Die Pflicht des Einen ist die Pflicht des Anderen - Christlich ethische Erwägungen zum Thema der Wehrpflicht für die Frau


Hausarbeit, 2006

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen

3. Konkretisierung der Fragestellung

4. Darstellung verschiedener Positionen zum Wehrdienst
4.1.Position der CDU/CSU Fraktion
4.2.Position der SPD- Fraktion
4.3.Position der Fraktion Bündnis 90/die Grünen
4.4.Position der Fraktion DIE LINKE
4.5.Position der FDP Fraktion
4.6.Israel- Wehrpflicht für Frauen

5. Biblische Orientierung

6. Diskussion und Stellungnahme
6.1 Diskussion der einzelnen Positionen
6.2 Abschließende Stellungnahme mit Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Schon seit dem Ende meiner Schulzeit beschäftigt mich die Frage nach dem Sinn der Wehrpflicht, da ich selbst zum Dienst für den Staat, zu den Waffen gerufen wurde. Auf der einen Seite war ich mir bewusst, dass ein souveräner Staat, wie Deutschland, der internationale Verpflichtungen (in der NATO und der UNO) hat und die eigene Sicherheit gewährleisten muss, auf sein Militär nicht verzichten kann. Aber auf der anderen Seite stellte ich mir die Frage, ob die allgemeine Wehrpflicht als solche der beste, effektivste und vor allem für Jeden (Staat, Bürger und Politik) der gerechteste Weg ist, um den Verpflichtungen Deutschlands nachzukommen. Meine Anfrage ging vorallem an die Gerechtigkeit in unserem Rechtsstaat, da auf der einen Seite Allen Bürger die gleichen Rechte verfassungsmäßig garantiert (Vgl. Art. 3 GG ) und die selben Pflichten auferlegt werden. Ich selbst fühlte mich weniger gerecht vom Staat behandelt, als es meine Klassen- kameradinnen wurden, da keine von Ihnen zum Wehrdienst verpflichtet wurde/ werden konnte und somit Einschränkungen in staatsbürgerlichen Rechten in Kauf nehmen musste. Als Christ stelle ich mir nun die Frage, wie man in Betracht der immer stärker betonten und gelebten Gleichberechtigung der Geschlechter, in der westlichen Welt eine scheinbar ungerechte Behandlung der Männer durch die Pflicht zum Dienst an der Waffe, bzw. Ersatzdienst begründen kann.

2. Definitionen

Um die Fragestellung genau abgrenzen zu können müssen vorerst die Begriffe Wehrdienst, Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit definiert werden.

2.1. Wehrdienst: In Deutschland werden die Begriffe Wehrdienst und

Kriegsdienst als Synonym füreinander verwendet, was allerdings nicht korrekt ist, da Wehrdienst einen reinen defensiven Einsatz von Waffen beschreibt, wohingegen Kriegsdienst einen offensiven Einsatz von Waffen beschreibt. Das bedeutet, dass die Bundeswehr dem Auftrag, nach dem Grundgesetz[1], allein zur Verteidigung des Territoriums der BRD zu folgen hat und weder Angriffs- noch Präventivkriege führen darf.[2] Wehrdienst ist also der Dienst von deutschen Staatsbürgern in der Bundeswehr zur

Verteidigung der BRD gegenüber Feinden aus dem Ausland. Im Jahr 2004 wurden von den ca. 440000 Männern des Jahrgangs insgesamt 137000 (31,25%) zum Dienst bei den Streitkräften herangezogen, während 139500 (31,70%) Wehrersatzdienst (Zivildienst) leisteten, 12500 (2,84%) dem Katastrophenschutz oder Entwicklungsdienst verpflichtet waren und 150500 (34,20%) keinen Dienst leisteten.[3]

2.2. Wehrpflicht: Nach Artikel 12a GG können Männer mit

vollendetem 18. Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften, im BGS oder in einem Zivilverband verpflichtet werden. Es handelt sich dabei um eine „Kannvorschrift“, was zur Folge hat, dass der Bundestag jederzeit die Wehrpflicht aussetzen kann, ohne das GG dafür ändern zu müssen. Die Wehrpflicht erfasst dabei alle Männer mit vollendetem 18. Lebensjahr, welche den ständigen Wohnsitz in der BRD, oder den ständigen Wohnsitz außerhalb der BRD haben mit Besitz des deutschen Passes oder der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Wehrpflicht endet mit dem 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren mit dem 60.Lebensjahr). Im „Spannungs- und Verteidigungsfall“ endet sie mit dem 60. Lebensjahr.

