Friedhofskultur am Niederrhein - konkretisiert am Beispiel der Stadt Krefeld


Diplomarbeit, 2006

292 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Einleitung

Leben, Tod und Trauer

In unserer heutigen multikulturellen, anonymen Gesellschaft sind kul- turelle Trauerformen größtenteils verloren gegangen. Im Leben eines modernen Menschen findet die Auseinandersetzung mit dem Tod erst dann statt, wenn ein geliebter Mensch gestorben ist. Ein bewusster Um- gang mit dem Tod wird heute kaum noch praktiziert. Für die meisten Menschen ist der Umgang mit dem Tod und dem Sterben an sich ein unangenehmes Thema, das aus dem Leben ausgeblendet und verdrängt wird. Nur wenige setzen sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinan- der. In den Großstädten des 21. Jahrhunderts sterben ca. 90 % der Men- schen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, d.h. den Angehörigen fehlt größtenteils der direkte Kontakt zu den Sterbenden. Gerade alte Menschen sterben häufig einsam und isoliert. Wo früher die Aussicht auf das Jenseits dem Sterbenden und den Hinterbliebenen Trost spende- te, ist heute der Blick auf das Diesseits gerichtet.

Der Tod als natürlicher Endpunkt des Lebens im Kreise der Familie

Im Gegensatz zu heute starben die Menschen früher im Kreise der Fa- milie im eigenen Hause. Der Tod war ein selbstverständlicher Teil des Lebens, ein natürlicher Endpunkt des Lebens. Der Verstorbene wurde von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn gewaschen, ange- zogen und im Haus aufgebahrt. Man bekam die Möglichkeit, den Toten ein letztes Mal zu besuchen und sich zu verabschieden. Selbst Kinder wurden so schon frühzeitig mit dem Tod konfrontiert, lernten ihn als normales Ereignis des Lebens kennen und mit ihm umzugehen. Nach- dem Freunde oder Nachbarn den Sarg beim Begräbnis trugen, gab es ei- nen Leichenschmaus, mit dem man den Helfern bei der Bestattung dankte und der den Übergang zum normalen Leben herstellte. Solche Rituale halfen bei der Bewältigung des Schmerzes und der Trauer.

Pflichten und Formalitäten, Friedhofszwang und Friedhofssatzung

Stirbt heute ein geliebter Mensch, kommen auf die nächsten Angehöri- gen etliche Aufgaben zu: Formalitäten, Behördengänge, Organisation der Trauerfeier und vieles mehr. Man erhält nur selten die Chance sich in einer gewohnten Umgebung von dem Toten zu verabschieden. In Deutschland herrscht Friedhofszwang; das bedeutet, Urnen und Särge dürfen ausschließlich auf öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden. Je- der Friedhof besitzt eine Friedhofssatzung, in der genau festgelegt wird, welche Vorschriften auf dem jeweiligen Friedhof zu befolgen sind. Für individuelle Gestaltungswünsche bleibt oft wenig Spielraum. Die Mög- lichkeit, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten zu vergraben, ist ebenfalls durch den Friedhofszwang unterbunden. Dieser kann nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden, und die Alternativen sind auch dann noch sehr beschränkt.

Wandel der Bestattungskultur

Deutschland ist ein Land, in dem der Umgang mit den Verstorbenen ex- trem stark durch staatliche Rechtsnormen geregelt wird. In der heutigen Zeit, in der traditionelle Bindungen wie Ehe und Familie immer mehr an Bedeutung verlieren und die Menschen immer mobiler werden, tritt auch der Friedhof als Ort des Gedenkens und Trauerns weiter in den Hintergrund. Die Bestattungskultur erlebt einen dramatischen Wandel. Neben der starken Zunahme anonymer Bestattungen gibt es auch im- mer ausgefallenere Möglichkeiten, die Verstorbenen auf ihren letzten Weg zu schicken, wie beispielsweise See-, Luft- oder Weltraumbestat- tungen. Auch gibt es mittlerweile die Alternative, die Asche in einen Diamanten umzuwandeln und so den geliebten Menschen als Schmuck- stück immer bei sich zu tragen; dies ist auch möglich, in dem man einen Teil der Asche in ein Amulett oder ein Medaillon umfüllt.

Digitale Gedenkstätte Internet

Des Weiteren habe sich in den letzten Jahren so genannte virtuelle Friedhöfe entwickelt. Diese digitalen Gedenkstätten, die man im Inter- net besuchen kann, beinhalten zum Beispiel Fotos, Musik, Videos und andere Dokumente. Sie umfassen eine Großzahl verschiedenster Erinne- rungsstücke, der Leichnam an sich spielt eine untergeordnete Rolle.

Zu diesen neuen Formen der Bestattung und des Totengedenkens sind bei den Überlegungen, wie ein Friedhof in Zukunft aussehen kann und Deutschland als multikulturelle Gesellschaft Ziel dieser Diplomarbeit sollte, auch die Bestattungskulturen anderer Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen. In Deutschland lag der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung im Jahre 2000 bei ca. 9 %. Die hier geborenen Kinder der ehemaligen Einwanderer fühlen sich in Deutschland behei- matet und wollen auch hier bestattet werden. Eine multikulturelle Ge- sellschaft entsteht, und damit wächst auch die Nachfrage nach multikul- turellen Friedhöfen, die die Bedürfnisse von anderen Weltreligionen be- friedigen können.

Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird einerseits die geschichtliche Ent- wicklung des Bestattungswesens am Niederrhein aufgezeigt mit beson- derem Bezug auf die heute noch existierenden Friedhöfe Krefelds, die kurz dokumentiert werden, andererseits werden aktuelle Tendenzen und Trends in der Bestattungskultur dargestellt. Ziel ist es, für den Friedhof Fischeln mit Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Lö- sungsansätze aufzuzeigen, wie ein zeitgemäßer Friedhof den verschiede- nen unterschiedlichen Bedürfnissen einer modernen, multikulturellen Gesellschaft Rechnung tragen kann. Dabei wird die übergeordnete Frage stets lauten: Wie sollte eine würdevolle Bestattung heutzutage aussehen, und welche letzte Ruhestätte hilft den Hinterbliebenen am besten bei der Bewältigung ihrer Trauer?

