Gem. § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, "für den Schluß eines jeden Geschäftjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß ... aufzustellen". Dabei sollen nach § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt werden (Vollständigkeitsgebot), wobei Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden dürfen (Verrechnungsverbot).
Die Aktivseite der Bilanz, die auch die Kapitalverwendung darstellt, besteht aus Anlage- und Umlaufvermögen.
Unter dem Anlagevermögen sind gem. § 247 Abs. 2 nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, während das Umlaufvermögen, als der eigentliche Gewinnträger, die Gegenstände ausweist, die nur kurzfristig dem Unternehmen dienen und am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind verbraucht, veräußert oder einmalig genutzt zu werden.
Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in folgende wichtige Positionen:
I Immaterielle Vermögensgegenstände
II Sachanlagen
III Finanzanlagen
Im folgenden wird das Umlaufvermögen nicht weiter betrachtet, da im weiteren nur die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens maßgebend für diese Arbeit sind.
In dieser Arbeit soll dargestellt werden, wie immaterielle Vermögensgegenstände mit Schwerpunkt auf den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert nach HGB ausgewiesen und bewertet werden müssen.
An manchen Stellen, besonders bei der Betrachtung des Geschäfts- oder Firmenwertes wird ein Vergleich zur Steuerbilanz gemacht
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Die einzelnen Posten der immateriellen Vermögensgegenständen
2.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
2.2 Geschäfts- oder Firmenwert
2.3 Geleistete Anzahlungen
3 Ausweis und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
3.1 Ausweis
3.1.1 Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3.1.2 Entgeltlicher Erwerb als Voraussetzung
3.2 Bewertung
4 Besonderheiten der Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
4.1 Originärer Firmenwert
4.2 Derivativer Firmenwert
4.2.1 Behandlung nach Handelsrecht
4.2.2 Behandlung nach Steuerrecht
4.2.3 Rechtsgrundlage des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die handelsrechtliche Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände, wobei der Schwerpunkt auf der Behandlung und Bewertung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts liegt. Ziel ist es, die Kriterien für den Ausweis, die Voraussetzungen für die Aktivierung sowie die verschiedenen Abschreibungsmethoden unter Berücksichtigung handelsrechtlicher Vorgaben und eines Vergleichs zur Steuerbilanz darzustellen.
- Grundlagen der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB
- Differenzierung zwischen originärem und derivativem Firmenwert
- Anforderungen an den Ausweis und Aktivierungsvoraussetzungen
- Handelsrechtliche Abschreibungsmethoden: Pauschal versus planmäßig
- Vergleich der Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz
Auszug aus dem Buch
4.2 Derivativer Firmenwert
Der derivative Firmenwert ist gem. § 255 Abs. 4 Satz 1 definiert als „ der Unterschiedsbetrag zwischen der für die Übernahme eines Unternehmens entrichteten Gegenleistung und dem Reinvermögen des Unternehmens im Übernahmezeitpunkt“29 Unter Reinvermögen ist der Wert zu verstehen, der sich aus dem Gesamtvermögen abzüglich der Schulden ergibt, also das Eigenkapital.
Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert, der sich also aus der Differenz des Kaufpreises und dem Saldo der Zeitwerte des Vermögens und der Schulden ergibt, darf nur aktiviert werden, wenn er positiv ist.30 Liegt der Kaufpreis unter der Summe der Teilwerte, ergibt sich ein negativer Geschäfts- oder Firmenwert. Ein negativer Geschäfts- oder Firmenwert ist jedoch nicht bilanzierungsfähig. Bei so einem Fall müßen vielmehr die Zeitwerte der Aktiva des übernommenen Unternehmen so lange gekürzt werden, bis die übernommenen Aktiva und Passiva den gezahlten Kaufpreis entsprechen.31
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung erläutert die gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzerstellung nach HGB und grenzt das Anlagevermögen ein, wobei der Fokus auf immateriellen Vermögensgegenständen liegt.
2 Die einzelnen Posten der immateriellen Vermögensgegenständen: Das Kapitel definiert immaterielle Vermögensgegenstände als selbstständig bewertbare Vorteile und untergliedert diese in Konzessionen, Firmenwerte und geleistete Anzahlungen.
3 Ausweis und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen: Hier werden die Kriterien der Aktivierungsfähigkeit, insbesondere das Vollständigkeitsgebot und das Erfordernis des entgeltlichen Erwerbs, detailliert erörtert.
4 Besonderheiten der Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes: Dieses Kapitel behandelt die Definition, Ermittlung und die spezifischen handels- sowie steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften für den derivativen Firmenwert.
Schlüsselwörter
Handelsgesetzbuch, HGB, immaterielle Vermögensgegenstände, Firmenwert, Geschäfts- oder Firmenwert, Bilanzierung, Aktivierung, Bewertung, Abschreibung, derivativer Firmenwert, originärer Firmenwert, Maßgeblichkeitsprinzip, Anlagevermögen, Kaufpreis, Teilwerte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der handelsrechtlichen Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände im Jahresabschluss eines Unternehmens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Ausweis und die Bewertung dieser Vermögensgegenstände, mit einem besonderen Fokus auf den originären und derivativen Geschäfts- oder Firmenwert.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB korrekt ausgewiesen und bewertet werden müssen und wie der derivative Firmenwert in der Bilanz behandelt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse sowie der Auswertung handelsrechtlicher Vorschriften (HGB) und steuerrechtlicher Regelungen (EStG) basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition immaterieller Posten, die Kriterien für deren Ausweis und Aktivierung sowie die spezifischen Regelungen zur Abschreibung des derivativen Firmenwerts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Schlüsselwörter sind HGB, Geschäfts- oder Firmenwert, Aktivierung, Bewertung, Abschreibungsmethoden und Bilanzierung.
Warum ist der originäre Firmenwert nicht aktivierungsfähig?
Da für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände aufgrund des § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungsverbot gilt, um den Gläubigerschutz durch den Ausschluss unsicherer Werte zu gewährleisten.
Welche Abschreibungsmethoden stehen für den derivativen Firmenwert zur Verfügung?
Es kann zwischen der pauschalen Abschreibung (mindestens ein Viertel pro Jahr) und der planmäßigen Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer gewählt werden.
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- Birguel Eslik (Author), 2002, Ausweis und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7484