekte berücksichtig und umgesetzt würden. Zu diesen zählen u.a. Anerkennung des Menschen mit geistiger Behinderung und Respektierung seiner Wünsche und Bedürfnisse, soziale und gesellschaftliche Integration, Selbstbestimmung, Normalisierung, Begleitung des Menschen in dem Umfang, wie es nötig ist, umfassende Hilfen bei Bedarf, Entscheidungsfreiheit und psychosoziale Angebote[2] (vgl. ebd., S.21). Dies sind Aspekte, die eine angemessene Begleitung der Menschen mit geistiger Behinderung vor, während und nach dem Aus-/ Umzug beinhalten sollte.

2.2.2. Erfolge und Probleme

Die weltweit zahlreichen Enthospitalisierungsprozesse haben eindeutig positive Ergebnisse gezeigt, teilweise traten jedoch auch erhebliche Probleme auf. Dabei ist allerdings festzustellen, dass die Ergebnisse in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ausfielen. Das lag zum Großteil daran, wie man formale und inhaltliche Aspekte der Enthospitalisierung umgesetzt und miteinander verbunden hat. Zahlreichen Schriften belegen und diskutieren die verschiedenen Ergebnisse (z.B. BRADL/ STEINHART 1996, THEUNISSEN 1998a, THEUNISSEN 1999, THEUNISSEN/ LINGG 1999b). Im Folgenden sollen nur einige wichtige Ergebnisse dargestellt werden.

Positiv ist zunächst zu nennen, dass viele fehlplatzierte Menschen aus der Psychiatrie ausgegliedert wurden. Dabei entstanden neue (z.T. wieder sehr große) Wohnheime, aber auch zahlreiche Außenwohngruppen und Außenwohnungen. Diese boten den betroffenen Menschen zumeist eindeutig bessere äußere Lebensbedingungen, als es in den Psychiatrien der Fall war. Die Anzahl der Menschen, die zusammenlebten war sehr viel geringer. Auch die Strukturen der vollkommenen Fremdbestimmung in den Psychiatrien konnten hier endlich aufgebrochen werden. Dieser Prozess wurde aber nicht in allen Einrichtungen und in allen Ländern erfolgreich vollzogen. Hier entstanden z.T. große Probleme mit oft schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.

In vielen Ländern konnten eher die Menschen mit leichter geistiger Behinderung von einem Umzug in kleine, gemeindeintegrierte Wohnformen profitierten. Da der Betreuungsschlüssel in diesen Wohnformen meist geringer war, verblieben viele Menschen mit schwerer geistiger Behinderung und starken Verhaltensauffälligkeiten in großen Einrichtungen. Die Begründung war hier, dass diese Menschen einen so großen Hilfebedarf haben, der in den kleinen Wohnformen nicht abgesichert werden könne. So wurden die Großeinrichtungen mit der Zeit zu einem Sammelbecken für schwerbehinderte und stark verhaltensauffällige Menschen. Durch die Massierung dieser Menschen wurde es natürlich immer schwieriger, individuelle Bedürfnisse zu befriedigen und entwicklungsfördernde Bedingungen zu schaffen. Man spricht hier vom Prozess der Umhospitalisierung. Die Menschen werden zwar aus der Psychiatrie ausgegliedert, leben in den neuen Einrichtungen, aber unter ähnlich hospitalisierenden Bedingungen. Hier waren meist weder formale, noch inhaltliche Aspekte der Enthospitalisierung umgesetzt (vgl. HOFFMANN 1999, S.21ff.).

Doch diese Umhospitalisierung fand nicht nur in neuen Großeinrichtungen statt. Auch in den kleinen Wohnformen gab es zahlreiche Faktoren, die eine Umhospitalisierung ermöglichten. Zu nennen sind hier u.a. Mitarbeiter, Nachbarn, sowie die gesamten Umgebung in der die Menschen lebten. Das Problem war hier eher die fehlende Umsetzung der inhaltlichen Aspekte von Enthospitalisierung.

Viele (z.T. langjährige) Mitarbeiter sind zusammen mit den Betroffenen aus den Psychiatrien ausgezogen und in kleine Wohnformen gewechselt. Damit verbesserten sich zwar die äußeren Lebensbedingungen, der Umgang der Mitarbeiter mit Bewohnern blieb jedoch oft derselbe. Das bedeutete, dass der Alltag auch weiterhin von den Launen der Mitarbeiter und von Fremdbestimmung geprägt war. Es fiel den Mitarbeitern oft sehr schwer, sich von den alten Umgangsformen zu lösen. Viele wollten das auch gar nicht, denn schließlich hatten sich die alten Konzepte über viele Jahre hinweg bewährt. So musste erst ein Umdenken bei den Mitarbeitern stattfinden. Sie waren es nicht gewöhnt, Menschen mit geistiger Behinderung nach ihrer Meinung und nach ihren Bedürfnissen zu fragen und diese dann auch noch zu berücksichtigen. Den meisten Bewohnern wurde diese Selbstbestimmung auch gar nicht zugetraut. Fehlende Fort- und Weiterbildungen, sowie ungenügende Supervisionen waren oft der Grund für Ratlosigkeit der Mitarbeiter und das Verbleiben in den alten Strukturen (vgl. FRAENKEL 1996; THEUNISSEN 1999, S.65).

Ein großes Problem bei der sozialen Integration der Bewohner stellten Nachbarn und das weitere Umfeld dar. Da viele Menschen mit geistiger Behinderung sowohl in ihrem Aussehen als auch in ihrem Verhalten von der Norm abweichen, wollen viele „Nichtbehinderte“ nichts mit ihnen zu tun haben. Sie empfinden es als eine Zumutung, dass diese Menschen in Zukunft in „normalen“ Wohnvierteln leben sollen/ wollen. Menschen mit geistiger Behinderung werden darum häufig diskriminiert und von der Öffentlichkeit ausgeschlossen (vgl. SEIFERT 2000). Viele Bewohner wurden so sozial isoliert und verunsichert. Hilfen von der Bevölkerung bei alltäglichen Problemen konnten diese in der Regel nicht erwarten.

Darum ist der Aufbau eines regionalen Verbundsystems, welches gemeindenahe Hilfe und Unterstützung absichert, ein wesentlicher Punkt, wenn Enthospitalisierung gelingen soll. Dazu gehören u.a. das Angebot von verschiedenen Wohnformen, familienentlastende Hilfe, mobile Pflegedienste, schulische Angebote und Bildungs- und Freizeitangebote (vgl. THEUNISSEN 1997, S. 114ff.; THEUNISSEN 1999, S.66ff.).

2.2.3. Kritik an gemeindeintegriertem Wohnen

Anfang der 90er Jahre häuften sich Kritiken an gemeindeintegriertem Wohnen in den USA, Großbritannien und in Norwegen. In verschiedenen Untersuchungen stellte sich heraus, dass sich bei vielen Bewohnern dieser Wohnformen die Lebensqualität verschlechtert hatte. Sie lebten sozial isoliert und hatten kaum Kontakte zur Außenwelt. Teilweise war es wegen der mangelnden Unterstützung und Begleitung durch Betreuer sogar zu Sterbefällen gekommen. Das führte dazu, dass das gemeindeintegrierte Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung in Frage gestellt wurde (vgl. DALFERTH 1999, S.92ff.).

Als positives Beispiel lässt sich dagegen Schweden anführen. Hier wurden den Bewohnern verschiedene Hilfen und Assistenzen, die ihren Bedürfnissen entsprachen gesetzlich zugesichert. Enthospitalisierung fand hier sehr erfolgreich statt und belegt so, dass gemeindenahe Wohnformen sehr wohl für diese Menschen geeignet sind, wenn sie entsprechende Unterstützung erfahren. (vgl. ebd., S.100ff.)

Ausschlaggebend für eine verbesserte Lebensqualität sind also nicht allein die verbesserten äußeren Lebensumstände. Entscheidend ist die entsprechende individuelle Begleitung der Menschen nach dem Umzug.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Enthospitalisierung z.T. sehr erfolgreich, oft jedoch nur auf formaler Ebene vollzogen wurde. In vielen Fällen fand lediglich Umhospitalisierung statt. Menschen mit geistiger Behinderung wurden zwar aus den Psychiatrien ausgegliedert, jedoch wurde vielen entscheidende bedürfnisgerechte Hilfe nicht zuteil.

Auf Grund dieser Entwicklungen wurden in den folgenden Jahren neben Regionalisierung, Dezentralisierung und Deinstitutionalisierung (die alle eher auf äußere Lebensbedingungen abzielen), stärker Leitprinzipien wie Normalisierung, Integration, Selbstbestimmung und Empowerment in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung betont. Diese sollen nun im Folgenden näher erläutert werden.

2.3. Das Normalisierungsprinzip

2.3.1. Entwicklung in Skandinavien und in den USA

Der Ursprung des Normalisierungsprinzips geht zurück bis ins Jahr 1943 (in dieser Zeit wurden Menschen mit Behinderung in Deutschland im Zuge der Euthanasie noch legal getötet). In diesem Jahr wurde in Schweden ein Regierungsausschuss beauftragt, geeignete Hilfen für die Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung oder „Teil-Leistungsfähigen“ (ERICSSON 1986, S.33) ins Arbeitsleben zu diskutieren. Die richtungsweisende Leitlinie, die dort entwickelt wurde, nannte man „das Normalisierungsprinzip“ (vgl. ebd.).

Bereits 1959 fand diese Diskussion ihre erste Verankerung im dänischen Gesetz. Ziel war es, „dem geistig Behinderten ein so normales Leben wie möglich zu gestatten“ (dänisches Gesetz Nr.192, zitiert nach LABRÉGÈRE 1986, S.64.).

In den 60er und 70er Jahren formulierten BANK-MIKKELSEN und NIRJE, die Väter des Prinzips, dieses weiter aus. So verdeutlichte der dänische Jurist BANK MIKKELSEN: „Es ist das Ziel, geistig Behinderten zu einem normalen Dasein zu verhelfen, das heißt, sie mit Hilfen jeglicher Art zu unterstützen und möglichst vielen von ihnen Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten unter gesellschaftsüblichen Bedingungnen zu sichern“ (zitiert nach ERICSSON 1986, S.35). Weiterhin legt er ausdrücklichen Wert auf die Stellung von Menschen mit geistiger Behinderung. Diese seien zuerst Mitmenschen und erst dann Mitmenschen mit Behinderungen. Daraus folgt, dass Menschen mit geistiger Behinderung als vollwertige Bürger zu sehen sind und ihnen somit ein normales Leben und die gleichen Rechte wie anderen auch zustehen (vgl. ebd.).

In Schweden verdeutlichte NIRJE als engagierter Vertreter der schwedischen Elternvereinigung, was ein normales Leben für Menschen mit geistiger Behinderung beinhalten soll:

„1. einen normalen Tagesablauf
2. einen normalen Wochenrhythmus
3. einen normalen Jahresrhythmus
4. normale Erfahrungen im Ablauf des Lebenszyklus
5. normalen Respekt vor dem Individuum und dessen Recht auf Selbstbestimmung
6. normale sexuelle Lebensmuster ihrer Kultur
7. normale ökonomische Lebensmuster und Rechte im Rahmen gesellschaftlicher Gegebenheiten
8. normale Umweltmuster und –standards innerhalb der Gemeinschaft“ (zitiert nach SPIEGEL 1999, S.79)

Im Gegensatz zu den ersten Formulierungen 1943 beziehen sich BANK-MIKKELSEN und NIRJE nicht nur auf die „Teil-Leistungsfähigen“. In der Weiterentwicklung werden alle Menschen mit geistiger Behinderung mitgedacht, unabhängig vom Schweregrad der Behinderung und den Fähigkeiten des Einzelnen (vgl. ERICSSON 1986, S.36).

Als Ergebnis der Diskussionen in Skandinavien über das Normalisierungsprinzip kann man folgende Erfahrungen festhalten. Es ist wichtig, Hilfen zu gestalten, die normale Formen des Lebens ermöglichen. Diese Hilfen müssen so entwickelt werden, dass sie den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen. Dabei sind Hilfen, welche die soziale Integration fördern, von besonderer Bedeutung. Ein normales Leben wird erst dann möglich, wenn Hilfen in der oben genannten Art vorhanden sind. Menschen mit geistiger Behinderung müssen als vollwertige Bürger anerkannt werden, denn erst dann wird Normalisierung nicht länger ein Konzept bleiben, sondern selbstverständlich (vgl. ebd., S.39ff).

