In meiner Arbeit habe ich mir drei für mich wichtige Kriterien eines demokratischen Systems herausgezogen: Wahlen, Presse und Justiz. Ausgegangen bin ich von den „westlichen“ Kriterien einer demokratischen Umsetzung dieser drei Komponenten und habe im folgenden den Wortlaut bzw. die Aussagen des entsprechenden Verfassungsauszuges auf seine praktische Umsetzung unter Führung der SED hin analysiert.
Orientiert habe ich mich bei dieser Aufteilung vor allem an der Publikation von Katja Schweizer mit dem Thema „Täter und Opfer in der DDR“. Schweizer ging bei ihrer Analyse der SED- Diktatur nach einem ähnlichen Schema vor. Sie bezeichnet die Elemente Journalismus, Justiz und Ministerium für Staatssicherheit als Stützpfeiler der SED- Herrschaftsausübung und -sicherung. Ich hingegen habe mich für die Teilgebiete Wahlen, Presse und Justiz entschieden, da sich anhand deren Umsetzung sehr deutlich die Gewährleistung der in der Verfassung verbürgten Grundrechte überprüfen lässt. Ausgegangen bin ich dabei von den „westlichen“ Kriterien eines demokratischen Systems. „Westlich“ aus dem Grunde, dass es beispielsweise auch im Sozialismus den Begriff der Demokratie gab, welcher allerdings mit anderen Inhalten besetzt war. Mit dem Westen verbindet man heute im allgemeinen demokratische Systeme, die sich zwar verfassungsrechtlich unterscheiden können (siehe parlamentarisches und präsidentielles System), in ihren Grundzügen jedoch übereinstimmen bezüglich der Auffassung von Demokratie. Da die erste DDR- Verfassung klar darauf ausgerichtet war, dem Westen eben dieses Bild des Aufbaus eines demokratischen Systems in ihrem Sinne zu vermitteln, entschied ich mich für diese Kategorisierung.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Historischer Hintergrund 1945- 49
III. Wahlen
III.1 Verfassungsauszug
III.2 „Westliche“ Kriterien einer demokratischen Wahl
III.3 Wahlgrundsätze der DDR- Wahlen
III.4 Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der DDR- Wahlen
III.5 Wahlsystem in der Praxis
III.6 Fazit
IV. Presse
IV.1 Verfassungsauszug
IV.2 „Westliche“ Kriterien der Presse- und Meinungsfreiheit
IV.3 Presse in der DDR – vorauseilender Gehorsam und indirekte Zensur
IV.4 Fazit
V. Justiz
V.1 Verfassungsauszug
V.2 „Westliche“ Kriterien einer unabhängigen und gerechten Justiz
V.3 Aufbau und Wirkungsweise der DDR- Justiz
V.4 Unrecht durch die DDR- Justiz
V.4.1 Die Waldheim- Prozesse
V.4.2 Der Fall Fricke
V.5 Fazit
VI. Zusammenfassung
VII. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, inwieweit die DDR-Führung in ihren Anfangsjahren den in der ersten Verfassung von 1949 propagierten demokratischen Anspruch in der praktischen Umsetzung tatsächlich gewährleistete. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Realisierung der darin verbürgten Grund- und Menschenrechte anhand ausgewählter Kriterien.
- Analyse des demokratischen Anspruchs der DDR-Verfassung von 1949
- Untersuchung des Wahlwesens als Instrument der Machtbestätigung
- Bewertung der Presse- und Meinungsfreiheit unter dem Aspekt der Zensur
- Kritische Aufarbeitung der Justiz als Werkzeug der SED-Herrschaftssicherung
- Fallstudien zur Rechtsbeugung (Waldheim-Prozesse und Fall Fricke)
Auszug aus dem Buch
V.4.2 Der Fall Fricke:
Zur Person: Karl- Wilhelm Fricke legte 1948 in Aschersleben (SBZ) sein Abitur ab und strebte schon damals eine journalistische Karriere an. Da er sich jedoch geweigert hatte, der FDJ beizutreten, blieb ihm das Studium an einer Hochschule verwehrt. Er arbeitete zunächst als Hilfslehrer für Russisch an einer Volksschule. Kurze Zeit später wurde er, nachdem ihn eine Kollegin denunziert hatte, von der örtlichen Volkspolizei festgenommen. Es gelang ihm, aus dem Polizeirevier zu flüchten, und hatte er schon vorher mit dem Gedanken gespielt, so blieb ihm nun keine Alternative zur Flucht aus der SBZ. Seine Familie ließ er zurück. Nach dem Aufenthalt in verschiedenen Flüchtlingslagern begann er im Herbst 1949 ein Studium in Wilhelmshaven. 1952 verstarb sein Vater unter dubiosen Umständen im Waldheimer Gefängnis. Auch er war wie viele andere unschuldig im Rahmen der Waldheimer Prozesse zu einer langjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Fricke zog daraufhin nach West- Berlin, um näher bei seiner Mutter zu sein. Fricke spezialisierte sich in seinem Veröffentlichungen bald auf die Methoden der SED zum Machterhalt, im besonderen die der Staatssicherheit. Ziel war es, mit journalistischen Mitteln gegen das SED- Regime politisch zu wirken.
