Inzwischen ist es zulässig, sich für die Geschäftstätigkeit in eigenem Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union zu bedienen. In diesem Zusammenhang wurde die englische Limited vor allem auch wegen ihrer Flexibilität in der Kapitalausstattung zunehmend populär. In England gibt es keine organisatorisch der deutschen GmbH entsprechende Form der Kapitalgesellschaft. Die wirtschaftliche Funktion der GmbH wird hier von den privaten Formen der Aktiengesellschaft (Private limited company) ausgefüllt. Teilweise wird verbreitet, dass wenn die Insolvenz durch den Geschäftsführer verschleppt wird, bei der Limited keine persönliche Haftung und Strafbarkeit bestehe. Tatsächlich darf das deutsche GmbH-Gesetz grundsätzlich nicht auf die englische Limited angewendet werden, was der BGH am 13.03.2005 unter Az. II ZR 5/03 nochmals feststellte und den Fall zurückwies. Daher greift auch die Insolvenzverschleppung nach § 64 GmbHG bei der Limited nicht. Für diese gilt das englische Gesellschaftsrecht (Companies Act). Die eigentlichen Insolvenzverfahren, die Rechte der Gläubiger und auch die Haftungen der Geschäftsführer in einem europäischen Nachbarstaat unterscheiden sich zum Teil erheblich von der Lage in Deutschland.
Nun stellt sich die Frage, welche Haftungsregelungen im Falle der Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer im englischen Recht gelten. Dies soll in dieser Seminararbeit am Beispiel der deutschen GmbH und englischen Ltd. veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung: Insolvenzverschleppung kein Limited-Thema ?
Erstes Kapitel: Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Insolvenzverschleppung nach deutschem Recht
A. Der Geschäftsführer in der Insolvenzkrise
B. Die strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers für Insolvenzverschleppung
C. Die zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers für Insolvenzverschleppung
I. Rechtsfolgen
1.) Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
2.) Haftung gegenüber der Gesellschaft
3.) Haftung gegenüber Gesellschaftern
II. Geltendmachung und Umfang der Ansprüche
1.) Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger
2.) Ansprüche der Gesellschaft
Zweites Kapitel: Die Haftung des Limited-Directors für Insolvenzverschleppung nach englischem Recht
A. Der Director in der Insolvenzkrise
B. Die strafrechtliche Haftung des Directors für Insolvenzverschleppung
C. Die zivilrechtliche Haftung des Directors für Insolvenzverschleppung
I. Rechtsfolgen
1.) Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
2.) Haftung gegenüber der Gesellschaft
3.) Haftung gegenüber Gesellschaftern
II. Geltendmachung und Umfang der Ansprüche
1.) Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger
2.) Ansprüche der Gesellschaft
D. Insolvenzverschleppung des Directors einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland – Welches Recht ist anzuwenden?
Schlussbemerkungen:
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Konsequenzen für Geschäftsführer bzw. Directors bei einer Insolvenzverschleppung im Vergleich zwischen deutschem GmbH-Recht und englischem Recht für die Limited, um insbesondere die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Unternehmensformen zu beleuchten.
- Rechtliche Einordnung der Insolvenzkrise nach deutschem und englischem Recht.
- Untersuchung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Geschäftsführern.
- Analyse der zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen gegenüber Gläubigern und der Gesellschaft.
- Bewertung der Anwendbarkeit des Gesellschaftsrechts bei einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland.