2.3. Wehrgerechtigkeit: Neben dem Grundrecht auf

Wehrdienstverweigerung, ist die Wehrgerechtigkeit einer der obersten Grundsätze der deutschen Wehrpflicht. Laut der Bundeswehr bedeutet Wehrgerechtigkeit, dass möglichst alle wehrdienstfähigen jungen Männer, die nicht aus gesetzlichen oder administrativen Gründen vom Wehrdienst befreit sind, zum Grundwehrdienst herangezogen werden.[4] Grund für die Wehrgerechtigkeit ist die Vermeidung von Willkür oder Zufall bei der Entscheidung, ob ein Mann Wehrdienst zu leisten hat oder nicht. Dies resultiert aus der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, welche ihren Ursprung in der Aufklärung haben und in der Französischen Revolution zum Ausdruck kamen.[5] In Deutschland gab es schon vor dem Kaiserreich eine Wehrpflicht, jedoch wurden die Wehrpflichtigen ausgelost. Um dieser Willkür, bzw. dem Zufallsprinzip zu entkommen, besteht die allgemeine Wehrpflicht mit dem Gerechtigkeitsprinzip seit 1870.[6]

3. Konkretisierung der Fragestellung

Am 11.1.2000 wurde ein Urteil am Europäischen Gerichtshof gesprochen, was sich für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Bundeswehr auspricht. Es soll seit dem keiner Frau verwehrt werden den Dienst an der Waffe in der Bundeswehr abzuleisten.[7] Seit dem 2.1.2001 dienen Frauen in der Bundeswehr, als Freiwillige, da die Änderung des Art. 12a GG zur Folge hat, dass den Frauen nun nicht mehr der Dienst bei den Streitkräften verboten ist, wie es vorher war. Die Möglichkeit in der Bundeswehr dienen zu dürfen, wird als Sieg der Emanzipation gefeiert. Zwar durften Frauen schon im Sanitätsdienst, in der Verwaltung und in den Musikkorps dienen, aber die letzte den Männern vorbehaltene Ebene im Militär (der aktive Wehrdienst) wurde durch dieses Urteil für Frauen geöffnet. Meine Fragestellung für diese Arbeit heißt nun:

Ist es im Zuge der fortgeschrittenen Emanzipation unter Beachtung der Wehrgerechtigkeit sinnvoll eine allgemeine Wehrpflicht mit Möglichkeit zum Wehrersatzdienst für beide Geschlechter einzuführen oder die Wehrpflicht, mit Einführung eines sozialen Pflichtdienstes für beide Geschlechter, abzuschaffen? Ich werde dabei die Frage nach den antropologischen Vorraussetzungen zum Militärdienst kaum beachten, da diese Aspekte seit der Einführung des freiwilligen Dienstes für Frauen in der Bundeswehr als Argumente gegen eine Wehrpflicht für Frauen an Bedeutung verloren haben.

4. Darstellung verschiedener Positionen zum Wehrdienst

In der BRD werden die Interessen des Volkes auf politischer Ebene von Parteien vertreten. Diese Interessenvertretung wird durch die vom Wähler gewählten Vertreter im Bundestag repräsentiert. Die einzelnen Fraktionen des Bundestags haben einzeln Stellung zum Thema Wehrpflicht und Wehrpflicht für die Frau genommen. Da die Meinungen der Fraktionen eine große Breite an Interessen und Ansichten des Volkes wiedergibt, nehme ich die Ansichten der Fraktionen als breites Stimmungsbild der Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands an. Ich werde hier die einzelnen Positionen der Parteien/ Fraktionen darstellen und einen Blick auf den Staat Israel werfen, welcher bis heute an der Wehrpflicht für Frauen festhält.