Friedhofskultur am Niederrhein

Was ist eigentlich Unter Friedhofskultur

versteht man grundsätzlich die Gesamtheit aller „Friedhofskultur“? materiellen und geistigen Erscheinungen der Bestattungsplätze, die An- lage des Friedhofes einschließlich seiner Symbolwerte, seiner Ausgestal- tung, seiner Bauten und Grabzeichen. Ebenfalls fällt unter den Begriff das auf dem Friedhof ausgeübte Brauchtum im sich stets vollziehenden Wandel der Geschichte. Während der Friedhofsreform wurde die Fried- hofskultur zum Inhalt eines zielgerichteten Handelns, in dem man be- stimmte Vorstellungen von dem entwickelte, was Friedhofskultur sei und wie sie zu verwirklichen wäre. Um sie zu definieren, bediente man sich des eklektizistischen Rückgriffs auf historische Ideale. Dazu gehör- ten der Kirchhof, der jüdische Friedhof und die vielfältigen Formen des Gemeinschaftsfriedhofes. So wurde beispielsweise der Herrnhuter Got- tesacker zum Ideal der Friedhofskultur stilisiert. Auch die 1915 entstan- denen Soldatenfriedhöfe übten mit ihrem nicht mehr zu überbietenden Gemeinschaftscharakter einen Einfluss aus. Zudem wurde sie geprägt von den Idealen einer Heimat bezogenen Formensprache und Materia- lität, einer Rückbesinnung auf die handwerklichen Traditionen der vor- industriellen Zeit und einer etwas diffusen Religiosität. Gleichzeitig wur- de die Friedhofskultur allerdings instrumentalisiert, um ökonomischen Interessen Rechnung zu tragen. (SÖRRIES, 2002, S. 96/97 )

Der Kirchhof und das Kirchengrab im Mittelalter

Der letzte Kirchhof in Krefeld

Am Niederrhein gibt es heutzutage kaum noch traditionelle Kirchhöfe.

Einer existiert allerdings auch heute noch in Krefeld. Direkt neben dem Bayer-Werk, das vom Rhein nur durch einen Deich getrennt wird, be- findet sich der kleine Friedhof Hohenbudberg. Beerdigungen finden hier nur noch sehr selten statt, da nur bereits vorhandene Familiengräber weiter belegt werden. In den Nischen der Kirchenmauern stehen heute die alten Grabkreuze, was dem letzten reinen Kirchhof in Krefeld ein besonders archaisches Gepräge verleiht. (KREMERS, 2002, S. 112)

Der Friedhof bei den Römern, Germanen und Kelten

Die römisch geprägte Kirche hielt zu Beginn des frühen Mittelalters (5. - 9. Jahrhundert) an Bestattungen „ex muros“ (lat. außerhalb der Mau- ern) fest, d. h. es wurde ausschließlich außerhalb der Stadtmauern auf freiem Feld, das stets eine Einfriedung besaß, bestattet. Dies war nicht nur bei den Römern, sondern auch bei den Germanen und Kelten Brauch. Für diese Gräber tauchte der Name Friedhof auf, der sich aus dem althochdeutschen Wort „Freithof“ ableitet, welches ursprünglich eingefriedetes Grundstück bedeutete. (NELLESSEN, 2001, S. 162)

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Abb.2: Kirchhof von Hohenbudberg mit Kirche St. Matthias

Legalisierung von Bestattungen innerhalb der Stadtmauern, 534

Im Jahre 534 n. Chr. erließ Kaiser Justinian ein Gesetz, das die Bestat- tung innerhalb der Stadtmauern (lat. intra muros) erlaubte. Es dauerte jedoch noch einige Jahrhunderte, bis sich diese Bestattungsform mit der Ausbreitung des Christentums durchsetzte.

Karl der Große (768 - 814) gab schließlich per Gesetz die Erlaubnis, Be- erdigungen rund um eine Kirche vorzunehmen. Gleichzeitig verbot er die in der Antike übliche Feuerbestattung. Im Mittelalter gab es nur das kirchliche Begräbnis.

Kirchhof, Begriffsbestimmung

Zunächst bedeutete Kirchhof (lat. atrium ecclesiae = Vorhof der Kirche) abgegrenzter Raum vor dem Eingang der Kirche und später beschrieb der Begriff auch den Raum um die Kirche herum.

Kirchhof, Entstehung

Die Bestattung im unmittelbaren Umfeld der Kirche setzte sich durch, weil die Menschen in der Nähe der Heiligen (lat.. ad sanctos) beerdigt werden wollten. Eine Kirche durfte nur mit den Reliquien eines Heiligen errichtet werden, die meist im Opferaltar begraben wurden. Diese Heili- gen sollten für den Verstorbenen Fürbitte bei Gott einlegen.

Wichtig war die Unverletzlichkeit dieses Gebietes, d.h. die Kirche ge- währte den Flüchtenden Asyl, bzw. kirchliche Immunität vor weltlicher Verfolgung. Auch diente er als Zufluchtstätte für Vieh und Eigentum.

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Abb.3: Reiterstatue Karls des Großen in Bronze aus dem 9. Jahrhundert

Der Kirchhof als Zufluchtsstätte

Zur Zeit der Fehde und des Faustrechts war der Kirchhof neben den Burgen einer der wenigen sicheren Plätze für die einfache Bevölkerung. Zu dieser Zeit diente er rein kirchlichen Aufgaben wie Gottesdiensten und Prozessionen, war also eine erweiterte Fläche für kirchliche Veran- staltungen.

Einen wichtigen Einblick in die Kirchhofanlagen des niederrheinischen Gebietes liefern die Zeichnungen des niederländischen Künstlers Jan de Beyer (1703 - 1768).

Der Kirchhof, Anlage

Ländliche und städtische Kirchhöfe waren mit einem Zaun, einer Hecke zum Beispiel aus Heckenrosen oder einer Mauer umgeben. Bevorzugt wurde eine Steinmauer mit Tor und Lattenrost, so auch bei der Kirche in Sonsbeck.

Ihr Kirchhofseingang war mit einem Tor und so genannten Kircheisen (auch Beinbrecher, Pfarreisen oder Kirchenroster genannt) gesichert: über einer Eingangsfallgrube lagen sich kreuzende weit auseinander ste- hende Metallgitterstäbe, die unterbanden, dass Tiere auf den Kirchhof kamen; ebenso sollten Dämonen am Betreten des Kirchhofs gehindert werden. Des Weiteren gab es die Angst vor „Wiedergängern“, Toten, die den Kirchhof des Nachts verließen und die Lebenden aufsuchten.

