Die heutige Vermarktung von Elvis Presley bringt jährlich geschätzte 100 Millionen Dollar. James Dean erhielt für seine Filme etwa 10.000 Dollar Gage. Seine Erben verdienten seit seinem Tod 30 Millionen Dollar über Lizenzverträge. (Seifert, 1999, S.1890-1891)
Das Bildnis, der Name und andere kennzeichnende Persönlichkeitsmerkmale bekannter Persönlichkeiten werden zu Lebzeiten, aber auch nach ihrem Tod vermarktet. Besonders in der heutigen Informations- und Mediengesellschaft stellen sie einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Viele Unternehmen greifen auf prominente Persönlichkeiten zurück um ihr Produkt zu bewerben oder ihre Auflage zu steigern. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte dieser Personen oftmals verletzt. Besonders problematischen Konflikten sieht sich die Justiz bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen gegenüber.
Im Lauf dieser Seminararbeit wird diese spezielle Problematik herausgearbeitet. Dabei wird zu Beginn kurz auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die besondere Problematik des postmortalen Persönlichkeitsrechts eingegangen. Anschließend wird mit Hilfe mehrerer Fälle die Entwicklung der Rechtssprechung in diesem Bereich portraitiert. Jeder der Fälle macht auf einen weiteren Aspekt dieses Themas aufmerksam. Strittige Fragen waren dabei lange Zeit, wie lange der Schutz nach dem Tod anhält, ob Schadensersatzforderungen gerechtfertigt sind und wem diese zustehen würden. Das sind nur wenige Gesichtspunkte, die bei diesem komplexen Thema bedacht werden mussten.
Anschließend erfolgen eine kurze Stellungnahme sowie ein Resümee über die vorgestellten Fälle und ein Ausblick auf die in Zukunft noch zu klärenden Probleme.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
2. Die besondere Problematik des postmortalen Persönlichkeitsrechts
3. Die Entwicklung - Der Fall „Mephisto“
4. Entstellung des Lebensbildes eines Verstorbenen – Der Fall „Adenauer“
5. Unlautere Verwendung eines Namens/Bildnisses eines Verstorbenen
5.1 Recht am eigenen Bild
5.2 Bilder einer Totenmaske – Der Fall „Bismarck“
5.3 Verwendung für kommerzielle Zwecke – Der Fall „Marlene Dietrich“
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexe Rechtslage des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung anhand markanter Fallbeispiele, um zu klären, wie der Schutz über den Tod hinaus gewährleistet werden kann und ob Schadensersatzforderungen bei Verletzungen des Andenkens Verstorbener gerechtfertigt sind.
- Allgemeine Grundlagen des Persönlichkeitsrechts
- Die spezifische Herausforderung des Schutzes nach dem Tod
- Rechtliche Aufarbeitung bekannter Fälle wie "Mephisto", "Adenauer" und "Marlene Dietrich"
- Das Recht am eigenen Bild und die Nutzung von Totenmasken
- Die Evolution der Schadensersatzansprüche für Erben
Auszug aus dem Buch
5.2 Bilder einer Totenmaske – Der Fall „Bismarck“
Bei der Verwendung von Bildern eines Verstorbenen unterscheidet man zwei Fälle: Zum Einen den Gebrauch von alten Bildern, die zu Lebzeiten des Verstorbenen aufgenommen wurden, zum Anderen Bilder, die die Person im Zustand des Todes – also eine Totenmaske – zeigen. Der erste bekannte Fall, der sich mit der Problematik einer veröffentlichten Totenmaske beschäftigte ist der Fall „Bismarck“.
Zwei Fotografen, die als die „Paparazzi der Jahrhundertwende“ (Seifert, 1999, S.1889) bekannt wurden, erfuhren im Juli 1898 über Kontakte zu Angestellten, dass Otto von Bismarck im Sterben lag. Als dieser am 30.07.1898 verstarb, verschafften sie sich widerrechtlich Zugang zu seinem Totenlager und machten zwei Blitzlichtaufnahmen. Diese verkauften sie anschließend meistbietend an einen Verleger zu einem Betrag, der heute etwa 200.000 Euro entspricht. Doch bereits vier Tage nach Bismarcks Tod, bewirkte dessen Sohn die sofortige Beschlagnahme und „am selben Tag erließ das Hamburger AG eine einstweilige Verfügung, die den beiden Fotografen die Verbreitung der Fotos untersagte.“ (Seifert, 1999, S.1889) Auch wenn es sich hier um eine absolute Person der Zeitgeschichte handelte, wurde die Veröffentlichung der Fotos nicht gestattet. Klaus Wasserburg schrieb 1988 in seinem Buch „Der Schutz der Persönlichkeit im Recht der Medien“:
„Eine öffentliche Darstellung einer Totenmaske kurz nach dem Tod des abgebildeten kann unzulässig sein, weil die mit einer Totenmaske wiedergegebene Todessituation eines Menschen grundsätzlich Veröffentlichungsschutz genießt, und zwar auch bei überragenden Personen der Zeitgeschichte. Hier können nur besondere Umstände bei Abwägung der beidseitigen Interessen eine Veröffentlichung rechtfertigen. Das LG München betont, das Sensationsbedürfnis könne allein gegenüber dem Interesse der Angehörigen die Veröffentlichung nicht rechtfertigen.“ (S. 166-167)
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit führt in die wirtschaftliche Bedeutung des postmortalen Schutzes ein und erläutert die Zielsetzung, die Entwicklung der Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen zu analysieren.
