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Gaststättenrecht und Gewerberecht. Gewerbeuntersagung und Auswirkungen des ProstG auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.

Título: Gaststättenrecht und Gewerberecht. Gewerbeuntersagung und Auswirkungen des ProstG auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.

Trabajo de Seminario , 2005 , 37 Páginas , Calificación: 13 Punkte

Autor:in: Assessor jur. Daniel Kalisch (Autor)

Derecho - Derecho público / Derecho administrativo
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Die Arbeit setzt sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen der Gewerbeuntersagung auseinander. Darüberhinaus werden die Auswirkungen des neuen ProstG dargestellt, insbesondere wird die relevante Rechtsprechung in den Kontext gestellt und die Genehmigungsfähigkeit von Swingerclubs, Bordellen, Prostitution und Tabledance-Bars aufgezeigt.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.Teil: Die Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO

I. Gliederung

II. Literaturverzeichnis

III. Die Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO

A. Allgemeines

B. Die einfache Gewerbeuntersagung iSv. § 35 I 1 GewO

I. Voraussetzungen

1. Ausübung eines Gewerbes

2. Unzuverlässigkeit

3. Schutz der Allgemeinheit oder Beschäftigter

4. Erforderlichkeit

a. Volluntersagung:

b. Teiluntersagung:

5. Adressat

6. Formelle Gesichtspunkte

II. Rechtswirkungen der Untersagung

C. Die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 I 2 GewO (Untersagungserstreckung)

I. Allgemein

II. Voraussetzungen

1. Keine Ausübung der Tätigkeit

2. Untersagung

3. Unzuverlässigkeit

4. Schutz der Allgemeinheit

5. Erforderlichkeit

6. Verhältnismäßigkeit

D. Untersagung gegenüber Dritte gemäß § 35 VII a GewO

E. Rechtsschutz des Gewerbetreibenden

F. Durchsetzung der Untersagungsverfügung

2.Teil: Auswirkungen des ProstG auf die Unzuverlässigkeit

II. Literaturverzeichnis

Aufsätze

Internet

III. Auswirkungen des ProstG auf die Unzuverlässigkeit

A. Allgemeines

B. Definitionen und Begrifflichkeiten

I. Prostitution

II. Bordell

III. Swingerclub

C. Vorliegen eines Gewerbe?

D. Auswirkungen auf Unzulässigkeit im Gaststättenrecht

I. Unzuverlässigkeit iSv §§, 4 I , 15 II GastG

II. Unsittlichkeit Vorschub leisten

1. Maßstab für die Auslegung

2. Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des ProstG

a. Bewertung der Prostitution

b. Bewertung von Bordellen, Bordellwirtschaften, Anbahnungsgaststätten

c. Bewertung von Swingerclubs

d. Bewertung sonstiger Erscheinungsformen

e. Erlaubnisfähige Veranstaltungen

3. Rechtsprechung und Literatur nach Inkrafttreten des ProstG

a. Bewertung von Prostitution, Bordelle, Bordellwirtschaften, Anbahnungsgaststätten

aa. Rechtsprechung

bb. Literatur

b. Bewertung von Swingerclubs

aa. VGH München 2002

bb. BVerwG 2002

4. Folgen für die zukünftige Anwendung des § 4 I, 15 GastG

E. Auswirkungen auf Gewerbeordnung

I. Anwendbarkeit der GewO

1. Anwendung auf selbständige Prostituierte

2. Anwendung auf Betreiber von Bordellen und Swingerclubs, Vermittler von Sexuellen Kontakten

II. Zur Schaustellung von Personen gemäß § 33 a GewO

F. Vollzug der Gewerbeordnung und des Gaststättengesetzes

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die gewerberechtlichen und gaststättenrechtlichen Implikationen der Prostitution sowie deren Einfluss auf die gewerbliche Unzuverlässigkeit nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG). Ziel ist es, zu analysieren, ob und unter welchen Bedingungen die Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe nach der Neuregelung weiterhin als sittenwidrig oder unzuverlässig im ordnungsrechtlichen Sinne eingestuft werden kann.

  • Grundlagen der Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO.
  • Rechtliche Einordnung der Prostitution, Bordelle und Swingerclubs nach dem ProstG.
  • Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht.
  • Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf selbstständige Prostituierte und Betreiber von Etablissements.
  • Interaktion zwischen Polizeirecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht bei der Überwachung.

Auszug aus dem Buch

A. Allgemeines

§ 35 GewO ist zentrale Untersagungsnorm des Gewerberechts, da sie die Fälle der unzuverlässigen Gewerbeausübung sanktioniert. § 35 GewO ist nur auf das stehende Gewerbe anwendbar. Sofern also der Gewerbetreibende verschiedene Arten von Betriebsformen (Reisegewerbe, Marktgewerbe, stehendes Gewerbe) in Kombination betreibt, untersagt § 35 GewO nur das stehende Gewerbe. Eine analoge Anwendung auf die anderen Betriebsarten ist nicht zulässig. Darüber hinaus betrifft § 35 GewO die Ausübung von erlaubnisfreiem Gewerbe, so daß § 15 II GewO nicht einschlägig ist.

