Unterrichtsvorbereitung: Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland)


Unterrichtsentwurf, 2006

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1)Einleitung

2)Sachanalyse “Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland) ”

3)Didaktische Reduktion und Analyse

4)Konzept einer Unterrichtsstunde
4.1 Thema der Stunde und Lernziele
4.2 Stundenverlauf

5)Methodik/ Vorgehensweise

6)Quellenangabe

1) Einleitung

Die im Rahmen der Veranstaltung „Einführung in die Didaktik der Politikwissenschaft“ verfasste Hausarbeit setzt sich mit dem Thema „Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland)“ auseinander.

Einer großen Unterrichtsvorbereitung ähnlich, geht es hierbei um die Erfassung eines Sachgebietes und dessen Umwandlung in einen schülergerechten Unterricht. Die Ausgangsfragen der Hausarbeit lauten somit: Was müssen die Schüler über das Thema wissen? Wie soll es ihnen vermittelt werden? Was soll durch die Unterrichtseinheit erreicht werden?

Das Gesetzgebungsverfahren ist ein komplexes Gebiet in der Politik. Seine Aktualität ist unumstritten, da wir in einer Demokratie leben, die, aus der permanenten und schnellen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung resultierend, von einer hohen Dynamik charakterisiert wird. Um ein Verständnis für die Demokratie, die Gewaltenteilung und beider Strukturen zu entwickeln, muss der Schulunterricht zielgerichtet konzipiert sein. Wesentliche Aspekte stellen dabei die Methodik und die Didaktik dar.

2) Sachanalyse „Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland)“

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Gesetzen. Zum einen existieren physikalische Gesetze, die nicht vom Menschen geschaffen und unabhängig von seinem Willen wirken. Zum anderen gibt es Gesetze, die vom Menschen und nach seinem Willen geschaffen sind.[1] Letztere werden als Normen oder allgemeingültige Verhaltensregeln bezeichnet. Ihr Zweck besteht darin, Ordnung zu schaffen und die Bürger eines Staates vor der Willkür des Herrschers oder anderen gesellschaftlichen Akteuren zu schützen. Es werden damit einheitliche Rechte und Pflichten geschaffen.[2]

Ein moderner Aspekt für die Gestaltung von Gesetzen resultiert aus der Dynamik in Wirtschaft und Technik. Gesetze dienen der Regierung als Steuerungsinstrument.[3]

Allgemeingültige Gesetze sind zu Zeiten der Aufklärung entstanden.[4] Nachdem Montesquieu mit seinen Theorien über die Gewaltenteilung den Stein des „Selbstbewusstseins des Volkes“ ins Rollen gebracht hat, verabschiedeten sich Absolutismus und Monarchismus zugunsten der Volkssouveränität[5], unter der Gesetze, wie wir sie heute kennen, entstanden.

Die Gewaltenteilung ist das Fundament des heutigen Gesetzgebungsverfahrens. Klassisch werden die Gewalten in Gesetzgebung (Legislative), vollstreckende Gewalt (Exekutive) und richterliche Gewalt (Judikative) geteilt. Nur Staaten die nach diesem Prinzip gestaltet sind, lassen sich als Demokratie bezeichnen. Die Unabhängigkeit der drei Institutionen voneinander sichert eine kontrollierte Machtausübung.[6] In Deutschland wird die Gewaltenteilung nicht in ursprünglicher Form praktiziert. Die Gewalten sind hier miteinander verflochten, was als „Gewaltenverschränkung“[7] bezeichnet wird.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat. Er ist in 16 Bundesländer geteilt, die zusammen das gesamte Bundesgebiet ausmachen. Demzufolge treten sowohl Bund, als auch Länder als Gesetzgeber in Erscheinung.

Gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes sind die Länder dort für die Gesetzgebung zuständig, wo sie nicht dem Bund zugewiesen sind. Man unterscheidet hier zwischen fünf Zuständigkeitsbereichen. Wenn die „ausschließliche Gesetzgebung des Bundes“ (Art. 71, 73 GG) vorliegt, wie im Falle des Währungswesens, des Geldwesens oder der Verteidigung und des Luftverkehrs, haben die Länder keine Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei handelt es sich um Bereiche, in denen für den gesamten Staat einheitliche Normen gelten sollen. Im Falle der „konkurrierenden Gesetzgebung“ (Art. 72 GG) und der „Rahmengesetzgebung“ (Art. 75 GG) haben die Länder die Möglichkeit aktiv Gesetze zu gestalten. Im ersten Falle wird es dadurch beschränkt, dass der Bund seinen Anspruch, den er laut Grundgesetz u.a. in den Bereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht oder Arbeitsrecht hat, geltend macht und selber als Gesetzgeber auftritt. Im zweiten Falle hat der Bund die Möglichkeit einen Gesetzesrahmen vorzugeben, den die Länder eigenständig ausgestalten können.[8]

Im Falle der höchst selten vorkommenden ungeschriebenen Gesetzgebungszuständigkeit ergibt sich die Kompetenz entweder automatisch (z.B. Nationalsymbole) oder es liegt ein Sachzusammenhang vor, anhand dessen offensichtlich ist, ob Bund oder Land zuständig ist.[9]

Der letzte Zuständigkeitsbereich ist die „ausschließliche Gesetzgebung der Länder. Einige Bereiche, wie z.B. Verfassungs- und Kommunalrecht, Schul- und Ausbildungswesen, sind nicht dem Bund zugewiesen.[10]

Die Gesetzgebung geschieht heute hauptsächlich über den Bund, also zentral.[11] Die Kompetenzenteilung von Bund und Ländern lässt sich als vertikale Gewaltenteilung bezeichnen.[12] Die Länder dienen damit, gleich dem obersten Gericht (Bundesverfassungsgericht) und gesellschaftlichen Akteuren (z.B. Medien, Interessenverbände) der Kontrolle.

Das Verfahren der Gesetzgebung ist ein komplexer Vorgang, den Heyer und Liening in drei Stationen, dem Einleitungsverfahren, dem Hauptverfahren und dem Abschlussverfahren, aufteilen.[13]

Das Einleitungsverfahren beginnt damit, dass jemand eine Idee für ein Gesetz hat und diese umsetzen möchte. Sie kann aus dem Antritt einer neuen Regierung mit neuem Programm oder aus öffentlichen Disputen, die einer Klärung bedürfen, resultieren. Befugnis ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, haben die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag. Sie besitzen das Initiativrecht.[14]

Ist die Idee eines Gesetzes geboren, erstellt ein Mitarbeiter des für diesen Ressorts zuständigen Ministers einen ersten Entwurf. Dieser wird als Referentenentwurf bezeichnet[15]. Hierbei handelt es sich um die Sachaufklärung.[16] An dieser Stelle üben Interessenverbände aus z.B. der Wirtschaft Einfluss auf die Gesetzgebung aus, da sie die Möglichkeit haben, sich zu den Entwürfen zu äußern.[17] Anschließend wird der Entwurf dem Kabinett (=Regierung) und dem Bundeskanzler vorgelegt. Nach einer Abstimmung aller Mitglieder entsteht aus dem gegebenenfalls korrigierten Entwurf ein förmlicher Regierungsentwurf.[18] Der Gesetzesentwurf soll de Regierungsvorhaben angepasst werden.[19]

Nach dem Kabinettsbeschluss wird erstmals der Bundesrat in das Vorhaben einbezogen. Im Bundesrat werden die Interessen der Länder vertreten. Die Vorlage des Entwurfs und die Beratung darüber im Bundesrat zu diesem Zeitpunkt dient dazu, ihn an der Gestaltung zu beteiligen. Dadurch, dass er rechtzeitig informiert wird, kann er früh seine Bedenken äußern.[20] Eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem in der Entstehung befindlichen Gesetz und nötigenfalls eine Gegenstellungnahme der Regierung gehören in diese Phase.[21]

