Das Diskussionspapier “Management Commentary” des IASB im Vergleich zur Lageberichterstattung nach DRS 15


Seminararbeit, 2006

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitende Gedanken

2 Erläuterung des Diskussionspapiers
2.1 Definition, Ziele und Implementierung des Management Commentary
2.2 Grundsätze und qualitative Anforderungen
2.2.1 Grundsätze
2.2.2 Qualitative Anforderungen
2.3 Inhalte des Management Commentary
2.4 Stellungnahmen aus deutscher Sicht

3 Zentrale Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zum DRS 15

4 Schlussfolgerung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Managementbericht als Bestandteil der Finanzberichterstattung

Abb. 2: Implementierung eines MC als Standard oder Empfehlung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitende Gedanken

Am 27.10.2005 wurde vom IASB ein Diskussionspapier zum Thema „Management Commentary“ (nachfolgend auch als MC bezeichnet) verabschiedet. Diese Veröffentlichung stellt das Ergebnis einer Forschungsgruppe dar, die seit 2002 im Auftrag des IASB mit diesem Thema beschäftigt war. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus den Standardsettern aus Neuseeland, Deutschland, Kanada und Großbritannien zusammen. Das jetzt veröffentlichte Diskussionspapier verfolgt das Ziel, eine Diskussion über die Notwendigkeit der Einführung eines Management Commentary innerhalb der Regelungen der IFRS anzuregen.[1] Das Management Commentary ist ein dem Lagebericht ähnliches Instrument. Bislang wird in IAS 1.9. nur beschrieben, dass viele Unternehmen außerhalb des Abschlusses einen zusätzlichen „financial review“ veröffentlichen.[2] Bis heute wird zwar im Rahmenkonzept des IASB die Wichtigkeit von ergänzenden Informati-onen erkannt, aber es besteht keine Pflicht zum Aufstellen eines Lageberichts. Die Regelungen des IFRS beschränken sich bisher auf den Abschluss.[3] Mit dem Diskussionspapier will das IASB die Anstrengungen, einen verpflichtenden „Managementbericht“ zusätzlich zum Abschluss einzuführen, vorantreiben. Die Grundlage des Entwurfs waren Untersuchungen und Analysen in den Ländern (z. B. Deutschland, USA, Großbritannien), die bereits heute Grundsätze zur Management-Berichterstattung entwickelt haben.[4] Aufbauend auf diesen gewonnenen Erkenntnissen wurde im Diskussionspapier ein Entwurf eines Standards entwickelt.[5] Interessierte konnten bis zum 28.04.06 ihre Stellungnahme beim IASB einreichen. Nach der Analyse der eingegangen Stellungnahmen entscheidet das IASB, ob das Projekt „Management Commentary“ auf die aktive Agenda kommt. Sollte dies der Fall sein, dann könnte der Entwurf des Forschungsteams um seinen Vorsitzenden Alan Texeira als Basis für den zu entwickelnden Standard dienen.

Die Arbeit stellt das Diskussionspapier des IASB im Folgenden vor und wird anschließend betrachten, wie die Stellungnahmen aus deutscher Sicht hierzu aussehen. Zum Abschluss werden zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit dem deutschen DRS 15 analysiert.

2 Erläuterung des Diskussionspapiers

Das Diskussionspapier zum Management Commentary umfasst insgesamt 95 Seiten. Erklärt werden nachfolgend die Fragen der Arbeitsgruppe an die Interessenten (siehe Punkt 2.4) und die sechs Abschnitte, in denen die Gedanken der Arbeitsgruppe ausführlich erläutert werden. Der Anhang A enthält den Entwurf zum Standard. In den Anhängen B bis D befinden sich Zusammenfassungen von bereits bestehenden Regelungen. Auf die Anhänge A bis D wird aber nicht ausdrücklich eingegangen, ebenso wenig wie auf Anhang E. Dort werden sog. „placement criteria“ vorgestellt, die das Abgrenzen zwischen Jahresabschluss und Management Commentary regeln sollen.[6]

2.1 Definition, Ziele und Implementierung des Management Commentary

Zuerst stellte sich die Frage, ob die Entwicklung eines MC überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des IASB fällt. Diese Frage konnte dadurch beantwortet werden, dass sowohl die Satzung der Dachgesellschaft IASCF als auch das Vorwort zu den IFRS die Entwicklung von Standards für „financial statements and other financial reporting“ vom IASB verlangt bzw. fordert.[7] Im Widerspruch dazu stehen IAS 1.9 und IAS 1.10, die die Berichte des Managements nicht als Teil des Jahresabschlusses sehen.[8] Das Diskussionspapier geht aber auf diese Widersprüche nicht ein und somit fällt das MC in den Wirkungsbereich des IASB (siehe dazu Abb. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Managementbericht als Bestandteil der Finanzberichterstattung

