Ratingagenturen - Aufgaben und Kritikpunkte


Hausarbeit, 2006

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rating – Was ist das?
2.2 Rechtsgrundlagen
2.2.1 Von Basel I nach Basel II

3. Unterscheidung in Internes und Externes Rating
3.1 Internes Rating
3.2 Externes Rating

4. Externes Rating durch Rating-Agenturen
4.1 Rating- Agenturen im Vergleich
4.2 Präsentation der HERMES Rating GmbH, Hamburg

5. Ablauf des externen Rating-Verfahrens
5.1 Auswahl der Rating- Agentur
5.2 Rating- Vertrag
5.3 Phasen des Ablaufes

6. Rating-Analyst

7. Rechtliche Stellung von Rating-Agenturen
7.1 Regulierung der Rating- Agenturen
7.2 Anerkennungsstandards nach Basel II
7.3 Haftung der Rating- Agenturen
7.1.1 Haftung gegenüber dem Kunden
7.1.2 Haftung gegenüber dem Kapitalgeber

8. Kritikpunkte

9. Fazit

Anlage

Literaturverzeichnis
Monographien
Zeitschriftenartikel
Internet-Quellen

1. Einleitung

Rating- Verfahren externer Rating- Agenturen sind in der Finanzwelt nicht mehr hinweg zu denken; sie spielen eine immer bedeutendere Rolle für Banken, Versicherungen, Unternehmen und Investoren. Die zentrale Aufgabe des Rating ist die Koordination auf dem Kapitalmarkt, d.h. sie fungieren als Mittler zwischen Kapitalangebot und – nachfrage. Rating-Agenturen sind Finanzdienstleister, welche sich auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Schuldnern mittels so genannter Ratings spezialisiert haben.

Seit etwa anderthalb Jahren befinden sich Rating-Agenturen allerdings in der Diskussion. Angesichts der regen Debatten um Basel II und dem damit verbundenen Rating fragt sich heute so mancher Unternehmer: Was ist mit Basel II und Rating gemeint? Was hat das mit mir zu tun? Welche Kosten kommen auf mich zu? Diese und viele weitere offene Fragen sollen in den nachfolgenden Kapiteln beantwortet werden.

2. Rating – Was ist das?

Auf Grund der weit reichenden Bedeutung des Ratings bei Finanzierungsvorgängen ist zunächst die Definition und Abgrenzung des Rating-Begriffs notwendig. Der Rating-Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum. Im Jahre 1850 trat der Begriff erstmals im Zusammenhang mit der Bonitätseinstufung von Schuldnern auf. Heutzutage findet man den Rating-Begriff in diversen Lebensbereichen vor, beispielsweise bei der Klassifizierung von Hotels, der Ermittlung von Einschaltquoten und bei der Einstufung von Sportlern. Darüber hinaus wird er allerdings auch für die Bewertung der Bonität von Schuldnern verwendet.[1]

Das Grundprinzip des Ratings besteht daraus, dass es stets um eine „Klassifizierung“ oder „Bewertung“ geht, an die die Vergabe einer Zensur geknüpft ist.[2]

Man unterscheidet drei Arten von Rating: Produkt-Rating, Rating für Aktien und Credit-Rating. Bei den hier angestellten Betrachtungen handelt es sich erstlinig um das Credit-Rating.

Das Credit-Rating soll eine Prognose über die Zahlungsfähigkeit abgeben. Die entstandene Zensur durch das Credit-Rating bringt die Bonität eines Zahlungsverpflichteten zum Ausdruck bzw. die Wahrscheinlichkeit, dass der Zahlungsverpflichtete irgendwann einmal zahlungsunfähig wird.

Das Rating stellt also einen zentralen Bestandteil bei allen Finanzierungsvorgängen und Kapitalmaßnahmen dar. Ratings prognostizieren die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Unternehmen in Zukunft seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig nachkommen wird. Ob die Prognose zutreffend war, stellt sich erst in der Zukunft heraus.[3]

2.1 Grundbegriffe

Ratings „benoten“ die Bonität von Schuldnern. Diese Benotung ist ein wichtiges Instrument, um den Preis für Fremdkapital, den Zins, bestimmen zu können. Bei einer guten Kreditwürdigkeit ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass es bei der Rückzahlung der Verbindlichkeit zu Problemen kommt. Somit kann der Zins niedriger ausfallen. Haben die Schuldner dagegen eine schlechte Bonität, ist für sie mit einem höheren Zins zu rechnen.

