Für Informations- und Kommunikationsdienste gelten sowohl das Teledienstegesetz (TDG) als auch der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Die Aufspaltung der Mediendienste in Tele- und Mediendienste hat seinen Ursprung in den unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern, weil die Teledienste bundesrechtlich und die Mediendienste in den sechzehn Landesausführungsgesetzen geregelt sind. Nach bisheriger Rechtslage sind sowohl Tele- als auch Mediendienste gegenüber den Telekommunikationsdiensten sowie gegenüber dem Rundfunk abzugrenzen, da beide Gesetze für diese Bereiche keine Geltung beanspruchen. Dem Begriff des Teledienstes unterfallen nach der Regelung des § 2 Abs.1 TDG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder und Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt. Unter den Begriff des Teledienstes werden folglich alle Inhaltsangebote subsumiert, bei denen die wirtschaftliche Betätigung im Vordergrund steht, so beispielsweise bei Webseiten eines Unternehmens oder auch E-Commerce-Plattformen.
Zu den Telediensten zählen folglich Internetportale mit Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten. Gleiches gilt für das Betreiben eines Meinungsportals im Internet.
Zwangsläufig stellt sich deshalb die Frage, ob und wem gegenüber sich Unternehmen gegen negative Bewertungen ihrer Produkte in Meinungsforen wehren können. Auf der anderen Seite ist es für Betreiber eines Meinungsportals von existenzieller Bedeutung, ob sie für Äußerungen ihrer Nutzer haftbar sind.
Der Aufsatz enthält eine umfassende Darstellung, mit welchen haftungsrechtlichen Ansprüchen der Betreiber eines Meinungsportals im Internet konfrontiert werden kann.
Für den Anwender in der Praxis ist jedoch vielmehr von Interesse, etwaigen Haftungsansprüchen schon im Vorfeld auszuweichen. Hierauf liegt das Augenmerk der juristischen Synopse. Darüber hinaus werden Lösungen aufgezeigt, für den Fall, dass sich ein Portalbetreiber - aufgrund unzulässiger Inhalte - haftungsrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sieht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ansprüche des Betroffenen
- Zulässigkeit von Produkt- und Dienstleistungsbewertungen
- Werturteil vs. Tatsachenbehauptung
- Rückgriff auf Warentests
- Verantwortlichkeit des Portalbetreibers
- Grundzüge der Verantwortlichkeitsverteilung nach TDG
- Eigene und fremde Inhalte
- ,,Zu Eigen machen“ der Inhalte
- Verantwortlichkeit nach § 11 TDG
- Verantwortung nach den Grundsätzen der Störerhaftung
- Abmahnkosten
- Auskunftsanspruch
- Allgemeine Voraussetzungen
- Datenschutz
- Gestaltungsvorschläge zur Haftungsminderung
- Disclaimer
- Haftungsausschlüsse in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die haftungsrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Meinungsportalen im Internet stellen. Sie untersucht die Ansprüche des Betroffenen gegenüber dem Portalbetreiber und dessen Nutzer, die sich aus negativen Bewertungen ergeben können. Dabei werden sowohl die Zulässigkeit von Produkt- und Dienstleistungsbewertungen als auch die Verantwortlichkeit des Portalbetreibers für die Inhalte seiner Nutzer beleuchtet.
- Haftungsrechtliche Rahmenbedingungen von Meinungsportalen
- Ansprüche des Betroffenen bei negativen Bewertungen
- Verantwortlichkeit des Portalbetreibers für Nutzerinhalte
- Gestaltungsvorschläge zur Haftungsminderung
- Rechtliche Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Haftungsrechts im Kontext von Meinungsportalen im Internet ein und beleuchtet die Besonderheiten von Tele- und Mediendiensten im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern.
Kapitel 2 widmet sich den Ansprüchen des Betroffenen, die sich aus negativen Produkt- und Dienstleistungsbewertungen ergeben können. Dabei wird geprüft, ob das UWG als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt und welche Ansprüche aus §§ 1004, 823 Abs.2 BGB i.V.m. verschiedenen Schutzgesetzen denkbar sind.
Kapitel 3 untersucht die Zulässigkeit von Produkt- und Dienstleistungsbewertungen, indem es die Abgrenzung zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen beleuchtet. Des Weiteren wird der Rückgriff auf Warentests im Kontext von Bewertungen behandelt.
Kapitel 4 befasst sich mit der Verantwortlichkeit des Portalbetreibers für die Inhalte seiner Nutzer. Hier werden die Grundzüge der Verantwortlichkeitsverteilung nach TDG, die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Inhalten und die Frage, wann ein Portalbetreiber Inhalte ,,zu Eigen macht“, behandelt. Zudem werden die Verantwortlichkeit nach § 11 TDG und die Grundsätze der Störerhaftung beleuchtet.
Kapitel 5 analysiert den Auskunftsanspruch des Betroffenen gegenüber dem Portalbetreiber und dessen Nutzer. Hierbei werden die allgemeinen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs und die Aspekte des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Offenlegung von Nutzerdaten beleuchtet.
Kapitel 6 stellt Gestaltungsvorschläge zur Haftungsminderung für Portalbetreiber vor, die die Nutzung von Disclaimern und Haftungsausschlüssen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten.
Schlüsselwörter
Meinungsportale, Haftung, Teledienstegesetz (TDG), Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), Produktbewertung, Dienstleistungsbewertung, Werturteil, Tatsachenbehauptung, Verantwortlichkeit, Störerhaftung, Auskunftsanspruch, Datenschutz, Disclaimer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abmahnung.
- Quote paper
- Dipl.Wirtschaftsjuristin (FH) Anja Herzberg (Author), 2006, Haftungsrechtliche Fragen bei Meinungsportalen im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73627