In den 70er Jahren gewann das Normalisierungsprinzip auch in den USA an Bedeutung. Als engagiertester Vertreter gilt hier WOLFENSBERGER. 1969 formulierte er das Konzept neu und versuchte es theoretisch aufzubauen. Dabei stellte er fest, dass sich das Konzept nicht nur auf Menschen mit geistiger Behinderung beziehen lässt, sondern dass es auch für andere Menschen in gesellschaftlich marginalen Positionen gilt. Darum legte er sein Hauptaugemerk im Folgenden auf die Aufwertung der sozialen Rolle. Seine Überlegung war, dass Menschen verschiedener sozialer Rollen auch verschieden behandelt werden. Besitzt eine soziale Rolle wenig Prestige, so wird der Rolleninhaber auch entsprechend schlecht behandelt. Ziel war also für ihn, die sozialen Rollen der Benachteiligten aufzuwerten (vgl. WOLFENSBERGER 1986). Aus diesem Grunde nannte er sein Konzept „Aufwertung der sozialen Rolle“ (ebd., S.45).

2.3.2. Umsetzung in Deutschland

In Deutschland wurde das Normalisierungsprinzip in den 70er Jahren bekannt, aber erst in den 80er Jahren handlungsleitend in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung. Außerdem kam es zu sehr unterschiedlichen Auffassungen über die praktische Umsetzung. Während das Normalisierungsprinzip eindeutig die Abschaffung von Anstalten zu Gunsten von kleinen, gemeindeintegrierten Wohnformen postuliert, gab es in Deutschland hierzu geteilte Meinungen. Die einen befürworteten eine Integration im Sinn des Prinzips, die anderen wollten Menschen mit geistiger Behinderung dieses Leben nicht zutrauen und forderten darum, normalisierte Lebensbedingungen in Anstalten (vgl. SEIFERT 1998, S.153f.).

In der Folge kam es zu zahlreichen Fehlinterpretationen und Missdeutungen. Normalisierung wurde missverstanden als „Normalmachen der Behinderten“, also als Anpassung des Menschen mit geistiger Behinderung an die bestehende Gesellschaft. Dies hatte mehrere Konsequenzen zur Folge. Zum einen wurden Betroffenen dadurch spezielle Hilfe, Dienste und Wohnformen verwehrt, da man der Meinung war, dass zu einem normalen Leben keine zusätzlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden müssten. Die Betroffenen müssten unter den gleichen Bedingungen leben, wie andere Menschen auch, um normal zu leben. Viele waren jedoch mit diesen „normalen“ Lebensbedingungen überfordert und konnten so nicht über längere Zeit leben. Die wiederum schien eine Abhängigkeit von anderen und somit die lebenslange (fremdbestimmte) Betreuung zu rechtfertigen (vgl. ebd., S.154f.).

Neben der Vorstellung des „Normalmachens“ entwickelte sich zunehmend das Bild vom entwicklungsfähigen Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. THEUNISSEN 1999, S.114). Dies beförderte einen Aufschwung von Förderung und Therapie. Der Mensch mit Behinderung sollte durch gezielte Förderung und Therapie zu einem normalen Leben befähigt werden. Förderung und Therapien wurden handlungsleitend für die gesamte Arbeit mit Betroffenen und beherrschten bald sämtliche Lebensbereiche (Esstherapie, Spieltherapie, Beschäftigungstherapie, u.a.). Ziel der Arbeit war es, Defizite, Schwächen und Fehler zu erkennen und diese gezielt zu therapieren. Dabei wurde der Mensch als Ganzheit zunehmend vernachlässigt. Er wurde über sein Nicht-Können und über entsprechende Förderpläne definiert. Die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen hingegen spielten bei der Förderung keine Rolle. Es wurde durch Experten von außen bestimmt, welche Defizite zu beseitigen seien. Den Betroffenen wurde eine lebenslange Förderbedürftigkeit unterstellt, um eine Integration in die Gesellschaft (Normalisierung) zu erreichen (vgl. THEUNISSEN 1999, S.114ff., auch THEUNISSEN 2001, S.13).

2.4. Integration

Normalisierung und Integration sind unmittelbar miteinander verbunden. „Integration durch Normalisierung der Hilfen“ so versteht THIMM (zitiert nach BECK 1998, S.351) das Normalisierungsprinzip. Integration lässt sich in drei verschiedenen Ebenen gliedern.

Die erste Stufe der Integration bezeichnet man als physische Integration. Diese meint das Wohnen oder Arbeiten außerhalb von speziellen Einrichtungen (Wohnheim, WfB) in normalen Wohn- und Arbeitsformen (vgl. SPIEGEL 1999, S.85).

Die zweite Stufe heißt funktionelle Integration und meint, die Nutzung öffentlicher Dienste und Hilfen wie öffentliche Verkehrsmittel, Friseur, Ärzte, Restaurants, Supermärkte, aber auch Sport- und Freizeitangebote. Man spricht von funktioneller Integration, wenn der Betroffene sich in der Öffentlichkeit und speziell in seiner Umgebung zurechtfindet und dort vorhandene Angebote selbständig in Anspruch nimmt. Selbständig meint in diesem Sinne, das Angebot entsprechend den Bedürfnissen und freiwillig anzunehmen. Dies schließt nicht aus, dass der Betroffene bei der Durchführung Hilfen von anderen Personen erhält (vgl. ebd., S.86).

Die soziale Integration schließlich stellt die wirkliche Integration dar. Der Mensch mit geistiger Behinderung lebt in einer normalen Umgebung und wird von dieser als vollwertiger Mitbürger angesehen (vgl. ebd.).

Oft scheitert soziale Integration daran, dass von den Menschen mit geistiger Behinderung erwartet wird, dass sie sich an die bestehende Gesellschaft anpassen. Dabei wird völlig übersehen, dass gelingende Integration von beiden Seiten ausgehen muss. Sowohl der Mensch mit Behinderung muss sich an bestimmte Normen und Werte anpassen; die Gesellschaft muss aber den Menschen auch mit seinen Eigenarten, mit seiner speziellen Lebensweise akzeptieren. Ansonsten kann man nicht von einem sozialen Prozess sprechen, sondern von Egoismus und Arroganz (vgl. SPECK 1993, S.171f.).

Integration beginnt demnach mit der Normalisierung von äußeren Lebensumständen, darf hier aber nicht enden.

2.5. Selbstbestimmung

In den vergangenen Jahren hat der Begriff der Selbstbestimmung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieser Gedanke schließt direkt an Leitideen wie Entinstitutionalisierung, Normalisierung und Integration an, setzt jedoch gleichzeitig einen Perspektivenwechsel in Gang. Mit der Postulierung dieser Leitidee sollte ein Umdenken in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung erfolgen. Während Normalisierung vorwiegend auf die Veränderung äußerer Lebensumstände abzielte, steuerte der Selbstbestimmungsgedanke eine neue Sicht von Menschen mit geistiger Behinderung und somit eine Veränderung der Beziehungen von Helfern und Hilfeempfängern an. Menschen mit geistiger Behinderung sollten nun als kompetent gelten, ihr Leben selbst bestimmen zu können. Normalisierung und Integration wurden dadurch nicht ersetzt. Sie behalten ihre Aktualität, werden jedoch um den Selbstbestimmungsgedanken ergänzt (vgl. FRÜHAUF, 1995, S.1f.).

Tatsächlich erfolgten vielerorts zahlreiche Diskussionen um diesen Begriff. Es stellten sich Fragen, wo Selbstbestimmung beginnt und wo sie endet. Wer kann selbstbestimmt leben und wer ist dazu gar nicht in der Lage? Kann man geistige Behinderung und Selbstbestimmung vereinbaren oder schließen sich beide nicht generell aus (vgl. SPECK 2000)? Selbstbestimmung wurde oftmals mit Selbständigkeit gleichgesetzt und somit wurden z.B. Menschen mit schwerer geistiger Behinderung gar nicht in der Diskussion beachtet.

Der Gedanke der Selbstbestimmung ist auch ein sehr wichtiges Element des Empowerment-Konzeptes und wird darum im nächsten Kapitel noch ausführlich erörtert. Darum sollen diese Ausführungen an dieser Stelle genügen.

Es ging mir in diesem Kapitel darum aufzuzeigen, dass viele Leitlinien, die das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung verbessern sollten (Enthospitalisierung, Dezentralisierung, Normalisierung, Integration, Selbstbestimmung), in Deutschland fehlschlugen bzw. nicht konsequent umgesetzt wurden. Sicherlich haben diese Leitgedanken entscheidende Prozesse in Gang gesetzt und die Erfolge sollen auf keinen Fall negiert werden. Wichtige Reformen fanden ihren Ausgangspunkt in diesen Leitbildern. Die Entwicklung der Sicht des Menschen mit geistiger Behinderung von einem kranken, nutzlosen Wesen über einen entwicklungs- und förderfähigen Menschen hin zu einem zur Selbstbestimmung fähigen Individuum und die zunehmende Lebensweltorientierung stellen nur einige entscheidende Reformen dar (BECK 1998, S.351f.).

Dennoch gerieten diese Leitbilder in die Gefahr, zu Leerformeln zu gerinnen und unreflektiert gebraucht zu werden. Jeder hatte eine gewisse Vorstellung über die Bedeutung und den Inhalt der Begriffe, die auf konkreter Ebene z.T. jedoch sehr unterschiedlich definiert wurden.

Diese Begriffe waren eben „nur“ Leitlinien und stellten keine richtigen Theorien bzw. Konzepte dar. Demzufolge waren grundlegende Ziele, Werte und Menschenbilder, sowie konkrete Handlungslinien oft nicht genau definiert, was dazu führte, dass diese Begriffe nicht genau erläutert und hinterfragt wurden, weil der Sinn offensichtlich klar war.

Abhilfe versucht hier das Konzept des Empowerments zu schaffen. Dieses Konzept hat die Gedanken der Normalisierung und Selbstbestimmung von benachteiligten Personen aufgegriffen und zu einer umfassenden Theorie weiterentwickelt. Im nächsten Kapitel soll es darum um das Empowerment-Konzept, sein Menschenbild, seine Ziele und handlungsleitenden Werte und deren Umsetzung in die Praxis gehen.

3. Das Empowerment-Konzept

3.1. Begriffliche Auseinandersetzung

Empowerment ist ein Begriff, der aus Amerika kommt und übersetzt soviel wie „Bemächtigung“ oder auch „Selbst-Ermächtigung“ bedeutet (HERRIGER 1997, S.11; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.11). Damit bezeichnet der Begriff Prozesse, in denen Menschen die Kraft entwickeln, um ein individuell/ subjektiv „besseres Leben“ zu führen. Allein diese Übersetzung macht deutlich, dass es sich dabei offensichtlich um einen sehr offenen Begriff handelt, denn sicherlich hat jeder unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein besseres Leben ausmacht.

Hinter dem Begriff Empowerment steht eine Ideologie, die bestimmte Leitlinien, theoretische Grundannahmen, Konzepte und konkrete Ansätze beinhaltet, um Menschen in gesellschaftlich marginalen Positionen (z.B. Homosexuelle, alleinerziehende Frauen, ethische Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und deren Familien) zu einem „besseren Leben“ zu befähigen (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.11).

Auf Grund der Offenheit und der inhaltlichen Diskussionen ist es notwendig, den Kern des Empowerment-Konzeptes zu präzisieren. Dabei kann man vier begriffliche Zugänge unterscheiden (vgl. HERRIGER 1997, S.12ff).

In seiner ersten Bedeutung beschreibt Empowerment Prozesse in der alltäglichen Lebenswelt. Der „Power“ Begriff kann hier mit Stärke, Lebenskraft oder Vermögen übersetzt werden und meint damit, dass jeder Mensch Stärken in sich trägt, Probleme und Konflikte zu lösen und Krisen und alltägliche Belastungen zu verarbeiten (vgl. STARK 1996, S.107f.). Darum hat Empowerment uneingeschränktes Vertrauen in die Fähigkeit von benachteiligten Menschen, ihr Leben eigenständig zu führen (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.12).

Ein zweiter Zugang zu Empowerment kann in der Übersetzung von „Power“ mit „politischer Macht“ liegen (vgl. HERRIGER 1997, S.12). Empowerment steht hier für Prozesse, in denen sich benachteiligte und unterdrückte Personengruppen emanzipieren und versuchen, politische Entscheidungsprozesse mitzubestimmen und sich somit politische Macht anzueignen (vgl. ebd.; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.12).

In einem dritten, reflexiven Sinn meint Empowerment die aktive Aneignung von Stärken und Lebenskräften. Empowerment betont so den Prozess der Bewusstwerdung der eigenen Fähigkeiten, um sein Leben selbstbestimmt leben zu können (vgl. HERRIGER 1997, S.14). „Empowerment kann nicht direkt von Fachleuten bewirkt, hergestellt oder gar verordnet werden. Es geht vielmehr um Prozesse der Selbst-Bemächtigung Betroffener, um das Auffinden eigener Ressourcen, um das Sich-Bewusstwerden und die Mobilisierung von Selbstgestaltungskräften und eigenem Vermögen, letztlich um die Wiedergewinnung von Kontrollbewusstsein“ (WEISS 1992, S.162).

