Diese Arbeit widmet sich der Frage, welchen Stellenwert Abu Hanifa (80/699-150/767) und seine Schüler dem Hadis zuteilten und wie sie ihn verstanden und benutzt haben. Hier geht es also um die Grundlagen des Hadis („Usul al-Hadis“) bei den Hanafiten. Von den Hanafiten wird deshalb gesprochen, weil es auf Grund der Quellenlage nicht möglich ist, eine wissenschaftlich fundierte Aufstellung der Methode Abu Hanifas zu erstellen, da es nur sehr wenige von ihm selbst verfasste Schriften gibt. Diese wenigen jedoch sind in der Islamwissenschaft hinsichtlich ihrer Authentizität umstritten. Zur Zeit Abu Hanifas war es nämlich üblich, seine Gedanken und Ideen im Zuge des „Imla-Verfahrens“ zu verbreiten. Das heißt, man erfährt von der Methode Abu Hanifas nur durch die Feder seiner Schüler. Dieser Sachverhalt wirft die Frage auf, inwieweit besagte Gedankengänge wirklich die des Abu Hanifa darstellen und nicht schon durch Interpretation des Schreibers umgestaltet wurden. Ein weiterer Grund ist, dass Abu Hanifa selbst nicht zu den Hadis-Gelehrten gezählt wird. Im Gegenteil wurde ihm sogar nachgesagt, dass er nur 27 Überlieferungen kennen würde , und al-Gazali soll gesagt haben, dass er deshalb kein muctehid sein könne. Hier spielt die Aufspaltung in die zwei Schulen, die Rechtsschule der Meinung (rayy) aus dem Irak und die Rechtsschule der Tradition aus Medina, eine große Rolle. Es ging so weit, dass die eine Seite von der anderen Seite keine Überlieferungen akzeptierte. In dieser Zeit wurden auch viele Aussagen getätigt, die darauf abzielten, die Mitglieder der jeweils anderen Schule der Inkompetenz zu bezichtigen. Auch ist davon auszugehen, dass in dieser Phase viele gefälschte Überlieferungen entstanden sind. Jedenfalls würde eine Konzentration auf Abu Hanifa und seine Methode dadurch sehr erschwert. Mit der Zeit jedoch fand eine Synthese der beiden Schulen statt, und spätestens mit Abu Yusuf (113/731-182/798) hatten auch die Hanafiten einen Hadis-Gelehrten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition von uṣūl al-ḥadīṯ
3. Quellenlage
4. Einteilung der Überlieferungen
5. Die Eigenschaften eines rāwī
5.1 Muss der Überlieferer ein faqīh sein?
5.2 Die Eigenschaft al-ḍabṭ
6. Die Verwendung der Einzeltradition
6.1. Die Einzeltradition eines Nichtjuristen
6.2 Die Einzeltradition und ʿumūm al-balwā
6.3 Die Einzeltradition und das Handeln des rāwī
7. Abrogation
7.1 Abrogation von Sunna durch Koran
7.2 Abrogation von Koran durch die Sunna
8. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Stellenwert und die Handhabung des Ḥadīṯ bei der Ḥanafīya. Aufgrund einer schwierigen Quellenlage bezüglich Abū Ḥanīfas eigener Schriften rekonstruiert die Arbeit die methodischen Grundlagen des Ḥadīṯ-Verständnisses der Ḥanafīten primär anhand ihrer rechtswissenschaftlichen Literatur (uṣūl al-fiqh) und analysiert kritisch die Kriterien für die Annahme oder Ablehnung von Überlieferungen sowie die Konzepte zur Abrogation.
- Grundlagen des uṣūl al-ḥadīṯ bei den Ḥanafīten
- Methodische Anforderungen an Überlieferer (rāwī)
- Kriterien für den Gebrauch von Einzeltraditionen (āḥād)
- Konzept der ʿumūm al-balwā als Ausschlusskriterium
- Theorie und Praxis der Abrogation (nāsīḫ und mansūḫ)
Auszug aus dem Buch
5.1 Muss der Überlieferer ein faqīh sein?
Die Ḥanafīten verlangen von den Überlieferern, die etwas nur der Bedeutung nach überliefern, dass sie zu den Rechtsgelehrten gehören, damit gesichert sei, dass der Überlieferer sich im Klaren darüber war, was eine Änderung im Wortgebrauch für Auswirkungen hat. In der islamischen Literatur finden sich einige Beispiele dafür, welche Auswirkungen eine unterschiedliche Wortwahl haben kann. Ausgewählt wurden hier zwei Beispiele aus dem Bereich der Gebetshandlungen. Beide Beispiele stammen aus dem Buch „aṯar al-ḥadīṯ aš-šarīf fī iḫtilāf al-aʾimmah al-fuqahāʾ“ von Muḥammad Awwāma, einem syrischen Ḥadīṯ-Gelehrten unserer Zeit, und werden hier in der Übersetzung wiedergegeben. „Erstes Beispiel: Abū Dāwūd hat folgendes über den Weg […] und der hat von Abī Hurairah überliefert: Der Gesandte Allahs sprach: Es macht nichts, dass jemand das Totengebet in der Mosche verrichtet. In manchen alten Handschriften und Überlieferungen wird es so ausgedrückt, in anderen Überlieferungen dagegen nach der Art, es bringt dem nichts [der in der Moschee das Begräbnisgebet verrichtet]. Zum Beispiel wurde eine Überlieferung dieser Art in dem al-muṣannaf (III, 527) des ʿAbdarrazzāq ebenfalls über den Kanal […] und Abū Hurairah überliefert.“
Diese Überlieferungen beziehen sich auf das Begräbnisgebet und wurden für die Frage nach dem Ort, an dem jenes verrichtet werden darf, herangezogen. Die Unterschiede im Wortlaut hatten zur Folge, dass es bei den Ḥanafīten z. B. verpönt ist, das Gebet in der Mosche zu verrichten, während es beispielsweise bei den Schafiiten durchaus erlaubt ist. Das zweite Beispiel bezieht sich auf das Verhalten eines Gläubigen, der an einem Gemeinschaftsgebet, das bereits begonnen hat, teilnehmen möchte. Um die Frage zu klären, wie dieser sich zu verhalten habe, wurden ebenfalls wieder diverse Überlieferungen herangezogen, die ihrerseits auch mit unterschiedlichen Wortlauten überliefert wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Herausforderung, die Ḥadīṯ-Methode Abū Ḥanīfas aufgrund dünner Quellenlage aus den Werken seiner Schüler und der hanafīitischen Rechtsliteratur zu rekonstruieren.
