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Unisex-Tarife in der Rentenversicherung - Gleich- oder Ungleichbehandlung?

Title: Unisex-Tarife in der Rentenversicherung - Gleich- oder Ungleichbehandlung?

Seminar Paper , 2006 , 30 Pages

Autor:in: Martin Hammer (Author)

Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
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Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzulässigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Prämiendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter fällt auch die Berücksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist „die Gleichbehandlung von Frauen und Männern … ein Grundrecht, und die Kommission ist der Auffassung, dass die Tariffreiheit diesem Recht unterzuordnen ist.“ Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU im Zuge des Antidiskriminierungsprogramms die Richtlinie „zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ erlassen, die u. a. auf das Privatversicherungsgeschäft abzielt und das Geschlecht als Tarifierungs-merkmal verbieten will. Als Konsequenz ergeben sich sog. Unisex-Tarife wie sie bereits in der gesetzl. Rentenversicherung existieren. Beruhend auf dieser Richtlinie hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Juli 2004 das Altersvorsorge-Verträge-Zertifizierungsgesetz geändert, nach dem ab 2006 Verträge nur noch staatlich gefördert werden, wenn eine geschlechtsunabhängig berechnete Altersversorgung vorgesehen ist (Riester-Verträge).

In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob die Richtlinie des Rates der EU bzw. die Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Kalkulation in der privaten Rentenversicherung bei den Riester-Verträgen ökonomisch sinnvoll ist und sich als weiterer Schritt zur Gleichbehandlung der Geschlechter eignet.

Hierzu wird die Prämienkalkulation zunächst allg. für die private Versicherung dargestellt. Anschließend wird die Wichtigkeit der Lebenserwartung bei der Kalkulation aufgezeigt und erläutert, wie beides in der privaten Rentenversicherung in Deutschland berücksichtigt wird. Nachfolgend wird veranschaulicht, welche Folgen die sog. Unisex-Tarife haben können. Es wird untersucht, welche Konsequenzen für den Rentenversicherungsmarkt zu erwarten sind und in welchem Ausmaß Ausweichreaktionen der Versicherungsnehmer zu befürchten sind. Zum Schluss wird betrachtet, wie Unisex-Tarife dazu dienen können, die im Schnitt geringeren Rentenansprüche von Frauen auszugleichen.

Zunächst wird die Frage gestellt, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage besteht, Unisex-Tarife vorzuschreiben, und zwar sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Aspekte

3 Prämienkalkulation in der privaten Versicherung

3.1 Kalkulation allgemein

3.2 Geschlecht und Lebenserwartung

3.3 Prämienkalkulation in der privaten Rentenversicherung

4 Rentenversicherungstarife im Vergleich zu Kapitalverzehrplänen

5 Konsequenzen von Unisex-Tarifen

5.1 Auswirkungen auf den Rentenversicherungsmarkt

5.2 Ausweichreaktionen aufgrund von Unisex-Tarifen

6 Unisex-Tarife als Umverteilungsinstrument

7 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die ökonomische Sinnhaftigkeit der Einführung von Unisex-Tarifen in der privaten Rentenversicherung vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Dabei wird kritisch beleuchtet, ob geschlechtsneutrale Kalkulationen ein geeignetes Instrument zur Vermeidung von Diskriminierung darstellen oder lediglich zu einer wettbewerbswidrigen Umverteilung führen.

  • Rechtliche Grundlagen der EU-Antidiskriminierungspolitik im Versicherungswesen
  • Prinzipien der versicherungsmathematischen Prämienkalkulation
  • Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Lebenserwartung und Risikokalkulation
  • Analyse der Marktauswirkungen und potenzieller Ausweichreaktionen von Versicherten
  • Evaluation von Unisex-Tarifen als Instrument der sozialen Umverteilung

Auszug aus dem Buch

3.1 Kalkulation allgemein

Private Versicherungsunternehmen sind i. d. R. darauf aus, zu „überleben“. Aus diesem Grund müssen die zweckmäßig berechneten reinen Risikoprämien dem Erwartungswert der Schäden entsprechen. Dieses Konzept ist als das versicherungstechnische Äquivalenzprinzip bekannt. Es kann nach dem Verursachungsprinzip entweder auf einzelne versicherte Risiken (individuelles Äquivalenzprinzip) oder auf Kollektive von Risiken (kollektives Äquivalenzprinzip) bezogen werden. Die Frage nach der „Gerechtigkeit“ dieses Prinzips ist unerheblich, denn es ist zumindest „ … ein zweckmäßiges Erklärungs- und Entscheidungsmodell für die Risikoprämien in Abhängigkeit von den Schadenkosten.“ (Farny, D. (2000), S. 68)

„Für praktische Zwecke der Prämienkalkulation leitet sich aus dem versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip die Forderung nach Prämiendifferenzierung ab.“ (Farny, D. (2000), S. 69) Unter Prämiendifferenzierung ist somit das Angebot von Versicherungsschutz an verschiedene Gruppen von Versicherungsnehmern zu verschiedenen Prämien zu verstehen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung erläutert den Hintergrund der EU-Richtlinie 2004/113/EG und die damit verbundene politische Forderung nach Unisex-Tarifen in der privaten Rentenversicherung.

