Die "invocatio Dei" in europäischen Verfassungen

Deutung und Bedeutung aus christlich-konservativer Weltanschauung


Mémoire (de fin d'études), 2007

120 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist der Staat? Staatstheorie
2.1 Antike Staatstheorien
2.1.1 Platon
2.1.1.1 Erkenntnislehre
2.1.1.2 Staatsphilosophie
2.1.2. Aristoteles
2.1.3. Der römische Staat
2.1.3.1 Die Stoa
2.1.3.2 Cicero
2.2 Theologische Staatstheorien
2.2.1 Die Bibel
2.2.1.1 Altes (Erstes) Testament
2.2.1.2 Neues (Zweites) Testament
2.2.2 Der Staat nach der Soziallehre der Katholischen Kirche
2.2.2.1 Augustinus
2.2.2.2 Thomas von Aquin
2.2.2.3 Zusammenfassung
2.2.3 Exkurs: Islam
2.3 Moderne Staatstheorien
2.3.1 Der Entwicklungsprozess zur Moderne
2.3.1.1 William von Ockham
2.3.1.2 Martin Luther
2.3.1.3 René Descartes
2.3.1.4 Zusammenfassung
2.3.2 Moderne Deutungen des Staates
2.3.2.1 Niccolò Machiavelli
2.3.2.2 Thomas Hobbes
2.3.2.3 Jean-Jacques Rousseau
2.3.2.4 G.W.F. Hegel
2.3.2.5 Neuere Typologien des Staates

3. Die konservative Weltanschauung
3.1 Was bedeutet „konservativ“?
3.1.1 Der Inhalt konservativen Denkens
3.1.1.1 Das Menschenbild des Konservatismus
3.1.1.2 Die religiöse Bindung
3.1.2 Das Naturrecht
3.1.2.1 Berufung
3.1.2.2 Bedeutung
3.1.2.3 Abgrenzung zum Rechtspositivismus
3.2 Das konservative Verhältnis zur Französischen Revolution und zur Moderne
3.2.1 Päpstliche Stellungsnahmen zur Revolution
3.2.1.1 Papst Pius VI
3.2.1.2 Papst Paul VI
3.2.1.3 Papst Johannes Paul II
3.2.2 Adam Müller
3.2.2.1 Natur und Ethik
3.2.2.2 Christentum als Lebensprinzip des Staates
3.2.3 Leo Strauss
3.2.4 Eric Vögelin

4. Die Verfassung
4.1 Die Verfassung und ihre Präambel
4.1.1 Entstehung
4.1.2 Funktion
4.1.2.1 Staatsorganisation
4.1.2.2 Hüter von Werten
4.1.3 Die Präambel und ihre rechtliche Verbindlichkeit
4.3 Der Laizismus
4.3.1 Laizistische Verfassungen Europas
4.3.2 Exkurs: Laizismus und Sozialismus
4.3.2.1 Verhältnis zur Religion
4.2.3.2 Der Neomarxismus der Frankfurter Schule

5 Die europäischen Verfassungstexte
5.1 Verfassungen europäischer Staaten
5.1.1 Deutschland
5.1.1.1 Bayern
5.1.1.2 Andere Bundesländer
5.1.2 Griechenland
5.1.3 Irland
5.1.4 Israel
5.1.5 Liechtenstein
5.1.6 Malta
5.1.7 Österreich
5.1.7.1 Ständestaat
5.1.7.2 Republik
5.1.7.3 Der Österreich-Konvent
5.1.8 Polen
5.1.9 Russland
5.1.10 Schweiz
5.1.11 Slowakei
5.1.12 Spanien
5.1.13 Staat der Vatikanstadt
5.1.14 Ukraine
5.2 Der Vertrag für eine europäische Verfassung
5.2.1 Der Konvent
5.2.2 Die Auseinandersetzung um den Gottesbezug
5.2.2.1 Die Befürworter
5.2.2.2 Die Ablehner
5.2.3 Die EU-Verfassung
5.2.4 Der Reform-Vertrag

6 Die Argumentation um den Gottesbezug
6.1 Die Pro-Argumente
6.2 Die Contra-Argumente
6.1.3 Zusammenfassung

7 Die Bedeutung der invocatio Dei
7.1 Die Religion als Grundlage des Staates
7.1.1 Demokratie
7.1.2 Menschwürde und Menschenrechte
7.1.3 Gemeinschafts- und Ordnungserhaltung
7.1.3.1 Eine durch die Moderne verursachte Krise
7.1.3.2 Politik im strengen Sinn des Wortes
7.2 Die europäische Identität
7.2.1 Das Christentum
7.2.2 Die Paneuropabewegung
7.3 Das Ziel der Politik
7.3.1 Eine Frage nach der Gerechtigkeit
7.3.2 Der Gottesbezug

8. Zusammenfassung & Fazit

9 Dokumentation
9.1 Stellungnahmen der Kirchen
9.1.1 Kardinal Lehmann zum Verfassungsentwurf
9.1.2 Zur Einigung über den europäischen Verfassungsvertrag
9.2 Interview Karas – Noll

10. Quellen- und Literaturverzeichnis

Artikel

Aufsätze in Sammelbänden und Schriftenreihen

Broschüren

Graue Literatur

Internet

Monographien

Zeitschriften

1. Einleitung

Die heutige österreichische Verfassung oder der „Vertrag für eine europäische Verfassung“ enthält keinen Gottesbezug. Die französische Republik versteht sich explizit als laizistisch. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wiederum spricht von einer „Verantwortung vor Gott“. „Im Namen Gottes, des Allmächtigen“ beginnt die im Jahre 1998 in Kraft getretene Verfassung der Schweizer Eidgenossenschaft. Warum gibt (und gab) es solch verschiedene Bestimmungen in den europäischen Grundgesetzen? Welche unterschiedlichen politischen Weltanschauungen liegen diesen Bestimmungen zu Grunde? Vor welchem philosophischen, religiösen und auch sozialen Hintergrund steht eine bestimmte Rechtstradition, die zur Formulierung einer Verfassung mit oder ohne Gottesbezug führte?

Auch in den heutigen, weitestgehend säkularen westlichen Gesellschaften sind die Fragen nach der Religion im Staat, sowie zum Verhältnis von Politik und Religion nicht überholt. Scheinbar führen Religionsgemeinschaften und Kirchen eine „Randexistenz“, doch bleibt Gott in der Bevölkerung und im Staat präsent. Offiziell bekennt sich auch die Mehrheit der Bevölkerung des Kontinents zu einem höheren Wesen. Es ist heute sogar eine Rückkehr zur bzw. eine Renaissance der Religion in verschiedensten Formen feststellbar. Und nicht nur, dass die alten Götter wiederkehren, wie Max Weber einst meinte, auch viele alte Fragen und Probleme kehren wieder. Dies zeigt sich heute insbesondere daran, dass Verfassungsdiskussionen und damit verbunden die Frage nach einer Nennung Gottes in derselben Konjunktur haben.[1] In den heutigen Umbruchssituationen (Globalisierung, EU) zeigt sich eine vermehrte Suche nach Orientierung und Werten.

Diese Diplomarbeit versteht sich als Beitrag zum Themenkreis um Politik, Recht und Religion. Somit befasst sie sich auch mit der Rückfrage nach Werten und damit nach Metaphysik und Transzendenz, ihrer Bedeutung für die Politik, d.h. der möglichen Klärung des Verhältnisses von Politik und Religion. Sie begibt sich damit auf ein weites und sicherlich auch steiniges und nicht ungefährliches Gebiet. Das Verhältnis von Religion und Politik in der weltanschaulichen Auseinandersetzung mit seinen ideengeschichtlichen Implikationen wird thematisiert. Oder anders formuliert: Es geht um das „Reich der Ideen“ (G.W.F. Hegel), die meist unbewusst und auch unreflektiert in der politischen Auseinandersetzung zum Tragen kommen.

Der Verfasser ist sich bewusst, dass er das weite Feld dieser Thematik nicht zur Gänze abdecken kann. Er hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, bedeutende ideengeschichtliche Strömungen näher zu betrachten. Diese sind in der politischen Debatte um den Gottesbezug von Bedeutung. Es sind Verfassungstexte dokumentiert und die Argumente der Diskussionen werden dargestellt. Die Bedeutung der Religion für Politik und Staat in verschiedenen Aspekten wird ebenfalls erörtert.

