Für Informations- und Kommunikationsdienste gelten sowohl das Teledienstegesetz (TDG) als auch der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Die Aufspaltung der Mediendienste in Tele- und Mediendienste hat seinen Ursprung in den unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern, weil die Teledienste bundesrechtlich und die Mediendienste in den sechzehn Landesausführungsgesetzen geregelt sind. Nach bisheriger Rechtslage sind sowohl Tele- als auch Mediendienste gegenüber den Telekommunikationsdiensten sowie gegenüber dem Rundfunk abzugrenzen, da beide Gesetze für diese Bereiche keine Geltung beanspruchen. Dem Begriff des Teledienstes unterfallen nach der Regelung des § 2 Abs.1 TDG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder und Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt. Unter den Begriff des Teledienstes werden folglich alle Inhaltsangebote subsumiert, bei denen die wirtschaftliche Betätigung im Vordergrund steht, so beispielsweise bei Webseiten eines Unternehmens oder auch E-Commerce-Plattformen.
Zu den Telediensten zählen folglich Internetportale mit Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten. Gleiches gilt für das Betreiben eines Meinungsportals im Internet.
Zwangsläufig stellt sich deshalb die Frage, ob und wem gegenüber sich Unternehmen gegen negative Bewertungen ihrer Produkte in Meinungsforen wehren können. Auf der anderen Seite ist es für Betreiber eines Meinungsportals von existenzieller Bedeutung, ob sie für Äußerungen ihrer Nutzer haftbar sind.
Der Aufsatz enthält eine umfassende Darstellung, mit welchen haftungsrechtlichen Ansprüchen der Betreiber eines Meinungsportals im Internet konfrontiert werden kann.
Für den Anwender in der Praxis ist jedoch vielmehr von Interesse, etwaigen Haftungsansprüchen schon im Vorfeld auszuweichen. Hierauf liegt das Augenmerk der juristischen Synopse. Darüber hinaus werden Lösungen aufgezeigt, für den Fall, dass sich ein Portalbetreiber - aufgrund unzulässiger Inhalte - haftungsrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sieht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ansprüche des Betroffenen
3 Zulässigkeit von Produkt- und Dienstleistungsbewertungen
3.1 Werturteil vs. Tatsachenbehauptung
3.2 Rückgriff auf Warentests
4 Verantwortlichkeit des Portalbetreibers
4.1 Grundzüge der Verantwortlichkeitsverteilung nach TDG
4.2 Eigene und fremde Inhalte
4.3 „Zu Eigen machen“ der Inhalte
4.4 Verantwortlichkeit nach § 11 TDG
4.5 Verantwortung nach den Grundsätzen der Störerhaftung
4.6 Abmahnkosten
5 Auskunftsanspruch
5.1 Allgemeine Voraussetzungen
5.2 Datenschutz
6 Gestaltungsvorschläge zur Haftungsminderung
6.1 Disclaimer
6.2 Haftungsausschlüsse in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Internet-Meinungsportalen bei rechtswidrigen Nutzerbewertungen. Zentral ist die Forschungsfrage, unter welchen Voraussetzungen Portalbetreiber für fremde Inhalte haftbar gemacht werden können und welche Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung bestehen.
- Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung bei Produktbewertungen
- Haftungsprivilegierung des Portalbetreibers nach dem Teledienstegesetz (TDG)
- Rechtliche Anforderungen an Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
- Datenschutzrechtliche Grenzen bei der Identifizierung anonym agierender Nutzer
- Juristische Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsminderung durch AGB und Disclaimer
Auszug aus dem Buch
3.1 Werturteil vs. Tatsachenbehauptung
Die grundsätzliche Abgrenzung der Tatsachenbehauptung vom Werturteil erfolgt anhand der klassischen Definitionen: Tatsachenbehauptungen charakterisieren sich durch eine tatsächliche Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit, sind also einer objektiven Klärung und damit dem Beweis zugänglich.