(Quelle: Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 100)

Die Definition laut Diskussionspapier sagt aus, dass das Management Commentary als Teil der Finanzberichterstattung gelte und aus, den Jahresabschluss begleitenden und ergänzenden, Informationen bestehen solle.[9] Die Notwendigkeit der Bereitstellung von Zusatzinformationen, die Sachverhalte aus dem Abschluss näher erläutern und/oder ergänzen, wurde schon lange Zeit erkannt. Die Forschungsgruppe hat die Investoren aufgrund ihrer Eigenschaft als Risikokapitalgeber als Hauptadressatengruppe ausgewählt.[10] Informationen, die für Investoren entscheidungsnützlich sind, gelten nach h. M. auch für alle anderen Abschlussadressaten als entscheidungsnützlich.[11]

Die primären Ziele des MC orientieren sich an den Zielsetzungen von bereits bestehenden Regelungen zur Lageberichterstattung. Hauptaufgabe ist es, die Investoren mit Informationen zu versorgen, die es erlauben, die Unternehmensabschlüsse vor dem Hintergrund des Umfelds zu interpretieren und einzuschätzen. Zum zweiten sollen die Investoren abschätzen können, was die wichtigsten Probleme des Managements sind und wie das Management gedenkt, diese zu lösen. Und drittens müssen die bereitgestellten Informationen dafür sorgen, dass es dem Leser möglich ist, die Strategien des Unternehmens zu erkennen und deren Erfolgswahrscheinlichkeiten einzuschätzen.[12]

Es stellt sich außerdem eine weitere grundlegende Frage. Soll das MC als Empfehlung oder als Standard eingeführt werden? Die folgende Abbildung soll die Möglichkeiten der Integration des MC veranschaulichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Implementierung eines MC als Standard oder Empfehlung

(Quelle: Fink, C. (2006), S. 145)

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass eine Empfehlung nicht ausreichend wäre, weil dann die komplette Berichterstattung auf freiwilliger Basis erfolgen und folglich im Ermessen der Unternehmen liegen würde. Somit bleibt lediglich die Alternative des Standards (linke Seite der Abbildung).

Empfohlen wird von der Arbeitsgruppe entweder ein Standard oder aber eine Serie von Standards, die jeweils vom Gesetzgeber optional übernommen werden können. Die beiden erstgenannten Optionen (Integration in IAS 1 und Standard mit begrenztem Anwendungsbereich) stoßen bei der Forschungsgruppe derzeit auf Ablehnung.[13]

2.2 Grundsätze und qualitative Anforderungen

Im Diskussionspapier werden Grundsätze und qualitative Anforderungen an das MC aufgestellt, die erfüllt werden sollen, damit die Zielsetzungen des MC erreicht werden können. Unter Grundsätzen versteht die Arbeitsgruppe zum einen die Ergänzung und Vervollständigung der Jahresabschlussinformationen und zum anderen, dass die Informationen aus dem Blickwinkel des Managements dargestellt werden. Außerdem muss ein Zukunftsbezug vorliegen, d. h. der Blick des Managements darf nicht nur vergangenheitsbezogen sein, sondern muss einen Ausblick gewährleisten.[14] Diese drei Grundsätze müssen ihrerseits aber immer die fünf qualitativen Anforderungen Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Nachvollziehbarkeit, Ausgewogenheit und zeitliche Vergleichbarkeit beachten. Das ist notwendig, damit das primäre Ziel, den Investoren einen Nutzen zu verschaffen, nicht aus den Augen verloren wird.[15]

2.2.1 Grundsätze

Der Grundsatz der Ergänzung und Vervollständigung kann nur erfüllt werden, wenn einige Kriterien beachtet werden. Um seiner Ergänzungsfunktion gerecht zu werden, sind zusätzliche Informationen zu Betragsangaben, die im Abschluss gemacht wurden, notwendig. Außerdem werden auch Erklärungen zu den Bedingungen verlangt, wie diese Zahlen zustande gekommen sind, oder es wird eine Erklärung der Basis verlangt, von der aus die Beträge berechnet wurden.[16] Um die Informationen zu vervollständigen, können finanzielle sowie nichtfinanzielle Informationen zur Geschäftslage und zur Entwicklung des Geschäftsbetriebes herangezogen werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass Redundanzen unbedingt vermieden werden sollen, d. h. es sollten nur Informati-onen zur Vervollständigung verwendet werden, wenn diese noch nicht im Abschluss selbst verwendet wurden. Wenn Unternehmen beim Abschluss Segmentberichterstattung verwenden, dann sind auch im MC die Daten auf segmentierter Ebene zu präsentieren.[17]

