Arbeitssicherheit ist ein von den Unternehmern und Beschäftigten anzustrebender Zustand während der Berufsausübung.1 Somit liegt es im Interesse aller Beschäftigten, berufsbedingte gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, da davon ihr Wohlbefinden und ihre wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt folgerichtig ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich eine gesellschaftsorientierte Begründung nach Arbeitssicherheit, die sich aus humanen, wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen zusammensetzt:
Humane Gründe: Die Achtung der Menschenwürde steht in unserer Gesellschaftsordnung an erster Stelle und verlangt daher eine Vermeidung berufsbedingter Personenschäden, da hinter jedem Unfall das Schicksal einer unmittelbar oder mittelbar betroffenen Person steckt.
Wirtschaftliche Gründe: Durch eine Verminderung der Häufigkeit und Schwere von Störfällen und Personenschäden und eine Erhöhung des Wirkungsgrades von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit verbessert sich der betriebliche wirtschaftliche Erfolg unmittelbar (weniger Personenausfälle und Sachschäden).
Die jährliche Gesamtzahl an tödlichen Arbeitsunfällen vermindert sich seit 1950 kontinuierlich (Stand: 2000). Die Todesfälle infolge von Berufskrankheiten erlebten im Jahr 1995 ihren Spitzenwert. Dies liegt besonders an der bis zum Tode führenden Dauer mancher Berufskrankheiten. So kann beispielsweise Asbestose erst nach einer Latenzzeit von meist mehr als 20 Jahren zum Lungenkrebs führen.2 Seit 1995 ist die Zahl der Todesfälle nach Berufskrankheiten wieder gesunken.
Diese kurze Ausführung zeigt eindrucksvoll die große Bedeutung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland, deren Folgen sowohl unübersehbares menschliches Leid als auch erhebliche finanzielle Verluste der Geschädigten, der Betriebe und der Volkswirtschaft sind.
Um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, gibt es eine Reihe verschiedener Präventionsmaßnahmen. Eine solche ist die Sicherheitsanalyse, die Gegenstand dieser Ausarbeitung sein soll. Ziel soll es neben der Begriffsklärung sein, die gesetzliche Grundlage der Sicherheitsanalyse und mögliche beteiligte Personen vorzustellen. Ferner soll das Verfahren der Sicherheitsanalyse in ausgiebiger Form, beginnend bei der Vorbereitung und abschließend mit der Wirksamkeitsprüfung, aufgezeigt werden. Ein Fazit rundet diese Arbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DEFINITION
3 GESETZLICHE GRUNDLAGE
4 ZEITPUNKT DER GEFÄHRDUNGSANALYSE
5 VERFAHREN DER SICHERHEITSANALYSE
5.1 VORBEREITUNG
5.2 BERATUNG
5.2.1 Sicherheitsbeauftragter
5.2.2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5.2.3 Betriebsärzte
5.2.4 Arbeitsschutzausschuss
5.2.5 Gefährdungsermittlung
5.2.6 Ermittlung der Gefährdungen durch Checklisten
5.3 GEFÄHRDUNGSBEWERTUNG
5.4 MAßNAHMEN TREFFEN
5.5 DOKUMENTATION
5.5.1 Protokollierung der Daten
5.5.2 Datenauswertung
5.5.3 Berufsgenossenschaft
5.5.4 Videodokumentationen
5.6 ERFOLGSKONTROLLE
6 FAZIT
7 LITERATURVERZEICHNIS
7.1 LITERATUR
7.2 INTERNET-QUELLEN
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit der Sicherheitsanalyse als präventives Instrument im Arbeitsschutz, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsgefahren proaktiv zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Das Ziel ist es, den gesamten Prozess von der Vorbereitung über die rechtliche Einordnung bis zur Wirksamkeitskontrolle systematisch darzustellen.