Die Skalen und Symbole sind daher ein wesentliches Element von Rating-Systemen, um die Klassifizierungen zum Ausdruck zu bringen. Die gebräuchliche Rating-Skala geht auf John Moody zurück. Je nach Ratingagentur ist allerdings eine Abweichung der Buchstabenkombination denkbar.[4] Im Folgenden werden die verschiedenen Skalen/Symbole erläutert:

Notation Beschreibung

AAA Ein AAA ist das beste zu vergebene Rating. Es drückt aus, dass die Fähigkeit

des zu beurteilten Unternehmens, seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen

nachzukommen, extrem stark ausgeprägt ist. Die Sicherheitsspanne ist sehr

groß und außergewöhnlich stabil.

AA Die Abweichung eines mit AA beurteilten Unternehmens vom AAA-Optimum

ist gering. Die Fähigkeit zur Erfüllung der Fremdkapitalverpflichtung ist sehr

gut.

A Ein mit A beurteiltes Unternehmen ist im Vergleich zu Unternehmen in den höheren Kategorien AAA und AA anfälliger gegenüber Verschlechterungen

der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Fähigkeit, finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, ist jedoch nach wie vor gut.

BBB Ein mit BBB geratetes Unternehmen hat zum Zeitpunkt des Ratings angemessene Vorkehrungen zum Gläubigerschutz getroffen. Es ist jedoch eher wahrscheinlich, dass nachteilige wirtschaftliche Bedingungen oder Veränderung der äußeren Umstände zu einer verminderten Fähigkeit des Schuldners führen, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

BB Bei einem als BB eingestuften Unternehmen ist die Situation durch unternehmensinterne oder –externe Faktoren geprägt, die die Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen können.

B Ein Unternehmen der Kategorie B ist gegenwärtig in der Lage, seinen Fremdkapitalverpflichtungen nachzukommen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass nachteilige geschäftliche, finanzielle oder wirtschaftliche Bedingungen die Fähigkeit oder Bereitschaft des Schuldners, seinen finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen, beeinträchtigen werden.

CCC Ein mit CCC beurteiltes Unternehmen ist von Zahlungsunfähigkeit bedroht. Die Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten hängt von günstigen geschäftlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Bedingungen ab. Entwickeln sich diese nachteilig, so ist es unwahrscheinlich, dass der Schuldner in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen.[5]

CC Ein CC- Rating signalisiert eine akute Gefahr der Zahlungsunfähigkeit.

C Eine Bewertung mit C wird vergeben, wenn bereits ein Insolvenzantrag gestellt oder ähnliche Maßnahmen ergriffen wurden, Zins- und Tilgungsleistungen gegenwärtig jedoch noch erfolgen.

D Dieses Rating wird erteilt, wenn Zins- oder Kapitalzahlungen in Bezug auf eine bestimmte Obligation am Fälligkeitsdatum nicht geleistet werden, die Nachfrist aber noch nicht abgelaufen ist. Das Rating dokumentiert in diesem Fall den Eintritt des Zahlungsverzugs bzw. der Zahlungsunfähigkeit.[6], [7]

2.2 Rechtsgrundlagen

2.2.1 Von Basel I nach Basel II

Banken, die weltweit tätig sind, benötigen eine globale Aufsicht. Um dies zu erreichen wurde 1974 der „Ausschuss für Bankbestimmungen und –Überwachung“ eingesetzt.

Dieser wurde 1989 in „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ umbenannt.

„Der Ausschuss hat seit Jahrzehnten und in mehreren Etappen Grundsätze für die Beaufsichtigung international tätiger Banken erarbeitet.“

In der Regel findet eine direkte Umsetzung der Bestimmungen in das nationale Recht statt, obwohl die Papiere des Ausschusses keinen bindenden Charakter haben.

Zu den bedeutenden Aufgaben des Ausschusses gehören die sog. Eigenkapitalregelungen, deren „Grundidee die Kopplung des notwendigen Eigenkapitals einer Bank an die Höhe der Geschäftsrisiken ist.“

Erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung

In den 80er Jahren war das Eigenkapital der bedeutendsten Banken weltweit auf einen gefährlich tiefen Stand gefallen. Zurückzuführen war dies auf einen „anhaltenden Verdrängungskampf“. Die Banken benötigten Eigenkapital um Verluste auszugleichen.