In der vierten Definition im transitiven Sinn liegt die Bedeutung von Empowerment in der Ermöglichung von und der Befähigung zu Selbstbestimmungsprozessen. Dies bezieht sich auf Mitarbeiter, Begleiter, Eltern und Freunde. Solche Prozesse kann man jedoch nicht erzwingen. Man kann Betroffenen dabei helfen, sich ihrer Situation bewusst zu werden und sie ermutigen und unterstützen, in solche Prozesse einzutreten (vgl. HERRIGER 1997, S.15). Ziel ist es, „einen Prozess zu ermöglichen und anzustoßen, durch den KlientInnen (...) Ressourcen erhalten, die sie befähigen, größere Kontrolle über ihr eigenes Leben (...) auszuüben und gemeinschaftliche Ziele zu erreichen“ (STARK 1996, S.118f.)

Diese vier Zugänge können nun in zwei inhaltlichen Aspekten zusammengefasst werden. Zum einen geht es um den Prozess der Bewusstwerdung und Selbstaneignung von Stärken und Fähigkeiten im Alltag in ganz persönlichen Lebensgeschichten. Empowerment geht hier also individuell von einzelnen Person/ Personengruppen aus (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.13).

Zum anderen wird Empowerment ganz konkret und bewusst in der sozialen Arbeit mit benachteiligten Menschen angewandt. Betroffene sollen durch professionelle Begleitung und Unterstützung angeregt werden, in Prozesse der Selbstaneignung von Fähigkeiten und Kompetenzen einzusteigen. Auch gilt es, ihnen vorhandene Ressourcen aufzuzeigen oder sie bereitzustellen (vgl. ebd., S.13f.; HERRIGER 1997, S.17).

Empowerment stellt vor diesem Hintergrund ein Konzept dar, welches für sehr viele verschiedene Personengruppen in gesellschaftlich marginalen Positionen Anwendung finden kann. Darum handelt es sich hierbei auch um ein offenes Konzept (siehe oben), damit möglichst keine Gruppen davon ausgeschlossen werden. Dies hat jedoch auch zu einigen Fehlentwicklungen geführt.

Entstammt der Empowermentbegriff ursprünglich der Selbst-Bemächtigungsbewegung von benachteiligten Personengruppen, wird er heute zunehmend in Leitungsebenen und im Management aktuell. Dort wird er jedoch umgedeutet, indem Manager zur mehr Durchsetzungsvermögen und karriereorientiertem Machtstreben geschult werden. Doch diese Auslegung von Empowerment hat mit der ursprünglichen Bedeutung nicht mehr viel zu tun (vgl. HERRIGER 1997 , S.11f., S.217, THEUNISSEN 1999, S.102f.; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.31).

Es gibt daher nicht ein allgemeingültiges Empowerment-Konzept, sondern es beinhaltet für verschiedene Personengruppen unterschiedliche Prozesse und Ergebnisse. Im Folgenden soll nun das von THEUNISSEN und PLAUTE (2002) vertretene Empowerment-Konzept dargestellt werden, welches für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung erarbeitet wurde.

3.2. Geschichtliche Entwicklung

Der Begriff Empowerment taucht zum ersten Mal in der „amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der schwarzen Minderheitsbevölkerung (civil-rights and black power movement)“ (THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.15) als handlungsleitende Philosophie des Helfens auf. Vorläufer dieser Philosophie reichen jedoch historisch bis ins 19 Jahrhundert zurück.

Die schwarze Bevölkerung in Amerika verfolgte mit ihrer Empowermentbewegung zwei Strategien. Zum einen machte sie in gewaltfreien Aktionen die (politische) Öffentlichkeit auf die Diskriminierung aufmerksam und versuchte so, ihre Segregation aufzubrechen. Zum anderen versuchte sie, direkte politische Teilhabe und Gleichstellung zu erkämpfen. Es ging darum, gesellschaftliche Ressourcen gerechter zu verteilen, um die Integration der schwarzen Minderheiten zu erreichen (vgl. HERRIGER 1997, S.21ff.).

Diese Bewegung wurde in der Folge zu einem Vorbild für viele benachteiligte Minderheiten und Randgruppen, sich nicht länger mit Diskriminierung und Segregation abzufinden, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen. Dieser Prozess beschränkte sich nicht nur auf Amerika, sondern erfasste nahezu alle westlichen Industrienationen. Zahlreiche soziale Bewegungen (z.B. Frauen-, Ökologie-, Gesundheits-, Friedens-, Behindertenbewegung), Selbsthilfe- und Selbstvertretungsgruppen, Elterninitiativen, Nachbarschafts- und gemeinwesenbezogene Projekte verschrieben sich in der Folge dem Empowerment-Konzept. Allen gemeinsam war das Ziel, durch Mitsprache und Mitbestimmung, Widerstand und Kontrolle ihre Lebensumstände positiv zu beeinflussen und politische Teilhabe zu erlangen. Das Durchsetzen und Wahrnehmen von persönlichen Rechten durch Minderheiten hat mittlerweile zu einem gewissen Machtverlust der Politik (BECK 1986, S.311) geführt. Hier haben besonders Selbstvertretungsgruppen mit Programmen gegen entmündigende Verhältnisse und soziale Kontrolle zu einem Umdenken geführt (vgl. THEUNISSEN 1999, S.100f.; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.15f.).

Das Empowerment-Konzept ist aus der Sozialarbeit Amerikas nicht mehr wegzudenken. Auch in Europa wurde die Bedeutung von Empowerment als handlungsleitende Methode in den vergangenen Jahren erkannt. In der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung findet sie allerdings erst seit kurzem Einzug in Theorie und Praxis (vgl. THEUNISSEN 1999, S.102).

Entscheidenden Einfluss auf Empowermentprozesse in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen hatten zunächst die Eltern von Betroffenen. Diese schlossen sich zu Elternverbänden zusammen und setzten so wichtige Entscheidungen (z.B. Verankerung der Schulrechtes für geistig behinderte Kinder) politisch um. Es waren in der Folge zunächst Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen (später auch Menschen mit geistiger Behinderung), die sich gegen das veraltete Paradigma der Fremdbestimmung und so gegen Bevormundung, allseitige Kontrolle, Inszenierung von Förderbedürftigkeit zur Wehr setzten (vgl. TEHUNISSEN 2001, S.14). In den 60er Jahren entstand daraus in den USA die Independent-Living-Bewegung, die für sich Selbstbestimmung in allen Lebenssituationen, autonome Lebensgestaltung und Anerkennung von Bürgerrechten einforderte (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.16).

In Deutschland verbreitete sich diese Bewegung unter dem Namen „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“. Auch hier hat die Empowermentbewegung schon deutliche Spuren in Theorie und Praxis hinterlassen, obwohl sie von vielen Seiten noch nicht die nötige Aufmerksamkeit und Unterstützung erfährt. Besonders in den neuen Bundesländern stecken Empowermentprozesse zumindest in der Praxis noch in den Kinderschuhen. Dennoch handelt es sich um ein zukunftsträchtiges Konzept, welches die Rehabilitationspädagogik und auch die konkrete Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung reformieren kann.

Im Folgenden sollen darum die Grundgedanken und Leitlinien des Empowerment-Konzeptes für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung näher betrachtet werden.

3.3. Menschenbild – Leitlinien – Wertebasis

Ausgangspunkt des Empowerment-Konzeptes ist die Abkehr von der Defizit-Perspektive auf den Menschen mit geistiger Behinderung. Unter dem Einfluss des medizinisch-psychiatrischen Modells wurden Betroffene ausschließlich über ihr Nichtkönnen, ihre Inkompetenzen, Mängel und Schwächen definiert und behandelt (siehe Kapitel 2). Das Empowerment-Konzept betont dagegen das Können, die Stärken, sowie Fähigkeiten und Begabungen der einzelnen Person (vgl. THEUNISSEN 1999, S.104; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.20). Dabei sieht man deutlich, dass Empowerment den Blick auf jeden Menschen individuell lenkt. Empowerment formuliert ein optimistisches Bild von Menschen, die Fähigkeiten besitzen, Lebenssituationen autonom gestalten zu können, bzw. sich entsprechende Hilfen und Unterstützung selbst zu organisieren. Dieses unbedingte Vertrauen in die Stärken des Einzelnen stellt somit den Grundgedanken des Empowerment-Konzeptes dar (vgl. ebd.; HERRIGER 1997, S.73).

In der amerikanischen Sozialarbeit wird dieser Glaube an die Stärken des Betroffenen auch als „strength model“ (HERRIGER 1997, S.73) bezeichnet. Dieses Stärken-Modell baut nach WEICK u.a. (1989) „auf Würdigung der positiven Attribute und menschlichen Fähigkeiten und Wege, wie sich individuelle und soziale Ressourcen entwickeln und unterstützen lassen [...]. Alle Menschen haben eine Vielzahl von Talenten, Fähigkeiten, Kapazitäten, Fertigkeiten und auch Sehnsüchten [...].“ (zitiert nach THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.20). Weiterhin formulieren sie, dass Menschen sich nur durch die Betonung ihrer Stärken und Fähigkeiten entwickeln, während die Sicht auf ihre Schwächen einer positiven Weiterentwicklung im Wege stehen. Die Stärken-Perspektive gründet außerdem auf der Annahme, dass „jede Person eine innere Kraft besitzt, die man als ‚Lebenskraft’, ‚Fähigkeit zur Lebenstransformation’, ‚Lebensenergie’, ‚Spiritualität’, ‚regenerative oder heilende Kraft’ bezeichnen mag“ (WEICK u.a. 1989 zitiert nach HERRIGER 1997, S.73f.).

Diese Lebenskraft kann sich in Verbindung mit sozialen und individuellen Schutzfaktoren zu einer Widerstandsfähigkeit weiterentwickeln. Solche Schutzfaktoren können ein positives Selbstbild, gesunder Lebensoptimismus, entsprechende Kontrollüberzeugungen, Ungewissheitstoleranz, aber auch stabile soziale Beziehungen und Netzwerke (Angehörige, Freunde, Nachbarn, Selbsthilfegruppen) und professionelle Hilfen sein. Die Wirkung und Bedeutung solcher Schutzfaktoren wird u.a. durch die Psychologie in Abhandlungen über die Bewältigung kritischer Lebensereignisse untersucht (siehe dazu FILIPP 1995; DALBERT 1996).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Empowerment darauf baut, dass jeder Mensch über Fähigkeiten, Begabungen und Stärken verfügt, sein Leben zu gestalten, auch wenn diese bei Menschen mit geistiger Behinderung oftmals verschüttet sind. Betroffene sollen befähigt werden, diese Anlagen (wieder) zu entdecken und so ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Damit dieser Prozess gelingen kann, werden im Folgenden weitere Leitlinien beschrieben, die den alltäglichen Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung bestimmen sollten.

Unbedingte Akzeptanz des Anderen

Jeder Mensch hat seine eigene Vorstellung vom Leben, seine eigene Sicht der Dinge, sein eigenes Erleben. Dies kann für andere Menschen unverständlich, absurd und abwegig erscheinen, für den Betroffenen ist seine Sicht die Richtige. Darum ist es zunächst entscheidend, den Anderen in seinem Anderssein anzunehmen und ihn in seinem „So-Sein“ (THEUNISSEN 1999, S.110) zu akzeptieren. Dies schließt auch den Respekt vor eigenen (unkonventionellen) Lebensentwürfen und das Zulassen des eigenen Weges mit ein, auch wenn diese von der Norm abweichen. Dies fällt gerade in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung schwer. Hier finden sich immer noch (oftmals gutgemeinte) Versuche, Betroffene an „normale“ bzw. einheitliche Lebensvorstellungen anzupassen. Empowerment in diesem Sinne meint, den Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, sich auszuprobieren und Raum zu lassen für die individuelle Lebensgestaltung (vgl. ebd.).

Respekt vor dem Anderen und seinen Entscheidungen

Dieser Aspekt steht in direktem Zusammenhang mit dem vorherigen. Akzeptiert man den Menschen in seiner individuellen Weise, so muss man auch seine Entscheidungen akzeptieren. Bisher gingen Helfer davon aus, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht wüssten, wie sie ihr Leben gestalten können. Professionelle Betreuer gingen darum meist davon aus, dass sie besser wüssten, was für Betroffene das Richtige sei. Oft meinen Mitarbeiter auch, den Betroffenen vor Fehlern, Enttäuschungen und Rückschlägen bewahren zu müssen. Darum wird ihr Leben oft von anderen geplant, ohne dass demjenigen ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Es gilt nun im Lichte von Empowerment loszulassen von eigenen Überzeugungen und Menschen mit geistiger Behinderung eigene Wege gehen und eigene Erfahrungen machen zu lassen. Dabei sollte man sich im Klaren darüber sein, dass solche Prozesse meist erst über viele Umwege zum Ziel führen.