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Abb.4: Sonsbecker Kirche, 1739

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Abb.5: Holztor und Flechtzaun als Kirchhofseinfriedung um 1500

Nachts wurden deshalb die Tore verschlossen, tagsüber konnte man den Kirchhof ungehindert betreten. Auf dem Kirchhofsgelände gab es nur einen Weg, der um die Kirche herum führte, dieser wurde auch Prozes- sionsweg genannt.

Der Kirchhof, Ausstattung und Gräberordnung

Zu den einzelnen Gräbern führten keine Wege. Das gesamte Gebiet be- stand aus einer einzigen Wiesenfläche, der „Paradieswiese“. Es gab keine erkennbare Gliederung in einzelne Felder oder Reihen, auch gab es kei- ne Grabbepflanzung oder anderen Grabschmuck. Am Kopfende des Grabes standen einfache Holzkreuze, meist versehen mit einem Schutz- dach. Am Ende des Mittelalters kamen auch Stein- und schmiedeeiserne Kreuze dazu. Im Laufe der Zeit wurden die Kreuze dann mit Engeln, Totenköpfen mit gekreuzten Knochen, Lilien, der gekreuzigten Jesusfi- gur und Symbolen wie „IHS“ (lat. im Namen Jesus) geschmückt. Außer dem Kreuz gab es später dann auch Grabplatten als Schutz des Grabes vor scharrenden Tieren und als wirksames Mittel gegen Wiedergänger. (NELLESSEN, 2001, S. 164/165)

Die Xantener Statuten von 1393

Nach den Xantener Statuten von 1393 stand die Grasnutzung des Kirch- hofs dem Pfarrer zu. Er durfte es abmähen, aber nicht von seinem Vieh abweiden lassen. Waren die Kirchhöfe nicht gut geschützt, wurden sie häufig von frei laufenden Schweinen verwüstet, die eigentlich den Unrat

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Abb.6: Holzkreuze auf dem katholischen Kirchhof der neuen Kirche St. Dionysius in Krefeld um 1850

auf den Straßen fressen sollten. Gelangten sie auf den Kirchhof, wühlten sie unter Umständen den Boden auf und benagten die Gebeine. (REICHMANN, 1997, S. 5)

Symbolpflanzen auf dem Kirchhof

Die Xantener Statuten von 1393 geben auch Hinweise auf die Vegetation von Kirchhöfen. Im Gegensatz zum süddeutschen Raum, wo zahlreiche verschiedene Obstbäume angepflanzt wurden, beschränkte man sich am Niederrhein vorwiegend auf Apfel-, Birnen- und Walnussbäume. Man sprach ihnen verschiedene Eigenschaften zu. Beispielsweise symbolisiert der Apfel das Leben und die Weltherrschaft (Reichsapfel), die Birne ist das weibliche Fruchtbarkeitssymbol. Die Nutzung der Obstbäume stand ebenfalls dem Pfarrer zu. Das Öl des Walnussbaumes dagegen sollte für die Unterhaltung des ewigen Lichtes verwendet werden, da das Wal- nussöl als das reinste Öl galt.

Neben diesen Obstgehölzen bestand die Vegetation aus weiteren sym- bolträchtigen Pflanzen, denen eine bestimmte Wirkung zugesprochen wurde. Zum Beispiel sollten Eibe und Wacholder Schutz gegen böse Mächte verleihen, der Sadebaum oder Stinkwacholder, den die Germa- nen zur Totenverbrennung benutzt hatten, sollte durch dessen spitze Nadeln und Gestank Dämonen abwehren. Zur Germanenzeit war es Sit- te die Toten unter Holunder zu beerdigen. Weißdorn sollte die Wieder- gänger und Nachzehrer verbannen. Nach der Sage war die Linde oft

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Abb.7: Der Reichsapfel, Symbol der Macht

Zeuge von Märtyrertoden gewesen, sie diente außerdem als Gerichtszeichen. Zypressen galten auf südländischen Friedhöfen als Todesbäume, sowohl in der römischen als auch in der christlichen Religion. Vor dem Buchsbaum sollte der Teufel fliehen.

Das Hochkreuz als Zeichen der Erlösung

Auf jedem katholischen Kirchhof stand ein Hochkreuz als Zeichen der Erlösung und des ewigen Heils. Es diente als Symbol für alle Gräber und sollte eine wirksame Abwehr gegen Teufel und Dämonen darstellen. Schon früh wurde es üblich Lichter- und Schalensteine aufzustellen, so- wie Kerzen zu Allerseelen. Die Lichter symbolisierten Christus als den unbesiegbaren Sonnengott, sowie das Lebenslicht. Daraus entwickelte sich der Brauch, eine große Totenleuchte aufzustellen. Meistens handel- te es sich hierbei um eine steinerne Säule mit einem laternenartigen Aufsatz, in der ständig ein Licht brennen musste. (NELLESSEN, 2001, S. 166)

Die Aufgabe dieser Totenleuchte muss dabei symbolisch gesehen wer- den; sie sollte sowohl den Toten vor Nachstellungen durch Dämonen und böse Geister, als auch den Lebenden beim Gang über den Kirchhof vor den Toten schützen. (SÖRRIES, 2003, S. 30)

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Abb.8: Hochkreuz und Totenleuchte auf dem Kirchhof der Pfarrkirche zu Bergheim

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Abb.9: Allerseelen auf einem rheinischen Friedhof, 1873; Öl auf Leinwand

Bauten auf dem Kirchhof

Im Begräbnisfeld zwischen Kirche und Kirchhofsmauer standen ver- schiedene Sonderbauten. Häufig anzutreffen war das Leprosenhaus, das sich in unmittelbarer Nähe der Kirche befand, so auch in der Ortschaft Krefeld-Linn.

Erst nach den großen Seuchen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts wur- den die Leprakranken außerhalb der Stadtmauern untergebracht und nach deren Ableben auf so genannten Totenäckern bestattet.

