Antisemitismus bei Kant?

Eine Untersuchung der Religionsschrift unter der preußischen Zensur in Königsberg


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Religionsschrift als Werk der Aufklärung
2.1 Überblick über die Religionsschrift

3. Antiklerikale Elemente
3.1 Antisemitische bzw. Antijudaistische Elemente
3.1.1 Antijudaistische Äußerungen in Kants Religionsschrift
3.1.2 Kant - ein Antijudaist?
3.2 Antichristliche Äußerungen

4. Kants Schrift unter der preußischen Zensur jener Zeit
4.1 Wandel der Zensur unter Friedrich Wilhelm II
4.2 Die Religionsschrift und die preußische Zensur

5. Fazit

1. Einleitung

Immanuel Kant ist einer der meistbeachtetsten deutschen Philosophen und zog eine Reihe von bedeutenden „Kantianern“ nach sich, die auf seine Lehren aufbauten und sie weiterentwickelten. Je bedeutender ein Autor nun ist, um so wichtiger ist seine moralische Integrität, wie in aktuellen Debatten deutlich wird. Darum ist es unbedingt notwendig Vorwürfen hinsichtlich eines möglichen Antisemitismus in Kants Schriften nachzugehen. Zwar hat der Vorwurf des Antisemitismus heute eine ganz andere Dimension, als zu Lebzeiten Kants, aber gerade weil Kants Werke zeitlose Wichtigkeit haben, scheint es sinnvoll diesen Vorwürfen nachzugehen und sie in die Zeit und deren Umstände einzuordnen.

Bettina Stangneth hat in ihrem Essay Antisemitistischen und antijudaistischen Motiven bei Kant verschiedene Tatsachen, Meinungen und mögliche Ursachen zusammengetragen und soll für diese Arbeit als wichtige Quelle dieser Vorwürfe dienen. Der Großteil dieser Vorwürfe richtet sich auf Kants Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, darum soll anhand dieser Schrift überprüft werden, ob diese Vorwürfe gerechtfertigt sind, oder ob mögliche antijudaistische Äußerungen nicht einen anderen, vielleicht philosophisch begründeten Hintergrund haben.

So ist es doch denkbar dass Kant in seiner Religionsschrift Religion im allgemeinen kritisieren wollte und dies aus bestimmten Gründen beim Judentum expliziter getan hat als beim Christentum. Um dies herauszuarbeiten wird die Religionsschrift in groben Zügen dargestellt, um anschließend die antisemitischen bzw. antijüdischen und antichristlichen Motiven herauszuarbeiten. Dabei soll neben den Äußerungen in seinem Werk auf Kants persönliches Verhältnis zu den Juden eingegangen werden, da dies nicht unerheblich für einen möglichen Antisemitismus erscheint.

Daneben werden die Bedingungen betrachtet, unter denen Kant die Religionsschrift 1793 in Königsberg geschrieben hat. Denn in jene Zeit fiel mit der Amtsübernahme Friedrich Wilhelm II. eine Verschärfung der staatlichen Zensur, die durchaus einen Einfluss auf Kants Schriften gehabt haben könnte.

Da die preußische Zensurbehörde jener Zeit nur aus christlichen Theologen bestand, könnte man vermuten, dass sich Kant mit antichristlichen Äußerungen zurückhalten musste, um möglichen Sanktionen zu entgehen. Um seine allgemeine Religionskritik dennoch auszudrücken, blieb ihm nur die harsche Kritik des Judentums, da die preußische Zensur mit judenfeindlichen Äußerungen kein Problem hatte. Darum stelle ich die Behauptung auf, dass die antisemitischen und antijudaistischen Elemente in Kants Religionsschrift lediglich explizit formulierte Religionskritik sind, die ebenso für das Christentum gelten, jedoch aufgrund der möglichen christlichen Zensur dort nicht so explizit auftauchen konnten.