Der Verfasser ist sich darüber hinaus auch bewusst, dass in dieser Arbeit die Wahrheitsfrage mitschwingt und dass der „Wahrheit heute eher mit Verdacht begegnet wird“[2]. Dies ist nicht zuletzt auch bedingt durch eine von den Naturwissenschaften genährte Skepsis gegenüber allem, was nicht exakt erklärbar und belegbar ist, jedoch mehr noch durch einen heute verbreiteten Relativismus. Dem kann nur entgegen gehalten werden, dass der „Blick nach drüben“ nicht versperrt ist. Gäbe es die Wahrheit nicht, dann könnte man auch nicht sinnvoll Wissenschaft betreiben. Es bleibt dem Verfasser den Leser einzuladen sich auf folgende ideengeschichtliche und politikwissenschaftliche Pfade zu begeben.

2. Was ist der Staat? Staatstheorie

Einleitend sei die Frage gestellt: Was ist der Staat, mit dem sich diese Arbeit eingehend auseinandersetzt? Beim Staat, dem lateinischen status („Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt, handelt es sich kurz formuliert um eine organisierte Form des menschlichen Zusammenlebens.

In der näheren Wesensbestimmung des Staates gibt es vielfältige, oft auch gegensätzliche Auffassungen. Der Bogen scheint sich von der Interpretation des Staates als „den Inbegriff des Erhabenen und Mächtigen, der vollkommen sittlichen Idee, bis zum Scheusal, den man sich am besten vollständig entzieht“[3] zu spannen. Die einen nehmen ihn als Notwendigkeit hin, für andere ist er etwas Belangloses und Gleichgültiges, andere wiederum sehen ihn als gottgewollte Einrichtung, die Hingabe und Opfer verlangt.

Die Staatstheorie befasst sich mit den inhaltlichen Bestimmungen des Begriffes des Staates. In ihr geht es darum sein „Wesen“ festzustellen. Eine Staatstheorie kann dabei von sehr verschiedenen Ansatzpunkten ausgehen:[4]

- von historischen und/oder vorhandenen Staatssystemen, die sie beschreibt, legitimiert und/oder kritisiert
- vom theoretischen Ideal einer politischen Ordnung, etwa einer Staatsutopie
- von ökonomischen und/oder politisch-sozialen Machtstrukturen
- von einer Idee der „Sittlichkeit“
- von einer vorgegebenen, sei es eine „göttliche“, naturgesetzliche oder vertraglich vereinbarten Ordnung

Allen diesen Ansatzpunkten liegt die Frage nach der Natur des Menschen zu Grunde. Das Bild des Menschen prägt den Begriff des Staates. Hier lässt sich die grundlegende Unterscheidung treffen, die in den weiteren Ausführungen noch von Belang sein wird:

- entweder der Mensch wird als unvollkommenes Wesen erachtet, das potentiell gefährlich und prinzipiell gewalttätig ist. Dieser Mensch steht in Beziehung zu überindividuellen Werten, die ihm in seinem Handeln ein Richtmaß vorgeben. In diesem Falle wird die Legitimation auf Freiheitsbegrenzung (durch verschiedene Institutionen, wie etwa einer staatlichen Autorität) anerkannt
- oder der Mensch wird (etwa mit Jean-Jacques Rousseau) als prinzipiell gut gedacht. Diesem Verständnis entspricht eine auf soziale Gleichheit und Herrschaftsminderung ausgerichtete Staatstheorie. Dieser entsprechend fundiert der Mensch sein Handeln auf den Prinzipien seiner autonomen Vernunft

Die anthropologische Bestimmung des Menschen ist die Grundlage verschiedener Weltanschauungen und somit auch Staatstheorien. Im Folgenden werden die in der Geschichte bedeutenden und wirkmächtigen Staatstheorien erläutert.

2.1 Antike Staatstheorien

Beim Staatsverständnis der Antike ist zunächst zu beachten, dass es sich nur im beschränkten Maße um den uns heute bekannten Begriff des Staates handelt. Die polis des antiken Griechenlands unterscheidet sich von unseren heutigen rechtlich-öffentlichen Gebietskörperschaften. Sie war noch ein (eher loser) Personalverband einer geringen Anzahl herrschender Bürger. Jedoch gab es im antiken Athen schon einen Rat, nämlich den Aeropag, dem die Gerichtsbarkeit oblag. Dieser war auch mit Verwaltungs- und Regierungspflichten betraut. Im Laufe der Geschichte bildeten sich weitere staatliche Organe, wie u.a. der Senat im Römischen Reich.

Die Welt des antiken Griechenlands wurde als ein Kosmos verstanden. Die Ordnung der polis hing zusammen mit der weltimmanenten religiösen Ordnung. Das Staatswesen wurde als von den Göttern und Heroen gegeben aufgefasst. Die Bereiche Politik, Kultur und Religion waren im antiken Griechenland nicht getrennt, sondern flossen ineinander über.

Vor diesem Hintergrund entstehen die großen Werke der antiken Rechts- und Staatsphilosophie. Die zentrale Frage der griechischen Rechtsphilosophie ist die Frage nach den nomoi. Diese waren die „tragende und prägende Kraft, derer sich der Einzelne verdankt“[5]. Sokrates verglich sie mit einer Art „Erzeuger und Erzieher“[6]. Diese nomoi sind die Grundlage des (späteren) Naturrechtsdenkens. Die einflussreichste Gestalt der Antike und der abendländischen Philosophie überhaupt ist Platon[7].

2.1.1 Platon

Im Athen des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. fragt Platon so wie sein Lehrer Sokrates nach der Gerechtigkeit, der guten Ordnung der polis und somit den nomoi. Sokrates und mit ihm Platon „reflektiert Politik und ist insofern der Beginn politischer Philosophie, als er die polisweltliche Realität transzendiert“[8].

Platon (427-347 v. Chr.) entstammte einem athenischen Adelsgeschlecht. Er erlebte in jungen Jahren den Zerfall Athens durch innere Parteiungen, Streitigkeiten und eine Demokratie, die in eine Tyrannei umschlägt. In seinem Wirken wendete er seine Geistesanstrengungen gegen die Sophisten, um ihren erkenntnistheoretischen und ethischen Relativismus, Individualismus, ihr nur auf Nutzen und Macht ausgerichtetes techne -Wissen, sowie ihr Infragestellen des Staates zu überwinden. Es geht ihm um eine „philosophisch fundierte Ethik, um einen Neubau der Polis von innen“[9].

2.1.1.1 Erkenntnislehre

Platons Philosophie ist geleitet von der Suche nach dem ewig Wahren, der unveränderlichen Natur der Dinge, dem wirklichen Sein. Dabei geht es ihm vor allem um inhaltliche Urbegriffe, wie das Gerechte, Gute und Schöne. Diese nennt Platon Idee (idea, eidos). Sie sind geistige Wesenheiten und Kräfte, die jenseits der sinnlich-erfahrbaren Welt liegen, sich aber in der Welt als Vorbilder und Urbilder auswirken. Sie sind kein Produkt des Verstandes, können jedoch verstandesmäßig eingesehen werden. Platons erkennender Vernunftbegriff ist wie bei Sokrates ein „vernehmender“. Sokrates horchte und gehorchte in seinem Streben nach Weisheit eine sich ihm mitteilende innere Stimme göttlichen Ursprungs, dem daimonion. Dieser ist eine Gegeninstanz zum Ich mit seiner reinen „setzenden“ Rationalität. Diesen daimonion zu vernehmen, ist Sokrates zufolge Aufgabe der Philosophie: „Was meint der Gott damit? Worauf will er mich hinweisen? Schließlich weiß ich doch, dass ich weder viel noch wenig weiß! Und lügen wird er ja nicht, das ist ihm nicht erlaubt“[10].

Der Mensch kann der Ideen teilhaftig werden, d.h. er kann etwa einen Begriff der Gerechtigkeit definieren, der mit der Wirklichkeit (der Ideen) übereinstimmt. Die Bedeutung der Ideen zeigt sich darin, dass ihnen aus „sich heraus ein Aufforderungs- und Sollenscharakter für das menschliche Urteilen und Handeln eigen ist. (…) Sie verkörpern Ideale und Normen, die als geistige Kräfte die Menschen und die polis aus der Zerrissenheit heraus zu Einheit und Frieden hinlenken“[11].

Ihren Höhepunkt und ihre letzte Verankerung finden diese normativen Ideen in der „Idee des Guten“. Im Sonnengleichnis verdeutlicht Platon, dass diese „Idee der Ideen“ die göttliche Ursache der Welt ist: „Also wird den Objekten der Erkenntnis vom Guten nicht nur die Erkennbarkeit gegeben, sondern sie erhalten auch Existenz und Wesen von ihm. Was dem Erkennbaren die Wahrheit mitteilt und dem Erkennen die Kraft zum Erkennen gibt, ist die Idee des Guten.“[12]

2.1.1.2 Staatsphilosophie

In seiner politischen Philosophie ist die Frage nach (der Idee) der Gerechtigkeit und somit der nomoi zentral, die zum grundlegenden Prinzip für das Leben des einzelnen Menschen und der Ordnung der polis wird. Gerechtigkeit „meint die angemessene Zuordnung verschiedener Kräfte, einen Zustand der Wohlgeordnetheit, der Verschiedenes zur Einheit führt und darin erhält.“[13] Gerechtigkeit ist nach Platon, wenn „jedem das Seine“[14] (nach seinen Begabungen und auch geistig-seelischen Fähigkeiten) zukommt.