Ein weiteres großes Bauwerk auf dem Kirchhof war die Schule wie zum Beispiel bei der Kirche St. Margareten in Linn. Sie lässt sich bis in das Jahr 1400 zurückverfolgen. Sie bestand aus einem an die Seite der Kirche ge- bauten Raum, der sogar über einen spätgotischen Kachelofen verfügte, dessen grün-braun glasierte Kacheln bei einer archäologischen Ausgra- bung zu Tage traten.

Auf den dort stattgefundenen Schulbetrieb weist außerdem der Fund von Wachstafeln, mittelalterlichen Kinderschreibgriffeln aus Bein und Bronze sowie eine spätgotische und eine barocke Buchschließe hin.

Hinweise für an Kirchen angebaute Schulen gibt es auch in weiteren niederrheinischen Kleinstädten und Dörfern wie z.B. Straelen, Willich, Grevenbroich und Hinsbeck. (REICHMANN, 1997, S. 32)

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Abb.10: Katholische Pfarrkirche St. Margareten in Linn, um 1967

Das „Beinhaus“, wichtigstes Gebäude auf dem Kirchhof

Der wichtigste Bau auf dem Kirchhof war allerdings das „Beinhaus“ (lat. ossiarium).

Hauptgrund für die Existenz der Beinhäuser war die geringe Beerdi- gungskapazität der Kirchhöfe. Stieß man bei der Aushebung eines Gra- bes auf Gebeine, so mussten diese sorgfältig behandelt werden. Der Glaube an die Auferstehung der Toten gebot es, die Gebeine in einem Beinhaus aufzubewahren. Dies hatte in einer aus der Antike übernom- menen nächtlichen Nachbestattung zu erfolgen. Hielt man sich nicht an diesen Ritus, so glaubte man, dass der Tote zu bestimmten Zeiten wie- der lebendig werden würde und spuke.

Die frühen Kirchhöfe des Mittelalters waren mit Plastiken verziert, die immer symbolischen Gehalt hatten. Vor allem Kalvarien- und Ölberge ragten hervor. Sie waren oft an einer gut sichtbaren Stelle angebracht, häufig an den Außenwänden der Kirchen. Fresken waren oft an der In- nenseite der Friedhofsmauern oder auf den Wänden der Beinhäuser vorhanden. Ein wichtiges Thema, das auf den Fresken dargestellt wurde, war der Totentanz.

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Abb.11: Ausstattung des mittelalterlichen Kirchhofs: Toten- leuchte, Beinhaus und Kircheisen; Holzschnitt:

Die Bestattungen selbst erfolgten Richtung Osten, d.h. der Tote hatte Blickrichtung zum Sonnenaufgang. Dafür sprachen viele Gründe. Nach dem christlichen Glauben ist Christus die Sonne, er ist nach Osten in den Himmel gefahren und aus dem Osten wird er auch zum jüngsten Gericht erscheinen. Im Osten liegt auch die heilige Stadt Jerusalem und auch das Paradies lag einst im Osten. (NELLESSEN, 2001, S. 167/168) Eine Sonderform der Bestattung war die Bauchlage des Verstorbenen. Durch sie sollte ein Wiedererscheinen und Umhergehen des Toten ver- hindert werden.

Je höher der Rang des Bestatteten, desto näher wurde er an der Kirche beigesetzt; niedere Ränge fanden bei der Kirchhofsmauer ihre letzte Ru- hestätte. Arme Verstorbene wurden in Gemeinschaftsgräbern bestattet, wozu sie in Tücher oder Säcke gehüllt wurden. Richtig geschlossen wur- de solch ein Grab erst, wenn ausreichend Tote gesammelt worden wa- ren. Über einem Kirchhof schwebte daher stets ein unangenehmer Ver- wesungsgeruch.

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Abb.12: Auferstehung und Jüngstes Gericht auf einer Darstel lung aus dem Jahr 1483

Die Menschen hatten als Kirchenmitglieder ein Nutzungsrecht, das ih- nen zusicherte auf dem Kirchhof begraben zu werden, konnten aber kein Eigentum am Kirchhofsboden erwerben. Üblich war nur die Bezah- lung verschiedener Gebühren.

Bestimmte Gruppen wurden gesondert bestattet

Priester- und Klerikergräber lagen von den Laien abgesondert, weil ih- nen eine besondere Stellung in der Gesellschaft zuteil wurde. Selbst in den Beinhäusern fand eine Trennung statt, die Schädel der Priester und Kleriker wurden vor dem allgemeinen Schädelberg aufgebahrt.

Ebenfalls abgesondert lagen die Kindergräber, im Allgemeinen auf der Nordseite des Kirchhofs, auch „Engelsgottesacker“ genannt.

Zur Gräberordnung auf dem Kirchhof ist noch zu ergänzen, dass der Be- erdigungsplatz unter der Dachtraufe der Kirche mehrfach einen Bedeu- tungswandel erfuhr. Anfangs begrub man dort ungetaufte Kinder und Fehlgeburten, später dann Personen, die eine enge Verbundenheit mit der Kirche oder den Reliquien der Heiligen gezeigt hatten. Noch später drückte diese Lage eine besondere Bußnotwendigkeit aus, denn man sagte dem von der Traufe abfließendem Regen eine reinigende Wirkung nach.

Diese Lage lässt sich auch heute noch auf dem Krefelder Friedhof Ho- henbudberg, einem ehemaligen Kirchhof, anhand vieler Steingrabkreu- ze, die noch heute unter der Traufe der Kirche stehen, nachweisen.