2. Definition von uṣūl al-ḥadīṯ: Es wird die Definition von uṣūl al-ḥadīṯ als Wissenschaft zur Bewertung der Überlieferer und Überlieferungen dargelegt, basierend auf as-Suyūṭī.
3. Quellenlage: Das Kapitel diskutiert die Problematik, ob eine spezifische hanafīitische Ḥadīṯ-Literatur existiert oder ob die hanafīitischen Regelungen aus der allgemeineren Rechtsliteratur (uṣūl al-fiqh) abgeleitet werden müssen.
4. Einteilung der Überlieferungen: Es wird die Differenzierung zwischen Mehrfach- und Einzelüberlieferungen erläutert, wobei die Ḥanafīten eine spezifische dreistufige Einteilung der Überlieferungen vornehmen.
5. Die Eigenschaften eines rāwī: Dieses Kapitel behandelt die Anforderungen an den Überlieferer, insbesondere das Erfordernis, ein faqīh zu sein, sowie die Bedeutung der Gedächtnisleistung (al-ḍabṭ).
6. Die Verwendung der Einzeltradition: Es wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen die Ḥanafīten Einzeltraditionen als Rechtsquelle anerkennen, einschließlich der Kriterien der Rechtsgelehrsamkeit des Überlieferers und des Konzepts der ʿumūm al-balwā.
7. Abrogation: Die Abhandlung untersucht die Theorie von nāsīḫ (abrogierend) und mansūḫ (abrogiert) bei den Ḥanafīten, einschließlich der Regeln für die Abrogation zwischen Koran und Sunna.
8. Resümee: Das Fazit fasst zusammen, dass die Terminologie eine der größten Hürden für das Verständnis darstellt und plädiert für eine umfassendere, chronologische und rechtsvergleichende Untersuchung.
Schlüsselwörter
Ḥanafīya, Abū Ḥanīfa, Ḥadīṯ, uṣūl al-ḥadīṯ, Einzeltradition, rāwī, faqīh, al-ḍabṭ, ʿumūm al-balwā, Abrogation, nāsīḫ, mansūḫ, Sunna, Überlieferung, Rechtswissenschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, welchen Stellenwert der Ḥadīṯ bei Abū Ḥanīfa und seinen Schülern einnahm und wie die Ḥanafīten methodisch mit diesen Traditionen umgingen.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die Definition von Ḥadīṯ-Wissenschaften (uṣūl al-ḥadīṯ) im hanafīitischen Kontext, Kriterien für die Zuverlässigkeit von Überlieferern, Bedingungen für die Akzeptanz von Einzelüberlieferungen und die Lehre der Abrogation.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist es, die spezifische methodische Haltung der Ḥanafīten zum Ḥadīṯ aufzuzeigen, trotz der Schwierigkeit, diese direkt aus Schriften Abū Ḥanīfas ableiten zu können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Publikation verwendet?
Es handelt sich um eine literaturgeschichtliche und rechtswissenschaftliche Analyse, die hanafīitische Quellen und uṣūl-Werke auswertet, um Regeln zur Ḥadīṯ-Handhabung zu rekonstruieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Im Hauptteil werden die Eigenschaften eines Überlieferers (faqīh-Sein, Gedächtnis), Regeln zum Umgang mit Einzeltraditionen (z.B. im Verhältnis zu allgemeinen Rechtsprinzipien) und die Abrogation von Koran und Sunna detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit ist charakterisiert durch Begriffe wie Ḥanafīya, Einzeltradition, Ḥadīṯ-Kritik, Abrogation und Rechtsmethodik (uṣūl).
Warum fordern die Ḥanafīten, dass ein Überlieferer ein faqīh sein sollte?
Die Ḥanafīten fordern dies, damit der Überlieferer die rechtliche Tragweite von Wortveränderungen bei der Sinnüberlieferung korrekt einschätzen kann und nicht versehentlich Rechtsbestimmungen verfälscht.
Was bedeutet der Begriff ʿumūm al-balwā in diesem Kontext?
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium: Eine Einzeltradition wird abgelehnt, wenn sie ein Thema betrifft, das so alltäglich ist, dass es Allgemeinwissen unter den Gläubigen sein müsste und somit mutawātir überliefert worden sein sollte.
Inwiefern ist das Konzept der Abrogation bei den Ḥanafīten umstritten?
Es ist umstritten, da die Autorität zur Abrogation göttlich ist, was Fragen darüber aufwirft, welche Quellen (Koran vs. Sunna) andere in welchem Maße abrogiert haben dürfen und welche methodischen Voraussetzungen dafür gelten.
- Quote paper
- Jürgen Leibfried (Author), 2007, Usul al-Hadis bei den Hanafiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74231