Sollte die Initiative nicht von der Regierung, sondern vom Bundesrat ergriffen werden, so muss er seine Vorschläge der Regierung vorlegen. Ergreift der Bundestag die Initiative (es müssen dazu mindestens fünf Prozent seiner Mitglieder davon überzeugt sein, um ihn einbringen zu können), fällt die erste Phase weg.[22]

In der Hauptphase ist der Bundestag als Gesetzgebungsorgan die entscheidende Institution. Hier finden insgesamt drei Beratungen (Lesungen) statt, bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann. Nach der ersten Lesung, durch die Abgeordnete und Öffentlichkeit von dem Vorhaben informiert werden, werden die Gesetzesvorschläge an den Fachausschuss geleitet, der für diesen Bereich zuständig ist.[23] Dieser erarbeitet Empfehlungen, welche fortan als Grundlage der nächsten Lesungen dienen. In der zweiten und dritten Lesung geht es um die Erörterung und den Feinschliff der Gesetze. Sie finden, wenn der Bundestag sich für das Gesetz entscheidet, am selben Tag statt. Der letzte Akt im Bundestag ist die Schlussabstimmung. Entscheidet sich die einfache Mehrheit (1/3) für das Gesetz, wird der Entwurf zurück zum Bundesrat geleitet.[24] Bei einer Änderung des Grundgesetzes (nicht gestattet bei Art. 1 und Art. 20, sowie Änderungen die der Abschaffung des Bundesratsprinzips dienen) muss sich eine qualifizierte Mehrheit (2/3) dafür aussprechen.

Die letzte Stufe des Hauptverfahrens ist erreicht, wenn der Bundesrat über den Gesetzesentwurf abstimmt. Die erneute Miteinbeziehung des Bundesrates zeigt die föderalistische Gestaltung der Bundesrepublik auf. Handelt es sich bei dem entstehenden Gesetz um ein einfaches, so können Einwände des Bundesrates vom Bundestag überstimmt werden. Bei Gesetzen die ihre Zustimmung benötigen, hat die Opposition im Zuge der Gewaltenteilung die Möglichkeit Korrekturen einzubringen.[25] Zustimmungspflichtig sind jene Gesetze, die vom Grundgesetz als solche deklariert werden. Hierbei handelt es sich um wichtige Bundesgesetze oder um Grundgesetzänderungen. Sowie Landesbehörden an der Umsetzung von Bundesgesetzen beteiligt sind, handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze[26]

Können sich Bundesrat und –tag nicht einigen, so tritt der Vermittlungsausschuss in Erscheinung. Er besteht aus je 16 Mitgliedern beider Institutionen und soll zu einem beidseitig akzeptierten Ergebnis führen.

In der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens, dem Abschlussverfahren, unterzeichnen Minister, Bundeskanzler und Bundespräsident das Bundesgesetz. Ein Landesgesetz muss vom Minister und Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.[27]

Abschließend sei das Augenmerk auf die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gerichtet. Gemäß dem Zustandekommen von Regierung, Bundesrat und Bundestag wirken die Bürger indirekt an der Gesetzgebung mit, indem sie sich in oder für Parteien oder Interessenverbände engagieren und zwischen Alternativen wählen.

3) Didaktische Reduktion und Analyse

Die Behandlung des Themas „Gang der Gesetzgebung“ in der ersten Sekundarstufe ist im Lehrplan für den Themenkomplex 2 „Wie gestalten wir unseren demokratischen Staat“ vorgesehen. Dieser Bereich wird in die Themenfelder (a) „Politik – worum es dabei geht“ und (b) „Politik – wie sie gemacht wird“ unterteilt, wobei letzterer unter anderem die Gesetzgebung abdecken soll.

Die Behandlung des hier erarbeiteten Themas soll dazu beitragen, dass die Hauptziele der politischen Bildung erreicht werden. Hierzu gehört die Vermittlung von politischem Verständnis und Grundwissen, sowie das Erwecken politischen Engagements. Die Schüler sollen zu mündigen Bürgern erzogen werden, was für die Demokratie von fundamentaler Bedeutung ist.[28] Er soll sich seiner Verantwortung und Möglichkeiten bewusst sein.

