Zahlreiche Rechtsakte der Gemeinschaft zur Schaffung des Binnenmarktes betreffen den
Handel mit Lebensmittel, welcher der umsatzstärkste Markt weltweit ist. Ein durchschnittlicher
Haushalt in Europa gibt etwa 29% seines verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel
aus. Insgesamt handelt es sind jährlich um eine Summe von ca. 500 Milliarden ECU. Mehr als
2,3 Mio. Menschen sind in diesem Sektor beschäftigt, weitere 10 Mio. Personen in der landwirtschaftlichen
Produktion.1
Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel
in der Gemeinschaft erheblich erweitert. Der Nahrungsmittelmarkt ist jedoch starken
Veränderungen, z.B. in Bezug auf den Einsatz von Zusatzstoffen2 oder der Entwicklung neuartiger
Lebensmittel, unterworfen. Dies folgt zum Teil aus veränderten Essgewohnheiten, wie
der Zunahme des Konsums von Fertigprodukten und diätischen Lebensmitteln. In den einzelnen
Mitgliedstaaten gehen die Auffassungen über Gesundheitsgefahren aufgrund bestimmter
Zusatzstoffe, Lebensmittelbestrahlung oder gentechnischer Verfahren erheblich auseinander.
Hinsichtlich der Rechtssetzung besteht für die Kommission deshalb die schwierige Aufgabe, den zum Teil voneinander abweichenden Bedenken der Mitgliedstaaten in ihren Regelungsvorschlägen
Rechnung zu tragen. Einheitliche Regelungen sind jedoch im Gemeinsamen
Markt für Lebensmittel notwendig, da die nationalen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit
von Nahrungsmitteln typische handelsbeschränkende Maßnahmen sind.
Die Kommission definiert Lebensmitteln als alle zur Aufnahme durch den Menschen
bestimmten verarbeiteten, teilverarbeiteten oder unverarbeiteten Stoffe oder Erzeugnisse, mit
Ausnahme von Tabak, Arzneimitteln und der gemäß den einschlägigen internationalen Übereinkommen
von den Mitgliedstaaten überwachten narkotischen oder psychotropen Stoffe.3
Dieser weite Begriff umfasst sowohl Rohmaterialien, Zutaten, wie z.B. Zusatzstoffe und Aromen,
als auch Kontaminanten, Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimitteln, Getränke
sowie Kaugummi. [...]
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Grundsätze des europäischen Lebensmittelrechts
- III. Einzelne Rechtsakte im Lebensmittelbereich
- 1. Zusatzstoffe
- 2. Rückstände und belastende Stoffe
- 3. Harmonisierung bestimmter Produktbereiche
- 4. Sonstige Lebensmittelvorschriften
- 5. Krankheitserreger in Lebensmitteln: Der BSE-Fall
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Werk befasst sich mit dem europäischen Lebensmittelrecht und untersucht dessen Entwicklung im Kontext des Binnenmarktes und der sich ändernden Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
- Harmonisierung des Lebensmittelrechts innerhalb der Europäischen Union
- Gesundheits- und Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich
- Einfluss von Zusatzstoffen, Rückständen und anderen Belastungsfaktoren auf Lebensmittel
- Entwicklung von Rechtsvorschriften zur Bewältigung von Lebensmittelskandalen
- Die Rolle der wissenschaftlichen Erkenntnisse und des Risikomanagements im europäischen Lebensmittelrecht
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung
Dieses Kapitel führt in das Thema des europäischen Lebensmittelrechts ein. Es erläutert die Bedeutung des Lebensmittelhandels für die europäische Wirtschaft und die Herausforderungen, die sich aus der Harmonisierung der nationalen Lebensmittelvorschriften ergeben. Der Begriff "Lebensmittel" wird definiert und die Bedeutung des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Lebensmittelrechts hervorgehoben.
II. Grundsätze des europäischen Lebensmittelrechts
Dieser Abschnitt beleuchtet die grundlegenden Prinzipien des europäischen Lebensmittelrechts, wie z. B. die Gewährleistung der Sicherheit und Bekömmlichkeit von Lebensmitteln sowie die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Die Entwicklung der europäischen Lebensmittelpolitik wird anhand verschiedener Programme und Dokumente beschrieben, wobei insbesondere die Bedeutung des Gesundheitsschutzes im Kontext der BSE-Krise hervorgehoben wird.
III. Einzelne Rechtsakte im Lebensmittelbereich
1. Zusatzstoffe
Dieses Kapitel behandelt die Regulierung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Es erläutert die Bedeutung der Harmonisierung von Zusatzstoffvorschriften innerhalb der Europäischen Union und geht auf die "E-Nummern" ein, die für die Kennzeichnung von Zusatzstoffen verwendet werden. Die Zusatzstoff-Rahmenrichtlinie und ihre Bedeutung für die umfassende Harmonisierung des Sektors der Lebensmittelzusatzstoffe werden detailliert dargestellt.
2. Rückstände und belastende Stoffe
(Dieser Abschnitt wird im Preview nicht behandelt, da er möglicherweise Spoiler für spätere Kapitel enthält.)
3. Harmonisierung bestimmter Produktbereiche
(Dieser Abschnitt wird im Preview nicht behandelt, da er möglicherweise Spoiler für spätere Kapitel enthält.)
4. Sonstige Lebensmittelvorschriften
(Dieser Abschnitt wird im Preview nicht behandelt, da er möglicherweise Spoiler für spätere Kapitel enthält.)
5. Krankheitserreger in Lebensmitteln: Der BSE-Fall
(Dieser Abschnitt wird im Preview nicht behandelt, da er möglicherweise Spoiler für spätere Kapitel enthält.)
Schlüsselwörter
Europäisches Lebensmittelrecht, Binnenmarkt, Lebensmittelsicherheit, Zusatzstoffe, Rückstände, Harmonisierung, Verbraucherinteressen, liberale Handelspolitik, Agrarpolitik, Risikomanagement, wissenschaftliche Erkenntnisse, BSE-Krise, Lebensmittelzusatzstoff-Richtlinie, E-Nummern, ADI-Wert.
- Arbeit zitieren
- Dr. Gerald G. Sander (Autor:in), 2001, Europäisches Lebensmittelrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7269