Demnach konzipierte Platon in seinem für die europäische Kulturgeschichte wirkungsmächtigen Werk „ Politeia “ den Idealstaat. Diesen dachte er ständisch analog zu den Seelenteilen des Menschen: der „Herrscherstand“ der Philosophen entspricht der Vernunft, der „Wehrstand“ der Wächter steht für die Tapferkeit, der „Nährstand“ der Bauern und Handwerker hat sein Spiegelbild in den Trieben. So wie ein Mensch glücklich ist, wenn alle drei Seelenteile im Gleichgewicht zueinander stehen, gibt es im Staat erst Gerechtigkeit, wenn alle drei Stände im Einklang miteinander leben. Dies ist aber erst dann möglich, wenn, gemäß der berühmten Aussage Platons, „die Philosophen Herrscher werden, oder, durch irgendeine göttliche Fügung, die Herrscher wahre Philosophen werden“[15].

Der Maßstab des guten und tugendhaften Handelns, liegt, wie Platon selbst sagt: „im Himmel“[16]. Eine geistige Ordnungswelt erscheint ihm als Richtwert und Grundlage des guten Gemeinschaftslebens. Diese zielt auf Herstellung und Erhaltung der Einheit der polis.

In seinem Spätwerk, den „ Nomoi “ (Gesetze), entwickelt Platon ein realitätsnäheres Konzept der Staatsordnung. Eine Verfassung soll als haltende und formende Kraft dienen. Insbesondere soll sie eine Sicherung gegen den Missbrauch der Macht durch die Herrscher sein. Sie soll auf Tugend und gutes Leben hin orientieren. Die Verfassung soll von erfahrenen und erprobten Männern (oder auch Frauen), den Nomotheten, erlassen werden. Die Vereinigung von Macht und Gesetzgebung, die Basis des späteren Verfassungsstaates, ist bei Platon schon vorgedacht. Den Schlussstein der Polisordnung bildet die Religion. Die religiöse Kultausübung stellt den Rückhalt der Staatsgemeinschaft dar, die auch eine Stütze für die Geltungskraft der Verfassung ist.

2.1.2. Aristoteles

Der Universalgelehrte Aristoteles (384-322 v. Chr.) war Schüler Platons, führte dessen Werk zum Teil fort bzw. ergänzte es um bedeutende Elemente.

In seiner Erkenntnistheorie ging Aristoteles vom Wahrnehmen und Beobachten konkreter Dinge aus, um von diesen auf das allgemein geistig-wesensmäßige Sein zu schließen. Während der platonischen Ideenlehre die Elemente von Prozess und Bewegung fehlen, integriert Aristoteles diese durch die Kategorien von Akt und Potenz. Demzufolge ist jedes Sein ein bewegtes Sein. Allem Lebendigen wohnt eine Kraft der Bewegung und Veränderung inne. Jede Bewegung ist zielgerichtet „auf die Verwirklichung der Form (Idee) im konkreten Dasein, die Realisierung des ihr innewohnenden telos[17]. Die Realisierung des telos ist das Prinzip, das allem Werden und aller Bewegung zugrunde liegt. In diesem Sinne spricht Aristoteles von der Gerichtetheit (entelechia) des Seins.

Diese Erkenntnis wirft die Frage nach dem Grund bzw. dem Prinzip dieser Bewegung hervor. Aristoteles führt sie zurück auf den „ersten unbewegten Beweger“[18]. Dieser steht der Bewegtheit des Seins gegenüber. Wie schon Platons Idee des Guten, so übersteigt auch Aristoteles’ „unbewegter Beweger“ als Ursache der Dinge die Immanenz und kann daher als „Gott“ apostrophiert werden.

Ein weiterer wesentlicher Begriff der aristotelischen Philosophie ist der der physis (Natur). Aristoteles begründet das für das abendländische Rechtsdenken bedeutende Naturrecht. Die Natur ist der Vollendungsbegriff eines Gegenstandes, das was sein Wesen ausmacht. Dies zeigt sich, wenn die formgebende Idee im konkreten Dasein ihren vollendeten Ausdruck gefunden hat: „Denn der Zustand, welchen jedes Einzelne erreicht, wenn seine Entwicklung zum Abschluss gelangt ist, nennen wir die Natur jedes Einzelnen, wie etwa des Menschen, des Pferdes, des Hauses.“[19]

Die oben erläuterte Erkenntnislehre Aristoteles’ ist von Relevanz für dessen politische Philosophie. Zunächst definiert Aristoteles in Anlehnung an Platons Gemeinschaftsverständnis den Menschen als ein politisches Wesen bzw. geselliges Wesen (zoon politicon). Die Gemeinschaft ist die natürliche Lebensform des Menschen. Nur als Glied der Gemeinschaft und im Verbund mit anderen Menschen vermag der Mensch seine ihn auszeichnenden ethischen und intellektuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Daher wird der Mensch als ein Lebewesen betrachtet, das von Natur aus auf eine soziale und politische Existenz angelegt ist.

Die politische Gemeinschaft betrachtet Aristoteles, der Ethik und Politik als Einheit sieht, als ein „Ganzes, das ursprünglicher ist als das Teil“[20]. Der Staat exististiert um des vollkommenen Lebens willen. Ziel und Zweck der Staatsgemeinschaft ist es die Glückseligkeit (eudaimonia), d.h. das Gemeinwohl, zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund stellt Aristoteles die normative Frage nach der guten und besten Verfassung. Diese soll vor allem die sittlichen Anlagen des Menschen am besten ausbilden können.

Aristoteles unterschied in seinem Werk „ Politik“ sechs Staatsformen: Die Monarchie (Alleinherrschaft), Aristokratie (Herrschaft der Besten, der Tugendhaften) und politie als gute Formen (die als Mischverfassung mit aristokratischen und demokratischen Elementen das Allgemeinwohl im Auge hat). Deren entartete Gegenstücke sind die tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Die Demokratie versteht Aristoteles als Ochlokratie.

2.1.3. Der römische Staat

Das antike Griechenland übte auf Kunst, Kultur und Philosophie des zur Weltmacht aufgestiegenen römischen Reiches einen besonders intensiven Einfluss aus. Diese Prägung sollte später auf ganz Europa übergehen.

Schon in der Verfolgung ihrer großen militärischen Ziele, lösten die Römer viele technische Probleme der Kriegsführung durch die Erkenntnisse der alten Griechen. In ihren philosophischen Betrachtungen knüpften die Römer vor allem an Platon und Aristoteles an und gingen in gewissen Punkten über deren Lehren hinaus. Im Unterschied zum griechischen war römisches Denken mehr praxisorientiert und beschäftigte sich daher insbesondere mit der Organisation des Staatswesens.

2.1.3.1 Die Stoa

Die bedeutendste philosophische Schule, die dem römischen Reich einen „passenden Orientierungsrahmen bot“[21], war die der Stoa. Ihre Grundrichtung lässt sich als logos -Philosophie beschreiben. Der logos bedeutet hier zum einen das Vermögen der Vernunft zum Erkennen, Denken, Sprechen, Wählen, anknüpfend an die Logik. Zum anderen ist sie das „geistige Ordnungsprinzip, das Natur und Welt, den ganzen Kosmos prägt und vernünftig gestaltet und als die (göttliche) Natur- und Weltvernunft zur Norm für das menschliche Handeln wird“[22]. Diese zwei Bedeutungen sind inhaltlich aufeinander bezogen. Diesem Verständnis nach ist der logos als Naturgesetz Teil des theologisch verstandenen ewigen Weltgesetzes (lex aeterna). An diesem objektiven Naturgesetz kann der einzelne Mensch wiederum durch seine Vernunft teilhaben. Die stoische Philosophie ist wie bei Aristoteles teleologisch, kennt demnach die eudaimonia und das Gemeinwohl (bonum commune) als Ziel des menschlichen Zusammenlebens. Zwischen dem philosophisch-ethischen und politisch-öffentlichen Bereich kennt die Stoa keine Trennung.