2. Die Religionsschrift als Werk der Aufklärung

Ein Leitsatz der Aufklärung war Kants „Sapere aude“ (Habe den Mut dich deines Verstandes zu bedienen). Damit richtete sich der Grundgedanke gegen die selbstverschuldete Unmündigkeit des Bürgers. Unmündigkeit sei die Unfähigkeit sich seines Verstandes ohne die Hilfe anderer zu bedienen. Die Autoren der Aufklärung forderten diese Unmündigkeit zu durchbrechen. Darum richtete sich ihr Augenmerk gegen die bisherigen Quellen des Wissens und legten verstärkten Wert auf wissenschaftliche Erkenntnis durch Beobachtung und Experimente. Damit einher ging das Infragestellen der bisherigen Autoritäten, zu denen natürlich auch die Kirche zählte, die nun einer massiven Kritik unterworfen wurde. Die Konsequenz daraus war aber keine grundlegende Ablehnung der Religion[1], sondern ein sogenannter Deismus, der davon ausging, dass Gott zwar die Welt erschaffen hat, jedoch danach nicht mehr in ihren Lauf eingreift. Religion wurde damit nicht komplett negiert, sondern galt als eine weitere Bewusstseinsebene neben den anderen spezialisierten der neuen Naturwissenschaften, des Rechts, der einsetzenden Psychologie, der Selbstbegründung philosophischer systemischer Rationalität. Religion war neben diesen Sphären auf das alltagspraktische Komplexbewusstsein reduziert, aber dennoch anerkannt.[2]

2.1 Überblick über die Religionsschrift

Kants Religionsschrift richtete sich gegen bestimmte Elemente des Volksglaubens, die als kirchliche Zwangsinstitutionen dienten. In dieser Schrift beginnt er im ersten Stück damit den „Augustinischen und den Lutherischen Glaubensschrecken, also die Existenz der Hölle und [...] die Personifizierung und die Externalisierung des Bösen in der Gestalt des von Luther dringlich eingeprägten Teufels“[3] zu dekonstruieren. Diese Dekonstruktion gelingt ihm durch seine Auseinandersetzung mit dem radikal Bösen, das er im Gegensatz zur Lutherischen Lehre nicht außerhalb der menschlichen Natur verortet, sondern in ihr. Das Böse hat seinen Ursprung also nicht im Leib, sondern in der Vernunft. Damit macht er einen entscheidenden Schritt gegen die christliche Annahme, das Böse sei der Sinnlichkeit des Leibes entsprungen. Da der Leib aber keine Entscheidungen treffen kann, und damit auch keine Entscheidungen für das Böse, kann er nicht Quelle sein. Diese Entscheidungen, nach welcher Triebfeder das Handeln ausgerichtet ist, wird von der Vernunft getroffen und ist immer frei. Die Quintessenz dieses ersten Abschnittes, ist eben jene Erkenntnis, dass der „natürliche Hang zum Bösen, und da er doch immer selbstverschuldet sein muss, ihn selbst ein radikales, angebornes (nichtsdestoweniger von uns selbst zugezogenes) Böse in der menschlichen Natur“[4] ist, und der Teufel damit als Quelle des Bösen hinfällig ist.

Das zweite Stück Kants Religionsschrift handelt vom Kampf des guten Prinzips mit dem bösen um die Herrschaft über den Menschen. In diesem Abschnitt geht er davon aus, dass der Mensch nicht vollständig dem Bösen verfallen kann, da er auch immer die Anlage zum Guten in sich trägt. Um diese Anlage wiederherzustellen bedarf es einer Befreiung von anderen Triebfedern, als den Guten, also die Herstellung einer Reinheit, einer Selbstbesserung. Diese Selbstbesserung durch Gebete ist nach Kant unmöglich, sondern nur durch eigene Anstrengungen und durch die eigene Zumutung der Selbstbesserung. Schon in diesen Aussagen wird ein großes Stück Kirchenkritik deutlich, die in Abschnitt 3.2 ausführlicher betrachtet werden soll. An dieser Stelle soll jedoch schon hervorgehoben werden, dass er im Laufe des Zweiten Stückes auf die personifizierte Idee des guten Prinzips zu sprechen kommt und sich dabei auf den Johannesprolog der Bibel bezieht. Diese personifizierte Idee eines guten Prinzips, die man sich als Sohn Gottes vorstellen kann, hat nach Kant „ihre Realität vollständig in sich selbst“.[5] Jesus wird dabei auf ein Moralideal reduziert, dem sich der aufgeklärte Mensch bedienen kann, jedoch ist eine Erweiterung der Moral durch einen reinen Religionsglauben notwendig, den Kant als Vernunftreligion bezeichnet.

