Die Entstehung und die Entwicklung der Sozialversicherung in England und Deutschland vom 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung und historische Entwicklung der Sozialversicherung in Deutschland
2.1. Die Vorläufer der Bismarckschen Sozialversicherung: Tradierte Formen deutscher Sozialpolitik im 19.Jahrhundert
2.2. Die Sozialgesetzgebung des Reichskanzlers Bismarck ab 1881
2.3. Die Entwicklung des deutschen Sozialversicherungssystems bis zum Ersten Weltkrieg
2.4. Soziale und wirtschaftliche Folgen der Einführung einer obligatorischen Sozialversicherung

3. Aufbau und Reformierung des Sozialversicherungssystems in England
3.1. Das britische „Poor Law“ im 19.Jahrhundert als Vorläufer einer staatlichen Sozialpolitik
3.2. Die Struktur der sozialen Sicherungssysteme um die Jahrhundertwende
3.3. Die Entstehung der britischen Sozialversicherung vor dem Ersten Weltkrieg
3.4. Gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Auswirkungen des britischen Sozialversicherungssystems

4. Vergleich des britischen und des deutschen Sozialversicherungssystems

5. Resümee

Literaturverzeichnis

Auswahlbibliographie

1. Einleitung

Seit Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts sind die sozialen Sicherungssysteme der westeuropäischen Staaten mehr und mehr in die Krise geraten und belasten zunehmend die jeweiligen Volkswirtschaften. Insbesondere der demographische Wandel und die nachlassenden Wachstumsraten sind die Ursachen für die Krise des europäischen Wohlfahrtsstaatsmodells. In Deutschland hat sich die Situation der Sozialversicherung zudem durch die, aus der Wiedervereinigung von 1990 entstandene, finanzielle Belastung verschärft. Aus diesen Gründen wird das aktuelle System der Sozialversicherung in Westeuropa zunehmend in Frage gestellt und von Fachleuten als reformbedürftig beschrieben. Angesichts dieser Krise der Sozialversicherung und der damit einhergehenden stetigen Kürzung von staatlichen Sozialleistungen liegt es Nahe, nach der ursprünglichen gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung des Systems zu fragen. Um dies zu untersuchen, soll nun die Entstehung der Sozialversicherung in zwei europäischen Staaten exemplarisch und vergleichend analysiert werden.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entstehung und der historischen Entwicklung der Sozialversicherung in Westeuropa seit Mitte des 19. Jahrhunderts bis hin zum Ersten Weltkrieg. Dieses Thema soll hier beispielhaft anhand der Situation Deutschlands und Englands untersucht werden. Zunächst werden die Vorläufer der Bismarckschen Sozialpolitik in Deutschland beschrieben, die im 19. Jahrhundert eine Grundlage für die spätere Sozialpolitik bildeten. Es folgt eine Analyse der Sozialgesetzgebung des Reichskanzlers Bismarck, in dessen Amtszeit ab 1881 einige wichtige Bestandteile der deutschen Sozialversicherung eingeführt wurden. Anschließend wird die weitere Entwicklung der deutschen Sozialpolitik bis zum Ersten Weltkrieg untersucht, bevor zum Abschluss des ersten Kapitels näher auf die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Einführung einer obligatorischen Sozialversicherung im Deutschen Reich eingegangen werden soll. Im darauf folgenden Teil steht das zweite Beispiel, das sich mit dem Aufbau und der Reformierung des Sozialversicherungssystems in England beschäftigt, im Mittelpunkt. Diese Analyse beginnt mit der Beschreibung des britischen „Poor Law“, das als Vorläufer einer staatlichen Sozialpolitik in England auszumachen ist. Anschließend werden, ähnlich wie beim Beispiel Deutschlands, die Entstehung sowie die Struktur der britischen Sozialversicherung untersucht. Zum Abschluss des Kapitels werden ebenfalls die gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Systems in den Vordergrund gestellt.