Der in der Sachanalyse in seinen Wesenszügen aufgeführte Themenkomplex der Gesetzgebung muss für den Unterricht reduziert werden, wobei die wesentlichen Inhalte herausgefiltert und möglichst leicht verständlich dargestellt werden sollen. Unter der Annahme, dass in diesem Themenkomplex bereits die Gewaltenteilung, der Bundestag und Bundesrat, sowie die Regierung behandelt wurde, soll anfangs der hier geplanten Einheit geklärt werden, was ein Gesetz ist und wozu es dient. Die eben genannten Begriffe stellen die Basis für das dem Folgende dar.

Im Anschluss soll die Bedeutung der Gesetzgebung (=Parlament, =Bundestag) als Teil der Gewaltenteilung und seine Unabhängigkeit zur Exekutive und Judikative hervorgehoben werden.

Wesentlich reduziert werden muss, berücksichtigt man dass für dieses Thema nur eine Doppelstunde vorgesehen ist, die Unterscheidung der Zuständigkeitsbereiche von Bund und Ländern. Es muss darüber informiert werden, dass beide als Gesetzgeber auftreten, dass auch dieses eine Form der Gewaltenteilung ist und dass im Grundgesetz festgelegt ist, in welchen Fällen der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist.

Ebenfalls stark reduziert werden muss das Verfahren der Gesetzgebung. Wesentlich erkennbar sein muss, wer Gesetze vorschlagen kann und welche Institutionen mit welchen Aufgaben bis zur Verabschiedung am Prozess beteiligt sind. Hierdurch soll der Zusammenhang von Gesetzgebung, Gewaltenteilung, Volkssouveränität und Demokratie deutlich werden. Die Schüler sollen sich und ihre Mitmenschen als Teil eines ganzen Apparates verstehen, an dem sie teilhaben können und sollen. Somit leistet die Stunde einen Beitrag zur Grundbildung und liefert Orientierungswissen im Bereich der Demokratie.

Erkennbar wird den Schülern die Vielschichtigkeit politischer Prozesse. Entscheidungen werden rational, bestimmten Grundwerten folgend und viele Phasen durchlaufend getroffen.

Den Schülern soll die Politik transparent gemacht werden. Sie sollen die Institutionen als wesentliche Bausteine der Willensbildung verstehen und selber daran teilnehmen. Sie sollen für die Verwirklichung und Erhaltung der Staatsordnungsprinzipien eintreten (Art. 20 GG).

Begreifen sich die Schüler als Mitglied einer Gesellschaft und als ein Teil der etwas bewegen kann, so wächst in ihm auch das Verständnis für die Bedeutung von Wahlen, die Mitgliedschaft in Verbänden und Organisationen. Somit würden sie sich ihrer Verantwortung für Staat und Gesellschaft bewusst werden und sich zum Träger demokratischer Grundwerte entwickeln.

Resümierend lässt sich als Leitfrage und als „roter Faden“ der Unterrichtseinheit folgendes herausstellen: In welchem Zusammenhang stehen Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Gesetzgebungsverfahren und Bürger ?

4) Konzept einer Unterrichtseinheit

4.1 Thema der Unterrichtseinheit und Lernziele

Thema der Unterrichtseinheit: Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland)

Das Thema ist für eine Doppelstunde (90 Minuten) in einer 10. Klasse (Realschule) konzipiert.

Stundenlernziel: Die Schüler sollen das Gesetzgebungsverfahren in seinen Wesenszügen und als Teil der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung verstehen.