Zum Schluss sei noch der Personenkreis genannt, dem ein kirchliches Begräbnis verweigert wurde. Dazu gehörten Verbrecher aller Art, Hei- den, Juden, Haeretiker, Gotteslästerer, Selbstmörder und Personen, die

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Abb.13: Blick in das Innere eines Beinhauses

nicht wenigstens einmal im Jahr zur Beichte gegangen waren und das Abendmahl empfangen hatten. Diese Menschen wurden außerhalb der Stadtmauern oder auch direkt außen an der Kirchhofsmauer begraben. So lagen in Linn zwei Bestattete mit den Füßen im Kirchhofstor. (REICHMANN, 1997, S. 22-24)

Weltliche Nutzung des Kirchhofs

Spätestens um 900 n. Chr. wurde der Kirchhof ein wichtiger Platz zur Kommunikation. Die Kirche entwickelte sich zum Mittelpunkt des Ge- meindelebens und der Kirchhof zum Ort, an dem sich die Gemeinde an den hohen Festtagen vollzählig versammelte. Die weltliche Nutzung des Kirchhofs bezog sich auf Feste, Märkte, Spiele und Gerichtssitzungen. Nach den Sonntagsgottesdiensten wurden Märkte abgehalten, auf de- nen öffentliche Versteigerungen stattfanden oder öffentliche Bekannt- machungen verlesen wurden. Ebenfalls eingebürgert hatte sich der Brauch, neben den kirchlichen Schauspielen auch rein weltliche aufzu- führen. Es fanden Hochzeitsfeiern, aber auch Schützen- und Zunftfeste statt, die mit Umzügen, Bogen- und Büchsenschießwettkämpfen ver- bunden waren. Nicht zuletzt wurde auf dem Kirchhof Recht gespro- chen, wozu man sich gerne unter einer Linde aufhielt. (REICHMANN, 1997, S. 13/14)

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Abb.14: Stich eines englischen Friedhofes, der den Friedhof als Ort der Kommunikation darstellt

Aber auch im Alltag wurde der Kirchhof genutzt wie z.B. zum Dreschen des Getreides oder beim Trocknen von Früchten. Üblich war auch die Wäschebleiche auf dem Kirchhof, der extra zu diesem Zweck vom Pfar- rer vermietet wurde.

Aus der Pfarrkirche vom Kempen ist bekannt, dass auf dem Kirchboden Lagervorräte (wie Getreide, Truhen mit wertvoller Habe) sowie militärisches Gerät (wie Spieße, Schwerter, Büchsen und Fahnen) aufbewahrt wurden. Zur weltlichen Nutzung gehörten auch die schon erwähnten Leprosenhäuser und Pfarrschulen.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Kirchhof zu dieser Zeit sehr eng mit dem Alltagsleben der Menschen verknüpft war.

Das Kirchengrab Eine besondere Form des Begräbnisplatzes ist das Grab in der Kirche.

Wie schon erwähnt hegten die Menschen den Wunsch, möglichst nahe bei den Heiligen bestattet zu werden. Nach einer Anordnung des Kon- zils von Karthago aus dem Jahre 401 n. Chr. durfte keine Kirche errich- tet werden, ohne dass dort Reliquien, meist im Altar, aufbewahrt wur- den. Anfangs war die Kirchenbestattung nur Päpsten, Bischöfen und hohen Würdenträgern erlaubt. Später wurde diese Form der Bestattung dann auch den Stiftern der Kirche, hoch geehrten Persönlichkeiten und den orts- bzw. pfarransässigen Adeligen zugestanden. Sie erhielten ein

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Abb.15: Wäschebleiche auf dem Kirchhof

weitgehend kostenloses Erbbegräbnis im Inneren der Kirche für sich und ihre Familie, während andere Pfarrangehörige sich einen Kirchenplatz kaufen mussten. Erbbegräbnis bedeutete, dass Bestattungen für eine Familie für Generationen gesichert waren.

Die Entscheidung über die Vergabe der Plätze oblag allein dem Pfarrer. Dieser entschied nach der Stellung des Verstorbenen und/oder seiner Spendenfreudigkeit zu Lebzeiten oder per Testament.

Da der Verkauf der Grabplätze und die Spendenfreudigkeit der Erbbe- gräbnisberechtigten den Kirchen ein regelmäßiges Einkommen sicherte, Abb.16: Kirche St. Peter mit Kirchhof 1830 änderte sich Jahrhunderte lang nichts an der Vergabepraxis. Alle Kir- chengrabstätten wiesen Bestattungskriterien auf, die sich aus dem Stand- ort der Altäre ergaben: je dichter ein Grab am Altar lag, umso näher lag es bei den Heiligen, was umso günstiger für den Verstorbenen sein soll- te.

Kirchengräber in Krefeld

Das Langhaus mit Mittel- und Seitenschiffen diente in der Uerdinger Pfarrkirche St. Peter der Bestattung der hohen Kleriker, der Westchor hochgestellten Laien, d.h. den Patrizierfamilien. In der Alten Kirche von Krefeld, ehemals St. Dionysius, lagen die Adeligen nach dem gleichen Prinzip, später wurden dort auch der Bürgermeister und die Schöffen der Stadt beerdigt. (NELLESSEN, 2001, S. 168/169)

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Abb.17: Kirchhof an der Alten Kirche um 1693

Die Kirche St. Margareten als letz- te Ruhestätte In der Linner Kirche St. Margareten waren es die Gräber der Burgherren von Linn, die nahe dem Altar lagen.

Hinter dem Wunsch, bei den Heiligen begraben zu werden, stand die Vorstellung, die Reliquien besäßen eine bestimmte Strahlkraft, die bei Hauptkirchen auf sechzig, bei Kapellen auf dreißig Schritte festgelegt wurde. (SÖRRIES, 2003, S. 32)

War im Ostteil der Kirche eine Krypta (griechisch kryptos = Gewölbe) vorhanden, so wurden in dieser Gruft die Ranghöchsten beerdigt.

Ein Problem aller kirchlichen Bestattungen war die Tatsache, dass es kei- ne festen Ruhefristen gab. So waren die Leichen oft nur halb verwest, wenn eine neue Belegung erfolgte. Hygienische Überlegungen wurden dennoch erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts angestellt. (REICHMANN, 1997, S. 31)

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Abb.18: Aktuelle Aufnahme der katholischen Pfarrkirche St. Margareten von 1819

Das Beerdigungsbrauchtum der Katholiken vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert Beerdigungsbrauchtum in Bestattungen wurden stets nach lokal unterschiedlichem Brauchtum ab- Uerdingen gehalten. In Uerdingen, das zum katholischen Kurköln gehörte, gab es bestimmte Rituale, die zumeist aus dem Gefühl der Furcht vor dem To- ten entsprangen. Aus Angst vor dem bösen Blick, der den Lebenden mit in das Totenreich ziehen sollte, wurden dem Verstorbenen schnellstens die Augen geschlossen. Auch der Mund musste rasch verschlossen wer- den. Dies geschah häufig durch ein Tuch, das der Leiche um den Kopf gewickelt wurde. Alternativ wurde als Stütze die Bibel oder das Gesang- buch unter das Kinn gesteckt. Zum einen glaubte man, dass die Seele den Körper durch den Mund verlassen und auf dem gleichen Wege in den Körper zurückkehren und so den Toten zum Wiedergänger und Nachzehrer machen könnte, zum anderen sollte der Tote durch den ge- öffneten Mund Verbindung mit den Lebenden aufnehmen und sie so in das Totenreich ziehen können.