Das Ziel dieser Analyse, sowohl des deutschen, als auch des britischen Sozialversicherungs­systems bis zum Ersten Weltkrieg soll es sein, einen abschließenden Vergleich beider Modelle vorzunehmen. Dieser soll unter Berücksichtigung der folgenden Leitfragen durchgeführt werden: Inwiefern kann von einer Vorreiterrolle Deutschlands bei der Entstehung der Sozialversicherungssysteme in Europa gesprochen werden? Was waren gegebenenfalls die Ursachen für diese Entwicklung? Gibt es grundsätzliche Unterschiede im Aufbau und in der Struktur des deutschen und des englischen Sozialversicherungssystems?

Zum Thema der Entstehung und Entwicklung der Sozialversicherung in Deutschland und in England bis zum Ersten Weltkrieg sind in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Monographien und Aufsätze erschienen. In der deutschsprachigen Literatur sind vor allem die beide Systeme vergleichenden Werke von Gerhard Ritter, Peter Köhler und Hans Zacher zu nennen.[1] Auf Englisch sind zum Thema Beiträge von Pat Thane und Roy Hay erschienen, die sich insbesondere mit der Situation in England beschäftigen.[2]

2. Entstehung und historische Entwicklung der Sozialversicherung in Deutschland

2.1. Die Vorläufer der Bismarckschen Sozialversicherung: Tradierte Formen deutscher Sozialpolitik im 19.Jahrhundert

Die Entstehung der Sozialversicherung in Deutschland wird in der Regel mit der Amtszeit des Reichskanzlers Otto von Bismarck in Verbindung gebracht. Einige Vorläufer dieser gesamtgesellschaftlichen Sozialversicherung sind jedoch auch schon früher im 19. Jahrhundert vorhanden. Erste versicherungsähnliche Solidaritätsgemeinschaften gab es sogar schon seit dem 14. Jahrhundert in den städtischen Zünften, die ihre Mitglieder zu Beitragszahlungen verpflichteten, die Verwendung fanden, etwa um Bedürftige in Hospitäler einweisen zu können. Ähnliche Solidaritätsgemeinschaften entstanden später auch in Knappschaften und Innungen.

Die im Mittelalter noch durch die Kirchen betreute und auf Almosen beruhende Armenfürsorge wurde in der Frühen Neuzeit nach und nach von den Städten übernommen.[3]

Die Vorläufer der Bismarckschen Sozialversicherung im 19. Jahrhundert entstanden in erster Linie als Folge, der sich vollziehenden gesellschaftlichen Veränderungen. Medizinische Fortschritte und die Reduzierung der Kindersterblichkeit führten zu einem deutlichen Bevölkerungswachstum. Der technische Fortschritt ermöglichte eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität, wodurch die noch zu Beginn des Jahrhunderts auftretenden Hungersnöte verhindert werden konnten. Bauernbefreiung, Gewerbefreiheit und die einsetzende Industrialisierung setzten zudem die Urbanisierung in Deutschland in Gang. Die wachsenden Städte und die veränderten Lebensbedingungen der Industriearbeiter bildeten außerdem die Voraussetzung für die Entstehung von Vereinen und Gewerkschaften. Zu ersten Gewerkschaftsgründungen kam es gegen Ende der 1860er Jahre, während bei den Vereinsgründungen vor allem die des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (ADAV) im Jahr 1863 zu nennen ist. In ihrer Gesamtheit führten die genannten gesellschaftlichen Entwicklungen zu einer Veränderung der Ausgangslage, die die Entstehung der Sozialversicherung ermöglichte.[4]