- Gesetzliche Anforderungen und Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Prozessphasen der Sicherheitsanalyse und deren zeitliche Planung
- Beratungsrollen wie Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
- Methoden der Gefährdungsermittlung und -bewertung
- Dokumentationspflichten und Erfolgskontrolle
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Sicherheitsbeauftragter
Verfügt ein Unternehmen über mehr als 20 Beschäftigte, hat der Unternehmer gemäß § 22 SGB VII einen Sicherheitsbeauftragten oder mehrere Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebsrates zu bestellen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Meister und leitende Angestellte nicht das Amt des Sicherheitsbeauftragten übernehmen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (vgl. Kap. 5.2.2) sind ebenso wenig für das Amt des Sicherheitsbeauftragten vorgesehen. Die Art und Größe des Unternehmens sowie die darin bestehenden Unfallgefahren geben die Zahl der Sicherheitsbeauftragten vor, deren Bestellung durch schriftlichen Auftrag erfolgen sollte. Darüber hinaus sollten Sicherheitsbeauftragte nur dann bestellt werden, wenn sie die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde besitzen.
Das Aufgabenfeld der Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus § 22 Abs. 2 SGB VII. Demnach sollen sie den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Ferner haben sie sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und den Unternehmer auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Sicherheitsbeauftragte fungieren im Wesentlichen im Auftrag des Arbeitgebers als Kontaktmann auf unterer Ebene, ohne allerdings weisungsbefugt zu sein. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihren Aufgaben während der Arbeitszeit nachzugehen und dürfen aufgrund ihres Amtes keinesfalls benachteiligt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die humanen, wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründe für Arbeitssicherheit und betont die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen.
2 DEFINITION: Dieses Kapitel grenzt die Sicherheitsanalyse als proaktives Instrument von der reinen Unfallanalyse ab und definiert zentrale Begriffe wie Gefahr, Risiko und Gefährdung.
3 GESETZLICHE GRUNDLAGE: Hier werden die zentralen Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 3-6) erläutert, die den Arbeitgeber zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung verpflichten.
4 ZEITPUNKT DER GEFÄHRDUNGSANALYSE: Das Kapitel analysiert, zu welchen Zeitpunkten – etwa bei der Planung oder nach betrieblichen Veränderungen – Sicherheitsanalysen durchgeführt werden sollten.
5 VERFAHREN DER SICHERHEITSANALYSE: Dieser Hauptteil beschreibt detailliert den Ablauf der Sicherheitsanalyse, von der Vorbereitung und Beratung über die Gefährdungsbewertung bis hin zur Dokumentation.
6 FAZIT: Das Fazit fasst die Bedeutung der Sicherheitsanalyse als zentrales Element eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit organisatorischer Integration.
7 LITERATURVERZEICHNIS: Dieses Kapitel listet sämtliche verwendete Literatur sowie Internetquellen auf, die der Arbeit zugrunde liegen.
Schlüsselwörter
Arbeitssicherheit, Sicherheitsanalyse, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Prävention, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbewertung, Risikominimierung, Arbeitsschutzausschuss, Dokumentation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Durchführung einer Sicherheitsanalyse im Betrieb als systematisches, präventives Verfahren zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Anforderungen (Arbeitsschutzgesetz), die beteiligten Akteure im Arbeitsschutz, der strukturierte Prozess der Gefährdungsanalyse sowie deren Dokumentation und Erfolgskontrolle.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, darzulegen, wie durch eine systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen Arbeitsplätze sicherer gestaltet werden können, bevor Unfälle entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretisch-deskriptive Methode, indem sie gesetzliche Vorgaben und fachwissenschaftliche Erkenntnisse strukturiert aufbereitet, um einen praktischen Leitfaden für die Sicherheitsanalyse zu erstellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Phasen der Vorbereitung, die beratende Einbindung von Experten (wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit), die Identifikation und Bewertung von Gefährdungsfaktoren sowie die Dokumentation der Schutzmaßnahmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Prävention, Arbeitsschutzgesetz und Risikomanagement beschreiben.
Welche Rolle spielt der Arbeitsschutzausschuss?
Er fungiert als Pflicht-Einrichtung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die Maßnahmen zum Arbeitsschutz koordiniert, jedoch keine eigenständige juristische Entscheidungsbefugnis hat.
Warum ist die Dokumentation der Sicherheitsanalyse so wichtig?
Die Dokumentation, gefordert durch § 6 des Arbeitsschutzgesetzes, dient der Nachvollziehbarkeit der getroffenen Maßnahmen, der Kontrolle der Wirksamkeit und dient als rechtliche Absicherung gegenüber Institutionen wie den Berufsgenossenschaften.
- Quote paper
- Sven Bartelmei (Author), Caroline Günther (Author), 2007, Sicherheitsanalyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73143