Empowerment geht auch aus, vom Vertrauen in Betroffene, zur Lösung und Bewältigung von Problemen selbst in der Lage zu sein. Man sollte ihnen die nötige Zeit geben, eigene Lösungen für Probleme zu entwickeln. Dabei darf man nicht die Geduld verlieren und frühzeitig in diesen Prozess eingreifen, denn Betroffene brauchen oft ihre eigene Zeit. Hilfen können dabei angeboten werden, sollten jedoch nicht einfach von Professionellen vorgesetzt werden. Nicht zuletzt verfehlen die Ratschläge und Hilfspläne oftmals die eigenen Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen (vgl. ebd., S.110f.; HERRIGER 1997, 78f.).

Orientierung an der Bedürfnislage und Lebenszukunft der Betroffenen

Betrachtet man das Leben eines Menschen mit geistiger Behinderung unter den überholten Aspekten des medizinisch-psychiatrischen Modells, so wird man von einer Reihe von Misserfolgen, Versagen und Defiziten berichten. Vor diesem Hintergrund wird man auch über die zukünftige Entwicklung nichts Positives aussagen können. Empowerment-Praxis dagegen sucht nach (verschütteten) Stärken und Fähigkeiten und sucht den optimistischen Blick in die Zukunft. Es gilt, dem Betroffenen Möglichkeiten zu eröffnen, diese Stärken und Fähigkeiten (wieder) bewusst einzusetzen um seine Zukunft zu verbessern (vgl. HERRIGER 1997, S. 80ff.).

In der Empowerment-Praxis gelten Menschen mit geistiger Behinderung als „Experten in eigener Sache“, was bedeutet, dass sie (wie andere Menschen auch) selbst am besten wissen, welche Bedürfnissen sie haben. Professionelle müssen sich darum von der Vorstellung verabschieden, sie würden durch ihr Fachwissen besser als Betroffene über deren Leben Bescheid wissen. Damit entfällt auch die Rechtfertigung für die Tatsache, Betroffenen festgelegte Förderpläne aufzuerlegen und diese zu kontrollieren. Helfer sollten mit Betroffenen über ihre Bedürfnisse reden, diese akzeptieren und sich entsprechend daran orientieren (vgl. THEUNISSEN 1999, S.111f.).

Verzicht auf etikettierende und denunzierende Expertenurteile

In der traditionellen Rehabilitationspädagogik wurden Urteile über Menschen mit geistiger Behinderung oft sehr pauschal und voreilig gefällt. Anhand einer Diagnose wurden Betroffenen bereits bestimmte negative Verhaltensweisen und Wesenszüge zugeschrieben. Zugleich ging damit auch die Individualität verloren, da Menschen bestimmten allgemeinen Klientenbildern zugeordnet wurden. Eine Chance auf eine Entwicklung in die andere Richtung war oft verbaut. Diese Vorstellung findet sich auch im Prinzip der sich selbst erfüllenden Prophezeiungen wieder. Danach ist eine sich selbst erfüllende Prophezeiung „eine Annahme oder Voraussage, die rein aus der Tatsache heraus, dass sie gemacht wurde, das angenommene, erwartete oder vorhergesagte Ereignis zur Wirklichkeit werden lässt und so ihre eigene ‚Richtigkeit’ bestätigt“ (WATZLAWICK 1997, S.91). Ähnliches meint auch RAPPAPORT (1985) wenn er schreibt: „Es ist ein großer Unterschied, ob jemand als Kind oder Bürger (Defizit-Objekt oder Mensch mit individuellen Stärken, M.G.) angesehen wird, denn er wird je nachdem vermutlich die entsprechende Rolle einnehmen“ (zitiert nach WEISS 1992, S.161).

Dieses Schubladendenken bricht die Empowerment-Philosophie auf, indem sie den Verzicht auf diese etikettierenden Urteile fordert. Menschen sollen über individuelle Stärken und Ressourcen definiert werden und als kompetente Dialogpartner akzeptiert werden. Erst dann kann ein Verstehen des Betroffenen, seiner Wünsche und Bedürfnisse erfolgen (vgl. THEUNISSEN 1999, S.110).

Diese Leitlinien wurden in den letzten Jahren zu drei wesentlichen Grundwerten von Empowerment weiterentwickelt. Diese sind Selbstbestimmung, kollaborative und demokratische Partizipation und Verteilungsgerechtigkeit. Sie sollen in den nächsten Kapiteln ausführlicher dargestellt werden.

3.3.1. Selbstbestimmung

Der Begriff Selbstbestimmung taucht heute in nahezu allen Publikationen über Menschen mit geistiger Behinderung auf. Dadurch wird die Bedeutung, die dieses Paradigma erlangt hat deutlich. Selbstbestimmung/ Autonomie stellt einen ersten, sehr wesentlichen Grundwert des Empowerment-Konzeptes dar. Dies macht deutlich, dass sich Selbstbestimmung und Empowerment nicht gleichsetzen lassen, was im fachsprachlichen Gebrauch, besonders in der Geistigbehindertenpädagogik oftmals der Fall ist. Dies stellt jedoch eine Verkürzung des Empowerment-Konzeptes allein auf den Selbstbestimmungsgedanken dar und greift damit viel zu kurz (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.22).

Selbstbestimmung bedeutet im Lichte von Empowerment, Fähigkeiten zu entwickeln, sein Leben selbst zu gestalten und somit unnötige und überflüssige Einmischung zu vermeiden. Das heißt konkret, eigene Entscheidungen treffen, sich Ziele setzen, eigenes Handeln kontrollieren und reflektieren, Konsequenzen erkennen, Hilfen und Unterstützung nutzen, eigene Wünsche und Bedürfnisse erkennen und befriedigen können. Betroffene der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ definieren Selbst-bestimmung als „Kontrolle über das eigene Leben, die auf der Wahl von akzeptablen Möglichkeiten basiert, die das Angewiesensein auf andere beim Treffen von Entscheidungen und der Ausübung von alltäglichen Tätigkeiten minimieren“ (MILES-PAUL 1992, S.122).

Selbstbestimmung/ Autonomie gehört wesenhaft zum Menschsein, was sich biologisch-anthropologisch (Entwicklung des Menschen von der totalen Abhängigkeit zum selbständigen Leben) begründen lässt (vgl. THEUNISSEN 1999, S.105). Darum ist das Recht auf Freiheit (Autonomie) auch im Artikel 2 des Grundgesetz verankert (Freiheitsrechte). Ob und wie sich Autonomie jedoch entwickeln kann, hängt von individuellen und sozialen Faktoren ab. Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht zur Selbstbestimmung fähig erscheinen, wurden oftmals durch ihre soziale Umwelt in ihrer Entwicklung behindert. Die Entwicklung von Selbstbestimmung kann durch Faktoren wie Überbehütung, Infantilisierung, Leben in totalen Institutionen, fest geplante Tagesabläufe, ständige Kontrolle, dauerndes Bevormunden, Abschlagen von Wünschen und Bedürfnissen und Defizitorientierung gehemmt werden (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.23).

Will man die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen dem alltäglichen Arbeiten zu Grunde legen, stößt man auf einige Probleme. Zum einen kann es sich bei Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, die sich kaum oder gar nicht äußern können, schwierig gestalten, Bedürfnisse wahrzunehmen und zu erkennen (vgl. WILM/ KULIG 1999, S.299). Zum anderen sind viele Menschen mit geistiger Behinderung durch ständige Fremdbestimmung und Hospitalisierung nicht mehr in der Lage, eigene Bedürfnisse zu erkennen oder zu formulieren. Man spricht dann von „erlernter Bedürfnislosigkeit“ (THEUNISSEN 1999, S.126). Eng damit verbunden ist auch die „erlernte Hilflosigkeit“ (SELIGMAN 1989). Menschen mit geistiger Behinderung haben hier erfahren, dass sie ihr Leben nicht kontrollieren können und haben in der Folge oft jegliche Eigeninitiativen abgebrochen. Empowermentprozesse müssen hier im kleinen ansetzen, indem man versucht, konkrete Wahlmöglichkeiten zu bieten, um Entscheidungsprozesse anzuregen und so zu Selbstbestimmung zu gelangen.

Der Einfluss der sozialen Faktoren bei der Entwicklung von Selbstbestimmung, wird auch bei HAHN (1981) deutlich, der von einem „Mehr an sozialer Abhängigkeit“ bei Menschen mit geistiger Behinderung spricht. Dabei meint soziale Abhängigkeit, „eigene Intentionen nur mit Hilfe anderer verwirklichen zu können – oder passiv dem Aktivsein anderer als Handlungsobjekt ausgeliefert zu sein“ (ebd., S.22). Durch ihre kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen sind Menschen mit geistiger Behinderung in stärkerem Maß von anderen Menschen abhängig als Nichtbehinderte (vgl. DREBLOW 1999, S.136). Dieses „Mehr an sozialer Abhängigkeit“ rechtfertigt jedoch keine Fremdbestimmung (vgl. NIEHOFF 1994, S.190). Diese Vorstellung ergibt sich aus der Gleichsetzung von Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Dies ist jedoch nicht legitim, denn „Autonomie bedeutet nicht vollständige Unabhängigkeit von Hilfe“ und „das Ausmaß an Hilfebedürftigkeit (definiert, M.G.) nicht gleichzeitig auch das Maß an Fremdbestimmung“ (GRAMPP 1995, S.11). Es gilt daher, Menschen mit geistiger Behinderung die Hilfen, Unterstützungen, Ratschläge und Assistenzen zukommen zu lassen, die selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen und unterstützen. Dies schließt auch das Recht ein, Fehler zu machen und so aus eigenen Erfahrungen zu lernen (vgl. ebd.; FRÜHAUF 1994, S.55; NIEHOFF 1994, S.190f.; SCHINNER/ ROTTMANN 1997, S.266). Daraus folgt schließlich auch die Forderung nach einer Entpädagogisierung des Alltags von Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. NIEHOFF 1997b, S.172). Pädagogische Förderprogramme sind auf eine ständige Veränderung des Betroffenen angelegt. Die Betonung von selbstbestimmtem Leben muss Betroffenen auch das Recht zugestehen, selbst zu entscheiden, ob, wie und in welchen Bereichen man sich verändern und weiterentwickeln will. Dies betrifft vor allem private Lebensbereiche wie Wohnen, Freizeit und Erwachsenenbildung (vgl. NIEHOFF 1997a, S.98; HESS /NIEHOFF 2000, S.309f.). Denn welcher (nichtbehinderte) Mensch würde zulassen, dass andere ihm das Rauchen verbieten, vorschreiben, was und wie viel man essen darf, sportliche Betätigung auferlegen usw.

In der täglichen Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung und in einigen Selbstbestimmungsdebatten in der Behindertenhilfe wird Selbstbestimmung z.T. auf die individuelle Kategorie reduziert. Hauptaugenmerk liegt hier vorwiegend in der Entwicklung von Prozessen, den einzelnen Betroffenen möglichst viele Möglichkeiten zu bieten, eigene Entscheidungen zu treffen und Bedürfnisse zu erkennen, zu äußern und zu realisieren. Dies kann jedoch nur der Anfang der Entwicklung von Selbstbestimmung sein.

Das Empowerment-Konzept denkt Selbstbestimmung weiter als soziale und moralische Kategorie. Die Entwicklung von Autonomie wird ganzheitlich betrachtet, die in Beziehung zu anderen Menschen und zum Lebensumfeld entsteht. Diese Betrachtung ist besonders wichtig, da die Begriffe Selbstbestimmung und Autonomie in der Gefahr stehen, in den letzen Jahren im Zuge eines Wertewandels zur unsozialen Kategorie zu gerinnen. Werte wie Solidarität, Gemeinschaftssinn und Nächstenliebe werden zunehmend durch Selbstbestimmung, Freiheit, Selbstverwirklichung und Emanzipation abgelöst (vgl. THEUNISSEN 1998b, S. 120). Wenn diese Werte zu Egoismus, eigennütziger Interessendurchsetzung, Individualismus und unpersönlichen Beziehungen führen und jeder nur noch auf sein eigenes Wohl bedacht ist, dann stellt dies eine Fehlinterpretation von Selbstbestimmung dar (THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.24).

Selbstbestimmung ist kein absoluter Wert. Sie kann immer nur eine relative Autonomie (PORTMANN 1970) darstellen, welche die Beziehung zu anderen Menschen, zur Gesellschaft, zu Ideologien mitdenkt. So vollzieht sich Selbstbestimmung im Sinne von Empowerment in einer „unauflösbaren Du-Bezogenheit des Individuums“ (THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.24). So verdeutlicht Martin BUBER (1962) mit seiner Aussage: „Der Mensch wird am Du zum Ich“, was Selbstbestimmung meint. Selbstbestimmtes Leben schließt immer auch die Selbstverantwortung mit ein. Dies meint hier, dass das eigene Handeln und eigene Entscheidungen immer vor sich selbst, vor anderen Mitmenschen und schließlich auch vor der Gesellschaft bzw. der Menschheit verantwortet werden müssen (vgl. WALTHER 1997, S.77; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.24). Für den Einzelnen bedeutet dies, dass der Grad seiner (moralischen) Autonomie dann am größten ist, wenn er einen harmonischen Ausgleich zwischen individueller Bedürfnisbefriedigung und Verantwortung für seine Umwelt schafft. Um dies zu erreichen ist eine ausgeglichene, unterstützende und vertrauensvolle Umwelt entscheidend (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.25).