So entstand beispielsweise 1842 in Preußen ein „Gesetz über die Verpflichtung zur Armenpflege“, das 1876 in das Reichsrecht übernommen wurde und als Vorläufer der heutigen Sozialhilfe anzusehen ist. Ein weiteres Element, das speziell in der späteren deutschen Sozialversicherung zu erkennen ist, sind die Arbeitgeberverpflichtungen. Sie entstammen noch den patriarchalischen Traditionen, beispielsweise der Grundherrschaft, die durch die preußische Gesindeordnung von 1810 geregelt wurde. Erste Ansätze einer Arbeitgeberverpflichtung in der Sozialgesetzgebung lassen sich anhand des Unterstützungskassen- sowie des Knappschaftsgesetzes von 1854 nachweisen. Wenn auch nur vergleichsweise wenige Arbeiter von dieser Regelung betroffen waren, so ist sie doch ein Beleg dafür, dass bereits vor der Bismarckschen Sozialgesetzgebung Versicherungsbeiträge zu gleichen Anteilen von Arbeitern und Arbeitgebern beglichen wurden. Auch später im 19. Jahrhundert waren betriebliche Sozialeinrichtungen wichtige Vorstufen bei der Entstehung der gesetzlichen Sozialversicherung. Zum Beispiel wurden in den sechziger und siebziger Jahren zahlreiche Modelle einer betrieblichen Kranken- und Unfallversicherung eingeführt, die ab 1871 mit der Verabschiedung des Reichshaftpflichtgesetzes, dem Vorläufer der modernen Unfallversicherung, auch von der Politik unterstützt wurden.[5]

Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass die deutsche Sozialgesetzgebung, aber auch die Schaffung von sozialen Sicherungssystemen auf betrieblicher Ebene, bereits vor dem Amtsantritt des Reichskanzlers Bismarck im Vergleich zum europäischen Ausland relativ stark ausgeprägt waren. Diese besondere Tradition einer deutschen Sozialpolitik auf kleineren Ebenen diente Bismarck somit als Grundlage für den Ausbau des Sozialversicherungssystems auf gesamtgesellschaftlicher Ebene.

2.2. Die Sozialgesetzgebung des Reichskanzlers Bismarck ab 1881

Der Anfang der Sozialgesetzgebung in Deutschland hängt maßgeblich von den Bestrebungen des damaligen ersten Reichskanzlers Bismarck ab. Otto von Bismarck wurde 1815 in der Nähe von Berlin als Sohn eines Adligen geboren und studierte später Jura in Göttingen und Berlin. Bereits 1847 wurde der konservative Politiker Bismarck Mitglied des preußischen Landtags und setzte sich im darauf folgenden Revolutionsjahr für deren gewaltsame Unterdrückung ein. Später war er Mitglied im Frankfurter Bundestag und als Botschafter in Russland und Frankreich tätig. Berühmtheit erlangte er vor allem durch seine Beteiligung an den Einigungskriegen, die schließlich zur Gründung des Deutschen Reiches in Versailles 1871 führten. In der Zeit seiner Kanzlerschaft von 1871 bis 1890 bezeichnete er Deutschland in Bezug auf seine Außenpolitik als „saturiert“ und begann sich daher verstärkt als konservativer Innenpolitiker zu profilieren.[6]

Bereits zu Beginn der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts setzte sich Bismarck für eine Neubelebung der Arbeiterpolitik ein. Er vertrat die Ansicht, dass den Wünschen der Arbeiterschaft nachgekommen werden sollte, „soweit es mit den allgemeinen Staatsinteressen verträglich sei“. Gleichzeitig wiederholte Bismarck jedoch auch seine Ansichten über die Ziele der Sozialdemokratie, deren „staatsgefährliche Agitationen“ bedrohlich seien. Daher ging er während seiner gesamten Amtszeit auch energisch gegen die Gefahr vor, die für ihn von der politischen Linken ausging, wie sich etwa anhand der später erlassenen Sozialistengesetze verdeutlichen lässt.

