In der Analyse der Entstehung der deutschen Demokratie bzw. der Ausprägung des Parlamentarismus ist erkennbar, daß es keine linearen Entwicklungszüge waren, in denen der Bundestag entstand. Es handelt sich vielmehr um ein evolutionäres Voranschreiten, kombiniert mit zeitgenössischen Ereignissen, welche die Entstehung prägten, lenkten und in die heutige Richtung steuerten.
Dieser Prozeß entwickelte sich etappenweise. Er läßt sich an historischen Institutionen festmachen. Durch den föderativen Charakter des deutschen Staates vollzog sich die Entwicklung in den beiden Kammern, d. h. nicht nur auf der Ebene des Reiches oder des Bundes verlangten die Mitglieder nach mehr Rechten und Kompetenzen. Auch auf Landesebene strebten die Einwohner nach mehr Einfluß. Diese Veränderungen lassen sich u. a. an den Umstrukturierungen des „Immerwährenden Reichstages“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in Regensburg oder des Bundestages des Deutschen Bundes darstellen. Der heutige Bundesrat bildet den momentanen Endpunkt dieser institutionellen Entwicklung. Die gescheiterte Föderalismusreform läßt erkennen, daß die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist.
Das erste Parlament, das über eine vollständige nationale Befugnis verfügte war die Versammlung in der Frankfurter Paulskirche. Hier versammelte sich 1848 ein Parlament, an dem sich alle nachfolgenden Länder- und Bundesparlamente orientierten. Frankfurt bildete den Ort, der den Grundstein für das deutsche Demokratieverständnis legte. In der Frankfurter Paulskirche wurde die erste freie, nationale Verfassung erarbeitet, die Grundlage und Ausgangspunkt für die Schaffung der Reichsverfassung von 1871, der Verfassung der Weimarer Republik und des Grundgesetzes bildete und legte.
Die heutige Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland greift ebenfalls auf die Ursprünge der Frankfurter Paulskirche zurück. Der Deutsche Bundestag wird durch eine unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl in Berlin für eine Legislaturperiode von vier Jahren gebildet. Die Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen, die die politische Macht bündeln. Die Ursprünge der Fraktionen sind bereits in Frankfurt anhand der verschiedenen Klubs nachweisbar, in denen unterschiedliche politische Meinungen gebündelt und vertreten wurden.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Zusammensetzung und den Aufbau der einzelnen Organe zu untersuchen. In dem Zusammenhang soll auf ihre Rechte und Pflichten näher eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
3. Die Geschäftsordnung
4. Das Plenum
4.1. Die Wahl des Plenums
4.2. Die Rechte und Aufgaben des Plenums
4.3. Die Plenarsitzungen
4.4. Die Rechte und Aufgaben der Bundestagsabgeordneten
5. Der Bundestagspräsident
5.1. Die Wahl des Bundestagspräsidenten
5.2. Die Rechte des Bundestagspräsidenten
5.3. Das Präsidium
6. Der Ältestenrat
7. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag
7.1. Die Bildung von Fraktionen und Gruppen
7.2. Die Struktur der Fraktionen
7.3. Die Rechte der Fraktionen und der Gruppen
8. Die Ausschüsse
8.1. Die Darstellung der Ausschüsse
8.2. Der Aufbau der Ausschüsse
8.3. Die Aufgaben der Ausschüsse
9. Fazit und Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die organisatorische Struktur des Deutschen Bundestages sowie die Funktionen und Kompetenzen seiner zentralen Organe. Dabei wird analysiert, wie diese Instanzen im parlamentarischen Prozess zusammenwirken und welche Rechte sowie Pflichten mit den jeweiligen Ämtern und Gremien verknüpft sind, um die Funktionsfähigkeit der deutschen Demokratie zu gewährleisten.
- Strukturelle Analyse der Bundestagsorgane (Plenum, Präsidium, Ältestenrat, Ausschüsse)
- Die Rolle der Geschäftsordnung und ihre verfassungsrechtliche Autonomie
- Aufgaben und Machtpotential von Abgeordneten, Fraktionen und Gruppen
- Die parlamentarische Arbeitsweise als Mischform zwischen Arbeits- und Redeparlament
Auszug aus dem Buch
4.2. Die Rechte und Aufgaben des Plenums
Bei der Betrachtung des Plenums wird deutlich, daß es mit allen Aufgaben betraut wurde, für die in der Umgangssprache „der Bundestag“ zuständig ist. Im Plenum bündeln sich die Rechte des Bundestages. Durch die Wahl steigt der Einfluß des Parlamentes im Hinblick auf das Mächtegleichgewicht zwischen Bundesregierung (Exekutive), Bundesverfassungsgericht (Judikative) und dem Bundestag, der einen Teil der Legislative darstellt, da der Bundesrat ebenfalls einen partiellen Einfluß auf diese Entscheidungen besitzt.
Das Plenum besitzt vier wichtige Aufgaben, denen sich weitere Kompetenzen mit geringerem Einflußfaktor anschließen. Das höchste Recht des Deutschen Bundestages ist die Gesetzgebungskompetenz. Im Plenum werden alle Gesetzesvorlagen nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Gesetzgebungsprozesses (3 Lesungen) verabschiedet. Wie bereits angemerkt, besitzt auch der Bundesrat ein Mitspracherecht bei der Verabschiedung von einzelnen Gesetzen.