2.1.3.2 Cicero

Der römische Philosoph und Staatsmann Cicero adaptierte in seinem Werk „ De re publica“ auf der Suche nach der optimalen Staatsverfassung das Werk Aristoteles' auf die römische Republik. Er interpretierte das römische System als adäquate Verwirklichung der Mischverfassung mit dem Konsul als Monarchen, dem Senat als aristokratischem Element und der Volksversammlung als demokratischem Element: „Die Meinung geht nämlich dahin, dass es in der res publica etwas Übergeordnetes und Königliches gibt, dass es ferner etwas anderes gibt, was führenden Männern in ihrer einflussreichen Stellung zuerkannt und verliehen ist, und dass es schließlich Dinge gibt, die dem Urteil und dem Willen der Menge der Menschen vorbehalten sind.“[23]

Wie im vorherigen Zitat festgehalten, bestätigt Cicero die Existenz des Naturrechts, zu dessen Weiterentwicklung er maßgeblich beigetragen hat. Er anerkennt das in der Natur festgelegte Maß der Gerechtigkeit. „Dieses Recht kann weder vom Senat noch vom Volk aufgehoben oder geändert werden, da es vor allen Zeiten und für alle Zeiten steht“[24]. Das, was von Natur aus gut und gerecht ist, kann der Mensch einsehen. Insbesondere der Staatsmann sollte mit diesem höchsten Recht vertraut sein.

Schon in der hellenistischen, sowie auch in den römischen Staaten bildete sich eine starke Macht des Monarchen aus. Diese Tendenz verstärkte sich in der Spätantike, als die Sakralisierung des Kaisers durch die christliche Heilslehre untermauert wurde. Diese heilsgeschichtliche Dimension des Kaisertums wirkte auch im Byzantinischen Reich, sowie im Mittelalter und im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen nach.

2.2 Theologische Staatstheorien

Weder das Alte (Erste) noch das Neue (Zweite) Testament der Bibel ist eine Abhandlung über Politik. Jedoch finden sich in der Bibel bedeutende Aussagen zu Politik und Staat. Kernbestand dieser Theorien ist die Offenbarung Gottes an den Menschen. Diese besagt, dass der Wille Gottes, im Himmel, wie auch auf Erden geschehe, was sich somit auch auf eine staatliche Ordnung bezieht. Demnach ist es nach der Bibel Aufgabe einer jeden staatlichen Einrichtung, sein Handeln und seine Gesetze nach der Weisung und den Geboten Gottes auszurichten. Jedoch bezieht sich insbesondere die katholische Staatslehre auch auf das antike Denken.

2.2.1 Die Bibel

2.2.1.1 Altes (Erstes) Testament

Das frühe Israel kannte als loser Stammesbund noch keine staatlichen Strukturen. Im Laufe der Geschichte sollte das Königtum und das Prophentenamt entstehen, die in einer Polarität zueinander standen.

Am Anfang der organisierten Gesellschaft Israels steht nicht Abraham, sondern Moses. Dieser führte sein Volk als charismatischer Führer im Namen Gottes aus Ägypten durch die Wüste in das Gelobte Land. Dabei legte er den rechtlich-religiösen Grund für das Bestehen Israels. „Der Schlüsselmoment in diesem Werk Moses war das Ereignis am Berg Sinai. Dort wurde der Bundesvertrag zwischen Gott und dem Volk Israel auf der Basis des Gesetzes abgeschlossen, das Gott Mose auf dem Berg übergeben hatte. Im wesentlichen bestand das Gesetz aus dem Dekalog.“[25]

In der weiteren Geschichte des Gottesvolkes wird der Wunsch nach einem König zunächst als Abfall von Gott gesehen[26], obgleich Gott selbst David in sein Amt erwählt[27]. König David löste die unmittelbare Theokratie ab und wurde zum Heilbringer, der als Schutzherr des Tempelkults das Heil des Volkes garantieren sollte.[28] Elemente der Gottkönigsidee bzw. die sakrale Begründung des Königtums wurden im Laufe der späteren Geschichte Europas von Israel übernommen. Von hier stammt die Idee des Gottesgnadentums der Monarchie, die seit Karl dem Großen die dominante Legitimationsform der Herrschaft dargestellt hatte.

Die spätere biblische Prophetie beurteilte die Herrscher angesichts ihres Versagens kritisch. Sie wurden sogar oft als Götzendiener verworfen. So werden sie z.B. wegen ihrer Ungerechtigkeit gegenüber den Armen im Buch Amos angeprangert. Der Prophet Jeremia bringt das Bild des zukünftigen messianischen Heilbringers und gerechten Richters zum Ausdruck.[29]

2.2.1.2 Neues (Zweites) Testament

Im Neuen Testament finden sich wenige, auch unterschiedliche, aber nur scheinbar widersprechende Äußerungen zum Verhältnis von Glaube und politischer Herrschaft. Das bekannte Herrenwort „Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist“[30] oder „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“[31] zeigt eine Differenzierung in die zwei Sphären des Göttlichen und des Weltlichen.

Der Apostel Paulus spricht im Römerbrief deutlich über den Staat: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes“[32]. Diese Schriftstelle belegt die Anerkennung der Obrigkeit als Anerkennung Gottes und fordert somit den Gehorsam des Gläubigen gegenüber dem Staat. Paulus zufolge steht staatliche Gewalt „im Dienste Gottes“, der man sich „nicht allein aus Furcht vor der Strafe, sondern vor allem um des Gewissens willens“[33] unterzuordnen habe, da Gott sie zur Wahrung des Rechts eingesetzt habe.

Wenn auch die Schrift die Würde und die Bedeutung des Staates anerkennt, weist das Neue Testament auch mit großem Ernst darauf hin, dass der Staat zur widergöttlichen Macht entarten kann. So wird etwa vor dem Hintergrund der Christenverfolgung im Buch der Offenbarung vor dem „Tier aus dem Abgrund“[34] gewarnt. Die politische Macht wird zum Repräsentanten des Antichristen. Diese steht vor der Erwartung einer kommenden unmittelbaren Theokratie, „des neuen Jerusalems, in der Gott alles in allem sein wird“[35].

2.2.2 Der Staat nach der Soziallehre der Katholischen Kirche

Die Grundlage und der Ausgangspunkt der christlichen Rechts- und Staatsphilosophie war und ist der Glaube an einen welt-transzendenten und persönlichen Gott. Dieser ist ebenso ein in die Geschichte hineinwirkender handelnder, liebender Gott, der die Welt aus dem Nichts geschaffen hat. Gleichzeitig ist er ein verzeihender wie auch richtender und verwerfender Gott. Dieser christliche Glaube wurde seit der ausgehenden Antike in die geistigen Strömungen der Zeit hinein und in Auseinandersetzung mit diesen formuliert. Die Begriffe der griechisch-römischen Philosophie wurden (größtenteils) übernommen und in eine neue christliche Geisteswelt integriert. Dabei wurde das Staatsverständnis mit Hilfe des antiken Naturrechtes begründet[36].

Durch die christliche Ausrichtung auf das jenseitige Heil wird das Diesseits nicht mehr als letztes Ziel gesehen. Damit wird jegliche Politik zur Kunst vorletzter Dinge und damit relativiert. Daher ist „im tiefsten die Rechtsorganisation des Staates für den (christlichen) Glauben indifferent“[37]. Dennoch sieht der Christ die Welt als Schöpfung und dadurch als ein in sich harmonisch geordnetes Ganzes (ordo). Dieser Vorstellung zufolge ist die Welt ein Kosmos, in dem ein jedes seinen rechtmäßigen Platz einnehmen soll. Sofern der Staat in diesem Kosmos „Frieden und Recht schafft, entspricht er der göttlichen Fügung und ist demnach zu achten“[38].

Durch das Mailänder Abkommen zwischen Kaiser Konstantin und Licinius, dem sogenannten Toleranzedikt, avancierte das Christentum zur römischen Staatreligion. Im Edikt Kaiser Theodosius' vom 28. Februar 380 wurde die Alleinherrschaft des Christentums festgelegt. Von einer verfolgten Minderheit zur einzigen Staatsreligion aufgestiegen, stellte sich dem Christentum spätestens im vierten Jahrhundert die Frage nach der politischen Ordnung und dem Staat neu. Die europäischen Staaten sollten bis zur Reformation und auch darüber hinaus durch eine Einheit im Glauben geprägt sein.