Der zweite Grundsatz „through the eyes of the management“, also aus dem Blick des Managements zu berichten, wurde vom amerikanischen Äquivalent MD&A übernommen. Dies wird auch als „management approach“ bezeichnet, d. h. die Sicht der Unternehmensleitung ist entscheidend.[18] Der Grundsatz ist mit dem Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, kompatibel. Die Geschäftsführung ist aufgrund ihrer Position innerhalb des Unternehmens prädestiniert dafür, dass sie den Adressaten nützliche Informationen an die Hand geben kann.

Die Zukunftsorientierung ist ein elementarer Bestandteil und schon seit Jahrzehnten im europäischen und nationalen Recht verankert. Hierzu ist es erforderlich, dass die wichtigsten Trends und Einflussfaktoren, die für die zukünftige Entwicklung maßgeblich sind, identifiziert und beschrieben werden. Im Diskussionspapier wird gefordert, dass im MC auch die zukünftigen Strategien des Unternehmens offen gelegt werden sollen.[19] Diese Forderung ist jedoch kritisch zu betrachten, da nicht zu erwarten ist, dass Unternehmen ihre zukünftige Strategie ohne weiteres veröffentlichen werden. Der Mehrwert solcher Informationen ist deshalb in Frage zu stellen.[20]

2.2.2 Qualitative Anforderungen

Die Arbeitsgruppe begründet im Diskussionspapier, warum sie es für wichtig hält, qualitative Anforderungen an einen MC zu stellen.[21] Von einem Managementbericht, der das Verständnis des Abschlusses erleichtern soll bzw. den Nutzen eines Abschlusses für die Investoren erhöhen soll, muss auch erwartet werden, dass er ähnliche grundlegende Standards erfüllt wie der Jahresabschluss selbst. Dazu gehören Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Nachvollziehbarkeit, Ausgewogenheit und zeitliche Vergleichbarkeit. Verständlichkeit bedeutet, der Lagebericht soll in einfacher, klarer Sprache verfasst sein und auf die Bedürfnisse des Investors abgestellt sein. Die Form und der Inhalt können je nach Firma oder Branche unterschiedlich sein.[22]

Das Merkmal Entscheidungsnützlichkeit soll die Unternehmen veranlassen, nur wirklich relevante Informationen zu veröffentlichen. Von relevanten bzw. nützlichen Informationen spricht man dann, wenn sie Entscheidungen des Investors beeinflussen, indem sie eine bessere Einschätzung und Bewertung von Ereignissen ermöglichen. Das Ma-nagement muss letztendlich entscheiden, wie viele und welche Informationen im MC erscheinen.[23] Im Zusammenhang mit der Entscheidungsnützlichkeit wird im Diskussionspapier auch auf die Wesentlichkeit von Informationen hingewiesen. Darunter versteht man, dass die Berichterstattung auf der einen Seite keine wichtigen Informationen vergessen darf, aber auf der anderen Seite sich auch nicht allzu sehr in den Details verlaufen soll. Es ist das richtige Maß an Information gefragt, das aber letzten Endes nicht standardisiert werden kann, sondern von der jeweiligen Situation des Unternehmens abhängt.

Mit dem Kriterium der Nachvollziehbarkeit möchte die Arbeitsgruppe sicherstellen, dass alle Strategien, Pläne oder Risiken glaubwürdig dargestellt werden. Angegebene Daten sollen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Damit sollen die Leser vor möglichen Unsicherheiten in Bezug auf zukünftige Pläne oder Risiken gewarnt werden.[24]

Die vierte Forderung, die Forderung nach Ausgewogenheit, soll dem Trend entgegenwirken, dass tendenziell die positiven Aspekte höher bewertet werden als die negativen Erwartungen. Im Sinne einer aussagekräftigen Berichterstattung wird Wert auf die Gleichgewichtung der beiden Aspekte im Lagebericht gelegt.