Dies war der Grund für die Schließung der „ersten Basler Eigenkapitalvereinbarungen“ (Basel I) im Jahre 1988.

Inhaltlich hatte dies zu bedeuten, dass Kredite, mit einer pauschalen Eigenkapitalquote von 8% des Kreditvolumens zu unterlegen waren. Bei einer Kreditsumme von EUR 1 Mio. hat der Kreditgeber damit EUR 80.000 Eigenkapital zu unterlegen.

Die Hauptziele dieser Vereinbarung bestanden darin, eine angemessene Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankwesen zu sichern und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.[8], [9]

EK= Bemessungsgrundlage x Bonitätsgewicht x Solvenzkoeffizient (8%)

Diese Eigenkapitalrichtlinie wurde in den 90er Jahren zum „international akzeptierten Standard, der in weit über 100 Ländern im Kreditwesen Anwendung fand.“

Durch die Weiterentwicklung des Finanzwesens wurden aber auch immer mehr Schwachstellen deutlich.

Im Mittelpunkt der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 stand das Kreditrisiko.

Sonstige Risiken, wie z. B. „Betriebs-, Liquiditäts-, Rechts- und Reputationsrisiken, wurden nicht explizit erfasst.“ In der Kritik stand, dass Kredite an „anerkannt solide oder zukunftsträchtige Unternehmen“ ebenso behandelt wurden wie Kredite schlechterer Qualität.

Dies war die Begründung um im Juni 1999 eine risikogerechtere Regelung zu treffen.[10]

Erstes Konsultationspapier zur Neuen Eigenkapitalvereinbarung

Drei grundlegende Verbesserungen erhielt die neue Regelung. Die erste bestand in der „Klärung und Erweiterung des Geltungsbereiches der bisherigen Eigenkapitalvereinbarungen“, d.h. „keine pauschale Unterlegung von Bankkrediten mit einem bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital, sondern eine unterschiedliche Unterlegung je nach Bonität des Schuldners“. Die zweite Änderung bestand dahin gehend, dass es hoch entwickelten Banken gestattet sein sollte, ein internes Rating- System zu nutzen.

Die dritte Veränderung bestand darin externe Rating- Agenturen einsetzen zu dürfen, um ihre „Forderungen gegenüber Staaten anhand von fünf Risikogewichten und ihre Forderungen gegenüber Wirtschaftsunternehmen und Banken anhand von drei Risikogewichten zu klassifizieren.“[11]

Zweites Konsultationspapier zur neuen Eigenkapitalvereinbarung

Das zweite Konsultationspapier zur neueren Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) liegt seit Januar 2001 vor und enthält drei Säulen, die zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollen.

Die Anwendung dieser Vereinbarung soll sich nicht wie bisher nur auf international tätige Banken erstrecken, sondern generell auf alle „bedeutenden“ Kreditinstitute. Erfasst werden sollen alle relevanten Bank- und Finanzdienstleistungen.

Die Risiken der Banken sollen individueller gemessen werden und dann entsprechend mit Eigenkapital unterlegt werden, d.h. „Wer weniger Risiken eingegangen ist, muss weniger Eigenkapital dafür reservieren“.

„Diese quantitativen Eignkapitalregeln samt Messung und Bewertung der Risiken (Säule I) werden in Basel II ergänzt durch eine intensivere qualitative Bankenaufsicht (Säule II) und durch die Stärkung der Marktdisziplin (Säule III).“

Neben dem externen Rating durch Rating- Agenturen soll künftig auch das bankinterne Rating gleichberechtigt und gleichzeitig Anwendung finden.

Bei der Beurteilung des Kreditrisikos soll zukünftig eine stärkere Differenzierung vorgenommen werden. Wie bisher werden alle Schuldner in Staaten, Banken und Unternehmen unterteilt. Für die Risikogewichtungen sind statt vier fünf Risikogewichte vorgesehen. Die Unterteilung erfolgt in 0%, 20%, 50%, 100% und 150%, wobei letztere Gewichtungsklasse für Kreditnehmer mit sehr schwacher Bonität gedacht ist.[12]

2.2.2 Relevanz von Basel II für die mittelständische Wirtschaft

Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung

„Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat die Aufgabe, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen (KWG).“ Die entsprechenden Regelungen trifft der „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht.“ Die Bestimmungen enthalten hauptsächlich die Eigenkapitalunterlegung der verschiedenen Bankgeschäfte.