Im dritten Stück beschäftigt sich Kant mit der Kirchenlehre und folgt dabei der Frage, wie ein Kollektiv funktioniert, um seinem moralischen Anspruch gerecht zu werden. Da sich der Mensch in einem stetigen Kampf zwischen dem guten und bösen Prinzip befindet, bedarf es eines Gemeinwesens, das auf Tugenden aufgebaut ist. Dieses Gemeinwesen nennt er ein ethisches Gemeinwesen, dass nicht wie ein juridisches auf Zwangsgesetzen beruht, sondern eben auf jenen Tugenden. Die Schwierigkeit bei der Konstituierung eines solchen gemeinen Wesens besteht nach Kant darin, dass es einer Instanz bedarf die Einhaltung der Grundlagen überprüft. Beim juridischen Gemeinwesen ist das ein Leichtes, da nur darauf zu achten ist, ob eine Handlung legal ist, was durchaus von außen zu bewerten ist. Beim ethischen hingegen kommt es darauf an, ob eine Handlung moralisch ist, und dies kann nur eine Instanz entscheiden, die in der Lage ist in das Innere der Menschen zu schauen. An diesem Knackpunkt führt Kant die Idee eines moralischen Gottes ein, den die Menschen in sich tragen und der in der Lage ist zu entscheiden, ob eine Handlung moralisch ist oder nicht. Daraus folgt nach Kant, dass „ein ethisches gemeines Wesen nur als ein Volk unter göttlichen Geboten d.i. als ein Volk Gottes, und zwar nach Tugendgesetzen, zu denken möglich ist.“[6] Solch ein ethisches Gemeinwesen unter göttlicher moralischer Gesetzgebung ist nach Kant nichts anderes als eine Kirche, welche er als eine unsichtbare, also wahre Kirche spezifiziert. Diese muss allgemein, also nicht gespalten sein, ihre einzige Triebfeder darf die der Tugend sein, sie muss nach innen und außen frei und unveränderbar sein. Die Konstitution einer solchen Kirche geht von einem historischen Offenbarungsglauben aus, den Kant als Kirchenglauben bezeichnet. Solch ein Kirchenglauben ist der Glaube an bestimmte Riten und Symbole als göttliche Satzung, und zwar jenseits ihrer möglichen Wirkung zu Vernunftzwecken. Dieser Kirchenglauben unter der Idee der Religion ist ein Religionsglaube. Ein Kirchenglauben ohne die Idee der Religion wäre dann Kirchenwahn. Nach Kant zeichnet nur der reine Religionsglaube die wahre Kirche aus, jedoch nicht der historische Religionsglaube. Und solch ein reiner Religionsglaube überwindet letztendlich Schritt für Schritt den Kirchenglauben und ist damit die Annäherung an das Reich Gottes.[7]

Im weiteren Verlauf beschäftigt Kant sich mit der Historischen Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft des guten Prinzips auf Erden, in dem er den jüdischen Glauben als bloße Staatsverfassung degradiert und ihm noch nicht einmal den Rang des Kirchenglaubens einräumt.[8] Statt dessen sieht er das Christentum als Ursprung der allgemeinem Kirchengeschichte, welches zumindest die Intention zu einem moralischen Glauben in sich trug. Doch auch gegen das Christentum richten sich seine Äußerungen: So ist er der Ansicht, dass es zur Vermittlung des Vernunftglaubens keiner Gelehrten bedarf, sondern auch hier das Prinzip der moralischen Selbstbesserung zum tragen kommt. Bezeichnend ist, dass er diesen Abschnitt mit einem Zitat aus dem Lucas Evangelium abschließt, wo es heißt: „Das Reich Gottes kommt nicht in sichtbarer Gestalt. Man wird auch nicht sagen; siehe hier, oder da ist es. Denn sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!“[9]

[...]


[1] Diese vollständige Ablehnung wurde lediglich von dem atheistischen Flügel der aufklärerischen Religionstheoretiker verlangt.

[2] Vgl. Irrlitz, Gerd (Hg.): Kant Handbuch, Leben und Werk, Metzler, Stuttgart Weimar 2002, S.381

[3] ebd., S.382

[4] Kant, Immanuel: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Reclam, Stuttgart 1974

[5] ebd., [77]

[6] Kant, ebd., [139]

[7] Vgl. Kant, a.a.O. [156-180]

[8] Mehr dazu unter 3.1.1 Antijudaistische Motive bei Kant

[9] Kant, a.a.O., [205]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Antisemitismus bei Kant?
Untertitel
Eine Untersuchung der Religionsschrift unter der preußischen Zensur in Königsberg
Hochschule
Universität Potsdam
Veranstaltung
Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V73659
ISBN (eBook)
9783638783255
ISBN (Buch)
9783638844802
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Antisemitismus, Kant, Religion, Grenzen, Vernunft
Arbeit zitieren
Hana Gunkel (Autor:in), 2006, Antisemitismus bei Kant?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73659

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