Auf Bismarcks Initiative hin wurde bereits 1871 eine Konferenz sozialpolitischer Experten einberufen, die neue Konzepte zur Arbeiterschutzpolitik entwerfen sollte. Diese Bemühungen blieben zunächst jedoch ohne Erfolg, da die vorgelegten Gesetzentwürfe im Reichstag keine Mehrheit fanden.[7]

Erst ab 1876 ergab sich eine politische Konstellation, die es Bismarck ermöglichte, erneute Versuche zu einer Reform der Arbeiterschutzgesetzgebung einzuleiten. Nach einigen neuerlichen Fehlversuchen, die in erster Linie an den von Bismarck beabsichtigten Staatszuschüssen sowie an der geplanten Einführung von Berufsgenossenschaften scheiterten, kam es schließlich zur Verlesung der berühmten Kaiserlichen Botschaft von 1881. Diese Thronrede, die zu Beginn der ersten Sitzung des fünften Deutschen Reichstages verlesen wurde, forderte den Aufbau eines Sozialversicherungssystems, das weite Teile der Gesellschaft und insbesondere der Arbeiter umfassen sollte.[8] Begünstigt von der politischen Ausgangslage im Deutschen Reichstag, konnte der Reichskanzler in den folgenden Jahren zahlreiche Ziele seiner Versicherungspolitik umsetzen und legte somit den Grundstein für die Sozialversicherungsgesetzgebung in Deutschland. Die wichtigsten Gesetze sollen im Folgenden kurz mit Blick auf die Gruppe der Betroffenen, ihre Leistungen und die Finanzierung untersucht werden.

Als erste bedeutende gesetzliche Neuerung trat schon 1883 das erste deutsche Krankenversicherungsgesetz in Kraft. Die Krankenversicherungspflicht erstreckte sich nun auf einen größeren Teil der Arbeiterschaft und auf alle Angestellten mit einem Jahresverdienst von bis zu 2.000 Mark. Auch Frauen und Kinder wurden besser gegen eventuelle Risiken abgesichert, da die Möglichkeit bestand, Familienangehörige in die Versicherung mit einzubeziehen. Im Krankheitsfall wurde das sogenannte Krankengeld bis zu 13 Wochen lang ausbezahlt und entsprach 50% des Lohns, betrug allerdings maximal zwei Mark pro Tag. Finanziert wurde diese Krankenversicherung von Beiträgen, die zu zwei Dritteln von den Arbeitnehmern und zu einem Drittel von den Arbeitgebern getragen wurden.

Der Beitragssatz machte hierbei bis zu 6% des Einkommens aus. Bereits ein Jahr nach der Krankenversicherung trat 1884 das Unfallversicherungsgesetz in Kraft.

Ähnlich wie bei der Krankenversicherung, erstreckte sich auch die Unfallversicherung auf einen größeren Teil der Arbeiterschaft, wie auf alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen von bis zu 2.000 Mark. Der Versicherungsfall trat immer dann ein, wenn ein Arbeiter sich an seinem betrieblichen Arbeitsplatz schwer verletzte. Die in diesem Falle fällig werdende Verletztenrente betrug bis zu zwei Drittel des Arbeitslohnes bei völliger Erwerbsunfähigkeit und 100% des Lohnes bei Pflegebedürftigkeit. Das Prinzip der Unfallversicherung war eine Umlagefinanzierung durch ausschließliche Arbeitgeberbeiträge.[9]

Die dritte grundlegende Säule der Bismarckschen Sozialversicherung war die Einführung einer Invaliditäts- und Alterssicherung, die 1889 verabschiedet wurde und schließlich 1891 in Kraft trat. Die Versicherungspflicht bestand für alle Lohnarbeiter und Angestellte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 2.000 Mark. Für Unternehmer bestand wie heute ein Selbstversicherungsrecht. Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherungskasse hatten alle Arbeiter, die das siebzigste Lebensjahr erreicht hatten und mindestens dreißig Beitragsjahre nachweisen konnten. Um einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu erlangen mussten Arbeiter und Angestellte mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen. Die finanziellen Leistungen umfassten eine Witwenrente in Höhe von 20% des Jahreseinkommens beziehungsweise eine Invaliden- oder Altersrente in Höhe von mindestens 60 Mark monatlich. Die Höhe der Rentenauszahlung war damals wie heue von der Anzahl der Beitragsjahre sowie der Lohnklasse abhängig. Die Finanzierung der Rentenversicherung fand zu gleichen Teilen aus Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber statt. Der errechnete Beitragssatz lag im Durchschnitt bei 1,7% des Lohns.[10]