Man betrachte vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass sich die Entwicklung von Selbstbestimmung bei allen Menschen von der individuellen Autonomie (meist im Kindesalter), die nur die Befriedigung eigener aktueller Bedürfnisse sieht („ich will haben und machen“) erst mit der Zeit und durch gezielte Erziehungs- und Lernprozesse zu einer sozialen und moralischen Kategorie entwickelt. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass Menschen mit geistiger Behinderung, die gerade beginnen, Selbstbestimmung für sich zu entdecken, oftmals Konsequenzen des eigenen Handelns nicht abschätzen können (auch wenn Mitarbeiter meinen, dass sie dies auf Grund ihres Alters können müssten). Vor diesem Hintergrund sollte die Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben auch bei Menschen mit geistiger Behinderung bereits im frühen Kindesalter und möglichst gemeinsam mit nichtbehinderten Gleichaltrigen beginnen (vgl. MAHNKE 2000, S.43). Die Empowermentgedanken sollten darum auch besonders in die Arbeit von Frühförderstellen, Kindergärten und Schulen einfließen.

3.3.2. Kollaborative und demokratische Partizipation

„Demokratische und kollaborative Partizipation“ (PRILLELTENSKY 1994, zitiert nach THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.26) meint die Teilnahme und Teilhabe des Einzelnen am politischen Geschehen. Das bedeutet, dass Menschen Entscheidungen, die sie selbst betreffen auch mitbestimmen sollten. Darum ist dieser Wert direkt mit dem der Selbstbestimmung verbunden und kann hier nur analytisch getrennt werden.

Menschen werden in einer aktiven Rolle als vollwertige Bürger mit Rechten (und Pflichten) angesehen. Empowerment gesteht nun auch Menschen mit geistiger Behinderung eine solche Rolle zu und betrachtet sie so als „kompetente Experten in eigener Sache“ (ebd.).

Dieser Grundsatz kann sich nun auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen vollziehen. Auf der individuellen Ebene geht es direkt um Mitbestimmung bei der Gestaltung des eigenen Lebensraumes (z.B. Raum- und Freizeitgestaltung, Auswahl von Weiterbildungsangeboten). Hier ist jeder Mensch individuell gefragt, seine Meinung, Ansicht und Bedürfnisse auszudrücken. Auf der institutionellen Ebene können sich Betroffene z.B. zu Heimbeiräten zusammenschließen, um Belange mehrerer zu vertreten (z.B. Mitsprache bei der Personalpolitik, Veranstaltungen, Zimmerbelegung). Immer mehr Betroffene haben sich in der Vergangenheit auch zu politischen Selbstvertretungsgruppen und Vereinen zusammengeschlossen. Ihnen geht es darum Veränderungen und Mitbestimmung auf politisch-gesellschaftlicher Ebene zu erreichen (z.B. Namensänderungen von Organisationen, um Diskriminierungen zu vermeiden, Einsatz von finanziellen Mitteln, Qualitätsdiskussionen und Nutzerkontrolle) und sich nicht länger durch Professionelle bevormunden und bestimmen zu lassen. In vielen Ländern werden Betroffene bereits als kompetente Dialogpartner anerkannt.

Hierarchien von „oben nach unten“ behindern die Mitbestimmung von Betroffenen. Solche Strukturen finden sich auch heute noch in Institutionen der Behindertenhilfe, aber auch in der Gesellschaft und in staatlichen Organen (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.27). Entscheidungen werden hier oft zentral getroffen, so dass Betroffenen jede Chance auf Mitbestimmung genommen wird.

Solche Hierarchien sind dadurch geprägt, dass wenige Personen Macht über viele Personen besitzen. Diese Kritik führt auch direkt zum dritten Wert des Empowerment-Konzeptes.

3.3.3. Verteilungsgerechtigkeit

Im Empowerment-Konzept geht es um eine „faire und gerechte Verteilung von Ressourcen und Lasten in der Gesellschaft“ (PRILLELTENSKY 1994, zitiert nach THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.28). Neben Mitbestimmung und Entscheidungsfreiheit, ist auch der Zugang zu Informationen durch Schule, Ausbildung und Weiterbildung, sowie ein soziales Dienstleistungs-, Gesundheits- und Sozialsystem (in dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, GG, Art.3, Abs.3) Kennzeichen einer demokratische Gesellschaft.

Empowerment betont, dass Ressourcen und Macht in unserer Gesellschaft ungleich verteilt sind. So wird Randgruppen (z.B. Menschen mit geistiger Behinderung) der Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten der Gesellschaft (Bildungs- und Freizeitangebote, freier Arbeits- und Wohnungsmarkt) erschwert. Dies ruft sowohl Protest und Widerstand hervor, führt andererseits aber auch zur Demoralisierung Betroffener und weckt Gefühle des Ausgeliefertseins (vgl. THEUNISSEN 1999, S.106; THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.29). Selbstvertretungsgruppen sind darum ständig bemüht, gesellschaftliche Ressourcen und Angebote für sich zu erschließen und somit die Macht der Herrschenden zu beschränken und sich Mitsprache zu erkämpfen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch genug „Mächtige“, die sich gegen eine solche gerechte Verteilung von Macht und Einfluss vehement wehren. Sie unterliegen zwar einer moralischen Verpflichtung, benachteiligte Menschen in ihren Bemühungen zu unterstützen, solange diese Moral jedoch nicht staatlich gestärkt oder gesetzlich verankert ist, liegt es im Ermessen jedes Einzelnen, benachteiligte Gruppen zu stärken (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.29).

Dennoch ist die Macht der Privilegierten in unserer Gesellschaft nicht unbegrenzt. Um Benachteiligungen von Minderheiten zu verhindern, wurden allgemeingültige Menschen- und Grundrechte festgeschrieben und gesetzlich verankert, die im Dienste allgemeiner Grundbedürfnisse (materielles Bedürfnis nach Überleben, Bedürfnis nach Wohlergehen, Bedürfnis nach Freiheit/Autonomie und Bedürfnis nach Identität) stehen. Diese stellen eine Wertebasis dar, die in demokratischen Gesellschaften für alle Menschen gleich gilt und somit auch durch Mächtige nicht verletzt werden darf (vgl. ebd., S.29f.; THEUNISSEN 2001, S.17).

Vor dem Hintergrund dieser Wertebasis wird deutlich, dass es dem Empowerment-Konzept um die Gewinnung von mehr Menschlichkeit geht, dadurch, dass Mächte und Einflüsse innerhalb der Gesellschaft gerechter verteilt werden, so dass Minderheiten die Chance erhalten, Entscheidungen, die ihr Leben betreffen mitzubestimmen (vgl. ebd.).

Damit fokussiert das Empowerment-Konzept zugleich eine neue Kultur von Helfen und von Helfern. Professionelle Helfer müssen im Zuge dieser Wertebasis umdenken und Menschen mit geistiger Behinderung als kompetente Gestalter ihrer Lebenswelt und somit als gleichberechtigte Dialogpartner betrachten.

3.4. Die Rolle der professionellen Helfer

Im Zuge der neuen veränderten Sichtweise auf Menschen mit geistiger Behinderung ist auch eine Umorientierung der professionellen Helfer erforderlich geworden. Vor dem Hintergrund einer neuen Wertebasis sollen Betroffene nicht länger bevormundet, gepflegt, behandelt, bewahrt, betreut und geführt werden. Menschen mit geistiger Behinderung gelten als kompetente „Experten in eigenen Angelegenheiten“, die sehr wohl die Fähigkeiten besitzen (bzw. entwickeln können), ihr Leben selbst zu regeln. Die Aufgaben der professionellen Helfer liegen darin, Betroffene in diesen Prozessen zu unterstützen und zu begleiten (vgl. HÄHNER 1997a, S.130f.).

In den letzten Jahren hat die Diskussion um ein neues Modell der Begleitung von Menschen mit Behinderungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ausgangspunkt dieses „Assistenzmodells“ war die Abkehr von der Bestimmung des Therapie- und Förderbedarfs durch Dritte. Betroffene wollten selbst entscheiden, welche Hilfeleistungen sie wann, wo, in welchem Umfang und von welcher Person in Anspruch nehmen (vgl. NIEHOFF 1997c, S.53).

Dieses Modell entstammt der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“. Hier waren es vor allem Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen, die den Wechsel der Rolle von professionellen Helfern vom Betreuungs- zum Assistenzparadigma forderten. Es wird hier auch von „persönlicher Assistenz“ (ebd.) gesprochen. Dabei handelt es sich vorwiegend um (z.T. umfassende) lebenspraktische Hilfen, die jedoch dadurch gekennzeichnet sind, dass Betroffene so viele Kompetenzen wie möglich behalten und die Hilfen somit genau den Bedürfnissen der Hilfeabhängigen entsprechen (vgl. BOLLAG 1999, S.16).

Die Übertragung dieses Assistenzmodells auf Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht ohne weiteres möglich. Die Gründe dafür sind vielschichtig und es sollen hier nur einige genannt werden (ausführlich dazu THEUNISSEN 1999, S.126ff.; THEUNISSEN 2000a, S.196ff.). Um Hilfen im oben genannten Sinne in Anspruch nehmen zu können, benötigen Betroffene bestimmte Arbeitgeberkompetenzen (z.B. Finanzkompetenz, Personalkompetenz, Organisationskompetenz, Anleitungskompetenz, Raumkompetenz) (ausführlich dazu BOLLAG 1999, S.17f., auch NIEHOFF 1997c, S.57f.; THEUNISSEN 2000a, S. 196). Diese kann man bei Menschen mit geistiger Behinderung aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht vorbehaltlos erwarten bzw. voraussetzen, so dass viele mit diesem Dienstleistungsmodell überfordert wären. Auch mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten, sowie erlernte Bedürfnis- und Hilflosigkeit können die Assistenzarbeit insofern behindern, dass Assistenten die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen nicht ausreichend wahrnehmen können.

Menschen mit geistiger Behinderung haben oft ein Selbstbild des Nicht-Könnens entwickelt und besitzen daher wenig Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Dieses Vertrauen muss oft erst entwickelt werden. Darum ist „die Assistentenrolle bei Menschen mit einer geistigen Behinderung (...) nicht lediglich die eines praktischen Helfers, sondern ebenfalls einer wichtigen Bezugsperson, auch für die persönliche Lebensplanung und die Kommunikation“ (BRADL 1996b, S.198).

Aus diesem Grund ist es erforderlich, Menschen mit geistiger Behinderung zusätzliche Dienste und Assistenzen zu gewähren. THEUNISSEN/ PLAUTE haben daher acht zentrale Assistentenrollen für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung erarbeitet (ausführlich in THEUNISSEN 1999, S.127ff.; THEUNISSEN 2000a, S. 198): „1. Lebenspraktische Assistenz (pragmatische Hilfen zur Alltagsbewältigung); 2. Dialogische Assistenz (Herstellung und Fundierung einer vertrauensvollen Beziehungsgestaltung und kommunikativen Situation); 3. Konsultative Assistenz (gemeinsame Beratung in Bezug auf psychosoziale Probleme, Lebenspläne, Lebensziele, Zukunft); 4. Advokatorische Assistenz (Anwaltschaft, Fürsprecherfunktion, Stellvertreter, Dolmetscher); 5. Facilitatorische Assistenz (i. S. e. subjektzentrierten Förderung auf der Basis “offener Curricula“); 6. Lernzielorientierte Assistenz (Hilfen zur Selbst-Hilfe durch strukturierte Lernangebote); 7. Sozialintegrierende Assistenz (soziale und gesellschaftliche Integrationshilfe) und 8. Intervenierende Assistenz (haltgebende, stützende Hilfen im Falle von Verhaltensauffälligkeiten)“ (THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.39).

Diese neue Form des Begleitens bzw. Assistierens ist von veränderten Aufgaben (z.B. Weiterentwicklung von Kommunikation zum offenen Dialog, Abbau fachlicher Distanz und Aufbau echter Beziehungen, Entscheidungsräume bieten statt Fremdbestimmung, Zurückhaltung statt sofortiger Intervention, Abschied vom Aufsichtspflichtdenken, Vertrauen in eigene Fähigkeiten stärken [vgl. SACK 1997a, S.202ff.; SACK 1997b, S.117]) geprägt, die auf vier Handlungsebenen zum Tragen kommen.

Auf der subjektzentrierte Ebene steht die Einzelarbeit mit dem Betroffenen im Vordergrund. Das heißt konkret, den Betroffenen bei der Bewusstwerdung von Stärken zu ermutigen und zu unterstützen, aber auch Angebote und Lernhilfen zu bieten, diese Stärken zu entwickeln (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.40).