§ 35 VIII GewO regelt das Verhältnis des § 35 GewO zu anderen Vorschriften. Sofern danach besondere Untersagungs- oder Betriebschließungsvorschriften bestehen oder eine schon erteilte Zulassung wegen Unzuverlässigkeit zum Beispiel gemäß § 15 GastG, § 47 WaffG oder § 4 ApoG zurückgenommen oder widerrufen werden kann, wird § 35 GewO verdrängt.

Die Untersagung muß sich auf das konkret ausgeübte Gewerbe beziehen. Maßgebend ist nicht die spezifische Form des Gewerbes, sondern die Gewerbeart, zu der einzelne Betrieb zuzuordnen ist. Die Gewerbeuntersagung ist nach Auffassung des BVerwG ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung und gilt zeitlich unbegrenzt.

Unterschieden wird zwischen der einfachen Gewerbeuntersagung, der Untersagungserstreckung und der Untersagung nach § 35 VII a GewO, wonach die Untersagung auch gegenüber dem Vertretungsberechtigten und dem Betriebsleiter im Betrieb des Gewerbetreibenden ergehen kann.

Zusammenfassung der Kapitel

Die Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Gewerbeuntersagung, einschließlich der einfachen und erweiterten Gewerbeuntersagung sowie der Rechtswirkungen und des Rechtsschutzes.

Auswirkungen des ProstG auf die Unzuverlässigkeit: Dieser Teil analysiert, wie das Prostitutionsgesetz die rechtliche Bewertung von Prostitution und deren Begleiterscheinungen im Gewerbe- und Gaststättenrecht verändert hat, insbesondere im Hinblick auf den Begriff der Unsittlichkeit.

Schlüsselwörter

Gewerbeuntersagung, Gewerbeordnung, Prostitutionsgesetz, Unzuverlässigkeit, Gaststättenrecht, Sittenwidrigkeit, Bordell, Swingerclub, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Unsittlichkeit, Gewerbeart, Gaststättenerlaubnis, Polizeirecht, Verwaltungsakt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt das komplexe Zusammenspiel zwischen den gewerberechtlichen Sanktionsmöglichkeiten (Gewerbeuntersagung) und den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes (ProstG) auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden im Bereich der sexuellen Dienstleistungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Auslegung von Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO, die Abgrenzung von Gewerbeformen wie Bordellen und Swingerclubs sowie die juristische Neubewertung von Prostitution als "erlaubte Tätigkeit" im Vergleich zu früherer Sittenwidrigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung der Forschungsfrage, inwieweit die gesetzliche Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitution dazu führt, dass die behördliche Untersagung von Gaststättengewerben in diesem Bereich künftig erschwert oder unmöglich wird.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Dogmatik, indem sie aktuelle Gesetzesänderungen (ProstG) mit bestehenden Regelungen der GewO und des GastG in Beziehung setzt und durch Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, OVG) sowie Fachliteratur interpretiert.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die Voraussetzungen des § 35 GewO für eine Gewerbeuntersagung dargelegt, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse, wie der Begriff der "Unsittlichkeit Vorschub leisten" gemäß § 4 GastG nach dem Inkrafttreten des ProstG auszulegen ist.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind die Gewerbeuntersagung, die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die Sittenwidrigkeit, das Gaststättengesetz und die Unterscheidung zwischen selbstständiger Prostitution und gewerblichen Bordellbetrieb.

Wie werden Swingerclubs rechtlich eingestuft?

Swingerclubs werden in der Arbeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (z.B. BVerwG 2002) als besondere Betriebsart eingestuft, die nicht per se unsittlich ist, sofern der Öffentlichkeitsbezug durch bauliche Abschirmung verhindert wird.

Warum betrifft die Gewerbeordnung selbstständige Prostituierte problematisch?

Die Anwendung der GewO auf selbstständige Prostituierte steht im Widerspruch zum Schutzzweck des ProstG, da die administrativen Pflichten (Gewerbeanmeldung etc.) die Stellung der Prostituierten erschweren und ihre Tätigkeit faktisch in die Illegalität drängen könnten.

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Detalles

Título
Gaststättenrecht und Gewerberecht. Gewerbeuntersagung und Auswirkungen des ProstG auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.
Universidad
German University of Administrative Sciences Speyer
Calificación
13 Punkte
Autor
Assessor jur. Daniel Kalisch (Autor)
Año de publicación
2005
Páginas
37
No. de catálogo
V74734
ISBN (Ebook)
9783638809214
ISBN (Libro)
9783638810586
Idioma
Alemán
Etiqueta
Gaststättenrecht Gewerberecht Gewerbeuntersagung Auswirkungen ProstG Unzuverlässigkeit
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Assessor jur. Daniel Kalisch (Autor), 2005, Gaststättenrecht und Gewerberecht. Gewerbeuntersagung und Auswirkungen des ProstG auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74734
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