Es wird die Ansicht vertreten, dass schon die frühchristlichen Kirchenväter und mit ihnen auch der Kirchenlehrer Augustinus der Auffassung waren, dass erst mit dem Sündenfall eine staatliche Ordnung unumgänglich geworden sei. Diese Ansicht führte auch zur Beschuldigung, dass die Kirche lehre, der Staat sei aus der Sünde entstanden. Die Kirchenväter wollten sagen, dass im sündenfreien und paradiesischen Zustand der Mensch nicht der Anwendung von Zwangsmaßnahmen, folglich des staatlichen Machtapparats, bedurfte. Nachdem der Mensch durch den Sündenfall den Stand der Gnade verloren hat und sich den Unzulänglichkeiten seiner eigenen Natur ausgeliefert hat, sei es notwendig geworden, die sich aus der menschlichen Natur herleitende staatliche Autorität mit Zwangsgewalt zu begründen. Die Frage, ob im Paradieszustand der Staat notwendig gewesen wäre, ist ohne jegliche praktische Bedeutung und erübrigt sich somit. Kernelement jeder christlichen Staatstheorie ist, wie die Kirchenväter festhielten, die sündig gewordene und somit stets zur Sünde neigende Menschennatur.[39]

2.2.2.1 Augustinus

Prägend für das christliche Denken des Westens ist die Philosophie und Theologie des Bischofes und Kirchenlehrers Augustinus von Hippo (354-430 n. Chr.) geworden. Er war Vermittler des antiken und insbesondere (neu)platonischen Gedankengutes in die christliche Welt hinein. Seine Lehre sollte für das Mittelalter und darüber hinaus prägend sein.[40]

So wie in seinem Gesamtwerk nimmt Augustinus auch in seiner Staatslehre eine „eigentümlich doppelsinnige, einerseits kritisch relativierende, anderseits bewahrende Haltung“[41] ein. In seinem bedeutenden Werk „ De civitate Dei “, das unter dem Eindruck der Eroberung Roms durch die Westgoten 410 verfasst wurde, entwirft er zwar keine eigene Staatstheorie, jedoch seine Grundgedanken zum Politischen.

Die Verantwortung für den Niedergang Roms wurde von den Römern dem Christengott zugeschrieben, der (offenbar) zu schwach gewesen sein soll, um Rom zu schützen. Dem setzt Augustinus entgegen, dass die heidnischen und falschen welt-immanenten Götzen den Fall Roms herbeigeführt hätten. Er entwickelt somit die Grundthese von der Unterscheidung von Natur und Übernatur. Augustinus differenziert zwischen der transzendenten Religion und der profanen innerweltlichen Staatlichkeit, wobei er das „Gottesreich“ (civitas Dei) im Gegensatz zum „Weltreich“ (civitas terrena) sieht. Das Prinzip der civitas Dei ist die Liebe zu Gott bis zur Selbstverleugnung des Menschen. Die civitas terrena hat die Eigenliebe bis zur Leugnung Gottes zum Prinzip.

Augustinus unterscheidet somit zwischen zwei „Bürgschaften“, einer kirchlichen und einer staatlichen. Die Aufgabe der Kirche ist die Sorge um das ewige Seelenheil der Menschen. Der Staat hat die Herstellung und Wahrung des irdischen Friedens zur Aufgabe, um dadurch auch zum Seelenheil seiner Bürger beitragen zu können. Beide Bürgschaften existieren nicht getrennt voneinander, sondern sind in einem corpus mixtum ineinander verwoben. Die Rivalität dieser beiden Reiche bestimmt die Geschichte. Jene Menschen, die sich im Kampf um die Verwirklichung des Gottesreiches bewährt haben, werden die ewige Glückseligkeit bzw. das ewige Heil erlangen.

In einer Anknüpfung an das antike Naturrechtsdenken übernimmt Augustinus dessen Begrifflichkeiten, interpretiert sie jedoch christlich um. Die lex aeterna ist der Wille des Schöpfergottes, die schaffende Kraft selbst, die dann die natürliche Ordnung willentlich schafft. Diese gottgeschaffene natürliche Ordnung, die ordo naturalis, beinhaltet das Naturgesetz, die lex naturalis. Aus diesem Naturgesetz kann der Mensch das (staatliche) Gesetz, die lex humana bzw. das ius humana ableiten.

Die politische Ordnung bedürfe nach dem Kirchenheiligen stets der geistigen und somit geistlichen Anleitung und Begrenzung, um dem allumfassenden Anspruch des christlichen Glaubens zur Geltung zu verhelfen. Ein Staat, der das geistige Wohl seiner Bürger anstrebt und schützt, werde selbst tendenziell immer mehr ein corpus christianum.

Das Verhältnis von Kirche und weltlicher politischer Gemeinschaft in der europäischen Geschichte wurde ausgehend von Augustinus’ Überlegungen konstituiert. Während im römischen Osten die Vorstellung einer „Symphonie“ von Staat und Kirche vorherrschte, standen im Westen in einer Verbindung von Thron und Altar kaiserliche und päpstliche Gewalt nebeneinander. In der (gelasianischen) „Zwei-Schwerter-Lehre“ wurde das Rangverhältnis zwischen kaiserlicher und päpstlicher Macht geordnet.[42]

2.2.2.2 Thomas von Aquin

Der Heilige und Lehrer der Katholischen Kirche, Thomas von Aquin (1225-1274 n. Chr.) ist der Hauptvertreter der (mittelalterlichen) Philosophie der Scholastik. Er übernimmt in seinem Werk zu einem Großteil die Lehre von Aristoteles, sowie insbesondere auch des Stoizismus. In der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie kommt ihm eine herausragende Bedeutung zu. Auf Grundlage des Thomismus beruht vor allem die seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart ausformulierte Soziallehre der Katholischen Kirche.

In Anlehnung an Aristoteles formulierte er eine natürliche Theologie und auch politische Theorie, die er „in Übereinstimmung mit dem Gesamt des Menschen entwickelt“[43]. Fundament seiner Lehre ist die antike Metaphysik, die er mit christlichen Auffassungen verbindet. Dem menschlichen Verstand wird eigenständige Erkenntniskraft und somit ein ethisch-sittliches Urteilsvermögen zuerkannt, wodurch die Möglichkeit einer naturrechtliche Begründung der politischen Ordnung bejaht wird. Thomas tritt dabei nicht aus dem christlichen Ordnungsdenken (dem ordo) heraus, das sich aus der lex aeterna ableitet werden kann. Somit wird er nicht zu einem Protagonisten eines Rationalismus und einer Weltlichkeit im Sinne moderner Säkularisierung.

Ein bedeutendes Kernelement der Lehre Thomas’ ist das von Aristoteles übernommene Verständnis der zielbestimmten Ordnung der Dinge. Die Dinge streben auf das ihnen eigene telos hin, wodurch sie sich entfalten: „Soweit sich dieses telos konkret verwirklicht, d.h. im einzelnen Ding aktual wird, realisiert sich das Sosein im Dasein, gewinnt es Gestalt in der konkreten Existenz“[44]. Dementsprechend zielt der Mensch in seinem Handeln auf die in der Natur eingeprägten Prinzipien. Die Natur ist der Maßstab für die Bewegung und das sich vollendende Ziel der Dinge. Nach Thomas ist ein jedes Seiende im Grunde gut.

Thomas von Aquin sah den Menschen als ein von Natur aus soziales Wesen (animal sociale et politicum), das in einer Gemeinschaft leben muss. In dieser Gemeinschaft tauscht er sich mit seinen Artgenossen aus und es kommt zu einer Arbeitsteilung. Zur Entfaltung seiner selbst ist der Mensch auf diese Gemeinschaft angewiesen.

Den Staat selbst begründete Thomas auf das in der (guten) Schöpfung auffindbare Naturrecht (lex naturalis). Ziel und Zweck des Staates ist das Gemeinwohl (bonum commune), das den Sonderinteressen des Einzelnen übergeordnet ist. Die Aufgabe des Staates ist es, Frieden und Ordnung zu schaffen. Dem Träger der politischen Gewalt obliegt es nicht nur über Klugheit zu verfügen, sondern auch weise genug zu sein, um das Maß des politischen Handelns im letzten Grund des Seins, in Gott und seinen ewigen Gesetzen, zu suchen. Das menschliche Gesetz, die lex humana, soll dem ewigen Gesetz (lex aeterna) und somit dem Naturrecht entsprechen. Dementsprechend formuliert Thomas von Aquin: „Das Gesetz ist eine Verordnung der Vernunft, die im Hinblick auf das Gemeinwohl von dem erlassen wird, der die Sorge für die Gemeinschaft trägt.“[45]

Thomas zieht (wie Platon und Aristoteles) den organischen Vergleich zum Staatsgebilde heran. Hierbei sieht er den König als Vertreter Gottes im Staat als Herz des Körpers, dessen Glieder und Organe die Bevölkerung darstellen. Ihre Erfüllung findet jedes einzelne Glied in der Tugendhaftigkeit. Dennoch sieht er das Priestertum über dem Königtum, der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche steht also in Glaubens- und Sittenfragen über dem König.