In Uerdingen gab es auch den Brauch, unmittelbar nach dem Tod das Fenster des Sterbezimmers zu öffnen, um der Seele den Emporstieg zum Himmel zu ermöglichen. Die unmittelbaren Nachbarn dagegen verschlossen ihre Fensterläden, um so ihr Mitleid und ihre Anteilnahe auszudrücken.

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Abb.19: Der Totenkopf war im 16. bis 18. Jahrhundert das Zei- chen der Sterblichkeit

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Abb.20: Auf dem Totenbrett rutscht der Sarg ins Grab, ca. 1781 (siehe nächste Seite)

Das Totenbrett als Zeige- und Verkündigungsbrett

Unmittelbar nach dem Ableben eines Angehörigen wurde ein schwarzes Totenbrett als so genanntes Zeigebrett neben die Haustür gestellt. Dar- auf befanden sich ein weißes Kreuz mit Totenschädel und zwei gekreuz- te Knochen als Zeichen der Vergänglichkeit und Symbol für das Ge- samtskelett. Je nach Gegend hatte das Totenbrett unterschiedliche Funktion. Zunächst wurde es als Bestattungsbrett benutzt, auf dem der Tote ins Grab gelegt wurde. Ferner war es Aufbahrungs- und Trans- portmittel, auf dem der Tote aufgebahrt und zur Begräbnisstätte trans- portiert wurde. Eine weitere Nutzung bestand darin, dass Brett als Ver- kündigungs- und Zeigebrett zu nutzen, wie es auch in Uerdingen der Fall war. Das Brett war eine Art Hinweisschild auf das Sterbehaus. Nach der Überführung des Leichnams zum Friedhof wurde das Totenbrett zum Beispiel in einer Kapelle aufbewahrt.

Viele solcher Exemplare beherbergt noch heute die Eyller Kapelle im Kreis Kleve.

Schließlich fungierte es als Gedenkbrett mit Informationen über den Verstorbenen in Wort und Bild. (NELLESSEN, 2003, S. 154)

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Abb.21: Totenbretter in der Eyller Kapelle, Kreis Kleve

Viele Aufgaben übernahmen die Nachbarn

War der Tod eines Menschen angezeigt, übernahmen in Uerdingen die Nachbarn bestimmte Aufgaben. Sie verkündeten durch Glockenschlag den ferner Wohnenden vom Ableben des Nachbarn. Dreimaliges Glo- ckengeläut, genannt „ 3 Stürme“, zeigte eine Beerdigung 1. Klasse an. Zunächst war das Ansagen des Todes ausschließlich die Pflicht des Nachbarn. Später übernahm diese Aufgabe der so genannte Leichenbit- ter, der von Haus zu Haus ging und seine Worte mit „Leichenbitter- miene“ vortrug. Seine Amtstracht aus den Jahren 1860 bis 1870 wurde wie folgt genau beschrieben: Sie bestand aus einem doppelkragigen, schwarzen Radmantel und einem Zylinderhut mit Florschleife, an deren Länge man erkannte, ob eine Beerdigung erster, zweiter oder dritter Klasse anstand, was hauptsächlich vom Reichtum des Verstorbenen ab- hing. Der Leichenbitter lud auch zur Teilnahme an den Beerdigungen ein.

Die Totenwache Über Jahrhunderte war es ebenfalls Aufgabe der Nachbarn die dreitägige

Totenwache zu übernehmen. Dies geschah seit dem Mittelalter nicht aus Pietätsgründen, sondern aus dem Volksglauben heraus, der Tote könne Unheil anrichten. Da häufig Jugendliche diesen Dienst verrichteten, die Alkohol konsumierten und sich respektlos benahmen, wurde 1460 für den Moerser und Krefelder Bereich eine Polizeiordnung erlassen, die ge- naue Verhaltensmaßregeln vorschrieb und jegliche Vergnügung bei To- tenwachen verbot. (NELLESSEN, 2003, S. 155)

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Abb.22: Der Leichenbitter verkündet den Tod an der Haustür

Der Leichenzug

Am Vorabend des Begräbnistages brachte ein Schreiner die Totenlade und sargte den bis dahin aufgebahrten Toten ein. Kurz vor dem Begräb- nis am nächsten Tag wurde der Sarg vom Schreiner verschlossen und von vier Nachbarn mit den Füßen zuerst hinaus getragen. Draußen empfing ein Priester den Sarg und segnete ihn ein. Erst dann versammelten sich die Angehörigen, die bis dahin im Hausflur gewartet hatten, hinter den Sargträgern und formierten sich zum Leichenzug. In Uerdingen war der Sarg mit einem großen Tuch bedeckt, das im Laufe der Jahrhunderte seine Farben wechselte. So benutzten die Katholiken im 16. Jahrhundert zum Beispiel schwarze Leichentücher, bestickt mit Momento-mori- Zeichen weißer Totenköpfe und Gebeine.

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Abb.23: Leichenzug; Nikutowski 1877, Öl auf Leinwand

In der protestantischen Kirche in Krefeld wurden die Särge mit schwarzen Leichentüchern unterschiedlicher Größen abgedeckt. Diese kosteten Leihgebühren, die je nach Größe variierten und an die Armen fielen. Die Trauernden beider Konfessionen trugen schwarze Mäntel, die in den Armenhäusern zur Vermietung aufbewahrt wurden. (NELLESSEN, 2003, S. 155)

Die Seelenmesse

Der Sarg wurde zunächst in die Kirche getragen. Während dort eine See- lenmesse abgehalten wurde, stand zu Füßen des Sarges eine Totenkerze, die den Status des Verstorbenen anzeigte, in dem sie unterschiedlich gestaltet wurde. In Uerdingen war für diese Kerze der so genannte To- tenkerzenträger verantwortlich. Er trug die gleiche Kleidung wie der schon beschriebene Leichenbitter und musste während der Seelenmesse vor der Totenkerze mitten im Gang knien. Diese Kerze blieb in der Kir- che und wurde innerhalb der nächsten sechs Wochen bei jeder feierli- chen Messe angezündet. Es war üblich, am dritten, siebten, dreißigsten Tage und am Jahrestag Seelenmessen für den Verstorbenen zu halten. Auch heute wird noch das so genannte Sechswochenamt gefeiert. Bei allen Feiern wurden zusätzlich viele Kerzen angezündet sowie Weih- Nach der Beerdigung begab man sich zum Leichenschmaus rauch und Weihwasser verwendet. Alle kirchlichen Funktionen kosteten unterschiedliche Gebühren und waren vom Stand des Verstorbenen ab- hängig.