Aufgrund der grundlegenden Änderung der Finanzmärkte in den letzten zehn Jahren und der damit verbundenen Zunahme des Einflusses von Finanzkrisen wurde durch den Basler Ausschuss ein neuer Vorschlag für die Aufsichtsregelungen entwickelt.

„Die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalregelung soll besser auf die Risiken abgestimmt werden und zugleich anpassungsfähig gegenüber dem Wandel im Finanzwesen sein.“

Eine höhere Bedeutung wird den internen Kontrollsystemen, der Geschäftsführung der Banken, der Überprüfung durch die Bankenaufsicht und der Marktdisziplin beigemessen.[13], [14]

Bedeutung von Basel II für den Mittelstand

„ Die rund drei Millionen kleineren und mittleren Unternehmen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Sie stehen für 50% der Bruttoinvestitionen und fast 60% der Bruttowertschöpfung. Darüber hinaus beschäftigen sie mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer und schaffen 80% aller Ausbildungsplätze.“

Die derzeitige finanzielle Unternehmenslage verschlechtert sich laut Prognosen.

Für ca. ein Drittel aller Unternehmen ist dies bereits Realität geworden. Der Grund dafür wird in der zunehmend restriktiven Kreditvergabe und in der mangelnden Kundenbetreuung der Banken gesehen. Weitere Ursachen für die Verschlechterung der Finanzlage der Unternehmen werden in dem Rückzug vieler privater Geschäftsbanken aus dem Mittelstandsgeschäft und die künftig risikoabhängigere Bestimmung der Darlehenskonditionen genannt.

Risiken mittelständischer Unternehmen

„Mittelständische Unternehmen sind meist familiengeführte Unternehmen mit begrenzter Größe. Die Eigentümer-Unternehmer dominieren in der ganz persönlichen Führung nach innen wie nach außen, sind er Schlüssel für die Marktbeziehungen und Entwicklung von Produkten und Verfahren. Nur ein Teil dieser Unternehmen hat ausreichend für ein personenübergreifendes Wissensmanagement und eine reibungslose Nachfolge vorgesorgt.

Strategie, Planungs- und Rechnungswesen sowie Controlling sind oft nur ansatzweise vorhanden.“

Risiken wirken sich bei kleineren Unternehmen mangels Ausweichmöglichkeiten, Kapital- und Personal-Ressourcen sowie strategischer Unabhängigkeit und Alleinstellung oft schneller aus. Die Insolvenzgefahr steigt bei diesen Unternehmen erheblich.[14], [15], [16]

[...]


[1] Vgl. Büschgen, Hans E./ Everling, Oliver (Hg.) (1996): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler

[2] Vgl. http.//www.wirtschaft.tu-ilmenau.de/deutsch/institute/bwl/fi/investor-relations/

[3] Vgl. http://www.bundestag.de

[4] Vgl. http://www.humpis.rv.bw.schule.de/Bank2003/Ratingdef.htm

[5] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ratingcodes

[6] Vgl. http://www.humpis.rv.bw.schule.de/Bank2003/Ratingdef.htm

[7] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ratingcodes

[8] Vgl. http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&katid=4&artikelid=266

[9] Vgl. http://www.bafin.de

[10] Vgl. http://www.basel-ii.info/artikel-print83.html

[11] Vgl. http://www.humpis.rv.bw.schule.de/Bank2003/Ratingdef.htm

[12] Vgl. http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&katid=4&artikelid=266

[13] Vgl. http://www.humpis.rv.bw.schule.de/Bank2003/Ratingdef.htm

[14] Vgl. http://www.basel-ii.info/artikel-print83.html

[15] Vgl. http://www.hk24.de Suchmaschine: Rating

[16] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_II

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Ratingagenturen - Aufgaben und Kritikpunkte
Hochschule
Hochschule Wismar
Note
1,7
Autoren
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V74504
ISBN (eBook)
9783638780421
ISBN (Buch)
9783640661275
Dateigröße
542 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichte Arbeit mit einfachem Zeilenabstand (Anm. der Red.)
Schlagworte
Ratingagenturen, Aufgaben, Kritikpunkte, Finanzierung, BASEL, BASEL 2, Bewertung
Arbeit zitieren
Dennis Witt (Autor:in)Maria Schulz (Autor:in), 2006, Ratingagenturen - Aufgaben und Kritikpunkte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74504

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