Für den Staat empfiehlt Thomas eine Mischverfassung als beste Regierungsform. Diesem soll ein Monarch vorstehen, denn ein Alleinherrscher, der mit sich selbst eins ist, kann mehr Einheit bewirken als eine aristokratische Elite. Es ist immer dasjenige am Besten, was der Natur entspricht und in der Natur haben alle Dinge nur ein Höchstes.[46]

2.2.2.3 Zusammenfassung

Die Staats- und Verfassungslehre der katholische Soziallehre begreift „den Staat als allgemeinmenschliches Phänomen und versteht ihn auf Grund der christliche Aufnahme der aristotelischen Lehre der Sozialnatur des Menschen“[47]. Ausgangspunkt ist die Ansicht, dass der Mensch nicht aus eigener Kraft „zur ganzen Fülle und zum ganzen Reichtum dessen, was Gott an Anlagen in ihn hineingelegt hat“, gelangen kann, „um sein ewiges Glück zu wirken“[48]. Auch die Familie kann keineswegs alle Lebensnotwendigkeiten bewältigen, auch wenn sie als Keimzelle der Gesellschaft eigenständig und vom Staat unabhängig sein soll. Andere Gemeinschaftsformen sind notwendig.

Das höchste irdische Sozialgebilde, welches sich auf Autorität, Macht und Recht und damit auch auf den Gehorsam seiner Bürger stützt, ist der Staat. Da der Staat in der Natur des Menschen grundgelegt ist, hat er letztlich in Gott, dem Schöpfer der Natur, seinen Ursprung. Die Entstehung eines Staates setzt keinen Vertrag voraus, ist demnach nicht Menschenwerk.

Die Aufgabe des Staates ist die Sorge um das irdische Wohl der Menschen und insbesondere der Erhaltung des (äußeren) Friedens. Somit obliegt es ihm, „das Gemeinwohl (bonum commune) zu hüten und zu fördern“[49]. Der Staat soll demnach eine gedeihliche Entfaltung der einzelen Bürger, der kleinen Lebenskreise und der Gesamtgesellschaft möglich machen bzw. erst schaffen, ohne dabei die Handlungsfreiheit des Einzelnen oder der kleinen Einheiten zu missachten. Dieser Aufgabe, Hüter des Gemeinwohles zu sein, soll der Staat in Unterscheidung zur, im Zusammenwirken mit und neben der Kirche nachkommen. Dabei ist es die primäre Aufgabe der Kirche, sich um das (ewige) Seelenheil der Menschen zu kümmern.

Die Religion und die Kirche sind für die Mitgestaltung an der Ordnung der menschlichen Gesellschaft unverzichtbar. Für die Katholische Soziallehre gilt grundsätzlich, dass „von der Religion, mit der Gott verehrt wird, das Wohl der Gesellschaft und des Staates abhängt“[50]. Etwas Geistiges konstituiert eine Zusammengehörigkeit. Sobald dieses Zusammengehörigkeitsbewusstsein die auf einem bestimmten Gebiet lebenden Menschen eint, bilden sie das corpus mysticum des Staates, während eine ungeordnete Menschenmasse ohne physische und moralische Einheit noch keine Gemeinschaft ist.[51]

Der Christ bekennt im Vaterunser: „Der Wille Gottes geschehe, im Himmel, so auch auf Erden.“ Der Dienst am Reich Gottes ist somit letztgültiger Inhalt der Politik. Demnach sollen nach christlicher Auffassung die Gebote Gottes und die natürliche Sittenordnung auch im staatlichen Bereich gelten. Der Christ weiß: „Gott regiert die Welt“[52] und durch ihn „regieren die Könige, herrschen die Mächtigen in Gerechtigkeit“[53].

Die Frage nach der Regierung- und Staatsform ist dabei für die Kirche sekundär. Jedes System ist gerechtfertigt, das zum Wohl der Gemeinschaft beiträgt und somit in Überstimmung mit der Offenbarung oder wenigstens dem Naturrecht besteht. Somit soll sich jedes individuelle, politische und staatliche Handeln soll sich an den Prinzipien der katholischen Soziallehre (Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität) ausrichten.[54]

2.2.3 Exkurs: Islam

Im Islam bilden der Koran und die in der Sunna zusammengefaßte politische Theorie des Propheten Mohammed die Grundlage der Staatstheorie. Diese fordern eine an koranischen Prinzipien orientierte Gesellschaftsform. Dieser Staatstheorie liegt eine monistische Vorstellung zu Grunde, demnach kennt der Islam keine Unterscheidung oder Trennung von Religion und Staat.

Der Islam kennt auch eine politische Philosophie. Diese ist sehr stark von der klassischen griechischen Philosophie geprägt, welches sich mit dem streng theozentrischen Denken des Islam übereinstimmte läßt. Über muslimische Philosophen und deren Interpretationen sollte ein Großteil des antiken Wissens in das christliche Mittelalter gelangen. Als Begründer und Hauptvertreter muslimischer politischer Philosophie gilt der in der Türkei geborene Abu Nasr Alfarabi (870–950).

In den meisten Staaten mit muslimischer Mehrheit kommt das Selbstverständnis als islamischer Staat bzw. die Anerkennung des Islam als Staatsreligion auch in der Verfassung zum Ausdruck. Dadurch basiert die Verfassung eines sich als islamisch verstehenden Staates in der Regel auf der Scharia, dem islamischen Recht.

2.3 Moderne Staatstheorien

2.3.1 Der Entwicklungsprozess zur Moderne

Um die gegenwärtige Problematik des Verhältnisses von Politik und Religion zu verstehen, ist ein Rückblick auf Augustinus und die von ihm eröffneten Perspektiven notwendig. Der Kirchenvater Augustinus begann in seiner Lehre Wege einzuschlagen, auf deren Spuren sich die Moderne herausbildete[55].

In seinem Werk De civitate Dei denkt Augustinus ein neues Verhältnis von Religion und Politik. Er stellt dem von ihm abgelehnten römischen Staat mit seinem Prinzip der Einheit von Kult und Politik die Unterscheidung der Bürgerschaften der civitas Dei und der civitas terrena entgegen. Mit dieser Theologie wird ein Prozess der Desakralisierung und Profanisierung der Politik, die als Vorstufen der Aufklärung betrachtet werden können, eingeleitet. Es ist belegbar, dass die sich aus augustinischen Paradigmen herausentwickelte Moderne von Metaphysik und Transzendenz lossagt und somit den Boden des Christentums verlässt. Die neuzeitlichen oder modernen Philosophien und ihre politischen Theorien wären demnach keine Fortsetzung der politischen Theologie Augustinus’ und somit christlicher Staatslehre, sondern schlichtweg christliche Irrlehren.

2.3.1.1 William von Ockham

William von Ockham (1285-1349/50) ist der philosophische Wegbereiter der Neuzeit. Er ist Begründer und Hauptvertreter des Nominalismus, der in unterschiedlichen Formen im Rationalismus und Empirismus der folgenden Jahrhunderte weitergeführt werden sollte. Der Nominalismus war die Gegenposition zum platonischen Begriffsrealismus des im Mittelalter stattfindenden Universalienstreites. In dieser Auseinandersetzung ging es um den Wirklichkeitsgehalt von Universalien (Allgemeinbegriffen). „Es gibt kein Allgemeines“ ist der Kernsatz der Lehre des Nominalismus. Das Allgemeine, eine universell bestehende Ordnung, ist nur in sprachlichen Begriffen enthalten und wird somit geleugnet. Nur einzelne Dinge sollen wirklich existieren. Vor den oder über den Einzeldingen soll es demnach keine Wahrheit oder Wirklichkeit geben.

Da die Wesenserkenntnis der Dinge geleugnet wird, ist es unmöglich, Prinzipien für die Politik abzuleiten. Das Gemeinwohl ist auf Grund dieser Philosophie nicht festzustellen und auszusagen. Demnach leiten sich nach William von Ockham die Rechte des Menschen nicht aus einem „natürlichen Gesetz“ oder göttlichem Gesetz ab, sondern aus dem Willen des Individuums. Die Idee, dass die Rechte des Menschen auf dem Individuum selbst gründen, war seinerzeit absolut neu.

William von Ockham interpretierte die Lehre der „zwei Schwerter“ auf dualistische Weise. Demnach seien sowohl die Kirche als auch die weltliche, temporäre Gewalt (der Fürsten) zwei legitime Autoritäten. Der Kaiser leitet seine Macht aus dem natürlichen Recht her. Eine Autorisation durch den Papst ist daher nicht nötig. Mit der These zweier voneinander unabhängiger, legitimer Gewalten stößt William von Ockham die gültige politische Philosophie seiner Zeit um. William von Ockham tritt als einer der ersten für den Laizismus ein und gilt damit zu Recht als Wegbereiter der Reformation, sowie in der Folge der Moderne.

