Migration hochqualifzierter Arbeitskräfte - Das Beispiel Green Card in Deutschland


Hausarbeit, 2007

21 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die deutsche Green Card
2.1 Definition und die Gründe für die Notwendigkeit der Green Card
2.2 Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis
2.3 Zahlen und Dimensionen

3. Motive und Ursachen für die Migration der Green-Card-Inhaber
3.1 Push- und Pullfaktoren für die Green-Card-Inhaber
3.2 Einordnung in die Typologie internationaler hoch qualifizierter Migranten

4. Das Green-Card-Programm – Pro und Contra

5. Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 – Zusicherung von Arbeitserlaubnissen für ausländische IT- Fachkräfte Im Zeitraum vom 1.8. 2000 bis 31.12. 2003

Abbildung 2 - Erteilte Arbeitserlaubnisse für IT- Fachkräfte nach Bezirken

Abbildung 3 - Erteilung von Arbeiterlaubnissen (Erstbeschäftigung) für IT- Fachkräfte

Abbildung 4 – Typologie internationaler hoch qualifizierter Migranten

Abbildung 5 – Genehmigte IT-ArGV- Arbeitserlaubnisse bis 31. 7. 2004

1. Einleitung

Die deutsche Green Card ist eines der am heftigsten diskutierten Themen im Rahmen der Zuwanderungsdebatte in Deutschland. Um die Jahrtausendwende proklamierten Wirtschaft und Verbände einen ausgeprägten Fachkräftemangel in der Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT), der weder durch inländisches Personal noch durch Fachkräfte aus EU-Ländern zu schließen sei.

Bezüglich dieser Feststellung erließ die Bundesregierung im Rahmen des „Sofortprogramms zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ Verordnungen zur Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis „für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“. Diese Verordnungen, die auch unter dem Namen Green Card oder IT-ArGV in den Medien bekannt geworden sind, traten zum 1. August 2000 in Kraft und sollten Computerspezialisten aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt durch ein Sondervisum nach US-amerikanischem Vorbild erleichtern.

Die vorliegende Arbeit „Migration hochqualifizierter Arbeitskräfte – Das Beispiel Green Card in Deutschland“ beschreibt und bewertet die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus der IT-Branche aus vielen verschiedenen Ländern der Welt in die Bundesrepublik Deutschland.

Neben der detaillierten Vorstellung des Sofortprogramms „Green Card“ sollen seine Gründe, Ziele sowie seine Vor- und Nachteile als auch seine Bedeutung für die Bevölkerung in Deutschland betrachtet werden. In einem Fazit werden die Leistungen des Green-Card-Modells zusammengefasst.

2. Die deutsche Green Card

2.1 Definition und die Gründe für die Notwendigkeit der Green Card

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner Eröffnungsrede zur CeBIT am 23. Februar 2000 gefordert, den Anwerbestopp von 1973 aufzuheben und weitere Zuwanderung zuzulassen. Diese Maßnahme beinhaltete zum einen die „Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“ (IT-ArGV) und zum anderen die „Verordnung über die Aufenthaltsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“ (IT-AV) (vgl. SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR ZUWANDERUNG UND INTEGRATION 2004, S.64). Die so genannte „Green Card“ knüpfte an die “Offensive zum Abbau des IT-Fachkräftemangels” des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom Juli 1999 an und sah vor, bis zum Jahr 2005 zusätzlich 250.000, überwiegend inländische Arbeitnehmer für den IT- Bereich zu qualifizieren. Da der kurzfristige Bedarf an Fachkräften noch nicht allein mit inländischen Bewerbern gedeckt werden konnte, weil von den deutschen Hochschulen nicht

genügend Arbeitskräfte abgingen oder weil die IT- relevanten Studiengänge von den Studienbewerbern nicht in entsprechender Anzahl besetzt wurden, wurde gleichzeitig die Zulassung ausländischer IT-Experten vorgesehen. Der Beschäftigungsaufenthalt sollte zunächst 10.000 Fachkräften gestattet werden. Da weitergehender Bedarf bestand, wurde das Kontingent auf höchstens 20.000 erhöht (vgl. SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR ZUWANDERUNG UND INTEGRATION 2004, S.64).