Und zu guter Letzt fordert die Forschungsgruppe zeitliche Vergleichbarkeit der Berichterstattung. Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen ist nicht möglich, weil wie oben erwähnt, das Management verantwortlich ist für den Inhalt und es keinen einheit-lichen Standard dazu gibt. Ein einheitlicher Standard, der den Inhalt bis ins kleinste Detail regelt, würde aber auch keinen Sinn machen, da es branchenspezifische Unterschiede gibt und somit jeder Lagebericht verschieden sein soll. Zeitliche Vergleichbarkeit ist auf jeden Fall sinnvoll und zeichnet sich dadurch aus, dass Änderungen im Hinblick auf Prognosen des Vorjahres erklärt werden sollen und auch Abweichungen bei der Berichterstattung zu erläutern sind.[25]

2.3 Inhalte des Management Commentary

Das Diskussionspapier legt im Hinblick auf den Inhalt des MC nur Mindestinhalte fest.[26] Dies ist insofern sehr sinnvoll, da für die berichterstattenden Unternehmen Freiräume entstehen, die dazu dienen sollen, den Lagebericht zu individualisieren und an das Unternehmen anzupassen. Das Management übernimmt also die Konkretisierung des Inhalts. Die Forschungsgruppe nimmt damit bewusst in Kauf, dass die Managementberichte der Unternehmen untereinander nicht vergleichbar sind.[27] Das Ziel, das die Projektgruppe mit den Mindestinhalten verfolgt, ist außerdem, das Risiko einer sich jährlich wiederholenden Standardberichterstattung zu reduzieren. Damit haben die Unternehmen relativ freie Hand bei der Art und Weise, wie sie die Zielsetzung des MC erreichen wollen.

Ein Unternehmen sollte zu den folgenden Kernpunkten Auskünfte erteilen.

- Informationen über die Art des Geschäfts
- Informationen über die Ziele und Strategien
- Informationen über wesentliche Ressourcen, Risiken und Beziehungen
- Informationen über geschäftliche Ergebnisse und Aussichten
- Informationen über Leistungskennzahlen und –indikatoren

Informationen über die Geschäfts- und Rahmenbedingungen können am besten durch eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit vermittelt werden. Wissenswertes über Produkte, Werke, Segmente, Marktkonzentration, Wettbewerber und Unternehmensstruktur sollte in diesem Bericht erscheinen. Für Investoren sind Informationen aus dem opera-tiven Bereich grundlegend für eine spätere Beurteilung oder Interpretation.[28] In besonderen Fällen sind auch wesentliche rechtliche, ökonomische oder soziale Grundzüge abzuhandeln. Dies sollte dann geschehen, wenn vermutet wird, dass davon Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit entstehen.

[...]


[1] Vgl. Kirsch, H.-J./Scheele, A. (2006), S. 89f.

[2] Vgl. Kümmel, J./Zülch, H. (2006), S. 393.

[3] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 96.

[4] Vgl. Kümmel, J./Zülch, H. (2006), S. 393.

[5] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), A1ff.

[6] Vgl. KIRSCH, H.-J./SCHEELE, A. (2006), S. 89.

[7] Vgl. IASCF (Hrsg.) (2005), Tz. 2.

[8] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 99.

[9] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 19.

[10] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 30f.

[11] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 98; KRAWITZ, N./HARTMANN, C. (2006), S. 1270.

[12] Vgl. Kümmel, J./Zülch, H. (2006), S. 393.

[13] Vgl. KIRSCH, H.-J./SCHEELE, A. (2006), S. 91.

[14] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 98; IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 39.

[15] Vgl. Kümmel, J./Zülch, H. (2006), S. 394.

[16] Vgl. Fink, C. (2006), S. 145.

[17] Vgl. Fink, C. (2006), S. 145.

[18] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 46 – 51 und A14f.

[19] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 56.

[20] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 98.

[21] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 60.

[22] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 63f.

[23] Vgl. Fink, C. (2006), S. 146; IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 66.

[24] Vgl. Fink, C. (2006), S. 146.

[25] Vgl. IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 82ff.

[26] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 98.

[27] Vgl. Kirsch, H.-J./Scheele, A. (2006), S. 90.

[28] Vgl. Beiersdorf, K./Buchheim, R. (2006), S. 98; IASB (Hrsg.) (2005), Tz. 112ff.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das Diskussionspapier “Management Commentary” des IASB im Vergleich zur Lageberichterstattung nach DRS 15
Hochschule
Universität Regensburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
23
Katalognummer
V72957
ISBN (eBook)
9783638733847
ISBN (Buch)
9783638844796
Dateigröße
1060 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Diskussionspapier, Commentary”, IASB, Vergleich, Lageberichterstattung
Arbeit zitieren
Christian Günther (Autor:in), 2006, Das Diskussionspapier “Management Commentary” des IASB im Vergleich zur Lageberichterstattung nach DRS 15, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72957

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