Auszug aus dem Buch
C. Die zivilrechtliche Haftung des Directors für Insolvenzverschleppung
Im englischen Recht löst die durch Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht herbeigeführte Verzögerung des Insolvenzverfahrens keine Insolvenzverschleppungshaftung des Directors wie im deutschen Recht aus. Um eine entsprechende Haftung des verantwortlichen Directors auszulösen, müssen neben der Fortführung der insolvenzreifen Gesellschaft grundsätzlich weitere Geschäftsführungsfehler; wenigstens ein Verstoß gegen Gläubigerschutzinteressen hinzukommen. Dem Director ist somit keine klare Handlungsdirektive gegeben und setzt sich hierdurch einer großen Gefahr fahrlässigen haftungsbegründeten Fehlverhaltens aus. Dem aus sec. 214 IA (wrongful trading) resultierenden Anspruch gegen den Director wegen der offenen Fassung der Haftungsvoraussetzungen sind keine klaren Konturen verliehen. Das deutsche Recht ist insofern kalkulierbarer und strenger als das englische Recht. Im Hinblick auf das Verschulden des Directors ist das englische Recht dem deutschen weitgehend vergleichbar. Auch ist neben vorsätzlichem Verhalten die fahrlässige Insolvenzverschleppung für das eine Haftung ausreichend.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Insolvenzverschleppung kein Limited-Thema ?: Die Einleitung beleuchtet die Popularität der englischen Limited und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Haftung bei Insolvenzverschleppung im englischen Recht im Vergleich zur deutschen GmbH.
Erstes Kapitel: Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Insolvenzverschleppung nach deutschem Recht: Dieses Kapitel behandelt die straf- und zivilrechtliche Haftung des deutschen Geschäftsführers bei Insolvenzreife, einschließlich der Ansprüche von Gläubigern und der Gesellschaft.
Zweites Kapitel: Die Haftung des Limited-Directors für Insolvenzverschleppung nach englischem Recht: Hier wird die Haftungssituation eines Directors in England analysiert, wobei insbesondere der Unterschied zwischen deutschen Insolvenzstraftaten und englischen Regelungen sowie die Problematik des Verwaltungssitzes in Deutschland untersucht werden.
Schlussbemerkungen:: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die Rechtslage bei Insolvenzverschleppung grenzüberschreitend weitgehend ungeklärt ist und plädiert für eine einheitliche europäische Regelung.
Schlüsselwörter
Insolvenzverschleppung, Geschäftsführer, Limited, GmbH, Haftung, Gläubigerschutz, Insolvenzrecht, England, Deutschland, Wrongful Trading, Gesellschaftsrecht, Insolvenzantragspflicht, Unternehmenskrise, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit analysiert die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Directors für das Verschleppen von Insolvenzverfahren im Kontext des deutschen und englischen Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Fokus stehen die straf- und zivilrechtliche Haftung, die Unterscheidung zwischen deutschen und englischen Insolvenzgründen sowie die Besonderheiten der englischen Limited.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Unterschiede in den Haftungsregelungen bei Insolvenzverschleppung am Beispiel der deutschen GmbH und der englischen Limited aufzuzeigen und zu klären, welches Recht anzuwenden ist.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Literaturanalyse unter Einbeziehung aktueller Gesetzesbestimmungen und relevanter obergerichtlicher Urteile.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der deutschen GmbH-Haftung und der englischen Limited-Director-Haftung, inklusive der Rechtsfolgen für Gläubiger und Gesellschaft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Insolvenzverschleppung, Haftung, Geschäftsführer, Limited, GmbH und Gläubigerschutz.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei Wrongful Trading im englischen Recht?
Im Gegensatz zum deutschen Recht reicht die bloße Insolvenzverschleppung in England oft nicht aus; es müssen meist weitere Geschäftsführungsfehler oder Verstöße gegen Gläubigerschutzinteressen vorliegen.
Welche Rolle spielt der Sitz einer englischen Limited?
Die Arbeit erörtert die strittige Frage, ob bei einer in Deutschland tätigen Limited deutsches oder englisches Recht zur Anwendung kommt, wobei die BGH-Rechtsprechung den Ort der Gesellschaftsgründung als maßgeblich festlegt.
Können Gläubiger den Director einer Limited direkt in Anspruch nehmen?
Nein, die Möglichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme ist im englischen Recht in der Regel nicht gegeben; Ansprüche werden meist vom Insolvenzverwalter geltend gemacht.
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- B.A. BWL- Corporate Finance Nicole Dickgiesser (Author), 2006, Die Haftung des Geschäftsführers für Insolvenzverschleppung nach deutschem und englischem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74052