2 Rechtliche Aspekte: In diesem Kapitel wird analysiert, ob eine rechtliche Grundlage für die EU-Vorgabe besteht und ob die geschlechtsspezifische Differenzierung tatsächlich eine unzulässige Diskriminierung darstellt.

3 Prämienkalkulation in der privaten Versicherung: Das Kapitel legt die versicherungsmathematischen Grundlagen dar und erläutert, warum das Geschlecht als Risikomerkmal aufgrund unterschiedlicher Lebenserwartungen herangezogen wird.

4 Rentenversicherungstarife im Vergleich zu Kapitalverzehrplänen: Anhand eines Vergleichs verschiedener Auszahlungsmodelle wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und Altersvorsorge verdeutlicht.

5 Konsequenzen von Unisex-Tarifen: Hier werden die möglichen Marktauswirkungen wie adverse Selektion und die Interventionsspirale durch staatliche Eingriffe untersucht.

6 Unisex-Tarife als Umverteilungsinstrument: Es wird kritisch hinterfragt, ob Unisex-Tarife dazu dienen können, die im Durchschnitt geringeren Rentenansprüche von Frauen wirksam auszugleichen.

7 Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Unisex-Tarife versicherungsmathematisch nicht fundiert sind und marktkonforme Lösungen zur Altersvorsorge vorzuziehen sind.

Schlüsselwörter

Unisex-Tarife, Rentenversicherung, Prämienkalkulation, Gleichbehandlung, Lebenserwartung, Äquivalenzprinzip, Risikoselektion, Versicherungsmarkt, Altersvorsorge, Diskriminierung, Umverteilung, Riester-Rente, Versicherungsmathematik, EU-Richtlinie, Kapitalverzehrplan

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit analysiert die ökonomischen und rechtlichen Auswirkungen der Einführung geschlechtsneutraler Unisex-Tarife in der privaten Rentenversicherung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit fokussiert sich auf das Spannungsfeld zwischen dem politisch geforderten Gleichbehandlungsgrundsatz und der versicherungsmathematischen Notwendigkeit der Risikodifferenzierung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu klären, ob die Einführung von Unisex-Tarifen ökonomisch sinnvoll ist und ob sie sich tatsächlich als Mittel zur sozialen Gleichstellung eignet.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine betriebswirtschaftliche Analyse, die auf Literaturrecherche, der Untersuchung versicherungsmathematischer Prinzipien und einem Vergleich verschiedener Altersvorsorgemodelle basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Grundlagen der Prämienkalkulation, den Vergleich zu Kapitalverzehrplänen sowie die Marktkonsequenzen und sozialen Auswirkungen von Unisex-Tarifen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Unisex-Tarife, Äquivalenzprinzip, geschlechtsspezifische Lebenserwartung, Risikokalkulation und Altersvorsorge.

Warum wird im Dokument argumentiert, dass eine Differenzierung nach Geschlecht keine Diskriminierung ist?

Der Autor argumentiert, dass die Differenzierung auf statistisch belegten Unterschieden in der Lebenserwartung beruht, die für eine versicherungsmathematisch faire Kalkulation zwingend erforderlich sind, um die Stabilität der Leistungen zu garantieren.

Welche Ausweichreaktionen von Versicherten werden im Text thematisiert?

Mögliche Reaktionen von Männern, die durch Unisex-Tarife benachteiligt werden könnten, sind der Abschluss von betrieblichen Altersversorgungen mit hohem Männeranteil, die Wahl von Auszahlungsplänen ohne lebenslange Verrentung oder die Suche nach Versicherungsschutz im Ausland.

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Details

Title
Unisex-Tarife in der Rentenversicherung - Gleich- oder Ungleichbehandlung?
College
University of Bamberg
Author
Martin Hammer (Author)
Publication Year
2006
Pages
30
Catalog Number
V75080
ISBN (eBook)
9783638745185
ISBN (Book)
9783638770217
Language
German
Tags
Unisex-Tarife Rentenversicherung Gleich- Ungleichbehandlung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Martin Hammer (Author), 2006, Unisex-Tarife in der Rentenversicherung - Gleich- oder Ungleichbehandlung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75080
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