Auffällig ist bei der Untersuchung dieser ersten Sozialgesetzgebung unter Reichskanzler Bismarck, dass sich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert bis hin zum heutigen Sozialversicherungssystem sowohl die Gliederung, als auch die Finanzierung des Systems nur unwesentlich geändert haben. Schon in den folgenden Jahren bis zum Ersten Weltkrieg sollte es allerdings eine stete Erweiterung des betroffenen Personenkreises geben, auf den sich die Sozialversicherung erstreckte.

[...]


[1] Gerhard A. Ritter: Sozialversicherung in Deutschland und England – Entstehung und Grundzüge im Vergleich, in: Klaus Tenfelde und Heinrich Volkmann (Hrsg.): Arbeitsbücher: Sozialgeschichte und soziale Bewegung, München 1983; Peter A. Köhler und Hans F. Zacher (Hrsg.): Ein Jahrhundert Sozialversicherung – in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und der Schweiz, in: Schriftenreihe für Internationales und Vergleichendes Sozialrecht, Band 6, Berlin 1981.

[2] J. R. Hay: Employers and Social Policy in Britain: the Evolution of Welfare Legislation 1905-1914, in: Social History 2, 1977, S. 435-455; Pat Thane (Hrsg.): The Origins of British Social Policy, London 1978.

[3] Peter A. Köhler und Hans F. Zacher (Hrsg.): Ein Jahrhundert Sozialversicherung – in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und der Schweiz, in: Schriftenreihe für Internationales und Vergleichendes Sozialrecht, Band 6, Berlin 1981, S. 57-83.

[4] Florian Tennstedt: Sozialgeschichte der Sozialpolitik in Deutschland – Vom 18. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, Göttingen 1981, S. 135-160.

[5] Gerhard A. Ritter: Sozialversicherung in Deutschland und England – Entstehung und Grundzüge im Vergleich, in: Klaus Tenfelde und Heinrich Volkmann (Hrsg.): Arbeitsbücher: Sozialgeschichte und soziale Bewegung, München 1983, S. 18-27.

[6] http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/BismarckOtto/index.html (19.03.2006).

[7] Gerhard A. Ritter: Sozialversicherung in Deutschland und England – Entstehung und Grundzüge im Vergleich, in: Klaus Tenfelde und Heinrich Volkmann (Hrsg.): Arbeitsbücher: Sozialgeschichte und soziale Bewegung, München 1983, S. 25.

[8] Peter A. Köhler und Hans F. Zacher (Hrsg.): Ein Jahrhundert Sozialversicherung – in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und der Schweiz, in: Schriftenreihe für Internationales und Vergleichendes Sozialrecht, Band 6, Berlin 1981, S. 83-90.

[9] Ebd.: S. 92-96.

[10] A.a.O.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Entstehung und die Entwicklung der Sozialversicherung in England und Deutschland vom 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Philosophische Fakultät)
Veranstaltung
Geschichte des Alterns und der älteren Menschen im 19. und 20. Jh.
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
29
Katalognummer
V73886
ISBN (eBook)
9783638636322
ISBN (Buch)
9783638754828
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entstehung, Entwicklung, Sozialversicherung, England, Deutschland, Jahrhundert, Ersten, Weltkrieg, Geschichte, Alterns, Menschen
Arbeit zitieren
Magister Artium Björn Schröder (Autor:in), 2006, Die Entstehung und die Entwicklung der Sozialversicherung in England und Deutschland vom 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73886

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