Kompetenzen:

Sachkompetenzen:

- Die Schüler sollen wissen, welche Bedeutung Gesetze haben
- Die Schüler sollen den Bundestag als gesetzgebende Gewalt kennen lernen
- Die Schüler sollen wissen, dass es Landes- und Bundesgesetze gibt
- Die Schüler sollen die wesentlichen Stationen des Gesetzgebungsverfahrens nachvollziehen können

Selbstkompetenzen:

- Die Schüler sollen lernen, sich in Diskussions- und Konfliktsituationen rational und problembewusst zu verhalten
- Die Schüler sollen sich als Teil einer demokratischen Gesellschaft verstehen und ihre Möglichkeiten der Partizipation und Mitgestaltung erkennen

Sozialkompetenzen:

- Die Schüler sollen lernen, zielgerichtet in Gruppen zusammenzuarbeiten
- Die Schüler sollen lernen mit Konfliktsituationen umzugehen und sie friedlich zu lösen
- Die Schüler sollen die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Gestaltung der Gesellschaft und des Staates mitzuwirken, sich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen

4.2 Stundenverlauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5) Methodik / Vorgehensweise

Die Lehrkraft eröffnet die erste Stunde mit einem „stummen Einstieg“. Sie zeigt den Schülern, ohne vorher etwas darüber zu erzählen, ein zweiminütiges Video. Dieses besteht aus vielen kurzen Sequenzen, in denen eindeutig gegen Gesetze verstoßen wird (zum Beispiel: Mord, Diebstahl, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung).Hierdurch werden Aufmerksamkeit und Interesse der Schüler geweckt. Grund hierfür ist zum einen, dass der Einsatz dieser Art von Medien sehr interessant ist und zum anderen, dass die Schüler diese Art von Szenen in der Schule nicht erwarten. Erwartungsgemäß werden sie sich im Anschluss spontan zu dem Gesehenen äußern. Stichworte die Voraussichtlich fallen werden sind u.a. Verbrechen, Gewalt, Verbote oder Straftaten. Nachdem einige Minuten verstrichen sind, tritt die Lehrkraft als Moderator in Erscheinung und lenkt das Gespräch auf das Thema Gesetze. Im folgenden Schüler –Lehrergespräch soll angesprochen werden, was Gesetze sind und welchen Zweck sie erfüllen.

Die Stundenplanung erfolgt unter der Annahme, dass gewisse Grundkenntnisse im Bereich der Demokratie, Gewaltenteilung, Regierung, Bundestag und Bundesrat bereits im Politikunterricht erworben wurden. Daher wird das Gespräch über Gesetze auf die Gewaltenteilung gelenkt. Es soll kurz wiederholt werden, was darunter zu verstehen ist, welche drei Gewalten es gibt und welche davon für die Gesetzgebung zuständig ist. Ziel dieser ersten Phase ist die Motivation der Schüler und die Herstellung einer Verbindung zwischen Gesetzen und Gewaltenteilung.

Im Anschluss beginnt die Phase der Erarbeitung. In Einzelarbeit sollen sich die Schüler mit einem Text, dazugehörigen Fragen und einer Graphik auseinandersetzen.

Der Text behandelt zum einen den Unterschied zwischen Bundes – und Landesgesetzen und zum anderen das Gesetzgebungsverfahren. Anhand der gestellten Fragen sollen sich die Schüler mit den einzelnen Stationen des Verfahrens und deren Funktionen auseinandersetzen. Auch wird transparent, wer Initiator eines neuen Gesetzes sein kann. Die Graphik dient der Unterstützung der Verständlichkeit des Textes und stellt modellhaft das Verfahren dar.

Bewusst wird an dieser Stelle die Einzelarbeit an einem Text als Arbeitsform gewählt. Die Schüler müssen lernen, wesentliche Informationen aus gehörten oder gelesenen Texten herauszufiltern. Hierbei handelt es sich um eine Grundfertigkeit, die gegenwärtig und zukünftig permanent benötigt wird.