Das Grundgesetz erteilt dem Bundestag in Art. 63 das Privileg, den deutschen Kanzler zu wählen. Die Wahl wird vom Plenum vollzogen. Mit der Wahl des Kanzlers teilt sich der Bundestag in zwei ’Blöcke’, die Regierungskoalition, die in der Regel über die Mehrheit im Parlament verfügt, und die Opposition. Solange die Abgeordneten der Regierungskoalition ihren Kanzler bei der Umsetzung seiner Politik und Ziele unterstützen, bleibt die Regierung an der Macht und kann ihre Pläne verwirklichen. Zerbricht das Verhältnis zwischen dem Kanzler und seiner Fraktion, erhält die Opposition die Möglichkeit, die Regierung zu stellen. Eine Option ist das konstruktive Mißtrauensvotum, mit welchem der Kanzler seines Amtes enthoben werden kann.
Im Plenum wird außerdem das Kontrollrecht gegenüber der Regierung umgesetzt. Dem Parlament stehen hier verschiedene Möglichkeiten der Anfragen (Große und Kleine Anfrage, Fragestunde usw.) zur Verfügung, die Regierung oder Mitglieder der Ministerien zu Stellungnahmen aufzufordern, in denen sie vor dem Plenum ’Rede und Antwort’ stehen müssen. Bei besonders kritischen Themen ist der Bundestag berechtigt, einen Untersuchungsausschuß einzurichten. Hierfür wird jedoch die Zustimmung von einem Viertel des Plenums benötigt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die evolutionäre Entstehung des parlamentarischen Regierungssystems in Deutschland und die historische Bedeutung der Frankfurter Paulskirche als Wurzel der heutigen Staatsordnung.
3. Die Geschäftsordnung: Dieses Kapitel behandelt die verfassungsrechtliche Autonomie des Bundestages, sich durch eine Geschäftsordnung selbst zu organisieren und das Diskontinuitätsprinzip zu wahren.
4. Das Plenum: Das Plenum wird als zentraler Versammlungsort beschrieben, der Funktionen wie Gesetzgebung, Kanzlerwahl und die parlamentarische Kontrolle der Regierung wahrnimmt.
5. Der Bundestagspräsident: Der Fokus liegt auf der Wahl, dem repräsentativen Amt, der Neutralitätsverpflichtung und den Ordnungsrechten des Bundestagspräsidenten sowie der Rolle des Präsidiums.
6. Der Ältestenrat: Das Kapitel analysiert die Funktion des Ältestenrates als interfraktionelles Gremium zur Vorbereitung der Tagesordnung und Vermittlung bei Konflikten.
7. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag: Es wird die Rolle der Fraktionen als unverzichtbare Instrumente der parlamentarischen Arbeitsteilung, ihre interne Struktur und ihre Macht gegenüber Einzelabgeordneten beleuchtet.
8. Die Ausschüsse: Die Ausschüsse werden als "Kernstück der parlamentarischen Tätigkeit" bezeichnet, in denen Gesetzesentwürfe intensiv vorbereitet und politische Vorentscheidungen getroffen werden.
9. Fazit und Zusammenfassung: Der Autor schließt mit der Einordnung des Bundestages als Mischform zwischen Arbeits- und Redeparlament und reflektiert die Verschiebung der parlamentarischen Machtstrukturen.
Schlüsselwörter
Deutscher Bundestag, Parlamentarismus, Geschäftsordnung, Plenum, Bundestagspräsident, Ältestenrat, Fraktionen, Ausschüsse, Gesetzgebung, Kontrollrecht, Abgeordnete, Arbeits- und Redeparlament, Immunität, Indemnität, politische Willensbildung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Struktur, Organisation und die wesentlichen Organe des Deutschen Bundestages, um das Zusammenspiel der parlamentarischen Prozesse besser zu verstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Felder umfassen die Rolle des Plenums, die Aufgaben des Bundestagspräsidenten, die Bedeutung der Ältestenrats sowie die Arbeitsweise von Fraktionen und Fachausschüssen.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das Ziel ist es, die Zusammensetzung und den Aufbau der einzelnen Bundestagsorgane zu untersuchen und dabei deren spezifische Rechte und Pflichten innerhalb der parlamentarischen Demokratie darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse etablierter politikwissenschaftlicher Standardwerke und Kommentare zur Geschäftsordnung des Bundestages.
Was wird primär im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach den Institutionen des Bundestages (Plenum, Präsident, Ältestenrat, Fraktionen, Ausschüsse) und beleuchtet deren rechtliche Grundlagen und Funktionen in der Gesetzgebung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Parlamentsorganisation, Arbeitsparlament, Fraktionsmacht, Gesetzgebungsprozess und parlamentarische Kontrolle.
Welche Rolle spielt die Geschäftsordnung für den Bundestag?
Sie ist das Instrument, mit dem sich das Parlament rechtliche und politische Autonomie sichert, um effizient und gemäß den Grundsätzen des Grundgesetzes arbeiten zu können.
Warum werden die Ausschüsse als "Kernstück" parlamentarischer Tätigkeit bezeichnet?
Da in den Ausschüssen die fachliche Detailarbeit stattfindet und Gesetzesentwürfe vorformuliert werden, finden dort oft die "wirklichen" Weichenstellungen statt, bevor das Plenum formal abstimmt.
- Quote paper
- B. A. Daniel Kötzing (Author), 2005, Die Struktur und Organisation des Deutschen Bundestages, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73509