Die zweite gruppenbezogene Ebene fördert und unterstützt die Gruppenbildung. Dies schließt den Aufbau von sozialen Fähigkeiten (akzeptieren und tolerieren von anderen Meinungen, Selbstbehauptung, Meinungsbildung) ein. Auf dieser Ebene wird auch die Arbeit einer Gruppe sowie die Herstellung von sozialen Netzwerken unterstützt und begleitet (vgl. ebd., S.41).

Auf der institutionellen Ebene geht es vorwiegend um Betroffene, die in (Groß)Einrichtungen leben. Es geht hier darum, in diesen Institutionen mit Betroffenen demokratische Strukturen zu schaffen (und so Hierarchien abzubauen), um diesen ihr Recht auf Mitbestimmung zu gewähren. Letztendlich geht es aber auch darum, diese Institutionen überflüssig zu machen und auf die Unterbringung in alternativen Wohnformen hinzuarbeiten (vgl. ebd., S.41f.).

Auf der vierten sozialpolitisch-gesellschaftlichen Ebene ist es das Ziel, Betroffene in politischen Selbstvertretungsgruppen zu Prozesse der Einmischung in politische Entscheidungen und Machtstrukturen anzuregen und diese zu unterstützen. Dabei muss auch das Gewahrmachen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der nichtbehinderten Menschen für die Anliegen von Betroffenen als Aufgabe erkannt werden (vgl. ebd., S.42f.).

Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass Empowerment ein sehr innovatives, aber auch anspruchsvolles Programm ist. Entscheidend ist der radikalen Bruch mit alten Traditionen zugunsten eines neuen Verständnisses der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung. Dieser Prozess wurde direkt durch Betroffene angeregt und in den vergangenen Jahren auch für die professionelle Arbeit und die wissenschaftliche Sozial- und Behindertenarbeit erschlossen.

Im Folgenden soll darum noch kurz Self Advocacy (ausführlich dazu THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.52ff.), als eine Empowermentbewegung die direkt von Betroffenen ausgeht, dargestellt werden. Im Anschluss daran soll die SIVUS-Methode im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen, die eine konkrete Methode für die Empowermentarbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung darstellt.

3.5. Self Advocacy

Für den Begriff Self Advocacy gibt es im Deutschen keine eindeutige Übersetzung. Übersetzt man die einzelnen Worte: Self = selbst, selber; Advocacy = Fürsprache, Eintreten, Anwaltschaft, so kann man Self Advocacy als „Selbstvertretung“, „für sich selbst eintreten“ definieren. Self Advocacy meint demnach alle Prozesse, in denen Menschen mit (geistiger) Behinderung für sich selbst und ihre Rechte (privat und öffentlich) eintreten. Das heißt auch, dass Betroffene „mehr Kontrolle über das eigene Leben (...) gewinnen. Jede Aktivität, die Selbstbestimmung einschließt, kann Self Advocacy genannt werden“ (KNUST-POTTER 1998, S.93).

Die Self Advocacy Bewegung geht auf Zusammenschlüsse von Menschen mit Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen zurück, die sich gegen Fremdbestimmung, Überbehütung und Bevormundung zur Wehr setzten. Diese „Independent-Living-Movement“ (zu deutsch „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“), die ihren Ursprung in den USA hat, machte es sich zur Aufgabe, Betroffenen lebenspraktische Hilfen und Unterstützungen zu vermitteln, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Weiterhin ging es darum, dass Betroffene andere Betroffene beraten, da sie die besonderen Bedürfnisse und die Situation auf Grund der eigenen Behinderung am besten einschätzen können (vgl. THEUNISSEN/ PLAUTE 2002, S.44f.).

Obwohl diese Dienste für alle Menschen mit Behinderungen galten, waren Menschen mit geistiger Behinderung in dieser Bewegung stark unterrepräsentiert. Das lag daran, dass diese Menschen neben bloßer Beratung und lebenspraktischen Hilfen weiterführende Assistenzen benötigen (siehe Kapitel 3.4.). Menschen mit geistiger Behinderung gründeten daher in der Folgezeit eigene Gruppen und Organisationen, in denen ihre speziellen Bedürfnisse und deren Befriedigung im Mittelpunkt stehen. Diese Gruppen nennen sich „Self Advocacy“ oder auch „People First“. Früher waren es Eltern, Angehörige und Mitarbeiter, die für die Rechte der Menschen mit geistiger Behinderung kämpften und sich für die Anerkennung und Befriedigung von deren Bedürfnissen einsetzen. Sie taten das in der Annahme zu wissen, was für die Betroffenen gut ist. In der Self Advocacy Bewegung wollen Menschen mit geistiger Behinderung ihre Rechte und Bedürfnisse nun in eigener Regie durchsetzen (vgl. KNUST-POTTER 1998, S.95f.). Dabei spielen Assistenz und Unterstützung eine sehr wichtige Rolle (vgl. KNUST-POTTER 1994, S.320). So haben viele Self Advocates Schwierigkeiten, sich sprachlich differenziert auszudrücken. Es gilt darum für Assistenten, alle Willensäußerungen (Mimik, Gestik, gesamtes Verhalten) sensibel wahrzunehmen und zu interpretieren (vgl. NIEHOFF 1997c, S.60). Wie diese Helfer sein sollten, welche Fähigkeiten sie besitzen sollten und welche Eigenschaften entsprechende Unterstützung verhindern, ist sehr anschaulich von „People First“ (1994) in dem Artikel „Wie man eine People-First-Gruppe aufbaut und unterstützt“ dargelegt worden.

Self Advocacy lässt sich grundsätzlich in „individuelle“ (wenn Individuen sich selbst vertreten) und in „kollektive“ (wenn Menschen sich in Gruppen organisieren und als Gruppe für sich und andere sprechen) Selbstvertretung unterteilen. Organisationen und Gruppen von Self Advocacy lassen sich nochmals in vier zentrale Formen gliedern.

Im trägerintegrierten Modell kommen Self Advocates innerhalb von Institutionen (Wohnheim, WfB, Tagesstätten) zu Gruppen zusammen (z.B. Heimbeirat, Werkstattrat).

Self Advocacy Gruppen des Unterabteilungsmodells verstehen sich als Teilbereich bereits bestehender Organisationen (z.B. Elternverbände).

Im Koalitionsmodell kommen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zusammen.

Im Autonomen Modell schließlich entstehen Gruppen unabhängig von Institutionen, bestehenden Organisationen und Verbänden.

Jedes Modell beinhaltet verschiedene Vor- und Nachteile für Self Advocacy Gruppen, weswegen man nicht ohne weiteres von geeigneten und ungeeigneten Formen sprechen kann (ausführlich dazu KNUST-POTTER 1998, S.97ff.).

Self Advocacy Gruppen können auf verschiedenen Ebenen (örtliche, nationale und internationale) agieren und die verschiedensten Ziele anstreben und verwirklichen. Beispielsweise ist es Self Advocacy Gruppen schon gelungen, stigmatisierende Begriffe und Symbole öffentlicher Organisationen (z.B. Logo der englischen Elternvereinigung Mencap, sowie das Logo der Lebenshilfe in Deutschland) durch selbst gewählte zu ersetzen (vgl. ebd., S.102ff.).

Worum es der Self Advocacy Bewegung geht, machte Barbara Goode (kanadische Vertreterin der Self Advocates) auf einer Sonderkonferenz der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1992 sehr deutlich. Sie sagte: „Ich spreche im Namen der Menschen mit geistiger Behinderung. Wir sind zuerst einmal Menschen – und erst in zweiter Linie haben wir eine Behinderung. Wir wollen unsere Rechte geltend machen, und wir wollen andere Menschen wissen lassen, dass wir hier sind. Wir wollen unseren Mitmenschen erklären, dass wir in unseren Gemeinden leben und arbeiten können. Wir wollen zeigen, dass wir Rechte und Verantwortung haben. Unsere Stimme mag für viele von Ihnen neu sein, aber Sie sollten sich lieber schon mal daran gewöhnen, wie man zuhört und wie man uns versteht. Wir brauchen Menschen, die Vertrauen in uns haben. Sie müssen verstehen, dass wir – wie Sie – nicht in Anstalten leben wollen. Wir wollen in unseren Gemeinden leben und arbeiten. Wir rechnen mit Ihrer Unterstützung für die Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien. Wir rechnen mit Ihrer Unterstützung für die ILSMH (Internationale Liga von Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung, M.G.) und ihre Mitgliedsvereinigungen. Vor allem fordern wir, dass Sie uns das Recht geben, eine Auswahl und Entscheidungen in bezug auf unser eigenes Leben zu treffen“ (zitiert nach MITTLER 1994, S.7).

Viele Menschen mit geistiger Behinderung sind jedoch (noch) nicht in der Lage ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum ist es Aufgabe des Empowerment-Konzeptes Menschen zu befähigen, in solche Prozesse eintreten zu können.

Das oben beschriebene Empowerment-Konzept ist sehr anspruchsvoll. Seine theoretischen Ausführungen sind für Praktiker darum oft unverständlich. Außerdem ist es schwierig, die theoretischen Gedanken kontinuierlich in der täglichen Arbeit umzusetzen. Oftmals bleiben diese im Alltagsstress auf der Strecke. Es gilt darum Methoden und Konzepte zu finden oder zu entwickeln, die diese theoretischen Grundgedanken auf einer handlungspraktische Ebene festschreiben und Praktikern somit konkrete Arbeitsmethoden vorgeben.

Einige Konzepte versuchen diese Anforderungen umzusetzen. So wird z.B. in der Zeitschrift „Geistige Behinderung“ (2000, auch APPEL/ KLEINE SCHAARS 2000) von einem neuen Modell aus den Niederlanden berichtet, welches Menschen mit geistiger Behinderung zur Selbständigkeit und zur Übernahme von Verantwortung anleiten will, indem Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und –verantwortung zentrale Kategorien darstellen.

Auch von PÖRTNER (1999) liegt ein Konzept der „personzentrierten Haltung im Umgang mit geistig behinderten und pflegebedürftigen Menschen“ vor. Diese Arbeit basiert auf dem von Carl ROGERS begründeten personenzentrierten Ansatz. Dieses Konzept eignet sich sehr gut für Mitarbeiter, die direkt an der Basis mit Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten, da die Grundgedanken (Vertrauen in die Fähigkeiten von Betroffenen, Annehmen und Wertschätzung der Betroffenen, Echtheit der Beziehungen und viele andere Empowermentgedanken) sehr praxisnah dargestellt werden, mit vielen Beispielen belegt und darum sehr leicht verständlich und nachvollziehbar sind.

Auch die SIVUS-Methode, um die es im Folgenden ausführlich gehen soll, stellt eine solche, sehr praxisnahe Methode dar. In über 50 Ländern orientieren sich Einrichtungen bereits daran.

4. Die SIVUS-Methode als Instrument von Empowerment

Der Ausdruck SIVUS stammt aus dem schwedischen und heißt wörtlich übersetzt: „Sozial individ via Utvecklung i Sammwerkan“, auf deutsch: „Soziale und individuelle Entwicklung durch gemeinschaftliches Handeln“ (WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.161). SIVUS ist keine Theorie, sondern eine praxisorientierte Methode. Ihr liegen bestimmte Einstellungen und Haltungen, Zielsetzungen und eine Methodik zugrunde. Sie entstand konkret aus der Arbeit mit Menschen und wurde so nicht als Theorie begründet. Auch die Autoren sprechen nicht von der SIVUS-Theorie, sondern nur von SIVUS als Methode.

Die SIVUS-Methode stellt ein gruppendynamisches Modell dar, welches sich mit Prozessen und der Entwicklung innerhalb von Gruppen beschäftigt. In den folgenden Ausführungen wird daher an entsprechenden Stellen nicht von Menschen mit geistiger Behinderung, sondern von „Gruppenmitgliedern“ oder „Teilnehmern“ gesprochen. Die professionellen Helfer werden als „Begleiter“ bezeichnet.

Zunächst soll die Entstehung der SIVUS-Methode dargestellt werden. Anschließend werde ich die allgemeinen grundlegenden Anschauungen und die praktischen Grundsätze erläutern, auf denen die Methode basiert. Danach soll die SIVUS-Methode in Verbindung mit wichtigen zentralen Themen behandelt werden.