Nach der Beerdigung begab man sich zum Leichenschmaus Von der Kirche aus zog der Leichenzug, begleitet von Priester und Küs- ter, zum Friedhof. Am Grabe angekommen, wartete dort der Totengrä- ber. Nach den Feierlichkeiten am Grabe war es seine Aufgabe, das Grab wieder zu verschließen, wofür er eine Gebühr erhielt. Die Beerdigungs- gesellschaft begab sich dann zum Leichenschmaus, heute Beerdigungs- kaffee genannt. Männer gingen gewöhnlich in ein Wirtshaus und tran- ken Bier und aßen Kümmelbrezeln; dazu wurde aus langen, irdenen Pfeifen Tabak geraucht, den auch die Hinterbliebenen zahlen mussten. (NELLESSEN, 2003, S. 155/156; BLAß , 1964, S. 53)

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Abb.24: Kerzentragende Beghinen bei einer Beerdigung

Das Jahrgedächtnis beendete die Trauerzeit

Eine Besonderheit in Uerdingen war es, dass die irdenen Pfeifen später als Geschenk mit nach Hause genommen werden durften. Die Frauen zogen sich im Gegensatz zu den Männern bei Kaffee und Kümmelbre- zeln in das Trauerhaus zurück.

Während der Trauerzeit, die davon abhängig war, in welchem Ver- wandtschaftsgrad der Angehörige zum Verstorbenen stand, trug man Trauerkleidung.

Mit dem Jahrgedächtnis war dann die offizielle Trauerzeit abgeschlossen. (NELLESSEN, 2003, S. 156; BLAß, 1964, S. 53)

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Abb.25: Trauernde beim Leichenschmaus

Der protestantische Kirchhof zu Beginn der Neuzeit

Die Reformationszeit

Seit Beginn der Reformation im Jahre 1517 stritten sich die Christen, ne- ben vielen anderen kirchlichen Themen, auch über die richtige Form der Bestattung. Abgelehnt wurde die Lehre vom Fegefeuer, Seelenmessen, Messopfer und Totenfeiern, so wie im vorstehenden Kapitel dargestellt. Für die Seelen der Verstorbenen sollte nach Luther höchstens zweimal gebetet werden. Außerdem sollte im Vordergrund der Totenmesse die Predigt stehen, deren Hauptinhalt das Bekenntnis zur Auferstehung war. Nicht mehr der Tote stand im Mittelpunkt des Geschehens, sondern die Hinterbliebenen, für die der Friedhof ein Ort des Trostes wurde.

Das evangelische Begräbnis erfuhr einen tief greifenden Wandel

Das evangelische Begräbnis an sich erfuhr also einen tief greifenden Wandel. Da Luther den Heiligenkult ablehnte, kritisierte er auch die Be- erdigungspraxis bei den Heiligen, auf den Kirchhöfen und in den Kir- chen. Er folgte der Bibel - gemäß Lukas 7, 12 - und empfahl, dass Be- gräbnisse vor den Toren der Stadt an einem ruhigen Platz stattfinden sollten. Dennoch hielten seine Anhänger vorerst an einem Begräbnis auf den alten Kirchhöfen und in den Kirchen fest. Da sich das Begräbnis vor der Stadt nur sehr zögerlich durchsetzte, blieben in Deutschland bis Mit- te des 18. Jahrhunderts Kirchhof und Friedhof nebeneinander bestehen. (Blaß, 1964, S. 53)

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Abb.26: Martin Luther (1483 - 1546)

Erst 1850 wurde in Uerdingen ein evangelischer Friedhof errichtet Nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 bestimmte der Lan- desherr die Religionszugehörigkeit seiner Untertanen (cuius regio, eius religio = wessen das Land, dessen die Religion). Sie mussten die Religion ihrer jeweiligen Herrscher annehmen. So kam es, dass im Raum Krefeld bei evangelischen Beerdigungen unterschiedlich verfahren wurde.

In Uerdingen, das zum katholischen Kurköln gehörte, hatten evangeli- sche Mitbürger kein Anrecht auf ein Erbbegräbnis in der Kirche und auch kein Recht, auf dem Kirchhof begraben zu werden. Sie mussten sich in Uerdingen im Garten des Hospitals zum Hl. Michael, Oberst- strasse 29, begraben lassen. Erst seit der Besetzung des Rheinlands durch die Franzosen 1794 erhielten sie das Recht, ihre Toten auf dem evangeli- schen Friedhof im benachbarten Friemersheim zu bestatten.

Jahrzehnte später (1850) wurde an der heutigen Duisburger Straße in Uerdingen ein evangelischer Friedhof errichtet. (NELLESSEN, 2001, S. 169)

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Abb.27: Kaiserliche Anerkennung der Gleichberechtigung des katholischen und protestantischen Bekenntnisses - Der Augs- burger Religionsfrieden 1555

In Krefeld wurden schon vor 1564 evangelische Bestattungen durchgeführt Unterschied katholischer und evangelischer Kirchhof In Krefeld dagegen wurden in der „Alten Kirche“ bis 1564 im Haupt- schiff vier evangelische Bestattungen durchgeführt. Die „Alte Kirche“ wurde um 1100 zu Ehren des Hl. Dionysius in der Krefelder Stadtmitte gebaut und 1564 der evangelischen Gemeinde übergeben.