Die letzte Phase des ersten Teils dieser Doppelstunde lässt sich ebenfalls als Phase der Erarbeitung bezeichnen. Die Schüler sollen sich in insgesamt sechs kleinen Gruppen zusammenfinden und sich auf ein Rollenspiel vorbereiten. Um ein leistungsmäßiges Gleichgewicht zwischen den Gruppen zu erreichen, werden sie von der Lehrkraft zusammengestellt. Nachgespielt werden soll der Gang der Gesetzgebung. Eine Gruppe stellt dabei die Bundesregierung als Initiator des Gesetzes „Generelles Rauchverbot in Deutschland“ dar. Eine Weitere stellt sie als Initiator des Gesetzes „Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 30%“ dar. Aufgabe der „Bundesregierungen“ in dieser Phase ist es, sich Argumente zu überlegen, wie sie den Bundesrat (je eine Gruppe pro Gesetz) und den Bundestag (je eine Gruppe pro Gesetz) von dem jeweiligen Entwurf überzeugen wollen. Auch die „Bundesräte“ und „Bundestage“ bereiten sich auf das Rollenspiel vor und überlegen sich, ob sie für oder gegen das jeweilige Gesetz sind, wie Argumente und Gegenargumente lauten und ob sie den Entwurf ändern, übernehmen oder ablehnen würden.

Gezielt wird hier die Möglichkeit des Einsatzes einer Gruppenarbeit gewählt. Sie wirkt zu einem hohen Grade kommunikativ und erfordert in diesem Falle rationales Denken. Jeder Schüler kann sich auf diese Weise in den Unterricht einbringen und ihn mitgestalten. Resultat dieser Methode ist ein gesteigertes Verantwortungsgefühl und Selbstbewusstsein.

Die jeweilig ausgearbeiteten Argumente sollen schriftlich festgehalten werden, damit sie in der nächsten Stunde nicht vergessen sind.

Der Zweite Teil der Doppelstunde beginnt mit dem Rollenspiel. Sollten Stunde eins und zwei nicht an einem Tag stattfinden, so können noch fünf Minuten für Absprachen innerhalb der Gruppen genutzt werden. Tische und Stühle werden so angeordnet, dass sich die Institutionen zu Diskussionen gegenübersitzen oder sich für Beratschlagungen zurückziehen können. Analog zu der zuvor im ersten Arbeitsbogen und seinem Anhang (Graphik) bearbeiteten Reihenfolge des Verfahrens, soll hier das Rollenspiel stattfinden. Zunächst wird Gruppe eins versuchen das Gesetz zum Rauchverbot durchzusetzen. Es finden Verhandlungen und Diskussionen mit dem Bundesrat und innerhalb des Bundestages statt, bis schließlich ein Gesetz in der Originalvorlage oder korrigiert verabschiedet oder ganz abgelehnt wird. Durch eine gute Argumentation kann die Bundesregierung beispielsweise versuchen den Bundestag zu überzeugen. Selbiges geschieht mit dem zweiten Gesetz und den übrigen drei Gruppen.

Der Zweck des Rollenspiels besteht darin, dass die Schüler lernen sollen Sachverhalte rational darzustellen. Sie sollen erklären und argumentieren, abwägen, diskutieren und vielleicht einsehen. Wie bei der Gruppenarbeit wird auch in dieser Phase jeder Schüler aktiv an der Gestaltung des Unterrichts mitwirken können. Dieses zielt auf die Steigerung der Motivation und der Übernahme von Verantwortung ab.

Ein weiteres Ziel des Rollenspiels ist, dass die Schüler sehen sollen, wie komplex und vielschichtig das Gesetzgebungsverfahren ist. Zwar wird es hier stark vereinfacht dargestellt, doch ist das Bewusstsein für die Einsicht vorhanden, dass es in der Realität in anderen Dimensionen stattfindet. Bezweckt wird, dass die Schüler das Gesetzgebungsverfahren als Teil der Gewaltenteilung, in der Kontrollen stattfinden und eine willkürliche Machtausübung keinen Platz hat, verstehen.

Im letzten Teil dieser Unterrichtseinheit findet ein Schüler – Lehrergespräch statt, in dem die Schüler ihr Fazit ziehen sollen. Sie sollen frei über ihre Erfahrungen bei dem Rollenspiel und die Schwierigkeiten des Verfahrens reden. Als Endresultat soll herauskommen, dass die Gesetzgebung der ständigen Kontrolle unterliegt, dass jeder einzelne Bürger durch Engagement bei Wahlen, in Parteien oder anderen Organisationen und Verbänden Verantwortung übernehmen und Einfluss auf die Politik ausüben kann.