4.1.Position der CDU/CSU Fraktion

Aus einem Positionspapier der CDU geht hervor, dass die CDU/ CSU- Fraktion eindeutig an der allgemeinen Wehrpflicht festhalten will. Die Wehrpflicht wird als sehr wichtig angesehen und der Schutz durch die Streitkräfte sei nicht zu unterschätzen. Die CDU strebt an, den Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr auszudehnen und nicht nur auf den Schutz von Außen zu beschränken, sondern zum Zweck des Heimatschutzes die Bundeswehr zur Verteidigung gegen den Terrorismus im Inland einzusetzen. Die CDU/ CSU lehnt die Wehrpflicht für die Frau ab, da die Frauen in unserer Gesellschaft sozial benachteiligt seien. Da Frauen in der Wirtschaft niedrigere Löhne erhalten, weniger Aufstiegschancen haben und durch schwangerschafts- bedingten Ausstieg aus dem Berufsleben in der „Rentenbiografie“ benach- teiligt sind, wird die Wehrpflicht für den Mann eher als Ausgleich, anstatt als mangelnde Gleichberechtigung angesehen.[8]

4.2.Position der SPD- Fraktion

Bei der Fachtagung des Parteivorstandes der SPD am 13.11.2004 wurde von Seiten des SPD- Parteivorstandes klar Position zur Entwicklung der Bundeswehr genommen. Der Verteidigungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, stellte in seinem Impulsreferat über die Wehrform und das erweiterte Aufgabenspektrum der Bundeswehr[9] Tatsachen und Ziele (Wehrreform) der aktuellen Wehrpolitik der SPD und der BRD vor. Daraus geht hervor, dass sich die Bundeswehr bis 2010 verkleinern wird, aber zugleich moderner und leistungsfähiger werden muss. Es soll eine Verringerung der Grundwehr- dienstleistenden (GWDL) auf 30000 Soldaten stattfinden. Die SPD strebt dabei keine Ausdehnung der Einsatzpflicht für GWDL für Auslandseinsätze an. Allein die Landesverteidigung und der Einsatz bei Umweltkatastrophen im Inland soll, wie gehabt Aufgabe der GWDL sein. Rainer Arnold machte deutlich, dass im Jahr 2010 nur noch 40% der wehrpflichtigen Männer Wehr- oder Wehrersatzdienst leisten werden und so, im Rahmen der Wehrgerechtigkeit, nicht mehr von einer allgemeinen Wehrpflicht gesprochen werden kann. Rainer Arnold ist der Meinung, dass sowohl eine Wehrpflicht-, als auch eine Freiwilligenarmee gute Optionen für die BRD sind. Im besonderen Maße setzen sich allerdings die Jungsozialisten der SPD (JUSOS), für eine Abschaffung der Wehrpflicht ein.[10] Über eine Ausweitung der Wehrpflicht auf die Frauen wird in der SPD nicht nachgedacht. Eher das Gegenteil ist der Fall. So beschloss die Arbeits- gemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) bei der 14. ordentlichen Bundeskonferenz der ASF vom 19. bis 21.5.2000 in Potsdam, dass sowohl eine Wehrpflicht als auch eine andersartige Dienstpflicht für Frauen abgelehnt wird.[11]

[...]


[1] Art 26 Absatz 1GG

[2] §80, 80a StGB

[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrgerechtigkeit

[4] http://www.123recht.net/article.asp?a=7927&f=nachrichten_allgemein_20040128-133589so&p=1

[5] http://www.wehrgerechtigkeit.de/

[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht

[7] Gaschke, Susanne, „Frauen ein Großversuch“, SZ 19.12.2000

[8] Reckwald, Wojciech, „Positionen der CDU zum Thema Wehrpflicht/Wehrpflicht für die Frau“ CDU- Bundesgeschäftsstelle

[9] http://archiv.spd.de/servlet/PB/show/1041822/131104_arnold_rede_wv.pdf

[10] http://www.zentralstelle-kdv.de/presse53.htm

[11] http://www.asf.spd.de/servlet/PB/menu/1564171/index.html

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Pflicht des Einen ist die Pflicht des Anderen - Christlich ethische Erwägungen zum Thema der Wehrpflicht für die Frau
Hochschule
CVJM-Kolleg Kassel
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
20
Katalognummer
V72314
ISBN (eBook)
9783638623599
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflicht, Einen, Pflicht, Anderen, Christlich, Erwägungen, Thema, Wehrpflicht, Frau
Arbeit zitieren
Jan Schulze (Autor:in), 2006, Die Pflicht des Einen ist die Pflicht des Anderen - Christlich ethische Erwägungen zum Thema der Wehrpflicht für die Frau, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72314

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