Die beiden Verordnungen traten am 1. August 2000 in Kraft. Eine Arbeitserlaubnis konnte bis 31.Juli 2003 beantragt werden, allerdings wurde diese Frist bis zum 31. Dezember 2004 verlängert, da das Zuwanderungsgesetz, das die Green Card ersetzen sollte, nicht am 1.Januar 2003 in Kraft treten konnte.

Seit dem 1. Januar 2005 gelten die IT-ArGV und die IT-AV nicht mehr, denn zu diesem Zeitpunkt ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten.

2.2 Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis

Die Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung konnte ausländischen IT- Spezialisten auf maximal 5 Jahre befristet erteilt werden, unter der Voraussetzung, dass sie eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung auf dem IT- Gebiet besitzen, oder, dass ihre Qualifikation in der Branche durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 DM bzw. 51.000 Euro nachgewiesen wird (vgl. § 2 IT- ArGV ).

Die Arbeitserlaubnis konnte bspw. für Beschäftigungen als System- , Internet- und Netzwerkspezialist, Software-, Multimedia-Entwickler und Programmierer, Entwickler von Schaltkreisen und IT- Systemen und als Fachkraft für IT- Consulting erteilt werden (vgl. BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ 2000, o.S.). Auch Ausländern, die im Zusammenhang mit einem fachspezifischen Hochschul- oder Fachhochschulstudium in Deutschland leben und die beabsichtigen, eine Beschäftigung im IT- Gebiet im Anschluss an ihr Studium aufzunehmen, konnte eine Arbeitserlaubnis gewährt werden (vgl. § 4 IT- ArGV ). Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Ehegatten und minderjährige ledige Kinder unmittelbar mit einreisen (vgl. GEBHARDT/SCHREYER 2003, S. 7).

2.3 Zahlen und Dimensionen

Abb.1 (Quelle: BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR MIGRATION, FLÜCHTLINGE UND INTEGRATION 2004, S. 21)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Insgesamt wurden in der Zeit von August 2000 bis Dezember 2003 15.658 Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse ausländischen IT- Fachkräften zugesichert. Ungefähr 15 % der Green Cards erhielten Frauen (1906) und etwa genauso viel davon (2.381) wurden an ausländische Studienabgänger von deutschen Hochschulen vergeben (Abb.1).

An der Spitze stehen Computerspezialisten aus Indien (gut jeder fünfte) mit einem großen Vorsprung vor den Bewerbern aus osteuropäischen Staaten (vgl. BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR MIGRATION, FLÜCHTLINGE UND INTEGRATION 2005, S.21).

Es wurden insgesamt über die Green Card 17.177 Arbeitserlaubnisse bis Ende 2004 erteilt.

Nach einem Jahr waren bereits 9.281 Green Cards vergeben worden. „Dabei war hinsichtlich der geographischen Verteilung schon damals eine deutliche Konzentration auf die westlichen („alten“) Bundesländer zu beobachten. „Doch auch in den westlichen Bundesländern zeichnete sich noch einmal eine Konzentration auf einige wenige Länder ab, die den Großteil der bisher zugesagten „Green Cards“ auf sich vereinigten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Migration hochqualifzierter Arbeitskräfte - Das Beispiel Green Card in Deutschland
Hochschule
Universität Trier  (Fachbereich VI - Geographie/Geowissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar Bevölkerungsgeographie
Note
2,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V72519
ISBN (eBook)
9783638629515
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Migration, Arbeitskräfte, Beispiel, Green, Card, Deutschland, Proseminar, Bevölkerungsgeographie
Arbeit zitieren
Nina Stein (Autor:in), 2007, Migration hochqualifzierter Arbeitskräfte - Das Beispiel Green Card in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72519

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