4.1. Die Entstehungsgeschichte der SIVUS-Methode

Die SIVUS-Methode basiert auf Ideen des Psychologen Sophian WALUJO. Dieser entwickelte in den 70er Jahre in Indonesien zunächst für normal begabte Menschen ein Modell zur Förderung von Lernprozessen in Gruppen (vgl. JANSSEN/ BEGEMANN 1998, S.16). Später reiste er nach Schweden und besuchte dort ein Dagcenter (Tagesstätte) für Menschen mit geistiger Behinderung. Grundsätzlich fand er die Arbeit in den Tageszentren gut, er war jedoch der Ansicht, dass die Mitarbeiter methodenlos und ohne theoretische Grundlagen arbeiten. Dabei entdeckte er, dass sich sein Modell der Erwachsenenbildung auch auf die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung anwenden ließ (vgl. ebd.; HARRYSSON/ ANDERSSON/ CIMIOTTI 1989, S.18). WALUJO und seine Mitarbeiter erhielten daraufhin den Forschungsauftrag, das SIVUS-Modell über vier Jahre (1974-1978) in zwei Tagesstätten in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung zu erproben und so die Methode für die Arbeit mit diesen Menschen weiterzuentwickeln. Dieser Modellversuch wurde in Kooperation mit der Forschungsstiftung ALA (Anpassung an Leben und Arbeit) des Elternvereins FUB (Bund für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene) und der Unterstützung von anderen Stiftungen ermöglicht. Aus dieser vierjährigen Arbeit ist das erste Handbuch über die SIVUS-Methode entstanden, das sowohl theoretische Grundlagen, als auch handlungspraktische Ansätze darstellt. Viele weitere Tageszentren zeigten sich sehr interessiert an der Arbeit mit der SIVUS-Methode. Die Mitarbeiter, die das Projekt von Beginn an begleitet hatten, reisten daher im Land herum, um den Wissensbedarf zu decken. 1978 wurde das Projekt vom Sozialamt übernommen. Dieses befand, dass die SIVUS-Methode bekannt gemacht und weiterverbreitet werden müsse. Darum riefen sie Mitarbeiter aus allen Bezirken Schwedens zu Fortbildungen in dieser Methode zusammen (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.184ff.; HARRYSSON/ ANDERSSON/ CIMIOTTI 1989, S.18).

Heute ist die Methode im ganzen Land verbreitet. Es gibt in jedem Bezirk ein bis zwei SIVUS-Vertreter, die meist Angestellte von Tagesstätten oder Wohnheimen sind. Diese kommen zu regelmäßigen Konferenzen zusammen, um ihre Arbeit mit SIVUS zu diskutieren und Ergebnisse an Einrichtungen weiterzuvermitteln, und sie sind Kontaktpersonen für alle SIVUS-Interessierten. Mittlerweile arbeiten in Schweden ca. 200 Einrichtungen (hauptsächlich Tagesheimstätten) nach der SIVUS-Methode (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.187f.).

1982 wurde das SIVUS-Handbuch ins Deutsche übersetzt und so kam SIVUS auch im deutschsprachigen Raum (besonders in Österreich und der Schweiz) als Methode zum Einsatz. 1994 wurde in Gmunden (Österreich) der SIVUS- Förderverein „Ver-rückte Grenzen“ gegründet. Auch der erste Mitteleuropäische SIVUS-Kongress wurde im gleichen Jahr in Österreich abgehalten, weitere, auch internationale Kongresse folgten, denn inzwischen hat SIVUS in über 50 anderen Ländern Verbreitung gefunden. Die SIVUS-Methode wird so ständig weiterentwickelt (vgl. JOMRICH-MALMGREN 1996, S.10f.).

4.2. Grundlagen der SIVUS-Methode

Die SIVUS-Methode basiert auf den Gedanken des Normalisierungsprinzips. Ihr liegen darum bestimmte Einstellungen über Menschen mit geistiger Behinderung, Zielsetzungen, Vorstellungen über die Rolle der Begleiter und eine Methodik zugrunde, die den Normalisierungsgedanken immer wieder aufgreifen. Viele Aussagen der SIVUS-Methode spiegeln sich daher auch in den Aussagen des Empowerment-Konzeptes wider. Es kann darum in den folgende Ausführungen zu Wiederholungen kommen. Eine schematische Übersicht über die SIVUS-Methode ist in Anhang 1 abgedruckt.

4.2.1. Das Menschenbild nach SIVUS

Eine zentrale Aussage des Menschenbildes nach SIVUS ist, dass Menschen mit Behinderungen Mitmenschen sind, mit denen wir zusammen leben und arbeiten und nicht zu betreuende Objekte (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.158). Menschen mit geistiger Behinderung sind soziale Wesen und benötigen darum Kontakt mit anderen. Dabei gilt es, den Mensch so anzunehmen und zu akzeptieren wie er ist und ihn wertzuschätzen (vgl. ebd., S.13f.). Menschen mit geistiger Behinderung sind Menschen in Entwicklung. Sie entwickeln sich wie alle Menschen vom Kind zum Erwachsenen. Dabei erfolgt die Entwicklung wie bei anderen Menschen aus eigenem inneren Antrieb und durch eigenständiges Handeln. Entwicklung vollzieht sich von einem Bedürfnis über das eigene Handeln hin zur persönlichen Reifung. Oder anders gesagt: von der Praxis (dem Erleben) zur Theorie (dem Verstehen) zurück zur Praxis (der Aktivität). Hier kommt schon zum Ausdruck, dass sich der Mensch nicht nur über konkrete Tätigkeiten weiterentwickelt, sondern auch durch zuschauen und beobachten. Daraus folgt auch die Bedeutung des sozialen Kontaktes mit anderen Menschen (vgl. ebd.; SIVUS-Arbeitsmappe (Das Menschenbild) 2001).

SIVUS geht davon aus, dass Menschen mit geistiger Behinderung sehr wohl in der Lage sind, eigene Bedürfnisse zu erkennen und diese mit (mehr oder weniger) Unterstützung zu befriedigen. Die SIVUS-Methode geht dabei, ähnlich wie das Empowerment-Konzept, von einer Stärkenperspektive aus. Die Defizit-Sichtweise wird darum konsequent abgelehnt. In der SIVUS-Methode wird jedem Menschen sein Recht auf Selbstbestimmung zugestanden (vgl. ebd.).

Diese positive Sichtweise des Menschen mit geistiger Behinderung kommt auch in der Schriftreihe „Människan, omvärlden och utvecklingsstörning“ (zu deutsch: „Mensch, Umwelt und geistige Behinderung“) von Professor Gunnar KYLÉN (Leiter der Forschungsstiftung ALA, siehe oben) zum Ausdruck, die auf einem Modell der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen basiert. Diese Schriftreihe beschreibt soziale, biologische und psychologische Aspekte der Entwicklung, sowie das physische Umfeld (vgl. ALM[b], S.4).

Bedeutend für die SIVUS-Methode ist die Beschreibung von KYLÉNS Begabungstheorie, die einen Versuch darstellt, zu beschreiben, wie Menschen mit verschiedenen Graden geistiger Behinderung denken und ihre Welt erleben und verstehen. Dabei werden die Fähigkeiten des räumlichen (wo?) und zeitlichen (wann?) Orientierungsvermögens, Qualitäts- (wie ist etwas?) und Quantitätsauffassungen (wieviel?) und die Auffassung von Ursache und Wirkung (warum?) betrachtet. Das Entscheidende dabei ist, dass hier nicht beschrieben wird, was Menschen mit geistiger Behinderung nicht können, es wird dargestellt, was sie erleben und wie sie bestimmte Dinge sehen und verstehen (vgl. ebd.).

Ausgangspunkt ist, dass die Entwicklung der Art zu denken verschiedene Stadien durchläuft, die für alle gleich sind, dahingehend, dass man ein immer größeres Verständnis für abstrakte Begriffe und Situationen erlangt. Menschen mit geistiger Behinderung durchlaufen diese Stadien manchmal langsamer oder bleiben auf einem niedrigeren Stadium stehen (vgl. ebd.; auch SIVUS-Arbeitsmappe (Das „KYLÉN-Regal“) 2001).

Im ersten Stadium erlebt der Mensch die Welt in konkreten Hier- und Jetzt-Situation. Das bedeutet, dass nur Dinge wahrgenommen werden, die konkret sichtbar und erlebbar sind. Erlebt man die Welt noch im Erwachsenenalter auf diese Weise, so hat der Menschen eine intensive geistige Behinderung. Dieses Stadium wird in Schweden auch mit A-Stadium bezeichnet (ausführlich dazu ALM[a]).

Im nächsten Stadium der Entwicklung beginnt der Mensch, auch abstrakte Begriffe und konkrete Symbole zu verstehen. Er beginnt Bilder und Sprache zu verstehen und evtl. selbst zu sprechen. Trotzdem ist das Verständnis noch von konkreten Erfahrungen abhängig. Erreicht der Mensch dieses Stadium erst im Erwachsenenalter, so hat er eine mittelgradige geistige Behinderung, was auch als B-Stadium bezeichnet wird (ausführlich dazu ALM[b]).[3]

Im nächsten Stadium erweitert sich das Weltbild weiter. Das Verständnis von Symbolen (z.B. Geld) ist deutlich ausgeprägt, jedoch treten Probleme bei Symbolen für Symbole (z.B. Scheck für Geld) und bei abstrakten Begriffen auf. Diese benötigen den Bezug zu eigenen Erlebnissen. Der Umgang mit Zahlen, einfaches Rechen und Lesen ist in diesem Stadium möglich. Menschen, die dieses C-Stadium erreichen, werden als leicht geistig behindert bezeichnet (ausführlich dazu SOMMARSTRÖM/ FREDRIKSSON/ SVENSSON).[4]

Aufgrund dieser Beschreibungen, wie Menschen denken und die Welt erleben, kann man nun bestimmte Richtlinien für die Begleitung dieser Menschen aufstellen.[5] Dies kann ein Verstehen der Bedürfnisse und der Fähigkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung fördern und Begleitern helfen, den Menschen weder zu über- noch zu unterfordern.

4.2.2. Die Rolle der Begleiter

Die Grundvoraussetzung für die Begleiter ist die Akzeptanz des oben beschriebenen Menschenbildes. Jeder, der nach der SIVUS-Methode handelt, muss dieses Menschenbild verinnerlicht haben, um erfolgreich damit zu arbeiten (vgl. SIVUS-Arbeitsmappe (Rolle des Personals) 2001). Aus dieser Sicht auf Menschen mit geistiger Behinderung ergeben sich nun folgende Aufgaben für die Begleiter. Die Begleiter haben sowohl anleitende und unterstützende Funktion als auch mitwirkende, anstatt nur zu pflegen und zu betreuen. Begleiter habe keine reine Führungsposition inne. Sie schließen sich der Gemeinschaft ihrer Gruppe an, legen die Anleiterrolle beiseite und arbeiten innerhalb ihrer Gruppe mit. Dabei darf der Begleiter nicht vergessen, dass er eine gewisse Vorbildfunktion für die Gruppenmitglieder haben kann. Die Begleitung der Gruppenmitglieder sollte sich an bestimmten Grundsätzen orientieren.

Begleiter sollten stets betonen, was ein Gruppenmitglied kann und wo seine Stärken und Begabungen liegen und darauf aufbauen. Sie sollten Gruppenmitglieder dort unterstützen, wo es nötig ist. Jeder Mensch muss jedoch zunächst die Möglichkeit erhalten, sich selbst auszuprobieren (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.158). Die Unterstützung soll erfolgen von „dem was (man, M.G.) kann über das, was (man, M.G.) kann, aber noch nicht wagt zu dem, was (man, M.G.) möglicherweise kann“ (SIVUS-Arbeitsmappe (Rolle des Personals) 2001). Der Begleiter muss daher die Fähigkeit besitzen, die Begabungen und potenziellen Fähigkeiten eines Gruppenmitgliedes zu erkennen (vgl. ebd.).

4.2.3. Die Zielsetzungen

Das Ziel der SIVUS-Methode ist „eine Person, die (in Anbetracht ihrer Fähigkeiten) so selbständig wie möglich agiert, sowohl individuell (allein) als auch sozial (zusammen mit anderen) in der Einrichtung und draußen in der Gesellschaft“ (SIVUS-Arbeitsmappe (Bedeutung von SIVUS) 2001).

Zum Erreichen dieses Zieles nutzt die SIVUS-Methode die Gruppenarbeit mit ihren demokratische Prinzipien. Alle Teilnehmer haben ein Recht auf Mitbestimmung und so beruht alles, was in der Gruppe geschieht, auf den Interessen der Mitglieder. SIVUS geht davon aus, dass die Arbeit in Gruppen die individuelle und soziale Entwicklung befördert. Dabei ist die Betonung und die Unterstützung der Fähigkeiten Selbständigkeit, Selbstvertrauen und Zusammengehörigkeitsgefühl sehr wichtig (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.15f.).

Selbständigkeit meint nach SIVUS: „Aktiv sein – Eigeninitiative ergreifen – Verantwortung für die eigenen Handlungen übernehmen – im Rahmen der eigenen Fähigkeiten niemand anderen benötigen – die eigenen Wünsche aussprechen – etwas in Frage stellen – zu einer Sache Stellung nehmen – (...) seinen eigenen Willen vertreten und Forderungen stellen“ (vgl. ebd., S.16).