Zum Tatbestand: Schon lange waren die Recherchen und Veröffentlichungen Frickes zum Thema Verbrechen in der DDR ein Dorn im Auge gewesen. Man schleuste ihm also einen MfS- Mann zu, von dem er regelmäßig Informationen erhielt. Von diesem wurde er Anfang April 1955 in eine sogenannte „konspirative“ Wohnung der Staatssicherheit mit dem angeblichen Zweck des Informationsempfangs gelockt. Dort betäubte man ihn und verschleppte ihn in die DDR – ins Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit Berlin- Hohenschönhausen. Er sollte in einem geheimen politischen Prozess verurteilt werden.50 Im Gefängnis wurde Fricke misshandelt und massiv unter Druck gesetzt. Es wurden Dauervernehmungen durchgeführt mit der „Absicht, mich in einen Zustand totaler Übermüdung zu versetzen, in dem ich Aussagen machen würde, die ich sonst allemal vermieden hätte“ Die Staatssicherheitsmitarbeiter im Gefängnis verstießen auch gegen Artikel 136 der Verfassung der DDR, wonach ein Verhafteter „spätestens am Tag nach dem Ergreifen dem Richter vorzuführen“ war. Erst am vierten Tag nach seiner Verschleppung wurde beim Haftrichter Haftbefehl gegen Fricke beantragt. Ein Haftbeschluss wurde erst am 13. April 1955 ausgefertigt und zwei Tage später von Mielke bestätigt. Damit fand die auch in der DDR gesetzlich festgelegte Reihenfolge der Vorgänge keinerlei Anwendung und bedeutete eine groben Rechtsverstoß. Fricke wurde ein sogenannter „Zellinformator“ als Mithäftling zugeteilt, der für seine belastenden Informationen zum Fall Fricke mit der Begnadigung in seinem eigenen Prozess belohnt werden sollte.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung formuliert das Ziel, den demokratischen Anspruch der DDR-Verfassung von 1949 anhand der Bereiche Wahlen, Presse und Justiz kritisch zu hinterfragen.
II. Historischer Hintergrund 1945- 49: Dieses Kapitel skizziert die Etablierung der Machtverhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone unter der SMAD und der SED bis zur Gründung der DDR.
III. Wahlen: Die Analyse zeigt, dass Wahlen in der DDR primär Manifestationscharakter hatten und keine kompetitive Auswahl zwischen Parteien ermöglichten.
IV. Presse: Hier wird dargelegt, wie die Presse durch Kontrolle, Zensur und Selbstzensur zu einem Stützpfeiler der SED-Herrschaft wurde, entgegen der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit.
V. Justiz: Dieses Kapitel belegt die Instrumentalisierung der Justiz zur politischen Verfolgung und Machtsicherung, verdeutlicht durch die Waldheim-Prozesse und den Fall Fricke.
VI. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bilanziert, dass die Verfassung lediglich der Wahrung des guten Scheins diente, während die Machtausübung durch die SED die verfassungsmäßigen Rechte systematisch aushebelte.
Schlüsselwörter
DDR, Verfassung 1949, SED, Demokratie, Wahlen, Pressefreiheit, Justiz, Staatssicherheit, MfS, Zensur, Waldheim-Prozesse, Karl-Wilhelm Fricke, Rechtsbeugung, Totalitarismus, Herrschaftssicherung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, inwieweit die DDR-Führung in ihren frühen Jahren den demokratischen Anspruch ihrer ersten Verfassung von 1949 in der Realität umgesetzt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die drei Bereiche Wahlen, Pressewesen und das Justizsystem der DDR.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlich propagierten demokratischen Anspruch und der tatsächlichen Praxis der SED-Herrschaft aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine vergleichende Analyse, indem sie „westliche“ Kriterien für demokratische Systeme als Maßstab nimmt und diese gegen den Wortlaut der Verfassung sowie die historische Realität in der DDR hält.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Funktionsweise von Wahlen, Presse und Justiz als Instrumente der SED-Herrschaft, ergänzt durch spezifische Fallbeispiele zur Rechtsbeugung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie DDR-Verfassung, SED-Herrschaft, Instrumentalisierung, Repression und systematische Rechtsbrüche charakterisiert.
Was waren die sogenannten Waldheim-Prozesse?
Dies waren eilig durchgeführte Schauprozesse gegen ca. 3400 Inhaftierte unter dem Vorwurf von NS-Verbrechen, die ohne rechtsstaatliche Standards zu drakonischen Haftstrafen führten.
Wie illustriert der Fall Fricke die Arbeit des MfS?
Der Fall zeigt exemplarisch die Verschleppung aus West-Berlin, die rechtswidrige Inhaftierung, die massive psychische Druckausübung und die Zusammenarbeit des Ministeriums für Staatssicherheit mit der Justiz zur politischen Disziplinierung.
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- Christina Schmalz (Author), 2002, Die erste Verfassung der DDR 1949 - Aufbau des Sozialismus unter dem Deckmantel der Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73202