2.3.1.2 Martin Luther

Der deutsche Augustinermönch Martin Luther (1483-1546) ist der Initiator der (sogenannten) Reformation. Er ist in die Schule William von Ockhams gegangen und hat somit die Position des Nominalismus vertreten.

Luthers „Zwei-Reiche-Lehre“, vom geistigen Reich der Gnade und dem Reich der Welt, bilden in Anlehnung seines Ordensgründers Augustinus das Kernstück seiner Theologie und auch seiner Staatslehre. Luther betonte die Unterscheidung der Bereiche Gott und Welt. Er sah Kirche und Staat als zwei „Regimente“ Gottes mit verschiedenen Aufgaben an: Die Kirche predige und teile Sündenvergebung aus, der Staat wehre dem Bösen, notfalls mit Gewalt. Beide sollen damit die Herrschaft des Bösen auf Erden eindämmen und die Ankunft des Reiches Gottes vorbereiten.

Das theologische Wirken Luthers bestand insbesondere darin, dass er die christliche Hoffnung auf das Reich Gottes in die Innerlichkeit des Menschen verlegte, gemäß seiner Bibelübersetzung: „das Reich Gottes ist inwendig in euch“[56] (anstatt: „Das Reich Gottes ist in eurer Mitte“[57] ). Dies kann als eine positive und auch fruchtbare Geistesleistung gesehen werden, jedoch ging sie einher mit einer Abwertung der (äußeren) Welt. Luthers Glaubensverständnis sah das Geistige erhaben über jede irdische Ordnung bzw. rechtliche Verfassung. Er unterschied das Regiment Gottes scharf vom weltlichen Regiment. Gott allein obliegt das Heil der menschlichen Seelen, die seiner Auffassung nach verdorbenen ist und alleine durch Gnade erlöst werden kann. Dem Staat sollen nur die äußeren Güter etwas angehen. Sofern er den Seelen ein Gesetz auferlegt, verdirbt er diese laut Luther nur.[58]

Diese strikte Unterscheidung Luthers hat beträchtliche Folgen für die weitere Geistesgeschichte des Abendlandes gehabt. Geistiges und Irdisches wurden als zusammenhangslos nebeneinander stehend betrachtet. Weil das Christliche nur auf die Innerlichkeit bezogen und beschränkt blieb, wurden Politik und Ethik als Gebiete betrachtet, die voneinander unabhängig sind. Das Christliche hat, nach protestantischem Verständnis, nicht mehr seinen „rechtmäßigen“ Platz im Irdischen, wodurch dieser Bereich rein „weltlichen“ Mächten überlassen wurde.[59] Dies ist dadurch bedingt, dass Luther als Nominalist nicht mehr kosmisch bzw. universalistisch dachte.

Es sei allerdings betont, dass Luthers Anliegen der Rückbezug des Glaubens auf die Offenbarung der Bibel war. Der Glaube sollte nach Luther von griechischen Einflüssen gereinigt werden. Somit hat er in seiner Staatstheorie wiederum das „Korrektiv“ des obrigkeitsgehorsamen Bürgers verstärkt betont bzw. wieder eingeführt.

Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass die Landesfürsten die Reformation durchführten und die Konfession ihrer Untertanen bestimmten (cuius regio, eius religio). Dadurch entstand eine enge Allianz von Thron und Altar, womit das Luthertum auch lange ein Verfechter der Monarchie blieb. Das (konservative) Luthertum sollte auch später noch alle Obrigkeit als autoritäre Setztung Gottes im Sinne von Paulus’ Römer 13, 1-4 und somit als „Schöpfungsordnung“ legitimieren. Dennoch löste die von Luther eingeleitete Reformation das corpus christianum des Mittelalters, die Einheit der europäischen Christenheit, auf. Darüberhinaus wurden ideengeschichtliche Schritte zur Entstehung der Moderne gesetzt.

2.3.1.3 René Descartes

René Descartes (1596-1650) stellt mit seiner Philosophie eine bedeutende Wegweisung auf dem Weg in die Neuzeit dar. Er gilt als der Vater der „neueren Philosophie“ bzw. des modernen Rationalismus, ohne die Vielfalt des Denkens der Aufklärung unbeachtet lassen zu wollen.

Descartes vertrat den philosophischen Standpunkt, dass im radikalen Zweifel an der sinnlichen Erfahrung eine einzige Gewissheit bliebe, nämlich die am eigenen, denkenden Ich. Das denkende Ich rückt in den Mittelpunkt der Weltbetrachtung. Demnach formulierte er den klassischen Satz: „Ich denke, also bin ich (Cogito ergo sum)“[60].

Das organische und eine Teleologie einschließende Weltbild des Aristoteles wird ersetzt durch ein kausalistisch-mathematisches. Descartes bricht mit dem klassischen Verständnis der Wirklichkeitserkenntnis, das aus den sichtbar-erfahrbaren Dingen auf höheres Sein schließen lässt. Dadurch löst Descartes den Menschen aus der gesamten Schöpfungsordnung heraus, obwohl dieser Bestandteil derselben ist. Descartes teilt somit Seiendes in eine subjektive Gedankenwelt, der res cogitans, und der zum Objekt gewordenen Außenwelt, der res extensa.

Durch diese Philosophie kommt es zu einem radikalen Umdenken: nicht mehr die zweckfreie Erkenntnis der Natur „um ihrer selbst willen“ steht wie bei Aristoteles im Vordergrund, sondern die zweckorientierte Erkenntnis. Der Zweck ist nach Descartes die Beherrschung der Natur durch das neuzeitliche Subjekt mittels einer instrumentellen Vernunft. Descartes spricht über den Erwerb nützlicher Erkenntnisse und Praktiken, deren Anwendung uns gleich „Herren und Besitzer der Natur“[61] machen wird.

Der Engländer Francis Bacon führt die Gedanken Descartes fort. Ihm zufolge ist die Naturwissenschaft die Grundlage aller Wissenschaft. Daher ist ihre Methode auch überall anzuwenden. Dadurch wurde Politik auf Mechanik reduziert und die ethische Frage nach dem Sollen nicht gestellt. Dies sollte im Marxismus und auch Kapitalismus[62] zum Ausdruck kommen.

[...]


[1] Vergleiche dazu die Auseinandersetzung um die „EU-Verfassung“. Der amerikanische Politikwissenschaftler Samuel Huntington stellt u.a. in seinem nicht unumstrittenen Buch „Kampf der Kulturen“ einen „weltweiten Aufschwung der Religion“ fest und macht den Verlust von althergebrachten Identitätsquellen für das Wiedererwachen und einer„ revanche de dieu “ verantwortlich. In: Kampf der Kulturen, Seite 146. Papst Benedikt XVI. sagte während seiner Türkei-Reise im November 2006: „Europa muss seinen Laizismus überdenken.“. Vergleiche auch Spiegel Special: Die Weltmacht Religion, Nummer 9, 2006.

[2] Joseph Ratzinger; aus: Freiheit und Wahrheit, in: 1848 - Erbe und Auftrag (Otto Scinzi), Seite 87.

[3] Wolfgang Vogt, in: Der Staat in der Soziallehre der Kirche, Seite 14.

[4] Wolfgang Vogt, in: Der Staat in der Soziallehre der Kirche, Seite 9.

[5] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 70.

[6] Platon, Kriton 50d-e. Die Bibel spricht in ähnlicher Weise von einem Schöpfergott und „dem Herrn, deinem Gott, der dich erzieht, wie ein Vater seinen Sohn erzieht.“ Vgl. Die Bibel, Deuteronomium 8,5.

[7] Neben Platon, dem „Fürst der Philosophen“, steht gleich in Bedeutung und Wirkmächtigkeit Aristoteles. Es steht zur Diskussion, wie platonisch Aristoteles war.

[8] Daniela Hüttinger, in: Klassiker des politischen Denkens (Hans Maier), Seite 16.

[9] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 71.

[10] Sokrates, in: Apologie, 21b. Sokrates nennt den Gott von Delphi als Garanten für die Wahrhaftigkeit seines Philosophierens.

[11] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 75.

[12] Platon, in: Politeia, 508d-509a.

[13] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 77.

[14] Platon, in: Politeia, 757c

[15] Platon, in: Politeia, 499.

[16] A.a.O., 591e-592b.

[17] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte des Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 103.

[18] Aristoteles, in: Metaphysik, XII, 6f.

[19] Aristoteles, in: Politik, 1252b.