Vor diesem Hintergrund wäre es vermutlich besser, anstatt von Selbständigkeit von Selbstbestimmung zu reden, da dieser Begriff eher den gemeinten Sinn definiert. Denn Selbständigkeit heißt nach SIVUS nicht, alles selbst tun zu müssen. Es heißt vielmehr Hilfe und Unterstützung selbständig einzufordern, seine Bedürfnisse zu erkennen und auszudrücken, Entscheidungen zu treffen, wie, wann und mit wem Arbeiten durchgeführt werden sollen, usw. (vgl. SIVUS-Arbeitsmappe (Bedeutung von SIVUS) 2001). Um diese Fähigkeiten entwickeln zu können, müssen Menschen die Möglichkeit erhalten, sich auszuprobieren, Erfolge oder Misserfolge zu erleben und aus diesen konkreten Erfahrungen zu lernen. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Fähigkeit zur Selbständigkeit/ Selbstbestimmung in die Entwicklung eines gesunden Selbstvertrauens.

Selbstvertrauen meint ein Vertrauen in die eigene Person, in seine Begabungen und Fähigkeiten und in das eigene Handeln. Menschen gewinnen Selbstvertrauen, wenn sie Erfolge ihres Handelns erkennen. Dabei ist es zwar wichtig, von anderen ein positives Feedback zu erhalten, der Mensch muss sein Ergebnis aber auch selbst realistisch einschätzen können. Solch ein gesundes Selbstvertrauen kann aber nur dann entstehen, wenn sich der Mensch so akzeptiert, wie er ist. Das bedeutet, dass er nicht nur seine positiven Seiten kennt und annimmt, sondern auch seine negativen Eigenschaften. Man muss ein realistisches Bild von sich selbst haben, um die Meinungen anderer objektiv einschätzen zu können. Dies können Menschen mit geistiger Behinderung oft nicht. Viele reagieren sehr empfindlich auf Kritik. Sie fühlen sich dann oftmals als ganze Person getroffen und nicht angenommen. Um angemessen mit solcher Kritik umgehen zu können, müssen sie lernen, ihre positiven und negativen Eigenschaften (und so auch ihre Behinderung) zu akzeptieren und das beste daraus zu machen. Nur wer seine Fehler anerkennt, kann daran arbeiten. Es gilt darum für Menschen mit geistiger Behinderung ein sogenanntes „positives Behindertenbewusstsein“ und somit mehr Selbstvertrauen zu erlangen (WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.16f.).

Zusammengehörigkeitsgefühl betont das Grundbedürfnis des Menschen nach Kontakt mit anderen. Der Mensch ist ein soziales Wesen und braucht daher die Beziehung zu anderen, um sich entwickeln zu können. Dabei ist die Art der Beziehung von entscheidender Bedeutung. In einer intakten und emotionalen Gemeinschaft kann sich der Mensch geborgen fühlen, auf andere vertrauen und so seine Fähigkeiten entwickeln (vgl. ebd., S.17). Eine positive soziale Entwicklung vollzieht sich immer unter Beachtung der Mitmenschen („Der Mensch wird am Du zum Ich“ BUBER 1962). Darum ist es auch wichtig zu erfahren, dass andere in der Gruppe andere Bedürfnisse und Meinungen haben und dass diese genauso wichtig sind, wie die eigenen. Die Erfahrung, dass nicht immer nur der eigene Wille durchgesetzt werden kann, ist entscheidend für das Zusammenagieren in Gruppen. Viele Menschen mit geistiger Behinderung müssen diese Erfahrungen erst langsam machen (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.17).

SIVUS legt immer wieder eine starke Betonung auf die Arbeit in der Gruppe. Gruppenteilnehmer können hier lernen, andere zu respektieren, selbst respektiert zu werden und so zu einer Gemeinschaft zu gehören. Dabei kann ein Gruppenteilnehmer verschiedenen Gruppen angehören (z.B. Wohngruppe, Arbeitsgruppe, Freizeitgruppe). In einer intakten Gruppe kann man seine Stärken einsetzen, braucht aber auch seine Schwächen nicht zu verstecken. Ziel der Gruppenarbeit ist es, gemeinsam alle Stärken und Schwächen für die Gruppe zu nutzen. Dabei kann jeder das Gefühl entwickeln, nützlich und wichtig für die Gruppe zu sein. Die Zusammenarbeit in der Gruppen lässt Ergebnisse erzielen, zu denen einzelne Personen nicht fähig wären. An Erfolgen gemeinschaftlicher Arbeit kann man sich gemeinsam noch mehr erfreuen, Misserfolge kann man zusammen besser verkraften. Ziel ist darum, Zusammengehörigkeit durch Zusammenarbeit zu entwickeln (vgl. ebd.).

4.2.4. Der individuelle und soziale Reifungsprozess

WALUJO/ MALMSTÖRM unterscheiden in der Methode zwischen individueller und sozialer Entwicklung. Individuelle Entwicklung ist für sie die Entwicklung des einzelnen Menschen. Die soziale Entwicklung meint die Entwicklung von sozialen Beziehungen zu anderen Menschen[6] (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.14). Diese Unterscheidung kann aber nur eine analytische sein, denn soziale und individuelle Entwicklung sind miteinander verschränkt und bedingen sich gegenseitig.

SIVUS geht davon aus, dass sich der Mensch durch die Befriedigung seiner Bedürfnisse und den daraus resultierenden Erfahrungen entwickelt. Um diese Befriedigung zu erreichen, muss der Mensch bestimmte Voraussetzungen schaffen oder geeignete Tätigkeiten finden, um sein Ziel zu erreichen. Diesen Prozess kann man als menschliche Aktivität oder auch als Arbeit ansehen. Durch diese Arbeit erzielen Menschen ein bestimmtes Ergebnis und machen so Erfahrungen. Im Laufe der Zeit ändern sich Bedürfnisse. Damit ändert sich auch die damit verbundene Arbeit und die Erfahrungen. Der Mensch macht so mit der Zeit verschiedenste Erfahrungen und erweitert sein Wissen über Dinge, über seine Umwelt und seine Mitmenschen. Da diese Aussagen für alle Menschen zutreffen, gelten sie auch für Menschen mit geistiger Behinderung, denn diese haben Bedürfnisse wie jeder andere auch und müssen diese befriedigen (vgl. Verband evangelischer Einrichtungen 1989, S.72f.). Ein zentrales Bedürfnis aller Menschen ist dabei das nach mitmenschlichem Kontakt, das Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit, denn „der Mensch ist ein soziales Wesen. Er braucht den Kontakt zu anderen Menschen“ (WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.13).

Menschen entwickeln sich also durch die Befriedigung ihrer Bedürfnisse und in Beziehung zu anderen Menschen.

4.2.4.1. Die vier grundlegenden Fähigkeiten

Vor diesem Hintergrund erfordert menschliche Aktivität bzw. Arbeit vier grundlegende Fähigkeiten:

1. Die soziale Fähigkeit
2. Die Planungsfähigkeit
3. Die Arbeitsfähigkeit
4. Die Beurteilungsfähigkeit

Diese vier Fähigkeiten sind nach SIVUS die Grundbausteine auf denen die Entwicklung beruht und zusammen bewirken sie die soziale Entwicklung des Menschen (vgl. ebd., S.21).

Die soziale Fähigkeit benötigt man, um mit anderen in Kontakt zu kommen und um mit ihnen zusammenzuarbeiten. Die Fähigkeiten der Planung, des Arbeitens und der Beurteilung sind nötig, um sich Bedürfnisse zu erfüllen, um zu arbeiten. Darum ist es nach SIVUS wichtig, die Entwicklung diese vier Fähigkeiten in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung zu unterstützen (vgl. ebd.).

Die soziale Fähigkeit

Die soziale Fähigkeit meint, Kontakte zu Mitmenschen auf- und auszubauen. Es meint auch das Zurechtkommen in Gruppen, das heißt die Arbeit und das Leben mit anderen Menschen, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der anderen, aber auch die Behauptung und Durchsetzung der eigenen Bedürfnisse. Ziel der Entwicklung dieser Fähigkeit ist das ausgewogene Verhältnis zwischen der Erfüllung der eigenen Anliegen und der Respekt der anderen und die Unterstützung bei der Befriedigung deren Bedürfnisse.

Oftmals leben Menschen mit geistiger Behinderung nicht miteinander, sondern nur nebeneinander her. Bei vielen kommt es darum zu Tendenzen der Isolierung und der Vereinsamung. Diese werden dann oft als egoistisch und selbstbezogen erlebt. Auch diese Menschen haben das Bedürfnis nach Nähe, Zuwendung und Zärtlichkeit, können es aber vielleicht nicht klar ausdrücken (und verfallen so in Verhaltensweisen, die andere Menschen abschrecken) oder es wurde ihnen immer wieder verweigert (was zur erlernten Bedürfnislosigkeit führen kann) (vgl. ebd.).

Um Menschen aus ihrer Isolation zu holen und solch komplexen Prozesse wie oben beschrieben in Gang zu setzen, ist es zunächst nötig, ihnen Möglichkeiten zu bieten, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Dazu bietet sich die Gruppenform an. Allein die Tatsache, zu einer Gruppe zu gehören, reicht jedoch nicht aus. Es kommt ganz entscheidend darauf an, ob man sich in dieser Gruppe wohlfühlt, ob man die anderen Gruppenmitglieder gut leiden kann und wie einem die Gruppe begegnet. Ungezwungene Situationen können den Einstieg in eine Gruppe und das gegenseitige Kennenlernen erleichtern. Fühlt man sich in der Gruppe wohl, so ist das eine gute Voraussetzung, um miteinander zu leben und zu arbeiten (vgl. ebd., S.21f.).

Die Planungsfähigkeit

Die Fähigkeit bestimmte Dinge, Tätigkeiten und Vorhaben zu planen ist sehr wichtig, um seine Arbeit erfolgreich durchführen zu können. Diese Fähigkeit wurde (und wird) in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung oft vernachlässigt (vgl. WALUJO/ MALMSTRÖM 1996, S.22). Erfolgt eine Planung der auszuführenden Tätigkeiten, ist diese meist oberflächlich und unvollständig. Man wundert sich dann im Nachhinein, warum derjenige es nicht geschafft hat, seine Aufgabe erfolgreich zu meistern, obwohl man sie doch mit ihm besprochen hat.

Die Entwicklung der Planungsfähigkeit umfasst zwei wesentliche Aspekte. Zum einen muss man eine Idee oder eine Vorstellung davon haben, was man machen möchte. Zum anderen muss man einen Plan entwerfen, wie man diese Idee umsetzen kann. Eine Idee oder Vorstellung meint in diesem Sinn entweder ein Bedürfnis, oder sie meint eine direkte Tätigkeit, um ein Bedürfnis zu befriedigen oder ein Problem zu lösen (vgl. ebd., S.22).

[...]


[1] Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland. In der DDR setzten sämtlich Entwicklungen der Entpsychiatrisierung, Enthospitalisierung und Normalisierung erst sehr viel später ein. Vielerorts stehen Träger, Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen der Behindertenhilfe immer noch am Anfang dieser Entwicklungen (vgl. THEUNISSEN 1996, S. 74ff.; THEUNISSEN 1999, S. 47, auch LACHWITZ 1994).

[2] Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Würde man einen betroffenen Menschen fragen, was ihm bei seiner Begleitung wichtig ist, würden ihm sicher noch viele Dinge einfallen.

[3] Ein Einschätzungsbogen für Menschen mit intensiver (A) und mittelgradiger Behinderung (B) ist in der SIVUS-Arbeitsmappe 2001des SIVUS-Fördervereins „Ver-rückte Grenzen“ abgedruckt.

[4] Leider kann ich nicht sagen, ob die Bezeichnung „geistige Behinderung“ auch in Schweden verwendet wird oder ob dieser Begriffe in der Übersetzung ins Deutsche entstand.

[5] Solch ein Versuch von KYLÉN findet man in der SIVUS-Arbeitsmappe 2001des SIVUS-Fördervereins „Ver-rückte Grenzen“.

[6] Dabei wird diese Unterscheidung jedoch nicht konsequent durchgehalten. An späterer Stelle sprechen WALUJO/ MALMSTÖRM nur noch von sozialer Entwicklung und meinen damit sowohl individuelle, als auch soziale Entwicklung im engeren Sinn. Möglicherweise liegt hier auch ein Fehler des Übersetzerteams vor.

Ende der Leseprobe aus 180 Seiten

Details

Titel
Die SIVUS-Methode als Instrument von Empowerment
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Fachbereich Erziehungswissenschaften)
Note
2,00
Autor
Jahr
2002
Seiten
180
Katalognummer
V71154
ISBN (eBook)
9783638617666
ISBN (Buch)
9783638689175
Dateigröße
3203 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
SIVUS-Methode, Empowerment, SIVUS, Behinderung, geistig
Arbeit zitieren
Magdalena Wendt (Autor:in), 2002, Die SIVUS-Methode als Instrument von Empowerment, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71154

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