7) Quellenangabe

Andersen, Uwe/ Woyke, Wichard (Hg.) 2000 : Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, Opladen, Lizenzausgabe Bonn. Bundeszentrale für politische Bildung

Busch / Handschuh / Kretschmer / Zeh 1990 : Wegweiser Parlament, Heidelberg

Detjen, Joachim 2000 : Die Demokratiekompetenz der Bürger. Herausforderungen für die politische Bildung, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.) : Aus Politik und Zeitgeschichte, B 25/ 2000

Heyer, Christian / Liening, Stephan 2005: Gesetzgebung, Berlin

Ismayer, Wolfgang 1992: Der Deutsche Bundestag. Funktionen – Willensbildung – Reformansätze, Opladen

Nassmache, Hiltrud 2004: Politikwissenschaft, 5. bearb. und erw. Auflage, München

Nohlen, Dieter (Hg.) 2001: Kleines Lexikon der Politik, München

Schick, Rupert/ Zeh, Wolfgang 1987: So arbeitet der Deutsche Bundestag, 3. völlig überarb. Aufl., Rheinbreitenbach

[...]


[1] vgl. Heyer, Liening, 2005: 5

[2] vgl. Andersen, Woyke, 2000: 218/ 219

[3] vgl. Ismayr,1992: 254

[4] vgl. Andersen, Woyke, 2000: 218/ 219

[5] vgl. Busch, Handschuh, Kretschmer, Zeh, 1990: 307 - 312

[6] vgl. Nassmacher, 2004: 154

[7] vgl. Nohlen, 2003: 178

[8] vgl. Heyer, Liening, 2005: 10-15

[9] vgl. Heyer, Liening, 2005: 10-15

[10] vgl. Heyer, Liening, 2005: 10-15

[11] vgl. Andersen, Woyke, 2000: 219/ 220

[12] vgl. Nassmacher, 2004 : 154/ 155

[13] vgl. Heyer, Liening, 2005: 15

[14] vgl. Heyer, Liening, 2005: 15

[15] vgl. Schick, Zeh, 1987: 72

[16] vgl. Schick, Zeh, 1987 : 123

[17] vgl. Busch, Handschuh, Kretschmer, Zeh, 1990: 338

[18] vgl. Heyer, Liening, 2005: 18

[19] vgl. Schick, Zeh, 1987 : 123

[20] vgl. Heyer, Liening, 2005: 18/19

[21] vgl. Heyer, Liening, 2005: 19/20

[22] vgl. Heyer, Liening, 2005: 21

[23] vgl. Busch, Handschuh, Kretschmer, Zeh, 1990, 346/ 347

[24] vgl. Heyer, Liening, 2005: 22-37

[25] vgl. Heyer, Liening, 2005: 32

[26] vgl. Ismayr, 1992: 3-9

[27] vgl. Schick, Zeh, 1987:114

[28] vgl. Detjen, 2000: 12/13

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Unterrichtsvorbereitung: Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland)
Hochschule
Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg)  (Institut für Politik und Wirtschaft und ihre Didaktik )
Veranstaltung
Einführung in die Didaktik der Politikwissenschaft
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
14
Katalognummer
V71293
ISBN (eBook)
9783638620376
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Rahmen dieses Fachdidaktikkurses sollte eine Unterrichtsvorbereitung als Leistungsnachweis dienen. Diese wurde im Verlauf des Kurses als Hausarbeit bezeichnet - ein Titel der täuschen könnte - es handelt sich hierbei um eine Unterrichtsvorbereitung mit sehr ausführlicher Sachanalyse. (Konzipiert wurde die Einheit für zwei Schulstunden)
Schlagworte
Unterrichtsvorbereitung, Gang, Gesetzgebung, Bundesrepublik, Deutschland), Einführung, Didaktik, Politikwissenschaft
Arbeit zitieren
Florian Borck (Autor:in), 2006, Unterrichtsvorbereitung: Gang der Gesetzgebung (in der Bundesrepublik Deutschland), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71293

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