Bis ins 19. Jahrhundert wurde der dortige Kirchhof mit Toten belegt. An diese Zeit erinnert heute ein an der Alten Kirche angebrachter Stein mit barocker Inschrift. (REMBERT, 1951, S. 26)

Unterschied katholischer und evangelischer Kirchhof

Das äußere Bild dieses Kirchhofs unterschied sich, wie alle evangelischen Kirchhöfe, sehr stark vom katholischen. Entfernt wurden alle Sonder- bauten wie die den Heiligen gewidmeten Totenkapellen, Totenleuchten, das Hochkreuz, Öl- und Kalvarienberge sowie die Fresken. Weiter be- nutzt wurden dagegen die Beinhäuser. So wurde das Beinhaus der Alten Kirche in Krefeld noch bis ins Jahr 1767 belegt.

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Abb.28: Die Alte Kirche in Krefeld vor ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg

Das neu entstandene Friedhofsbild Luthers

Nach Übernahme durch den Protestantismus waren die Kirchhöfe nicht mehr dem katholischen Brauchtum unterworfen. Das bedeutet, dass die Wegeführung und die Zugänge zu den Kirchen nur noch funktionalen Charakter hatten. Der so genannte Wegring für Prozessionen um den Kirchhof, bzw. die Kirche, entfiel. Große Bedeutung hatte die Grabin- schrift auf den Grabplatten, die statt der Kreuze auf das Grab gelegt wurden und dieses ganz bedeckten. Hauptthema war die Hoffnung auf eine siegreiche Auferstehung. Außer den Grabplatten gab es noch stei- nerne oder hölzerne Stelen. (NELLESSEN, 2001, S. 170)

Bei den Protestanten heiligte das Grab den Ort

Das öffentliche Kirchenleben wurde durch Luthers Lehre stark beschnit- ten; der protestantische Friedhof sollte zu einer Stätte des Friedens und des stillen Gedenkens werden. Während die Nähe zum Altar und zu den Reliquien den Begräbnisplatz bei den Katholiken zu einem heiligen Ort machte, heiligte bei den Protestanten das Grab den Ort.

Diese grundlegend andere Auffassung ist von besonderer Bedeutung, da sie letztendlich nicht nur zu den modernen Kommunalfriedhöfen führ- te, sondern auch heute als Argument zur Aufhebung des Friedhofzwan- ges angeführt wird. (HAPPE, 2003, S. 72)

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Abb.29: Grabplatten auf dem protestantischen Kirchhof der Alten Kirche in Krefeld um 1850

Ästhetisch gestaltete Friedhöfe ab 1730 - Der Herrnhuter Gottesacker Das Zeitalter der Aufklärung Ende des 17. Jahrhunderts brach das Zeitalter der Aufklärung an, das ei- ne weitere tief greifende Reform der Friedhofskultur einleitete. Die Leh- ren der Aufklärung führten bei gebildeten Schichten nicht nur zu einem besseren Verständnis für die schlimmen hygienischen Zustände der Kirchhöfe und damit zur Einsicht, Friedhöfe besser außerhalb der Städte anzulegen, sondern auch zu einer veränderten Einstellung zum Tod selbst. Er wurde nicht länger als schrecklich und Furcht einflößend an- gesehen, denn er galt nun als Weg zu etwas Höherem. Gleichzeitig voll- zog sich eine Rückbesinnung zur Natur, die zur Gestaltung von Land- schaftsgärten führte, die wiederum die Ausgestaltung neuer Friedhöfe beeinflussten. (RICHTER, 1981, S. 233/234)

Der Wunsch nach ästhetisch gestalteten Friedhöfen nahm zu Mit dieser Entwicklung einher ging erstmals der Wunsch, ästhetisch gestaltete Friedhöfe zu schaffen. Der erste praktische Versuch der Anlage eines solchen Friedhofes war der Herrnhuter Gottesacker am Hutberg bei Herrnhut.

Obwohl der Verfasserin keine Friedhöfe wie dieser für den Niederrhein bekannt sind, sollen seine Merkmale an dieser Stelle der Vollständigkeit halber kurz dargestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese be rühmte Begräbnisstätte späteren niederrheinischen Friedhofsplanern bekannt war und sie beeinflusst hat

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Abb.30: Der Herrnhuter Gottesacker, Eingangsbereich

Der Herrnhuter Gottesacker, Entstehung

Der Herrnhuter Gottesacker war der Gemeinschaftsfriedhof einer Le- bens- und Arbeitsgemeinschaft von Menschen, deren Glaube auf den neutestamentarischen Auferstehungsgedanken ausgerichtet war. Wie Saatgut sollten die Toten als „Korn“ in die „Beete“ des Gottesackers ge- legt werden. (RIETSCHEL, 1984, S. 80)

Der christliche Auferstehungsglaube ist geprägt von der Vorstellung, dass nicht der Körper des Verstorbenen wiederhergestellt wird, sondern eine totale Verwandlung in eine neue Existenz erfolgt. Diesen Auferste- hungsgedanken bewertete die Brüdergemeinde so positiv, dass sich dies auch bei einer Bestattung zeigte: keiner trug Trauerkleidung, die Särge waren weiß gestrichen und mit Blumenkränzen geschmückt.

Der Herrnhuter Gottesacker, Anlage

Wie die meisten neu angelegten Friedhöfe dieser Zeit ist der Herrnhuter Gottesacker durch regelmäßige, kreuzartige Wege gegliedert. Im Ge- gensatz zu anderen Friedhofsgestaltungen dieser Zeit ist die Anlage je- doch sehr klar geordnet, überschaubar und großzügig. Die einzelnen Gräber sind alle gleichformatig und liegen in großen immergrünen Ra- senflächen eingebettet. Rahmende Hecken und dicht gepflanzte gerade Baumreihen vervollständigen das Bild.

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Abb.31: Der Herrnhuter Gottesacker heute, Begräbnisfeld

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Abb.32: Der Herrnhuter Gottesacker heute, Allee

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Ende der Leseprobe aus 292 Seiten

Details

Titel
Friedhofskultur am Niederrhein - konkretisiert am Beispiel der Stadt Krefeld
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
292
Katalognummer
V71533
ISBN (eBook)
9783638620956
Dateigröße
27858 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Sehr schön gestaltete Arbeit (Anm. der Red.)
Schlagworte
Friedhofskultur, Niederrhein, Beispiel, Stadt, Krefeld
Arbeit zitieren
Diplom Ingenieur Melanie Baehr (Autor:in), 2006, Friedhofskultur am Niederrhein - konkretisiert am Beispiel der Stadt Krefeld, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71533

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