[20] A.a.O., 1253a.

[21] Daniela Hüttinger, in: Klassiker des politischen Denkens (Hans Maier), Seite 16.

[22] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 132.

[23] Cicero, in: De Republica I 45,

[24] A.a.O., 5,5.

[25] Papst Johannes Paul II., in: Erinnerung und Identität, Seite 165.

[26] vgl. Die Bibel: 1. Samuel 8,7.

[27] vgl. Die Bibel: 1. Samuel 9,17.

[28] Die Bibel: 2. Samuel 7,13f.

[29] Vgl. Die Bibel: Jeremia 9,11.

[30] Die Bibel: Matthäus 21,22.

[31] A.a.O.: Apostelgeschichte 5,29.

[32] Die Bibel: Römer 13,1-2. Vergleiche 1. Petrus 13-14: „Unterwerft euch um des Herrn willen jeder menschlichen Ordnung: dem Kaiser, weil er über alles steht, dem Statthalter, weil sie vor ihm entsandt sind, um die zu bestrafen, die Böses tun, und die auszuzeichnen, die Gutes tun.“ Diese Stellen stehen in alttestamentlicher Tradition. So fordert etwa der Prophet Jeremia die verbannten Israeliten zur Loyalität gegenüber der Unterdrückungsmacht Babylon auf, insofern diese Recht und Frieden garantiert.

[33] Die Bibel: Römer 13,5

[34] Die Bibel: Offenbarung 13.

[35] A.a.O.: Offenbarung 21.

[36] Zur protestantischen Staatslehre siehe Abschnitt 2.3.1.3.

[37] Helmut Coing, in: Grundzüge der Rechtslehre, Seite 26.

[38] Joseph Kardinal Ratzinger, in: Werte in Zeiten des Umbruchs, Seite 9.

[39] Vgl. Wolfgang Vogt, Der Staat in der Soziallehre der Kirche, Seite 7.

[40] Die Philosophie und Theologie Augustinus' ist prägend für das westliche Christentum. Augustinus Denken hat somit einen großen Einfluss auf den Katholizismus ausgeübt, jedoch durch die Theologie Luthers einen noch größeren auf den Protestantismus.

[41] Hans Maier, in: Klassiker des politische Denkens, Seite 71.

[42] Papst Gelasius I. (492-496) betonte, dass die Einheit der Gewalten auschließlich bei Christus liege: „Dieser hat nämlich wegen der menschlichen Schwäche für spätere Zeiten die beiden Ämter getrennt, damit sich niemand überhebe.“ Im Osten dagegen wurde der Kaiser als Haupt der Kirche verstanden, der sich im Anschluss an die Gestalt Melchisedeks König und Priester zugleich war. Vgl. Genesis 14,18

[43] Helmut Coing, in: Grundzüge der Rechtslehre, Seite 37.

[44] Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, Seite 243.

[45] Thomas von Aquin, in: Summa Theologia I-II, 90a.

[46] Vgl. Thomas von Aquin, in: De regimine principum.

[47] Joseph Höffner, in: Christliche Gesellschaftslehre, Seite 221.

[48] Papst Pius XI., in: Enzyklika Quadrogesimmo Anno, Abschnitt 118.

[49] Papst Leo XIII., in: Rerum Novarum, Abschnitt 28.

[50] Lexikon des Konservatismus, Seite 301.

[51] Vgl. Franciscus Suarez, in: De Legibus III, c.2, n.4.

[52] Die Bibel: Psalm 47, 8-9.

[53] Die Bibel: Buch der Sprüche 8, 15-16. Per me reges regnant ist eines der vier Spruchbänder, die die Könige David und Salomo auf der Reichskrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen in Händen halten.

[54] Personalität und Gerechtigkeit können auch zu den Prinzipien der katholischen Soziallehre gezählt werden. Heute kommen die Prinzipien der Nachhaltigkeit und die Option für die Armen hinzu. Die Auslegung der Prinzipien ist im Einzelfall oft schwierig und Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Die evangelischen und orthodoxen Kirchen haben keine derart ausformulierte Soziallehre wie die Katholische Kirche.

[55] Es ist üblich die Geschichte des Westens in die Epochen Antike, Mittelalter und Neuzeit bzw. Moderne einzuteilen. Die Dreiteilung der Geschichte geht auf den Kirchenhistoriker Georg Horn (1620-1670) und den Historiker Christoph Cellarius (1638-170) zurück. Nicht zuletzt auf Grund der Datierung der Epochen ist diese Einteilung problematisch. Es sei an dieser Stelle die Frage aufgeworfen, ob diese Periodisierung nicht selbst schon eine bestimmte und gewollte Geschichtsinterpretation ist. Nach Eric Vögelin wird das „Symbol eines neuen, modernen Zeitalters von den sich einander ablösenden humanistischen, protestantischen und aufgeklärten Intellektuellen gebraucht, um ihrem Bewusstsein als Repräsentanten einer neuen Wahrheit Ausdruck zu verleihen.“ In: Neue Wissenschaft der Politik, Seite 234. Es sei in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt, ob denn die Neuzeit das Gedankengut der Antike und des Mittelalters abgelöst und „überwunden“ hätte. Oder gründet sich die Moderne nicht vielmehr auf dessen Voraussetzungen?

[56] Die Bibel nach Martin Luther: Lukas 17,21.

[57] Die Bibel: Lukas 17,21.

[58] Walter Nigg, in: Das ewige Reich, Seite 89. Vgl. Martin Luther: Von weltlicher Obrigkeit.

[59] Es sei die Frage aufgeworfen, ob durch diese Theologie die „alleingelassene“ menschliche Seele sich nicht als zu schwacher Schutzwall gegen „weltliche“ Einflüsse erweisen sollte und somit zur einer Entchristlichung der Welt beigetragen wurde. Vgl. Walter Nigg, in: Das ewige Reich, Seite 90.

[60] René Descartes, in: Meditationen über die Grundlagen der Philosophie, II 3.

Die christliche Gegenposition würde nach Joseph Görres oder auch Papst Johannes Paul II. lauten: „Ich werde geliebt und liebe, darum bin ich.“ Vgl. Johannes Paul II., in: Die Schwelle der Hoffnung überschreiten.

[61] René Descartes: Discours, Seite 91.

Die Wurzel der vom Menschen verursachten ökologischen Krise kann in diesem Denken ausgemacht werden.

[62] Wird mit „Kapitalismus“ ein Wirtschaftssystem bezeichnet, das die grundlegende Rolle des Unternehmens, des Marktes, des Privateigentums und der daraus folgenden Verantwortung für die Produktionsmittel, der freien Kreativität des Menschen im Bereich der Wirtschaft anerkennt, dann ist dieses positiv zu sehen. In diesem Zusammenhang wäre es passender einfach von „Markwirtschaft“ oder „freier Wirtschaft“ zu sprechen. Wird aber unter „Kapitalismus“ ein System verstanden, in dem die wirtschaftliche Freiheit nicht in eine feste Rechtsordnung eingebunden ist und sich die Beteiligten nicht in den Dienst höherer Werte stellen, wie u.a. die Bewahrung der Schöpfung, dem Einsatz für Arme oder einem Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeiter, dann ist dieser Begriff negativ zu verstehen. In diesem Fall tritt Politik in den Dienst wirtschaftlicher Interessen, die die Frage nach dem Guten und Gerechten ausklammert. Vgl.: Papst Johannes Paul II.: Enzyklika Centesimus Annus.

Fin de l'extrait de 120 pages

Résumé des informations

Titre
Die "invocatio Dei" in europäischen Verfassungen
Sous-titre
Deutung und Bedeutung aus christlich-konservativer Weltanschauung
Université
University of Vienna
Note
2,0
Auteur
Année
2007
Pages
120
N° de catalogue
V71318
ISBN (ebook)
9783638617895
ISBN (Livre)
9783638855105
Taille d'un fichier
909 KB
Langue
allemand
Annotations
Europäische Verfassungstexte drücken ein laizistisches Staatsverständnis aus, beinhalten keinen Gottesbezug, sprechen von einer 'Verantwortung vor Gott' oder rufen die Hl. Dreifaltigkeit an. Unterschiedliche Philosophien ('idealistisch-naturrechtlich'/christlich-konservativ versus modern/säkular) haben zu jeweiligen Rechtsauffassungen und Staatstheorien geführt. Welche Relevanz hat die Religion für Demokratie, Menschenwürde und -rechte, sowie für Politik, Staat und überhaupt für Europa?
Mots clés
Verfassungen, Gottesbezug
Citation du texte
Christian Machek (Auteur), 2007, Die "invocatio Dei" in europäischen Verfassungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71318

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