Im zweiten Abschnitts des 2. Teils „Das öffentliche Recht“ in der Rechtslehre der Metaphysik der Sitten stellt Immanuel Kant unter der Überschrift „Das Völkerrecht“ seine Konzeption des Rechts von Staaten im Verhältnis zueinander vor. Nach Kant ist es eine sprachliche Gepflogenheit, beim Recht der Staaten nicht von Staatenrecht, sondern von Völkerrecht zu sprechen, auch wenn diese Bezeichnung inhaltlich eine falsche Bezeichnung darstellt. In diesem Text werde ich die einzelnen Bestandteile des Völkerrechts darlegen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Völkerrecht in Immanuel Kants „Metaphysik der Sitten“
- I. Das Kriegsrecht
- 1. Das Recht zum Krieg (§55f.)
- 2. Das Recht im Krieg (§57)
- 3. Das Recht nach dem Krieg (§58)
- II. Das Friedensrecht
- Das Recht des Friedens (§59)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Im zweiten Teil der "Metaphysik der Sitten" legt Immanuel Kant seine Konzeption des Rechts von Staaten im Verhältnis zueinander dar. Sein Fokus liegt auf dem Völkerrecht, wobei er die herkömmliche Bezeichnung "Staatenrecht" als irreführend zurückweist.
- Das Völkerrecht im Naturzustand als juristischer Kriegszustand
- Rechtliche Aspekte des Kriegsrechts: Recht zum Krieg, Recht im Krieg, Recht nach dem Krieg
- Die Rolle des Friedensrechts im Völkerrecht
- Die Notwendigkeit eines Völkerbunds zur Abwehr von Angriffen
- Kants Kritik an Strafkriegen, Ausrottungs- und Unterjochungskriegen
Zusammenfassung der Kapitel
I. Das Kriegsrecht
1. Das Recht zum Krieg (§55f.)
Kant analysiert das Recht eines Staates im Naturzustand, einen Krieg zu führen. Dabei geht er auf zwei Fragen ein: Was berechtigt einen Staat zum Krieg und was berechtigt ihn, die Landeseinwohner zum Kriegsdienst zu verpflichten?
Kant argumentiert, dass ein Staat nur dann zum Krieg berechtigt ist, wenn er sich durch einen anderen Staat lädiert glaubt. Ein rechtlicher Prozess, der im "rechtlichen Zustand" möglich wäre, ist im Naturzustand nicht gegeben, daher muss ein Staat auf Krieg zurückgreifen, um sich zu verteidigen.
2. Das Recht im Krieg (§57)
Kant beleuchtet die Problematik des Kriegsrechts, das im Spannungsfeld zwischen gesetzlosem Zustand und gesetzlichem Recht steht. Er betont, dass ein Krieg so geführt werden muss, dass der Übergang in einen Friedenszustand möglich bleibt. Kant kritisiert Strafkriege, Ausrottungs- und Unterjochungskriege, da diese die Idee des Völkerrechts missachten würden.
3. Das Recht nach dem Krieg (§58)
Kant diskutiert die Friedensverhandlungen zwischen dem siegreichen und dem besiegten Staat und die Frage des Friedensvertrages. Der siegreiche Staat darf Bedingungen und Staatsverträge festlegen, aber er darf keine ungerechtfertigten Forderungen wie die Erstattung von Kriegskosten, die Unterwerfung als Kolonie oder die Unterdrückung der Bevölkerung stellen.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Naturzustand, Kriegszustand, Friedensrecht, Strafkrieg, Ausrottungskrieg, Unterjochungskrieg, Völkerbund, Staatsrecht, Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten
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- Carsten Herkenhoff (Author), 2005, Das Völkerrecht in Immanuel Kants "Metaphysik der Sitten", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75086