Im Gegensatz dazu sind Werturteile durch eine subjektive Beziehung der Person zu der Aussage, durch Elemente der Stellungnahme, der Kritik oder des Dafürhaltens geprägt. Bei Produktbewertungen in Meinungsportalen werden Erfahrungen mit den Produkten beschrieben und damit eine subjektive Beziehung der Person zum Produkt. Eindeutig ist die Abgrenzung aber selten, da die Bewertungen regelmäßig auch Angaben zu den Eigenschaften des Produkts - tatsächlichen Elementen - enthalten. Bei der Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist auf das Verständnis eines durchschnittlichen Adressaten abzustellen.
Gelingt eine Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung nicht, so ist wegen des aus Art. 5 Abs.1 S1 GG folgenden Schutzgedankens im Zweifel von einem Werturteil auszugehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die rechtliche Einordnung von Tele- und Mediendiensten und die Relevanz der Haftungsfrage für Betreiber von Meinungsportalen.
2 Ansprüche des Betroffenen: Erörterung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen für Betroffene bei negativen Produktbewertungen.
3 Zulässigkeit von Produkt- und Dienstleistungsbewertungen: Analyse der Abgrenzungskriterien zwischen schutzwürdigen Meinungsäußerungen und angreifbaren Tatsachenbehauptungen.
4 Verantwortlichkeit des Portalbetreibers: Untersuchung der Haftungsregeln nach TDG sowie die Anwendung der Grundsätze der Störerhaftung.
5 Auskunftsanspruch: Prüfung der Möglichkeiten, die Identität von Nutzern bei Rechtsverletzungen zu erfahren, unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
6 Gestaltungsvorschläge zur Haftungsminderung: Bewertung der Wirksamkeit von Disclaimern und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Absicherung der Portalbetreiber.
7 Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Haftungsrisiken und Empfehlungen für die Gestaltung von Meinungsportalen.
Schlüsselwörter
Haftungsrecht, Internet, Meinungsportal, Produktbewertung, Werturteil, Tatsachenbehauptung, Portalbetreiber, Teledienstegesetz, Störerhaftung, Auskunftsanspruch, Datenschutz, Bestandsdaten, Disclaimer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechtsverletzung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Haftung von Betreibern von Internetportalen, auf denen Nutzer Produkte oder Dienstleistungen bewerten können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Differenzierung von Meinungsäußerungen, die Haftungsprivilegierung von Anbietern gemäß TDG und die rechtlichen Hürden bei der Identifizierung von Nutzern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen Portalbetreiber für rechtswidrige Äußerungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können und wie sie ihre eigene Haftung rechtssicher minimieren können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um ein juristisches Rechtsgutachten, das auf der Analyse von Gesetzestexten und einschlägiger Rechtsprechung (insbesondere des BGH) basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Anspruchsgrundlagen für Betroffene, die Kriterien der Verantwortlichkeit des Betreibers, das Problem der Identitätsfeststellung und die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Haftungsrecht, Meinungsportal, Störerhaftung, Werturteil sowie die verschiedenen gesetzlichen Regelungen wie TDG und BDSG.
Warum ist ein allgemeiner Auskunftsanspruch gegen den Betreiber in der Praxis schwer durchzusetzen?
Ein solcher Anspruch scheitert meist am fehlenden Kriterium der "Sonderverbindung" zwischen Betreiber und Geschädigtem sowie an den restriktiven datenschutzrechtlichen Vorgaben bezüglich der Bestandsdaten.
Warum sind einfache Disclaimer auf Internetseiten oft rechtlich wirkungslos?
Disclaimer scheitern häufig daran, dass sie nicht wirksam in einen Vertrag mit dem Nutzer einbezogen werden, da es an einer rechtsgeschäftlichen Einigung und einem entsprechenden Rechtsbindungswillen fehlt.
- Quote paper
- Dipl.Wirtschaftsjuristin (FH) Anja Herzberg (Author), 2006, Haftungsrechtliche Fragen bei Meinungsportalen im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73627