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Dieses Kapitel definiert das Persönlichkeitsrecht als Rahmenrecht, das aus dem Grundgesetz abgeleitet wurde und zum Schutz der Ehre sowie der Privat- und Intimsphäre dient.
2. Die besondere Problematik des postmortalen Persönlichkeitsrechts: Hier werden die spezifischen juristischen Herausforderungen erörtert, die sich aus der Unfähigkeit des Verstorbenen ergeben, sich gegen Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte selbst zu verteidigen.
3. Die Entwicklung - Der Fall „Mephisto“: Dieses Kapitel beleuchtet den historischen Fall "Mephisto", durch den der postmortale Persönlichkeitsschutz in Deutschland zivilrechtlich anerkannt wurde.
4. Entstellung des Lebensbildes eines Verstorbenen – Der Fall „Adenauer“: Anhand des Falls "Adenauer" wird verdeutlicht, dass das Recht auf Schutz vor einer groben Entstellung des Lebensbildes nicht mit dem Tod endet.
5. Unlautere Verwendung eines Namens/Bildnisses eines Verstorbenen: Dieser Abschnitt thematisiert die kommerzielle Verwertung von Persönlichkeitsmerkmalen Verstorbener und unterteilt diese in drei Unterkapitel.
5.1 Recht am eigenen Bild: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz und die Regelungen zum postmortalen Schutz.
5.2 Bilder einer Totenmaske – Der Fall „Bismarck“: Dieses Kapitel analysiert die Unzulässigkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen einer Todessituation, selbst bei Personen der Zeitgeschichte.
5.3 Verwendung für kommerzielle Zwecke – Der Fall „Marlene Dietrich“: Dieses Kapitel beschreibt den juristischen Fortschritt, der Erben erstmals einen Schadensersatzanspruch bei ungenehmigter Vermarktung zugesteht.
Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert eine gesetzliche Untermauerung der Rechtsprechung zum postmortalen Persönlichkeitsschutz, um den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft gerecht zu werden.
Schlüsselwörter
Postmortaler Schutz, Persönlichkeitsrecht, Medienrecht, Schadensersatz, Bildnisschutz, Kommerzialisierung, Rechtsprechung, Lebensbild, Unterlassung, Zeitgeschichte, Bismarck, Marlene Dietrich, Adenauer, Mephisto, Vermarktung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Aspekte des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und wie sich dieser im Laufe der Zeit durch verschiedene Gerichtsurteile entwickelt hat.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Felder umfassen den Schutz der Ehre, die Problematik der kommerziellen Vermarktung von Bildnissen Verstorbener und die Frage der Schadensersatzansprüche für Erben.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Recht Verstorbene vor Entstellung ihres Lebensbildes schützt und welche Konsequenzen dies für Dritte bei der kommerziellen Nutzung von Namen oder Bildern hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine fallbasierte Analyse, um die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich des Medienrechts und des Persönlichkeitsschutzes nachzuvollziehen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen und die Analyse konkreter Fälle, wie etwa den Streit um den Roman "Mephisto", die Wahlwerbung mit Konrad Adenauer, Totenmaskenfotos von Bismarck und die Merchandising-Streitfälle um Marlene Dietrich.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Postmortaler Schutz, Persönlichkeitsrecht, Medienrecht, Schadensersatz und Rechtsprechung definieren.
Warum war der Fall "Marlene Dietrich" juristisch so bedeutend?
In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof erstmals, dass Erben nicht nur Unterlassungsansprüche geltend machen können, sondern bei ungenehmigter Vermarktung auch einen Schadensersatzanspruch haben.
Welche Rolle spielt das Internet in der aktuellen Diskussion des Themas?
Das Internet bietet neue Möglichkeiten für Verletzungen des postmortalen Persönlichkeitsrechts, was die Justiz vor Herausforderungen stellt, wie das Beispiel der Auseinandersetzung um die Hackerlegende "Tron" zeigt.
- Quote paper
- Nadine Sulzberger (Author), 2006, Postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts in der Informations- und Mediengesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72910